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Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

BArch, R 67 · Bestand · 1914-1921
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Stand: Dezember 2003 Bestandsbeschreibung: Durch Vermittlung des Preußischen Kriegsministeriums schlossen sich im Januar 1915 der Hamburgische Landesverein vom Roten Kreuz und der Frankfurter Verein vom Roten Kreuz zusammen mit dem Ziel, eine einheitliche Arbeitsgemeinschaft aller mit der Vermißtennachforschung und Gefangenenfürsorge befaßten Stellen herbei zu führen. Für die Vermißtennachforschung wählte man den Namen "Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene" und für die Gefangenenfürsorge den Namen "Hilfe für kriegsgefangene Deutsche". Bis Mai 1915 gelang es, alle größeren Rotkreuz-Vereine in Deutschland in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu fassen. Im September 1915 verständigten sich die Arbeitsgemeinschaft und das Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin über Grundsätze ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in den Bereichen der Vermißtennachforschung und der Gefangenenfürsorge. Die beiden Zentralen in Hamburg und Frankfurt am Main wurden zu amtlichen Auskunftsstellen im Sinne der Haager Landkriegsordnung; gleichzeitig wurden sie an das Zentral-Nachweise-Bureau des Preußischen Kriegsministeriums angegliedert. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Nachforschung nach vermißten Soldaten, die Beschaffung von offiziellen Totenscheinen und die Verbesserung des Postverkehrs mit Kriegsgefangenen. Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz bemühte sich darüber hinaus um die Nachrichtenvermittlung in den besetzten Gebieten Frankreichs, Rußlands und Rumäniens sowie um die Verbesserung der Lage der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland. Im Juli 1916 gründete Rudolf Lismann, ein leitender Mitarbeiter des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene vom Frankfurter Verein vom Roten Kreuz, das Archiv des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, später Archiv für Kriegsgefangenenforschung. Sein Ziel war eine umfassende Dokumentation über die Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs unter einheitlichen Gesichtspunkten. Zu den Sammlungsgebieten gehörten die Hilfsorganisationen der Rotekreuzvereine, Vermißte, Kriegs- und Zivilgefangene, Stellung der Gefangenen im Völkerrecht sowie Flüchtlinge, Geiseln und Entflohene. Erschließungszustand: Findbuch (1984) Zitierweise: BArch, R 67/...

BArch, RM 39 · Bestand · 1883-1903
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Auslandsstationen waren fest umrissene außerheimische Seegebiete, in denen das Deutsche Reich seine Interessen ständig durch Kriegsschiffe ohne feste Stützpunkte vertreten ließ. Der dienstälteste Kommandant oder Geschwaderchef hatte u.a.auch über militärpolitische Angelegenheiten zu berichten. Bestandsbeschreibung: Auslandsstationen waren fest umrissene außerheimische Seegebiete, in denen das Deutsche Reich seine Interessen ständig durch Kriegsschiffe ohne feste Stützpunkte vertreten ließ. Der dienstälteste Kommandant oder Geschwaderchef hatte u.a. auch über militärpolitische Angelegenheiten zu berichten. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind wenige Akten von der australischen, ostasiatischen und ostamerikanischen Station. Erschließungszustand: Archivalienverzeichnis Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 0,3 lfm 8AE Zitierweise: BArch, RM 39/...

Außenpolitisches Amt der NSDAP (Bestand)
BArch, NS 43 · Bestand · (1927-1932) 1933-1942
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1933 unter der Leitung Alfred Rosenbergs eingerichtet mit der Aufgabe, die außenpolitischen Ziele der Reichsregierung den Gliederungen und Dienststellen der NSDAP, aber auch dem Ausland und seinen diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu vermitteln; im Februar 1943 faktische Auflösung im Rahmen der Maßnahmen des "totalen Kriegseinsatzes". Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Grundsätze 1928-1944 (38). Hauptamt Länderbetreuung 1932-1943 (40). Amt Presse: Allgemeine und internationale Presseangelegenheiten 1931-1944 (19), Deutschland 1926-1944 (66), Europa 1918-1944 (202), Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten 1933-1940 (5), Amerika 1933-1944 (19), Asien 1931-1943 (30). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1999) Online-Findbuch Zitierweise: BArch, NS 43/...

Bank der Deutschen Arbeit (Bestand)
BArch, R 8120 · Bestand · 1933-1940
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Arbeit entstand 1933 in Berlin als private Spezialbank durch die Zerschlagung der Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenbanken, gesteuert von der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Sie übernahm das Vermögen der freien und christlichen Gewerkschaften. Zunächst betsnd die Hauptfunktion in der Kreditgewährung für Arbeitsbeschaffungs- und Siedlungszwecke, später entwickelte sich die Bank zu einer allgemeinen Kreditbank mit einer Vielzahl von Filialen im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten. Inhaltliche Charakterisierung: Neben wenigen Generalia 1925-1950 sind in erster Linie Einzelfallakten zu einzelnen Firmen A-Z vorhanden. Erschließungszustand: Findkartei (1974) Zitierweise: BArch, R 8120/...

