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Archival description

Inhalt und Sonstiges Die Beständeserie EA enthält die Bestände der Ministerien (und anderer zentraler Dienststellen) des ehemaligen Landes Württemberg-Baden (1945-1952) und des Bundeslands Baden-Württemberg seit 1952. Die Beständeserie wurde 1969 eingerichtet und 1987 neu organisiert. Der Gliederung und Signierung der Bestände liegt jetzt durchgängig folgendes Prinzip zugrunde: Die Bestände sind in der Regel nach den Ressorts der Ministerien eingeteilt; so entspricht EA 1 dem Staatsministerium, EA 2 dem Innenministerium usw. Für die Teilbestände wird dieser Ressortkennzeichnung ein Schrägstrich mit drei folgenden Ziffern angeschlossen. Daraus ergibt sich die Abteilungsgliederung und die fortlaufende Nummer der Ablieferung. Ein Beispiel: Die Signatur EA 3/102 läßt sich folglich auflösen als: - Kultusministerium (EA 3) - Abteilung 1 (EA 3/1) - 2. Zugang (EA 3/102). Teilbestände, die aus aufgehobenen Abteilungen oder von früheren Zuständigkeiten bei einzelnen Ressorts stammen, ebenso abgeschlossene Teilbestände aus der Zeit von 1945-1952 (Württemberg-Baden) werden der Gruppe 0 zugewiesen (Beispiel: EA 1/011). Personalakten erhalten grundsätzlich die Signatur /150 ff. Weitere Ministerialakten aus der Zeit von 1945 bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg verwahren: 1. das Generallandesarchiv Karlsruhe: Landesdirektion Baden, Sitz Karlsruhe, in der die für Nordbaden zuständigen Außenstellen der Ministerien von Württemberg-Baden zusammengefaßt waren. 2. das Staatsarchiv Sigmaringen: Ministerien bzw. Staatssekretariate des Landes Württemberg-Hohenzollern, Sitz Tübingen. 3. das Staatsarchiv Freiburg: Ministerien des Landes Baden, Sitz Freiburg. Ende 1998 umfaßte die Beständeserie EA rund 250 Teilbestände mit rund 5000 lfd. m, davon sind nur knapp 700 lfd. m durch archivfachliche Findbücher erschlossen. Literatur Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (Kurzfassung). Ministerien und zentrale Dienststellen. Bearb. von Kurt Hochstuhl u.a. Stuttgart 1998 (mschr.), Vorbemerkung S. 2-7.