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All. Studentenausschuss

Vorwort: 1) Geschichte des Registraturbildners Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Berliner Universität entstand aufgrund der Verordnung über die Bildung von Studentenschaften an den Universitäten und Technischen Hochschulen vom 18. Sept. 1920 sowie der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 1. Okt. 1920, die vom Preußischen Kultusminister Konrad Haenisch erlassen wurden (Nr. 11). Nach der Verfassung der Studentenschaft der Friedrich-Wilhelms-Universität von 1922 wurde der AStA von der Studentenvertretung gewählt, bestand aus sieben Mitgliedern und vertrat die Studentenschaft nach außen (Nr. 2). Durch diese Verordnung wurden die Studentenschaften, die sich entsprechende Satzungen gaben, seitens des Preußischen Kultusministeriums staatlich anerkannt. So musste jeder Studierende, der an der Universität immatrikuliert wurde, Mitglied der Studentenschaft werden. Die Aufgaben der Allgemeinen Studentenschaft bestanden in der Vertretung aller Studierenden, in der Wahrnehmung der Selbstverwaltung in Sozialangelegenheiten, Verwaltung der studentischen Angelegenheiten einschließlich des Disziplinarrechts und Pflege des geistig-kulturellen Lebens der Studentenschaft. Die Studentenvertretung bestand aus 100 Mitgliedern, die von den einzelnen Fraktionen nominiert und von der Gesamtheit der Studierenden gewählt wurden. Unter der Anleitung und Kontrolle des AStA, dessen Mitglieder aus der Mitte der Studentenvertreter gewählt wurden, bestanden einige Ämter und Ausschüsse, die die Aufgabe hatten, die laufenden Verwaltungsarbeiten auszuführen. So waren folgende Ämter vorhanden: - Amt für staatspolitische Bildung - Soziales Amt - Auslandsamt - Amt für Leibesübungen - Technische Nothilfe. Entsprechend den Fakultäten bestanden zur Studienberatung und Weiterbildung der Studierenden folgende Fachschaften: - Rechts- und staatswissenschaftliche Fachschaft - Mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft - Chemische Fachschaft - Geographische Fachschaft - Zoologische Fachschaft - Pharmazeutenschaft - Medizinische Fachschaft (Klinikerschaft) - Zahnärztliche Fachschaft - Philologische Fachschaft - Theologische Fachschaft. Zur Anleitung der Fachschaften bestand der sogenannte Fachschaftsausschuss. Die Auseinandersetzungen um die Frage der Mitgliedschaft auslandsdeutscher Studierender, besonders die unterschiedlichen Auffassungen der Behandlung auslandsdeutscher Studierender jüdischen Glaubens, führte im September 1927 zur Aufhebung der Verordnung vom September 1920 durch das Preußische Staatsministerium. Gleichzeitig wurde vom Preußischen Staatsministerium eine neue Verordnung über die Bildung von Studentenschaften erlassen, die den bisher seitens der Studentenschaft vertretenen "Rassestandpunkt" beseitigte. Die daraufhin an allen preußischen Universitäten durchgeführten Urabstimmungen vom Nov. 1927 ergaben die Ablehnung dieser neuen Verordnung durch die Studentenschaften, die dadurch die staatliche Anerkennung verloren. Es bildeten sich dann sogenannte Allgemeine Studentenschaften an den Universitäten, so auch an der Berliner Universität, die sich ohne Erfolg um die Anerkennung als Korporation durch die Universitätsleitung bemühten. es blieben jedoch nur die studentischen Fachvertretungen bestehen. Die mathematisch-physikalische Arbeitsgemeinschaft, ehemals Fachschaft genannt, legte eine neue Satzung vor, die auch von anderen Arbeitsgemeinschaften anerkannt wurde. Aufgrund der neuen Rechtslage entstanden neben der schon erwähnten Arbeitsgemeinschaft die geographische, die chemische und die zoologische Arbeitsgemeinschaft. Die neuen Arbeitsgemeinschaften bildeten den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaften, der in den Jahren 1931 / 1932 durch die Medizinerschaft, Theologenschaft und Pharmazeutenschaft erweitert wurde. Dieser Ausschuss erhielt von der Universitätsleitung die Bezeichnung Ring der anerkannten Arbeitsgemeinschaften und Fachschaften an der Universität Berlin (R.d.A.). Die Hauptaufgaben des R.d.A. bestanden auf den von ihnen vertretenen Fachgebieten in der Auskunftserteilung, Studienberatung, Durchführung von Zirkeln, Vorträgen, Ferienkursen, Exkursionen, in Unterstützungen für die Studierenden und in Verbindungen mit den Dozenten, etc. