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Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Oberamt Backnang (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 152 III · Bestand · 1806-1938 (Va ab 1701, Na bis 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker 2. Zur Behördengeschichte des Oberamts Backnang: Bis zur Neugliederung der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gebiet des Oberamts Backnang aus folgenden Bestandteilen zusammen (12): Stadt und Amt Backnang (Amtsstadt, Reichenberger Amt, Ebersberger Amt), Klosteramt Murrhardt, einzelne Teile aus altwürttembergischen Ämtern (Marbacher Amt, Weinsberger Amt - Böhringsweiler Unteramt), löwensteinsiche und sturmfederische Besitzungen (württembergische Lehen) sowie Besitzungen des Klosters Schöntal. Ab 1806 war das Oberamt Backnang zunächst dem Kreis Heilbronn zugeteilt, gehörte nach der Einteilung des Herzogtums in Landvogteien 1810 zur Landvogtei am unteren Necker und unterstand seit 1817 der Kreisregierung des Neckarkreises. Die unten angeführte Zusammensetzung der Gemeinden des Oberamtbezirks hatte im Wesentlichen Bestand bis zur nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938. Infolge der zum 1. Oktober 1938 verfügten neuen Kreiseinteilung wurde der Landkreis Backnang Rechtsnachfolger des Kreises (Oberamts) Backnang. Mit Ausnahme von Neufürstenhütte verblieben die bisherigen Gemeinden beim Landkreis Backnang. Weitere Gemeinden wurden ihm aus folgenden (nunmehr aufgelösten) Kreisen bzw. Oberämtern zugeteilt: Kreis (Oberamt) Gaildorf: Gaildorf, Altersberg, Eutendorf, Fichtenberg, Frickenhofen, Gschwendt, Hausen an der Roth, Laufen am Kocher, Oberrot, Ottendorf, Sulzbach am Kocher und Unterrot. Kreis (Oberamt) Marbach: Affalterbach, Allmersbach am Weinberg, Burgstall, Erbstetten, Kirchberg an der Murr, Kleinaspach, Nassach, Rielingshausen, und Weiler zum Stein. Kreis (Oberamt) Welzheim: Kirchenkirnberg. Zum 1. Januar 1973 wurde schließlich der Landkreis Backnang aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Rems-Murr-Kreis. 3. Statistische Angaben und Verzeichnis der Gemeinden: Fläche : 283,44 qkm Einwohner: 31.944 Gemeinden: 30 (2 Städte, 28 Gemeinden) Markungen: 119 Wohnplätze: 199 1. Backnang mit Mittelschöntal, Oberschöntal, Rötleshof, Sachsenweiler, Staigacker, Stiftsgrundhof, Ungeheuerhof und Unterschöntal 2. Allmersbach 3. Althütte mit Kallenberg, Lutzenberg, Schöllhütte und Voggenhof 4. Bruch 5. Cottenweiler 6. Ebersberg 7. Fornsbach mit Harnersberg, Hinterwestermurr, Mettelberg und Schlosshof 8. Grab-mit Frankenweiler, Mannenweiler, Morbach, Schönbronn, Schöntalhöfle und Trauzenbach 9. Großaspach mit Füstenhof 10. Großerlach mit Liemersbach, Mittelfischbach, Oberfischbach und Unterfischbach 11. Heiningen 12. Heutensbach 13. Jux 14. Lippoldsweiler mit Däfern und Hohnweiler 15. Maubach 16. Murrhardt mit Harbach, Hausen, Hinterbüchelberg, Hintermurrhärle, Hördthof, Hoffeld, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klingen, Köchersberg, Sauerhöfle, Schwammhof, Siebenknie, Siegelsberg, Steinberg, Streitweiler, Vordermurrhärle und Waltersberg 17. Neufürstenhütte 18. Oberbrüden mit Heslachhof, Mittelbrüden, Rottmannsberg, Tiefental und Trailhof 19. Oberweissach mit Kammerhof und Wattenweiler 20. Oppenweiler 21. Reichenberg mit Aichelbach, Bernhalden, Dauernberg, Ellenweiler, Reichenbach an der Murr, Reutenhof, Schiffrain und Zell 22. Rietenau 23. Sechselberg mit Fautsbach, Hörschhof, Schlichenweiler und Waldenweiler 24. Spiegelberg mit Großhöchberg, Roßstaig und Vorderbüchelberg 25. Steinbach 26. Strümpfelbach mit Katharinenhof 27. Sulzbach an der Murr mit Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Eschenstruet, Ittenberg, Kleinhöchberg, Lautern, Liemannsklinge, Schleißweiler, Siebersbach und Zwerenberg 28. Unterbrüden 29. Unterweissach mit Mitteldresselhof, Oberdresselhof und Unterdresselhof 30. Waldrems mit Horbach Quelle: Staatshandbuch für Württemberg. Ortschaftsverzeichnis. Herausgegeben vom Württembergischen Statistischen Landesamt. Stuttgart 1936, S. 12-18. 