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D 6 B Böddeken Forstamt Böddeken (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 6 B Böddeken · Bestand · 1804-1974
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in Paderborn weder in der Hofkammer noch in den einzelnen Ämtern besondere Forstdienststellen. Die Forstverwaltung wurde von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 setzte man einen Oberförster als "Holzinspektor" für die landesherrlichen Forsten ein und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte das hiesige Forstwesen eine gewisse Eigenständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun den Amtsvögten und ihren Untergebenen, den Revierförstern und Waldwärtern übertragen. In der späteren Oberförsterei Böddeken existierten die Dienstgehöfte Telegraf, Neuböddeken, Gellinghausen und Sprengelborn. Die preußische Verwaltung richtete im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung 1817 als der Regierung nachgeordnete Behörden die mit Forstmeistern besetzten Forstinspektionen ein. Diesen nachgeordnet waren die Oberförstereien, denen jeweils mehrere, von Unterförstern verwaltete Schutzbezirke unterstanden. Bis 1803 waren die Flächen des jetzigen Forstamtes Böddeken im Besitz des Klosters Böddeken und des Domkapitels Paderborn. Flächenveränderungen erfolgten durch Ablösungen und Separationen, insbesondere durch die Separation Wewelsburg. Nachdem im Jahr 1833/34 die erste Vermessung und Einteilung des Forstbezirks erfolgt war, wurden 1856 die erste Abschätzung und das erste Betriebswerk nach verschiedenen Anläufen zum Abschluss gebracht. Die Oberförsterei Böddeken unterstand zur damaligen Zeit der Forstinspektion Paderborn. Bereits im Jahr 1833 war die vormals zur Oberförsterei gehörige Försterei Sprengelborn verkauft worden. Sie diente jedoch seit 1861 als Unterforstgehöft für Eggeringhausen. 1882 bestand das Gebiet von Böddeken aus folgenden Schutzbezirken: Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Neuböddeken, Atteln, Eggeringhausen und Gellinghausen. Um 1900 wurde Atteln an die neue Oberförsterei Dalheim abgetreten. Aus Teilen von Neuböddeken bildete man den Schutzbezirk Henglarn, während der verbleibende Rest als Revier- bzw. Unterförsterei Neuböddeken weiterbestand. Nach einem im Jahr 1900 angelegten Abschätzungswerk der Oberförsterei (D 6 B Böddeken Nr. 61) bestand der Forstdistrikt zur damaligen Zeit unter anderem aus den Forstorten Telegraph, Blindeborn, Kluss, Teufelskammer, Kölnische Mark, Okenthal und Kiefernkamp. Im Jahr 1947 umfasste das Forstamt Böddeken eine Forstmeisterstelle in Böddeken, eine Oberförsterstelle in Gellinghausen, die Revierförsterstellen Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Henglarn, Neuböddeken, Eggeringhausen und i. G. sowie zwei Angestelltenstellen (siehe D 6 B Minden Nr. 305). Im Jahre 1934 wurde aus der Öberförsterei Böddeken das gleichnamige staatl. Forstamt. 1949 ordnete das neue Land Nordrhein-Westfalen die Forstverwaltung in die Bezirksregierungen ein, und zwar als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen. Dies bedeutete für Böddeken, dass es der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten in Detmold unterstand. Am 1. April 1952 löste man die 1908 errichtete und 1928 von Wewelsburg nach Gellinghausen verlegte Försterstelle auf. 1956 wurden die Forstabteilungen zu Dezernaten. Vom 1. Januar 1970 gingen die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Zum 31.12.1971 wurde das Forstamt Böddeken aufgelöst. Nachfogebehörde wurde das Staatl. Forstamt zu Paderborn. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Der Bestand D 6 B Böddeken umfasste zunächst einen ursprünglich an das ehemalige Staatsarchiv Münster abgegebenen Zugang mit einer Laufzeit von 1819 bis 1860, der im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsregelung zwischen den ehemaligen Staatsarchiven Münster und Detmold später nach hier gelangt ist, den Zugang 42/1967, der eine Laufzeit von 1920 bis 1955 hat und direkt vom Forstamt Böddeken an das Staatsarchiv Detmold abgegeben wurde, sowie einige Unterlagen aus dem Zugang 50/1969. Das Signaturschema der älteren Akten ist sehr kompliziert (Fach ..., Nr. ..., Kap. ..., Tit. ..., Sect. ..., Lit. ..., lit. ...). Bei den jüngeren Akten wurde dieser Registraturplan abgelöst durch einen wesentlich vereinfachten (Abtlg. ... / röm. Zahl / Nr. ... / arab. Zahl /). Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich bei einigen Akten eine Ordnung nach Titel (Tit.), Nummer (Nr.) und Volumen (Vol.) feststellen. So standen zum Beispiel folgende Titel für folgende Aktenplanpositionen:Titel III: Areal- und Grenzsachen Titel X: Forstschutz- und Polizeisachen Titel XIII: Rechnungs- und Registratursachen Titel XIV: Verschiedene Gegenstände Die neue Ordnung wurde zunächst nach einem Registraturplan für die Forstämter von 1871 vorgenommen, wobei die einzelnen Sachgruppen allerdings umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen. Eine Unterteilung in Mittel- und Untergruppen entfiel vorerst wegen des geringen Umfangs des Aktenbestands. Einige der Sachgruppen blieben aus diesem Grund zunächst unbesetzt. Nach Verzeichnung der neueren Aktenzugänge 125/2004 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 49 bis 88), 11/1989 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 89-90), 50/1969 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 91 bis 93 sowie 157 und 158) und 89/2009 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 94 bis 156) wurde die Klassifikation des Findbuchs überarbeitet. Eine Kassation von Unterlagen - vor allem der Holzeinnahmehandbücher und Forstkulturpläne - erfolgte nicht, da die Betriebswerke des Forstamtes offensichtlich größtenteils in der Behörde verblieben sind. Die Akte D 6 B Böddeken Nr. 76 enthält eine sogenannte "Chronik der Oberförsterei", die in den Jahren 1924 bis 1974 geführt wurde und inhaltlich bis in das Jahr 1855 zurückreicht. Die Akte D 6 B Altenbeken Nr. 464 enthält darüber hinaus eine kurze Reviergeschichte des ehemaligen Forstamtes Böddeken für die Jahre 1820 bis 1971. Ein vermutlich im Böddeker Forst aufgenommenes Gruppenbild von 1913, eine an Pfingsten 1900 auf dem Balkon der Oberförsterei in Neuböddeken aufgenommene Porträtaufnahme des Oberförsters R. von Eschwege sowie zwei Porträtaufnahmen der Forstbeamten Detmar Hüffer und Wegener von 1890 bzw. Mai 1927 wurden dem Bestand D 75 (Bildersammlung) unter der Signatur D 75 Nr. 9096 angegliedert. Weitere Unterlagen der Oberförsterei Böddeken befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren. Es ist nach bestellnr. zu zitieren: D 6 B Böddeken Detmold in den Jahren 1972, 2012 und 2013 gez. Simon und Schumacher

L 51 Auswärtiger Besitz (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 51 · Bestand · 1031-1796
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Einleitung 1. Besitzgeschichte Der Detmolder Bestand L 51 „Auswärtiger Besitz Lippes ist in mehrere lokale Untergruppen gegliedert. Die Verbindung dieser Orte besteht darin, daß sie verschiedenartige lippische Rechte (Besitzungen, Ansprüche, Pfandschaften und Vogteien) außerhalb des geschlossenen Territoriums umfassen. Es handelt sich einerseits um eine Zone unweit des eigentlichen Herrschaftsgebietes im Norden bzw. Nordwesten (Enger, Bünde, Quernheim und Dünner Mark sowie Ulenburg), andererseits aber auch um entferntere Gebiete, wie das Amt Beyenburg an der Wupper, die souveräne Herrschaft Vianen südlich von Utrecht und das Stift Freckenhorst bei Münster. Zeitlich liegen die Akten zu den Einzelgruppen allerdings weit auseinander, da sie (abgesehen von Kopien älterer Dokumente, die bis angeblich 1031 zurückreichen) Vorgänge vom 15. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert enthalten. Das an der Wupper gelegene Amt Beyenburg war zwar Teil des Herzogtums Jülich-Kleve-Berg, hatte aber als Witwensitz der 1593 verstorbenen Gräfin Maria von Waldeck gedient. Danach kam es zu Verhandlungen und zur tatsächlichen Übernahme als Pfandschaft durch Graf Simon VI. zur Lippe, worauf die ein Jahrzehnt währende Verwaltung durch seine Amtleute (ab 1597) und die recht baldige Wiedereinlösung durch Jülich (1607) erfolgten. Die lippische Verwaltung bestand aus drei Personen, dem von Jülich übernommenen Rentmeister Wilhelm von Pylsum, der 1602 durch Hermann Kirchmann ersetzt wurde, einem weiteren Amtmann