29 Treffer anzeigen

Dokumente
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/4 II · Bestand · 1866-1997
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Besigheim, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/4 (Zugänge 1983, 1984, 1985) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2007/40 eingekommen Akten, Bände und Karteikarten zum Vereinsregisterwesen eingearbeitet. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim wurde um 1970 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Von dort ging die Registerführung für die Bezirke Besigheim und Marbach im Jahr 1995 auf das Amtsgericht Vaihingen/Enz über. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Besigheim führt zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterunterlagen ist zusätzlich Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister heranzuziehen. Darin sind auch die noch bis zum Jahr 2011 vom Amtsgericht Heilbronn verwahrten Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim eingereiht. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2010 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst die Akten Bü 1-601 (die Bü 87-105 sind vorerst nicht belegt) und die Bände Bd 1-22. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/5 II · Bestand · 1866-2001
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/5 II Amtsgericht Böblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält vorwiegend Registerunterlagen, die ursprünglich Teil des Bestands FL 300/5 I Amtsgericht Böblingen waren. Es handelte sich dabei um die folgenden Ablieferungen (alte Büschel- bzw. Paketnummern): Zugang 22.11.1979 Bü 12-23 Zugang 15.08.1980 Bü 88-113 Zugang 25.11.1981 Bü 116, 117 (erster Teil) Zugang 06.03.1984 Bü 143,144,145 Zugang 29.10.1984 Bü 228, 229 Zugang 29.05.1985 Bü 231, 232, 233 (erster Teil) Zugang 25.09.1987 Bü 385-391 Zugang 29.08.1989 Bü 392-401 Zugang 21.03.1991 Bü 407-423 Zugang 1993/12 Bü 430-449 Zugang 1995/63 Bü 453-462 Zugang 1997/30 P 471-486 Zugang 1999/41 P 487-505 (kompletter Zugang) Zugang 2001/19 P 506, 507, 508 Zugang 2004/37 P 514, 515, 516. Im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den vorhandenen Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände wurden die oben genannten Teile als Bestand FL 300/5 II neu formiert und mittels des Erschließungssystems Scope verzeichnet. Des Weiteren wurden die Zugänge 2006/81 (eine umfangreiche Firmenakte) und 2006/85 (diverse Registerbände) eingearbeitet. Als Sonderarchivierung wurden Musterregisterakten namhafter Möbelfirmen der Region übernommen. Die Akten zum Handelsregister wurden nach der heute gebräuchlichen Unterscheidung in HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) untergliedert. Die Bände umfassen zwei Zeitschichten. Zunächst wurde zwischen Einzelfirmen und Gesellschaftsfirmen unterschieden. Bei einigen Gerichten wurden diese mit den Buchstaben E oder HRE und G oder HRG gekennzeichnet. Da dies beim Amtsgericht Böblingen nicht gebräuchlich war, wurden die Bezeichnungen in der Klassifikation in Klammern gesetzt, (E) und (G). Die jüngere Schicht trägt die gewohnten Bezeichnungen HRA und HRB. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/5 II Amtsgericht Böblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 884 Akten und 20 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Ergänzung: Die mit Zugang 2012/128 abglieferten, als archivwürdig bewerteten 30 Vereinsregisterakten wurden im Februar 2013 durch Andrea Jaraszewski in den Bestand eingearbeitet. Ludwigsburg, im März 2013 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/9 II · Bestand · 1866-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält zum einen die bisher in Bestand FL 300/9 I als Bü 39-45 (Zugang 19.10.1985) verwahrten Akten, die im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert wurden, daneben die als Zugänge 2006/31, 2006/37 und 2006/43 eingekommenen Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ellwangen. Da der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsbezirks Ellwangen - ebenso wie der des Amtsgerichts Neresheim (siehe Bestand FL 300/23) - für Registersachen auf das Amtsgericht Aalen übertragen wurde, erfolgten die Abgaben über das Amtsgericht Aalen. Beim Handelsregister wurden die vorliegenden Akten wie üblich als HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) geführt, während bei den Bänden zusätzlich eine ältere Schicht vorliegt, in der zwischen E/HRE (Einzelfirmen) und G/HRG (Gesellschaftsfirmen) unterschieden wurde. Der Bestand enthält zum Genossenschaftsregister nur Bände, zum Vereinsregister dagegen nur Akten. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/9 II Amtsgericht Ellwangen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 102 Akten und 13 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011/5 am 25.01.2011 vom Amtsgericht Aalen noch 3 Muster- und Zeichenregister ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski hier eingearbeitet wurden. Nachträglich wurden von derselben aus den Zugängen des Amtsgerichts Ellwangen 2008/2 sowie 2010/63 noch Vereinsregister- und Genossenschaftsregisterakten ergänzt. Januar 2011 und September 2012 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/10 IV · Bestand · 1866-2012
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/10 IV Amtsgericht Esslingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Esslingen, die bisher in Bestand FL 300/10 IV nur in Abgabelisten erfasst waren und aus den Zugängen 1989, 1999/076, 2002/002, 2003/059, 2005/058, 2006/045 und 2006/070 stammen. Die Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen kamen mit Zugang 2013/025, die Bände zum Muster- und Zeichenregister, zum Vereinsregister sowie bewertete Vereinsregisterakten mit Zugang 2014/060 an das Staatsarchiv. Zur Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Esslingen sei unbedingt auch auf Bestand F 264 II verwiesen. In diesem Bestand ist die ältere Registerüberlieferung unter dem Kürzel "HRG", nämlich sowohl die Gesellschaftsfirmen als auch die Einzelfirmen seit Beginn des Handelsregisters 1866, erfasst. Auch die Firmen mit den ersten Nummern der Serien HRA und HRB nach 1938 befinden sind in Bestand F 264 II. Da das Findbuch F 264 II im Rahmen der Retrokonversion in einer Online-Version zur Verfügung gestellt wurde, wurde auf eine aufwendige Ausgliederung dieser älteren Registerüberlieferung verzichtet. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig; damit ging auch die Umstellung auf das elektronische Register einher. Seit 01.01.2014 ist auch das Vereinsregister dort zentalisiert. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Frühjahr 2013 und Sommer 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-89 und die Büschel 1-975. Ludwigsburg, im Dezember 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/11 II · Bestand · 1866-1984
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/12 IV · Bestand · 1866-1999
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit der Amtsgerichtsbezirke Göppingen und Geislingen, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 270 III (Zugang 26.01.1984 Bü 1-222 und Zugang 11.03.1985 Bund 314-319), FL 300/11 (Zugang 26.01.1984 P 117, 120) und FL 300/12 III (Zugang 26.01.1984 Bü 2-805, Zugang 11.03.1985 Bund 320-328, Zugang 30.11.1988 Bund 34-38, Zugänge 1995/044, 1999/070, 1999/099) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2005/063 und 2011/102 eingekommenen Akten zum Registerwesen in den beiden Amtsgerichtsbezirken Göppingen und Geislingen hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Göppingen ist seit Ende der 1960er Jahre auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Gerichtsbezirks Geislingen zuständig, daher wurden die o.g. über das Amtsgericht Göppingen eingekommenen Geislinger Registerakten, die nach der Zusammenlegung vom Amtsgericht Göppingen weitergeführt wurden, nicht abgetrennt sondern hier belassen. Die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten sowie die Registerbände des Amtsgerichts Geislingen wurden dagegen Bestand FL 300/11 II zugewiesen. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Göppingen kamen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Frau Elvira Grammer, im Frühjahr 2011 Frau Andrea Jaraszewski und im Herbst 2011 Frau Beate Vojtek unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst derzeit die Bände Bd 1-123 und die Akten Bü 1-163 und 247-1976. Ludwigsburg, im Januar 2012 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/13 II · Bestand · 1866-1993
