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Dokumente
Auswärtiges Amt Berlin, Kolonialabteilung
RMG 1.101 · Akt(e) · 1885-1907
Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

Korrespondenz betr. Verkauf Haus in Otjimbingue; Beschränkung d. Branntweineinfuhr; Seelsorge f. weiße Bevölkerung; Kostenlose Sämereien f. botanische Versuchszwecke; Vertrag m. Kulturingenieur Borchardt-Ott wg. meteorologischer Aufzeichnungen, 1898; Zusammenstellung d. Gesetze über Beurkundungen von Eheschließungen im Ausland, 1894; Nachweis über Eigentum d. RMG in Südwest-Afrika u. Neu-Guinea, 1906

Rheinische Missionsgesellschaft
Bekämpfung des Sklavenhandels
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 926 · Akt(e) · 1888 - 1895, 1900, 1907
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Bericht der Württ. Gesandschaft in Berlin vom 11.12.1888 über vertrauliche Ausführungen des Reichskanzlers von Bismarck über die Lage in Ostafrika, insbes. über den Sklavenhandel Qu. 1; General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz nebst Deklaration vom 02.07.1890 und die Revision der Deklaration vom 08.06.1899 Qu. 4, 44; Durchführung einer "Antisklavenlotterie" in Württemberg (1893) Qu. 5 - 10; Gesetz über die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels von 1895 Qu. 43; Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach Äthiopien 1895 Qu. 42, 46

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 2455 · Akt(e) · (1904, 1905) 1906-1911, 1914
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Enthält auch: Deutsche Marokko-Zeitung, Nr. 105 vom 27.10.1908; Deutsche Marokko-Korrespondenz, Nr. 46 vom 5.11.1908 (?); Denkschrift und Aktenstücke über deutsche Bergwerksinteressen in Marokko, (1806-1909), 1910 (?); Anfrage im württembergischen Landtag zur deutschen Aktion vor Agadir, 1911; Beratung über die Abänderung des Schutzgebietgesetzes, 1911;Material betr. die Konzessionen im französischen Kongo, Nov. 1911; zwei Karten, 1911, 1914; Berichte und Protokolle über Sitzungen der Budjetkommission des Reichstags, Nov. 1911; französisch-spanisches Abkommen über Marokko, (1904, 1905), 1911; Denkschrift über die Ablösung von vier französischen Gesellschaften in Kamerun, 1914.