Bank der deutschen Luftfahrt AG (Bestand)
BArch, R 8121 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Luftfahrt, auch Aero- oder Luftfahrtbank genannt, entstand durch die Umwandlung der Luftfahrtkontor GmbH in eine Aktiengesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Juli 1940. Gegenstand des Unternehmens laut Satzung von diesem Datum war "die Durchführung von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften, die mittelbar oder unmittelbar Zwecken der Luftfahrt dienen, ferner die Verwaltung und Überwachung von Unternehmen der Luftfahrt sowie die Durchführung all dieser Geschäfte auch im Treuhandverhältnis" [1]. Die Luftfahrtkontor GmbH war im Kontext der Übernahme des Junkers-Konzerns 1933/34 durch das Reichsluftfahrtministerium (RLM) gegründet worden und besaß 1938 die Zuständigkeit für die Verwaltung 1. der an Unternehmen der Luftfahrtindustrie verpachteten Anlagen in Reichsbesitz, 2. der Beteiligungen des Reichs an Unternehmen der Luftfahrtindustrie und 3. der Investitionskredite [2]. Im Zuge des sogenannten "Kapitalschnitts" zur Reform der Unternehmensfinanzierung wurden die bis dahin gewährten Investitionskredite in staatliche Beihilfen für Sonderabschreibungen umgewandelt und die Firmen angehalten, verstärkt eigene Mittel und Fremdkapital zur Investitionsfinanzierung einzusetzen. Dazu erachtete man sowohl im RLM als auch im Reichsfinanzministerium (RFM) die Einrichtung einer eigenen Geschäftsbank für die Luftfahrt als sinnvoll, die mit ihren Krediten den Anschub für das Engagement anderer Banken und sonstiger Geldgeber darstellen sollte und der alle Reichsbeteiligungen auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs zu übereignen waren. Am 9. Juni 1939 erhielt die Luftfahrtkontor GmbH vom Reichskommissar für das Kreditwesen die Zulassung als Bank und erwarb nach Kriegsbeginn rasch den Charakter einer "Universalbank der deutschen Luftfahrt" [3]. Neben den herkömmlichen Investitionskrediten vergab die Luftfahrtbank an die Luftfahrtrüstungsunternehmen - ähnlich wie die Deutsche Industriebank für die Lieferanten von Heer und Marine - seit Herbst 1939 mehr und mehr auch die vom Reichswirtschaftsministerium (RWM) bereitgestellten Kredithilfen für die Mobilisierung der Rüstungsproduktion (kurz: "Mobkredite") mit Reichsbürgschaft. Dies bedingte eine erhebliche Ausweitung des Kreditvolumens der Bank, was gemeinsam mit der deutlichen Erhöhung der verwalteten Beteiligungen und der Einlagen der Luftfahrtfirmen sowie der zunehmenden Betätigung an der Börse und am Geldmarkt zur Umbenennung in "Bank der Deutschen Luftfahrt" und Umwandlung in eine AG führte. Damit wurde dem Wunsch des Generalluftzeugmeisters Ernst Udet entsprochen, dass "die Eigenschaft des Unternehmens als Bank in der Firmenbezeichnung zum Ausdruck" kommen möge [4]. Die Bank der Deutschen Luftfahrt residierte wie ihre Vorgängerin Luftfahrtkontor zunächst in Berlin-Schöneberg, Am Park 12. In der Nacht vom 1. auf den 2. März 1943 brannte das Ge‧bäude nach einem alliierten Luftangriff vollständig aus, woraufhin die Bank ihre Geschäfts‧räume in das Zentrum von Berlin (Werderstr. 7) verlegen mußte. Infolge des Brandes scheint auch Aktenverlust zu beklagen gewesen zu sein [5]. Unzufrieden mit der nicht als standes‧gemäß erachteten Unterkunft, forcierte man seitens der Bank noch im Frühjahr 1944 die Bemühungen, das früher der jüdischen Firma Panofski & Co. gehörende Grundstück An der Stechbahn 1-4 käuflich zu erwerben, um dort einen großräumigen Neubau errichten zu kön‧nen, doch stieß man mit diesem Vorhaben beim RFM trotz der Parteinahme des Ministerial‧dirigenten im RLM Alois Cejka offenbar auf taube Ohren [6]. Auswärtige Vertretungen besaß die Bank der Deutschen Luftfahrt 1944 in München 15 (Bavariaring 47), Wien 1 (Reichsratstr. 1) und Budapest (IV. Szervita-tér 10) [7]. Im September 1941 übernahm die Aerobank rückwir‧kend zum 1. Juli 1941 das gesamte Aktienkapital der NV Hollandsche Buitenlandbank, die fortan als "Aero-Bank NV" mit Sitz in Den Haag und Amsterdam fungierte. Gleichzeitig erhielt man die Genehmigung zur Errichtung eines selbständigen Bankinstituts in Paris ("Aero-Bank, Paris"). Den beiden westlichen Filialen oblag die Finanzierung der in die Niederlande und nach Frankreich verlagerten Rüstungsaufträge; die Aero-Bank in Paris besaß zudem noch dadurch eine spezielle Bedeutung, daß sie in der französischen Hauptstadt die einzige unter deutschem Einfluß stehende Bank war [8]. Zur Bank der Deutschen Luftfahrt gehörten außerdem zwei große Tochtergesellschaften: Zum einen die im November 1943 durch Zu‧sammenschluss der Gesellschaft für Luftfahrtbedarf mbH (gegründet 1939 durch das RLM zur Steuerung von Ankauf und Verwaltung bzw. Verteilung von Ersatzteilen in der Luftfahrt‧industrie) mit der Deutschen Luftfahrt- und Handels-AG (Delhag) entstandene Luftfahrtbe‧darfs-AG in Berlin-Köpenick [9]; zum anderen die vom RLM zur Verwaltung der Pachtwerke errichtete Luftfahrtanlagen GmbH in Berlin-Steglitz mit ihrem Zweigunternehmen, der Luft‧fahrtanlagen Ost GmbH (Sitz Krakau, gegründet zur treuhänderischen Verwaltung der Luft‧fahrtunternehmen im "Generalgouvernement") [10]. Direktor der Bank der Deutschen Luft‧fahrt während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens war Fritz Rudorf, nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. Vorstandsmitglied der Dresdner Bank. Organisations- oder Aktenpläne der Bank der Deutschen Luftfahrt sind nicht überliefert, doch liegen im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) eine Reihe von Geschäfts-, Vierteljahres-, Jahres- und Prüfungsberichten vor, aus denen die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in aller Deutlichkeit hervorgeht [11]. Zum Zeitpunkt der Gründung viert‧größtes deutsches Kreditinstitut, etablierte sich die Aerobank seit 1941 unangefochten an dritter Stelle hinter Deutscher und Dresdner Bank. Das Grundkapital, das bei der Gründung 70 Mio. RM betrug, wurde 1943 auf 150 Mio. RM erhöht; die Kundschaftseinlagen stiegen beispielsweise von 82,6 Mio. RM (verteilt auf 311 Konten) im März 1941 auf 272,7 Mio. RM (auf 419 Konten) ein Jahr später; die Beteiligungen erhöhten sich von 175 Mio. RM im März 1941 auf 856 Mio. RM im September 1944; das Kontingent der reichsverbürgten Kredite wuchs von 250 Mio. RM im Juni 1940 sukzessive auf 1,9 Mrd. RM im August 1944 an - bei der Deutschen Industriebank dagegen im selben Zeitraum "nur" von 500 auf 650 Mio. RM [12]. Wie erhofft zogen die "Anschub-Kredite" der Aerobank Kredite anderer Geldgeber nach sich. Die Produktion der Luftfahrtindustrie erfuhr bis 1944 eine Ausweitung beträchtlichen Ausma‧ßes und hatte wesentlichen Anteil am vermeintlichen deutschen "Rüstungswunder" während des Zweiten Weltkrieges [13]. Zunehmende Bedeutung bei den Geschäftsabschlüssen er‧langte die sogenannte Kriegsrisikoklausel, mit der den Firmen Kompensationen für einen unvorhergesehenen Auftragsrückgang für Anlagen, die während des Krieges auf Veranlas‧sung von Reichsbehörden zu errichten waren, eingeräumt wurden [14]. Eine erneute Reform der Auftragsfinanzierung ab dem Frühjahr 1943 unterbrach das Wachstum der Rüstungsproduk‧tion nicht: Fortan leistete das RLM keine Anzahlungen mehr, sondern überwies erst nach Fertigstellung eines Auftrages die volle, preisgeprüfte Summe. Zur Vorfinanzierung wurden daraufhin in noch verstärktem Maß Bankenkonsortien gebildet, innerhalb derer im Bereich der Luftfahrt nahezu ausschließlich der Aerobank die Federführung zufiel. Eine Ausnahme stellte lediglich die 1943 aus dem Zusammenschluss aller Heinkel-Unternehmen hervorge‧gangene Ernst Heinkel AG (EHAG) dar, wo die Commerzbank das Konsortium führte [15]. Das Geschäft der Bank der Deutschen Luftfahrt konzentrierte sich im Vergleich zu den ande‧ren Großbanken auf relativ wenige Kunden, unter denen als bedeutendste mit großem Ab‧stand die Junkers Flugzeug- und Motorenwerke, ferner die Arado-Flugzeugwerke und die Flugmotorenwerke Ostmark hervorzuheben sind. Erst im Jahr 1945 sank die Bereitschaft der Banken, an der Auftragsfinanzierung teilzunehmen, sichtbar. Die Bestrebungen der Aero‧bank, ihre Beteiligungen an Luftfahrtunternehmen noch zu veräußern, blieben ohne wesent‧lichen Erfolg. Immer mehr Firmen waren infolge der Zerstörungen ihrer Betriebe nicht mehr erreichbar oder zahlungsunfähig geworden. Zum 30. Juni 1945 wurde den letzten verbliebe‧nen Mitarbeitern der Bank der