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Dokumente
Beiakten, Band 4
FA 1 / 8 · Akt(e) · 1905 - 1907
Teil von Cameroon National Archives

Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.8.1905 [fol. 2] Kröger, S. - Kommandierung als Expeditionsunteroffizier zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.9.1905 [fol. 4] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Ernennung zum 2. Kommissar der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 27.8.1905 [fol. 7] Verpflichtung von Arbeitern aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Südkamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 9 - 14] Aufhebung der Garnison Banjo und Errichtung eines der Residentur Garua unterstellten Polizeipostens - Vorschlag des Gouverneurs von Puttkamer, 1905 [fol. 9 - 14] Verpflichtung von Soldaten aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 1905 [fol. 9 - 14] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 [fol. 47] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Ost- und Südkamerun. - Bericht von Hauptmann Scheunemann, 1905 [fol. 50] Freier, Otto, Kartenzeichner beim Verlag Dietrich Reimer, Berlin. - Anforderung und Zuweisung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 - 1906 [fol. 56 - 97] Schwierigkeiten der Gesellschaft Süd-Kamerun bei der Unterstützung der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Ostkamerun-Grenzexpedition wegen Trägermangels, 1906 [fol. 61 - 78] Einverleibung des von Frankreich beanspruchten Lamidats Binder. - Gesuch des Lamidos Chalid an Leutnant Schipper, Garua, etwa 1905 [fol. 91 - 92] Regionale Grenzangelegenheiten. - Binder, 1904 - 1906 [fol. 91 - 92] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Njong-Gebiet. - Bericht von Hauptmann von Stein, 1906 [fol. 93 - 95] Glasperlen als Zahlungsmittel der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun mangels Beschaffung von Tauschartikeln bei deutschen Faktoreien, 1906 [fol. 105 - 106] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Beisetzung in Kunde nach dem Tode am 5.5.1906, 1906 [fol. 108 - 113] Regionale Grenzangelegenheiten. - Djau Kombol, 1906 [fol. 140 - 144] Grenzen mit den französischen Besitzungen. - Nichtanerkennung des vom Gouverneur genehmigten Abkommens. - Geheim-Erlass des Auswärtigen Amtes, 1906 [fol. 142] Provisorisches deutsch-französisches Abkommen über den Grenzverlauf im Chari-Lagone-Tuburi-Gebiet: Ausfertigung, 21.7.1905 [fol. 146] Versetzung afrikanischer Soldaten der Schutztruppe für Kamerun zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun am 15.10.1905. - Namensliste, 1906 [fol. 183] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Südliches Musgum-Gebiet. - Bericht von Leutnant Kund, Bongor, etwa 1906 [fol. 194] Einsatz der deutsch-französischen Ost- und Südkamerun-Grenzexpedition. - Denkschrift, etwa 1905 [fol. 205]

Gouvernement von Kamerun
BArch, R 1001/9589 · Akt(e) · 1898, 1925
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Satzungen des Vereins der ehemaligen Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun Bericht des Verbandes der Schutzgebietsbeamten und Schutztruppenangehörigen e. V. vom 8. Sept. 1925 Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika Schutztruppenordnung. Berlin 1898

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Verwaltung des Bezirkes
FA 1 / 110 · Akt(e)
Teil von Cameroon National Archives

Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bali- und Bamum- (Fumban-) Gebiet. - Bericht von Oberleutnant Menzel, 7.5.1909 [fol. 16 - 19] Kamerun-Hinterland-Forschungsexpedition (Dr. Eugen Zintgraff). - Einziehung der von Dr. Eugen Zintgraff an die Bali übergebenen Waffen und Munition. - Bericht von Oberleutnant Menzel, Bamenda, 1908 - 1910 [fol. 28 - 255] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Bamenda. - Übergabe der Station, 6.4.1909, 10.2.1910, 2.6.1911 [fol. 42 - 117] Dienststellen der Lokalverwaltung. – Bali(burg). - Unterstellung der Ortschaften des Bali-Gebietes unter die Station sowie Regelung von Grenzstreitigkeiten, 1909 - 1910 [fol. 45 - 57] Verwaltungs- und Gebietsgrenzen (Stammesgrenzen). - Bandeng und Bali, 1909 [fol. 51 - 52] Bekämpfung von Unruhen im Bezirk Bamenda, Mai-August 1910 [fol. 71 - 81] Njoya, Oberhäuptling von Bamum (Fumban). - Geschenke an das Reichs-Kolonialamt. - Weiterleitung durch Gouverneur Dr. Seitz, 17.1.1910 [fol. 82 - 86] Evangelische Missionsgesellschaft in Basel. - Wegzug der Bagam aus dem Bali-Gebiet. - Bericht der Evangelischen Missionsgesellschaft, 1910 - 1911 [fol. 99 - 109] Strafsache gegen den Unterhäuptling Fomessang von Bali wegen Mordes. - Protokoll der Militärstation Bamenda, 20.1.1911 [fol. 110 - 115] Verwaltungs- und Gebietsgrenzen (Stammesgrenzen). - Dschang und Bamenda, 1908 [fol. 118 - 119] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Kentu. - Übergabe an Sergeant Krüger durch Feldwebel Kramer, 2.7.1911 [fol. 120 - 121] Dienststellen der Lokalverwaltung. - Bamenda. - Verwaltungsänderungen (Planung), April 1912 [fol. 129 - 130] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Wiedereinsetzung des verbannten Häuptlings Batebe. - Bericht von Oberleutnant Adametz, Bamenda, 1912 [fol. 132 - 133] Dienststellen der Spezialverwaltung. - Kuti (landwirtschaftliche Versuchsanstalt). - Übertragung von Verwaltungsbefugnissen an den Anstaltsleiter Dr. Krüger und dessen Nachfolger Dr. Simoneit, März, Juni 1912 [fol. 134 - 137] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bali-Gebiet, insbesondere Stützung des regierungstreuen Häuptlings Bali, 1911 - 1912 [fol. 149 - 194] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Baminge-Expedition vom 17.7.- 23.8.1912 (Hauptmann Adametz, Bamenda), 1912 [fol. 195 - 250] Schutztruppe für Kamerun. - 7. Kompanie. - Stationierung einer Abteilung der Schutztruppe für Kamerun im Residenturbezirk. - Denkschrift von Hauptmann Thierry, Garua, juni, September 1904 [fol. 218 - 224] Verwaltungs- und Gebietsgrenzen (Stammesgrenzen). - Bamenda und Ossidinge, 1912 [fol. 251 - 254] Karte mit Erkundung des Mbam von Wonang bis Mbamti (April 1911) von Oberleutnant Winkler und des Nun von Wonang bis Baka (März und April 1911) von Leutnant von der Leyen, 1:500 000, Druck, einfarbig, Verlag: Hofbuchhandlung von E.S.Mittler & Sohn, Berlin, 1911

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