und dem Förster. Die Angelegenheiten des Amtes spiegeln sich vor allem im Briefwechsel des Rentmeisters und des Amtmannes mit dem Grafen zur Lippe. Außerdem sind Rechnungsbücher und Einnahme- und Ausgabeverzeichnisse erhalten, und die beiden Herrschaftswechsel führten jeweils dazu, daß die dortigen Rechte und Güter inventarisiert wurden. Daß es überdies zu einem jahrelangen Streit des entlassenen Rentmeisters von Pylsum mit dem Grafen Simon VI. zur Lippe kam, hat ebenfalls seinen aktenmäßigen Niederschlag gefunden. Im Dorf Bünde bestanden die lippischen Rechte vor allem aus den Marktzöllen, die für einige Jahre (1551-1560) ebenso wie äußere Eingriffe gegen diese Rechte dokumentiert sind. Das Amt Enger war durch die Edelherren von Lippe im Jahre 1409 an Bischof Wilhelm von Paderborn verpfändet worden. Im 16. Jahrhundert versuchten die Grafen zur Lippe wiederholt, die Pfandschaft bei den Herzögen von Jülich, an die Enger mittlerweile gelangt war, auszulösen. Besondere Aktivitäten entfalteten sich in dieser Hinsicht unter Graf Simon VI. in den Jahren seit 1576. Die Rückgewinnung gelang nicht, da es zu Uneinigkeiten über den genauen Umfang des verpfändeten Amtes kam. Aufgrund der Einsetzung einer Kommission zur Abgrenzung und Aufzeichnung der dortigen lippischen Rechte wurden aber Protokolle angefertigt, die eine Bestandsaufnahme von Enger um 1578 enthalten. Die Akten des Klosters Quernheim beziehen sich auf das dortige Damenstift, dessen Vogtei die Grafen zur Lippe seit dem 13. Jahrhundert innehielten. Die dortigen Äbtissinnen nahmen diese im 16. Jahrhundert dafür recht häufig in Anspruch, etwa zum Schutz ihrer Eigenleute gegen Übergriffe von Vertretern des Stiftes Minden, aber auch gegen die Stadt Lübbecke und den Grafen von Diepholz, außerdem zur Wahrung ihrer Ansprüche beim Holzeinschlag und der Schweinemast und auf Besitzungen sowie bei Uneinigkeiten im Konvent. Letztendlich geriet das Kloster nach dem Auszug einiger Schwestern in Abhängigkeit Mindens, wogegen auch ein gemeinsames Vorgehen der Grafen zur Lippe und des Stifts Osnabrück vor dem Reichskammergericht nichts ausrichten konnte. Allerdings haben sich die Grafen zur Lippe noch im 18. Jahrhundert durch Osnabrück mit der Vogtei belehnen lassen. Ausgesprochen umfangreich ist der Bestand Ulenburg. Die lippischen Lehnshoheit über diese Burg war 1470 entstanden und resultierte aus einer erfolgreichen Fehde Lippes und der Stadt Herford gegen die Herren von Quernheim. Schon die Periode vor der späteren direkten Herrschaftsausübung Lippes ist gut dokumentiert, weil offenbar der schriftliche Nachlaß des letzten Besitzers Hilmar von Quernheim übernommen wurde. Hilmar, Obrist in Diensten Dänemarks und Drost unterschiedlicher Herren, war in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt, wie etwa in einen Streit mit seinem Vetter Jasper von Quernheim um Haus Beck, eine Besitzung, die recht oft in den Ulenburger Akten erscheint. Folgenreicher war Hilmars Konflikt um die durch das Stift Minden beanspruchten Hoheitsrechte, in dem ihn sein Lehnsherr Simon VI. zur Lippe bald unterstützte, und der sich nach Hilmars Tod († 1581) fortsetzte. Nun wurde die Ulenburg als heimgefallenes Lehen von Simon VI. beansprucht und nach längerem Streit mit Minden schließlich auch behauptet. Als Minden nach einem kaiserlichen Pönalmandat die Ulenburg Ende 1593 an Lippe übergab, war der Konflikt nicht beendet, da der Zustand der Burg für Graf Simon VI. nicht zufriedenstellend war. In einem Fortsetzungsprozeß (bis 1607) wurden durch eine kaiserliche Kommission zahlreiche Zeugen vernommen und umfangreiche Aufstellungen der Einnahmen der Ulenburg angefertigt. Zwar gelangte die Ulenburg schon Anfang des 17. Jahrhunderts über Philipp zur Lippe-Alverdissen an die Familie von Wrede, doch nach deren Konkurs übernahm Lippe noch einmal kurz die Herrschaft dort (um 1708 bis 1711). Anscheinend behielt man die damals inventarisierten Unterlagen und brachte sie dann ins Archiv nach Brake. Hierunter befinden sich auch die Akten und zahlreiche Rechnungsbücher seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert und bis in die Zeit derer von Wrede und ihres Konkurses. Von der Ulenburg aus wurden nach deren