4. Registratur- und Bestandsgeschichte: Der Bestand F 152 III, der von Juli bis Dezember 2004 neu erschlossen wurde, setzt sich aus drei Teilen zusammen: Zum einen sind dies Akten, die im Rahmen einer größeren Aktenablieferung von der Außenstelle Backnang des Staatlichen Gesundheitsamts Waiblingen im Jahr 1976 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgeliefert und dem Oberamtsbestand zugeordnet wurden (1 lfd. m; Bü 1-30). Diese Unterlagen enthalten Gesundheitssachen aus den Jahren 1828 bis 1934 und wurden im Jahr 1987 von Rainer Gross vorläufig verzeichnet. Den zweiten und größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen, die das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises in den Jahren 1974 und 1975 auf Drängen der Landesarchivverwaltung ablieferte (13,3 lfd. m; Bü 31-391 und Bü 393-446).(13) Ein großer Teil dieser Akten, für die bislang kein Findmittel vorlag, war von selbsternannten "Kreisarchivaren" in den Landratsämtern Backnang und Waiblingen aus ihrem Entstehungszusammenhang gerissen worden. Im Landratsamt Backnang waren Orts- und Sachpertinenzen gebildet worden, die bei der Verzeichnung nicht durchgängig in die ursprüngliche Sachakten-Ordnung zurückgeführt werden konnten und im letzten Klassifikationspunkt als "Ortspertinenzen" verzeichnet wurden. Im Übrigen orientiert sich die Gliederung des gesamten Bestands an dem Flattich-Aktenplan. Darüber hinaus enthielt dieser Teilbestand Unterlagen mit folgenden Fremdprovenienzen, die im Zuge der Verzeichnungsarbeiten ausgesondert wurden: Oberamtspflege Backnang: Rechnungsbelege, nach Sach- und Ortspertinenzen geordnet (6,5 lfd. m), wurden dem Bestand F 717 zugeordnet. Oberamt Gaildorf: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), bilden künftig den Bestand F 166 IV. Oberamt Marbach: Sachakten; z.T. nach Gemeinden geordnet (4 lfd. m), wurden in den Bestand F 182 III aufgenommen. Oberamt Welzheim: Sachakten betr. die Gemeinde Kirchenkirnberg (0,3 lfd. m), bilden den Bestand F 214 III. Die Akten des Landratsamts Backnang (0,4 lfd. m) gingen in den Bestand FL 20/2 I ein. Der dritte Teil des Bestandes F 152 III stammt aus dem Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang (10,2 lfd. m; Bü 392 und Bü 447-935). Diese Akten, die in der Registratur des Landratsamtes nachträglich nach dem Flattich-Aktenplan geordnet worden waren, waren bislang nur durch eine Ablieferungsliste mit Aktenplannummern und zugehörigen Paketnummern erschlossen. Diese Angaben finden sich im vorliegenden Findbuch als Vorsignatur wieder. Im Zuge der Revision des Bestandes FL 20/2 I wurden außerdem Unterlagen der Provenienzen Oberamt Gaildorf (9 lfd. m), Oberamt Marbach (1,5 lfd. m) und Oberamt Welzheim (0,3 lfd. m) aussortiert und den oben angegebenen jeweiligen Beständen (F 166 IV, F 182 III und F 214 III) zugeordnet. Inhaltlich bildet der Bestand die vielfältigen Aufgaben des Oberamts Backnang in großen Teilen ausgezeichnet ab und ergänzt somit die bisherige Oberamtsüberlieferung, die das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen F 152 I, F 152 II (Bände) und F 152 IV (Bauakten) verwahrt. Auch im Bestand FL 20/2 I Landratsamt Backnang liegen - gerade aus der Übergangszeit der 1930er und 1940er Jahre - Akten, die im Oberamt entstanden sind. Weitere Unterlagen des Oberamts Backnang befinden sich im Kreisarchiv des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen (Bestand A1: Oberamt Backnang). Der Bestand F 152 III umfasst 935 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 24,5 Regalmetern. Er enthält Unterlagen mit Vor- und Nachakten aus dem Zeitraum von 1701 bis 1973, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung auf der Zeit von der zweiten Hälfte des 19. bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts liegt. Die Akten mit den Bestellsignaturen Bü 660, Bü 661, Bü 711 und Bü 719 unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen nach § 6 Abs. 2 des Landesarchivgesetzes. Ludwigsburg, Dezember 2004 Dr. Matthias Röschner Nachtrag F 152 III Bü 936-976 wurden 2011 von Dorothea Bader im Zuge der Verzeichnung von Bestand F 166 IV dort ausgegliedert und entsprechend ihrer Provenienz wieder dem vorliegenden Bestand zugewiesen. Fußnoten: (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig. (12) Zur Behördengeschichte des Oberamts vgl. das Vorwort von Walter Wannenwetsch im Findbuch des Rems-Murr-Kreisarchivs für den Bestand A1 Oberamt Backnang 1806 - 1938. Bearbeitet von Renate Winkelbach und Walter Wannenwetsch. mschr. Waiblingen 1997. (13) Vgl. StAL, Bestand EL 18, Bü 594: Aktenaussonderung beim Landratsamt Backnang sowie die Kanzleiakten des Staatsarchivs Ludwigsburg E III 12/19: Aktenaussonderung beim Landratsamt Waiblingen
Oberamt Öhringen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 192 II · Bestand · 1810-1938 (Vorakten ab 1619, Nachakten bis 1971)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zum Bestand: Das Oberamt Öhringen wurde 1810 gebildet und umfaßte im wesentlichen ehemalige schöntalische, berlingische und hohenlohische Besitzungen, die durch den Reichsdeputationshauptschluß und Rheinbundakte an Württemberg gefallen waren. 1811 wurden Berlichingen, Schöntal und weitere Orte, die vom aufgelösten Oberamt Schöntal an das Oberamt Öhringen gekommen waren, an das Oberamt Künzelsau abgetreten, wofür dieses dem Oberamt Öhringen Gaisbach, Neureut und Neufels überließ. Mainhardt fiel an das Oberamt Weinsberg, von dem das Oberamt Öhringen 1842 Geißelhardt mit Parzellen erhielt. Zum Oberamt Öhringen, das seit 1817 dem Jagstkreis zugeordnet war, gehörten dann auf Dauer die unten S. 7ff. genannten Gemeinden. Eine Veränderung trat erst ein, als 1926 das Oberamt Weinsberg aufgelöst wurde und der Ostteil dem Oberamt Öhringen zugeschlagen wurde (vgl. unten S. 10ff. den neuen Gemeindebestand). Bei der nationalsozialistischen Verwaltungsreform von 1938 schließlich fiel Geißelhardt mit Eschental, Finsterrot, Gnadental und Goggenbach an den Landkreis Schwäbisch Hall. Im Zuge der Kreisreform von 1973 wurde der so gestaltete Landkreis Öhringen aufgelöst; er ging nahezu vollständig im neugeschaffenen Hohenlohekreis auf. Über die Abgabe der hier verzeichneten Akten war noch vor der Auflösung des Landkreises Öhringen verhandelt worden, so daß bald nach Inkrafttreten des Kreisreformgesetzes die Übernahme abgewickelt werden konnte. Verzeichnet wurden die Akten unter Trennung der Registraturschichten "Oberamt Öhringen" (bis 1938) und "Landratsamt Öhringen" (nach 1938 = Bestand FL 20/14) 1984 unter Anleitung von Dr. Trugenberger vom Zeitangestellten Ibrom, nach dessen Ausscheiden die Zeitangestellte Edling 1986 die Arbeit fortsetzte. Die Titelaufnahmen zu den Dampfkesselakten hat 1986 der Archivangestellte Biemann gefertigt. Der Unterzeichnete überprüfte 1987 stichprobenweise die Titelaufnahmen, indizierte die Verzeichnungsarbeit und nahm die Gliederung in Anlehnung an den Aktenplan für Württembergische Oberämter vor. Die EDV-Erfassung der Datensätze besorgte Frau Aufderklamm. Der Bestand F 192 II umfaßt 56 lfd. m (Bü. 1 - 1819). Ludwigsburg, im Juli 1987 