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Landeshauptarchiv Schwerin, 5.12-7/1 · Bestand · 1849 - 1945
Teil von Landeshauptarchiv Schwerin (Archivtektonik)

Für die von der Regierung bzw. ihrem Spezialdepartement für das Schulwesen (s. 2.21-1) wahrgenommenen Aufgaben der Kultus- und Medizinalverwaltung wurden nach Einführung der Ministerialorganisation 1849 eigene Ressorts geschaffen, die als Abteilungen für Unterrichts-, Medizinal- und geistliche Angelegenheiten für kurze Zeit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dann dem Justizministerium angeschlossen wurden. Erst 1919 entstand unter der o. a. Behördenbezeichnung ein eigenes Fachministerium, dessen Glieder sich auch einzeln als "Ministerium für Unterricht", "Ministerium für Kunst", "Ministerium für geistliche Angelegenheiten", "Ministerium für Medizinalwesen" bezeichneten. Die Zuständigkeit erstreckte sich auf das gesamte Gebiet der Unterrichtsverwaltung (einschl. Universität Rostock), die Verwaltung der Kunstanstalten, die Aufsicht über die Religionsgemeinschaften (einschl. Oberaufsicht über die Stiftungen und Anstalten zu frommen und milden Zwecken) sowie alle Angelegenheiten des Medizinal- und Gesundheitswesens (einschl. Veterinärwesen). Nach der Umbildung des Staatsministeriums 1934 (Rbl. 1935, S. 3) firmierte das Ministerium als "Staatsministerium, Abt. Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten". Mit Verordnung vom 6. Okt. 1941 (Rbl. 1941, S. 199) führten die bisherigen Abteilungen die Bezeichnung "Wissenschaft, Erziehung und Ausbildung". Gleichzeitig erfolgte die Ausgliederung der Angelegenheiten des Staatstheaters, der Mecklenburgischen Landesbühne und des Landestheaters Neustrelitz (zum Staatsministerium) sowie des Gesundheitswesens (zum Staatsministerium, Abt. Inneres). In der Bestandssituation kommen diese Veränderungen nicht mehr zum Ausdruck. Die Überlieferung für den Zeitraum 1918-1945 ist z. T. lückenhaft. GENERALREGISTRATUR A. Registratur des Justizministeriums, Abt. für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten: Geschäfts- und Dienstbetrieb; Personalakten. B. Registraturen des Ministeriums für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten (Enthält u. a.: Geschäfts- und Dienstbetrieb, Verhältnis zu anderen Institutionen, Verfassung und Gesetzgebung, Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen, Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten). MINISTERIUM FÜR UNTERRICHT A. Universität Rostock I. Allgemeine Hochschulangelegenheiten: Verhältnis zu anderen deutschen und ausländischen Hochschulen, wissenschaftlichen Gesellschaften, Akademien u. a.; Hochschulverbände; Studierende; Akademisches Berufswesen; Austauschdienst; Hochschulreform.- II. Stellung und Verwaltung der Universität: Geschäftsbetrieb; Hochschulkonferenzen; Verhältnis zur Staatsgewalt; Regierungsbevollmächtigter (Vizekanzellariat); Rektor und Senat; Universitätsarchiv; Beamte und Angestellte (außer Lehrkörper); Universitätslieferanten (Enthält u. a.: Universitätsbuchdruckerei und -buchhandlungen).- III. Finanz- und Haushaltswesen der Universität.- IV. Ge-bäude und Inventar.- V. Disziplinarwesen.- VI. Konvikt und Stipendien.- VII. Schenkungen und Stiftungen.- VIII. Universitätsbetrieb: Satzungen (auch anderer Universitäten); Statistik (Enthält: Allgemeine Hochschulstatistik, Frauenstudium, Werkstudenten); Vorlesungs- und Personalverzeichnisse; Promotionswesen (Enthält u. a.: Ehrenpromotionen, An- und Aberkennung akademischer Grade); Universitätsschriften; Ferienkurse, Exkursionen; Akademische Feiern und Ehrungen.- IX. Fakultäten: Allgemeines (Enthält u. a.: Statuten, Dekanate); Philosophische Fakultät; Theologische Fakultät; Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; Medizinische Fakultät (Enthält u. a.: Lehrbetrieb, Promotionen, Professoren und Lehrstühle); Landwirtschaftliche Fakultät (Enthält u. a.: Landwirtschaftliche Versuchsstation).- X. Universi-tätsbibliothek.- XI. Institute und Seminare: Allgemeines.- Geisteswissenschaftliche Institute und Seminare (Enthält: Philosophisches Seminar, Sprach- und literaturwissenschaftliche Semi-nare, Historisches und Kunsthistorisches Institut, Theologische Seminare, Juristische Seminare, Wirtschaftswissenschaftliches Seminar mit Thünen-Archiv); Mathematisch-naturwissenschaftliche Institute (Enthält u. a.: Luftwarte, Naturhistorisches Museum); Medizinische Institute; Sonstige Institute.- XII. Universitätskliniken: Allgemeines; Universitätskrankenhaus; Medizinische Klinik; Chirurgische Klinik; Frauenklinik (mit Hebammenlehranstalt); Kinderklinik; Poliklinik für Mund- und Zahnkrankheiten; Ohrenklinik; Augenklinik; Hautklinik; Psychiatrische Klinik Gehlsheim (Enthält u. a.: Verwaltung, Finanzen, Gebäude und Inventar, Ärzte- und Pflegepersonal); Hilfskrankenhäuser; Zentralapotheke.- XIII Lehrkörper: Allgemeine Dienst- und Anstellungsverhältnisse der Professoren; Privatdozenten (Enthält: Personalakten A-Z nach Fakultäten); Lektoren (auch Personalakten); Assistenten; Tanz- und Fechtmeister.- XIV. Studierende: Studienzulassung und Immatrikulation; Verbindungswesen; Ausländische Studierende; Sozialeinrichtungen. B. Volks-, Mittel- und Höhere Schulen I. Schulen (Ältere Generalakten 19. Jh. bis 1918 ff.): Allgemeines (Enthält: Schulreglements und Schulgesetze, Schulwesen anderer Länder, Schüler- und Bildungsstatistiken, Schulpflicht, Schulverbände, Schulzeit; Schulrevisionen und -verbesserungen, Unterrichtsangelegenheiten, Lehrer); Stadtschulen; Domanialschulen; Ritterschaftliche Schulen (auch landschaftliche Land-schulen).- II. Volks- und Mittelschulen (Neuere Generalakten 1918-1945): Volksschulen (Enthält u. a.: Schulgesetze, Schulaufsicht, Schule und Kirche, Lehrpläne, Erziehung und Unterricht, Kriegsvorbereitung und Kriegseinsatz, Lehrer, Schüler); Mittel- und Hauptschulen; Privatschulen; Haushalts- und Kassenanschläge der Bezirkskassen.- III. Volks- und Mittelschulen (Spezialakten 18./19. Jh. bis 1945): Stadtschulen A-Z; Landschulen A-Z; Stellen- und Diensteinkommensakten.- IV. Höhere Schulen: Generalakten (Enthält u. a.: Organisation und Verwaltung, Statistik, Reifeprüfungen); Spezialakten A-Z.- V. Lehrerseminare, Lehrerbildungsanstalten: Lehrerseminar Neukloster (auch Ludwigslust); Lehrerseminar Lübtheen; Hochschule für Lehrerbildung Rostock/Pädagogium.- VI. Sonderschulen: Blindenanstalt Neukloster; Taubstummenanstalt Ludwigslust. C. Berufs- und Fachschulen I. Berufsschulen (s. a. 5.12-3/1): Allgemeines; Gewerbliche Berufsschulen, Generalia und Spezialia (Enthält: Staatliche Gewerbeschule Schwerin, Örtliche Gewerbeschulen A-Z); Kauf-männische Berufsschulen; Ländliche Berufsschulen.- II. Fachschulen: Allgemeines; Technische Fachschulen (Enthält u. a.: Baugewerkschule Neustadt-Glewe, Technikum Strelitz, Baugewerkschule Sternberg, Ingenieurschule Wismar, Eisenbahnfachschulen); Seefahrtsschulen (Enthält u. a.: Seefahrtsschule Wustrow, Navigationsvorbereitungsschulen); Handelsschulen; Hauswirtschaftsschulen; Kinderpflegerinnenschulen; Landwirtschaftliche Fachschulen (Enthält u. a.: Einzelne Landwirtschaftsschulen, Ländliche Haushaltungsschulen, Landfrauenschule Malchow). D. Volkshochschulen Allgemeines; Volkshochschulausschüsse A-Z. E. Archive und Bibliotheken I. Geheimes und Hauptarchiv/Staatsarchiv Schwerin: Allgemeine Verwaltung; Haushalt; Ge-bäude und Inventar; Archivpersonal; Erwerbungen, Sammlungen, Benutzung; Geschichtsverein, Kommissionen.- II. Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin (s. a. 5.12-3/1).- III. Landesarchiv und -bibliothek Rostock.- IV. Hauptarchiv und Landesbibliothek Neustrelitz.- V. Volksbüchereien. MINISTERIUM FÜR KUNST A. Allgemeines (Enthält u. a.: Verbände, Interessenvertretungen, Kunststiftungen, Kunstsammlungen, Bildende Kunst,Konzessionserteilungen an Schauspielunternehmungen, Film und Rundfunk, Beteiligung an künstlerischen Unternehmungen, Auszeichnungen, Stipendien). B. Theater I. Bühnenvereine.- II. Versorgungsanstalt deutscher Bühnen.- III. Hof- bzw. Staatstheater Schwerin (Enthält u. a.: Intendanz, Haushalt, Gebäude und Inventar, Aufführungen, Personal, Engagements, Interimstheater, Fritz-Reuter-Bühne, Freilichttheater).- IV. Landestheater Neustrelitz.- V. Mecklenburgische Landesbühne.- VI. Sonstige Bühnen.- VII. Lichtspieltheater. C. Museen I. Mecklenburgisches Landesmuseum Schwerin (Enthält u. a.: Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Gebäude und Inventar, Erwerbungen, Verleihungen, Verkäufe, Großherzogliche Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Kupferstichkabinett, Münzkabinett, Vorgeschichtliche Abteilung, Gewerbemuseum, Militärabteilung/Ruhmeshalle).- II. Wossidlo-Sammlung (Mecklenburgisches Bauernmuseum).- III. Örtliche Heimatmuseen A-Z. D. Landesamt für Denkmalpflege (vor 1929 Kommission zur Erhaltung der Denkmäler) E. Verwaltung der Strelitzer Schlösser (Enthält u. a.: Schlösser in Neustrelitz, Hohenzieritz, Mirow, Burg Stargard, Schweizerhaus Serrahn, Staatliche Gärten, Landesmuseum). F. Musikschulen G. Privatmusiklehrer. MINISTERIUM FÜR GEISTLICHE ANGELEGENHEITEN A. Allgemeine Verwaltung Rechts- und Verwaltungsnormen.- Geschäftsbetrieb.- Staat und Kirche. B. Evangelisch-Lutherische Kirche I. Verfassung, Organisation, innere Verhältnisse.- II. Oberkirchenrat.- III. Konsistorium.- IV. Finanzen und Ökonomie.- V. Kirchliche Ämter (Enthält: Landesbischof, Superintendenten, Prediger, Hilfsprediger, Kirchensekretär, Küster).- VI. Theologische Prüfungskommission und Predigerseminar.- VII. Sittenpolizei.- VIII. Kultus und Seelsorge.- IX. Missionswesen und Armenfürsorge.- X. Militärkirchen.- XI. Kirchliche Druckschriften.- XII. Denkmäler, Bauten und Wege.- XIII. Pfarren A-Z (Enthält u. a.: Pfarr- und Küsterstellen, Pfarrbauten, Kirchhö-fe).- XIV. Kirchliche Vereine.- XV. Schloßkirche.- XVI. Begräbniswesen.- XVII. Glockengeläute.- XVIII Personenstandswesen. C. Sonstige Religionsgemeinschaften I. Allgemeines (Enthält u. a.: Öffentliche Religionsausübung, geistlicher Etat, Mischehen).- II. Römisch-Katholische Kirche: Allgemeines (Enthält u. a.: Religionsfreiheit, Überwachung der Bewegung der katholischen Bevölkerung, Verhältnis zur evangelischen Landeskirche, katholische Geistliche, katholische Seelsorge); Gemeinden A-Z.- III. Reformierte Kirche (Enthält v. a.: Reformierte Kirche Bützow).- IV. Israelitische Gemeinden (Enthält u. a.: Satzungen der Israelitischen Landesgemeinde, staatsrechtliche Stellung und innere Verhältnisse, Landesrabbiner, Oberrat, Schulwesen, einzelne Gemeinden).- V. Baptisten, Irvingianer, Mormonen u. a. D. Stiftungen Allgemeines.- Familienstiftungen A-Z.- Gemeinnützige Stiftungen und Wohltätigkeitsinstitute (Enthält u. a.: Kloster zum Heiligen Kreuz, Klosterhebungen Dobbertin). MINISTERIUM FÜR MEDIZINALANGELEGENHEITEN A. Allgemeines (Enthält u. a.: Gesundheitsverhältnisse, Medizinalordnung). B. Medizinalbehörden Allgemeine Medizinalverwaltung.- Medizinalkommission.- Gesundheitsämter (Enthält: Reichsgesundheitsamt, Landesgesundheitsamt Schwerin, Gesundheitsämter A-Z).- Landesimpfinstitut.- Landeslebensmitteluntersuchungsanstalt.- Obergutachterausschuß. C. Medizinalpersonen Ärzte (Enthält u. a.: Kreisärzte, Kreisphysikate, Ärztliche Prüfungen und Approbationen).- Zahnärzte und Zahntechniker.- Apotheker.- Krankenpflegepersonal.- Medizinalpraktikanten, Technische Assistentinnen.- Nahrungsmittelchemiker. D. Kranken- und Heilanstalten Allgemeines Krankenhauswesen.- Krankenhausstatistik.- Landeskrankenanstalten (Enthält u. a.: Irrenpflegeanstalt Dömitz, Heil- und Pflegeanstalt Schwerin-Sachsenberg, Heil- und Pflegeanstalt Rostock-Gehlsheim, Kinderheim Schwerin-Lewenberg, Heil- und Pflegeanstalt Domjüch).- Kommunale und private Krankenhäuser (Enthält u. a.: Karolinenstift Neustrelitz, Krankenhäuser A-Z, Hilfskrankenhäuser).- Lungenheilstätten (Enthält u. a.: Heilstätte Amsee/Buchen, Genesungsheim Waldeck).- Seebäder, Seehospize, Heilquellen (Enthält u. a.: Bad Doberan, Ostseebad Neuhaus, Heiligendamm, Friedrich-Franz-Hospiz in Waren/Müritz).- Kinderheime und Heilanstalten (Enthält u. a.: Kinderheilanstalt Bethesda Bad Sülze, Anna-Hospital Schwerin, Kinderheime A-Z).- Krüppelanstalt Elisabethheim Rostock.- Sonstige Heilstätten. E. Apotheken Allgemeines Apothekenwesen.- Arzneimittel.- Drogisten.- Apotheken A-Z. F. Hebammen (Enthält u. a.: Dienstverhältnisse, Hebammenbezirke, Kindbettfieber). G. Gesundheitsfürsorge (Enthält u. a.: Bezirkspflegeämter, Rotes Kreuz, Säuglingsfürsorge, Krüppelfürsorge, Jugendwohlfahrt). H. Hygiene Allgemeine sanitäre Verhältnisse (Enthält u. a.: Volksbelehrung, Wasser- und Boden-, Gewerbe-, Nahrungsmittel- und Wohnungshygiene, Hygiene in Badeorten, NS-Rassenhygiene, Begräbniswesen).- Sanitäre Verhältnisse in den Städten und Ortschaften A-Z.- Sanitäre Verhältnisse in den Ämtern (Kreisen) A-Z. I. Medizinalpolizei (Enthält u. a.: Gerichtliche Obduktionen und Sektionen, Abtreibungen und Unterbrechungen der Schwangerschaft, Hypnotische Vorstellungen). K. Epidemien und Krankheiten Allgemeines.- Impfwesen, Desinfektion.- Einzelne Epidemien und Krankheiten: Cholera bis Typhus. L. Veterinärwesen Veterinärverwaltung.- Medizinalpersonen (Enthält: Tierärzte, Kreistierärzte, Tierärztliche Prüfungen).- Veterinärkonferenzen.- Landestierseuchenamt Rostock.- Schlachtvieh- und Fleischbeschau.- Nahrungsmittel- und Gewerbehygiene.- Viehseuchen (Enthält u. a.: Viehseuchengesetz, Viehseuchenstatistik, Einzelne Viehseuchen).- Tierzucht.- Hufbeschlag.- Frohnereiwesen.