Übernahme die älteren lippischen Rechte in der Dünner Mark verwaltet, etwa das dortige Holzgericht, das ebenfalls mit dem Stift Minden umstritten war. Auch die diesbezüglichen Akten finden sich im Bestand Ulenburg. Im Gegensatz zu den anderen Unterbeständen bezieht sich die Akte zu Freckenhorst nur auf einen bestimmten politischen Vorgang außerhalb Lippes, nämlich auf eine Neuwahl der Äbtissin. Nach dem Tod der Äbtissin Margarete zur Lippe kam es zum Versuch Graf Simons VI., seine Tochter Elisabeth zur Nachfolgerin wählen zu lassen, was zwar in Freckenhorst Unterstützung fand, wegen des Eingreifens des Stiftes Münster aber zugunsten der Besetzung mit einer katholischen Kandidatin verhindert wurde. Somit handelt es sich im Grunde nicht um eine "auswärtige Besitzung" Lippes. Die Herrschaft Vianen und Ameide sowie die Burggrafschaft von Utrecht gelangten von der Familie von Brederode an die Grafen zu Dohna (1684). Durch deren Erbin Amalie zu Dohna, die Gemahlin Simon Heinrichs zur Lippe, kam die niederländische Exklave 1686 an Lippe. Schon am 3. September 1725 wurde sie jedoch an die niederländischen Generalstaaten verkauft, das Vianische Archiv verblieb aber, soweit es Familienangelegenheiten im weitesten Sinne betraf, vertragsgemäß beim Haus Lippe. Darin finden sich zahlreiche Unterlagen der letzten Mitglieder des Hauses von Brederode (Johann Wolfert, Wolfert und Hedwig) und ihrer Erben Carl Emil und Amalie aus der Familie zu Dohna, darunter auch Korrespondenzen mit der weitläufigen Verwandtschaft, gegenüber der aufgrund einer Fideikommißregelung für Vianen auch finanzielle Verpflichtungen bestanden. Aus eben diesem Grunde, sahen sich die nachgeborenen Angehörigen des Hauses Lippe (Agnaten) beim Verkauf von Vianen in ihren dortigen Ansprüchen verletzt und zogen vor das Reichskammergericht. In Wetzlar hatten sie letztendlich Erfolg, weswegen die regierenden Grafen zur Lippe Entschädigungszahlungen zu leisten hatte und nun ihre eigenen Verantwortlichen zu belangen suchten. So sahen sich die lippischen Protagonisten bei den Verkaufsverhandlungen, Präsident Christoph von Piderit und Regierungsrat Blume mit Vorwürfen konfrontiert, die in einen Prozeß des lippischen Fiskals gegen den ehemaligen Präsidenten mündeten. Aufgrund dieser späteren juristischen Auseinandersetzungen wurden die Materialien der inneren Verwaltung der Herrschaft Vianen aufbewahrt, um deren rechtlichen und finanziellen Zustand zu dokumentieren. Daher lassen sich diese Angelegenheiten bis ins Detail nachvollziehen, insbesondere die Zahlungen der Rentmeister Peter Inghenhouse (1679 noch bis mindestens 1698), Elisa Gordon (parallel dazu seit ca. 1694 bis 1721, zuvor schon Sekretär, später Bürgermeister), Wolfert Louis van der Waal (interimistisch 1721), Arnold Henrik Feith (1721-1724), Henrik van Dortmond (1725) sowie des Sondergesandten Simon Henrich Blume (1725/26 bzw. 1727/30). Daneben traten der Drost (Drossart), zunächst über Jahre Jacques de l¿Homme de la Fare, von 1710 bis 1725 dann Jean Henry Huguetan (verheirateter van Odijk, späterer Graf Güldensteen) und weitere Räte auf, die gemeinsam den 1681 eingerichteten Regierungsrat von Vianen bildeten. Alle an der Verwaltung beteiligten Personen kumulierten mehrere Amtsposten und regelten nach ihrem Ausscheiden häufig noch ihre früheren Angelegenheiten, was eine zeitliche Abgrenzung erschwert. Diese Art Verwaltung scheint man von der Zeit derer von Brederode und während des Intermezzos unter Carl Emil zu Dohna recht bruchlos unter die lippische Herrschaft übernommen zu haben, wie auch personelle Kontinuitäten und Verbindungen (Elisa Gordon war etwa mit der Familie van Dortmond verwandt, diese wiederum mit Jobst B. Barckhausen verschwägert) zeigen. Nathan van Dortmond, der aus Vianen stammte, gelang es sogar, in Lippe bis zum Landgografen aufzusteigen, während nur in der Anfangszeit und gegen Ende der lippischen Periode auch Räte aus Deutschland in Vianen tätig wurden, wie Justus Dietrich Neuhaus, Theodor Fuchs und Simon Henrich Blume. 2. Bestandsgeschichte Die ersten sechs Untergruppen des Bestandes L 51 wurden durch Johann Ludwig Knoch nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert, zusammengestellt und mit recht detaillierten Angaben in seinem Findbuch verzeichnet. Diese Art der Verzeichnung hing sehr von seinen Präferenzen ab, weswegen etwa Rechnungen u.