Deutschen Luftfahrt gekündigt. [1] BArch R 2/5550, Bl. 188. Siehe zum Umwandlungsprozeß auch R 2/5658. [2] BArch R 2/5550, Bl. 55. [3] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 498-503, das Zitat S. 500. [4] In einem Schreiben an den MinR im RFM Mayer vom 27. Jan. 1940, BArch R 2/5550, Bl. 131. [5] BArch R 8121/394 und 409. [6] BArch R 2/5551, Bl. 111ff. [7] BArch R 2/5656, Bl. 47. [8] BArch R 2/5551, Bl. 56f.; zur Geschäftsentwicklung der Auslandsinstitute siehe die Berichte und Bilanzen in R 8121/719 und 737 sowie R 2/5530-5536. [9] BArch R 8121/18, 19 und 484. [10] BArch R 8121/450-451 und 636; R 2/5490. [11] BArch R 2/5653-5657; siehe auch die Umwandlungsbilanz zum 1. April 1940 und die verschiedenen Vermerke des MinR/MinDirig im RFM Mayer zu den Geschäftsberichten in den genannten Akten und in R 2/5550-5551 sowie die Jahresabschlüsse 1941/42-1943/44 in R 2/5551a. Das Geschäftsjahr bei der Aerobank lief jeweils vom 1. April bis zum 31. März. [12] BArch R 2/5551, Bl. 57, 76 und 127; R 2/5653, Bl. 6f.; R 2/5655, Bl. 65; R 2/5656, Bl. 12. [13] Vgl. z. B. Blaich, Wirtschaft und Rüstung, S. 50-53 und S. 130f.; Boelcke, Stimulation und Verhalten von Unternehmen, S. 104; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 3, S. 163-175. [14] Vgl. Boelcke, Die Kosten von Hitlers Krieg, S. 129f.; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 2, S. 522. [15] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 760-765. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die über den Zweiten Weltkrieg hinaus erhalten gebliebenen Akten der Bank der Deutschen Luftfahrt AG sind 1970 vom Deutschen Wirtschaftsinstitut (Ost-)Berlin an das Deutsche Zen‧tralarchiv Potsdam übergeben worden und bildeten dort den Bestand 80 Ba 6. Im Zuge der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR nach der Wiedervereinigung erhielt der Bestand unter Übernahme der in Potsdam vor‧genommenen Zählung der einzelnen Aufbewahrungseinheiten die Bestandssignatur R 8121. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bereits im Deutschen Wirtschaftsinstitut hatten die Firmenakten der Bank der Deutschen Luftfahrt vier- bis fünfstellige Nummern erhalten, die auf heute teilweise nicht mehr erhalte‧nen Aktenschwänzen angebracht worden waren. Lagen zu einer Firma mehrere Bände vor, waren abgeleitete Signaturen gebildet worden. Nach der Übernahme durch das Deutsche Zentralarchiv wurde der Bestand dort von August 1971 bis Juli 1972 auf Karteikarten erfasst, wobei die neue, mit 1 beginnende Signierung in ihrer - willkürlichen, jedenfalls nicht alpha‧betischen oder chronologischen - Reihenfolge im wesentlichen dem vorgefundenen Zustand entsprach, doch wurden nun auch mehrere Bände zu einem Geschäftskunden fortlaufend durchgezählt. Eine Kassation ist wegen des hohen inhaltlichen Werts damals wie auch spä‧ter nicht erfolgt. Die Karteikarten hat man alphabetisch sortiert; zur Anfertigung eines Find‧buchs ist es offenbar nie gekommen. Im Gegensatz zu den Personalakten der Bank, die nur vereinzelt vorliegen - mit einer auffäl‧ligen Häufung beim Anfangsbuchstaben W - und deshalb keinen eigenen Bestand bilden, scheinen die Akten der Firmenkunden vergleichsweise vollständig überliefert zu sein. Darauf deuten zumindest die dem Reichsfinanzministerium zur Verfügung gestellten und im Bestand R 2 verschiedentlich dokumentierten Listen der Beteiligungen der Aerobank hin: Zu beinahe allen dort aufgeführten Firmen befinden sich auch Akten im Bestand R 8121. Die Findkartei von 1971/72 bildete die Grundlage der jetzt vorliegenden Verzeichnung und Klassifikation, die mit dem BASYS-S-Programm des Bundesarchivs zur IT-gestützten Er‧schließung und Findbucherstellung im Herbst 2006 durchgeführt wurde. Dabei ging es in erster Linie um eine Anpassung zumal des Vokabulars an die aktuellen Erschließungsrichtli‧nien, um die Ausbügelung gravierender Fehler besonders bei der Titelbildung, die Ergän‧zung fehlender Laufzeiten, die behutsame Vereinheitlichung der seinerzeit sehr unterschied‧lich gewichteten Enthält-Vermerke und die Gruppierung zusammengehöriger Bände zu Se‧rien und Bandfolgen, die fast ausschließlich archivisch gebildet wurden. Zur Vereinfachung der Recherche wurden zudem gelegentliche Verweise auf weitere einschlägige Akten aus Bundesarchiv-Beständen eingerichtet. Die alphabetische Sortierung nach Firmennamen wurde als in diesem Fall einzig sinnvolle beibehalten; außerhalb dieser Klassifikationsgruppe stehen lediglich die überschaubaren Personalakten und die Unterlagen aus Auskunftei, Kre‧ditabteilung und Tochterinstituten der Bank der Deutschen Luftfahrt. Ortsnamen sind durch‧weg in der deutschen Form angegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Großteil der Überlieferung bilden die Einzelfallakten zu den Firmenkunden der Bank der Deutschen Luftfahrt, die prinzipiell nach demselben Schema in 5 Rubriken untergliedert sind: 1. je nach Anfall Betriebsmittelkredite, Investitionskredite, Tilgungsdarlehen, Avalkredite (mit Kreditprotokollen); 2. Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnungen, Zwischenbilanzen, Prüfungsberichten etc.; 3. Rechtsverhältnisse/Auskünfte (hier befinden sich die Handelsregi‧sterauszüge sowie die sehr oft von der Auskunftei W. Schimmelpfeng, teils auch von ande‧ren Auskunfteien, Groß- und regionalen Banken eingeholten Informationen über die Ent‧wicklung der Unternehmen und die Firmenleitungen, in den Enthält-Vermerken als "firmen‧geschichtlicher Abriss" notiert); 4. RLM, d. h. Korrespondenz mit dem Reichsluftfahrtministe‧rium über die Firma sowie Verträge zwischen dem Reich und der Firma; 5. erledigte Kredite. Vor diesen 5 Rubriken befindet sich meist eine eingeheftete Mappe mit allgemeiner Korre‧spondenz, etwa über die Änderung von Firmennamen, Verlagerungen u. ä., sowie Vermerken über Besprechungen, die bei umfangreichen Geschäftsbeziehungen aus dem Ordner her‧ausgenommen und als eigene Akte geführt sein kann. Im Fall von Konsortien wurden in der Regel zu den einzelnen mit- bzw. unterbeteiligten Banken eigene Hefter angelegt, die gleichfalls in den Hauptordner integriert wurden. Schließlich verfügen die meisten Ordner über eine lose eingelegte Mappe mit Anlagen (Lageplänen, Katasterzeichnungen, Grund‧buchauszügen, Mantelabtretungen, Sicherungsübereignungen, Mietverträgen, Versiche‧rungsscheinen u.ä.), die nur in Ausnahmefällen - offenbar dann, wenn sie versehentlich vom Hauptordner getrennt wurde - als eigene Akte behandelt wurde. Zu den größten Kunden existieren mitunter noch separate "Beiordner", in denen Bilanzen, Gewinn- und Verlustrech‧nungen, Vermerke über Konzerngliederungen oder -neuordnungen, Prüfungsberichte etc. in eigene Fächer eingeordnet wurden. Die Vorgänge innerhalb der Akten sind kaufmännisch abgelegt. Zu beachten ist, daß die Bilanzen der Firmenkunden oft älteren Datums sind als der eigentliche Laufzeitbeginn der Akten, da sich die Bank im Normalfall vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen über die bisherige wirtschaftliche Entwicklung zu informie‧ren suchte. Die Akten der Serie "Auskunftei" beinhalten in alphabetischer Reihenfolge alle eingeholten Auskünfte über die Kunden der Bank der Deutschen Luftfahrt sowie über einige Unterneh‧men, zu denen keine Akten überliefert sind. Berichte zu einer Reihe von Firmen liegen somit doppelt vor - hier und in Rubrik 3 der Einzelfallakten, dort allerdings ohne die vorausgegan‧genen Anfragen ‧-, doch dürfte diese Serie, obgleich nicht alle Buchstaben erhalten sind, mit ihrer kompakten Bündelung von Informationen über einen großen Kreis von Unternehmen der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne von besonderem Wert sein und gleichzeitig einen raschen Überblick über die mit Recherchen beauftragten Institutionen bieten. Der zu dieser Serie gehörige Band "Abgelehnte Auskünfte" ist ebenfalls alphabetisch sortiert, jedoch teils nach dem Namen der bei der Aerobank um Informationen bittenden Firma, teils nach dem Namen des Gegenstands der Anfrage. Die nur spärlich überlieferten Personalakten beginnen mit dem Personalbogen und einem Foto und verfügen außerdem über die Rubriken "Zeugnisse/Bewerbung", "Aus‧künfte/Fragebogen", "Anstellungsvertrag" (mit Bescheinigungen über Gehaltsänderungen) und "Allgemeines" (z. B. Beurteilungen, Krankmeldungen, Korrespondenz mit den im Feld eingesetzten Mitarbeitern). Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 8121/...