Alldeutscher Verband (Bestand)
BArch, R 8048 · Bestand · 1886-1939
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Alldeutsche Verband wurde am 9. April 1891 unter der Bezeichnung "Allgemeiner Deutscher Verband" mit Sitz in Mainz als Reaktion gegen den deutsch-englischen Sansibarvertrag gegründet. Hauptaufgaben lagen in der Belebung des deutschen Nationalbewusstseins, der Unterstützung des Deutschtums im Ausland und der Förderung der deutschen Interessen in Europa und Übersee, insbesondere der deutschen Kolonialpolitik. 1894 erfolgte die Umbenennung in Alldeutscher Verband. 1918 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Das Programm des Verbandes war expansionistisch und nationalistisch ausgerichtet. Besonders im Österreich-Ungarn der Habsburger kam schon vor dem Ersten Weltkrieg ein ausgeprägter Antisemitismus und Antislawismus hinzu. Mit seiner ideologischen Zielrichtung fungierte er als geistiger Wegbereiter des Hitlerfaschismus. Im März 1939 wurde er durch Reinhard Heydrich aufgelöst mit der Begründung, dass sein Programm nunmehr erfüllt sei. Bearbeitungshinweis: Findbuch (1960/70) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im Jahr 1942 übergab der letzte Verbandsvorsitzende, Dr. Heinrich Class, dem Reichsarchiv die Reste des Verbandsarchivs. 1943 gelangten weitere Akten von Prof. Calmbach (Stuttgart) in das Reichsarchiv. Die gemeinsam mit anderen Beständen des Reichsarchivs während des Zweiten Weltkrieges ausgelagerten Unterlagen des AV übernahm das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) im Jahre 1950. Wegen fehlender alter Findhilfsmittel gibt es keine Informationen über mögliche kriegsbedingte Verluste. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Ergebnis einer erstmaligen einfachen Verzeichnung der Unterlagen im Deutschen Zentralarchiv in Potsdam entstand im Jahr 1960 eine Findkartei, die 720 Akteneinheiten mit einem Umfang von 9,2 lfm beschrieb. 1970 wurde der Bestand erneut bearbeitet, zum Teil umfoliiert, umnumeriert und inhaltlich neu abgegrenzt. Im Ergebnis entstand ein vorläufiges Findbuch, dass im Zeitraum von 2003 bis 2005 datenbanktechnisch aufbereitet wurde. Das Findbuch ist nunmehr online auf den Internetseiten des Bundesarchivs recherchierbar. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte der Überlieferung: Gründung, Organisation und Geschichte des Verbandes, Sitzungen des Vorstandes, Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses, Allgemeiner Schriftwechsel nach Jahrgängen, Beziehungen und Verhältnisse zu Organisationen und Personen, Veröffentlichungen und Lageberichte der Geschäftsstelle, Eingaben und öffentliche Erklärungen 1895-1933, Sammlungen, Kriegszielbewegung im 1. Weltkrieg, Völkische und antisemitische Bewegung, Stellung zum Christentum, Stellung zu Staat und Regierung während der Weimarer Republik, Verhältnis zu Österreich-Ungarn, Anschluss Österreichs, Verhältnis zum Ausland Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 8048/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Bestand · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

Badisches Staatsministerium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 233 · Bestand · [1701] 1803-1945 [1948]
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte: Das Badische Staatsministerium als oberste Landesbehörde wurde im Jahre 1817 errichtet. Es löste den erst 1811 gebildeten Staatsrat ab, der seinerseits aus der 1809 errichteten Ministerialkonferenz hervorgegangen ist. Diese hatte ihrerseits den nur kurzlebigen Kabinettsrat ersetzt, der nach Auflösung des alten Geheimen Rates im Jahr 1808 eingerichtet worden war. Das Staatsministerium, dem der Staats- und die anderen Fachminister sowie weitere hohe Beamte anhörten, diente in erster Linie zur Beratung des Landesherren und hatte keine eigene Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis. Von 1820 bis 1825 nahm das Staatsministerium zusätzlich Funktionen des Justizministeriums wahr. In den Jahren 1871 bis 1893 brachte ihm die Aufhebung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Auswärtigen Angelegenheiten einen deutlichen Kompetenzzuwachs, der es zeitweise selbst zu einem kleinen Fachministeriums werden ließ. Nach der Demokratiegründung 1919 führte die gemäß der neuen badischen Verfassung vom 21. März 1919 vom Landtag gewählte Regierung den Namen Staatsministerium. Diese Bezeichnung wurde auch nach der nationalsozialistischen Gleichschaltung des Landes Baden 1933/34 beibehalten. Die Unterlagen des Badischen Staatsministerium decken einen Zeitraum von der Entstehung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts bis zu unmittelbaren Nachkriegszeit ab; in Einzelfällen greift es auf die Markgrafschaft Baden im Alten Reich und das Kurfürstentum Baden ebenso aus wie auf die Zeit der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Dem Bestand kommt für die Geschichte Südwestdeutschlands im Allgemeinen sowie Baden im Besonderen eine hervorragende Bedeutung zu. Die Überlieferung des Badischen Staatsministeriums ist für das Verständnis des modernen Flächenstaats im 19. Jahrhundert unerlässlich; sie ergänzt sich mit den Beständen des Badischen Justiz, Kultus-, Innen-, Finanz- und Kriegsministeriums (Bestände 234 bis 138) sowie des Badischen Landtags (Bestände 231 und 231a) in ausgesuchter Weise. Bearbeitung: Die bisherige Zettelkartei wurde im Rahmen eines DFG-Projekts von 2013 bis 2015 retrokonvertiert. Dabei wurden Rechtschreib- und Lesefehler korrigiert sowie Begriffe und Formulierungen modernisiert, um eine bessere Verständlichkeit der Titelaufnahmen zu erreichen. Unklare bzw. offensichtlich falsche Signaturen wurden korrigiert, Doppelungen aufgelöst sowie fehlende und nicht korrekte Laufzeiten nachgetragen bzw. verbessert, um eine bessere Übersichtlichkeit des Bestands zu erzielen sowie zukünftige Recherchen zu vereinfachen. Der Zugang 1997-68 wurde aufgelöst und in den Bestand bzw. das Findmittel integriert. Karlsruhe, im Dezember 2015 Dr. Peter Exner

Stadtarchiv Mainz, Best. 209 · Bestand · 1806 - 1997 (2005)
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Das Archiv des Rabanus-Maurus-Gymnasiums lagerte bis zu seiner Übernahme durch das Stadtarchiv am 3.9.2008 im Archivraum des Gymnasiums, der sich im Untergeschoss des Gebäudes am 117er Ehrenhof befand. Die Akten, Fotos und Unterlagen lagerten - nach Materialgruppen, Aktengruppen bzw. Registraturschichten grob sortiert - auf Holz- und Stahlregalen und in abgeschlossenen Stahlschränken (Personalia). Frühere Registraturordnungen waren nicht mehr erkennbar. Übernommen wurden die gedruckten Programme (Vorläufer der Jahresberichte) und Preisverteilungen bis zum Jahr 1900, die Zeugnisse von 1901 bis 1944, Zensurlisten von 1894/95, 1900/01 und 1910/11 bis 1944/45 (lückenhaft) sowie Akten bis zum Jahr 1992/2000 und Fotos bis zum Jahr 2005. Zudem übernahm das Stadtarchiv eine Auswahl von Kursbüchern aus den Jahren 1974/75, 1979/80, 1984/85, 1994/95 und 1995/96. Im Gymnasium verblieben Zeugnisse und Klassenbücher ab 1945. Der nun im Stadtarchiv lagernde Teil des Schularchiv umfasst, hier noch einmal strukturiert aufgeführt: die gedruckten Preisverteilungen des Lycées der napoleonischen Zeit, die Einladungen und Programme des Großherzoglichen Gymnasiums sowie die erhaltenen Unterlagen des Großherzoglichen sowie des Alten (bzw. Herbst-) und Neuen (bzw. Oster-) Gymnasiums. Außerdem die Aktenüberlieferung aus hessischer, nationalsozialistischer und der Nachkriegszeit. Dem Archiv sind als Fremdprovenienzen die Akten des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz 1945 (Personalunion mit dem damaligen Direktor Dr. August Mayer), die Akten des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums (früher: Bund der Freunde und ehemaligen Schüler des Humanistischen Gymnasiums) und 2 Aktenordner des Philologenverbands Rheinland-Pfalz (Vorstand in Personalunion mit dem Direktor Dr. Peter Fehl) zugehörig. Die Unterlagen des Beauftragten für die Höheren Schulen in Mainz sind besonders für das Schulwesen der unmittelbaren Nachkriegszeit in Mainz und wegen der dokumentierten Entnazifizierungsmaßnahmen von Mainzer Lehrern hoch interessant. Der Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums kümmert sich um Kontakte zu ehemaligen Schülern, organisiert Veranstaltungen und wirkt an Veranstaltungen wie Schuljubiläen maßgeblich mit. Die Verzeichnungsarbeiten begannen im Januar 2011 und waren im Oktober 2013 abgeschlossen, die Praktikantin Frau Saskia David verzeichnete im August 2011 die Archivalien Nr. 209 / 400 - 708. Obwohl noch zwei Registraturschichten während der Verzeichnungsarbeiten zu erkennen waren, muss konstatiert werden, dass der Großteil der ursprünglich einmal vorhandenen Registraturordnungen im Laufe der Jahrzehnte aufgelöst worden sind. Das Schularchiv wurde insbesondere für Schuljubiläen und Festschriften oder andere Publikationen immer wieder gründlich durchforstet. Dabei wurden Schriftstücke aus ihrem ursprünglichen Aktenzusammenhang herausgerissen und in neue "künstliche" Zusammenhänge gebracht. So entstanden Mappen mit Betreffen wie "Interessantes zur Schulgeschichte" oder Materialsammlungen für Aufsätze, Festschriften, Ausstellungen und Jubiläen. Die oben erwähnten zwei Registraturschichten umfassten einmal die Verwaltungsakten von ca. 1930 bis 1945, geordnet nach dem Registraturplan für die höheren Schulen [Signatur 209 / 1042, mit Eingangsstempel vom 4.7.1931], der Aktengruppen von I.1 bis XXV.10 vorsieht, und zum zweiten Verwaltungsakten von 1946-1959, die nach demselben Plan angelegt wurden. Die Akten waren in verschiedenfarbige Mappen aus Pappe geheftet, die handschriftlich mit der Registratursignatur und dem Titel lt. Registraturplan versehen waren. Da die Mappen eine Metallheftung enthielten, wurden sie in den meisten Fällen durch Archivmappen ersetzt. Die ursprüngliche Registratursignatur, sofern vorhanden, wird in der Faust-Datenbank und im Findbuch in der Kategorie "Alte Registratur-Signatur" angegeben. Im Archivale 209/978 befindet sich eine erweiterte Fassung des o. g. Registraturplans (10 S., maschinenschriftlich, 1959). Bis zum Ende des ersten Weltkriegs besteht die Überlieferung im Wesentlichen aus Zeugnissen, Zensurlisten und Personalakten, die mit dem Jahr 1870 einsetzen. Die Überlieferung von Sachakten beginnt - von einigen Ausnahmen abgesehen - erst mit dem Ende des Ersten Weltkriegs Im Archivale 209 / 897 findet sich der Hinweis, dass "die Akten des Gymnasialarchivs sehr lückenhaft sind, da ein großer Teil während der langjährigen Lagerung im nassen Keller des zerstörten Schulgebäudes [am 117er Ehrenhof] verlorengegangen ist." Schuldirektor Dr. Fehl schreibt am 15.4.1959 (209/978): "Durch Kriegseinwirkung sind weitere Unterlagen, vor allem des "Alten Gymnasiums" nicht mehr vorhanden." Zudem wird darauf hingewiesen, dass "die das Gymnasium betreffenden Akten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und der Schulabteilung der damaligen Regierung in Darmstadt 1944 durch Brand vollständig vernichtet worden sind." (209/897) Im Bestand befanden sich zwei Akten der Gutenbergschule, Oberschule für Jungen (heute Staatliches Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss), die dem Bestand 202 des Stadtarchivs angegliedert wurden: 202/246: Luftwaffenhelferangelegenheiten (1942-1945) und 202/247: Schülerunfallversicherung (1936-1944). Kassiert wurden Rechnungsbelege der 1960er Jahre, Stundentafeln anderer Bundesländer (1965), Akten zum Klassenelternbeirat, zu Ferngesprächen, Bestände an Putzutensilien und zur Mainzer Studienstufe 1979/80 (13 D1-3, Schülerbögen), insg. etwa 1 lfm. Der Bestand umfasst nun die Verzeichnungsheiten 1-1069, folgende Signaturen wurden nicht vergeben: 209 / 412, 413, 606, 671, 790, 975, 976. Wegen des beschriebenen Zustands des Gymnasialarchivs wurde eine neue inhaltliche Gesamtgliederung erstellt, die sich an der Klassifikation für das bereits im Stadtarchiv verzeichnete Archiv des Gymnasiums am Kurfürstlichen Schloss (Bestand 202) orientiert. Die Fotosammlung des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, soweit sie in das Stadtarchiv übernommen wurde, ist umfangreich und umfasst Fotos aus den 1890er Jahren bis 2005. Leider ist sie weitgehend ungeordnet und bedarf noch einer sachgerechten Sichtung, Sortierung und Verzeichnung (vgl. 209 / 1044-1069). 26.10.2013, Ramona Weisenberger Schulgeschichte Die Geschichte des Mainzer Humanistischen Gymnasiums, des heutigen Rabanus-Maurus-Gymnasiums, ist hervorragend aufgearbeitet und publiziert worden, hingewiesen sei nur auf die Festschriften "400 Jahre Gymnasium Moguntinum : Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1962", "Gymnasium Moguntinum : die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. - Mainz, 1980." und "Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz : die Geschichte der Schule / hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. - Ruhpolding [u.a.], 2007." Für das Verständnis des Aktenbestandes und der Provenienzgeschichte sollen hier die wichtigen organisatorischen Änderungen in der Schulgeschichte dargestellt werden. Die Aktenüberlieferung beginnt erst im 19. Jahrhundert, der Vollständigkeit halber wird im Folgenden auch die Vorgeschichte kurz erwähnt. Die Schule wurde am 9.12.1561 als "Gymnasium Moguntinum" in der Burse Zum Algesheimer von den Jesuiten gegründet und bis 1773 auch von den Jesuiten geleitet. Sie befand sich von 1618 bis 1782 im Domus Universitatis und von 1782 bis 1792 im Kronberger Hof, wo zuvor von 1662 bis 1773 das Priesterseminar ansässig gewesen war. 1792 zog die Schule in das Augustinerkloster, wo sie bis 1798, der Übernahme der Stadt durch die Franzosen, verblieb. Unter französischer Herrschaft wurde das Gymnasium von 1798 bis 1802 als Zentralschule und von 1802 bis 1814 als frz. kaiserliches Lyzeum im ehem. Jesuitennoviziat weitergeführt. Nach Abzug der Franzosen im Jahr 1814 hatte die Schule nun als "Großherzoglich Hessisches Gymnasium bzw. Großherzogliches Gymnasium" ihren Sitz wieder im Kronberger Hof. 1829 wurde das 1805 gegründete "Bischöfliche Gymnasium" in das Großherzogliche Gymnasium integriert. Wegen steigender Schülerzahlen teilte sich das Gymnasium 1889 auf zwei Gebäude auf: Im Neubau an der Kaiserstraße, an der das Rabanus-Maurus-Gymnasium noch heute seinen Sitz hat, wurden zumächst die Mittel- und Oberstufe des Gymnasiums untergebracht, im alten Gymnasium am Kronberger Hof wurden die Unterstufe und drei Vorschulklassen unterrichtet. Im Jahre 1900 wird das Gymnasium in zwei getrennte Institutionen mit eigenen Direktoren geteilt: das Großherzogliche Ostergymnasium in der Kaiserstraße mit dem Schulbeginn an Ostern und das Großherzogliche Herbstgymnasium im Kronberger Hof mit dem Schulbeginn im Herbst. Ab 1912/13 beginnt das Schuljahr in allen Schulen an Ostern, so wird das Herbstgymnasium in Altes Gymnasium und das Ostergymnasium in Neues Gymnasium umbenannt. Das Neue Gymnasium an der Kaiserstraße dient seit dem Kriegsbeginn 1914 als Lazarett (nach Ende des Ersten Weltkriegs wird dort das französische Mädchen-Lycée eingerichtet) und ist deshalb zusammen mit dem Realgymnasium unter katastrophalen räumlichen Bedingungen im heutigen Schlossgymnasium untergebracht. 1923 wird das Realgymnasium von den französischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt, nun werden Realgymnasium und Neues Gymnasium in der Höheren Mädchenschule untergebracht, der Schulbesuch erfolgt im Schichtbetrieb. Unter diesen schlechten Bedingungen sind sinkende Schülerzahlen sowohl im Neuen als auch im Alten Gymnasium zu verzeichnen. Als Reaktion darauf gründet sich im Jahre 1922 der "Bund der Freunde des humanistischen Gymnasiums", um den Niedergang des Gymnasiums aufzuhalten. 1924 schließlich werden Neues und Altes Gymnasium im Kronberger Hof als zunächst "Altes Gymnasium"oder "Hessisches Altes Gymnasium" zusammengelegt. Ab 1925 führt die Anstalt den Namen "Hessisches Gymnasium", wie auf den Zeugnissen zu lesen ist, oder auch nur "Gymnasium Mainz" (siehe 209/963). Ab diesen Jahren steigen die Schülerzahlen langsam wieder an. Unter nationalsozialistischer Herrschaft wird das Gymnasium am 12. Mai 1933 in "Adam-Karrillon-Gymnasium" umbenannt. Adam Karrillon war ein ehemaliger Schüler des Gymnasiums, Arzt und Heimatdichter. Im Januar 1943 wird der Unterricht in die damalige Hermann-Göring-Schule, das heutige Staatliche Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss verlegt. Das Schulgebäude des Adam-Karrillon-Gymnasiums wird beim Bombenangriff auf Mainz am 27.02.1945 zerstört. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Unterricht am 2. Oktober 1945 unter dem neuen Direktor Dr. August Mayer, der zugleich der Beauftragte für die Höheren Schulen in Mainz war, in der Marienschule am Willigisplatz (dem heutigen Bischöflichen Willigis-Gymnasium) wieder aufgenommen. Der Name "Adam-Karrillon-Gymnasium" wird nicht mehr verwandt, stattdessen nennt sich die Schule wieder schlicht "Gymnasium Mainz". Im Juni 1953 erfolgt die Umbenennung in "Staatliches Rabanus-Maurus-Gymnasium", das nun wieder in das wiederaufgebaute Schulhaus an der Kaiserstraße / 117er Ehrenhof ziehen kann. 1958 übernimmt der Altphilologe Dr. Peter Fehl die Leitung des Gymnasiums, die er bis 1977 innehat. Im Jahr 1962 feiert die Schule ihr 400-jähriges Bestehen. Die Mainzer Studienstufe wird ab dem Schuljahr 1974/75 am Rabanus-Maurus-Gymnasium eingeführt. 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962. Begegnungen. Das Gespräch mit dem Judentum an einer Mainzer Schule, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1988. Begegnungen mit dem Judentum am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Folgeband, hrsg. von Helmut Link und Ferdinand Scherf. Mainz 1993. Bickel, Wolfgang: Das Bildungsschloß. 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Jugendliche erforschen seit 23 Jahren die Mainzer Geschichte beim "Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte" um den Preis des Bundespräsidenten, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. Mainz 1997. Faszination Geschichte. 27 Jahre Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte am Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz, hrsg. von Werner Ostendorf und Ferdinand Scherf. 2., erw. Aufl. Mainz 2001. Faszination Geschichte. Jugendliche erforschen Mainzer Geschichte. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Geschichtswettbewerb 2004/05, Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. [Texte: Werner Ostendorf, Ferdinand Scherf]. Mainz 2005. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: 400 Jahre Gymnasium Moguntinum. Festschrift des des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1962, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1919 bis 1961. In: Gymnasium Moguntinum. Die Geschichte des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz. Mainz 1980, S. 111-152. Fehl, Peter: Das Gymnasium von 1962 bis 1979. In: Gymnasium Moguntinum. 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Krach, Tillmann: Carl Zuckmayer als Schüler des Humanistischen Gymasiums. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 145-146. Lehrer und Schüler des Rabanus-Maurus-Gymnasiums in Mainz und ihre Schriften. Eine bibliographische Auswahl, hrsg. von d. Stadtbibliothek Mainz. Mainz 1962. Ostendorf, Werner: "Vertraute Fremde. Nachbarn in der Geschichte". Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten 2012. In: Gymnasium Moguntinum 76(2013), S. 66-71. Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Die Geschichte der Schule, hrsg. von Ferdinand Scherf, Meike Hensel-Grobe, Franz Dumont. Ruhpolding [u.a.] 2007. Beil.: Abiturientinnen und Abiturienten des Mainzer altsprachlichen Gymnasiums (Rabanus-Maurus-Gymnasium) von 1901-2007, bearb. von Karl-Heinz Knittel. Scherf, Ferdinand / Schütz, Friedrich: Geschichtsunterricht und Archiv. Erfahrungen einer dreijährigen Zusammenarbeit zwischen Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz und Stadtarchiv Mainz. In: Außerschulisches Lernen im Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe. 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Vom Festungsgelände zum Erweiterungsbau. In: Gymnasium Moguntinum 43(1983), S. 53-62. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Humanistisches Gymnasium in Anekdote und Reflexion. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Rabanus-Maurus-Gymnasium Mainz. Ruhpolding [u.a.] 2007, S. 325-340. Zuckmayer, Carl: Das Ziel der Klasse. Sonderdruck zum 175jährigen Jubiläum des Verlags Philipp von Zabern. Festrede zum 400jährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. 2. Aufl. Mainz 1977. Zuckmayer, Carl: Geist und Praxis des Humanismus. Festrede zum vierhundertjährigen Bestehen des Humanistischen Gymnasiums in Mainz, gehalten am 27. Mai 1962. In: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 7(1981), H. 4, S. 193-206 Gymnasium Moguntinum : Blätter des Freundes- und Fördererkreises des Rabanus-Maurus-Gymnasiums Mainz, FFK. Mainz: Freundes- und Fördererkreis des Rabanus-Maurus-Gymnasiums, 1953 ff. Jahresbericht / Adam-Karrillon-Gymnasium, Mainz: über das Schuljahr .. Mainz, 1936-1941 Jahresbericht des Gymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz: [s.n.], 1925-1930 Jahresbericht des Grossherzogl. Alten Gymnasiums in Mainz für das Schuljahr ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Großherzoglichen Neuen Gymnasiums (mit Vorschule) zu Mainz ... : Ostern ... Mainz : [s.n.], 1913-1917 Jahresbericht des Grossherzoglichen Ostergymnasiums zu Mainz für das Schuljahr ... Mainz : Prickarts, 1902-1908 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ... Mainz : [s.n.], 1901-1912 Jahresbericht des Grossherzogl. Herbst-Gymnasiums in Mainz für das Schulhalbjahr ...Mainz. 1900/01(1901) - 1911/12(1912). Bericht des Grossherzogl. Oster-Gymnasiums zu Mainz für das Halbjahr Herbst ... bis Ostern ... als Ergänzung zu dem im Herbst 1900 herausgegebenen Programm des Gesamtgymnasiums. Mainz : [s.n.], 1901-1901 Programm der aus Anlaß der Eröffnung des neuen Gymnasialgebäudes Montag den 4. November 1889 ... stattfindenden Schul-Feier / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Prickarts, 1889. Umfang: [2] Bl. Schlußfeier des Schuljahres ... / Großherzogliches Gymnasium zu Mainz. Mainz, 1861-1885 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. - Mainz : Seifert [anfangs], 1854-1900 Programm des Großherzoglich Hessischen Gymnasiums zu Mainz als Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der mit einem Redeaktus verbundenen Preisvertheilung am Schlusse des Cursus ... Mainz: Seifert, 1852-1853 Programm des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz : Schuljahr ... Mainz: Prickarts. Mainz: Seifert [anfangs], 1854-1900 Einladung zu den öffentlichen Prüfungen und der Preisvertheilung am Großherzogl. Gymnasium zu Mainz : beim Schlusse des Schuljahres ... Mainz, 1819-1851 Verzeichniß der Schüler des Großherzoglichen Gymnasiums zu Mainz, welche am Ende des Schuljahres ... eines Preises oder der nächsten Stellen dazu würdig befunden worden. Mainz, 1817-1859

Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

Bürgerschaft I
Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I · Bestand · 1580-1948
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte in den Jahren 2010-2012. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 121-3 I Bürgerschaft I, Nr. ... . Bestandsbeschreibung: Die Bürgerschaft löste 1859 als Landesparlament die Erbgesessene Bürgerschaft und das Kollegium der Oberalten ab. Sie bestand durchgehend bis 1933, wobei jedoch das Wahlrecht mehreren Änderungen unterlag. Ihre Auflösung erfolgte am 14.10.1933 gemeinsam mit der des Reichstages. Der Best. gliedert sich in 3 Gruppen: Präsidial- und Kanzleiangelegenheiten, Plenartätigkeit und Ausschußtätigkeit. Den Kern des Bestandes bilden die Protokolle der Bürgerschaftssitzungen mit ihren Anlagen, die vom Dezember 1859 bis zum Juni 1933 erhalten sind. Ergänzt werden sie von den Protokollen des Vorstandes der Bürgerschaft und Akten über die Tätigkeit der Fraktionen ab 1880. Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Schriftwechsel zwischen Senat und Bürgerschaft dar. Überliefert ist auch ein Verzeichnis sämtlicher Bürgerschaftsmitglieder. Den größten Teil des Bestandes nehmen die Überlieferungen der Ausschüsse ein. Sie sind sachthematisch gegliedert und umfassen alle Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung.

Chef der Heeresarchive (Bestand)
BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

D 6 B Böddeken Forstamt Böddeken (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 6 B Böddeken · Bestand · 1804-1974
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in Paderborn weder in der Hofkammer noch in den einzelnen Ämtern besondere Forstdienststellen. Die Forstverwaltung wurde von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 setzte man einen Oberförster als "Holzinspektor" für die landesherrlichen Forsten ein und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte das hiesige Forstwesen eine gewisse Eigenständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun den Amtsvögten und ihren Untergebenen, den Revierförstern und Waldwärtern übertragen. In der späteren Oberförsterei Böddeken existierten die Dienstgehöfte Telegraf, Neuböddeken, Gellinghausen und Sprengelborn. Die preußische Verwaltung richtete im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung 1817 als der Regierung nachgeordnete Behörden die mit Forstmeistern besetzten Forstinspektionen ein. Diesen nachgeordnet waren die Oberförstereien, denen jeweils mehrere, von Unterförstern verwaltete Schutzbezirke unterstanden. Bis 1803 waren die Flächen des jetzigen Forstamtes Böddeken im Besitz des Klosters Böddeken und des Domkapitels Paderborn. Flächenveränderungen erfolgten durch Ablösungen und Separationen, insbesondere durch die Separation Wewelsburg. Nachdem im Jahr 1833/34 die erste Vermessung und Einteilung des Forstbezirks erfolgt war, wurden 1856 die erste Abschätzung und das erste Betriebswerk nach verschiedenen Anläufen zum Abschluss gebracht. Die Oberförsterei Böddeken unterstand zur damaligen Zeit der Forstinspektion Paderborn. Bereits im Jahr 1833 war die vormals zur Oberförsterei gehörige Försterei Sprengelborn verkauft worden. Sie diente jedoch seit 1861 als Unterforstgehöft für Eggeringhausen. 1882 bestand das Gebiet von Böddeken aus folgenden Schutzbezirken: Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Neuböddeken, Atteln, Eggeringhausen und Gellinghausen. Um 1900 wurde Atteln an die neue Oberförsterei Dalheim abgetreten. Aus Teilen von Neuböddeken bildete man den Schutzbezirk Henglarn, während der verbleibende Rest als Revier- bzw. Unterförsterei Neuböddeken weiterbestand. Nach einem im Jahr 1900 angelegten Abschätzungswerk der Oberförsterei (D 6 B Böddeken Nr. 61) bestand der Forstdistrikt zur damaligen Zeit unter anderem aus den Forstorten Telegraph, Blindeborn, Kluss, Teufelskammer, Kölnische Mark, Okenthal und Kiefernkamp. Im Jahr 1947 umfasste das Forstamt Böddeken eine Forstmeisterstelle in Böddeken, eine Oberförsterstelle in Gellinghausen, die Revierförsterstellen Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Henglarn, Neuböddeken, Eggeringhausen und i. G. sowie zwei Angestelltenstellen (siehe D 6 B Minden Nr. 305). Im Jahre 1934 wurde aus der Öberförsterei Böddeken das gleichnamige staatl. Forstamt. 1949 ordnete das neue Land Nordrhein-Westfalen die Forstverwaltung in die Bezirksregierungen ein, und zwar als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen. Dies bedeutete für Böddeken, dass es der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten in Detmold unterstand. Am 1. April 1952 löste man die 1908 errichtete und 1928 von Wewelsburg nach Gellinghausen verlegte Försterstelle auf. 1956 wurden die Forstabteilungen zu Dezernaten. Vom 1. Januar 1970 gingen die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Zum 31.12.1971 wurde das Forstamt Böddeken aufgelöst. Nachfogebehörde wurde das Staatl. Forstamt zu Paderborn. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Der Bestand D 6 B Böddeken umfasste zunächst einen ursprünglich an das ehemalige Staatsarchiv Münster abgegebenen Zugang mit einer Laufzeit von 1819 bis 1860, der im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsregelung zwischen den ehemaligen Staatsarchiven Münster und Detmold später nach hier gelangt ist, den Zugang 42/1967, der eine Laufzeit von 1920 bis 1955 hat und direkt vom Forstamt Böddeken an das Staatsarchiv Detmold abgegeben wurde, sowie einige Unterlagen aus dem Zugang 50/1969. Das Signaturschema der älteren Akten ist sehr kompliziert (Fach ..., Nr. ..., Kap. ..., Tit. ..., Sect. ..., Lit. ..., lit. ...). Bei den jüngeren Akten wurde dieser Registraturplan abgelöst durch einen wesentlich vereinfachten (Abtlg. ... / röm. Zahl / Nr. ... / arab. Zahl /). Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich bei einigen Akten eine Ordnung nach Titel (Tit.), Nummer (Nr.) und Volumen (Vol.) feststellen. So standen zum Beispiel folgende Titel für folgende Aktenplanpositionen:Titel III: Areal- und Grenzsachen Titel X: Forstschutz- und Polizeisachen Titel XIII: Rechnungs- und Registratursachen Titel XIV: Verschiedene Gegenstände Die neue Ordnung wurde zunächst nach einem Registraturplan für die Forstämter von 1871 vorgenommen, wobei die einzelnen Sachgruppen allerdings umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen. Eine Unterteilung in Mittel- und Untergruppen entfiel vorerst wegen des geringen Umfangs des Aktenbestands. Einige der Sachgruppen blieben aus diesem Grund zunächst unbesetzt. Nach Verzeichnung der neueren Aktenzugänge 125/2004 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 49 bis 88), 11/1989 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 89-90), 50/1969 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 91 bis 93 sowie 157 und 158) und 89/2009 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 94 bis 156) wurde die Klassifikation des Findbuchs überarbeitet. Eine Kassation von Unterlagen - vor allem der Holzeinnahmehandbücher und Forstkulturpläne - erfolgte nicht, da die Betriebswerke des Forstamtes offensichtlich größtenteils in der Behörde verblieben sind. Die Akte D 6 B Böddeken Nr. 76 enthält eine sogenannte "Chronik der Oberförsterei", die in den Jahren 1924 bis 1974 geführt wurde und inhaltlich bis in das Jahr 1855 zurückreicht. Die Akte D 6 B Altenbeken Nr. 464 enthält darüber hinaus eine kurze Reviergeschichte des ehemaligen Forstamtes Böddeken für die Jahre 1820 bis 1971. Ein vermutlich im Böddeker Forst aufgenommenes Gruppenbild von 1913, eine an Pfingsten 1900 auf dem Balkon der Oberförsterei in Neuböddeken aufgenommene Porträtaufnahme des Oberförsters R. von Eschwege sowie zwei Porträtaufnahmen der Forstbeamten Detmar Hüffer und Wegener von 1890 bzw. Mai 1927 wurden dem Bestand D 75 (Bildersammlung) unter der Signatur D 75 Nr. 9096 angegliedert. Weitere Unterlagen der Oberförsterei Böddeken befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren. Es ist nach bestellnr. zu zitieren: D 6 B Böddeken Detmold in den Jahren 1972, 2012 und 2013 gez. Simon und Schumacher