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurden auch diese Reste der sogenannten studentischen Selbstverwaltung dem "Führerprinzip" untergeordnet. 2) Registraturverhältnisse Auf den einzelnen Akteneinheiten waren keinerlei Kennzeichen, die auf die Zugehörigkeit zu einer Registratur schließen lassen, festzustellen. Es fanden sich auch keine Hinweise, die über die Aktenführung Aufschluss geben könnten. 3) Zugang Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte im Januar und Februar 1967 durch den damaligen Archivleiter Dr. Kossack. Der Bestand befand sich 1960 bereits in Verwahrung des Archivs und war auch schon in den früheren Jahren benutzt worden. Es wurde festgestellt, dass durch eine ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Deutsche Geschichte einzelne Schriftstücke entnommen wurden und nicht mehr zurückgelangt sind. Eine Vollständigkeit der Überlieferung kann damit nicht gewährleistet werden. 4) Archivische Bearbeitung Da keinerlei Ordnungsprinzipien am Bestand erkennbar waren, musste eine Neuordnung vorgenommen werden. Es wurden entsprechend der Aufgabenstellung des AStA Hauptgruppen und Untergruppen gebildet und die einzelnen Akteneinheiten entsprechend zugeordnet. Der Bestand wr 1960 durch Studenten der Geschichte im Praktikum verzeichnet worden. Es war jedoch notwendig, sowohl eine nochmalige genaue Durchsicht der Akten, als auch der Zettelkartei vorzunehmen, wobei die Prinzipien der Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze der Staatlichen Archive der DDR zugrunde gelegt wurden. Zeitraum bis: 1928 Zeitraum von: 1919 Zitierweise: HU UA, Allgemeiner Studentenausschuss.01, Nr. XXX. HU UA, AStA.01, Nr. XXX.

Charité-Verwaltungsdirektion

Vorwort: Das Findbuch wurde 1966 durch den damaligen Archivleiter, Herrn Kossack, erstellt. Die nachstehende einleitende Darstellung beschränkt sich in erster Linie auf verwaltungsgeschichtliche Aspekte, wobei es sich bei dem vorliegenden Bestand speziell um die Verwaltungs-Direktion des Charité-Krankenhauses handelt. Nach der Gründung der Anstalt 1710, die zunächst als Pest-Krankenhaus dienen sollte, dann jedoch, da Berlin von der Pest verschont blieb, als Arbeitshaus und Garnison-Lazarett diente, unterstand diese der Preußischen Armen-Direktion. Durch die Kabinetts-Order des Königs Friedrich Wilhelm I. vom 8. November 1726 wurde die Einrichtung nach dem Plan des ersten Inspektors Christian Habermass zu einem Bürger-Lazarett erweitert. 1798 wurde neben der Armen-Direktion das Ober-Kollegium Medicum in die Aufsicht über die Charité einbezogen. Durch die Maßnahme sollte die medizinische Betreuung und der klinische Unterricht verbessert werden, da die Armen-Direktion nur aus der Sicht der Verwaltung die Aufsicht führte. Im Vordergrund stand von Anfang an die Ausbildung von Militärärzten für das preußische Heer. Infolge der Einführung der Steinschen Reformen war für die beiden vorgesetzten Behörden kein Raum mehr. 1816 erfolgte die Unterstellung unter die Regierung Berlin, die als Mittelbehörde zum Bereich des Ministeriums des Innern gehörte. Nach Auflösung der Regierung Berlin ging die Aufsicht auf den Polizei-Präsidenten in Berlin über. Es wurden verschiedene Reformen durchgeführt, die die inneren Verhältnisse der Charité als Lehr- und Heilanstalt betrafen. Durch das Regulativ vom 7. September 1830 wurde ein "Königliches Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten" geschaffen, das dem Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten nachgeordnet war. Dieses Kuratorium übte als Mittelbehörde von nun an die Aufsicht über die Charité, sowohl in administrativer Hinsicht, als auch hinsichtlich der klinischen Tätigkeit aus. Das Kuratorium bestand aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Präsident war der Geheime Obermedizinalrat Prof. Dr. Johann Nepomuk Rust. Rust, der selbst Direktor des chirurgischen und ophtalmologischen Klinikums der Charité war, übte eine für die Charité bedeutende Tätigkeit aus. Die Direktion in der Charité wurde von Anfang an durch einen Arzt und in Verwaltungs-Angelegenheiten durch einen Oberinspektor ausgeübt. 