BArch, R 26-I · Bestand · (1933-) 1936-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Auf eine geheime Denkschrift Adolf Hitlers aus dem Sommer 1936 zurückgehend (überliefert in R 3/1501) wurde der neue Vierjahresplan auf dem Reichsparteitag im September 1936 offiziell verkündet. Als Beauftragter für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 der preußische Ministerpräsident Hermann Göring eingesetzt (RGBl. I 1936, S. 887); als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner). Er erhielt die Befugnis zur zentralen Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen einschließlich der Vollmacht, Anweisungen an die Reichsministerien und alle Ebenen der Partei zu erteilen. Aufgabe des (zweiten) Vierjahresplanes war die Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf Aufrüstung und Kriegsproduktion sowie die Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Importen (Autarkiebestrebung), vor allem im Rohstoff- und Ernährungssektor, um die von Hitler gesteckten Ziele ("1. Die deutsche Armee muß in vier Jahren einsatzfähig sein. 2. Die deutsche Wirtschaft muß in vier Jahren kriegsfähig sein.") zu erreichen. Wichtigste Maßnahmen waren einerseits die Kontingentierung wichtiger Rohstoffe und deren teilweise synthetischer Herstellung im Reich, andererseits die Planung und Lenkung des Arbeitseinsatzes sowie die Stabilisierung der Löhne und Preise, um Investitionen in die Produktionsgüterindustrie zu lenken und den privaten Konsum einzuschränken. Zur Durchführung der Aufgaben wurden zahlreiche Sonderbeauftragte eingesetzt und verschiedene Sonderbehörden geschaffen, unter anderem zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete. 1940 wurde der Vierjahresplan um weitere vier Jahre verlängert mit der Maßgabe einer Anpassung an die Bedürfnisse des Krieges (RGBl. I 1940, S. 1395). Ab 1942 gingen allerdings immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion) über. Bestandsbeschreibung: Der 1936 von Hitler verkündete Vierjahresplan zielte darauf ab, Deutschland innerhalb von vier Jahren wirtschaftlich und militärisch in die Lage zu versetzen, einen Krieg zu führen. Der damit betraute Preußische Ministerpräsident Hermann Göring erhielt dazu weitreichende Kompetenzen im Wirtschafts- und Rüstungssektor, insbesondere in der Rohstoffversorgung. Bestandsgeschichte: Das Registraturgut sowohl der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan als auch der zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen muss durch die Kriegsereignisse als nahezu vollständig verloren gelten. Nur wenige Überlieferungssplitter haben sich erhalten. Davon befindet sich der größere Teil im Sonderarchiv in Moskau (Fonds Nr. 700, 337 Akteneinheiten), während der kleinere Teil in die beiden zentralen deutschen Archive in Ost und West gelangte. Das Koblenzer Bundesarchiv verwahrte 55 Akten, die heute die Signaturen Nr. 1-52 tragen und aus unterschiedlichen Erwerbungen stammen; unter anderem wurden einige Unterlagen 1964 von der Salzgitter AG ans Archiv übergegeben (heutige Signaturen Nr. 29-39), andere vom Imperial War Museum in London 1974 in Kopie übernommen (heutige Signaturen Nr. 40-41, 44). Das Zentrale Staatsarchiv der DDR in Potsdam führte unter der Bestandssignatur 34.01 weitere 71 Akten des Beauftragten für den Vierjahresplan, die heute mit der Signatur 101 beginnen; dieser Teil beinhaltete fast 40 Bände der auch für den Vierjahresplan zuständigen Pressestelle im Preußischen Staatsministerium sowie sieben Akten der Forschungsstelle für Wehrwirtschaft. Die ebenfalls Unterlagen der Pressestelle beinhaltende Signatur Nr. 177 stammt außerdem aus der Auflösung des so genannten NS-Archivs der HA IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Archivische Bearbeitung: Nach der 1990 erfolgten Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die beiden Überlieferungsteile im Bundesarchiv in Berlin unter der Bestandsbezeichnung R 26 I zusammengeführt, allerdings ohne zunächst einer gemeinsamen Systematik unterworfen zu werden. 2014 wurden die aus den 1960er Jahren stammenden Erschließungsinformationen in die Datenbank des Bundesarchivs überführt, die Verzeichnung überarbeitet und eine aufgabenbezogene Gliederung für den Gesamtbestand erarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Das wenige im Bundesarchiv überlieferte Schriftgut der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan enthält neben einigen allgemeinen Akten zur Aufgabenverwaltung nur wenige Bände des Zentralsekretariats Görings (v. a. Schriftwechsel A-Z) und des Büros des Staatssekretärs Körner sowie verschiedene Vorakten zu den Aufgaben des Vierjahresplanes (Handakten des Beauftragten des Führers und Reichskanzlers für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler). Außerdem sind einige Akten zur Rohstoffversorgung und zu allgemeinen (auch außen-) wirtschaftlichen Fragen sowie die etwas umfangreicheren Unterlagen der Pressestelle zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vierjahresplanbehörde vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 26-I/...