Dr. Kretzschmar Nachtrag Bü. 1820 - 1830 (aus FL 20/14) Leuchtweis, August 1994 Zur Verwaltungsgeschichte der württembergischen Oberämter: 1. Die Oberämter in ihrem Zusammenhang (Verfassungsgefüge, "Staatsverein"). Die Verwaltungsgliederung, die Anfang des 19. Jahrhunderts für das gegenüber dem Herzogtum etwa doppelte Gebiet des Königreichs Württemberg geschaffen wurde, hatte mit geringfügigen Veränderungen bis zum Jahr 1938, teilweise noch darüber hinaus, Bestand. Das Land war in dieser Zeit in 63 Oberämter zuzüglich der Stadtdirektion Stuttgart eingeteilt (1). Die durchschnittliche Fläche eines Oberamtsbezirks betrug um 1822 5,7 Quadratmeilen = 316 Quadratkilometer, die durchschnittliche Einwohnerzahl 20.700 (1926 : 41.604), wobei sich im Lauf der Zeit ein erhebliches Ungleichgewicht ergab (die Einwohnerzahlen je Oberamt schwankten 1926 zwischen 18.000 und 341.000). Als Mittelbehörden zwischen den einzelnen Oberämtern und der Ministerialebene standen die vier Kreisregierungen, die 1817 an die Stelle der 1806 (2) eingerichteten zwölf Landvogteien getreten waren. Die von 1819 bis 1919 geltende württembergischen Verfassung (3) war auf den Gemeinden als "Grundlage des Staatsvereins" (4) aufgebaut. Den Oberämtern kam die Aufgabe zu, die unmittelbar die einzelnen Bürger berührenden Verwaltungsangelegenheiten, die die Gemeinden weitgehend in eigener Verantwortung behandelten, in die staatliche Verwaltung einzubringen. Das Problem einer größtmöglichen Integration aller von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen stellte sich dabei für die Oberämter ebenso wie das Problem einer gleichmäßigen Durchführung innenpolitischer Regierungsmaßnahmen. Die Oberämter waren auch die Wahlkreise für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer (5). 2. Funktionsträger Das Ministerium des Innern übertrug die Verantwortung für die Oberamtsverwaltungen jeweils einem Oberamtmann, seit den 1830er Jahren in der Regel ein Jurist mit abgeschlossenem Hochschulstudium. Er war als Staatsbeamter zuständig für alle Verwaltungsgeschäfte, die nicht den Gerichts- (6) oder Finanzbehörden (7) oblagen, handhabte die Polizei sowie (bei Übertretungen) die Strafgewalt und übte die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen aus. Als Verwaltungsbeamte unterstanden ihm ein Oberamtssekretär und (seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) ein Amtmann als Stellvertreter. Neben dieser Verwaltung stand als Organ mit Koordinations- und Integrationsfunktionen die Amtsversammlung. In ihr waren die einzelnen Gemeinden eines Oberamtsbezirks als Amtskörperschaft zusammengefaßt. Die Zahl der Abgeordneten, die eine Gemeinde jeweils stellte, hing von ihrem Anteil an den gemeinsam zu tragenden öffentlichen Lasten, dem "Amtsschaden", ab. Als Obergrenze durfte dabei eine Gemeinde höchstens ein Drittel (8) der Angehörigen der Amtsversammlung stellen, während Kleinstgemeinden einen gemeinschaftlichen Verordneten entsandten. Die Amtsversammlung trat zweimal jährlich zusammen. Aus ihrer Mitte wählt sie zur Wahrung ihrer Präsenz einen geschäftsführenden Ausschuß, einen Aktuar, (der zugleich Rechnungsrevisionsgehilfe des Oberamts war) und bestimmte in Eigenverantwortung für die Kassen- und Rechnungsführung den Oberamtspfleger (9) sowie die übrigen Beamten der Amtskörperschaft (10). Entsprechend der konstitutionalistischen Theorie lag damit die Zuständigkeit für eine kontinuierliche, aktive Verwaltungsarbeit bei den Regierungsbeamten, während die Regulierung der Finanzen sowie Kontrollfunktionen von einer Körperschaft ausgeübt wurden, in der die von Verwaltungsmaßnahmen Betroffenen und die, die sie finanzierten, zusammengefaßt waren. Ansätze, die über ein rein auf Kontrolle und Finanzfragen ausgerichtetes Repräsentativsystem hinauswiesen, zeigten sich zwar nicht im Verwaltungssektor, dafür aber doch im Bereich sozialer Aufgaben und Dienstleistungen, wo Beamte der Amtskorporation tätig waren. 