1846 wurde die Leitung der Anstalt einem Offizier, dem Major Hirsch, übertragen, während der Oberinspektor Carl Heinrich Esse für die Verwaltungs-Angelegenheiten verantwortlich war. Damit endete die Aufsicht des Kuratoriums für die Krankenhaus-Angelegenheiten über die Charité. Die Auflösung des Kuratoriums erfolgte Anfang des Jahres 1848. Das Charité-Krankenhaus unterstand nunmehr unmittelbar der Aufsicht des Ministeriums für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Eine "Instruktion für die Direktion des Kgl. Charité-Krankenhauses vom 3. Mai 1846" regelte die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Direktors. Eine "Instruktion für die Charité-Direktion zu Berlin" vom 30. März 1850, die vom Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten erlassen wurde, fixierte die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Charité-Direktion. Nach dem Ausscheiden Hirschs 1849 wurde eine Direktion, bestehend aus einem ärztlichen Direktor und einem Verwaltungsdirektor, eingesetzt. Diese Anweisung von 1850 ist bis 1929 in Kraft geblieben. Danach waren die beiden Direktoren rechtlich einander gleichgestellt und hatten die dem bisherigen Kuratorium zustehenden Aufgaben zu erfüllen. Die der Charité-Direktion übertragenen Befugnisse entsprachen denen der Regierungen nach den Instruktionen vom 23. Oktober 1817 und 31. Dezember 1825. Eine Kabinetts-Order vom 6. Januar 1904 bestimmte, dass die Stelle des ärztlichen Direktors stets mit einem höheren Militärarzt besetzt werden sollte. Mit dem Ausscheiden des letzten ärztlichen Direktors am 1. Oktober 1929 wurde diese Stelle nicht wieder besetzt. Das war Anlass, dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Entwurf einer neuen Dienstanweisung für den Verwaltungsdirektor vorzulegen. Danach wurde die Charité als "eine selbständige, unter Staatsverwaltung stehende, öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit" bezeichnet. Der gesetzliche Vertreter war der Verwaltungsdirektor beim Charité-Krankenhaus. Seine Aufgaben umfassten die "Fürsorge für die Charité, die unmittelbare Ausführung der sie betreffenden Verwaltungs-Geschäfte, die Aufsicht über die wirtschaftlichen und technischen Betriebe, die Leitung ihrer Vermögens- und Kassenverwaltung, sowie überhaupt die Wahrung ihrer Gerechtsame und die Pflege und Förderung ihres inneren und äußeren Bestandes". Es konnte nicht festgestellt werden, ob diese Dienstanweisung in Kraft getreten ist. Die Durchsicht der einschlägigen Verwaltungsakten des Bestandes hat jedoch ergeben, dass nach dem Entwurf der Dienstanweisung bis 1945 verfahren worden ist. Nach einer Übersicht über die in der Verwaltungs-Direktion vorhandenen Arbeitsgebiete aus dem Jahr 1931 waren folgende Sachgebiete vorhanden: - Büro-Leitung - Kalkulatur - Kasse - General-Registratur - Kurkosten-Büro - Aufnahme und Krankenvernehmung - Küsterei - Kanzlei - Fernsprech-Zentrale - Küchen-Verwaltung - Hausverwaltung - Wasch-Anstalt - Inspektionen - Betriebs-Inspektion Der Geschäfts-Verteilungsplan vom 1. November 1937 weist 37 Sachgebiete aus mit 35 Beamten und 50 Angestellten. In den folgenden Jahren ist kein neuer Geschäfts-Verteilungsplan mehr aufgestellt worden. (Vgl. Geschäfts-Verteilungsplan der Charité-Direktion v. 1.11.1937 in: Charité-Direktion Nr. 2168 - Geschäftsgang der Charité). Registratur- und Bestandsgeschichte: I. Registraturverhältnisse: Die Registratur der Charité-Direktion entspricht in ihrer Anlage und Führung den älteren Behörden-Registraturen. Die Aktentitel entsprechen dem Akteninhalt. Bis zur Einführung der Steh-Ordner-Registratur und des neuen Aktenplanes nach der Dezimal-Klassifikation Ende 1932 blieb die Registraturführung unverändert. Es bestanden Hauptgruppen, gekennzeichnet mit römischen