ä. oder Quellen zu den Untertanen zwar aufgehoben, aber kaum beachtet wurden. Am Anfang der von Knoch gebildeten Akten finden sich häufig Abschriften spätmittelalterlicher Urkunden, die zumeist für spätere Vorgänge rechtserheblich wurden, welche erst im weiteren Verlauf der oft chronologisch sortierten Zusammenstellungen hervortreten. Dabei ist nicht nur der Gesamttitel „Auswärtiger Besitz wegen der Einbeziehung der zuungunsten Lippes entschiedenen Einsetzung einer Äbtissin in Freckenhorst etwas unpräzise. Auch die Untereinteilungen wurden derart schematisch vorgenommen, daß zusammenhängende Prozesse formal zwar korrekt in Einzelverfahren getrennt wurden, die sachlich aber zueinander gehören (etwa die Sache Hilmar von Quernheim gegen Erich Dux, mindischen Drosten von Hausberge, sowie gegen dessen Herrschaft, Bischof und Domkapitel des Stiftes Minden). Außerdem erscheinen Bündel von Resten, deren Aufteilung auf unterschiedlichen Sachgruppen Knoch zwar geplant, aber nicht verwirklich hatte (L 51 Nr. 46, 160, ähnlich zu Vianen Nr. 265/66, und zu vermischten Betreffen, Nr. 267), oder auch verstreute Einzelstücke, die zu einem gemeinsamen Vorgang gehören (Angelegenheiten des Obristen Alexander Günther von Wrede, L 51 Nr. 43, 55, 62). Manches hierunter hat keinerlei Bezug zum auswärtigen Besitz Lippes, wie etwa unterschiedlichen Prozessen zugehörige Protokollauszüge des Reichskammergerichts (L 51 Nr. 160). Bei den Rechnungen des Amtes Beyenburg (L 51 Nr. 14) fand sich zudem ein Bündel mit Schreiben zu damit sonst nicht verbundenen außerlippischen Besitztiteln (in Sommersell, Kariensiek und Entrup im Samtamt Oldenburg), die Knoch zwar noch mit seinen typischen Randbemerkungen am oberen Rand versehen und chronologisch sortiert hatte, ohne sie aber zu verzeichnen. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Rechnungen über ein Gebäude, das Graf Simon VI. am Prager Schloßberg ab 1608 errichten ließ (Nr. 120). Es liegen hier offenbar zwei weitere Untergruppen des „auswärtigen Besitzes im Entstehungszustand vor, die in Knochs Findbuch und bei der Einteilung des Bestandes unberücksichtigt blieben. Des weiteren hatte Knoch einige Akten über die Untertanen der Ulenburg zwar angelegt, aber in seinem Findbuch mit der Bemerkung „nullius momenti (ohne Bedeutung) versehen und nicht näher verzeichnet. Darin finden sich aber durchaus interessante Angelegenheiten vom Ende des 17. Jahrhunderts (L 51 Nr. 100 und. 101), wie etwa Freilassungsbriefe, Nachlaßinventare einfacher Leute, Klagen wegen Bierpanscherei oder Register von Personen mitsamt ihrem Land und Vieh. Die siebte Untergruppe mit den Akten über Vianen wurde offenbar erst später an den Bestand L 51 angehängt. Ein Teil des Materials kam erst 1726 nach Detmold, wozu die einschlägigen in ohnehin in der Residenz vorhandenen Eingänge und das Material der späteren Prozesse kam. Obwohl Knoch einzelne Akten am Beginn und Schluß des Teilbestandes (L 51 Nr. 265-267) beschriftet hat, fehlt seine Verzeichnung, jedenfalls im erhaltenen Findbuch L 51. Als die Akten zum Verfahren der Familie zu Dohna wegen der Intervention des preußischen Königs Friedrich II. nach 1772 wieder hervorgesucht wurden, wurde auch Knoch aktiv, wie ein Stammbaum und einige Bemerkungen von seiner Hand belegen (L 51 Nr. 191). In der siebten Untergruppe, Vianen, finden sich einerseits die auf die Herrschaft bezüglichen Eingänge. Hinzu kommen Materialien, welche 1726 bei der Teilung des Archivs, das sich auf Schloß Batestein in Vianen befand, nach Detmold gebracht wurden. Diese Akten wurden anscheinend für die späteren Untersuchungen und Prozesse neu zusammengestellt, allerdings kam es zur Abtrennung des nicht nur Urkunden enthaltenden Bestandes L 3. Spätere Ordnungen des Unterbestandes Vianen wurden nur mit geringer Tiefe durchgeführt. Im Prinzip scheint die heutige Ordnung einerseits noch auf die Gliederung der Materie für den Wetzlarer Reichskammergerichtsprozeß, der mit den lippischen Miterben geführt wurde, zurückzugehen, wie auch entsprechende Vermerke zeigen (so