D 7 Halle Kreisschulinspektion Halle (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 7 Halle · Bestand · 1831-1951
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Bis zum Jahr 1872 übten von der Regierung ernannte Geistliche die staatliche Schulaufsicht auf der Kreisebene nebenamtlich aus. Erst nach dem Schulaufsichtsgesetz von 1872 wurden zunehmend hauptamtliche Kreisschulinspektoren berufen. Für die Kreisschulinspektion Halle wurde erstmals 1909 ein hauptamtlicher Kreisschulinspektor ernannt (vgl. Akte M 1 II B Nr. 157). Seit 1924 führen die Schulaufsichtsbeamten die Amtsbezeichnung "Schulrat". Als unmittelbarem Organ der Regierung unterstand diesem neben dem öffentlichen Volksschul- und Mittelschulwesen das gesamte sonstige, auch private Schulwesen seines Kreises, soweit es in den Zuständigkeitsbereich der Regierung fiel. Gelegentlich einer Neugliederung im Jahre 1932 wurde der Schulaufsichtskreis Halle mit dem Kreis Bielefeld-Land zum Schulaufsichtskreis Bielefeld II-Halle i. W. zusammengefasst (vgl. Akte M 1 II B Nr. 118). Da die staatliche Schulaufsicht auf Kreisebene auch nach 1947 bei den Schulräten verblieb, wird deren Überlieferung im Staatsarchiv Detmold einheitlich in den D 7-Beständen geführt. Vorliegendes Findbuch verzeichnet vom Staatsarchiv Münster nach hier abgegebene Akten der ehemaligen Kreisschulaufsicht Halle, deren einzelne Akten bis in die 1890er Jahre zurückreichen und in der Regel mit dem Jahr 1932 schließen. Den Lücken bei den einzelnen aufeinanderfolgenden ursprünglichen Locaturen bzw. Altsignaturen (auf Aktenfähnchen) nach zu urteilen, dürfte es sich dabei jedoch nicht um die gesamte Registratur handeln. Zumindest aber liegt - einem alten Aktenverzeichnis (jetzt: Akte D 29 Nr. 413) zufolge - eine geschlossene Registraturgruppe vor. Es ist nach der Bestellnummer zu zitieren: D 7 Halle Nr. ... Detmold, den 31. März 1983 gez. Dr. Strecke

Deutscher Gemeindetag (Bestand)
BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

BArch, RH 31-VII · Bestand · 1942-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: In dem nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom Juni 1940 von Deutschland nicht besetzten südfranzösischen Gebiet blieb die Souveränität der französischen Regierung mit einigen Einschränkungen erhalten. Kontrollorgane der Deutschen Waffenstillstandskommission (RW 34) überwachten die Abrüstung des französischen Heeres und die Erfassung oder Auslieferung von Kriegsgeräts. Das deutsche Misstrauen gegenüber der französischen Regierung unter Marschall Pétain in Vichy führte dazu, dass Hitler seit Ende 1940 dem OB West auftrug, sich jederzeit für eine Besetzung Restfrankreichs bereitzuhalten (Unternehmen „Attila", später „Anton"). Bis zum November 1942, als die alliierten Truppen im französischen Nordafrika landeten und die französische Regierung in Vichy sowie örtliche Behörden eine zumindest unklare Haltung einnahmen, ergab sich allerdings kein Anlass zu einer Besetzung Südfrankreichs durch deutsche Truppen. Im Rahmen der dann am 11. November 1942 erfolgten Besetzung nahm der „Deutsche General des Oberbefehlshabers West in Vichy" seine Tätigkeit auf und war damit gewissermaßen Verbindungsoffizier des OB West zum französischen Staatschef Marschall Philippe Pétain. Er hatte im Zusammenwirken mit verschiedenen zivilen Reichsbehörden die deutschen Forderungen bei der französischen Regierung im bis dahin unbesetzt gebliebenen Teil Frankreichs zu vertreten und deren Ausführung bzw. Umsetzung zu überwachen (siehe auch Dienstanweisung für den Deutschen General des OB West in Vichy in RH 31-VII/1). Im September 1944 wurde die Dienststelle aufgelöst. Generalleutnant Alexander Freiherr Neubronn von Eisenburg stand der Dienststelle vor, er war zuvor in der Waffenstillstandskommission tätig und Leiter der Heereskontrollinspektion Bourges. Inhaltliche Charakterisierung: Neben dem Kriegstagebuch Nr. 3 (21. Oktober bis 31. Dezember 1943) und dem Tätigkeitsbericht für das erste Quartal 1944 sind ausschließlich Sammelakten überliefert, in denen sich folgende Themen widerspiegeln: Besetzung Südfrankreichs, Demobilisierung, Eingliederung von Angehörigen des französischen Heeres in die Wirtschaft, Standortübersichten, Kontrolle und Sicherung des Nachrichtenverkehrs, Notizen und Berichte über Besprechungen von Generalleutnant Freiherr Neubronn v. Eisenburg mit französischen Regierungsangehörigen, Grenzverkehr, Zusammenarbeit mit der Waffenstillstandskommission, Aufgaben und Befugnisse des Höheren SS- und Polizeiführers, Verkehr mit deutschen Polizeidienststellen in Vichy, Stimmungs- und Lageberichte, Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, Truppenunterbringung, Vorgänge in Toulon, Erfassung und Vorräte des französischen Übergangsheeres, französischer Arbeitsdienst, Beschlagnahmen staatlicher und privater Gegenstände durch deutsche Dienststellen, Freigabeanträge, französischer Strafvollzug und Militärstrafanstalten, Verhaftungen, Eingaben und Anträge auf Freilassung von Gefangenen und Freigabe von Bauten. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Archivische Bearbeitung Der Bestand RH31-VII Deutscher General des Oberbefehlshabers West in Vichy wurde 2011 aktualisiert und nach den aktuellen Verzeichnungsrichtlinien in die Datenbank BASYS-S-2 übertragen. Ebenso erfolgte eine Aufnahme der Altsignaturen in die Datenbank, wodurch eine diesbezügliche Recherche möglich wird. Die Unterlagen - insbesondere die Kriegstagebücher - wurden mit Enthält-Vermerken ergänzt, um besondere bzw. wichtige Inhalte abzubilden. Aufgrund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken in der Zeit von 1941 - 1945 wurde eine Bewertung der Unterlagen nicht vorgenommen. Die überformatigen Karten und technischen Zeichnungen wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in Kartenmappen gemeinsam im Bestand unter neu angelegten Signaturen verwahrt. Umfang, Erläuterung: 29 AE Zitierweise: BArch, RH 31-VII/...

Geheimes Kabinett (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 60 · Bestand · 1803-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Am 25. Oktober 1848 beauftragte das Großherzogliche Geheime Kabinett den Kanzleirat Ludwig vom Generallandesarchiv mit der Ordnung der in der Registratur des Kabinetts vorhandenen Akten, wobei "diejenigen Papiere, welche zur Aufbewahrung in dem Generallandesarchiv oder in den Registraturen der verschiedenen Ministerien sich eignen, dahin verabfolgt werden sollten". Er fand die Akten, die bis in die erste Regierungsperiode des Markgrafen Karl Friedrich zurückreichten, "in sieben überfüllten Kästen" vor. Kanzleirat Ludwig schied die Akten in vier Hauptteile: a) Akten für die ältere und b) Akten für die laufende Registratur des Kabinetts c) Akten für das Großh. Haus- und Familienarchiv d) Akten für das Großh. Staatsarchiv Im Jahr 1860 waren diese Ordnungsarbeiten beendet und die unter c) und d) genannten Akten schon 1850 dem Generallandesarchiv eingeliefert worden. In den Jahren 1879, 1881, 1882 und 1885 erfolgten weitere Einlieferungen. Soweit diese Akten nicht dem Familienarchiv einverleibt oder den verschiedenen Beständen des Generallandesarchivs zugewiesen wurden, erfolgte die Aufbewahrung in einem besonderen Schrank. Bei der Einteilung der Bestände des Generallandesarchivs in Reposituren im Jahr 1888 erhielten die vom Geheimen Kabinett eingelieferten Akten die Repositur II, 2. Trotzdem behielt man bei den Einlieferungen von 1891, 1907 und 1908 das bisher geübte Aufteilungsverfahren bei. Mit der Aufhebung des Geheimen Kabinetts im Jahr 1919 kam fast die ganze die verbliebene Registratur in das Generallandesarchiv. Das Badische Ministerium des Auswärtigen behielt nur diejenigen Akten zurück, die es zur Fortführung der Geschäfte der Ordenskanzlei benötigte; diese Akten befinden sich jetzt in Bestand 233 Staatsministerium. Einzelne Einlieferungsverzeichnisse finden sich teils in GLA 68/778 und teils in GLA 450/403 bzw. 1200. Das vorliegende Findmittel entstand 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. 2009 wurde es mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Dabei mussten nach den Anforderungen von Scope-Archiv vor allem zahlreiche Sammeltitelaufnahmen aufgelöst werden. Die Einzeltitel und die Differenzierung nach Einzellaufzeiten und inhaltlichen Abweichungen ließ jedoch z.T. sehr umfangreiche Rubriken entstehen, bei denen die chronologische Reihung nicht mehr klar erkennbar ist. Konsequent wäre die weitere Untergliederung gewesen; als grundsätzlicher Eingriff in Ordnung und Rubrikenfolge war dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht zu leisten. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte: Eine Kabinettsregierung im eigentlichen Sinn, wie sie etwa in Preußen bestand, hat es in Baden kaum jemals gegeben. das Regierungssystem des Markgrafen Karl Wilhelm, das allenfalls als Kabinettsregierung bezeichnet werden könnte, fand unter seinem Enkel keine Fortsetzung. Markgraf Karl Friedrich begründete im Jahr 1783 das Geheime Kabinett, das nur einen Ausschuß aus dem Geheimen Rat bildete und mit der gleichnamigen preußischen Einrichtung nicht vergleichbar war. Gleichzeitig mit der Aufhebung des Geheimrats-Kollegiums im Jahr 1808 und der Aufteilung der Zentralverwaltung in fünf Ministerial-Departements bestimmte der Großherzog: "Um Unsere höchste Person bilden Wir einen Kabinetsrath" (Regierungsblatt 1808 S. 187). Dieses Kabinett zählte zu den Oberen Staatsbehörden und erhielt folgenden Geschäftskreis zugewiesen: 1. Bearbeitung aller an den Großherzog gerichteten Schreiben 2. "Alle Systematica, wodurch die allgemeine Verfassungs- und Verwaltungs- und Grundsätze festgesetzt und vorgeschrieben werden" 3. Alle Familien- und Hausangelegenheiten 4. Alle Hof-, Ordens- und Zivil-Uniformsangelegenheiten 5. Alles Hof- und Staatszeremoniell 6. Die Direktion des Generallandesarchivs 7. Aufsicht und Leitung des jährlich zu publizierenden Staatshandbuches 8. Die Angelegenheiten der dem Hof angehörigen Kunstanstalten (= Reg. Bl. 1808 S.193). Aber schon im folgenden Jahr wurde infolge des Organisationsedikts vom 26. November 1809 dieses "Kabinettsministerium" als besonderes Departement wieder aufgehoben. Der "Cabinets Minister" blieb " das Organ, durch welches die Anträge der Ministerien an Uns und Unsere Entschließung an sie gehe" (= Reg. Bl. 1809 S. 397). Am 21. September 1811 ernannte der Großherzog die Staatsräte Brauer, Hofer und Wielandt zu Geheimen Kabinettsräten, den Legationsrat Ring zum Geheimen Expeditionsrat und den Expeditor Weiß zum Geheimen Kabinettssekretär (= Reg. Bl. 1811 S. 108). Die damit geschaffenen "Geheimen Cabinets-Referate" wurden am 15. Juni 1817 aufgehoben. Für die im Geheimen Kabinett zu bearbeitenden Gegenstände wurde ein Staatssekretär bestellt, der zugleich Mitglied des Staatsministeriums und des Staatsrats wurde (= Reg. Bl. 1817 S.65). So hat das Geheime Kabinett seine 1808 intendierte zentrale Bedeutung früh wieder verloren; übrig blieb die Rolle eines Sekretariats für die persönlichen Regierungshandlungen des Landesherren. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Geheime Kabinett aus einem Vorstand, einem Registrator und einem Kanzlisten. Nachdem am 24. Mai 1854 für die Besorgung der Hofverwaltungsangelegenheiten ein eigenes Hofsekretariat errichtet worden war (= Reg. Bl. 1854 S. 256), bearbeitete das Geheime Kabinett: 1. Erledigung aller an den Großherzog unmittelbar gerichteten Vorstellungen, Beschwerden, Gesuche und sonstige Eingaben, soweit dieselben nicht zum Geschäftskreise von Hofstellen gehörten und nicht reine Unterstützungssachen waren; 2. Ausfertigung höchster Befehle in Sachen der Staatsverwaltung; 3. Ernennung zu Oberhof- und Hofchargen; 4. Entwerfung höchster Handschreiben; 5. Geschäfte des Ordenssekretariats. Am 14. April 1919 ordnete das Staatsministerium die Aufhebung des Geheimen Kabinetts an. Die Abwicklung der Geschäfte der Ordenskanzlei übernahm das Ministerium des Auswärtigen (= Gesetz- und Verordnungsblatt 1919 S. 245). Zum Inhalt: Der Bestand deckt mit seinen Rubriken zwar fast alle Bereiche von Politik, Wirtschaft, Kultur, Konfessionen, Hof und Militär ab, enthält aber vielfach Überlieferung, die sich inhaltsreicher und vollständiger bei den jeweiligen Fachbehörden wiederfindet. Wegen der vielen eigenhändigen, mit Bleistift geschriebenen Konzepte Großherzog Friedrichs I. nimmt er unter dem Hofschriftgut trotzdem einen zentralen Platz ein. Da es sich bei den Immediatgesuchen meist um Unterstützungsanliegen, Geschenke, Adressen u.ä. handelt, sind hier zahlreiche Künstler, Literaten und Vereine vertreten. Julius Kastner 1964 / Hansmartin Schwarzmaier 1991 Konrad Krimm 2009

Gemeindearchiv Dalsheim (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 243 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 243 Gemeindearchiv Dalsheim Umfang: 187 Archivkartons u. 3 lfm Überformate (= 1090 Verzeichnungseinheiten) = 24 lfm (zus. m. N) Laufzeit: 1618 - 1973 Lagerort: Keller der Ernst-Ludwig-Schule Zum Bestand Das erste Inventar des Gemeindearchivs von ca. 1811 ist nur unvollständig erhalten; vollständig erhaltene Inventare (die sich aber offensichtlich mehr auf die laufende Registratur beziehen und viele alte Stücke nicht auflisten, obwohl diese vielfach eine Nummerierung zeigen) stammen aus den Jahren 1831, 1837 und 1843, vielleicht in Zusammenhang mit einem Rundschreiben der Regierung in Mainz betr. Ordnung der Gemeindearchive von 1830 (Nr. 177 und 466). Im Jahre 1906 wurde eine Anzahl genannter Archivalien durch Kriegsgerichtsrat Obenauer zwecks Verfassung der eigenen Familiengeschichte im Haus- und Staatsarchiv Darmstadt benutzt (Nr. 52). Auf die Fertigung des umfassenden Verzeichnisses von 1914 (Nr. 208) durch Lehrer Trieb von Eppelsheim bezieht sich ein Schreiben vom 01.04.1914, in dem die Rückgabe des zu diesem Zweck ebenfalls nach Darmstadt ausgeliehenen Gemeindearchivs angekündigt wird (Nr. 946). Nach der Auflösung des Landkreises Worms (1969) hielten die beiden im selben Jahre unter dem Namen "Flörsheim-Dalsheim" zusammengelegten Gemeinden im Gegensatz zu den anderen Gemeinden, die ihre Unterlagen dem Stadtarchiv Worms als Deposita übergaben, die jeweiligen Archive zurück. Erst im Jahre 1997 wurden sie nach längeren Verhandlungen und dem Abschluss eines Depositalvertrages dem Stadtarchiv Worms übergeben, wo sie zuerst im Keller des Ämterhauses am Adenauerring, dann im Keller der Ernst-Ludwig-Schule ihren Platz fanden. Zwischen September 2009 und August 2010 wurden sie zur Verzeichnung nach und nach ins Stadtarchiv und nach Bearbeitung jeweils wieder in die Ernst-Ludwig-Schule zurückgebracht. Parallel dazu wurden die zeitgleich 1997 übernommenen Archivalien der Nachbargemeinde Nieder-Flörsheim bearbeitet, deren Verzeichnung ebenfalls im Sommer 2010 abgeschlossen werden konnte (Abt. 242) Bei der Bearbeitung, die den üblichen Grundsätzen folgte, wurde das Material von den Anfängen bis 1945 einerseits (Abt. 243) und aus dem Zeitraum von 1945 bis zur Schaffung der Verbandsgemeinde 1969 andererseits (Abt. 243-N) getrennt. Dabei wurde ersteres gemäß der vorgefundenen Ordnung nach dem Registraturplan von 1908, letzteres nach dem Aktenplan von 1953 im Findbuch geordnet und als Unterbestand Abt. 243-N separat verzeichnet. Der Zustand des Materials war gut bis auf zwei Stücke, bei denen leichter Schimmelbefall festgestellt wurde (Nr. 245/2 und Nr. 602, am Ende des Bestandes in eigenem Archivkarton gelagert). Kassationen fand nicht statt. Ergänzende Archivabteilungen im Stadtarchiv: Abt. 242 Gemeindearchiv Nieder-Flörsheim Literatur: BRILMAYER, Karl Johann, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart, Gießen 1905 GALLE, Volker, Rheinhessen. Entdeckungsreisen im Hügelland zwischen Worms und Bingen, Mainz und Alzey, Köln 1992 Gauweiler, Wolfgang, 1200 Jahre Dalsheim, Mainz 1966 KOBLER, Matthias, Chronik des Gebietes der Verbandsgemeinde Monsheim, Mainz 1992 Worms, im August 2010 Martin Geyer, Archivamtmann