Zahlen. Die weitere Untergliederung (arabische Ziffer) bezeichnete die Sachgruppe und die 3. Ziffer die Akteneinheit (Bsp.: I.1.Nr.4). Die verwaltungsmäßige Unterstellung des Charité-Krankenhauses unter 4 verschiedene Mittelbehörden (ab 1727 Armen-Direktion, 1817 Regierung Berlin, 1822 Polizei-Präsidium Berlin, 1830 -1846 Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten, ab 1846 Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unmittelbar) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurden die über die Charité geführten Akten der einzelnen vorgesetzten Behörden jeweils nach dem Wechsel des Unterstellungsverhältnisses der Registratur der Charité-Direktion eingefügt und dort weitergeführt. Die Akten, die bei der Charité-Direktion nicht weitergeführt wurden, wurden im Bestand belassen, um den historischen Zusammenhang nicht zu zerreißen. Das zuständige Staatsarchiv ist dazu angehört worden und hat seine Zustimmung erteilt. Durch Einführung des neuen Aktenplans Ende 1932 sind zwei Registraturschichten entstanden, so dass nach § 62 OVG eine Trennung beider Registraturschichten vorgenommen wurde unter Weiterführung der Archiv-Signaturen. Eine Ineinanderarbeitung nach § 63 OVG war nicht gegeben. Der neue Aktenplan war vierziffrig (arabische Ziffern) und wurde auch in den Jahren nach 1945 zunächst beibehalten. II. Zugang: Der Bestand befand sich vor der Übernahme im Verwaltungsgebäude der Medizinischen Fakultät (Charité). Eine Vorordnung nach den Registratur-Signaturen war bereits erfolgt. Um die archivische Erschließung vornehmen zu können und eine kontrollierte Benutzung zu erreichen, war die Überführung des Bestandes in das Universitätsarchiv notwendig. Die Übernahme erfolgte im Frühjahr 1961. Im Archiv musste eine nochmalige Ordnung nach den Registratur-Signaturen vorgenommen werden, die im Herbst 1961 erfolgte. Zum Bestand gehören auch ca. 500 Aufnahmebücher/Rezeptionsbücher aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts bis Ende des 19. Jahrhunderts, die getrennt gelagert werden und nicht in das Findbuch aufgenommen wurden.. III. Archivische Bearbeitung: Nach Abschluss der Ordnungsarbeiten wurde 1963 mit der Verzeichnung begonnen. Die Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung" (§ 87 OVG) angewandt. Bei der inneren Ordnung wurde die bestehende Registratur-Ordnung zugrunde gelegt, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist (§ 61 OVG). Eine Neuordnung war deshalb nicht notwendig (§ 65 - 68 OVG). Bei der Bestandsbildung wurde nach § 49 OVG verfahren, da die Anzahl der in die Registratur übernommenen Akten der Armen-Direktion, der Regierung Berlin, des Polizeipräsidiums und des Kuratoriums für Krankenhaus-Angelegenheiten, die nicht weitergeführt wurden, von sehr geringem Umfang ist. Trotz der beiden vorhandenen Registraturschichten wurde eine durchgehende Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. Die Verzeichnung wurde in den Jahren 1963 - 1965 durch den damaligen Leiter des Universitätsarchivs, Herrn Kossack, vorgenommen. Zitierweise: HU UA, Charité-Verwaltungsdirektion.01, Nr. XXX. HU UA, ChVD.01, Nr. XXX.

_MfN.01 153 · Akt(e) · 1888 - 1917
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin

Enthält: u.a.: - Inhaltsverzeichnis der Akte bis 1911 - Die Erhaltung von Naturdenkmälern betreffend : Rede des Abgeordneten Wetekamp, 30.03.1898 - Bericht über Funde von Gold, Tellur und Edelsteinen in Australien - Ausbruch des Mont Pelée auf Martinique im Jahre 1902 - Wie ist dem Abbröckeln der Insel Helgoland Einhalt zu gebieten? 1904 - Fund eines Pottwalskelettes bei Wennemannswisch - Gutachten wegen Verleihung von Professorentiteln u.a. an Max Blanckenhorn, Paul Oppenheim, Friedrich Solger, Hans von Staff - Fragen betreffend das Vorkommen fossiler Dinosaurier im Hinterlande von Lindi in Deutsch-Ostafrika - Fundstätten fossiler Wirbeltiere in Deutsch-Ostafrika, 1910 - Sammlung fossiler Kieselschwämme des Zahnarztes Anton Schrammen in Hildesheim - Frage der Wünschelrute - Sammlung fossiler Pflanzen und Tiere des Paul Richter in Quedlinburg.