BArch, RM 61-III · Bestand · 1940-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Hauptaufgaben der Sicherungsstreitkräfte waren Minenabwehr, Minenlegen, U- Boot- Jagd, Aufklärungs- und Vorpostendienst sowie Geleitdienst. Bis zum Beginn des 2. Weltkrieges waren sämtliche für den Sicherungs-, Geleit-, Vorposten-, Minensuch- und Räumdienst vorgesehenen Verbände dem Führer der Minensuchboote zugeteilt. Bei Kriegsausbruch wurden die Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte der Ostsee und der Nordsee eingesetzt. Unter ihnen wurden Führer der Minensuchboote und Führer der Vorpostenboote Ost und West aufgestellt. Von Januar bis August 1940 gab es für die U-Boot- Jagdflottillen und die Minenschiffe Führer der Sonderverbände Ost und West. Die Minenschiffe fasste man dann unter dem Führer der Minenschiffe zusammen, während die U- Boot- Jagdflottillen unter den Führer der Vorpostenboote traten. Der Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte West war ab Februar 1941 für Verbände in den besetzten Westgebieten zuständig. Sicherungsdivisionen wurden im Kanal, in verschiedenen Teilen der Ostsee und des Mittelmeeres sowie im Schwarzen Meer aufgestellt. Ab 15.1.1945 waren dem Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte alle Sicherungsstreitkräfte sowie der am 16.4.1941 für die Donau oberhalb von Braila eingesetzte Inspekteur Minenräumdienst Donau truppendienstlich unterstellt. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind das Kriegstagebuch vom 27.10.1940-25.9.1944, Chef-KTB vom 15.11.1941-27.2.1943, Akten des Befehlshabers, Umfangreiche Aktenserien zu verschiedenen Einsätzen und Operationen nebst einer umfangreichen Serie von Gefechtsberichten sowie Akten über Havarien. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Bestandsgruppe gliedert sich in folgende Verbandsstäbe: RM 61 I Befehlshaber der Sicherung der Ostsee; RM 61 II Befehlshaber der Sicherung der Nordsee; RM 61 III Befehlshaber der Sicherung West; RM 61 IV Befehlshaber der Sicherungsstreitkräfte; RM 61 V Führer der Minensuchboote; RM 61 VI Führer der Vorpostenboote; RM 61 VII Bewachungsverband Ostseezugänge; RM 61 VIII Führer der Sonderverbände/Führer der Minenschiffe; RM 61 IX Inspekteur Minenräumdienst Donau; RM 61 X Führer des Minenwurfverbandes; RM 61 XI Führer der Motorbootverbände Niederlande Umfang, Erläuterung: 286 AE Zitierweise: BArch, RM 61-III/...

