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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.

Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 B · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Bestand · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen

Sozialamt
201/1 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Stuttgart

Kurzbeschreibung: Das "Armenbureau", 1885 in Armenamt umbenannt, wurde 1873 gegründet. Am 1. April 1910 wurde die bis dahin selbständige Almosenpflege (zuständig für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten) dem Armenamt angegliedert. Ab Februar 1919 führte das Armenamt die Bezeichnung "städtisches Fürsorgeamt". Nach Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924 erfolgte eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge". Zu diesem Zweck wurde das 1921 gegründete Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestellenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen war weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. Mai 1933 wurden das Fürsorge- und das Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Sozialamt mit folgenden Abteilungen neu errichtet: Wohlfahrtsamt, Jugendamt (seit 1962 eigenständig), Stiftungsamt, Amt für Soforthilfe (1952 unter dem Namen "Ausgleichsamt" ausgegliedert), Flüchtlingsamt (seit 1949). Umfang: 3117 Einheiten/2 Filme/50 Druckplatten/12 Dias/86 Fotos/105 lfm Inhalt: Akten: Allgemeine Fürsorge, Wohlfahrtsamt, Fürsorge für Kriegsopfer, Klein- und Sozialrentner, Arbeitslose, Kranke, Behinderte, Alkoholiker, Obdachlose, Wanderer, Ausländer, Auslandsdeutsche, Rückwanderer, Umsiedler, Evakuierte, Neubürger, Flüchtlinge, Strafgefangene, Homosexuelle und Prostituierte, Gesundheits-, Erholungs- und Familienfürsorge; Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege; Jugendamt, Kinder- und Jugendfürsorge; Stiftungsamt, einzelne Stiftungen, Spenden und Sammlungen Fotos: Erziehungsanstalten, Kinderheime, Kindergärten Kinderheilanstalten, Jugendwerk, Arbeitsstelle für Pflichtarbeiter in Gaisburg, Lazarette, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter Pläne: Diensträume des Fürsorge- bzw. Wohlfahrtsamts, Bürgerliche Stiftung Cannstatt, Landjahrheim Wart, Kinder- und Fürsorgeheime, Kindergärten, Lehrwerkstätte für Metallarbeiter, Frauenheim in der Bismarckstraße, Verein für Kinderheime Fotos: v. a. Fürsorgeeinrichtungen (Altenheime, Pflegeheime, Fürsorgeunterkünfte, Jugendhäuser, Kinderklinik) und Einrichtungen des Sozialamts Laufzeit: 1748-1985 Benutzungshinweise: Für alle Akten gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren ab Ende ihrer Laufzeit; der Bestand enthält mehrere Akteneinheiten mit personenbezogener Sperrfrist. Bei den Fotoeinheiten sind vielfach Urheberrechte zu beachten. Vorwort: Einleitung Am 1. Januar 1873 trat in Württemberg das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz in Kraft. Im Zuge der dadurch bedingten Neuorganisation der Armenpflege wurde das "Armenbureau" als Geschäftsstelle für das städtische Armenwesen gegründet. Die Aufgaben dieses im März 1885 in "Armenamt" umbenannten Büros wurden im Statut für die Verwaltung der öffentlichen Armenpflege vom 4. Dezember 1873 festgelegt: 1. Entgegennahme der Unterstützungsgesuche, Durchführung der hierfür erforderlichen Erhebungen, Vorlage des Ergebnisses dieser Untersuchungen und des Gesuchs an die Armendeputation, Vollziehung der Beschlüsse der Armendeputation. 2. Stellung von Gutachten über die Aufnahme in Staatswaisenhäuser, Blinden- und Taubstummenanstalten sowie in das Armenbad Wildbad. 3. Stellung von Anträgen auf sofortige Geldunterstützung beim Stadtvorstand in besonders dringenden Fällen. 4. Anweisung von Naturalunterstützungen sowie von Essen und Quartier im Asyl für Obdachlose; Abgabe von Kleidung an arme Durchreisende. 5. Beratung und Unterstützung der Armendeputation in Geltendmachung von Ansprüchen des hiesigen Ortsarmenverbandes auf Ersatz von Un-terstützungen gegen die rechtlich hierzu verpflichteten Armenver-bände bzw. Privatpersonen; desgleichen bei Verhängung von Arbeitszwang und Einleitung von Zwangserziehung. 6. Mitwirkung bei der Bestellung der freiwilligen Armenpfleger. 7. Desgleichen bei der Wahl der Armenärzte. 8. Desgleichen bei der Wahl der besoldeten Armenaufseher. 