Generaladjutantur (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 59 · Bestand · 1827-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Die Generaladjutantur lieferte älteres Schriftgut noch Ende 1918 selbst ein, jüngeres gelangte an die markgräfliche Kanzlei in Baden-Baden, von dort an das Armeemuseum und 1946 an das Generallandesarchiv. Da man 1909 für die Akten der Generaladjutantur keine Repositur vorgesehen hatte - mit gutem Grund, denn sie gehörte zum "Militärstaat" des Großherzogs, nicht eigentlich zu den Hofbehörden -, lagerte man sie 1918 bei den Akten des Haus- und Staatsarchivs im Anschluss an die Haus- und Hofsachen; 1939 erhielt der Bestand die Nummer 59. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. Dabei wurden die Grundlisten und Personalberichte über Offiziere in badischen Regimentern 1858-1870 ( 59/618-639) und die Namensliste der auf dem alten Friedhofe in Karlsruhe 1870-1871 beerdigten Offiziere (59/404) verzettelt; beide Karteien stehen heute bei den sachthematischen Inventaren des Generallandesarchivs. 2009 wurde das Findbuch von Kastner mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Im Rahmen der Konversion war es allerdings nicht möglich, den unbefriedigenden Ordnungszustand zu revidieren. So sind künftig unübersichtliche Großrubriken wie "Rang- und Quartierlisten, Personalveränderungen, Grundlisten, Personalberichte, Personalbogen", in denen mehrere Serien vermengt wurden, deutlicher zu diffenrezieren; nachteilig wirkt sich auch die Serientrennung aus, die durch die gängige Unterscheidung von Friedenszeit ("Militärsache") und Kriegszeit ("Kriegssache") entstanden ist. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte und Inhalt: Von der älteren badischen Generaladjutantur, die 1832 aufgehoben wurde, scheint sich kein Schriftgut erhalten zu haben. Großherzog Leopold beschränkte sich auf die Einstellung persönlicher Adjutanten, die z.T. - wie Heinrich Krieg von Hochfelden - auch ganz andere, außermilitärische Aufgaben zu erledigen hatten. 1852 richtete Friedrich I. als Prinzregent in der Restaurationsphase nach der Revolution wieder eine Generaladjutantur ein; sie bildete die Verbindungsstelle des Großherzogs als oberstem Kriegsherrn zum badischen Heer wie zum Kriegsministerium, nach 1871 zum XIV. (badischen) Armeekorps des preußischen Heeres. Entsprechend stehen Fragen des Militärpersonals und des Kontakts mit den Truppenteilen im Mittelpunkt der Überlieferung. Da aber auch die Bewältigung des militärischen Zeremoniells zu den Aufgaben der Generaladjutantur gehörte, gibt der Bestand zugleich Auskunft über Ordensverleihungen, Kaiser- und Fürstenbesuche, Jubiläen, Denkmalenthüllungen und andere Repräsentationsanlässe, wie sie den zunehmend militarisierten Alltag des Kaiserreichs wesentlich prägten. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 146 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als ‚Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der ‚guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)

Grimme, Adolf (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Grimme, A. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Lebenslauf Adolf Grimmes 1889 Geboren am 31. Dezember 1889 in Goslar im Harz als zweites Kind des Eisenbahnbeamten Georg August Adolf Grimme und seiner Ehefrau Auguste Luise geb. Sander 1896-1900 Besuch der Volksschule in Weferlingen 1900-1904 Besuch des Gymnasiums in Hildesheim 1904-1906 Besuch des Gymnasiums in Sangerhausen (1906 Tod des Vaters) 1906-1908 (erneut) Besuch des Andreanums in Hildesheim 1908 Abitur 1908-1914 Studium der Germanistik und Philosophie an den Universitäten Halle, München (Schüler des Philosophen Max Scheler) und Göttingen (Schüler des Germanisten Edward Schröder und des Philosophen Edmund Husserl) 1914 Ablegung des Lehramtsexamens in Philosophie, Germanistik, Französisch, Religion; Note "Gut" 1914-1915 Referendar am Königlichen Gymnasium in Göttingen Juli 1915 Einberufung als Soldat, Rekrutenausbildung in Straßburg, nach längerer Krankheit lernt er im Lazarett in Straßburg seine spätere Frau, die Malerin Maria (Mascha) Brachvogel, kennen (Der Ehe entstammen 3 Kinder, Sohn Eckard verunglückte 1931 als Vierzehnjähriger tödlich) Nov. 1915 Entlassung als "dienstunbrauchbar" 1916-1919 Assessor am Realschulgymnasium in Leer/Ostfriesland 1918 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei 1919 Leitung der Ortsgruppe Leer der DDP, im gleichen Jahr Austritt aus dieser Partei 1919-1923 Studienrat und Oberstudienrat an höheren Schulen in Hannover Anschluß an die Bewegung entschiedener Schulreformer (Paul Östereich, Berthold Otto) 1922 Eintritt in die SPD 1923-1924 Dezernent beim Provinzialschulkollegium Hannover 1925-1927 Oberschulrat in Magdeburg 1928-1929 Ministerialrat im Preußischen Kultusministerium, persönlicher Referent des Kultusministers Carl Heinrich Becker 1929-1930 Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums Berlin/Brandenburg 1930-1932 Preußischer Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung im Kabinett Otto Braun (ernannt im Januar 1930) 20. Juli 1932 Absetzung als Minister mit der gesamten preußischen Regierung durch Reichskanzler von Papen Grimme arbeitet illegal als Korrektor (Verlag Walter de Gruyter, Berlin), treibt bis 1942 theologische und literarische Studien (Arbeit am Johannes-Evangelium) 1935 Pensionszahlung als Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums 11.10.1942 Verhaftung, angeklagt u.a. mit seinem Studienfreund Dr. Adam Kuckhoff, Schriftsteller, wegen vermutetem antifaschistischen Widerstandskampf ("Rote Kapelle") Febr. 1943 Verurteilung wegen Nichtanzeige eines Vorhabens des Hochverrats zu 3 Jahren Zuchthaus 1942-1945 Strafgefangener in den Zuchthäusern Spandau, Luckau und Hamburg/Fuhlsbüttel Mai 1945 Befreiung durch die englische Besatzungsmacht 1945-1946 Kommissarischer Regierungsdirektor, ab 15.12.1945 Leitender Regierungsdirektor der Hauptabteilung Kultur des Oberpräsidiums in Hannover 1946-1948 Kultusminister des Landes Hannover bzw. Niedersachsen (ernannt am 27.11.1946) Febr. 1947 Trennung von Mascha Grimme Ende 1947 Heirat mit Josefine geb. v. Behr, geschiedene Kopf (geb. 1907) 1948-1956 Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks, Hamburg, bis zu dessen Auflösung zum 1. Januar 1956 (Amtsübernahme: 15.11.1948) 1956-1963 Ruhestand in Brannenburg/Degerndorf am Inn 1963 Gestorben am 27. August in Brannenburg/Inn Auszeichnungen 1932 Goethe - Medaille für Kunst und Wissenschaft 1948 Ehrendoktorwürde (Dr. phil.) durch die Georg-August-Universität zu Göttingen 1949 Goethe-Plakette der Stadt Frankfurt am Main 1954 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern 1962 Großes Verdienstkreuz des niedersächsischen Verdienstordens und Landesmedaille 1961 Deutscher Volkshochschulverband stiftet Adolf-Grimme-Preis als Fernsehpreis des Deutschen Volkshochschulverbandes Ehrenämter (Jahr der Übernahme) 1946 (-1958) Vorsitzender der Barlach-Gesellschaft (Ehrenmitglied seit 1956) 1946 (-1957) Vorstandsmitglied der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft 1948 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes und Senator der Max-Planck-Gesellschaft 1948 (-1956) Vorstandsmitglied des Deutschen Bühnenvereins 1948 (-1962) Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstandes der Stiftung Deutsche Landerziehungsheime, Hermann Lietz-Schule 1949 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1949 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Erziehung und Unterricht, München 1950 Mitglied des Deutschen Ausschusses für UNESCO-Arbeit 1951 Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission 1953 Ehrenmitglied der Fernseh-Technischen Gesellschaft, Darmstadt 1954 Korrespondierendes Mitglied des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung 1957 Beiratsmitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1959 Mitglied des P.E.N. Veröffentlichungen Grimmes (in Auswahl) - Der religiöse Mensch - Eine Zielsetzung für die neue Schule. Berlin 1922; - "Selbstbesinnung" - Reden und Aufsätze aus dem ersten Jahr des Wiederaufbaus. Braunschweig 1947; - Vom Wesen der Romantik. Heidelberg 1947; - Dieter Sauberzweig (Hrsg.): Adolf Grimme - Briefe. Heidelberg 1967; - Eberhard Avé - Lallemant (Hrsg.): Adolf Grimme - Sinn und Widersinn des Christentums. Heidelberg 1969 Von Grimme herausgegebene Zeitschriften - Monatsschrift für höhere Schulen, Berlin 1930-1933 - Die Schule (ab H. 3/1950 Unsere Schule), Monatsschrift für geistige Ordnung. Hannover 1945 - 1955 - Denkendes Volk, Blätter für Selbstbildung. Braunschweig 1947-1949 2. Bestandsgeschichte und Bemerkungen zur Benutzung des Bestandes. Literaturhinweise Adolf Grimmes Nachlaßpapiere, die in großen Zügen seinen gesamten Lebensweg widerspiegeln, gelangten in mehreren Etappen ins Geheime Staatsarchiv. Ein erster Teil sehr geringen Umfangs (ca. 0,10 lfd.m.) wurde bereits 1969 vom Bundesarchiv übergeben (gemäß Schreiben des Archivs vom 26.1.1976), weitere Teile wurden ab 1974 von Frau Josefine Grimme direkt übernommen. Letztaufgeführte Teile des Nachlasses waren zunächst als Depositum (Depositalvertrag vom 20. Juni 1974) ins Archiv gelangt. Dieses Depositum wurde im Juni 1981 von Frau Josefine in ein Geschenk umgewandelt. Die von Grimmes angelegte Autographensammlung wurde 1981 (ebenfalls von Frau Josefine) dem GStA verkauft. Der Bestand ist damit in seiner Gesamtheit in das Eigentum des Archivs übergegangen. Die Vorordnung des Bestandes im Geheimen Staatsarchiv erfolgte unter Anleitung von Dr. Cécile Lowenthal-Hensel zunächst durch Sabine Preuß, dann durch Heidemarie Nowak. Ordnungsarbeiten wurden auch von Josefine Grimme selbst noch einmal vorgenommen. Außerdem identifizierte sie Unterschriften und fügte in aufwendiger Arbeit Korrespondenzen zusammen. Die Verzeichnung wurde von Inge Lärmer und von Ute Dietsch beendet. Die zunächst getroffene Entscheidung, auf Enthält-Vermerke bei Korrespondenzen zu verzichten, wurde bei Eingabe der Titel in die Datenbank in Absprache mit der Referatsleiterin Dr. Iselin Gundermann aufgehoben. Alle Akten, die in diesem Zusammenhang v.a. aus technischen Gründen noch einmal überprüft werden mußten, wurden im Interesse der Benutzung auf die Erforderlichkeit von Enthält-Vermerken überprüft und entsprechend ergänzt. Das betrifft v.a. Korrespondenz mit Künstlern bzw. mit sehr hochgestellten Persönlichkeiten -Persönlichkeiten der Zeitgeschichte- oder Akten mit für die wissenschaftliche Auswertung wertvollen Inhalten. Josefine Grimme betonte in ihren Schreiben (u.a. in einem Brief vom 27.7.1980), daß die Akten "im wesentlichsten noch so, wie mein Mann sie gesichtet hatte", seien. Das Ehepaar Grimme hat bewußt Adolf Grimmes eigene Registratur bzw. sein Archiv gestaltet. Nach Übernahme der Quellen durch das Archiv war es daher Zielstellung, die von Adolf und Josefine Grimme festgelegte Ordnung nicht zu zerstören. Bei der Benutzung des Bestandes ist folglich zu beachten, daß -wenn vorhanden- soweit als möglich die Aufschriften auf Leitzordnern, die Beschriftung von Heftern bzw. Faszikeln oder eingelegte Zettel mit Inhaltszusammenfassung der jeweiligen Mappen (also von Grimme[s] vergebene "Aktentitel") beibehalten und im Findbuch in Anführungsstriche gesetzt wurden, gegebenenfalls -als Angebot an den Benutzer- erläutert durch "Enthält-Vermerk". Die Sammlungen Josefine Grimmes (Gruppe 1.1.3) wurden von Adolf Grimme begonnen und daher ebenfalls im Zusammenhang gelassen. Es wurde zwischen Josefine Grimme und dem Archiv vereinbart, "daß die seinerzeit von Ihrem Mann gesperrten Akten, sowie alle Personalakten nach 1945" der Benutzung noch nicht zugänglich gemacht werden (Schreiben des GStA vom 13.3.1975 an Frau Grimme). Diese Sperrungen bis 2010 sind im Prinzip -auch unter Wahrung der Vorschriften des Datenschutzes- beibehalten worden (v.a. Gruppen 2.5.4 bis 2.5.6). Im Findbuch, v.a. Gruppe Korrespondenzen, ist in den Aktentiteln die Stückzahl (nicht die Blattzahl) der vorhandenen Schriftstücke ersichtlich. "K" bedeutet, daß sich (meist teilweise) an diesen Stellen nur Kopien im Briefwechsel befinden (die Originale sind dann überwiegend in der Autographensammlung, die fast ausschließlich Briefe an Grimme enthält - Gruppe 6.4). Handakten, die Grimme über die Zeit als preußischer Kultusminister bis in die Zeit als niedersächsischer Kultusminister führte, wurden nicht getrennt; sie sind in die Zeit des Beginns der Aktenbildung (preußisches Ministerium) eingeordnet. Bei der Benutzung sind auch die möglichen Überschneidungen der einzelnen Gruppen zu beachten. Da Josefine Grimme die Aktenbildung bei den Korrespondenzen selbst vornahm (mit eigener Mappe, Stückezählung und oft auch Blattzählung, wie an den Mappenbeschriftungen noch ersichtlich), wurde entschieden, später oder in anderen Zusammenhängen ins Archiv gelangte Schreiben des jeweiligen Korrespondenzpartners als extra Band auszuweisen und nicht in die vorhandenen Mappen einzuarbeiten. Das erklärt dann beispielsweise auch Überschneidungen in den Laufzeiten der Einzelbände mit den Schreiben eines Korrespondenzpartners. Auch die von Grimmes vorgenommene Zusammenfassung von Schreiben einiger Korrespondenzpartner mit gleichem Anfangsbuchstaben zur Untergruppe "Einzelne", bei manchen ergänzt durch den Vermerk "Unwesentliches", wurde beibehalten, waren letztere Schriftstücke doch im Entstehungszusammenhang für Grimmes eben unwichtig. Dabei kann es sich bei den Verfassern der Schreiben durchaus um historisch bedeutsame Persönlichkeiten handeln. Kassationen wurden im Archiv nicht vorgenommen. Tonbänder mit Reden und Auftritten Adolf Grimmes wurden von Frau Grimme 1979 an das Adolf-Grimme-Institut in Marl gegeben. Einen Teil der schreibtechnischen Arbeiten (Korrespondenzpartner) erledigte Waltraud Wehnau. Literatur über Grimme (in Auswahl) - Walter Oschilewski (Hrsg.): Wirkendes, sorgendes Dasein - Begegnungen mit Adolf Grimme. Berlin 1959; - Julius Seiters: Adolf Grimme - ein niedersächsischer Bildungspolitiker. Hannover 1990; - Kurt Meissner: Zwischen Politik und Religion. Adolf Grimme. Leben, Werk und geistige Gestalt. Berlin 1993 Akzessionen: 39/1974; 142/76; 88/81; 78/83; 81/84; 84/84; 65/93 Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme, Nr.# Berlin, Mai 2000 (Ute Dietsch, Inge Lärmer) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1889 - 1963 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde
Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 · Bestand · 1858-1919
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde auch zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach Schaffung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu ernennen; es waren später stets 2 Senatoren und der hanseatische Gesandte in Berlin mit der ständigen Stellvertretung des Bevollmächtigten beauftragt. Für die in Frage kommende Zeit gab es folgende Bevollmächtigte und Substitute: Jahre Bevollmächtigter 1.Substitut 2.Substitut 3.Substitut 1868-1871 Kirchenpauer --- --- --- 1872-1873 Kirchenpauer Schroeder --- --- 1874-1880 Kirchenpauer Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1881-1887 Versmann Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1888-1896 Versmann Schroeder Burchard Krüger, Gesandter 1897-1899 Versmann Schroeder Burchard Klügmann, Gesandter 1900-1903 Burchard Schroeder Lappenberg Klügmann, Gesandter 1904-1907 Burchard Lappenberg Klügmann, Gesandter --- 1908-1909 Burchard Lappenberg Sthamer und Schäfer Klügmann, Gesandter 1910-1912 Burchard Sthamer Schäfer Klügmann, Gesandter 1913-1915 Sthamer Predöhl Schäfer Sieveking, Gesandter Waren anfangs die bevollmächtigten Senatoren noch bei allen Verhandlungen des Bundesrats anwesend und der Ministerresident Dr. Krüger nur ausnahmsweise einmal mit der Wahrnehmung der hamburgischen Belange betraut, so verschob sich das Bild immer mehr, bis schließlich die Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Senats nur auf besonders wichtige Angelegenheiten beschränkt war. In gleicher Weise verlagerte sich das Schwergewicht der Bundes- verhandlungen aktenmäßig gesehen vom Archiv des Bevollmächtigten zu dem der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin (vgl. I 5 g). Dieses enthält mehr und mehr das gesamte dabei anfallende Material, das mengenmäßig die eigentlichen Gesandtschaftsakten weit übertrifft. Das Archiv des Bevollmächtigten dagegen geht seit 1894 allmählich in der Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten auf. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Archivierungsgeschichte: Dem Bevollmächtigten, der im Hotel Royal in Berlin 2 Wohnräume und ein Archivzimmer besaß, stand für Kanzlei und Registratur ein Schreiber zur Verfügung, der ihn jeweils von Hamburg nach Berlin und zurück begleitete. Die Akten machten jedoch nur zum Teil diese Reisen mit, der Rest blieb in der Verwaltung des Gesandtschaftsregistrators. Während jene zumeist auf dem Weg über die Nachlässe der bevollmächtigten Senatoren ins Staatsarchiv oder aber auch in die Registraturen anderer Behörden gelangt sind, bildet dieser den Kern des nachstehenden verzeichneten Archivs. Ein älterer aus der Zeit des Bürgermeisters Kirchenpauer stammender Teil in der auf den Kanzlisten Ernst zurückgehenden Ordnung gelangte schon in den 80 Jahren ins Staatsarchiv, wo er in Cl.I Lit. Nr.3 der Senatsakte als Vol.3 aufgestellt und mit einigen den Nachlässen verschiedener Bevollmächtigter entnommenen Akten sowie den später vom Archiv des Bevollmächtigten an das Staatsarchiv abgegebenen Convoluten (insbesondere Berichte, Instruktionen usw.) vereinigt wurde. Ein jüngerer Teil, vorwiegend aus der Zeit der Bevollmächtigten Versmann und Burchard, wurde abgesehen von den bereits erwähnten, an das Staatsarchiv abgegebenen Stücken zunächst bei der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten aufbewahrt und dann mit deren Akten an das Staatsarchiv abgeliefert. Er verblieb dort gesondert in seiner ursprünglichen Ordnung. Bei dieser, die der Kanzlist Hertel 1880 ohne Einbeziehung oder auch Beachtung älterer Vorgänge neu geschaffen hatte, erhielt jede durch eine Bundesratsdrucksache neu angeschnittene Frage in chronologischer Folge eine laufende Nummer ohne Rücksicht darauf, ob zum gleichen Vorgang bereits eine Akte vorhanden war. Lediglich die Nummern 1 - 5, die für allgemeine Angelegenheiten wie Berichte usw. vorgesehen waren, umfaßten das gesamte hierhergehörige Material. Bei der Neuordnung, die nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgte, wurden der in den Senatsakten befindliche und der zuletzt genannte Teil miteinander vereinigt. Ferner wurden dem Archiv noch eine Reihe hierhergehöriger Akten, die sich bislang bei dem Nachlaß des Bürgermeisters Versmann befanden, eingegliedert. Die Geschichte dieser Bestände macht es verständlich, daß es sich bei dem vorliegenden "Archiv des Hamburgischen Bevollmächtigten zum Bundesrat" in keiner Weise um einen geschlossenen Archivkörper handelt. Wir haben es vielmehr mit einem Fonds zu tun, zusammengestellt aus Fragmenten bei der den Bundesratsverhandlungen hamburgischerseits entstandenen Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten, die zusammen mit den gleichartigen Beständen der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin lediglich die Senatsakten und ab 1894 die Akten der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten ergänzen können Einzelteile des Bestandes wurden 1994 mit dem Programm FINDBUCH neu verzeichnet. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 Hamburgischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, Nrn. ... Bestandsbeschreibung: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes zu führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu benennen. Mit der ständigen Stellvertretung des Beauftragten wurden stets 2 Senatoren und der Hanseatische Gesandte in Berlin beauftragt. In der Praxis setzte es sich durch, daß der Bevollmächtigte nur zu ganz wichtigen Anlässen anwesend war, während der in Berlin ständig anwesende Gesandte die Bundesratsverhandlungen besuchte. Dem entsprechend verlagerte sich die aktenmäßige Überlieferung zunehmend auf das Gesandtschaftsarchiv. Das Archiv des Bevollmächtigten ging seit 1894 allmählich auf die Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten über. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Der vorliegende Best. enthält u.a. die Konzepte der Berichte des Bevollmächtigten (1866-1911,1913), Abschriften der Berichte des Hanseatischen Gesandten in Bundes-ratsangelegenheiten (1880-1907), Instruktionen für den Bevollmächtigten (1868-1901) und den Schriftwechsel in allgemeinen Angelegenheiten des Reiches, des Bundesrats und des Reichstages (1866-1907) sowie Sachakten in Konsulatsangelegenhei-ten (1867-1899) und anderen sachlich gegliederten Materien, die überwiegend den Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten entstammen.