_Theol.Fak.01 085 · Akt(e) · 1910 - 1920
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin
  • Darin: Darin: - Bl. 1: Das freie Wort : Frankfurter Monatsschrift für Fortschritt auf allen Gebieten des geistigen Lebens, ZDB-ID: 545015-9 ; 10(1910)14 - Bl. 4: Arthur Schopenhauer und das Christentum im Anschluss und zur Fortsetzung von Weltanschauung das Unglück und der Christ : ein Beitrag zum besseren Verständnis der Rätsel unseres Daseins und der Welt. - 36 S. - Arolsen : C. Loewié, 1910 - Bl. 6: Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 18. Januar 1911 betreffend Jugendpflege. - 16 S. - Berlin : J. G. Cotta, 1911 - Bl. 10: Der dreiundzwanzigste deutsche evangelische Kirchengesangvereinstag zu Hannover vom 2. bis 3. Oktober 1911. - 62 S. - Leipzig : Breitkopf & Härtel, 1911 - Bl. 18: Protokoll der neunten Generalversammlung des Deutschen Hugenotten-Vereins am 5. Oktober 1913 zu Rohrbach in Hessen. - 11 S. - Frankfurt a. M. : F. Eichhorn, 1913 - Bl. 21: Nachrichten über evangelische Preßarbeit / herausgegeben vom Evangelischen Preßverband für Deutschland (e. V.), ZDB-ID: 563211-0 ; 3(1914) - Bl. 22: Zurück zu Gott! Die Grundlegung zu einer möglichen theoretischen Metaphysik : zugleich eine Widerlegung der Kantischen theoretischen Philosophie. - Grimma : Alfred Klitzsch, 1914 - Bl. 46: Polte, Hubert: Vorschläge zur Reform des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und für die Herabminderung der berufsgenossenschaftlichen Verwaltungskosten / von Hub. Polte, Secr. d. Eisen- ... werks Hoesch zu Dortmund. - 5. Aufl. - 41 S. - Dortmund : Köppen, 1893 - Bl. 47, 1 Teil: Polte, Hubert: Von den Aufgaben der Preussischen Staats-Eisenbahn im westl[ichen] Deutschland : Die notwendige Erweiterung ihrer dortigen Verkehrswege und die ihr event[uell] entstehende Konkurrenz durch Kanalisierung von Mosel und Saar. - 28 S. - Friedrich Wilhelms-Hütte, 1911 - Bl. 47, 2. Teil: Polte, Hubert: Die Güterabfuhr bei der Eisenbahn, genannt das Rollfuhrwesen, die Umgestaltung des amtlichen Güterbestätterdienstes durch ergänzende Einrichtungen und die hieraus resultierende vereinfachte Zuführung der Güter an die Empfänger. Mit Anhang: Der Gepäcktransport auf den Bahnhöfen. - 16 S. - Friedrich Wilhelms-Hütte, 1907 - Bl. 48, 2. Teil: Polte, Hubert: Die Aufhebung der sogen[annten] Personenzüge und die Ergänzung derselben durch solche Züge, die auf keiner Zwischenstation halten / von H. Polte. - 21. S. - Friedrich Wilhelms-Hütte, 1904 - Bl. 50: Hertzsch, Robert Hugo: Der Todesstoß gegen den Haeckelschen Monismus oder den wissenschaftlichen Materialismus : eine populär philosophische Untersuchung. - 31 S. - Leipzig : Julius Brandstätter, 1915 - Bl. 52: Jahresbericht der Berliner Missionsgesellschaft / Berliner Missionsgesellschaft, ZDB-ID: 305363-5 ; 91.1914(1915) - Bl. 59: Die Literarische Gesellschaft / hrsg. von der Literarischen Gesellschaft zu Hamburg, ZDB-ID: 532738-6 ; 4(1918)5 : Sonderheft: Zur Universitätsfrage - Bl. 60: Evangelisches Kirchenblatt für Schlesien, ZDB-ID: 534512-1 ; 21(1918)13 - Bl. 64: Hamburger Vorschläge zur Neugestaltung des deutschen Auslandsdienstes. - Streng vertraulich. - Ex. Nr. 905. - VII, 39 S. - Hamburg : Persiehl, April 1918 - Bl. 65: Brauer, Ludolph: Hamburgische Wissenschaftliche Anstalt zur Pflege insbesondere der Auslandsforschung und Auslandskunde und zur Förderung des Hamburgischen Bildungslebens : Organisationsplan / von Ludolph Brauer und Bernhard Schädel. - X, 102 S. - Berlin : H. Kornfeld, 1918 (Schriften des Ausschusses für Auslandsforschung Hamburg ; 1) - Bl. 66: Unterlagen zur Beurteilung der Kosten einer Universität Hamburg. - 62 S. - Berlin : H. Kornfeld, 1918 (Schriften des Ausschusses für Auslandsforschung in Hamburg ; 2) - Bl. 69: Jahresbericht der Berliner Missionsgesellschaft / Berliner Missionsgesellschaft, ZDB-ID: 305363-5 ; 94.1917(1918) - Bl. 70: Arons, Leo: Universitäten heraus! - 14 S. - Berlin : Verl. der Sozialistischen Monatshefte,1918 - Bl. 74: Müller, Konrad: Die vierhundertjährige Gedenkfeier der Reformation in schlesischen Gemeinden im Auftrage des Königl. Konsistoriums der Provinz Schlesien auf Grund amtlicher Berichte. - 68 S. - Breslau : Wilh. Gott. Korn, 1918 - Bl. 94: Grelle, Frido: Der Rabbi von Nazareth : dramatische Dichtung in 8 [acht] Vorgängen. - 103 S. - Zwickau : Carl R. Moeckel, 