9. Beaufsichtigung der in öffentlicher Unterstützung stehenden Armen, Erforschung der Ursachen der Verarmung und der Maßregeln zur Verhütung von Armut. Daneben bestand bis zu ihrer Vereinigung mit dem Armenamt am l. April 1910 die für das Rechnungs- und Kassenwesen des Ortsarmenverbands sowie für die Verwaltung der Armenstiftungen und der städtischen Speiseanstalten zuständige Almosenpflege. Am 1. April 1913 erfolgte die Einführung der Berufsvormundschaft, die als Sammelvormundschaft eingerichtet wurde. Weitere Aufgaben wuchsen dem Armenamt während des Ersten Weltkriegs durch verschiedene Einrichtungen und Maßnahmen der Kriegsfürsorge zu. Im Februar 1919 wurde das bisherige Armenamt in "städtisches Fürsorgeamt" umbenannt. Am 7. August desselben Jahres beschloß der Gemeinderat die Errichtung der Kriegsfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Die Wohlfahrtsabteilung, zu deren Aufgaben die Gewährung von Zuschüssen zum Lebensunterhalt aus freiwilligen Zuwendungen an Hilfs-bedürftige bzw. die Weiterleitung von Hilfsbedürftigen an die zuständige Stelle gehörten, wurde am 3. Februar 1921 errichtet. Nach dem Erlaß des Württembergischen Jugendamtsgesetzes vom 8. Oktober 1919, das die Errichtung eines Jugendamts in jeder Amtskörperschaft vorschrieb, wurde ein solches am 1. April 1921 auch in Stuttgart eingerichtet. Es übernahm alle gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe einschließlich der wirtschaftlichen Fürsorge für die hilfsbedürftige Jugend. Nachdem das seit 1910 bestehende Stiftungsamt infolge der Geldentwertung durch Gemeinderatsbeschluß vom 16. August 1923 als selbständiges Amt aufgelöst wurde, erfolgte seine Vereinigung mit dem Fürsorgeamt. Dagegen wurde die Sozialrentnerfürsorge am 1. Januar 1924 vom Fürsorgeamt an die Kriegsfürsorgestelle übertragen, die bereits am 1. September 1923 die seither von der Zentralleitung für Wohltätig-keit ausgeübte Kleinrentnerfürsorge übernommen hatte. Eine wesentliche Neuordnung erfuhr das Fürsorgewesen durch das Inkrafttreten der Reichsfürsorgeverordnung vom 1. April 1924, durch die eine Trennung zwischen "gehobener Fürsorge" und "Armenfürsorge" erfolgte. Zu diesem Zweck wurde das Jugendamt mit der Kriegsfürsorgestelle zum "Wohlfahrtsamt" vereinigt. Dessen Zuständigkeit erstreckte sich auf die Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung, Klein- und Sozialrentner sowie (seit 9. Oktober 1924) für Arbeitslose und hilfsbedürftige Minderjährige. Für alle übrigen Hilfsbedürftigen blieb weiterhin das Fürsorgeamt zuständig. Am 1. April 1925 ging die Verwaltung der städtischen Kindergärten von der Schulpflege auf das Wohlfahrtsamt über. Am 25. Februar 1929 erfolgte die Errichtung einer Erziehungsberatungsstelle beim Jugendamt; diese sollte alle Erziehungsfragen bearbeiten sowie die städtischen Ämter und die Bevölkerung in Erziehungsfragen beraten. Das Stiftungsamt wurde am 1. Oktober 1929 als selbständiges Amt wiedererrichtet. Eine wesentliche Änderung in der Organisation der Sozialfürsorge ergab sich im Jahr 1933, als am 1. Mai desselben Jahres Fürsorge- und Wohlfahrtsamt unter der Bezeichnung "Wohlfahrtsamt" vereinigt wurden. Das neue Amt wurde zunächst in folgende Geschäftskreise eingeteilt: - Allgemeine Wohlfahrtspflege (seitheriges Fürsorgeamt) - Jugendamt - Kriegsfürsorge - Kleinrentnerfürsorge - Sozialrentnerfürsorge Bereits im Dezember desselben Jahres erfolgte eine Neueinteilung der Geschäftskreise: - Allgemeine Verwaltung (mit Stiftungsamt) - Familienfürsorge - Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene - Jugendamt Am 1. Februar 1935 wurde die städtische Arbeitsfürsorge auf das Wohlfahrtsamt übertragen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erhielt das Wohlfahrtsamt durch die Übernahme der Verwaltung der Fürsorgeanstalten am 1. April 1939 sowie durch die Einrichtung einer Abteilung für Familienunterhalt im September desselben Jahres. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde mit der Errichtung odes Sozialamts die Wohlfahrtspflege wiederum neu organisiert. Dieses neu errichtete Amt bekam folgende Abteilungen: 1. Wohlfahrtsamt 2. Jugendamt 3. Stiftungsamt 4. Amt für Soforthilfe (wurde am 1. September 1952 als Ausgleichsamt selbständig) Am 2. Februar 1949 wurde das seither zum Wirtschaftsreferat gehörige Flüchtlingsamt als fünfte Abteilung dem Sozialamt eingegliedert, während das Jugendamt 1962 vom Sozialamt abgetrennt und als eigenständiges Amt weitergeführt wurde. Die hier verzeichneten Akten wurden dem Stadtarchiv in den Jahren 1983 bis 1988 vom Sozialamt übergeben, wobei die Sachakten vollständig