Hamburgisches Generalkonsulat in Batavia
Staatsarchiv Hamburg, 132-6/6 · Bestand · 1839-1868
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Nach dem ersten Konsul Theodor Edmund Vidal folgte 1839 sein Bruder Camille Vidal als Generalkonsul für Niederländisch-Indien. Seine Nachfolger waren Christian Martin Metzendorf (1846-1856), Herman Christoph Wilmans (1856-1860), William Ebbs (1860-1862) und Wilhelm Frederick Mathieu (1862-1867). Archivierungsgeschichte: Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-6/6 Generalkonsulat in Batavia, Nr. ...

Hanseatische Gesandtschaft Berlin (Bestand)
Staatsarchiv Hamburg, 132-5/2 · Bestand · 1859-1919
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers in Berlin, Dr. jur. Friedrich Geffcken, erfolgte 1859 die Umwandlung der hamburgischen Residentur (vgl. 132-5/1) in eine hanseatische. Geffcken wurde zum Hanseatischen Ministerresidenten ernannt. Als er 1866 die Residentur in London übernahm, trat an seine Stelle der bisherige Hanseatische Gesandte am Bundestag und Gesandte in außerordentlicher Mission in Kopenhagen, Dr. jur. Daniel Christian Friedrich Krüger (vgl. Mitinhaber der Firma Lüb. GmbH 12/1906 Seite 119. - Nachlass im Archiv Hansestadt Lübeck (Verzeichnis S. 745) G. Fink, Dr. Friedrich Krüger / Der Wagen, 1937, Seite 163 folgende mit Abbildungen) als Ministerresident. Gleichzeitig war er Lübeckischer Bevollmächtigter und stellvertretender Bevollmächtigter Hamburgs und Bremens beim Bundesrat. 1888 erhielt er den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. Seine Vertretung übernahm verschiedentlich der braunschweigische Geschäftsträger, Legationsrat Dr. v. Liebe, der bereits früher den hamburgischen Geschäftsträger zu vertreten pflegte, und später der lübeckische Senator Dr. Karl Peter Klügmann, der auch Krüger nach seinem Tode 1896 in der gleichen Stellung, die dieser zuletzt innehatte, folgte. Er wurde 1913 pensioniert; an seine Stelle trat der Geh. Oberregierungsrat und stellvertretende Bevollmächtigte Elsass-Lothringens beim Bundesrat, Dr. jur. Karl Sieveking. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern war er nur stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat für alle drei Städte. Er wurde in den Ruhestand versetzt, als die Hanseatische Gesandtschaft am 30. Juni 1920 aufgelöst wurde. Hamburg (vgl. I 5 h) und Lübeck unterhielten seitdem eigene Gesandtschaften in Berlin. Mit der Umwandelung seiner Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische ordnete Geffcken seine Registratur in der Weise, dass die vor 1859 erwachsenen Bestände die Gruppe A, die neueren Hamburger Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe B, die Bremer C, die Lübecker D und die gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffenden Akten die Gruppe E bildeten. Unter Krüger, der ja auch seine Archive aus Kopenhagen und Frankfurt mit nach Berlin brachte, erfolgte eine Neuordnung der Registratur nach sachlichen Gesichtspunkten. Innerhalb der Sachgruppen wurde mitunter nach den drei Städten und solchen Sachen unterschieden, die ihnen allen gemeinschaftlich waren; do bildete das eine Ausnahme, und im Ganzen verzichtete dieser Ordnungsplan grundsätzlich auf eine solche äußerliche Einteilung, die ja auch in der Praxis schwer durchführbar war. Aus der Geffckenschen Registratur wurde nur wenig in die neue übernommen, der Rest als reponierte Registratur in seiner Form belassen. Als Krüger 1896 starb, ergab sich, dass die inzwischen stark angewachsene Registratur bereits sehr unübersichtlich geworden und auch teilweise in Unordnung geraten war. Mit ihrer Sichtung wurde der Gesandtschaftsregistrator Heins beauftragt. Er ordnete sie nach dem vorhandenen Verzeichnis und unterschied bei jedem Aktentitel Lübecker, Bremer, Hamburger und gemeinschaftliche Sachen. Die Lübecker (Teile aus E III e, F III g 3, F VIII, J 35, M 4 und N 1) wurden sodann an das Lübecker Archiv, die Bremer (Teile aus E III c, F III g 3, F VIII, J 35, N 1, O I f 1 und 2) an das Bremer Archiv gesandt, alles übrige nach Hamburg (Geffckensche Registratur mit Ablief. vom 02.05.1896, Gemeinschaftliche Sachen mit Ablief. vom 29.05.1896, Hamburger Sachen mit Ablief. vom 01.06.1896), nachdem Klügmanns Vorschlag, die gemeinschaftlichen Sachen nach Lübeck zu überweisen, nicht durchgedrungen war. In Hamburg sollten letztere noch einmal sorgfältig durchgesehen und auf die Städte verteilt werden. Aber nur der Lübecker Archivar bestand darauf, und so wurden die gemeinschaftlichen Sachen durch Dr. Becker noch einmal in folgende Gruppen unterteilt:Hamburg, Hamburg und Lübeck, Hamburg und Bremen, Lübeck, Lübeck und Bremen, Bremen, Gemeinschaftliches, und 1902 alles, was Lübeck mit betraf, nach Lübeck gesandt. Hatte bereits sie erste Aufspaltung durch Heins zu einer Zerreißung der Registraturzusammenhänge geführt, die umso unsinniger war, als offenbar vieles falsch eingereiht wurde, so führte die in Hamburg durchgeführte zweite Teilung endlich dazu, dass praktisch jeder zweite Sachbetreff sowohl im Lübecker wie im Hamburger Archiv zu suchen ist. Einige in Berlin zurückgebliebene Splitter dieser Registratur kamen mit der Ablieferung vom 26.09. und Oktober 1913 an das Hamburger Archiv. Die von Klügmann noch für die laufende Verwaltung benötigten Akten bildeten dagegen den Grundstock einer neuen, 1897 von Heins angelegten Registratur, die bis zum Ende der Gesandtschaft in Gebrauch war. Die Hauptabteilung „Reichs- und Bundesratssachen“ (I) zerfiel in Sachgruppen A-Z, die Hauptabteilung „Gesandtschaftssachen“ (II) in die Gruppen HG I-VII (I-XII ursprünglich vorgesehen), von denen I-IV gemeinschaftliche Angelegenheiten der Gesandtschaft, V Lübecker, VI Bremer und VII Hamburger umfasste. Abgesehen von den Gruppen HG V-VII, die an die entsprechenden Städte abgegeben wurden, ist ein System in der Ablieferung der Akten dieser Registratur an die drei hansestädtischen Archive nicht zu erkennen. Das Hamburger Staatsarchiv erhielt folgende Ablieferungen: 1. 22.07.1902, enthält Akten der Hauptabteilung I, 2. 02.09.1904, enthält Akten der Hauptabteilung I, 3. 20.10.1909, enthält Akten der Hauptabteilung I, 4. 25.10.1910, enthält Akten der Hauptabteilung I, 5. 11.02.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I, 6. 26.09.1913, enthält Akten der Hauptabteilung I (dazu einige Stücke aus der Ablieferung vom Oktober 1913), 7. 07.01.1915, enthält Akten der Hauptabteilung I, 8. 09.06.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 9. 07.07.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 10. 12.10.1916, enthält Akten der Hauptabteilung I, 11. 28.09.1918, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 12. 20.11.1919, enthält Akten der Hauptabteilung I und II, 13. 29.06.1916. enthält unsignierte Akten. Bei der Neuordnung des Archivs musste im Interesse einer leichten Benutzbarkeit der zerrissenen Bestände ebenso wie in Lübeck – in Bremen erfolgte inzwischen eine völlige Neuaufstellung unter der Signatur „ad B 11 a 3 c 1“ – das alte Registraturschema beibehalten werden, und zwar sowohl bei der Älteren (bis 1896) wie bei der Neueren Registratur (ab 1896). Von der Geffckenschen Registratur wurden die Akten bis 1859 als Archiv der Hamburgischen Residentur (I 5 f) aufgestellt, der Rest der „Älteren Registratur“ eingegliedert. Gelegentlich notwendig werdende Umsignierungen und Umordnung innerhalb der Älteren Registratur sind in der letzten Spalte vermerkt. Dort ist auch angegeben, wenn sich zum gleichen Vorgang etwas in den beiden anderen hanseatischen Archiven befindet. (Bremen allerdings nur dann, wenn es sich trotz der Umordnung erkennen ließ). Die nicht in Hamburg vorhandenen Aktentitel sind ebenfalls mit aufgeführt; die laufende Nummer ist dann in Klammern gesetzt. Es fehlten bei der Neuordnung von der Älteren Registratur die Gruppen A II und J aus der Hamburg betreffenden Ablieferung vom 01.06.1896. Bestandsbeschreibung: Die Umwandlung der Hamburgischen Residentur in eine Hanseatische Gesandtschaft erfolgte auf Vorschlag des hamburgischen Geschäftsträgers Dr. Geffcken 1859. Die Hanseatische Gesandtschaft wurde am 30.06.1920 aufgelöst. Hamburg und Lübeck unterhielten seitdem wieder eigene Vertretungen in Berlin. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Teilen. Die Ältere Registratur umfaßt im wesentlichen die bis zum Tode des Ministerresidenten Dr. Krüger 1896 geführten Akten. Die von 1897-1920 in der Gesandtschaft in Gebrauch befindliche Registratur bildet den Kern der Neueren Registratur, die in Reichs- und Bundesratssachen sowie Gesandtschaftssachen unterteilt ist. Das Registraturgut wurde nach den Betreffen auf die beteiligten Hansestädte aufgeteilt. Gemeinschaftliche Sachen sind nach Hamburg und nach Lübeck gelangt. Daher ist eine starke Zersplitterung der Registraturzusammenhänge gegeben. Dem Bestandsverzeichnis ist zu entnehmen, welche Akten oder Aktenteile sich in Lübeck befinden. (Ga)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 · Bestand · 1539-1932
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Entstehung und Redaktion: Bei der Bildung des großen Auslesebestands "Haus- und Staatsarchiv" in den 1870er und 1880er Jahren entstand als Abteilung III die Gruppe "Staatssachen". Der Bearbeiter Ludwig Dietz fügte hier hauptsächlich Akten aus dem markgräflichen Archiv sowie des Außenministeriums (Diplomatische Sektion), Geheimen Kabinetts, Kriegsministeriums und Badischen Armeekommandos zusammen. Bei der Konversion schien ausnahmsweise ein redaktioneller Eingriff geraten, um das online-Findmittel, ohne eine Neuverzeichnung leisten zu können, doch wenigstens in Wortlaut und Textgestalt nutzerfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten: Die Titelaufnahmen wurden gestrafft und mit einem ergänzendenen "Enthält"-Vermerk versehen. Auch mussten gerade im Bereich der Namens- und Ortsangaben Präzisierungen vorgenommen werden. Ausdrücklich benannte Provenienzangaben wurden im Feld "Endprovenienz" vermerkt. Inhalt: Das ursprünglich sogenannte "Geheime Staatsarchiv" umfasst hauptsächlich die Haupt- und Staatsaktionen des badischen Staates. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Außenpolitik sowie die Kriegs- und Militärsachen der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts. Besonders zu beachten sind neben den Akten über den Deutschen Bund die über den Staatserwerb und die Territorial- und Erbfolgefrage. Auch sei auf die Gruppe der Staatsverträge hingewiesen. Die Übergänge zu den Beständen I. Personalia (46) und II. Haus- und Hofsachen (47) des Haus- und Staatsarchivs, des Großherzoglichen Familienarchivs, des Geheimen Kabinetts (60), des Staatsministeriums (233) und Kriegsministeriums (238) sind dabei fließend. Benutzung: Der Bestand ist mikroverfilmt. Benutzung nur über Mikrofilm. Literatur: Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 38-50.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 49 · Bestand · 1774-1933 (1944)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Geschichte der badischen Gesandtschaften: Bis 1871 hatte Baden eigene Gesandtschaften beim Deutschen Bund, in Bayern, Belgien, Frankreich, Hannover (bis 1866), Hessen (Großherzogtum), Italien, den Niederlanden, Österreich, Preußen, Sachsen, der Schweiz und Württemberg unterhalten, dazu zahlreiche Konsulate in Übersee (allein 8 in den USA). Dieselben Staaten waren auch in Baden vertreten. Mit dem Eintritt Badens in das Deutsche Reich gab es seine auswärtigen Kompetenzen an dieses ab und löste alle badischen Gesandtschaften auf; nur die Gesandtschaft in Berlin blieb bis 1918 bzw. 1945 bestehen. Die Gesandtschaften in Stuttgart und München wurden in Personalunion 1894 in München wieder eingerichtet und fungierten bis 1919. Umgekehrt bestanden in Karlsruhe nach 1871 nach wie vor Gesandtschaften von Bayern, Belgien, Brasilien, Großbritannien (Geschäftsträger), Preußen, Russland und Spanien, wenn auch mit verkleinertem Personal und geringeren Kompetenzen. Ferner blieben zahlreiche Konsulate wie bisher bestehen, die ihren Sitz großenteils in Mannheim hatten. Überlieferung: Die Akten der 1871 aufgehobenen Gesandtschaften wurden 1887 vom Staatsministerium an das Generallandesarchiv mit der Auflage abgegeben, sie als Ganzes aufzubewahren, also nicht auseinanderzureißen. Friedrich von Weech richtete daher provenienzgerecht ein "Gesandtschaftsarchiv" beim Haus- und Staatsarchiv als dessen Abt. IV ein. 1934 wurden die Akten der badischen Gesandtschaften in Berlin ab 1884 und München ab 1894 eingeliefert, weitere folgten bis 1951. Erschließung: 1907-1909 wurden die bis dahin eingelieferten Gesandtschaftsakten verzeichnet, nach 1950 neu durchnummeriert und 1966 maschinenschriftlich kopiert; 2010 fertigte Frau Sigrun Gees eine online-Version davon. Parallelbestände: Bestand 48, hier: Diplomatische Correspondenz (Gegenüberlieferung der badischen Regierung), Gesandtschaften, Konsulate. Bestand 233, hier: Gesandtschaften, besonders Nr. 34795-34836 (Berichte der badischen Gesandtschaft in Berlin 1874-1933) und Nr. 34863-34871 (Berichte der badischen Gesandtschaft in München und Stuttgart 1894-1919). Literatur: Günther Haselier, Die badische Gesandtschaft in München, in: Archivalische Zeitschrift 73 (1977), S. 99-111; Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 51-56; Jürgen Schuhladen-Krämer, Akkreditiert in Paris, Wien, Berlin, Darmstadt ... Badische Gesandte zwischen 1771 und 1945, Karlsruhe 2000.