1919 - Bl. 95: Monatshefte des Gustav-Adolf-Vereins : Zeitschrift für die Kenntnis und Pflege der evangelischen Diaspora insbesondere des Auslandsdeutschtums, ZDB-ID: 518121-5 ; 1(1919)1/2 - Bl. 96: Jahresbericht der Berliner Missionsgesellschaft / Berliner Missionsgesellschaft, ZDB-ID: 305363-5 ; 95.1918(1919) - Bl. 97: Auskunftsstellen für Akademiker, Studenten, Offiziere, Schüler.... Berlin, 1919 - Bl. 100: Einheitsglaube : Der Segen der Menschheit ; 1(1920)1 - Bl. 102: Biehle, Johannes: Beiträge zur Musikalischen Liturgik. - 76 S. - Berlin, Bautzen : Müller, 1919 - Bl. 104-105: Anweisung für das Studium der evangelischen Theologie an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. - 10 S. - Breslau, 1914 - Bl. 107: Eiserne Blätter, ZDB-ID: 344233-0 ; 1.[1914]17 - Bl. 108: Eiserne Blätter, ZDB-ID: 344233-0 ; 1.[1914]31 - Bl. 109: Report of the deputation to Europe an the East / The World Conference for the consideration of questions touching faith and order. - 37 S. - 1919 - Bl. 110: Weltkonferenz über Glauben und Kirchenordnung : ein neuer Versuch die Wiedervereinigung der Christenheit herbeizuführen / hrsg. von der Kommission. - 15 S. - 1920 - Bl. 112: Verfassung der vereinigten evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens vom 24. Dezember 1919. - Amtliche Ausgabe. - 94 S. - Karlsruhe :; J. J. Reiff, 1920 - Bl. 115: Weltkonferenz zur Erwägung von Fragen betreffend Glauben und Kirchenordnung : Bericht der nach Europa und dem Osten entsandten Abordnung. - 35 S. - o. O., 1919. - Separatabzug aus: Internationale kirchliche Zeitschrift, Bern. * Enthält: u. a.: - Bl. 57: Bert, G.: Zur vierhundertjährigen Gedächtnisfeier der Reformation im vierten Jahr des Weltkrieges : ein Wort an die Deutschen Hochschulen. - Weisenau bei Mainz, 31. Oktober 1917 (hektographiert).
Etats- und Kassensachen
_MfN.01 082 · Akt(e) · 1890 - 1897
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin

Enthält: u.a.: - Inhaltsverzeichnis der Akte - Zusammenstellung der durch Beschaffung von Instrumenten und Konservierungsmitteln für Dr. Emin Pascha und Dr. Stuhlmann entstandenen Kosten - Etats-Auszüge 1891/94, 1894/97, 1897/1900 - Reisekostenabrechnungen.

Juristische Fakultät, Dekanat 1810-1945

Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die Juristische Fakultät der Berliner Universität besteht seit der Gründung der Universität im Jahre 1810 neben der Theologischen, Medizinischen und Philosophischen Fakultät. Die Statuten der Universität vom Oktober 1816, die bis zum Erlass der "Statuten der Preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen" im Jahre 1930 in Kraft blieben, hatten im § 4 die Bildung einer "juristischen Abteilung" vorgesehen.(1) Die Verfassung und die Rechtstellung der Juristischen Fakultät ergaben sich aus den "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin" aus dem Jahre 1838.(2) Danach hatte die Juristische Fakultät die Aufgabe, die Rechtswissenschaft zu lehren. Die Rechte und Pflichten der Fakultät als Behörde bestanden 1. "in der Aufsicht über die Lehre in ihrem Gebiete und deren Vollständigkeit; 2. in der Aufsicht über die Studenten in wissenschaftlicher und sittlicher Hinsicht und Erteilung der Benefizien und Prämien; 3. in der Erteilung der akademischen Würden."(3) Die ersten Vorlesungen wurden im Wintersemester 1810/11 von den Professoren Schmalz, von Savigny und Biener gehalten.(4) Die Anzahl der bei der Fakultät immatrikulierten Studenten betrug im 1.Semester ihres Bestehens 53, sank dann während der Befreiungskriege bis auf sechs ab, um dann nach Beendigung des Krieges kontinuierlich anzuwachsen (Sommersemester 1825: 585, Wintersemester 1830/31: 701). Die Juristische Fakultät der Berliner Universität hatte neben der Lehrtätigkeit seit ihrer Gründung den Charakter eines sogenannten "Spruchkollegiums".(5) Diese Spruchbehörde hatte nach dem damals geltenden Prozessrecht die Aufgabe, Urteile in Prozessen zu verfassen, die bei den Gerichten geführt wurden. Durch die Einführung der Reichsjustizgesetze nach der Reichseinigung von oben verloren die Spruchkollegien ihre Bedeutung. Obwohl bereits seit 1819 regelmäßige seminaristische Übungen, vor allem zur Einführung in die älteren Rechtsquellen, durchgeführt wurden, wurde erst im Jahre 1875 ein "Juristisches Seminar" gegründet, das die Aufgabe hatte, in erster Linie den akademischen Nachwuchs durch Übungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte für die wissenschaftliche Forschung vorzubereiten.