BArch, R 4606 · Bestand · (1923-) 1937-1945 (-1948 )
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Steine sprechen nicht. Noch viel weniger können oder müssen gar ganze Bauwerke die ganze historische Wahrheit verraten. Der Nationalsozialismus sollte funktionieren. Auch Bauen im Nationalsozialismus diente diesem Ziel, unmittelbar im Auftrag des Systems oder mittelbar zumindest, indem es dieser Zielsetzung nicht entgegenstand. Die Indienstnahme der Architektur durch das Regime blieb nicht auf Neubauten der NS-Zeit beschränkt. Der Nationalsozialismus richtete sich auch im Bestand ein, instrumentalisierte Altbauten allenthalben für seine Zwecke. Nicht einmal alle bedeutenden Kommandozentralen des NS-Regimes oder Hauptschauplätze des NS-Terrors waren durchweg in Bauten untergebracht, denen im historischen Rückblick ihre Herkunft und damalige Funktion anzusehen wären. Im Gedächtnis der Stadt und im Stadtraum sind Orte der Täter wie Orte der Opfer überliefert, deren Rolle sich erst in der Erläuterung und Kommentierung ihrer historischen Funktion im "Dritten Reich" erschließt. Vorgeschichte bis 1937 Die Architektur diente im Dritten Reich dazu, Macht und Herrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das wird in der Innenstadt Berlins besonders deutlich. Die monumentalen Neubauten in der Reichshauptstadt sollten "deutsche Weltgeltung" symbolisieren. Adolf Hitler wollte in Berlin "Werke für die Ewigkeit" entstehen sehen, "nur mit dem alten Ägypten, Babylon oder Rom vergleichbar", wie er 1936 sagte. Auf dem Reichsparteitag 1937 verkündete Hitler: "... Deshalb sollen unsere Bauwerke nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft." Bald nach der Machtergreifung wurde mit propagandistisch wirksamen Bauvorhaben begonnen. Dazu gehörten das Reichsluftfahrtministerium, der Flughafen Tempelhof, der zum "Weltflughafen" ausgebaut werden sollte, und das im Hinblick auf die Olympischen Spiele erweiterte und neugestaltete Reichssportfeld. Die machtvollen Bauten wurden mit großem publizistischen Aufwand der Öffentlichkeit präsentiert. Auf dem Reichsparteitag 1936 in Nürnberg kündigte Hitler den "Neuaufbau von Berlin als Hauptstadt des Deutschen Reiches" an. Hitler hatte anfangs die Absicht gehabt, seine Pläne zur Neuordnung des innerstädtischen Bereichs von der Berliner Stadtverwaltung bearbeiten zu lassen. Als er feststellen musste, dass die kommunalen Behörden zögerten, seine weitreichenden Umgestaltungsphantasien durchzusetzen, änderte er die Zuständigkeiten für Planen und Bauen in der Hauptstadt. Der junge Architekt Albert Speer wurde am 30. Januar 1937 zum Generalbauinspektor für die Umgestaltung der Reichshauptstadt (GBI) berufen und direkt dem "Führer" unterstellt. Organisation und Geschichte ab 1937 Wenige Tage nach der Ernennung Speers ordnete Hitler an, das Haus der Akademie der Künste am Pariser Platz Nr. 4, das bis dahin zum Amtsbereich des Erziehungsministers gehört hatte, für das Büro des Generalbauinspektors zu räumen. Binnen anderthalb Jahren schwoll allein der Planungsstab des GBI auf siebenundachtzig Personen an, während die sogenannte Durchführungsstelle noch einmal ebenso viele Mitarbeiter beschäftigte. An die leitenden Stellen der drei Hauptabteilungen, in die er das Amt teilte, berief Speer einige gleichermaßen fachkundige wie zuverlässige Leute: Das Hauptbüro, das den Etat verwaltete, übernahm der Finanzfachmann Karl Maria Hettlage, die Allgemeine Bauleitung Walter Brugmann, den Speer in Nürnberg kennengelernt hatte, und für das Planungsbüro, da ihm sachlich am wichtigsten war, zog er neben Hans Stephan, mit Rudolf Wolters und Willi Schelkes zwei langjährige, ihm seit Studientagen verbundene Freunde heran. Die seit 1937 nacheinander entstandenen Ämter Speers wurden erst Mitte 1940 unter zentraler Leitung des GBI in drei Hauptämter gegliedert. Nach seiner Ernennung zum GBI erweiterte Speer seinen Planungsstab zur "Dienststelle" des GBI. Dieses spätere Hauptamt I, Planungsstelle, war für alle Planungsangelegenheiten zuständig, ordnete bis 1942 mehr als einhundert Bereiche der Neugestaltung an und setzte die jeweiligen Räumungstermine fest. Ab 1938 wurden auf der Grundlage der "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" jüdische Mieter zur Aufhebung ihrer Mietverträge gezwungen, es erfolgten Einweisungen in Judenhäuser, später in Konzentrationslager. Für die "Aussiedlung" von Juden und die Neuvergabe der Wohnungen war die "Durchführungsstelle" des GBI unter Leitung von Karl Maria Hettlage