BArch, R 174-F · Bestand
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Das Gerichtswesen ist in zahlreichen Einzelfallakten gut dokumentiert, sowohl was die Gerichtsbarkeit über Einheimische als auch "Europäer" angeht.

Das Haushalts- und Kassenwesen ist im wesentlichen in der Überlieferung der Gouvernementhauptkasse belegt.

Die Verwaltung ist hauptsächlich in den Akten der Bezirksämter Herbertshöhe, Rabaul, Friedrich Wilhelmshafen und Käwieng nachvollziehbar, wobei "Verwaltung" in jener Zeit auch die Gerichtsbarkeit über Eingeborene einschließt.

Von den kaiserlichen Stationen blieben nur wenige Unterlagen erhalten.

BArch, R 1002 · Bestand · 1886-1924, 1936
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1884 Übernahme des Schutzes über die Landerwerbungen des Bremer Kaufmanns Franz Adolf Eduard Lüderitz durch das Deutsche Reich; 1885 Errichtung der deutschen Verwaltung; territoriale Ausdehung des deutschen Einflußgebietes durch die Aktivitäten der 1895 gegründeten Deutschen Kolonialgesellschaft; 1915 Kapitulation der Schutztruppe gegenüber den Streitkräften der Südafrikanischen Union und Beendigung der deutschen Verwaltung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Mit zum Teil erheblichen Überlieferungslücken übernahm Ende der 30er Jahre das Reichsarchiv die Akten der Kolonialverwaltung Deutsch-Südwestafrika. Nach der kriegsbedingten Verlagerung gelangten diese 1945 in das Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Hier blieb die bereits im Reichsarchiv vorgenommene Bestandsgliederung in die Zentralverwaltung Windhuk, die örtlichen Verwaltungen und die Sonderverwaltungen (Justiz, Polizei, Bergbau, Eisenbahnwesen) mit ihrem Unterbau erhalten. Die wenigen im Bundesarchiv Koblenz aufbewahrten Aktenbände wurden nach der Wiedervereinigung Deutschlands dem Bestand zugeordnet. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Neben den Sachakten der unterschiedlichsten Bereiche und Verwaltungsebenen bilden die Personalakten der Inspektion der Landespolizei sowie der Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnbaubehörden mit etwa 80 Prozent der Überlieferung die umfangreichsten Aktengruppen. Die Klassifikation des Bestandes erfolgte unter weitgehender Beibehaltung der im vorläufigen Findmittel ausgewiesenen Gliederung, dem das damals gültige Registraturschema zugrunde lag. Nur in wenigen Einzelfällen wurden Aktenbände einer anderen Klassifikation zugeordnet. Die Ordnung und Titelbildung der Aktenbände blieb im wesentlichen unverändert. Auf ein Personen-, Sach- und Ortsindex wurde verzichtet, so daß Recherchen nur über die Onlineversion des vorliegenden Findbuches möglich sind. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralverwaltung; Gouvernement in Windhuk; Kommissar des früheren Gouvernements in Windhuk; Örtliche Verwaltung; Bezirksämter; Distriktsämter; Justizverwaltung; Obergericht in Windhuk; Bezirksgerichte; Bergbehörden; Registraturhilfsmittel. Erschließungszustand: Findbuch 1942; Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1002/...

Berliner Handelsgesellschaft (Bestand)
BArch, R 8127 · Bestand · 1890-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung der Berliner Handelsgesellschaft (BHG) 1856 als Kommanditgesellschaft auf Aktien als erste reine Effektenbank Preußens. Sie gehörte seit 1880 zur Spitzengruppe der Berliner Großbanken. In der Folgezeit bis 1933 war die Bank stark geprägt durch Carl Fürstenberg als Geschäftsführer. Fundamente der BHG wurden das internationale Anleihegeschäft, die Eisenbahnfinanzierung und das Bankgeschäft mit der Industrie. Die BHG nahm im deutschen Bankwesen eine Sonderstellung ein, weil sie weder Zweigstellen noch Depositenkassen unterhielt und eine Emissionsbank war, die das "reguläre" Bankgeschäft nur so weit betrieb, wie es nötig war, um ihren Kunden (Industrielle, Konzerninhaber, Provinzbankiers und nur wenige Privatleute) einen fortlaufenden Kreditverkehr zu ermöglichen. Nach 1945 wurde die Zentrale nach Frankfurt am Main verlegt. 1970 erfolgte die Fusion mit der Frankfurter Bank zur "Berliner Handels- und Frankfurter Bank" (BHF-Bank). Inhaltliche Charakterisierung: Bei den Sekretariatsakten handelt es sich um nach Jahren geordneten Firmenschriftwechsel mit in- und ausländischen Kunden u. a. Unterlagen des Bankgeschäftes 1895-1945. Hauptmasse des Bestandes bilden die Akten des Archivs der BHG. Sammlung von Geschäftsberichten, Statuten, Bilanzen u. a. Nachrichten über in- und ausländische Firmen 1890-1945. Erschließungszustand: Findbuch Sekretariatsakten (1961), Findkartei Archiv (1960) Zitierweise: BArch, R 8127/...