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heidenheim, die zum einen aus den bereits bestehenden Beständen F 272 Bü 254-644 (Zugang 19.05.1976) und FL 300/13 Zugänge 1978-1990, 1996/41, 1997/79, 1999/26, 2002/69 ausgegliedert wurden, daneben wurden die als Zugänge 2006/1 und 2006/100 eingekommenen Bände und Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Heidenheim hier eingearbeitet. Das Amtsgericht Heidenheim führt das Vereinsregister noch selbst. Seit 1.1.2007 ist für das Handels- und Genossenschaftsregister das Zentrale Registergericht Ulm zuständig. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Winter 2010/2011 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/13 II Amtsgericht Heidenheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 886 Akten und 16 Bände. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/14 II · Bestand · 1809-2003
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heilbronn sowie der aufgelösten Amtsgerichtsbezirke Bad Wimpfen, Eppingen und Neckarsulm. Das Amtsgericht Neckarsulm wurde 1943 stillgelegt, das Amtsgericht Eppingen 1974 aufgelöst. Die Führung der Handels- und Genossenschaftregister der Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach wurde im Zuge der Neustrukturierung der Amtsgerichte nach 1972 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Diese drei "aktiven" Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach führen aber das Vereinsregister noch selbst, daher sind die Akten und Bände zum Vereinsregister im jeweiligen Provenienzbestand zu suchen. Im Jahr 1995 ging die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Besigheim und Marbach an das Amtsgericht Vaihingen an der Enz über. Seit 1.1.2007 ist schließlich das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Die vorliegenden Registerunterlagen wurden zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/14 (Zugang 10.11.1982 und Zugang 22.02.1984) ausgegliedert, daneben entstammen sie den Ablieferungen des Amtsgerichts Heilbronn zum Registerwesen, die als Zugänge 2006/26, 2007/25, 2007/81, 2008/42, 2009/27, 2009/60, 2009/122, 2010/12 eingekommen sind. Zu allen in diesem Bestand zusammengefassten Gerichtsbezirken wurden vom Amtsgericht Heilbronn aus dem dortigen Tresor im Februar 2011 unter der Zugangsnummer 2011/17 sämtliche noch erhaltenen Registerbände an das Staatsarchiv abgegeben. Nur für den Gerichtsbezirk Heilbronn existieren leider keine Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister mehr, da diese durch Kriegseinwirkung 1944 verbrannt sind. Als Besonderheit für den Amtsgerichtsbezirk Heilbronn gelten die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister, zu denen zahlreiche Registerakten an das Staatsarchiv abgegeben wurden. Das Amtsgericht Heilbronn behält allerdings die zugehörigen Schiffsregisterbände noch ein. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu einem Großteil der Akten und der Listen der Genossen fertigte bis zum Frühjahr 2010 Frau Marisel de la Vega. Frau Andrea Jaraszewski setzte die Erschließungsarbeiten ab Mai 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten fort und arbeitete im März 2011 den Zugang der Registerbände ein. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz Nachträge: Der im Februar 2012 unter der Akzessionsnummer 2012/23 eingekommene Zugang des Amtsgerichts Heilbronn wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält von zahlreichen Genossenschaften deren erste "Liste der Genossen", also die Liste der Gründungsmitglieder. Daneben kamen die als Ersatz für die 1944 kriegsbedingt verbrannten Registerbände angefertigten maschinenschriftlichen Rekonstruktionen der Serien HRA, HRB und GnR der Amtsgerichtsbezirke Heilbronn und Brackenheim ein. Ludwigsburg, im Juli 2012 Ute Bitz Der im Februar 2013 unter der Akzessionsnummer 2013/15 eingegangene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält die zur Sonderarchivierung übernommenen Güterrechtsregisterakten des ehemaligen Großherzoglich Hessischen Amtsgerichts Wimpfen, Binnenschiffsregisterakten sowie bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im Oktober 2013 Ute Bitz Der im Januar 2014 unter der Akzessionsnummer 2014/8 eingekommene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Er enthält die Vereinsregisterbände I und II des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Neckarsulm, Binnenschiffsregisterakten und bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im März 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/15 II · Bestand · 1866-2002
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/15 II Amtsgericht Kirchheim/Teck: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Kirchheim/Teck, die zum Teil aus den Beständen F 276 II, F 276 III und FL 300/15 I ausgegliedert wurden. Mit Zugang 2013/92 kamen sämtliche Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen auf Anforderung des Staatsarchivs ein. Der Zugang 2014/37 enthielt die Bände zum Vereinsregister und bewertete Vereinsregisterakten. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig, seit 1.1.2014 auch für das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) Zu den einzelnen Registerarten:bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände Bd. 1-59 sowie die Akten Bü 1-791. Ludwigsburg, im Mai 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/16 III · Bestand · 1865-1998
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/20 II · Bestand · 1865-2013
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/25 II · Bestand · 1865-2006
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 29 · Bestand · 1810-1812 (Na bis 1816)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Behördengeschichte: Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 war das württembergische Territorium bis zu den Verträgen von Compiegne und Paris einer ständigen Umgestaltung und Erweiterung unterzogen. Am Mai 1810 schloß Württemberg in Paris mit Bayern einen Staatsvertrag, der den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu regelte und einen damit verbundenen Gebietsaustausch festsetzte. Vom Bodensee wurde bis zur Markungsgrenze Waldmannshofen (SHA) eine neue Grenzlinie gezogen, die soweit dies möglich war, entlang der Flüsse Iller und Tauber verlief. Württemberg erhielt von Bayern neben den ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn und Ulm alle westlich der neuen Grenze liegenden bayerischen Landgerichte bzw. Landsgerichtsteile (u. a.: Tettnang, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söflingen, Albeck und Crailsheim). An Bayern wurden die östlich liegenden Ämter Gebsattel und Weiltingen abgegeben. Zur Besitzergreifung der neuerworbenen Landesteile und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs setzte König Friedrich I. am 28. Oktober 1810 eine dreiköpfige Kommission ein. Diese Kommission bestand aus dem Geheimen Rat Graf Ferdinand von Zeppelin, dem Geheimen Legationsrat Johann Peter von Feuerbach und dem Geheimen Oberfinanzrat Ferdinand August von Weckherlin. Sie sollte in Zusammenarbeit mit den von Bayern eingesetzten Kommissaren die Besitzergreifungs- und Organisationsgeschäfte in den neuen Gebieten erledigen. Zur Unterstützung wurden den Kommissaren die örtlichen Beamten beigegeben. Die Kommission wurde angehalten, Berichte und Beschwerden an die übergeordnete Behörde in Stuttgart, das Comite zur Vollziehung der neuesten Staatsverträge - bestehend aus den Staatsministern Graf von Mandelslohe, Graf von Taube und von Reischach -, weiterzuleiten (vgl. D 29 Bü 1). Als Hauptverwaltungssitz wurde Ulm, der Haupterwerb des Staatsvertrages, ausgewählt. Außer in Ulm waren die Kommissare im November und Dezember 1810 vor Ort zur Besitzergreifung tätig. Ab März 1811 werden Grenzbereinigungskommissare eingesetzt. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag im Jahre 1810 bei der formalen Besitzergreifung der neuen Ortschaften: Anbringung von Patenten, Vereidigung von Untertanen usw. Anfang des Jahres 1811 rückte dann die Organisation der Gebietsteile, die Übernahme der Diener und Beamten und die Erfassung von Vermögen und Schulden zum Zweck des Ausgleichs mit Bayern in den Vordergrund der Kommissionstätigkeit. Parallel dazu begannen unter Leitung des Generalmajors Heinrich von Theobald und des Geheimen Legationsrats von Feuerbach die Grenzbereinigungsgeschäfte in den Oberämtern. Im April 1811 wurde von Feuerbach nach Ulm zur Übernahme der Schulden- und Dienerabteilung abberufen. An seine Stelle trat für kurze Zeit der Geheime Legationsrat von Wucherer. Von März bis Mitte Juli waren bei der Kommission in Ulm neben dem Landvogteisteuerrat Tafel und dem Registrator Kappoll Oberrechnungsrat Carl Eberhardt Weissmann, von Feuerbach, Rechnungsrat Vetter und zeitweise auch Graf von Zeppelin tätig, während von Weckherlin sich in Stuttgart aufhielt. Mit der Rückkehr von Weckherlins nach Ulm übernahm im Juli 1811 von Feuerbach erneut die Bereinigung der Grenze. In Ulm blieben nur von Weckherlin und der Oberrechnungsrat Weissmann zurück, weil sich die Geschäfte der Kommission immer mehr auf die Schuldenaufteilung zwischen Bayern und Württemberg verlagerten. Vermögenserfassung und Aufstellung von Passiv- und Aktivkapitalien der Städte und Kameralämter bestimmten nun die Kommissionsgeschäfte. Im März/April 1812 enden dann die Ein- und Auslaufjournale der Kommission in Ulm (vgl. D 29 Bü 5 - 6). Der mit der Grenzbereinigung beschäftigte Kommissar von Feuerbach begab sich im Juni 1812 nach München, um die bei dem neuen Grenzverlauf noch offenen Fragen (vgl. D 29 Bü 157) zu klären. Im Anschluß an diese Konferenz wurde im September 1812 der Hauptvollziehungsvertrag von München unterzeichnet. Damit begann die zweite Etappe der Grenzbe reinigung (vgl. D 29 Bü 158). Die ebenfalls noch offenen Fragen der Schuldenaufteilung mit Bayern übernahm der Oberrechnungsrat von Weissmann, der im April 1813 zur Schuldentilgungskasse nach Augsburg reiste. Anschließend übernahmen diese Aufgabe die Sektion der Staatsrechnungen, Vorgängerbehörde der Oberrechnungskammer, und die Sektion der Krondomänen. Zur Bestandsgeschichte: Die Akten der königlichen Besitzergreifungskommission, die in den Jahren 1810 - 1812 in Ulm entstanden, wurden im Jahre 1835 von der Oberrechnungskammer an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben (vgl. StAL E 224a Bü 75). Bei den Akten befanden sich zwei vermutlich von der Oberrechnungskammer erstellte Aktenverzeichnisse mit einem Sach-, Personen- und Ortsindex im Anhang. Die Aktenverzeichnisse dienten bis 1949 als Findmittel, die schon bei der Ulmer Behörde vergebenen Registraturnummern I - CXXXIII und die vermutlich später bei der Oberrechnungskammer hinzugekommenen Faszikelnummern CXXXIV Nr. 1 - 28 wurden als Archivsignaturen beibehalten (= Vorsignatur 2). Schon bei der Übernahme der Akten 1835 wurden 18 Faszikel als fehlend registriert. 1847 fand eine Revision statt, bei der die fehlenden Faszikel erneut gekennzeichnet wurden. Einige Jahre wurde der Bestand umgelagert. Die ursprünglich zu Anfang des Bestandes D 21, Zentralorganisationskommission, gelagerten Akten wurden jetzt an dessen Schluß gelegt. 1908 wurden die Akten der Besitzergreifungskommission vom Finanzarchiv an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vor dem Jahre 1949 kamen noch weitere 4 Büschel hinzu, die, von K. O. Müller verzeichnet, die Signatur CXXXIV Nr. 29 - 32 erhielten. 1949 fand eine erneute Revision statt, bei der alle vorhandenen Akten nach numerus currens durchsigniert wurden; die Durchnummerierung ergab 146 Aktenbüschel (= Vorsignatur 3). 1987 kamen 14 Büschel aus dem HStA Stuttgart in Ludwigsburg ein, die bei der Verzeichnung und Aufteilung des Bestandes E 36, 2 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ausgesondert wurden (= Vorsignatur 1). Die Akten betreffend das Stiftungswesen hatten zum Teil Aktenzeichen der Ulmer Registratur, darunter waren 6 Faszikel der schon bei der Übernahme ins Archiv als fehlend vermerkten Akten. Diese Akten wurden an den Bestand angefügt und bekamen die Nummern 147 - 161. 1990 wurden erneut aus dem Bestand E 36, 2 (Fasz. 23 - 33) 37 Büschel vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1994 kamen noch einmal 3 Büschel hinzu. Anläßlich der Verzeichnung und Zuordnung der 1990 eingekommenen Büschel wurde beschlossen, den gesamten Bestand neu zu verzeichnen und zu ordnen. Der Bestand gliedert sich entsprechend der Registraturentwicklung beziehungsweise dem Entstehungsort der Akten in zwei große Teile. Teil 1 bilden die bei der Besitzergreifungskommission in Ulm angewachsenen und abgelegten Akten. Die zum größten Teil aus Stuttgart eingekommenen Akten bilden den Teil 2 des Bestandes. Es handelt sich um jene Amtsakten des Kommissars von Feuerbach, die während der Erledigung des Grenzbereinigungsgeschäftes außerhalb von Ulm anfielen. Vermutlich hat von Feuerbach, der während und nach seiner Kommissionstätigkeit im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten tätig war, die Akten an diese Stelle mitgenommen, von wo aus sie dann in die dortige Altregistratur gelangten. Der Zuständigkeitsbereich des Kommissars und Geheimen Legationsrats von Feuerbach erstreckte sich nicht nur auf die Grenzbereinigung; zeitweise wurden ihm auch die Schulden- und Dienerabteilung übertragen (vgl. Behördengeschichte).Bei der Verzeichnung wurden die relativ kleinen Akteneinheiten der beiden Registraturen beibehalten; nur in wenigen Fällen wurden Akten zusammengelegt. Kassiert wurden nur alte Umschläge. Vor allem bei den vermutlich bei der Oberrechnungskammer abgelegten Akten befanden sich Fremdprovenienzen. Diese insgesamt acht Büschel, bzw. Teile von Büscheln wurden in die entsprechenden Bestände eingefügt (vgl. Konkordanz).Bei der Ordnung des Bestandes wurden die beiden Registraturteile beibehalten. Innerhalb dieser Obergruppen wurde nach Geschäfts- und Aufgabenbereichen der Kommission gegliedert. Es wurde versucht beide Teile gleich zu gliedern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Kommission in Ulm und des Kommissars von Feuerbach deckt sich die Untergliederung der beiden Bestandshälften jedoch nicht ganz. Ein Verg leich der vorhandenen Akten mit dem vermutlich bei der Oberrechnungskammer entstandenen Findbuch (vgl. D 29 Bü 9) ergibt, daß der Bestand nicht mehr vollständig vorliegt. Die Neuverzeichnung wurde 1994 von Frau Sibylle Kraiss unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Der Bestand umfaßt 191 Bü = 2, 7 lfd. m. Ludwigsburg, im März 1995 (Dr. Hofmann) Literatur: Königlich württembergisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1812, Stuttgart 1812 Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat, hg. vom königlich statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1863

Generalreskripte (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, JL 403 · Bestand · 1361-1867
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Das Repertorium JL 403 vereinigt erstmals die verschiedenen Reihen der bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg teils provisorisch, teils noch nicht verzeichneten Generalreskripte und Verordnungen. Vor den jetzt erfolgten Ordnungsarbeiten lagen folgende Teilbestände vor: a) die im alten handschriftlichen Repertorium A 238, S. 271-294 erfaßte gedruckte Reihe von 1806-1817, in neuerer Zeit (um 1970) unter Hinzunahme jüngerer Stücke neu im Konzept (Zettel) verzeichnet; b) eine Reihe gedruckter Stücke von 1361-1817, mit einer größeren Anzahl von Patenten des Schwäbischen Kreises von 1652-1781, durch ein neueres vorläufiges Repertorium (JL 403) im Konzept verzeichnet; c) eine handschriftliche Reihe von 1806-1811, meist Erlasse der Oberlandesregierung an die Kreisämter (-hauptleute) bzw. der Sektion der Inneren Administration an die Landvogteien, um 1960 durch den Angestellten Friedrich Röhrich im Konzept verzeichnet und d) eine unverzeichnete Serie von 1741-1817 aus dem Archiv des Innern. Die Kontrolle und Überarbeitung der vorhandenen Titelaufnahmen sowie die Einrichtung des Repertoriums erfolgte von Dezember bis März 1980/1981 durch den Unterzeichneten. Unter dessen Anleitung führte im November die Zeitangestellte Paula Lepold die Verzeichnung des oben unter d) genannten Teils sowie die Bildung einer chronologischen Gesamtreihe des Bestands und der Kartei durch. Die chronologische Ordnung ermöglicht nunmehr vom Datum her leicht den Zugriff zu bestimmten Stücken. Auf die Anfertigung eines Sachindex musste aus Zeitgründen verzichtet werden. Eine kleine Sammlung von Manifesten des zaristischen Russland wurde, da sie sich nicht auf das württembergische Staatsgebiet bezieht, als Anhang an den Schluß gestellt; ebenso eine erst 1982 aus Bestand E 179 II Kreisregierung Ulm ausgesonderte Sammlung von Generalreskripten aus der Zeit 1515-1817 (Bü 32-40). Die Titelaufnahmen enthalten Datum, Inhaltsangabe, Anzahl der vorhandenen Stücke (ab 2. Exemplar) und Vermerke über Beilagen. Zusätzlich angegeben wurde handschriftliche Überlieferung sowie Oktavformat (abgekürzt: hs., Oktav), nachdem es sich in der Regel um gedruckte Reskripte im Folioformat handelt. Von den mehr als 3-fach überlieferten Doppelstücken gleichen Inhalts wurden insgesamt 1,25 lfd. m ausgeschieden, einige wenige Druckschriften allgemeiner Art der Dienstbibliothek zugewiesen. Zum vorliegenden Bestand sind im Bedarfsfall auch die im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Bestände A 39 und A 238 heranzuziehen. Der Bestand umfaßt 40 Büschel im Umfang von 3,2 lfd. m. Ludwigsburg, März 1981 Hofer

Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 228 b II · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Einführung Die Sorge für die Verstorbenen gilt in der anthropologischen Forschung als einer der wichtigsten Indikatoren für den Beginn menschlicher Kultur überhaupt. Indem er sich um die Bestattung der sterblichen Überreste von Angehörigen der eigenen Gemeinschaft kümmerte, offenbarte bereits der prähistorische Mensch wie auch immer geartete Vorstellungen von einem Jenseits und eine über den Tod hinausgehende Verbundenheit von Individuum und Gemeinschaft. Im jüdisch-christlichen Kulturkreis entwickelte sich die Erdbestattung in einem Sarg als die übliche Form der Beisetzung, die auf einem besonderen, eigens dafür vorgesehenen Bereich, dem Friedhof, zu erfolgen hatte. Die Unantastbarkeit der Totenruhe, die für jüdische Bestattungen im Unterschied zu den christlichen unabdingbar gilt, hat zur Folge, dass jüdische Friedhöfe nicht nach bestimmten Ruhefristen geräumt und neu belegt werden. Soweit sie der nationalsozialistischen Barbarei entgingen, konnten auch in Baden-Württemberg jüdische Friedhöfe vielfach über viele Generationen bis in die Gegenwart wachsen. Da es bis ins 20. Jahrhundert hinein üblich war, auf den Grabsteinen neben dem Namen des Bestatteten auch den des Vater zu nennen, bilden diese Inschriften auch für die historisch-genealogische Forschung Quellen von höchstem Wert. All diese Friedhöfe sind heute geschützte Kulturdenkmale. Auf Grund eines Beschlusses des baden-württembergischen Landtages aus dem Jahre 1989, der die Dokumentation und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Baden Württemberg zum Inhalt hatte, erhielt das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg den Auftrag einer umfassenden Dokumentation aller einschlägigen Grabsteine. Wesentliche Grundlage dieser Arbeit waren Abzüge von Fotos, die vom Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland in Heidelberg zwischen 1985 und 1992 von fast allen jüdischen Grabsteinen in Baden-Württemberg angefertigt worden waren. Der Kopiensatz mit rund 85.000 Abzügen wurde nach Abschluss des Projekts im Mai 2008 zusammen mit den vom Landesdenkmalamt erarbeiteten Friedhofsdokumentationen in Papierform und einer Datenbank mit Dokumentationsergebnissen für einen großen Teil der Gräber an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Diese Datenbank enthält neben historischen, kunst- und sprachwissenschaftlichen Details insbesondere auch genealogisch relevante Sachverhalte. Im Zuge eines von der Kulturgutstiftung Baden-Württemberg finanzierten Projekts wurde diese wertvolle Überlieferung 2011 im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand EL 228 b II für die Online-Nutzung erschlossen. Die aus vielen Einzeltabellen bestehende Datenbank wurde in ein für das Findmittelsystem des Landesarchivs geeignetes Format aufbereitet, der gesamte Fotobestand eingescannt, jedes Foto mit individueller Signatur versehen und - soweit möglich - Friedhof für Friedhof manuell mit den zur Verfügung gestellten Datenbankinhalten verknüpft. Damit ist der 1985-1992 flächendeckend fotografisch gesicherte Zustand der Grabsteine in Verbindung mit den Erschließungsdaten für weitere Forschungen weltweit über Internet abrufbar. Es handelt sich um Fotos von Grabsteinen von über 141 Friedhöfen (die Zahl der Friedhöfe in Baden-Württemberg differiert je nach zu Grunde gelegter Zählweise geringfügig), von denen 89 in Baden und 52 in Württemberg liegen. Die ihrer alphabetischen Anordnung verwendeten Ortsbezeichnungen folgen denen des Registers zu den Inventarbüchern I und II ("Dokumentation Friedhöfe in Deutschland") des Zentralarchivs zur Erforschung der Juden in Deutschland, Heidelberg, unter Verwendung der heutigen offiziellen Benennungen (z.B. "Bad Wimpfen HN" statt "Wimpfen (Bad)". Die in runden Klammern nachgestellte Zählung (001-143) wurde zur Verzahnung mit dem genannten Register ebernfalls übernommen, wobei die beiden Friedhöfe mit den Nummern 012 (Bremen) und 086 (Michelstadt/Hessen) hier fehlen, da sie außerhalb von Baden Württemberg liegen. Der jeweils erste externe Weblink auf Friedhofsebene (einheitlich mit "Zentralarchiv HD" bezeichnet) verweist auf den betreffenden Eintrag in dem vom Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, Heidelberg, gepflegten Online-Verzeichnis jüdischer Friedhöfe. Dort können neben weiterführenden Literaturangaben zum betreffenden Friedhof auch Einzelheiten zum jeweiligen Dokumentationsprozess, wie das Jahr der Anfertigung der Fotografien und die Namen der Bearbeiter der sog. "Grunddokumentation", gefunden werden. Auf der Arbeit dieser Bearbeiter gehen die im vorliegenden Bestand publizierten Grabbeschreibungen ja zurück. Ein zweiter Link ("Judaica Alemannia") führt auf die Homepage der Arbeitsgemeinschaft für die Erforschung der Geschichte der Juden im süddeutschen und angrenzenden Raum, die ebenfalls weiterführende Infomationen und Weblinks zur Geschichte der einzelnen Friedhöfe enthält. Für die meisten dieser Kulturdenkmäler existiert inzwischen ein eigener Eintrag in der Online-Enzyklopädie "Wikipedia". Die betreffenden Links werden hier ebenso mitgeliefert wie einzelne Verweise auf weitere einschlägige Online-Projekte. Bei den Scans wurde auf einen automatischen Ausgleich von Helligkeit und Kontrast verzichtet, um möglichst viele Bildinformationen, d.h. möglichst viele Graustufen zu erhalten. Viele Aufnahmen wirken daher zunächst über- oder unterbelichtet, was aber im Bildpräsentationsmodul durch den Auswahlbutton "Helligkeit" angepasst werden kann. So bleibt ein Maximum an Graustufen erhalten, von denen sonst ein Teil insb. bei Aufnahmen unter extremen Lichtverhältnissen (dunkle Grabsteine vor verschneitem Hintergrund/hellem Himmel oder obere Hälfte des Steins im prallen Sonnenlicht, untere im Schlagschatten eines benachbarten Steins usw.) verloren gehen würde. Nicht belegt sind die laufenden Nummern 50689 (Stellvertreterzettel), 64831-64839 (Zählungsfehler beim Einscannen) und 65961-65969 (dto.). An zusätzlichen Zwischennummern liegen vor: Nr. 2 a, 9 a, 22 a, 152 a, 1284 a, 1292 a, 1307 a, 1688 a, 2452 a, 4428 a, 4547 a, 4993 a, 8181 a, 9176 a, 9897 a, 13167 a, 16624 a, 23823 a, 30473 a, 31863 a, 32057 a, 32089 a, 32618 a, 33484 a, 33750 a, 33758 a, 34171 a, 34480 a, 35260 a, 35264 a, 36518 a, 37187 a, 39173 a, 39182 a, 39183 a, 39591 a, 40379 a, 41358 a, 43307 a, 43307 b, 43427 a, 43741 a, 44042 a, 44047 a, 44137 a, 44231 a, 45714 a, 46237 a, 46498 a, 46799 a, 47166 a, 47996 a, 48400 a, 50329 a, 53334 a, 54281 a, 57077 a, 59247 a, 60555 a, 60577 a, 60780 a, 60781 a, 66832 a, 67249 a, 74123 a, 77366 a, 79502 a, 81074 a und 82090 a. HINWEIS ZUR SUCHE NACH NAMEN: Bei der Suche nach Namen von Bestatteten verwendet man am besten die "Volltextsuche" auf der "Einstiegsseite" des Bestands EL 228 b II. Um die Trefferzahl bei häufig vorkommenden Namen auf ein überschaubares Maß einzuschränken und nicht unnötig lange warten zu müssen, gibt man Vor- und Nachnamen der gesuchten Person ins Feld Suchtext ein, wählt als Verknüpfung "Jeder Begriff muß gefunden werden (UND)" und markiert bei den Suchfeldern "Titel und Überschrift" und "Enthält-Vermerke".