zu L 51 Nr. 218, Nr. 223), zum anderen aber handelt es sich um die Anlagen zum Bericht der späteren Untersuchungskommissionen über die Rolle der lippischen Räte beim Verkauf der Herrschaft. Alles in allem handelt es sich um eine eher bunte Mischung unterschiedlichster Stücke aus der Verwaltung der Herrschaft, die nicht nur mit der Periode unter den Grafen zur Lippe zu tun haben, sondern aus früheren Jahrhunderten, vor allem aus der Herrschaftszeit der Familie von Brederode und aus den Jahrzehnten nach dem Verkauf stammen. Auch die Verwendung des durch Verkauf von Vianen erlangten Geldes durch den Grafen zur Lippe ist genau dokumentiert. Außerdem sind auch die privaten Unterlagen der Gräfin Amalie zur Lippe, geb. Dohna, in die Unterlagen über ihr Erbe, die Herrschaft Vianen, gelangt, auch wenn sie damit direkt nichts zu tun hatten. Ein Teil der Korrespondenz über und aus Vianen wurde unglücklicherweise schematisch (offensichtlich nicht durch Knoch) nach Absendern geordnet. Damit wurden die ursprünglichen Sachzusammenhänge teils zerrissen, die sich nun über die Verzeichniseinheiten L 51 Nr. 268 bis 285 verstreut finden. Auch im Unterbestand Vianen fand sich am Schluß eine Sammlung von Reststücken, darunter Abschriften von mittelalterlichen Urkunden, beginnend mit der Gründung des Klosters Abdinghof [1031], und andere Dokumente, die teils vollkommen sachfremd sind oder nur in Zusammenhang mit dem Bestand stehen, etwa zum Besitz des Grafen von Geldern in der Umgebung von Vianen oder sich auf Urahnen der Familie Brederode (wie Ritter Arnold von Herlaer) beziehen. Ihre Beschriftung spricht für sich, etwa (L 51 Nr. 267): „Quodlibet gesammelter einzelner Aktenstücke, von welchen die Verfolge, wozu sie gehören, vielleicht noch aufgefunden werden können, oder (ebd.) „Alte Nachrichten, von welchen vielleicht noch einiger Gebrauch gemacht werden kann. Mehr Bezug zu Vianen haben die gesammelt vorliegenden Druckschriften (L 51 Nr. 255) und Tagebücher, darunter die Aufzeichnungen des Sekretärs der Hedwig von Brederode für 1679 und 1680, aber auch eine anonyme Beschreibung einer Seereise nach Amerika (1776). Entsprechend zum Stand der Verzeichnung wurde auch die erstmalige Auswertung des Bestandes vorgenommen. Da Graf Simon VI. zur Lippe in vielen der Teilbeständen von L 51 eine besonders wichtige Rolle spielte, hat August Falkmann in seinem Werk über diesen Herrscher recht häufig darauf in einer Weise rekurriert, die den Knochschen Regesten viel verdankt. Die Materialien zur Ulenburg hat neben Falkmann auch Otto Preuß erstmals genauer betrachtet, während diese Pionierleistung für die Beyenburg durch Werhan erbracht wurde. Peter van Meurs, der an der bis 1909 in Den Haag vorgenommenen Verzeichnung des Vianischen Bestandes L 3 beteiligt war, hat für seine Arbeit über das Erbe des Hauses Brederode wohl auch Teile von L 51 VII ausgewertet. 3. Zur Verzeichnung Der Bestand setzt sich aus 286 Einheiten in nunmehr 85 Kartons zusammen; das älteste (abschriftliche) Dokument darin stammt angeblich von 1031, das jüngste von 1796. Die Verzeichnung erfolgte vom 17. Oktober bis 15. Dezember 2004. Dabei wurde einerseits an-gestrebt, stärker analytisch-zusammenfassend vorzugehen, um die Charakteristika der Akten besser herauszustellen; andererseits sollten auch die von Knoch nicht berücksichtigten Materialien, die späteren Umordnungen und Zusätze und der fast gänzlich unerschlossene Unterbestand zu Vianen in gleichwertiger Weise oder mangels anderer Findmittel sogar tiefer verzeichnet werden. Anzumerken ist dabei, daß insbesondere die Aktenstücke zu Vianen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Französisch, Niederländisch, Latein und selten auch auf Englisch verfaßt sind, was hier wegen des häufigen Wechsels der Sprachen (oft innerhalb von Dokumenten) nicht einzeln aufgeführt werden konnte. Eine Einheit, die bei einer früheren Verzeichnung aufgeführt wurde, konnte nicht eingehend beschreiben werden, da sie offenbar seit 1999 fehlt (L 51 Nr. 286). Technische Mängel erzwangen die mehrmalige Bearbeitung der Indices. Ein Altsignaturenindex wurde nicht erstellt, da die Knochschen Signaturen bisweilen inkonsequent vergeben oder seine Einheiten durch