Herrschaft Hueth (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 110.12.00 · Bestand · 1140-1925
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V) I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR. III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum). Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14). Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936 gez. Oediger Urkunden Erläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind; Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20) Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX) Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld) Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt. Düsseldorf, den 10. September 1962 Dr. Niemeyer Abgänge aus Hueth, Akten II 1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden: 23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 1896 2) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben: Nachlaß Friedrich Wilh. v. Borcke Nr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766 Nachlaß Adrian Heinrich v. Borcke Nr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790 Amtsakten Nr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786] Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013. Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194) Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V)I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR.III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum).Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14).Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936gez. OedigerUrkundenErläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind;Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III).Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20)Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX)Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld)Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt.Düsseldorf, den 10. September 1962Dr. NiemeyerAbgänge aus Hueth, Akten II1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden:23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 18962) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben:Nachlaß Friedrich Wilh. v. BorckeNr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766Nachlaß Adrian Heinrich v. BorckeNr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790AmtsaktenNr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786]Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013.Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194)

Kapp, Wolfgang (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Königlich Preußische Landesaufnahme (Bestand)
BArch, PH 34 · Bestand · 1875-1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter Landesaufnahme ist die planmäßige Vermessung und kartographische Aufnahme eines Landes nach Lage und Höhe zu verstehen. Sie umfaßt die Erstellung eines Lagefestpunktfeldes mittels Triangulation oder Trilateration, die Erstellung eines Höhenfestpunktfeldes mittels Nivellement und trigonometrische Höhenmessung, die topographische Geländeaufnahme und schließlich die Darstellung der Ergebnisse in Kartenwerken verschiedener Maßstäbe. Derartige Bestrebungen gingen üblicherweise von der jeweiligen Regierung aus und dienten Zwecken der zivilen Verwaltung, aber auch des Militärs. In Preußen erfolgten erste Landesaufnahmen bereits unter König Friedrich II. (ab 1767, "Kabinettskarte"; 1:50.000), fortgesetzt ab 1816 durch den Großen Generalstab. Die hierbei entstandenen Karten (1:25.000 und 1:20.000) wurden Grundlage der damaligen militärischen Operationskarten ("Generalstabskarten"; 1:80.000 und 1:100.000). Diese wurden zwischen 1830 und 1865 mit aktueller Vermessungstechnik überarbeitet (Preußische Uraufnahme; 1:25.000) und ab 1868 auch veröffentlicht. Sowohl bedingt durch technische Fortschritte in der Vermessungstechnik und in der Kartendarstellung als auch aufgrund höherer Ansprüche, auch von ziviler Seite wurde eine Neufassung nötig (Preußische Neuaufnahme). Zu diesem Zweck wurde am 1. Januar 1875 im Großen Generalstab die Stelle des "Chefs der Landesaufnahme", dem die Königlich Preußische Landesaufnahme als Behörde unterstand, neu eingerichtet. Die Grundlagen der Arbeit der Landesaufnahme legte das 1870 eingerichtete Zentraldirektorium der Vermessungen im Preußischen Staate fest. Zu den Aufgaben der Landesaufnahme zählten einerseits die Vermessung selbst (mit Festlegung trigonometrischer Punkte und Nivellementspunkte) und andererseits die Darstellung der Ergebnisse in verschiedenen Kartenwerken. Die rein militärischen Bedürfnisse wurden dabei weit überschritten, der Personal- und damit Finanzbedarf war erheblich. Noch 1875 versuchte der Chef des Großen Generalstabes daher, die Aufgaben der Preußischen Landesaufnahme an die zivile Seite abzugeben. Dieser Versuch blieb ebenso erfolglos wie ein entsprechender Vorstoß des Chefs der Landesaufnahme selbst im Jahr 1912. Mit Kriegsbeginn 1914 wurde die Landesaufnahme als Einrichtung aufgelöst, es verblieb lediglich die Kartographische Abteilung im Großen Generalstab. Der langandauernde Krieg erneuerte das Bedürfnis an einer derartigen Einrichtung insbesondere für das Kriegsvermessungswesen, sodaß sie am 29. April 1917 wieder errichtet wurde. Aus ihr entstand schließlich am 1. Oktober 1919 eine in der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern angesiedelte Reichsbehörde, die am 11. Juli 1921 umbenannt wurde in "Reichsamt für Landesaufnahme". Die von der Königlich Preußischen Landesaufnahme durchgeführte neue Landesaufnahme Preußens und zusätzlich der kleineren selbständigen Staaten des Deutschen Reiches umfaßte schließlich 3307 Karten (sog. Meßtischblätter) im Maßstab 1:25.000. Die einzelnen Karten umfassen jeweils sechs Bogenminuten in der Breite und zehn Bogenminuten in der Länge. Die geographische Länge nahm dabei bis 1924 als Nullmeridian den sog. Ferro-Meridian (El Hierro, die westlichste Insel der Kanaren), erst ab 1924 fand der Greenwich-Meridian Anwendung (Differenz 17°40’). Die Meßtischblätter wurden zeilenweise von West nach Ost durchnumeriert. Ab 1937 wurde ein vierstelliges Zeilen/Spalten-Nummernraster verwendet. Das Verfahren der preußischen Landesaufnahme ab 1875 wurde gemäß Vereinbarung zwischen Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg vom 4. März 1878 Grundlage der 1909 fertiggestellten "Karte des Deutschen Reiches" (675 Blatt à 30 Bogenminuten Breite und 15 Bogenminuten Länge; 1:100.000). Gliederung: Chef der Landesaufnahme (ab 1. April 1894 Oberquartiermeister und Chef der Landesaufnahme; Rang Generalleutnant) - Trigonometrische Abteilung (Geodäsie) - Topographische Abteilung (Herstellung der Meßtischblätter) - Kartographische Abteilung (Bearbeitung der Generalstabskarten) mit Druckerei und photographischer Anstalt - Plankammer Personalumfang: 235 (davon 18 Offiziere), dazu 23 kommandierte Offiziere In der Folgezeit erfuhr die Landesaufnahme Erweiterungen und es kamen hinzu: eine Ökonomiekommission (1878), eine Photogrammetrische Abteilung (1914), eine Kolonialsektion und eine Sektion für artilleristisches Planmaterial. Personalstand am 1. April 1914: 547 Personen Stammpersonal (davon 31 Offiziere), dazu 364 kommandierte Soldaten (davon 51 Offiziere). Gliederung der am 29. April 1917 neuerrichteten Landesaufnahme: Chef der Landeaufnahme Chef des Stabes mit Stab - Trigonometrische Abteilung - Topographische Abteilung - Photogrammetrische Abteilung - Kartographische Abteilung - Geologische Abteilung - Wissenschaftliche Rechenstelle - Sektion für artilleristisches Planmaterial - Plankammer - angegliedert: Büro des Zentraldirektoriums der Vermessungen Die Geologische Abteilung wurde 1919 bei Übernahme der Landesaufnahme in die Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern aufgelöst, die Wissenschaftliche Rechenstelle wurde von der Heeresleitung übernommen. Bearbeitungshinweis: Der Bestand wurde im Februar/März durch Herrn Schütze im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Insgesamt 19 Akten waren schimmelbefallen und mußten vor der inhaltlichen Erschließung in die Restaurierung gegeben werden. Nach Abschluß dieser Maßnahmen werden diese Akten nacherschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand umfaßt die Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält hauptsächlich Unterlagen der Topographischen Abteilung und hierin unter anderem Jahresberichte über die unternommenen Vermessungsreisen in Deutschland, aber auch in den deutschen Kolonien. Hinzu kommen einige Akten zu Personalangelegenheiten. Vorarchivische Ordnung: Die Masse der Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme scheint kriegsbedingt verloren zu sein. Einige wenige Unterlagen der 1917 neu errichteten Landesaufnahme befanden sich im Militärarchiv der DDR und wurden 1995 in den Bestand PH 3 Großer Generalstab der Preußischen Armee aufgenommen. Im Jahr 2007 wurden etwa 4 lfm Unterlagen der ersten, 1914 aufgelösten, Landesaufnahme vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz an das Militärarchiv abgegeben und in den neu gebildeten Bestand PH 34 aufgenommen. Zitierweise: BArch, PH 34/...