Landvogtei am oberen Neckar, Rottweil (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 71 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1803, Na bis 1818)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Nach dem Vorbild des französischen Präfektensystems schuf König Friedrich durch das Organisationsmanifest von 1806 die dem altwürttembergischen Verwaltungsaufbau fremden Provinzialbehörden, die er in den kurfürstlichen Landvogteien Neuwürttembergs (1803-1806) bereits vorgebildet hatte. Das gesamte Land wurde in zwölf Kreise eingeteilt, die je eine gleiche Anzahl von Oberämtern zusammenfassten. Nur die Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg blieben außerhalb der Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein adliger Kreishauptmann, der mit Hilfe eines juristisch gebildeten Aktuars rein büromäßig - im Gegensatz zum Kollegialitätsprinzip der neuwürttembergischen Landvogteien - die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereiches führte. Die Kreisverwaltung war personell schlecht ausgestattet und besaß keinen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich. Der Kreishauptmann, ein "Commissarius perpetuus" zwischen Ministerien und Oberamtleuten, war letztlich "nicht viel mehr als ein ’Briefträger’ zwischen jenen Stellen, die wirklich regieren und wirklich verwalten" (Grube). Mit dem Manifest vom 27.10.1810 bildete man die Kreise in geographisch etwas anderer Einteilung zu ebenfalls zwölf Landvogteien (Departements) von je etwa 100.000 Einwohnern um, die schon in ihrer Benennung nach Gebirgen und Flüssen das Vorbild der - freilich viel größeren - französischen Departements sichtbar werden lassen. Der Kreishauptmann wurde von einem Landvogt (Grand Drossard) abgelöst, Amtsstellung und Aufgabenbereich blieben jedoch unverändert. Eine eingehende Dienstanweisung vom 31.12.1810 regelte das Amtsverhältnis zwischen den Landvogteien und den Ober- bzw. Unterämtern. Der Kreishauptmann bzw. Landvogt war ein Kreissteuerrat (Landvogteisteuerrat) beigegeben, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen sowie den Vermögensstand der Städte, Ämter und Gemeinden beaufsichtigte, und ein Kriminalrat mit besonderer Aufsichtsbefugnis über die Gefängnisse. Unterstellt waren ihm weiterhin der Landvogteiarzt (seit 1814) und der Weginspektor. Für je zwei Kreise (Landvogteien) wurde ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur eingesetzt, die der Stuttgarter Landbaudirektion unterstellt waren. Das IV. Edikt vom 18. November 1817 hob mit Wirkung vom 1. Januar 1818 die bisherigen zwölf Landvogteien auf und ersetzte sie durch eine leistungsfähigere Mittelinstanz, nämlich vier personell ausreichend besetzte Kreisregierungen. Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 7. Kreises war Rottweil. Der Kreis umfasste die Oberämter Hornberg, Rottweil, Spaichingen, Stockach und Tuttlingen. 1810 wurde er zur "Landvogtei am oberen Neckar" umgewandelt, wieder mit Rottweil als Amtssitz. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Balingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften durchzuführen und die zahlreichen Akten aus der Zeit der kurfürstlichen Landvogtei (1803-1806) auszusondern. Letztere sind künftig provenienzgemäß in Bestand D 7 (Kurfürstliche Landvogtei Rottweil) zu finden. All diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten - wohl zu erklären aus der (oben skizzierten) Amtskompetenz des Landvogts - eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubr ik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Der Bestand umfasst nunmehr 507 Büschel auf 8 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1964 Dr. A. Seiler Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Band I, Stuttgart, 1951. Walter Grube, Vogteien, Ämter Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands Stuttgart 1960.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
Oberamt Backnang (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
Oberamt Öhringen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 192 II · Bestand · 1810-1938 (Vorakten ab 1619, Nachakten bis 1971)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zum Bestand: Das Oberamt Öhringen wurde 1810 gebildet und umfaßte im wesentlichen ehemalige schöntalische, berlingische und hohenlohische Besitzungen, die durch den Reichsdeputationshauptschluß und Rheinbundakte an Württemberg gefallen waren. 1811 wurden Berlichingen, Schöntal und weitere Orte, die vom aufgelösten Oberamt Schöntal an das Oberamt Öhringen gekommen waren, an das Oberamt Künzelsau abgetreten, wofür dieses dem Oberamt Öhringen Gaisbach, Neureut und Neufels überließ. Mainhardt fiel an das Oberamt Weinsberg, von dem das Oberamt Öhringen 1842 Geißelhardt mit Parzellen erhielt. Zum Oberamt Öhringen, das seit 1817 dem Jagstkreis zugeordnet war, gehörten dann auf Dauer die unten S. 7ff. genannten Gemeinden. Eine Veränderung trat erst ein, als 1926 das Oberamt Weinsberg aufgelöst wurde und der Ostteil dem Oberamt Öhringen zugeschlagen wurde (vgl. unten S. 10ff. den neuen Gemeindebestand). Bei der nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938 schließlich fiel Geißelhardt mit Eschental, Finsterrot, Gnadental und Goggenbach an den Landkreis Schwäbisch Hall. Im Zuge der Kreisreform von 1973 wurde der so gestaltete Landkreis Öhringen aufgelöst; er ging nahezu vollständig im neugeschaffenen Hohenlohekreis auf. Über die Abgabe der hier verzeichneten Akten war noch vor der Auflösung des Landkreises Öhringen verhandelt worden, so daß bald nach Inkrafttreten des Kreisreformgesetzes die Übernahme abgewickelt werden konnte. Verzeichnet wurden die Akten unter Trennung der Registraturschichten "Oberamt Öhringen" (bis 1938) und "Landratsamt Öhringen" (nach 1938 = Bestand FL 20/14) 1984 unter Anleitung von Dr. Trugenberger vom Zeitangestellten Ibrom, nach dessen Ausscheiden die Zeitangestellte Edling 1986 die Arbeit fortsetzte. Die Titelaufnahmen zu den Dampfkesselakten hat 1986 der Archivangestellte Biemann gefertigt. Der Unterzeichnete überprüfte 1987 stichprobenweise die Titelaufnahmen, indizierte die Verzeichnungsarbeit und nahm die Gliederung in Anlehnung an den Aktenplan für Württembergische Oberämter vor. Die EDV-Erfassung der Datensätze besorgte Frau Aufderklamm. Der Bestand F 192 II umfaßt 56 lfd. m (Bü. 1 - 1819). Ludwigsburg, im Juli 1987 Dr. Kretzschmar Nachtrag Bü. 1820 - 1830 (aus FL 20/14) Leuchtweis, August 1994 Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker Fußnoten (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig.