spätere Umsortierungen und Einschübe wieder zerteilt wurden. Die genaue Konkordanz läßt sich aber aus dem Knochschen Findbuch ersehen, in welches die neuen Signaturen eingetragen wurden. Aus konservatorischen Gründen wurden die meisten Plakate aus den Akten entnommen, von denen manche zu sachverwandten Angelegenheiten gehören, etwa eine Replik auf einen Schandbrief aus einem Prozeß des Hilmar von Quernheim, Proklamationen von Gesetzen der Herrschaft Vianen und der benachbarten niederländischen Territorien, aber auch solche zu anderen Betreffen, wie etwa eine signierte Soldatenordnung des kaiserlichen Oberbefehlshabers Wallenstein aus dem dreißigjährigen Krieg. Manche dieser Plakate wurden als Aktenhüllen verwendet. Die Entnahmevermerke konnten bei den Verzeichnungseinheiten zunächst nicht ausgedruckt werden. Da der Bestand die auswärtigen Besitzungen und Ansprüche Lippes betrifft, finden sich Materialien dazu auch in anderen Archiven, vor allem der benachbarten Reichsstände, wobei etwa für Beyenburg, Enger und Bünde das Herzogtum Jülich (HStA Düsseldorf) zu nennen ist. Auch zur Ulenburg und zu Haus Beck gibt es Quellen in weiteren Archiven. Für die Reichskammergerichtsprozesse Hilmars von Quernheim und des Grafen zur Lippe existiert Gegenüberlieferung v.a. im Staatsarchiv Münster (RKG Q 113-116, ebd. L 629/630), außerdem im ehemals Wetzlarer untrennbaren Bestand (jetzt Bundesarchiv) sowie in zahlreichen weiteren Archiven. Die Akten von Haus Beck sind im Stadtarchiv Löhne deponiert, während die entsprechenden Materialien zur Ulenburg ins Stadtarchiv Bielefeld gelangt sind. Auch für die Belehnung der Quernheimer mit der Ulenburg existiert weitere Überlieferung. Für die Herrschaft Vianen und Ameide greifen die Materialien in Detmold bis ins Mittelalter zurück, da sich hier die älteren Urkunden der Herren von Brederode finden, zumeist in L 3 (einiges auch in L 51 Nr.214, 229, 265; zudem Drucke bzw. Regesten von älteren Urkunden des Hauses Brederode, ebd. Nr. 210 bzw. 243), einem Bestand, der für die spätere Zeit Parallelakten zu L 51 besitzt und ebenfalls bis in die Zeit nach dem Verkauf reicht. Selbstverständlich gibt es zusätzliche Überlieferung in den Niederlanden. Für den Streubestand mit Materialien zu Sommersell und benachbarten Orten ist ergänzend auch L 89 A Nr. 231-233 heranzuziehen. Die umfangreichen Materialsammlungen und Parteiakten zu den Reichskammergerichtsprozessen über Vianen und die sporadisch auftretenden RKG-Akten in L 51, die nicht zu den eigentlichen Betreffen dieses Bestandes gehören, konnten anhand des bereits existierenden Verzeichnisses zugeordnet werden. Schon 1785 aus Wetzlar zurückgesandte Akten zu dem Reichskammergerichtsprozeß über den Verkauf von Vianen sind in den Bestand L 95 I gelangt. Zu zitieren ist wie folgt: L 51 Nr. (Bestellnummer) Detmold, im Dezember 2004 Dr. Otfried Krafft

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75 · Bestand · 1764-1944
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Kabinetts-Ministerium / Staats-Ministerium / Landespräsidium 1853 - 1932 Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung "der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte" von der "Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung" vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden "die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen" (Landesverordnungen 11, S. 105). Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). [d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär] Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten. An die Stelle des Ministeriums trat nach einem Zwischenspiel des Volks- und Soldatenrates (dessen Akten hier unter I - 1 Nr. 39) 1919 gemäß der Verfassung ein dreiköpfiges Landes-Präsidium, das die bisherigen Befugnisse des Fürsten und des Staatsministeriums ausübte (Landesverordnungen 26, S. 913); es bestand nach dem "Staatshandbuch" im Lipp. Kalender für das Jahr 1930 aus den 3 Mitgliedern, von denen eines Vorsitzender und geschäftsführendes Mitglied war, und einem Präsidialamtmann. Das hier nicht genannte Kanzleipersonal bestand Jan. 1931 aus zwei Beamten der Vergütungsgruppen 7 und 8, die jährlich ca. 15 000 Eingänge zu bewältigen hatten (L 75 II - 2 a Nr. 1; hier auch über Registraturordnung). Durch eine Verordnung vom 14. Okt. 