3. Grenzen der einheitlichen Bezirksorganisation. Störfaktoren. Nicht für alle Verwaltungsfunktionen war von vornherein eine Organisation möglich, bei der (wie bei der Innen- und Justizverwaltung) (11) die Verwaltungsbezirke den Oberamtsbezirken entsprachen. Bei den Dekanatsämtern der beiden großen Kirchen versteht es sich aus der regionalen Verteilung der Konfession, daß nicht jeweils für jedes Oberamt eine Bezirksverwaltung eingerichtet wurde; dennoch waren, soweit durchführbar, Dekanats- und Oberamtsgrenzen häufig identisch. Soweit praktische Gründe dafür sprachen, bestanden auch für die Forst-, Kameral-, Zoll- und Bauinspektionsämter Zuständigkeitsbezirke, die von den Oberamtsbezirken abwichen. Der entscheidende Störfaktor für eine einheitliche Verwaltungsorganisation auf Bezirksebene, die nach 1819 durch die Bundesakte wiederhergestellte Patrimonialgerichtsbarkeit des Standesherrn, wurde 1849 beseitigt. Ebenso das Sonderrecht selbstständiger königlicher und adliger Güter, die vor 1849 nicht in die Gemeindeverbände und damit auch nicht in die Bezirksverwaltung eingegliedert waren. 4. Einzelne wichtige Veränderungen der Oberamtsorganisation 1842: Wegen zu großer Entfernungen vom Oberamtssitz oder sonstigen wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten werden in 31 Oberämtern einzelne Gemeinden neu zugeordnet (Reg.Bl. 1842, S. 386 - 389). 1850 ff.: Die regional unterschiedliche Entwicklung des Landes führt bei konstanter Bezirkseinteilung im Lauf der Zeit trotz ursprünglicher Ausgewogenheit zu erheblichem Ungleichgewicht zwischen einzelnen Bezirken. Änderungen an einzelnen Einteilungen (z.B. Auflösung des Oberamts Cannstatt 1923; Auflösung des Oberamts Weinsberg 1926) heben diese Unterschiede nicht auf. 1906: Der Amtsversammlungs-Ausschuß erhält die Bezeichnung Bezirksrat und wird auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen. Die Amtsversammlung kann Ausschüsse zur Kontrolle einzelner Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen. Der Aktuar wird durch einen auf 3 Jahre von der Amtsversammlung gewählten Schriftführer ersetzt. 1933: Wiedereinrichtung einer Amtskorporation, die auf Beratungsfunktion beschränkt ist und die Bezeichnung Kreisverband erhält. Der Landrat wird zum "Führer" der Kreisverwaltung bestimmt. Die Bezeichnungen Kreis (für Oberamt), Kreistag (für Amtsversammlung) und Kreisrat (für Bezirksrat) werden eingeführt. Der Kreisrat setzt sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Kreisleiter der NSDAP und fünf weiteren, vom Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisleiter berufenen Mitgliedern (Reg. Bl. 1938, S. 51 - 72, 82, 139, 189). 1938: 27 Kreisverbände werden aufgelöst und den übrigen 34 angegliedert (Regelungen und Verteilung der einzelnen Gemeinden vgl. Reg. Bl. 1938, S. 155 - 162). Der Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart bleibt als Stadtkreis bestehen. Die Städte Ulm und Heilbronn (mit Neckargartach und Sontheim) werden zu Stadtkreisen. Mögle-Hofacker Fußnoten (1) Von den 65 Oberamtsbezirken von 1808 blieben nach 1819 63 bestehen: 1819 waren die Bezirke Ulm und Albeck zum Oberamtsbezirk Ulm zusammengefügt worden. 1811 war für den Stuttgarter Stadtdirektionsbezirk die für die Oberämter allgemein eingefügte Zwischeninstanz (damals Landvogteien) zur Ministerialebene hin entfallen. Als 1822 die Stadtdirektion Stuttgart instanzmäßig wieder den Oberämtern angeglichen worden war, wurde sie danach trotzdem nicht mehr als Oberamt, sondern stets selbständig aufgeführt. (2) Die ersten Landvogteien waren 1803 für Neuwürttemberg eingeführt worden. Die Kreisregierungen bestanden bis 1924. (3) Vgl. A.E. Adam. Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung, 1919. (4) Verfassungsurkunde § 62; Regierungsblatt von 1819, S. 645. (5) Die Abgeordneten der Zweiten Kammer, die nicht ausgesprochen als Vertreter spezifischer Interessen, (Ritterschaft, Vertreter beider großer Kirchen, Kanzler der Universitäten, Führungen ) entsandt waren, wurden jeweils in den 63 Oberämtern und den 7 "guten Städten" (Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen) gewählt. (6) Die für jedes Oberamt 1811 errichteten Oberamtsgerichte tagten ursprünglich unter dem Vorsitz des Oberamtmanns. Seit 1819 (Edikt über die Oberamtsversammlungen vom 31.12.1818) waren sie selbständig. Damit war auf Bezirksebene die Trennung von Justiz und Verwaltung vollständig durchgeführt; dem Oberamtmann stand der Oberamtsrichter gegenüber. (7) Besitz und Einkommen des Staats verwalteten die Kameralämter (Domanial-, Bau-, Forstverwaltung). Sie entwickelten sich schließlich im Lauf des 19. Jahrhunderts zu Bezirkskassen bzw. zu Bezirkssteuerämtern. 1895 war die Angleichung der Kameralamtsbezirke an die Oberamtsbezirke abgeschlossen. (8) Ab 1881 zwei Fünftel; vgl. Grube, Vogteien, Ämter, Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands, 3. Auflage 1975. (9) Der Oberamtspfleger erhielt Sitz und beratende Stimme in der Amtsversammlung, durfte aber nicht zugleich Gemeinderechner der Oberamtsstadt sein. (10) Vor allem Amtsarzt, Oberamtstierarzt, Oberamtsbaumeister, Oberamtsstraßenbaumeister. (11) Jedes Amtsgericht war für einen Oberamtsbezirk zuständig.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 44 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1460, Na bis 1834)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Ober(landes)regierung wurde im Vollzug des Organisationsmanifests König Friedrichs I. 1806 als Kollegialbehörde gegründet. Über ihre korrekte Schreibweise waren sich die zeitgenössischen Kanzlisten - wie es scheint - unsicher, jedenfalls sind die Varianten "Oberregierung" und - nach der Vorgängerbehörde in Ellwangen - "Oberlandesregierung" im Schriftgut annähernd gleich häufig vertreten. Der Name ist zudem mißverständlich, weil die Behörde keine Regierung im heutigen Sinn, sondern lediglich eine Abteilung des Innenministeriums mit Zuständigkeit für das sogenannte Regiminalfach war. Dieses beinhaltete nach damaliger Auffassung insbesondere die Wahrung der königlichen Souveranitätsrechte, Polizeiangelegenheiten im ganzen Land mit Ausnahme der Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg, die Aufsicht über sämtliche Landesbeamten mit Ausnahme der Justizverwaltung, die Bestätigung der Wahlen zu Magistrats- und anderen Stellen, Angelegenheiten des Untertanen- und Bürgerrechts einschließlich Auswanderung (Abzug und Nachsteuer), Mitwirkung bei der Militärkonskription, Angelegenheiten der Gefängnisse, Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser, Armenanstalten, des Handels, der Gewerbe und Handwerke sowie die Feuerversicherung. 1807 wurde das Regierungskollegium in drei Unterdepartements aufgegliedert. Neben dem Regiminaldepartement wurden für Sicherheits- oder Polizeisachen das Oberpolizeidepartement, für Lehenssachen das Oberlehensdepartement errichtet. Zum 1. Juli 1811 wurden die Zuständigkeiten des Regiminal- und Oberpolizeidepartements in der Sektion der Inneren Administration wieder zusammengefasst. 