übernommen wurden. Da die gesamte Übernahme aller angebotenen Einzelfallakten nicht möglich war, wurden hier lediglich die Akten der Personen aufgehoben, deren Familiennamen mit dem Buchstaben "G" beginnt. Der Bestand enthält 3117 Einheiten, hat einen Umfang von 105 laufenden Metern und gliedert sich in folgende Teile: A Fürsorgerecht, Träger der öffentlichen Fürsorge B Wohlfahrtsamt (Verwaltung) C Fürsorgeleistungen des Wohlfahrtsamts D Jugendfürsorge (gesetzliche Grundlagen) E Jugendamt (Verwaltung) F Fürsorgeleistungen des Jugendamts G Stiftungsamt Es wurde versucht, die Registraturordnung des ehemaligen Wohlfahrtsamts in etwa wiederherzustellen, da sich die Laufzeit der meisten Akten auf die Zeit zwischen 1924 und 1945 bezieht. Erschwerend für die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wirkten sich folgende Gesichtspunkte aus: 1. Die häufigen und zahlreichen Veränderungen in der Ämterorganisation 2. Mehrmalige Änderungen des Aktenplans (so hatten z. B. Akten ver-schiedenen Inhalts gleiche Aktenzeichen) 3. Akten, die vor 1924 im Fürsorgeamt angelegt und später beim Wohlfahrtsamt weitergeführt wurden, erhielten ein neues vierstelliges Aktenzeichen, während Akten, die nicht weitergeführt wurden, ihr altes Aktenzeichen behielten. Auch die lange Laufzeit der Akten (von 1748 bis 1985) machte es schwierig, alle Akten in eine Ordnung zu bringen, wobei es sich bei den Akten, die nach 1945 angefallen sind, zumeist um Einzelfallakten (Sozialhilfe, Tuberkulosehilfe usw.) handelt. In der Mehrzahl enthält der Bestand, wie bereits oben erwähnt, Akten aus der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches, so daß die sozialen Verhältnisse dieser Epoche nachvollzogen werden können. Da der Bestand bereits vor Fertigstellung der Verzeichnungsarbeiten benutzt und auch schon in Veröffentlichungen zitiert wurde, ist dem Repertorium eine Konkordanz beigefügt. Vorhandene Einzelfallakten (Sozialhilfeakten, Familienunterhaltsakten usw.) unterliegen einem besonderen Personenschutz und sind nur in Ausnahmefällen mit besonderer vorheriger Genehmigung benutzbar. Weitere Akten zur Geschichte des Armen- und Sozialwesens in Stuttgart befinden sich im Bestand Depot A, in den Beständen der Hauptaktei sowie im Bestand Stiftungsamt. Stuttgart im Januar 1993 Bearbeitet von Elke Machon 1992 Ergänzungen zum Vorwort: Von Juli bis Oktober 2006 wurde das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch zum Bestand "Sozialamt" von Angelika Gyurcsik unter der Betreuung von Sabine Schrag und Christina Wewer in das Verzeichnungsprogramm Augias 8 übertragen. Unübliche Abkürzungen innerhalb des Original-Findbuchs wurden aufgelöst. Im Original-Findbuch zusammengefasste Einheiten wurden bei einer Anzahl von mehr als 10 Einheiten zusammengefasst in Augias übertragen (422-679, 1099-1131, 1281-1396, 1513-1524), bei weniger als 10 Einheiten wurde diese jeweils gesondert erfasst. Im Zuge der Augias-Eingabe wurde der Bestand zum Teil vermessen und Büschel- durch cm-Angaben ersetzt. Im März 2015 wurden aus der Zeitungsausschnittsammlung dort fälschlicherweise aufbewahrte Akten des ehemaligen "Armenamts" entnommen und unter der laufenden Nummer 3116 in den Bestand 201/1-Sozialamt eingegliedert. Die Akten wurden laut eines Vermekrs auf dem Aktendeckblatt am 11. August 1949 dem Archiv übergeben. Eine Einheit (Nr. 3117) wurde nachträglich im Jahr 2015 vom Sozialamt übergeben. Die Fotos wurden dem Stadtarchiv im August 2001 übergeben. Bei den Aufnahmen handelt es sich um zwei Rollfilme, 12 Dias und 50 Druckplatten, alle Aufnahmen sind schwarz/weiß. Die Fotos zeigen soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Jugendhäuser und Fürsorgeeinrichtungen sowie Schulen im Stuttgart der 1950er Jahre. Die Druckplatten sind zum größten Teil mit je einem Abdruck versehen. Von diesen sowie von den Glasdias und den Rollfilmen sind nachträglich je ein PE-Abzug angefertigt worden. Vier Druckplatten sind ohne Abdruck; von diesen lassen sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Abzüge mehr herstellen, da die kleinformatigen Offsett-Druckmaschinen nicht mehr in Gebrauch sind. Die Benutzung erfolgt über die Fotoabzüge. Die Fotos mit der Bestandsbezeichnung FM 86 wurden im Oktober 2001 von Vera Dendler verzeichnet. Es wurde ein maschinenschriftliches Findbuch erstellt. Dieses wurde im Dezember 2016 in das Verzeichnungsprogramm Augias übertragen und dem Bestand 201/1-Sozialamt angegliedert.