eingerichtet worden. Auf diese Weise wurden etwa 18.000 Wohnungen requiriert. Gebiete, aus denen die Juden vollständig vertrieben waren, wurden als "judenfrei" bezeichnet. Die Anzahl der Bauten, die in den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft zwischen 1933 und 1945 entstanden sind, ist überraschend hoch, zumal man bedenken muss, dass durch den Zweiten Weltkrieg eigentlich nur sechs Jahre zur Verfügung standen. Im November 1939 wurde ein kriegsbedingtes Neubauverbot erlassen, dem ein halbes Jahr später die Einstellung aller nicht kriegsnotwendigen Baumaßnahmen folgte. Gesetzesgrundlagen Der GBI wurde durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 berufen. Das Amt selbst wurde Albert Speer übertragen, der seit 1934 "Der Beauftragte für Bauwesen im Stab des Stellvertreters des Führers" war und als solcher schon einige NS-Parteibauten vor allem in Nürnberg errichtet hatte. Die Zuständigkeit des GBI ging zunächst nicht über Berlin und nähere Umgebung hinaus. Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4. Okt. 1937 enthält noch keine nähere Bestimmung über die für die Ausführung dieser Vorhaben vorgesehene, von Hitler selbst "beauftragte Stelle". Nur so war es möglich, dass durch Erlass vom 21. Dez. 1938 ein besonderer "Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung" München berufen und dieses Amt mit dem NS-Parteiarchitekten Paul Giesler besetzt wurde; Giesler war außerdem mit der Errichtung von NS-Parteibauten in Augsburg und Weimar beauftragt. Erst durch den dritten Erlass über den GBI vom 18. Okt. 1940 wurde die Zuständigkeit des GBI bedeutend erweitert. Dieser wurde darin ausdrücklich zur "beauftragten Stelle" im Sinne des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte erklärt. Seine neuen Aufgaben wurden dementsprechend wie folgt umschrieben: "Dem GBI obliegt neben der Neugestaltung der Reichshauptstadt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in anderen Städten.....Er ist ermächtigt, die ihm durch den Erlass vom 30. Jan. 1937 übertragenen Befugnisse für diese Städte entweder selbst oder durch Beauftragte auszuüben." In den Jahren 1938 bis 1942 wurden auf Grund des Gesetzes vom 4. Okt. 1937 insgesamt 32 Städte im damaligen Reichsgebiet durch Erlasse und Verordnungen, die im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, in die neue Planung einbezogen. Ab Ende 1942 ruhte der Fortgang aller städtebaulichen Pläne friedensmäßiger Art völlig, da kriegswichtige Aufgaben der Lösung harrten und Speer daran selbst seit seiner Berufung zum Reichsminister für Bewaffnung und Munition am 15. Febr. 1942 und am 2. Sept. 1943 zum Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion weitestgehend beteiligt war. Mit dem Erlass über die Vorbereitung des Wiederaufbaues bombenbeschädigter Städte vom 11. Okt. 1943 wurde Speer in seiner Eigenschaft als GBI mit den notwendigen Aufgaben beauftragt. Er hatte den Rahmen für die künftige Gestaltung der Städte festzulegen und das Recht, in städtebaulichen Fragen der Wiederaufbaustädte an Stelle des Reichsarbeitsministers zu entscheiden. Die Ausschaltung des Reichsarbeitsministers, an den bis dahin Speer als GBI trotz seiner unmittelbaren Unterstellung unter Hitler gebunden war, war vor allem eine Folge der nunmehrigen Stellung Speers als Reichsminister. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferung des Generalbauinspektors für die Reichshauptstadt ist in Deutschland auf drei Archive verteilt: das Bundesarchiv, das Landesarchiv Berlin und das Bayerische Hauptstaatsarchiv München. Für den Bestand R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt lagen insgesamt drei Findbücher im Bundesarchiv vor. Die Bestände sind Anfang der 1990er Jahre aus Potsdam und Koblenz zusammengeführt worden und tragen seitdem die Bestandsbezeichnung R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt. Im Landesarchiv Berlin befinden sich 1016 Akten sowie in der dortigen Plankammer 1.000 Blatt des GBI unter der Signatur A Pr.Br.Rep. 107 aus den Jahren (1935) 1937 bis 1945. Außerdem befinden sich hier Akten des seit Juli 1932 und zuletzt in seinem Auftrag tätigen Gräberkommissars, des ehemaligen sozialdemokratischen Regierungspräsidenten Ernst von Harnack. Die nach Stadtbezirken und Friedhöfen geordnete Kartei der Gräber bedeutender Persönlichkeiten sollte die Errichtung eines Ehrenfriedhofes vorbereiten, der "der geistigen Bedeutung der Reichshauptstadt Ausdruck verleihen" sollte (148 Bde., 1941-1943). Mit der Provenienzangabe "Baubüro Speer" befinden sich im Hauptstaatsarchiv München über 3.000 Pläne für Bauten vor allem in Berlin (u.a. Reichskanzlei, Reichstag, "Haus des Führers", "Große Halle"), das Parteitagsgelände in Nürnberg und andere. Weiterhin existiert im Sonderarchiv in Moskau ein Bestand, der unter Fond 1409 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt insgesamt 86 Akten unterschiedlichsten Inhaltes aus den Jahren 1920 bis 1944 enthält, z.B. zum Einsatz von Kriegsgefangenen beim GBI oder Schriftwechsel Speers mit Behörden und Privatpersonen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand wurde vor 1990 sowohl in Potsdam mit der Bestandsbezeichnung R 46.06 als auch in Koblenz (R 120) bis zur Findbucherstellung archivisch bearbeitet. Mit der genannten Zusammenführung der Bestände erhielten die Koblenzer Akten neue Signaturen. Angesichts des großen öffentlichen Interesses an Informationen aus diesem Archivbestand entschloss man sich im Jahr 2008 zur Retrokonvertierung der Findbücher mit dem Ziel einer Veröffentlichung im Internet. Erschlossen und nachträglich verzeichnet wurden 177 Akten aus einer Aktenübergabe des Staatsarchivs Bamberg aus den 1980er Jahren, die den Bau des Oberkommandos des Heeres und der Soldatenhalle zum Inhalt haben. Hinzu kamen im Jahre 2008 auch die unter der bisherigen Bezeichnung "Kleine Erwerbungen Nr. 864" geführten 29 Akten Nachlassunterlagen des Abteilungsleiters beim GBI, Schelkes. Eine weitere Übernahme beinhaltete den archivisch in den Bestand übernommenen Bestandsteil "Kunst im Dritten Reich", aus dem 38 Verzeichnungseinheiten an Karten und Plänen dem Bestand zugeordnet und verzeichnet wurden. Die Archivalien sind bereits 1997 von der Abteilung DDR übernommen worden. Sie sind jedoch jedoch wegen Signaturengleichheit nicht dem Bestand hinzugefügt, sondern bis dahin als ein extra Konvolut ohne direkten Bestandsbezug geführt worden. Die vorgefundenen Klassifikationen wurde weitgehend übernommen und sachorientiert zusammengefasst. Die bis dahin vorliegenden Erschließungsdaten wurden zum Teil verändert sowie Serien und Bandfolgen gebildet. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Der Kartenbestand wird in eigens dafür vorgesehenen Mappen und Schränken gelagert. Inhaltliche Charakterisierung: Büro Speer 1937-1944 (111); Handakten leitender Mitarbeiter (soweit nicht sachlich zugeordnet) 1937-1944 (59); Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft: Allgemeine Verwaltung: Dienststellenverwaltung 1937-1945 (99), Allgemeine Aufgabenverwaltung 1932-1945 (442), Grundstücks- und Gebäudeangelegenheiten 1937-1945 (71), Beschaffungswesen und Inventarverwaltung 1937-1945 (4), Haushaltsangelegenheiten 1937-1945 (299), Rechnungs- und Buchhaltungswesen 1938-1944 (17), Geheimakten (chronologisch) 1938-1945 (34), Prüfungsamt 1940-1945 (56), Amtskasse 1938-1945 (91), Sonstige Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten 1939-1945 (11). Personal 1938-1943 (152), Recht 1937-1945 (51), Wohnungsfragen (Räumung und Umsiedlung), 1937-1945 (50), Kontingentsverwaltung 1939-1945 (80); Planungsstelle: Plankammer 1937-1943 (15), Wettbewerbe Ausstellungen und Sammlungen 1934-1942 (44), Bereichserklärungen 1938-1944 (64), Einzelne Bauplanungsbereiche: Allgemeines 1937-1945 (133), Rüstungsausbau 1939-1943 (43), Wehrmachtanlagen 1937-1944 (98), Reichsluftfahrtministerium Flughäfen 1937-1940 (31), Verkehr 1934-1943 (402), Bauten und Anlagen 1935-1944 (567), Behörden und Organisationen 1936-1944 (428), Industriebauten 1936-1944 (402), Wohnbauten in einzelnen Verwaltungsbezirken Berlins und im Umland 1936-1944 (405), Sonstige Planungsvorhaben 1938-1944 (7), Bauvorhaben außerhalb Berlins 1936-1943 (164); Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt 1938-1944(19); Generalbauleitung: Bauleitung Oberkommando des Heeres: Allgemeines 1939-1945 (38), Einzelvorhaben (Baublöcke) 1939-1945 (150). Bauleitungen 1939-1945 (10), Karten Pläne Schemata: Allgemeines 1938-1942 (11), Bebauungsplanung Siedlungen und Randgemeinden 1938-1942 (20), Straßen und Plätze Grün- und Freiflächen 1937-1943 (50), Behörden und Institutionen 1938-1943 (36), Wehrmacht Einrichtungen des Reichsluftfahrtministeriums 1937-1940 (7), Hochschul- und Lehreinrichtungen 1938-1943 (11), Industrie- und Bürobauten 1939-1943 (28), Wohnbauten 1939-1944 (46), Reichsbahnbaudirektion Berlin 1939-1941 (18), Theaterbauten 1936-1943 (260), Bauten außerhalb Berlins 1923-1948 (44). Abwicklungsstelle: 1946-1948 (1). Zitierweise: BArch, R 4606/...