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts wurden dann mit Wirkung vom 01.04.1932 Landespräsidium und Regierung zu einer Landesregierung vereinigt (Landesverordnungen 31, S. 393). Eine gemeinsame Geschäftsordnung des Landespräsidiums und der Regierung des Landes Lippe vom 28. November 1928 war schon seit dem 01.01.1929 in Kraft (L 75 IV - 1, 25; L 80.04 Nr. 268; vorher eine besondere Geschäftsordnung des Landespräsidiums vom 5. Jan. 1927: L 75 III - 1 Nr. 13a). Wenn es in der Anordnung der Verwaltungsreform geheißen hatte, dass die Regierung als obere Verwaltungsbehörde aufgehoben würde und dass das Landespräsidium fortan die Bezeichnung "Landesregierung" führe, so war das Verhältnis de facto doch umgekehrt. Auf der Grundlage der Präsidialerlasse vom 1. Juni, 13. Juli und 28. Okt. 1932 über die Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Dienstordnung der Landesregierung (L 75 IV - 1, 23; L 80.04 Nr. 268) wurde das Landespräsidium in die Regierung eingegliedert, in deren Abt. I (Inneres) nun allein die allgemeinen Reichs- und Landesangelegenheiten - wie etwa die späteren Anschlussverhandlungen - bearbeitet wurden. Diese Ministerialregistratur findet somit ihre inhaltliche Fortsetzung in der Regierungsregistratur (L 80.04). Liste der Minister und Mitglieder des Landespräsidiums siehe Kittel, Geschichte des Landes Lippe, S. 299. Detmold, den 27. März 1958 gez. Kittel Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im August/September 2008 von Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrages in VERA abgeschrieben (in neuer Rechtschreibung). Erfasst wurden nur die die als vorhanden abgehakten Akten; gelegentlich erfolgte eine geringfügige redaktionelle Überarbeitung. Detmold, November 2008 gez. Schwinger

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, M 1 II A · Bestand · 1805-1958
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Vorbemerkung 1887 wurden die Kirchen- und Schulsachen, die bis dahin von der Abteilung I verwaltet worden waren, als eigene Abteilung II ausgesondert, während die bsiherige Abteilung II (direkte Steuern, Domänen und Forsten) die Bezeichnung Abteilung III erhielt. Die Kirchensachen bildeten das Referat II Q. 1921 gingen die Stiftungen und Vermächtnisse, soweit sie für kirchliche Zwecke bestimmt waren, und 1935 die kirchlichen Angelegenheiten der Juden vom Dezernat I L (Landeshoheit und Justizsachen; siehe auch dort!) an die Kirchenabteilung über, während die sonstigen Stiftungen und Vermächtnisse 1935 von Dezernat I L an Dezernat I S gelangten (s. I S Nr. 207 ff.). Von 1926 bis 1935 gehörten zum Bereich der Kirchenabteilung auch das kirchliche Kollektenwesen und die Betreuung der Betheler Anstalten (bis 1926 bei Dezernat I P, seit 1935 bei Dezernat I S). Seit 1956 bilden die Kirchen und Schulsachen den Zuständigkeitsbereich der Abteilung IV der Regierung; der Bestand M 1 II A findet daher seine Fortsetzung in dem Bestand D 1 Abt. IV. Die Grundordnung der nachstehend verzeichneten Akten geht zurück auf St.A.Dir. Dr. Leesch, der i.J. 1958 die in den Zugängen 41/38, 3/39, 20/48 an das Staatsarchiv Münster abgegebenen Akten aufgenommen hat. Mit der Einarbeitung der Ablieferung 7/61 der Regierung Detmold an das Staatsarchiv Detmold, durch die die einstige Registratur II Q nahezu vollständig wiederhergestellt werden konnte, wurde das Neuschreiben des Findbuches notwendig; diese Gelegenheit wurde genutzt, um gleichzeitig eine neue durchlaufende Nummernfolge herzustellen. Das Auffinden der etwa früher benutzten und nach der alten Bezeichnung zitierten Akten ermöglicht die Konkordanz am Ende des Bandes. Zur Benutzung: Vorgänge über Filialkirchen und Kapellen sind, auch wenn besondere Akten vorliegen, stets außerdem in den Akten über die zuständige Pfarrei zu suchen. Zu zitieren ist: M 1 II A Nr. ... Detmold, im Juli 1971 gez. Wehlt Das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1971 wurde 2002 mit dem Programm MIDOSA 95 abgeschrieben. Die Midosa-Datei wurde im Juli 2007 durch die Firma Startext in das VERA-Format konvertiert. Gahde, 26.7.2007