1817 übernahmen schließlich die neu gegründeten Kreisregierungen die Aufgaben dieser Sektion. Der vorliegende Bestand enthält aus der alphabetisch nach Rubriken gegliederten Registratur der Ober(landes)regierung bzw. der Sektion der Inneren Administration die Spezialakten der Rubrik ¿Fürsten’, ein Titel, der allerdings ziemlich irreführend ist. Tatsächlich betrifft das Schriftgut kaum die Beziehungen zu fürstlichen Häusern, und auch die in Württemberg befindlichen Besitzungen der oftmals gefürsteten in- und ausländischen Standesherren spielen im vorliegenden Bestand eine allenfalls untergeordnete Rolle. Vielmehr verwendeten die zeitgenössischen Registratoren den Begriff ¿Fürsten’ als Synonym für ¿Souveräne’, waren dabei aber nicht völlig konsequent, wie die wenigen Akten mit Bezug auf Städte oder das Kloster St. Wolfgang in Engen belegen. In der Hauptsache handeln die Akten von der Interaktion mit den direkt oder indirekt benachbarten souveränen Staaten, mehr als drei Viertel des Materials betreffen die Beziehungen zum Kaiserreich Frankreich, Großherzogtum Baden und Königreich Bayern. Den unruhigen Zeiten entsprechend spielen Kriegsereignisse, Militär-, Polizei- (Fahndungen) und Sicherheitsangelegenheiten eine herausragende Rolle, ebenso stark sind Streitigkeiten um konkurrierende Souveränitätsansprüche in den neu erworbenen früheren Reichsterritorien und -städten, Handelsblockaden und Zollschikanen sowie ein buntes Sammelsurium wechselseitiger Übergriffe von Behörden, Amtleuten und gewöhnlichen Bürgern auf tatsächliche oder vermeintliche Besitzstände der jeweiligen Nachbarn und die von diesen ergriffenen Vergeltungsmaßnahmen, aber auch Bemühungen um vertraglichen Ausgleich (Grenzen, Rechte, Gefälle etc.) vertreten. Die Akten belegen - besonders eindrucksvoll im Fall der 1806 zunächst Württemberg zugefallenen Landgrafschaft Nellenburg, der provisorischen württembergischen Ämter Weiltingen und Nördlingen oder der auch von Bayern nur kurzzeitig besessenen Gebiete um Wiesensteig und Geislingen, Tettnang, Ravensburg und Ulm - die bis zum Ausgleich in den Pariser Verträgen von 1810 unruhige und oft von Mißverständnissen, Provokationen und Gewalttätigkeiten geprägte Lage in den Grenzgebieten, das Zerbrechen gewachsener Strukturen (etwa Pfarreisprengel), die abrupte Unterbrechung von Straßenverbindungen, die Kappung von Rechten, Bräuchen und Gewohnheiten durch die neuen Grenzen und die Abwicklung der von den Vorbesitzern geschaffenen Strukturen und hinterlassenen Verhältnisse in den nach dem Staatsvertrag von 1810 endgültig württembergisch gewordenen Städten und Gebieten. D 44 ist ein beinahe lupenreiner Provenienzbestand, nur in Einzelfällen stammen die Akten von Vorgänger- oder Nachfolgebehörden (Bü 112: ¿Retardatenkommission’; Bü 441 und 562: Oberlandesregierung Ellwangen; Bü 528: Fürststift Ellwangen). Die örtliche oder regionale Zuordnung einer jeden Akte folgt dem Gebrauch der Registratur der Oberregierung, die ja jeden Vorgang einem bestimmten regierenden Fürstenhaus zugewiesen hat, dabei aber nicht immer korrekt verfahren ist. Daher können einzelne Titelaufnahmen Sachverhalte oder Vorgänge wiedergeben, die durch ihre territorial-dynastische Rubrizierung eigentlich nicht zu erwarten sind, wie etwa in Bü 159, das die zeitgenössischen Registratoren dem Großherzogtum Hessen zugeordnet haben, das aber wegen vormals hanau-lichtenbergischer, seit 1803 badischer Bezugsorte hauptsächlich Korrespondenz mit der Regierung in Karlsruhe enthält. Die - ebenfalls bereits zeitgenössische - Zuweisung des Büschels 379 zum Großherzogtum Baden ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, da es hier um das Ersuchen der hessen-darmstädtischen Hofkammer in Arnsberg um Extradition der auf die Deutschordenskommende Mülheim bezüglichen Dokumente aus dem Archiv der hochmeisterlichen Regierung in Mergentheim geht. Ursprünglich war der Bestand in 59 Konvolute oder Bünde gegliedert, deren Inhalt im Repertorium von Marquart (1912) lediglich stichwortartig wiedergegeben war. Im Zuge der Neubearbeitung wurden diese Bünde in insgesamt 673 einzeln verzeichnete Sachakten mit einem Gesamtumfang von 4,4 lfd. m aufgelöst. Die Hauptlaufzeit reicht von 1806 bis 1817, Vorakten (meist Abschriften) gehen bis 1460 zurück, einzelne Nachakten sind bis 1834 hinzugefügt worden. Ludwigsburg, im November 2010 Dr. Peter Steuer