In feindlichen Ländern: Bd. 2
BArch, RM 5/2618 · Akt(e) · (1917) 1918-1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Reichskolonialamt: "Die Kolonialdeutschen aus Deutsch-Ostafrika in belgischer Gefangenschaft". Druck, 1918 "Kriegs-Zeitschrift der Hamburg-Amerika-Linie Nr. 31". Druck, 10.8.1918 Amerikanisches Gesetz gegen Spionage und andere politische Verbrechen. Druck, 15.6.1917 Britische Parlamentsdrucksache betr. Handel mit dem Feind, 16.4.1918 "Bericht des Obermaschinisten Lehmann über seine Erlebnisse in russisch-sibirischer und englischer Kriegsgefangenschaft", o. Dat.

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

BArch, R 43-I/946 · Akt(e) · Sept. 1919 - Sept. 1923
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Gesetz über die einstweilige Versetzung der Kolonialbeamten und der Beamten der obersten Kolonialbehörden in den Ruhestand 1919 Eingaben ehemaliger Kolonialbeamter, zumeist wegen Versorgungsfragen, Verleihung von Amtsbezeichnungen 1920 - 1923 Vizewachtmeister W. Böhmer, Verurteilung wegen vermeintlichen Mordes an Eingeborenen in Südwestafrika 1920

BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

BArch, RM 2/1842 · Akt(e) · Sept. 1890 - Juni 1891
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Instruktion für den dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika beigegebenen Seeoffizier (Vervielfältigung), 14. März 1891 Gesetz betreffend die Kaiserl. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika (Druck), 1891 Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserl. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika (Druck), 9. Apr. 1891 Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1891/1892 (Entwurf, Vervielfältigung), 1891 Bekleidungsbestimmungen für die Kaiserl. Schutztruppe (Abschrift), 4. Juni 1891