Staatliches Forstamt Adelberg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/3 · Bestand · 1902-1975 (Va ab 1822)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Behördengeschichte: Am 1.4.1902 wurde das dem Forstamt (alter Ordnung) Schorndorf unterstehende Revieramt Adelberg als Forstamt (neuer Ordnung) Adelberg verselbständigt, der Forstamtsbezirk Adelberg Teil des Forstverbands Schorndorf. Diese Änderungen erfolgten im Rahmen der durch Gesetz vom 19.2.1902 (Reg.Bl. S. 37) verfügten Neuorganisation der Forst Verwaltung des Königreichs Württemberg. Dabei waren sämtliche Forstämter (alter Ordnung) aufgelöst und die aus den bisherigen Revierämtern gebildeten Forstämter (neuer Ordnung) unmittelbar der Forstdirektion unterstellt worden. Die Aufsicht über die württ. Forstämter behielt die Forstdirektion auch nach Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich im Jahre 1934 bei. Mit dem Aufbau der Landes Verwaltung nach 1945 wurde das Forstamt Adelberg in den Bezirk der Forstdirektion Nordwürttemberg (seit 1.10.1973 Forstdirektion Stuttgart) eingegliedert. Von Maßnahmen der Aufhebung kleinerer Forstämter lange Zeit nicht betroffen, zählte das Forstamt Adelberg dann zu denjenigen 45 Forstämtern, die zum 30.9.1975 bei der im Anschluß an die Verwaltungsreform durchgeführten Organisationsreform der Landesforstverwaltung aufgelöst wurden. Gemäß Anordnung der Landesregierung vom 1.7.1975 (Ges.Bl. S. 549) wurde der Forstbezirk Adelberg unter den mit Wirkung vom 1.10.1975 wieder neu begründeten staatlichen Forstämtern Göppingen und Schorndorf aufgeteilt. Zur Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus dem Schriftgut des Forstamts Adelberg sowie den dort weitergeführten Akten des 1902 aufgelösten Forstamts a.O. Schorndorf und des Revieramts Adelberg. Das Staatsarchiv Ludwigsburg hat dieses Schriftgut (zusammen mit den beim Forstamt a.O. Schorndorf erwachsenen Akten - vgl. Bü 251) in zwei Ablieferungen übernommen: Am 19.8.1971 übergab das Forstamt Adelberg 4,2 lfd. m Akten (Tgb.-Nr. 1291/71); ein weiterer Aktenzugang von 10,6 lfd.m Umfang erfolgte am 7.1.1976 nach Auflösung des Forstamts (Tgb.-Nr. 20/76). Beide Ablieferungsverzeichnisse erfaßten das Schriftgut in der Ordnung des Aktenplans der Landesforstverwaltung von 1955. Das Forstamt Adelberg hatte seinen gesamten Aktenbestand (einschließlich der Altregistratur) auf diesen modernen Aktenplan umgestellt. Zuvor war das Schriftgut nach dem um 1902 eingeführten Normaktenplan ("Repertorium für die Forstamts Registratur" - vgl. Bü 238) registriert worden. Der 1971 noch mit der Archivsignatur F 118 la versehene Bestand erhielt nach Neugliederung der Bestandsserien 1974 die Bezeichnung FL 605/3 - Forstamt n.O. Adelberg. Bei der archivischen Bearbeitung wurde das Schriftgut der Provenienzen Forstamt a.O. Schorndorf und Revieramt Adelberg aus dem Bestand FL 605/3 entnommen und im Anschluß an Bestand F 113 I als F 113 II - Forstamt a.O. Schorndorf - zusammengeführt (vgl. Vorbemerkung F 113 II). Die Signaturen dieser parallel zum Bestand Forstamt Adelberg verzeichneten Archivalien wurden ebenso wie dessen FL 605/3-Signaturen in die Ablieferungsverzeichnisse übertragen; diese können somit als Konkordanz benützt werden. Neben den im Bestand FL 605/3 verbliebenen Vorprovenienzen Forstamt Schorndorf und Revieramt Adelberg waren Vorakten der Forstämter Lorch und Hohengehren sowie des Kameralamts Schorndorf festzustellen. Bearbeiterbericht: Aufgrund seiner geschlossenen Überlieferung sollte das Forstamt Adelberg als Musterbeispiel eines württ. Forstamts dienen und der Bestand, von keiner archivischen Kassation betroffen, vorbildlich erschlossen werden. Die Titelaufnahmen sind daher auch bei Archivalien von geringem Umfang zum Teil sehr ausführlich. Die Vergabe der endgültigen Büschelnummern (= Bestellnummer) erfolgte nach numerus currens. Der Gliederung von Bestand FL 605/3 liegt der Aktenplan der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, l. Ausgabe 1955, Ergänzungen bis 1973, zugrunde. Eine Übersicht über den Aufbau dieses Dezimalplans ist der Gliederung vorangestellt. Um die detaillierte Bestandsgliederung überschaubar zu halten, war bei schwach belegten Aktengruppen das Zusammenlegen von Archivalien mit unterschiedlichen Aktenzeichen in einer Rubrik erforderlich (vgl. Klammerangaben der Gliederung). Jede Titelaufnahme ist außer der Bestellnummer mit einer fortlaufenden Ordnungsnummer versehen, auf die in dem mittels EDV erstellten Orts- und Personenindex am Schluß des Repertoriums verwiesen wird. Eine Konkordanz führt zusätzlich von der Bestellnummer auf die Ordnungsnummer zurück. Die Angaben im Ortsindex entsprechen Band VIII der ab 1974 erschienenen Reihe "Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden". Der Ortsname Adelberg wurde dabei nur im Zusammenhang mit den Begriffen Gemeinde oder Markung Adelberg berücksichtigt; Forstdistrikte, Hüten, Fluren u.a. innerhalb des Forstbezirks Adelberg sind im Ortsindex ebenfalls nicht ausgeworfen. Benutzungsbeschränkunqen können sich nach den geltenden Bestimmungen ergeben aufgrund der bis 1975 reichenden Laufzeit des Bestandes sowie aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Unterlagen (u.a. Personalakten). Die Benutzung der in Büschel 667 verwahrten Luftbildaufnahmen ist ebenfalls Einschränkungen unterworfen. Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes nahm Frau Anita Hundsdörfer von Juni 1979 bis September 1980 unter Leitung des Unterzeichneten vor. Durch mehrfachen Wechsel der zuständigen Bearbeiter konnten Gliederung und Abschluß des Repertoriums erst 1987 zu Ende gebracht werden. Der Text des Repertoriums wurde von Frau Hildegard Aufderklamm auf EDV erfaßt, der Ausdruck des Findbuchs erfolgte bei der Landesarchivdirektion in Stuttgart. Der Bestand FL 605/3 umfaßt 1506 Büschel =9,4 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1987 (Schneider) Literatur: Graner, F.: Die Forstverwaltung Württembergs, 1910 Dehlinger, A.: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band l- 2,1951 -l 953(insbes.§§ 351ff.) Die Forstwirtschaft in Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 9), 1960, 3. Auflage 1976 ottr W.: Die Entwicklung der Forstorganisation in Württemberg seit 1803 (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 54), 1979 Dreißig Jahre Landesforstverwaltung Baden-Württemberg (= Schriftenreihe der Landesforstverwaltung B-W, Band 63), 1985

Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 229 · Bestand · 1796-1994