Polizeidirektion Heidenheim (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 10/5 · Bestand · 1932-1956
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Inhalt und Bewertung Die Polizeidirektion Heidenheim hat im Dezember 2007 etwa 30 in ihren Kellerräumen lagernde Aktenordner an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die Ordner enthalten vorwiegend Unterlagen aus der Zeit des Dritten Reichs. Sie betreffen Aufbau, Einrichtung und Geschäftsführung der Polizei in Heidenheim mit der dort angegliederten Schutzpolizeischule. Die Unterlagen nach 1945 beziehen sich auf das Städtische Polizeiamt Heidenheim und das Landespolizei-Kommissariat Heidenheim. Neben Dienstanweisungen und Merkblättern ist ausführlich die Unterbringung und Verpflegung der Polizeibeamten dokumentiert, im Allgemeinen, bei auswärtigem Einsatz und bei Kriegseinsatz. Einen Überblick über das in Heidenheim beschäftigte Personal ermöglichen die bei der Polizeikasse aufbewahrten Zahlungsnachweise sowie die Unterlagen zur politischen Säuberung von Polizeibediensteten. Besonders erwähnenswert ist ein von Juni 1939 bis Oktober 1944 detailliert geführtes Kriegstagebuch (Bü 31). Es berichtet über Anordnungen und Durchführung von Maßnahmen im Kriege, zusätzlich enthält es die über Heidenheim und Umgebung abgeworfenen, durch gezielte Suchaktionen aufgefundenen Flugblätter. In seinem Praxissemester von März bis Juli 2012 verzeichnete und klassifizierte Julian Dauner unter Anleitung von Gabriele Benning die aus den Jahren 1932-1956 stammenden Akten. Im April 2013 (Zugang 2013/42) kamen 5 Bände von der Polizeidirektion Heidenheim ein, die in den Bestand eingeordnet wurden (Bü 39-43).

Residenzpolizeiministerium, Stuttgart (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 52 · Bestand · 1812-1821 (Va ab 1763, Na bis 1840)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg oblag seit dem 7. Mai 1803 dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten oder Kabinettsministerium. Mit Dekret vom 12. Februar 1812 wurde ein eigenes Polizeiministerium gebildet, das für Polizeiangelegenheiten in den Städten Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm und Cannstatt zuständig war, darüber hinaus für die Sicherheitspolizei, insbesondere das Vorgehen gegen Bettler und Vaganten, und die Feuer- und Fremdenpolizei. 1816 kamen die Zuständigkeiten in Polizeiangelegenheiten an das Ministerium des Innern; für die Residenzpolizei war weiterhin das Kabinettsministerium als Polizeiministerium zuständig. Vom 1. März 1817 bis 23. August 1821 existierte noch einmal ein separates Ministerium der Residenzpolizei. Der vorliegende Bestand enthält neben Akten in Polizeiangelegenheiten, die aus der Registratur der Polizeiministerien stammen, auch solche des Innen- und des Kabinettsministeriums. Inhalt und Bewertung Erhalten sind Unterlagen über Personalsachen, die Organisation der Polizeidirektionen Ludwigsburg und Stuttgart und der Polizeikommissariate Cannstatt und Ulm, allgemeine Polizeiverfügungen sowie Angelegenheiten der Armenpolizei, der Zensur, der Zwangs- und Arbeitshäuser, der Feld-, Feuer- und Gebäudepolizei (mit Baugesuchen in Stuttgart und Ludwigsburg), der Zulassung von Gewerben, der Markt-, Medizinal-, Militär-, Pass- und Ausländerpolizei sowie der Sicherheitspolizei.