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.19 · Bestand · 1829-1954
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Vorbemerkung Behördengeschichte: 1855 Juni Einrichtung einer selbständigen "Fürstlichen Forstdirektion" 1897 Juni Eingliederung in die Rentkammer als "Forstabteilung" 1921 April Direktion der Domänen und Forsten, Forstabteilung 1924 August Lippische Regierung, Forstabteilung 1934 Oktober Lippische Regierung Abt. II, Staatsforstverwaltung 1936 Juni Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-L., Landesregierung Lippe, ... 1945 April Lippische Landesregierung, Abteilung II, Landesforstverwaltung 1948 Nov. Übergang der Forstabteilung an den Landesverband Lippe (Ges. über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Ges. über den Landesverband Lippe, beide vom 05.11.1948) Die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung bestanden 1. in der Wahrnehmung der Hoheitsrechte des Staates hinsichtlich der Forsten, der Jagd und der Fischerei 2. in der Leitung der staatseigenen Forstwirtschaft Noch am Ende des I. Weltkriegs beruhte die forsthoheitliche Tätigkeit auf der "Verordnung, die Bewirthschaftung der Privat- und Gemeindeholzungen betreffend" von 1819 (Landesverordnungen Bd. 6, S. 459 ff.); ein Forstgesetz gab es nicht. Mit Einrichtung der Forstdirektion 1855 wurde auch eine Dienstinstruktion für Förster und Waldschützen erlassen (s. L 94 Nr. 42) und die Einteilung in 13 Oberförstereien (später mehrfach geändert) sowie Amts- und Dienstbezeichnungen festgelegt. Zu Beginn des Jahres 1919 bestand noch die alte Domanial-Forstverwaltung mit den 8 Oberförstereien Hiddesen (2132 ha), Berlebeck (3093 ha), (Kohlstädt-)Horn bzw. Oesterholz (2940 ha), Schieder (2935 ha), Falkenhagen (2713 ha), Sternberg (1913 ha), Langenholzhausen (1806 ha) und Detmold (672 ha), insgesamt 35 Förstereien mit einer Fläche von rd. 18.200 ha. - Hiddesen war die frühere Oberförsterei Lopshorn mit Sitz im Heidental (Umbenennung 15.11.1918), Langenholzhausen die bisherige Obf. Varenholz mit Sitz in Langenholzhausen, Detmold hieß bis 30.05.1912 Diestelbruch. Der Sitz der Obf. Oesterholz wurde bei gleichzeitiger Umbenennung in Obf. Horn am 01.08.1927 vom Jagdschloss Oesterholz in die Stadt verlegt (Staatsanzeiger Nr. 62), 1929 der Sitz der Obf. Sternberg in das Schloss Brake; außerdem erfolgte zum 01.01.1929 die Zusammenlegung von Sternberg und Detmold zur Obf. Brake. Durch den Domanialvertrag vom 31.10.1919 erhielt das Fürstliche Haus die Oberförsterei Berlebeck mit den vier Förstereien Hirschberg, Hirschsprung, Hartröhren und Kreuzkrug. Hauptaufgabe der Staatsforstverwaltung in den 20er Jahren war der durch die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung bedingte Schritt von der Verwaltung zum "Betrieb". Die entsprechenden Unterlagen nehmen folglich auch großen Raum ein. Im Oktober 1934 wurden in Anlehnung an die in Preußen getroffene Neuregelung die Behörden-, Amts- und Dienstbezeichnungen neu festgelegt (s. lfd. Nr. 592). Aus Oberförsterei wurde Forstamt, aus Försterei Revierförsterei. Der Oberforstmeister wurde Landforstmeister, ein Staatsoberförster Forstmeister, ein Förster Revierförster. Bisherige Hilfsförster hießen nun Förster, Forstgehilfen Hilfsförster, Forstbeflissene und Forstlehrlinge Forstanwärter (für Verwaltungsdienst/Betriebsdienst). Untergebracht war die Forstverwaltung bis 1921 in dem 1866 erbauten Gebäude der Fürstlichen Forstdirektion, Hornsche Str. 66. Nach dessen Verkauf an die Firma Gebr. Klingenberg wurden die Diensträume am 1. Oktober in das umgebaute Gebäude des ehemaligen Fürstlichen Marstalls am Schlossplatz / Rosenthal verlegt (s. L 94 Nr. 10). Im Juni 1924 erfolgte der erneute Umzug in das Regierungsgebäude am Kaiser-Wilhelm-Platz und im August die Eingliederung als Lippische Regierung, Forstabteilung (s. lfd. Nr. 597). Erster lippischer "Forstmeister" war bis zu seinem Tod im Oktober 1896 Julius Feye. Von Mai 1897 bis zu seinem Tod am 18.04.1925 leitete Oberlandforstmeiser Alois Baldenecker, vormals preußischer Oberförster aus Neukirchen, Regierungsbezirk Kassel die lippische Forstverwaltung. Ihm folgte, nach kommissarischer Wahrnehmung der Leitung durch Forstmeister Karl Schmidt aus Hiddesen, ab März 1926 Alfred Reier aus Syke bei Bremen als Landforstmeister, der aber bereits Ende Juli 1933 vor Vollendung des 65. Lebensjahres (er war am 18.06.1879 geboren) "zwecks Vereinfachung der Landesregierung" in den Ruhestand versetzt wurde. Der bereits genannte Forstmeister Schmidt sollte nun neben seiner Oberförsterei Hiddesen gleichzeitig die Landesforstverwaltung leiten. Da sich die Ausübung beider Ämter jedoch bald als unmöglich herausstellte, wurde ab November 1935 Forstreferendar Dr. Köster beim Forstamt Hiddesen eingestellt. Schmidt (*15.11.1871) versah sein Amt als Landforstmeister zunächst bis kurz vor Vollendung des 67. Lebensjahrs (Oktober 1938), nahm den Dienst jedoch wieder auf, als Nachfolger Fritz Murmann aus Bielefeld zum Kriegsdienst eingezogen wurde und schließlich - nach zwischenzeitlicher U.K.-Stellung - im Dezember 1942 fiel. Erst am 1. März 1946 trat Schmidt endgültig in den Ruhestand, nachdem im Januar desselben Jahres Oberforstmeister Alfred Hirsekorn aus Rinkerode mit der kommissarischen Leitung der Landesforstverwaltung beauftragt worden war. Dieser stellte jedoch bereits im Mai sein Amt zur Verfügung und wurde durch Otto Wahl aus Celle ersetzt. Zur Verzeichnung Etwa 9/10 des Bestandes (Nr. 1-878) entstammen dem Zugang 47/1976, der nach dem 1927 eingeführten Aktenplan ("Umstellung der Registratur der Forstabteilung nach dem Staatshaushaltsplan", siehe lfd. Nr. 590) geordnet war und bis zur Abgabe der Akten an den Landesverband Lippe 1949 galt. Die Nrn. 879-892 kamen als Zugang 37/1962 ins Haus, Nr. 893-971 waren als L 80 II c Nr. 1-9 bereits signiert, aber nicht verzeichnet. Anfang 2003 wurden auf der Zugangsetage noch 27 Geschäftstagebücher (Journale) entdeckt (Nrn. 972-998). Die Akten umfassen im Wesentlichen den Zeitraum ab Bildung der neuen Abteilungsregistraturen im Jahre 1924 (s. lfd. Nr. 597 und L 75 IV / 1 Nr. 20) bis zum Übergang an die Forstabteilung des Landesverbands; viele Aktendeckel tragen den Vermerk "angelegt 1927". Vorakten befinden sich im Bestand L 94 (Forstdirektion); weitergeführte oder erst 1950 und später angelegte Akten wurden dem Bestand D 110 zugeordnet. Der Übergang der Aktenführung auf den LVL erwies sich als überaus unscharf. Die Forstabteilung der Regierung bestand bis 1949. Sehr viele Akten enthalten noch einíge wenige Schriftstücke aus den Jahren 1950-1951, selten auch 1952. Diese Akten wurden, wenn der Inhalt weit überwiegend in den Jahren bis 1949 entstanden war, beim Bestand L 80.19 belassen, da sonst nur noch ein Torso übriggeblieben wäre. Offensichtlich hat der LVL ab 1951/52 neue Akten angelegt und die dann gebildete Altregistratur 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Grundlage für die Ordnung des Bestandes bildete der o.g. Aktenplan, der allerdings zahlreicher Umstellungen bedurfte. Generalakten über Einrichtung und Organisation der Forstverwaltung rangierten z.B. unter den Titelgruppen erst an 7. Stelle. Verschiedene Aktengruppen mussten zusammengefasst oder unterteilt werden. Die Nrn. 879 ff. ließen sich ohne Schwierigkeiten den Positionen des zugrundegelegten Aktenplans zuordnen. Zum Inhalt Wenn auch die Bewirtschaftung des Staatswalds die Hauptaufgabe der Forstverwaltung war, so bietet der Bestand dennoch darüber hinaus eine Fülle zeitgeschichtlicher Quellen, z.B. für den Einsatz von Kriegsgefangenen, Umweltverschmutzung (Fischereiaufsicht), Fremdenverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik (Dörentruper Sand- und Thonwerke, Holzverkohlung Schieder), über Gebäude wie das "Krumme Haus" und die Silbermühle; - in der NS-Zeit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit der Partei und verschiedenen NS-Organisationen. Quellen: - D 72 Brakemeier Nr. 2 und 3 (Nachlass Wilhelm Brakemeier, Oberförster in Brake) - L 80.19 Nr. 590-593, 597 - L 75 IV. 1 Nr. 20 - L 76 Nr. 206 (Personalangelegenheiten, u.a. leitende Forstbeamte) - Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hrsg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932 (Dienstbibliothek C 303) - Lippisches Staatshandbuch (im Lippischen Kalender, Dienstbibliothek A 255) Detmold, Mai 2003 gez. Arno Schwinger P.S.: Im Juli 2005 wurde der Zugang 35/2004 - Nrn. 999-1087 - nachgetragen (hauptsächlich Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten sowie Ablösungen); im Juni 2009 wurden die Nrn. 1088 (aus L 93 !!) sowie 1089-1112 (aus L 94) aufgrund ihrer Laufzeit dem Bestand L 80.19 zugeordnet und hier verzeichnet. gez. Arno Schwinger Es ist zu zitieren: L 80.19 + Bestellnummer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Bestand · 1918-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

Landrat Dr. Fritz Thomée, Altena (Bestand)
Kreisarchiv des Märkischen Kreises, NL Th · Bestand
Teil von Kreisarchiv des Märkischen Kreises (Archivtektonik)

Vorwort : Der Nachlass Fritz Thomée wurde 1982, also lange nach dem Tod des Nachlassers, auf Initiative des damaligen Archivdirektors Dr. Rolf Dieter Kohl in die Obhut des Kreisarchivs überführt. Trotz zweier viel beachteter Ausstellungen über Landrat Thomée 1986 und 1994, die aus dem umfangreichen Nachlass bestückt wurden, erfolgte keine Verzeichnung. Erst im Verlaufe des Jahres 2006 wurde mit dieser Aufgabe begonnen, die im Oktober 2007 abgeschlossen werden konnte. Aus rund 50 Archivkartons mit grober Vorsortierung konnten durch Ordnung und Komprimierung, aber auch Aussonderung des umfangreichen Bibliotheksbestandes, der in die Bestände der Landeskundlichen Bibliothek überführt wurde, 406 Archiveinheiten in 34 Kartons gebildet werden. Die Überlieferung stammt überwiegend aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert, das älteste datiert von 1727, das jüngste von 1962. Daraus wird ersichtlich, daß sich in den Nachlass Unterlagen aus dem Thoméeschen Familienarchiv und aus dem Nachlass des Sohnes Fritz Thomée jun. "eingeschlichen" haben. Den Schwerpunkt bilden persönliche Unterlagen wie Fotoalben, Diplome, Verleihungsurkunden, Orden und Ehrenzeichen aber auch umfangreiches Aktenmaterial zur Heimatpflege und Korrespondenzen mit Kunsthändlern sowie dienstliche Unterlagen. Darüber hinaus verdient der überwiegend aus dem 1. Weltkrieg stammende Feldpostbriefbestand besondere Beachtung. Die Verzeichnung erfolgte durch Kreisarchivamtfrau Gabriele Aschöwer. Zur Person Landrat Thomées Fritz Thomée wurde am 24. Juli 1862 als viertes von sieben Kindern des Fabrikanten und Kommerzienrates Heinrich Thomée und seiner Frau Henriette geb. Thomée in Werdohl geboren. Die Eltern entstammten einem ursprünglich in Iserlohn beheimateten Kaufmanns- und Handwerkergeschlecht. Nach dem Abitur und einem in Bonn, Göttingen, Leipzig und Tübingen mit dem Erwerb der Doktorwürde absolvierten Studium der Rechtswissenschaften trat Thomée mit dem Bestehen des Assessorexamens 1893 in den höheren Verwaltungsdienst ein. Vorübergehend seit Beginn 1894 unterstützte er beim Landratsamt des Kreises Iserlohn den erkrankten Landrat Ulrich Nauck bevor er 1896 zur Regierung nach Arnsberg wechselte. 1901 wurde ihm zunächst kommissarisch, am 2. Februar 1902 dann endgültig die Verwaltung des Landratsam-tes Altena als Landrat übertragen. Im Rahmen seiner nachfolgenden regen Tätigkeit wurden Talsperren errichtet, Verkehrswege verbessert, Land- und Forstwirtschaft gefördert und die kreiseigene Wohlfahrtpflege ausgebaut. Mit seinem Namen sind aber auch untrennbar der aufgrund der wachsenden Aufgaben erforderliche Neubau eines Kreishauses, aber vor allem der Wiederaufbau der Burg Altena verbunden. 1906 ehelichte er seine langjährige Liebe Lily Herbers, Tochter des Kommerzienrates Heinrich Herbers aus Iserlohn. Das Paar blieb einander bis zu seinem in kurzen Abstand im Dezember 1944 erfolgten Tod in Liebe und Glück verbunden. Drei Kinder - Hans, Fritz und Margret - entsprangen der harmonischen Verbindung. Im September 1927 trat Landrat Thomée unter zahlreichen Ehrungen wie z.B. der Verleihung des Ehrenbürgerbriefes seiner Heimatgemeinde Werdohl in den verdienten Ruhestand, sollte aber bis zu seinem Tod im Jahr 1944 der Heimatpflege als Vorsitzender des von ihm gegründeten Märkischen Burgvereins und des Vereins für Orts- und Heimatkunde im Süderlande verbunden bleiben. Sein letzter "Streich" war die erfolgreiche Überführung der Burg Altena und ihrer Sammlungen in den Besitz des Landkreises Altena 1942.

Landratsamt Konstanz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

Landratsamt Lörrach (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

Landratsamt Offenburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

Landratsamt Säckingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 50 Bitterfeld (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1782 - 1945
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findkartei; Findbücher von 1947 und 1966; zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Der Kreis Bitterfeld wurde 1816 aus dem überwiegenden Teil des kursächsischen Amtes Bitterfeld, den kursächsischen Ämtern Gräfenhainichen, Zörbig und Düben, einzelnen Orten der kursächsischen Ämter Delitzsch, Eilenburg und Lauchstädt sowie einigen Anteilen des Saalkreises des Herzogtums Magdeburg gebildet und bestand somit im Wesentlichen aus 1815 an Preußen abgetretenen sächsischen Gebietsteilen. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Bitterfeld. Abgesehen von einer geringfügigen Änderung der Kreisgrenze gegen den Kreis Delitzsch im Jahre 1867 blieb das Kreisgebiet bis 1950 unverändert. Bestandsinformationen: Die jetzt als Teil A bezeichneten Akten des Landratsamtes Bitterfeld gelangten in drei Ablieferungen von 1924, 1935 und 1938 in das Staatsarchiv Magdeburg. Sie wurden in den Jahren 1939 bis 1946 verzeichnet und in enger Anlehnung an den Registraturaufbau des 19. Jahrhunderts geordnet. Aus dem Kreisarchiv Bitterfeld wurden in den Jahren 1963 und 1965 die Akten der Kreiskommunalverwaltung übernommen. Dazu kamen weitere Akten des Landratsamtes, die durch eine Findkartei (Nachtrag) erschlossen sind. Die Akten der Kreiskommunalverwaltung wurden als Teil B aufgestellt und in den Jahren 1965/1966 geordnet und verzeichnet. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 50 Saalkreis (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · 1821 - 1951
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: Findbuch von 1967; zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter 02.06.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Merseburg. Kreisgeschichte: Hauptbestandteil des 1816 gebildeten Saalkreises war der alte Saalkreis des preußischen Herzogtums Magdeburg ohne den zum gleichzeitig gebildeten Stadtkreis Halle geschlagenen Teil und ohne die an die Kreise Bitterfeld und Delitzsch gelangen Orte. Hinzu kamen sechs Dörfer der 1815 an Preußen abgetretenen kursächsischen Ämter Delitzsch und Merseburg. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Halle des Saaledepatements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Halle. Im Jahre 1828 wurde der Saalkreis um einen Teil des Stadtkreises Halle vergrößert und erhielt Gimritz, Giebichenstein, Diemitz, Freiimfelde, Wörmlitz mit Malteritz, Böllberg mit der Rabeninsel und die Weinberge. Die Periode der Eingliederung von Gemeinden des Saalkreises in die Stadt Halle begann im Jahre 1888 mit der Abtretung des Gutsbezirkes Freiimfelde. Ihm folgten 1900 Kröllwitz, Giebichenstein, Trotha und Gimritz, 1907-1920 Gemarkungsteile von Nietleben, Lettin und Tafelwerder, 1928 die Dölauer Heide, der Forstwerder und Teile von Lettin (Brandberge). Kleinere Grenzveränderungen erfolgten 1891 und 1937 gegen den Stadtkreis Halle sowie 1931-1933 gegen den anhaltischen Kreis Köthen. Im übrigen bleib das Kreisgebiet bis zum Jahre 1950 unverändert. Bei der Kreisreform vom Juni 1950 erhiet der Kreis 57 Gemeinden vom Mansfelder Seekreis und den Kreisen Delitzsch, Bitterfeld und Merseburg, musste jedoch an den Stadtkreis Halle 13 Gemeinden (Ammendorf, Büschdorf, Bruckdorf, Diemitz, Dölau, Kanena, Mötzlich, Nietleben, Reideburg, Seeben, Tornau und Wörmlitz-Böllberg) und an die Kreise Bernburg, Köthen und Merseburg 10 Gemeinden abtreten. Bestandsinformationen: Das Staatsarchiv Magdeburg übernahm den nur zu einem kleinen Teil überlieferten, im wesentlichen Akten des 20. Jahrhunderts enthaltenen Bestand im Jahre 1966 aus dem Kreisarchiv des Saalkreises. Die Ordnung wurde Anfang 1967 abgeschlossen. Ein in den Jahren 1967/1968 insbesondere im Rahmen der Erfassung der Akten der Kreisverwaltungen 1945-1952 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommener Nachtrag ist noch unerschlossen. Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg und der Bestandsabgrenzung zwischen den Landesarchiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Jahre 1994 in das hiesige Archiv.