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Wichtiger Hinweis: Dieses Findbuch ist ein hoffentlich vorläufiges Hilfsmittel zur Orientierung im Bestand. Die Titelaufnahmen wurden direkt bei der Erfassung und Bewertung der Unterlagen im Naturkundemuseum erstellt, um die Unterlagen wenigstens vorläufig erschlossen und benutzbar in das Staatsarchiv übernehmen zu können. Damit konnte selbstverständlich nur eine oberflächliche Erschließung geleistet werden.Der Bestand umfasst 120 Einheiten. 2. Geschichte des Naturkundemuseums: Das heutige Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart ist aus der herzoglichen Kunstkammer entstanden. Aus dieser wurde 1791 ein eigenständiges "Naturalien-Kabinett" abgetrennt, dem die Sammlung von Mineralien, Pflanzen und Tieren oblag. 1827 erhielt das Naturalienkabinett einen Neubau in der Stuttgarter Neckarstraße, den es zusammen mit dem Staatsarchiv benutzte. Die im Bestand enthaltenen Akten legen Zeugnis ab von der nicht unproblematischen Nachbarschaft zweier kultureller Einrichtungen, die sich offensichtlich gegeneinander anstrengten, um ihre meist knappen Mittel zu behaupten. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut, in den 1860er Jahren durch eine Flügelerweiterung zur Archivstraße hin. 1944 wurde das Gebäude von Naturkundemuseum und Staatsarchiv zerstört; die naturkundlichen Sammlungen waren damals im Schloss Rosenstein ausgelagert. Die Gebäudeverlagerungen und Baumaßnahmen haben sich in den erhaltenen Akten des Naturkundemuseums niedergeschlagen.Das Naturalienkabinett erhielt 1900 die moderne Bezeichnung Naturaliensammlung, die bis 1950 verwendet wurde. Seit 1950 ist es Staatliches Museum für Naturkunde.Das Naturalienkabinett wurde 1817 einer neugegründeten Oberbehörde, der Königlichen Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen unterstellt. Diese stand über der öffentlichen Bibliothek, der Münz-, Medaillen-, Kunst- und Altertümersammlung und eben der Naturaliensammlung. Zum 1. April 1919 wurde die Direktion der Wissenschaftlichen Sammlungen aufgehoben, die Naturaliensammlung ebenso wie die Landesbibliothek unmittelbar dem Kultministerium unterstellt.Bisher war man davon ausgegangen, dass die Überlieferung der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen im Zweiten Weltkrieg zusammen mit derjenigen des Kultministeriums weitgehend vernichtet wurde (s. auch unten unter 5.). Erfreulicherweise fanden sich unter den Unterlagen des Naturkundemuseums zahlreiche Akten, die von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen stammen. 3. Inhalt und Ordnung des Bestands: Die Unterlagen geben Auskunft über die Entwicklung einer fürstlichen Preziosensammlung zu einem Wissenschaftsbetrieb und einem für die Öffentlichkeit immer zugänglicher werdenden Museum. Dabei schlugen sich in den hier vorliegenden allgemeinen Verwaltungsakten besonders die praktischen Angelegenheiten des Betriebs nieder: Immer wieder geht es um die Sicherung und den Bau von Räumlichkeiten, um die Beschaffung des notwendigen Mobiliars und um Personalfragen. Die alltägliche Abwicklung der wissenschaftlichen Arbeiten, der Aufbau der Sammlung und die Organisation des Museumsbetriebs ist diesen Akten dennoch an vielen Stellen zu entnehmen.Angesichts der gestörten Überlieferungslage im Kultministerium wurden die zur Aussonderung angebotenen Unterlagen des Naturkundemuseums bzw. der Direktion bis einschließlich 1945 vollständig übernommen, sofern es sich nicht um inhaltlich völlig bedeutungslose Redundanzen handelte.Es zeigte sich an vielen Stellen, dass ursprünglich von der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen angelegte Akten in der Naturaliensammlung fortgeführt worden waren. Zusätzlich hatte es auch im Naturkundemuseum Zuweisungen von Schriftstücken und Vorgängen des Museums zur Akten der Direktion (und umgekehrt) gegeben. Eine fachlich korrekte Trennung der Provenienzen wäre hier nur durch Einzelanalysen zu leisten. Daher wurde im Moment darauf verzichtet, den Bestand aufzuteilen in einen Bestand "Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen" und einen Bestand "Naturaliensammlung/-museum". Auch eine Trennung in einen Altbestand bis 1945 und einen neueren Bestand zum Staatlichen Museum für Naturkunde nach 1945 wäre nicht ohne Detailanalysen möglich und sinnvoll.Um dennoch eine Orientierung zu geben, wurden die Akten entsprechend klassifiziert. Dabei wurden solche Akten, die eindeutig bei der Direktion entstanden (erkennbar u.a. am Aktenzeichen) und noch zur Zeit ihrer Existenz abgeschlossen wurden, der Klassifikationsgruppe "1. Direktion" mit der Endprovenienz "Direktion" zugewiesen. Ansonsten musste gelegentlich nach dem Hauptschwerpunkt der Akte entschieden werden oder die Akteneinheit bis zur Klärung der Lage dem Punkt "5. Akten (Provenienz noch ungeklärt)" zugewiesen werden; das war besonders häufig bei Akten mit sehr langer Laufzeit der Fall. Ansonsten folgt die Klassifikation einem chronologischen Prinzip; es erschien angesichts des doch geringen Umfangs der Unterlagen vertretbar, zumindest vorläufig auf eine sachliche Untergliederung zu verzichten.Vor allem die Direktion folgte offensichtlich einem stringenten Aktenplan, der jedoch nicht aufgefunden werden konnte. In der Naturaliensammlung spielte das Aktenzeichen dem Anschein nach eine untergeordnete Rolle.Der Bestand soll in den kommenden Jahren weiteren Zuwachs erhalten. 4. Benutzungsbestimmungen: Einzelne Akteneinheiten unterliegen noch Schutz- und Sperrfristen nach dem Landesarchivgesetz. 5. Verweis auf andere Unterlagen: Rechnungsunterlagen der Direktion der wissenschaftlichen Sammlungen befinden sich im Bestand E 226/230 des Staatsarchivs Ludwigsburg.Es ist davon auszugehen, dass auch ältere Unterlagen noch im Naturkundemuseum verblieben sind, wo sie zum Teil noch benötigt werden. 6. Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute. Bde. 1 und 2, Stuttgart 1951 und 1953, § 250 und § 270.Vgl. auch die Einleitung zum Bestand E 226/230.Ludwigsburg, 2. Februar 2004 Dr. Elke Koch
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 5 · Bestand · 1828-1980 (Vorakten ab 1819)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zum Bestand: Die Geschichte der Firma Franck reicht von der Gründung der Zichorienfabrik in Vaihingen 1828 bis zum Übergang in die Nestlé Deutschland AG, Frankfurt 1987. Auf eine Beschreibung der Firmengeschichte wurde zugunsten einer im Nachfolgenden angeschlossenen Chronik in tabellarischer Form verzichtet. Die im vorliegenden Findbuch erfassten Akten stammen aus einer Aktenablieferung von 1978. Sie erfolgte anlässlich der Firmation mit der Nestlé Gruppe Deutschland GmbH, Frankfurt (seit 1987 Nestlé Gruppe Deutschland AG) und der Verlegung der Geschäftsleitung der Unifranck Lebensmittelwerke GmbH nach München. 1981 kam es zu einer zweiten Aktenablieferung. Aus dem gleichfalls 1978 abgegebenen und bislang unverzeichneten Bibliotheksschriftgut im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zur Vervollständigung der ungedruckten Firmenchroniken des Bestands PL 5 die gedruckten Firmenchroniken übernommen. Die Gliederung der Akten erfolgte in Anlehnung an den Organisationsplan der Heinrich Franck Söhne Zentralverwaltung von 1919 (PL 5 Bü. 145) sowie die vorgefundenen Altsignaturen. Die anhand des Organisationsplans und der Altsignaturen abzuleitende Registraturordnung, die angelegt war nach Art der hergestellten Produkte, zentraler Anbindung an Ludwigsburg oder Berlin sowie nach dem Ort der Niederlassung, wurde aufgrund der Lückenhaftigkeit der Archivalien (z. T. fehlten Registratursignaturen ganz) sowie wegen des leichteren Zugriffs reduziert auf die Ordnungsmerkmale Sitz und Abteilungszuständigkeit gemäß dem Organisationsplan von 1919. Die hergestellten Produkte als Unterscheidungsmerkmale blieben unberücksichtigt. Zur Geschichte des Firmenarchivs lässt sich nur wenig sagen. Den Zentralen Ludwigsburg und Berlin kam die Hauptbedeutung zu. 1935 wurden die Warenzeichen "aus Sicherheitsgründen" aus den Registraturen in Ludwigsburg und Linz nach Berlin überführt (StAL PL 5 Bü. 145). 