BArch, R 3602 · Bestand · 1873 - 1954
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1880 wurde vom "Deutschen Landwirtschaftsrat" angeregt, eine "Reichszentrale zur Beobachtung und Vertilgung der die Kulturpflanzen schädigenden Insekten und Pilze" zu schaffen. Am 24. März 1897 beantragte der Abgeordnete und praktische Landwirt Dr. Dr. hc. Albert Schulz-Lupitz im Reichstag eine Initiative zur Schaffung einer "landwirtschaftlich-technischen Reichsanstalt für Bakteriologie und Phytopathologie". Eine Notwendigkeit war durch die alljährlichen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft durch Krankheiten und Schädlinge der Kulturpflanzen und wegen der Bedeutung bestimmter Bakterien gegeben. Dieser Antrag wurde zunächst auf das kommende Jahr vertagt und schließlich am 28. Januar 1898 erneut behandelt. An jenem Tag forderte das Kaiserliche Gesundheitsamt 2400 Mark für einen "botanisch ausgebildeten Hilfsarbeiter", der nicht nur die Lebensmitteluntersuchungen, sondern auch die botanischen Arbeiten für das Arzneibuch und die Ausnutzung von Pflanzen aus den Schutzgebieten erledigen, sowie auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes tätig sein sollte. Am 25. Februar schließlich trat im "Kaiserlichen Gesundheitsamt" eine Kommission zusammen, um über die geplante Gründung einer "Biologische Abteilung" am Gesundheitsamt zu beraten und eine erste Denkschrift zu erstellen. Die Eingliederung in dieses Amt nahm man vor, weil dort schon seit Jahren die nunmehr projektierten Aufgaben (z.B. Bekämpfung der Reblaus) wahrgenommen wurden. Jene Gründungs-Denkschrift hielt in acht Punkten die Aufgaben der künftigen Forschungsanstalt fest und wurde Teil des "Gesetzes betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1898". 1899 umfasste diese Abteilung bereits vier Laboratorien im neu erbauten Gebäude des "Kaiserlichen Gesundheitsamtes" in der Klopstockstrasse in Tiergarten. Anfangs sollte die Abteilung (s. Reichstagsdrucksache Nr. 241, 1898): · die Lebensbedingungen der tierischen und pflanzlichen Schädlinge der Kulturpflanzen untersuchen und Grundlagen für ihre Bekämpfung gewinnen, · die durch anorganische Einflüsse hervorgerufenen Schädigungen der Kulturpflanzen erforschen, · die Nützlinge aus dem Tier- und Pflanzenreich studieren, · die für die Landwirtschaft nützlichen und schädlichen Mikoorganismen untersuchen und · die Krankheiten der Bienen erforschen. · Neben der Versuchstätigkeit wurden der Abteilung noch folgende Aufgaben zugedacht: · Sammeln statistischen Materials über das Auftreten der wichtigsten Pflanzenkrankheiten im In- und Ausland, · Vermittlung schwer zugänglicher Literatur (insbesondere des Auslands) an die staatlichen Institute, · Veröffentlichung gemeinverständlicher Schriften und Flugblätter über die wichtigsten Pflanzenkrankheiten, · Ausbildung von Sachverständigen (für die deutschen Kolonien). Für Freilandversuche wurde ein Versuchsfeld in Dahlem auf dem Gelände der "Königlich-Preußischen-Domäne" an der heutigen Königin-Luise-Straße 19 gepachtet. Im Mai 1898 begann auf diesem Gelände der Bau eines Gewächshauses mit Isolierzellen und eines kleinen Laboratoriumgebäudes. Als die "Biologische Abteilung für Land- und Forstwirtschaft beim Kaiserlichen Gesundheitsamt" gegründet wurde, war Oberregierungsrat Dr. med. h. c. Karl Köhler Direktor dieses Amtes. Erster Abteilungsleiter wurde dann 1899 der Geheime Regierungsrat Prof. Dr. Albert Bernhard Frank, der bereits im Jahr 1900 starb. Seine Nachfolge übernahm Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Carl Freiherr von Tubeuf, der schon nach wenigen Monaten nach München berufen wurde. Neuer Leiter wurde im Jahr 1902 Geheimer Regierungsrat Dr. Rudolf Aderhold. Ihm folgte am 1. August 1907 der Geheime Oberregierungsrat Prof. Dr. Johannes Behrens, vormals Leiter des "Bakteriologischen Laboratoriums". Einen weiteren Leitungswechsel gab es erst im Jahr 1920, als Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Otto Appel Direktor der BRA wurde. Ihm folgte von 1933 bis 1945 Oberregierungsrat Dr. Eduard Riehm als Direktor bzw. ab 1937 als Präsident der BRA. Leiter der BRA bis 1945 AmtszeitLeiter1898Oberregierungsrat Dr. med. h. c. Karl Köhler1899Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Albert Bernhard Frank1900- ca. 1902Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Carl Freiherr von Tubeuf1902-1907Geheimer Regierungsrat Dr. Rudolf Aderhold1907-1920Geheimer Oberregierungsrat Prof. Dr. Johannes Behrens1920-1933Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Otto Appel1933-1945Oberregierungsrat Dr. Eduard Riehm Am 1. April 1905 wurde die Abteilung als "Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft" eine selbständige Behörde (s. Reichsanzeiger Nr. 83 vom 6. April 1905) und unterstand nun dem Reichsamt des Inneren bis sie am 31. Oktober 1917 dem Reichswirtschaftsamt (am 21. März 1919 in Reichswirtschaftsministerium umbenannt) unterstellt wurde. Einen Namenswechsel erfuhr sie am 13. Januar 1919 in "Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft" und unterstand ab 1920 dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL). Namen und Zuordnungen der BRA bis 1945 NameÜbergeordnete Behörde1898-1905Biologische Abteilung für Land- und Forstwirtschaft beim Kaiserlichen Gesundheitsamt1. April 1905Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft Reichsamt des Inneren31. Oktober 1917Reichswirtschaftsamt bzw. Reichswirtschaftsministerium13. Januar 1919Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft1920Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Seit 1907 entstanden nach und nach folgende Außen- bzw. Zweigstellen der BRA zur Erforschung und Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten: · 1907: Ulmenweiler bei Metz, ab 1919: Naumburg / Saale (Reblaus) · 1920: Aschersleben (Gemüse und Zierpflanzen) · 1921: Stade (Obstbäume), ab 1941: Heidelberg · 1921: Trier, ab 1926: Bernkastel-Kues (Reben) · 1925: Kiel (Getreide- und Futterpflanzen) · 1927: Mechow bei Kyritz, ab 1936: Eichhof (Langen bei Redel, Abbaukrankheiten der Kartoffel, Züchtung) · 1932: "Außenstelle Ost" in Königsberg (Erforschung der Möglichkeiten der ausreichenden Erzeugung eiweißhaltiger Futtermittel für den "Deutschen Osten") · 1934: Gliesmarode (Rostkrankheiten, Forstwiderstandsfähigkeit der Pflanzen) · 1940: Wien (vorher Staatsanstalt für Pflanzenschutz Wien) · 1940: Kruft / Eifel (Kartoffelkäferforschung), spätere Verlegung nach Mühlhausen / Thür. Daneben betreute die BRA vom RMEL unterstützte Forschungsarbeiten in Markee bei Nauen (Bekämpfung von Kohlschädlingen: Kohlerdflöhe, Kohlfliege, Kohltriebrüßler) und Magdeburg (Bekämpfung von Tomatenkrankheiten). Die 1934 eingegangene Arbeitsgemeinschaft mit dem Deutschen Entomologischen Institut der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft sollte die systematische und morphologische Forschung auf dem Gebiet der angewandten Entomologie fördern. Bei Massenauftreten einzelner Schädlinge wurden ad hoc sog. "Fliegende Stationen" zu Forschungszwecken eingerichtet, die jederzeit wieder aufgelöst werden konnten. Zu diesen Fliegenden Stationen zählten: · 1921-1925: Oybin bei Zittau bzw. Dresden (Nonnenplage) · 1922-1927: Crenzow / Pommern und Anklam (Rübenaaskäfer) · 1924: Stralsund, ab 1925: Rosenthal bei Breslau, ab 1928: Heinrichau, ab 1933: Guhrau (Rübenfliege und Rübenblattwanze) · 1929-1931: Randowbruch / Pommern (Gräserkrankheiten und -schädlinge) · 1937: Oldenburg (Grünlandschädlinge) Nach Kriegsende 1945 war die BRA zerschlagen, in Berlin und den vier Besatzungszonen wurden erste Versuche unternommen die Arbeit wiederaufzunehmen. Im Mai 1945 wurden die Dahlemer Dienststellen zunächst dem Berliner Magistrat unterstellt. Prof. Dr. Otto Schlumberger wurde im Juli in Berlin neuer Präsident. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft besteht aus insgesamt 1955 Akten, die folgendermaßen unterteilt sind: · "Naumburger Akten": Signaturnummern 1-1020 · Akten der BRA: Signaturnummern 2001-2625 · Personalakten: Signaturnummern 3001-3320 "Naumburger Akten" Die erste Aktenportion, die in der Folge als Naumburger Akten bezeichnet wird, wurde am 24. Januar 1983 von der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Institut für Züchtungsfragen Quedlinburg an das Zentrale Staatsarchiv (ZStA) in Potsdam abgegeben. Ein Abgabeverzeichnis liegt vor. Die Naumburger Akten bildeten den Bestand R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Nach dem 3. Oktober 1990 gelangte der Bestand aus dem ZStA an das Bundesarchiv. Akten der BRA Von den ca. 40 lfm der Rest-Überlieferung, die in der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft - Institut für nichparasitäre Pflanzenkrankheiten - Berlin-Dahlem erhalten geblieben waren, übernahm das Bundesarchiv im August 1983 ca. 12 lfm archivwürdiger Unterlagen, darunter Personalakten, den größten Teil der Verwaltungsunterlagen und in Auswahl Unterlagen über Durchführungsaufgaben. Etwa 1978 war bereits ein erheblicher Teil, überwiegend Akten der Dienststelle für Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten im Pflanzenschutz (WURA), von der Bundesanstalt kassiert worden. 1988 wurden von der Zweigstelle Bernkastel-Kues und vom Institut Berlin der Biologischen Bundesanstalt weitere Akten, insbes. betr. Weinbau und Bodendüngung, abgegeben (R 168 / 470-625). Personalakten Die Personalakten wurden in den 1950er Jahren v. a. vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft an das ZStA übergeben. Diese drei benannten Aktengruppen wurden im Bundesarchiv zu einem Bestand zusammengeführt: R 3602 Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Die Naumburger Akten behielten die Signaturnummern 1 bis 1020, die Nummern der Akten aus dem ehemaligen Bestand R 168 wurden um 2000 addiert (R 168 / 1 wurde zu R 3602/ 2001), die 320 Personalakten bekamen die Signaturnummern R 3602 / 3001-3320. Das ZStA besaß keine weiteren BRA-Bestände. Es wird vermutet, dass das von der BRA und den übrigen Zweigstellen an das Reichsarchiv abgegebene Archivgut bei der Zerstörung des Archivs im April 1945 vernichtet wurde. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind Unterlagen zu folgenden Sachgebieten: Zentrale: Geschäftsbetrieb der Zentrale 1885-1949, Grundstücke und Gebäude, Haushalt 1905-1944, Personalangelegenheiten 1902-1949, Geschäftsbetrieb der Zweigstellen, v. a. Trier bzw. Bernkastel-Kues 1919-1948, Entwicklung und Tätigkeit allgemein: Historische Entwicklung 1897-1944, Tätigkeitsberichte, Arbeit des Beirates, Vorträge, Veröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit, Jubiläen 1902-1952. Einzelne Aufgabengebiete: Pflanzenschutz 1899-1948, Tierschutz 1894-1940, Botanik 1879-1944, Bodenanalysen und -behandlung, Düngung, Weinbau 1873-1944 (77), Tätigkeit der Zweigstelle Trier bzw. Bernkastel-Kues 1920-1946. Zweigstelle Naumburg: Dienststellenverwaltung und Organisation 1920-1945, Geschäftsbetrieb 1920-1945, Grundstücke und Gebäude 1901-1943, Haushalt 1921-1945, Personalangelegenheiten 1917-1947, Entwicklung und Tätigkeit im Allgemeinen, einschließlich Forschungsmittel, Öffentlichkeitsarbeit 1907-1961, Aufgabengebiete: Reblausbekämpfung, dabei: Reblausherde, Forschung, Reblausdenkschriften 1875-1951, Rebenzüchtung 1891-1955, Pflanzenschutz und Pflanzenschädlinge (ohne Reblaus) 1902-1947, Beziehungen zu bzw. Material anderer (auch ausländischer) Institutionen 1905-1944, Tätigkeiten anderer Institutionen 1897-1952. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 3602/...

