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Dokumente
Kriegsschäden Deutscher in Neuguinea
BArch, R 2/781 · Akt(e) · 1925-1929
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Liquidation der deutschen Pflanzungen in Samoa und Neu-Guinea; Biens des Ressortissants ex-enemies (Güter ehemals feindlicher Staatsangehöriger).- Bericht; Ablehnung der Freigabe deutschen Eigentums in Australien und Neuguinea; Auskunft der Mandatsstaaten über die Liquidation deutschen Eigentums

Na 055 Karl Richard Müller (Bestand)
Stadtarchiv Solingen, Na · Bestand · 1889-1978
Teil von Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik)

Carl Richard Müller wurde am 2. Juni 1889 in Knauthain bei Leipzig geboren. Nach dem Schulabschluss erlernte er von 1903-1906 den Gärtnerberuf und arbeitete dann in mehreren deutschen und schweizerischen Orten. Von Anfang 1908 bis Oktober 1909 hatte er eine Stelle als Gärtner auf dem Friedhof an der Casinostraße in Solingen. 1910 und 1911 leistete er seinen Wehrdienst als Marineartillerist in der deutschen Kolonie Tsingtau in China ab. Am Ende seiner Dienstzeit schloss er einen mehrjährigen Arbeitskontrakt mit der Firma Hernsheim, die Handel und Pflanzung im deutschen Kolonialgebiet Neuguinea/Bismarckarchipel am Äquator nördlich Australiens be-trieb. 1912 arbeitete er auf dem Bismarckarchipel und der Salomoneninsel Bougainville. Nach einem ereignisrei-chen Jahr, in dem er zum ersten Mal seinen Kindheitstraum als Pflanzer in der Südsee verwirklichen konnte, aber auch manche Illusion über das Lebens in den Kolonien verlor, wurde der Arbeitsvertrag (anscheinend nach Differenzen mit der Firma) vorzeitig beendet und Müller kehrte auf dem Weg über Australien nach Deutschland zurück. Schwere Malariaanfälle quälten ihn auf der Heimreise und in Deutschland, aber die Heimat konnte ihn auf Dauer nicht halten. Vom Sommer 1913 bis zum Frühjahr 1914 suchte er sein Glück in Argentinien, fand aber keine befriedigende Arbeit und entschloss sich, die Einwanderung nach Australien zu beantragen. Ende Juni 1914 hatte er die nötigen Einreisepapiere und bestieg in Antwerpen den deutschen Dampfer Roon mit dem Ziel Freemantle. Als im August 1914 der Weltkrieg ausbrach und Großbritannien auf die Seite der deut-schen Gegner trat, musste das Schiff die Reise nach Australien abbrechen und in Niederländisch-Indien Zuflucht suchen. Müller bewarb sich bei einer deutschen Firma in Java, wurde angenommen und trat Ende August 1914 in Sumatra eine Assistenzstelle auf einer Pflanzung an.Von 1914 bis 1940 arbeitete er auf vier verschiedenen Stationen, seit 1927 auf Tandjongdjati im Süden Sumat-ras, wo er Kaffee und Kautschuk anbaute, und ihn die belgischen Besitzer 1939 zum Leiter ernannten. Dem Höhepunkt der Karriere folgte ein schlagartiges Ende. Der Überfall der Wehrmacht auf die Niederlande am 10. Mai 1940 machte die deutschen Staatsbürger zu Feinden im holländischen Kolonialreich. Für Müller und viele andere begann die Zeit der Internierungshaft - bis Ende 1941 im niederländischen Camp Alasvallei im Norden Sumatras, dann unter britischer Kontrolle im Lager Premnagar bei Dehra Dun in Nordindien am Fuße des Hima-laya. Erst im Herbst 1946 wurde der Gefangene Carl Richard Müller Nummer 56134 entlassen und kam im Dezember 1946 in Solingen an.Hier fand er Arbeit in der Gärtnerei Diederich in Wald, der er auch als Rentner mit Gelegenheitsarbeit die Treue hielt. 1966 musste er wegen schlechter Gesundheit sein selbständiges Leben aufgeben und zog in das Eugen-Maurer-Heim in Gräfrath. Dort starb er am 21. März 1973. Der Nachlass hat einiges aus dem abenteuerlichen Leben Müllers bewahrt. Die erzwungene Untätigkeit während der langen Internierungsjahre nutzten Müller und andere Gefangenen zum Schreiben und für Vorträge im eigenen Kreis. Von diesen Arbeiten sind Stücke erhalten, die vor allem für die Erforschung deutscher Kolonialherrschaft und europäischer Pflanzerarbeit im Südseegebiet von Interesse sind. In erster Linie sind Müllers autobiographische Manuskripte über die Jahre 1912-1940 zu nennen, die er als "Ro-man eines Glückssuchers" zusammenzufassen dachte (Aktenstücke 11 und 12 mit Ergänzung durch die Fotogra-fien in den Aktenstücken 6 und 7 und Karten in den Aktenstücken 17 und 26). Dazu kommen zahlreiche Aufsätze Müllers über die Pflanzenkulturen, wirtschaftliche und technische Probleme auf den Pflanzungen und Ab-handlungen über die Natur und Tierwelt Indonesiens, vornehmlich Sumatras (Aktenstücke 13 bis 16). Arbeiten von Mitgefangenen über ihre Erfahrungen in Indonesien und Australien finden sich im Aktenstück 23, u.a. auch ein Bericht über die Internierungshaft in Sumatra mit einem kürzeren Anhang über die Zeit in Indien. Über das Lagerleben in Dehra Dun erfährt man verhältnismäßig wenig; Müller hat allerdings ein Heft mit dem Titel "Männerworte" (Aktenstück 5) aufbewahrt, in dem sich 22 Mitgefangene mit Worten der Erinnerung eingetragen haben. Über Müllers Leben in Solingen nach 1946 sind in erster Linie Fotografien erhalten, von denen vor allem die Arbeiten für die Fa. Diederich von lokalgeschichtlichem Interesse sein können (Aktenstück 8). Desweiteren enthält der Bestand eine Akte des Sozialamtes der Stadt Solingen. Der Bestand wurde dem Stadtarchiv vom Sozialamt in einem Koffer übergeben, der von obigen Unterlagen bei der Verzeichnung getrennt wurde. Erstmals erfaßt wurde der Bestand im September 1998 von Anika Schulze, erschlossen von Hartmut Roehr im Jahre 2007.

BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...