1943 bis 1947 erfolgte dann eine großräumige Akten- und Werbemittelüberführung nach Ludwigsburg (StAL PL 5 Bü. 1). Inwieweit und nach welchen Kriterien bis zu den Aktenablieferungen 1978/1981 in das Staatsarchiv Ludwigsburg Kassationen vorgenommen wurden, muss offen bleiben. Dass sie stattgefunden haben, lässt sich anhand der lückenhaften Registratursignaturen schließen. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch Frau Dr. Ruth Kappel im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Wirtschaftsarchivarin vom Oktober bis Dezember 1991. Die Indizierung und Fertigstellung des Findmittels übernahm Dr. Günter Cordes 1992. Verpackt wurde der Bestand von Bruno Wagner. Die Datenerfassung erfolgte durch Hildegard Aufderklamm. Ludwigsburg, Januar 1992 Ruth Kappel Firmenchronik: 1827 Erste Versuche der Zichorienkaffeeherstellung durch Johann Franck, Inhaber eines Konditorei- und Spezereigeschäfts in Vaihingen/Enz 1828 Errichtung der Zichorienfabrik in Vaihingen/Enz durch Johann Heinrich Franck Errichtung von Filialbetrieben zur Herstellung von Zwischenfabrikaten: - 1832 Darre in Steinbach (heute Wernau, Kreis Esslingen) - 1844 Darre in Großgartach (heute Leingarten, Kreis Heilbronn) - 1851 Darre mit Rösterei und Mühle im Rieter Tal bei Enzweihingen (heute Vaihingen, Kreis Ludwigsburg) - 1855 Darre in Meimsheim (heute Brackenheim, Kreis Heilbronn) Spätere Gründungen mit Güterbahnanschluss: - 1855 Darre in Bretten (Baden) - 1880 Darre in Eppingen (Baden) - 1880 Darre in Marbach/Neckar 1867 Tod des Firmengründers Johann Heinrich Franck 1868 Standortverlagerung von Vaihingen nach Ludwigsburg (direkter Bahnanschluß) 1871 Firmation zur Heinrich Franck Söhne OHG, Ludwigsburg Gründung von Zweigniederlassungen: - 1879 Linz/Donau - 1883 Komotau (heute CR) - 1883 Mailand - 1883 Basel - 1887 Bukarest H. F. S. OHG, seit 1924 AG - 1888 Kaschau (heute CR) - 1892 Agram (heute Zagreb) - 1895 Flushing (bei New York) - 1896 Pardubitz (heute CR) - 1909 Nagykanizsa (Ungarn) - 1910 Skawina bei Krakau (heute Polen) - 1911 Mosonszentjanos (Ungarn) Erwerb der Fabriken und Marktanteile konkurrierender deutscher Kaffeemittelhersteller bis 1928: - 1883 Daniel Voelcker in Lahr/Baden (gegr. 1806) - 1897 Gebrüder Wickert in Durlach - 1899 Ch. Kuntze und Söhne GmbH in Halle a.d. Saale - 1899 Krause und Co. in Nordhausen/Harz - 1900 C. Trampler in Lahr/Baden (gegr. 1793) - 1908 Emil Seelig AG in Heilbronn - 1910 Bethge und Jordan in Magdeburg - 1911 F.F. Resag AG in Köpenick - 1911/12 Spartana-Nährsalz GmbH in Dresden - 1914 G.G. Weiss in Stettin (gegr. 1866) - 1916 Pfeiffer und Diller in Horchheim - 1916 August Schmidt in Hamburg - 1917 Hillmann und Kischner in Breslau - 1917 Richard Porath GmbH in Pyritz - 1920 A.F.W. Röpe (Nachf.) in Hamburg - 1926 J.G. Hauswaldt in Magdeburg - 1928 Georg Josef Scheuer in Fürth (gegr. 1812) 1911 Beteiligung der Heinrich Franck Söhne OHG und der Kathreiner-Malzkaffee-Fabriken, München an der Resag AG Berlin-Köpenick 1913 Gründung der Kornfranck GmbH in Neuss Anschluß von Heinrich Franck Söhne an die Internationale Nahrungs- und Genußmittel AG (INGA) in Schaffhausen 1914 Einrichtung der Verkaufsleitung Nord in Berlin Verlegung des Sitzes der neugegründeten Heinrich Franck Söhne GmbH von Halle nach Berlin Umwandlung der Heinrich Franck Söhne OHG Ludwigsburg in eine GmbH 1918 Ende des 1. Weltkriegs In den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie bilden sich eigenständige Franck-Betriebe in Form nationaler Aktiengesellschaften. Gründung der Mitteleuropäischen Landwirtschafts- und Betriebsgesellschaft in Berlin, seit 1928 Großwerther, zur verbesserten Rohstoffversorgung 1920 Gründung der FUNDUS Handelsgesellschaft mbH in Linz unter maßgeblicher Beteiligung von Heinrich Franck und Söhne. FUNDUS nimmt Beraterfunktion gegenüber den Franck-Betrieben der Donaumonarchie ein. 1922 Beitritt der Heinrich Franck Söhne Firmen in Deutschland zur Allgemeinen Nahrungsmittel GmbH (ANGES) in Berlin (nach 1930 Umbenennung in ZIMA Verwaltungs-GmbH, Berlin). Aufgabe der ANGES: Koordination von Beschaffung, Technik, Absatz und Finanzen 1928 Hundertjahrfeier in Ludwigsburg und Halle 1933 Nach der Machtergreifung werden die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft zunehmend eingeschränkt. 1939 Ausbruch des 2. Weltkriegs Zunehmender Rohstoffmangel führt zur Annäherung zwischen Heinrich Franck und Söhne sowie der Konkurrenzfirma Kathreiner. 1943 Beginnende Auslagerung der Berliner Verwaltung nach Ludwigsburg 1944 Fusion von Franck und Kathreiner zur Franck und Kathreiner GmbH, Wien 1945 Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau in den Westzonen in: - Karlsruhe (gegr. von Kathreiner) - Ludwigsburg (gegr. von Franck) - Neuss (gegr. von Franck) - Regensburg (gegr. von Kathreiner) - Uerdingen (gegr. von Kathreiner) Sitz der Geschäftsleitung wird Ludwigsburg. Die österreichischen Werke Linz und Wien werden verselbständigt. 1964 Durch Eintritt in das Feinkostgeschäft ("Thomy’s") Änderung des Firmennamens in Unifranck Lebensmittelwerke GmbH 1965 Franck ist mit über 70 % an der INGA beteiligt. 1970 Umwandlung der INGA in die Interfranck Holding AG, Zürich 1971 Fusion der Interfranck-Holding AG mit der Ursina AG zur Ursina-Franck AG, Bern 1973 Übernahme des Gesellschaftsvermögens der Ursina-Franck AG durch Nestlé Alimentana AG, Vevey (Schweiz) 1976 Bildung der Allgäuer Alpenmilch-Unifranck-Vertriebsgesellschaft mbH (Allfa), München 1978 Übernahme der Mehrheit des Unifranck-Stammkapitals durch die Allgäuer Alpenmilch AG, München 1978 Verlegung der Unifranck-Hauptverwaltung nach München und Zusammenschluss mit der Allgäuer Alpenmilch AG. In Ludwigsburg verblieb bis heute das einzige Werk, das noch an die traditionsreiche Kaffeemittelproduktion der Firmengründung anknüpfen kann. 1987 Fusion der Nestlé Maggi GmbH und der Allgäuer Alpenmilch AG zur Nestlé Deutschland AG. Die Unifranck Lebensmittelwerke GmbH wurden zum Minderaktionär der Nestle Deutschland AG, Frankfurt. Der Konzernverbund umfasst 23 Fabriken in Deutschland. Organisation der Heinrich Franck Söhne Zentralen ab 1919: 010 Geschäftsführung - Landesausschüsse und Beiräte 014 Leitende Person 020 Zentralabteilung für Organisation 024 Organisation, Zentralbüro 030 Zentralabteilung für allgemeine Verwaltung: 031 Geschäftsbuchführung 032 Geld- und Finanzbuchwesen 034 Lieferbuchhaltung 036 Rechtsabteilung 037 Steuerabteilung 040 Zentralabteilung für kaufmännische Fabrikleitung: 041 Guteinkauf 045 Dauerzeugeinkauf 047 Lagerzeugeinkauf 049 Güterdirektion 050 Zentralabteilung für technische Fabrikleitung: 051 Verarbeitung von Gut und Erzeugung 054 Druckereibüro 055 Technisches Zentralbüro 060 Zentralabteilung für Verkauf: 061 Verkaufszentralbüro 070 Zentralabteilung für soziale Verwaltung: 071 Angestelltenwesen 075 Angestellten-Sozialfürsorge und Geldwesen 076 Allgemeines Arbeiterwesen 080 Zentralabteilung für Kontrollwesen: 081 Betriebsbuchführung 082 Kostenberechnung 088 Sorten-Statistik 089 Frachten und Tarifbüro Posteinlauf der Zentrale Zweighäuser Literatur: 100 Jahre Franck 1828-1928, Ludwigsburg/Berlin, 1928. Wolfgang Schneider: Das Unifranck-Werbemittelarchiv in Ludwigsburg, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter, 31/1979, S. 79-83. Die Hauptstadt der Cichoria, Ludwigsburg und die Kaffeemittel-Firma Franck, Katalog zur Ausstellung des Städtischen Museums Ludwigsburg, 1. Dez. 1989 bis 1. Dez. 1990, Ludwigsburg 1979.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.