BArch, RH 88 · Bestand · 1919-1938
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Im "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Asienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." fanden sich die Veteranen der Asien-Korps nach dem Kriegsende zusammen. Der "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Asienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." wurde im September 1919 in Berlin gegründet. Der Bund wurde 1938 verboten und aufgelöst nachdem er im Zuge der Gleichschaltung 1933 der NSDAP angegliedert worden war. Hauptziele waren die gegenseitige Unterstützung und Aufarbeitung der eigenen Geschichte, insbesondere aber dem Auffinden vermisster Truppenteile. Der "Bund der Asienkämpfer. Vereinigung der Aienkämpfer, Balkankämpfer und Orientfreunde e.V." gab eine eigene Zeitschrift mit dem Namen "Der Asienkämpfer", später dann die "Orient Rundschau" heraus. Umfang, Erläuterung: 21 AE Zitierweise: BArch, RH 88/...

BArch, RM 38 · Bestand · 1884-1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Das am 23.01.1897 formierte Kreuzergeschwader unterstand zunächst dem Oberkommando der Marine. Nach dessen Auflösung 1899 erhielt der Geschwaderchef für seinen Bereich die bisher vom Kommandierenden Admiral ausgeübten Befugnisse. Das Geschwader wurde am 08.12.1914 bei den Falklandinseln vernichtet. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält auch Vorakten der Kreuzerdivision sowie von ad hoc gebildeten Kreuzerverbänden. Von besonderem Wert ist die Berichterstattung über Sansibar, West- und Ostafrika, die Philippinen sowie Ostasien einschließlich Kiautschou. Verhältnismäßig umfangreiche Akten liegen vor über den Einsatz des Geschwaders im chinesischen Boxeraufstand 1900-1901 und bei der Blockade von Venezuela 1902-1903. Die Kriegsakten sind nur in Bruchstücken überliefert. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 186 Zitierweise: BArch, RM 38/...