(6) Seit dem Jahre 1908 diente das Juristische Seminar der Ausbildung aller Studierenden. Aus der germanistischen Abteilung des Juristischen Seminars ging im Jahre 1887 das "Seminar für deutsches Recht" hervor, das zunächst dem Kultusministerium direkt nachgeordnet war. Das Juristische Seminar hat bis 1945 bestanden. Daneben bestand seit dem Jahre 1899 das "Kriminalistische Seminar", das als Fachseminar den Hochschullehrernachwuchs im Strafrecht auszubilden hatte. Auch dieses Institut bestand bis zum Jahre 1945. In den Jahren 1887 bis 1896 war auf Grund einer Vereinbarung mit der russischen Regierung unter Leitung von Professor Eck das sogenannte "Russische Institut" mit der Ausbildung von russischen Studenten im römischen Recht befasst.(7) In den folgenden Jahren und besonders seit 1918 wurden noch einige andere Institute gegründet, so im Sommersemester 1917 das "Kirchenrechtliche Institut" und im Wintersemester 1920/21 das "Institut für Auslands- und Wirtschaftsrecht". Am 1.11.1935 wurde das "Institut für Staatsforschung" von Kiel an die Universität Berlin verlegt. Im Februar 1936 wurde die bisherige Juristische Fakultät in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät umbenannt, wobei die bis dahin zur Philosophischen Fakultät gehörenden Gebiete der Staats- und Wirtschaftswissenschaften dieser neuen Fakultät eingegliedert wurden.(8) So erweiterte sich die neue Fakultät um das bisher zur Philosophischen Fakultät gehörende "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar". Auch das "Kommunalwissenschaftliche Institut", das im August 1928 als erstes dieser Art in Deutschland gegründet wurde, ging an die Recht- und Staatswissenschaftliche Fakultät über. Dieses Institut hatte die Aufgabe, Anwärtern der höheren Laufbahn im Kommunaldienst eine einführende Vorbildung zu gewähren. Am 1.1.1937 wurde ein "Institut für Wirtschaftsrecht" neu gegründet. Der Direktor Professor Hedemann hatte ein gleiches Institut an der Universität Jena geleitet. Im Jahre 1937 wurden noch zwei weitere Institute gegründet, das "Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege" und das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen". Das sogenannte Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege, das von der faschistischen NS-Volkswohlfahrt gegründet worden war, hatte unter Leitung des Hauptamtsleiters Hilgenfeldt die Aufgabe, das Gebiet der Volkswohlfahrtspflege zu bearbeiten. Zu erwähnen ist noch das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen", das sich mit der Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens befasste. Mit Wirkung vom 1.10.1938 wurde das bis dahin an der Universität Kiel bestehende "Institut für Arbeitsrecht" an die Berliner Universität verlegt. Direktor des Instituts wurde Professor Siebert. Im Februar 1940 erhielt das "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar" die Bezeichnung "Institut für Wirtschaftswissenschaft". Durch Erlass des Reichswissenschaftsministeriums vom 12.3.1940 wurde das "Institut für Luftrecht" von Leipzig nach Berlin verlegt und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zugewiesen. Seit dem Wintersemester 1942/43 bestand ein "Institut für Handels- und Betriebsrecht" unter Leitung von Professor Gieseke. Im März 1943 wurde das "Institut für Jugendrecht" gegründet, das nach den aufgestellten Satzungen die Aufgabe hatte, Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Jugendrechts, besonders auf dem Gebiete der Verwahrlosungsforschung, zu betreiben. Die Einrichtung wurde besonders vom damaligen Reichsjustizministerium und der Reichsstudentenführung gefördert.(9) Nach den vorliegenden Akten scheint dieses Institut bis zum Zusammenbruch des faschistischen Staates nicht mehr tätig gewesen zu sein. Im Januar 1943 wurde noch die Abteilung für Politik des Instituts für Politik und internationales Recht von der Universität Kiel mit der Bezeichnung "Institut für Politik" an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät verlegt.(10) Über die Wirksamkeit dieses Institutes, das im September 1944 nach Wittenberg verlegt wurde, und dessen Direktor Professor Ritterbusch war, ist nichts bekannt. Die vorgenannten Institute wurden nach der Wiedereröffnung der Universität im Jahre 1946 außer dem Institut für Arbeitsrecht, Kriminalistik und dem Juristischen Seminar aufgelöst. (1) vgl. Statuten der Universität zu Berlin, Berlin o.J. S.5 (2) vgl. "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin", Berlin 1838 (3) ebd. § 3 (4) vgl. Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimiledruck, Berlin 1910 (5) vgl. dazu "Geschichte der Berliner Juristischen Fakultät als Spruch-Kollegium" von E. Seckel in: Lenz, Max, Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910, S.449f (6) vgl. dazu: Lenz, Max, a.a.O. S.25f (7) vgl. UA der HU, Jur. Fak. Nr.60 und 61 (8) vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität vom 1.4.1936, Bl.7 (9) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.824 (Institut für Jugendrecht) (10) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.823 (Institut für Politik) Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse Die Registratur der Juristischen Fakultät wurde seit Bestehen der Universität von der Universitätsregistratur geführt, also zentral verwaltet.(1) Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in einfachster Weise in alphabetischer Schlagwortordnung. Diese Ordnung wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Da die Aufgaben und die Struktur der Fakultät seit ihrer Gründung im Jahre 1810 stets konstant blieben, blieben auch die Registraturverhältnisse unverändert. 2. Zugang Der Bestand befindet sich seit 1954 im Universitätsarchiv. Infolge der alphabetischen Schlagwortordnung war die Benutzung außerordentlich erschwert. Es lag lediglich eine Schlagwortübersicht vor. 3. Archivische Bearbeitung Die bestehende Schlagwortordnung konnte der Ordnung nicht zugrundegelegt werden, da es keinerlei sachliche Zusammenhänge gab. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet. Diese Gliederung ist klar und eindeutig, so dass dem Benutzer eine gut gegliederte Bestandsübersicht zur Verfügung steht. Ein Namens- und Sachregister befindet sich am Schluss des Findbuches. Die Ordnung und Verzeichnung wurde im Sommer 1966 vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2008/09/10. (1) vgl. Findbuch Rektor und Senat der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1835-1945, S.IX, Berlin 1962 im UA der HU Quellennachweis: 1.Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin: Bestand Universitätskurator Nr.823, 824 Bestand Juristische Fakultät (Dekanat) Nr.60, 61 2.Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 1.4.1936 Chronik der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Jahrgänge 1915-1938 Lenz, Max: Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910 Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1920-1945 Statuten der Universität Berlin, 1920-1945 Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Berlin 1838 Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimile-Druck, Berlin 1910 Bestandsgliederung A Fakultätsangelegenheiten 1. Grundsatzfragen der Wissenschafts- und Hochschulpolitik 2. Satzung der Fakultät 3. Protokolle der Fakultätssitzungen 4. Wahl des Dekans 5. Studienorganisation 6. Vorlesungen, Praktika, Kurse 7. Vorlesungsverzeichnisse 8. Lehrstühle 9. Institute und Lehrräume 10. Studienreform und Studienpläne 11. Feiern, Jubiläen, Ehrungen 12. Wissenschaftliche Gesellschaften 13. Konferenzen und Tagungen 14. Auslandsbeziehungen 15. Kassen-, Gebühren- und Honorarwesen 16. Bibliotheken und Publikationstätigkeit 17. Geschichte der Universität und der Fakultät 18. Habilitationen 19. Promotionen und Ehrenpromotionen B Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Professoren-S., generalia 2. Amtskleidung der Professoren 3. Büsten und Bilder verstorbener Professoren 4. Berufungen und Emeritierungen ordentlicher Professoren 5. Diensteinkommen der Professoren 6. Honorarprofessoren, Privatdozenten, Assistenten, Lehrbeauftragte 7. Unterstützung der Hinterbliebenen der Professoren 8. Ehrenamtliche Tätigkeit 9. Gutachtertätigkeit C Studentenangelegenheiten 1. Vorbildung der Studenten 2. Immatrikulationen, Exmatrikulationen 3. Prüfungswesen 4. Stiftungen und Unterstützungen 5. Sport, Arbeitsdienst und Wehrpflicht 6. Disziplinar-Sachen 7. Verbindungen und Vereine Zitierweise: HU UA, Juristische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Jur.Fak.01, Nr. XXX.