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Charité-Verwaltungsdirektion

Vorwort: Das Findbuch wurde 1966 durch den damaligen Archivleiter, Herrn Kossack, erstellt. Die nachstehende einleitende Darstellung beschränkt sich in erster Linie auf verwaltungsgeschichtliche Aspekte, wobei es sich bei dem vorliegenden Bestand speziell um die Verwaltungs-Direktion des Charité-Krankenhauses handelt. Nach der Gründung der Anstalt 1710, die zunächst als Pest-Krankenhaus dienen sollte, dann jedoch, da Berlin von der Pest verschont blieb, als Arbeitshaus und Garnison-Lazarett diente, unterstand diese der Preußischen Armen-Direktion. Durch die Kabinetts-Order des Königs Friedrich Wilhelm I. vom 8. November 1726 wurde die Einrichtung nach dem Plan des ersten Inspektors Christian Habermass zu einem Bürger-Lazarett erweitert. 1798 wurde neben der Armen-Direktion das Ober-Kollegium Medicum in die Aufsicht über die Charité einbezogen. Durch die Maßnahme sollte die medizinische Betreuung und der klinische Unterricht verbessert werden, da die Armen-Direktion nur aus der Sicht der Verwaltung die Aufsicht führte. Im Vordergrund stand von Anfang an die Ausbildung von Militärärzten für das preußische Heer. Infolge der Einführung der Steinschen Reformen war für die beiden vorgesetzten Behörden kein Raum mehr. 1816 erfolgte die Unterstellung unter die Regierung Berlin, die als Mittelbehörde zum Bereich des Ministeriums des Innern gehörte. Nach Auflösung der Regierung Berlin ging die Aufsicht auf den Polizei-Präsidenten in Berlin über. Es wurden verschiedene Reformen durchgeführt, die die inneren Verhältnisse der Charité als Lehr- und Heilanstalt betrafen. Durch das Regulativ vom 7. September 1830 wurde ein "Königliches Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten" geschaffen, das dem Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten nachgeordnet war. Dieses Kuratorium übte als Mittelbehörde von nun an die Aufsicht über die Charité, sowohl in administrativer Hinsicht, als auch hinsichtlich der klinischen Tätigkeit aus. Das Kuratorium bestand aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern. Präsident war der Geheime Obermedizinalrat Prof. Dr. Johann Nepomuk Rust. Rust, der selbst Direktor des chirurgischen und ophtalmologischen Klinikums der Charité war, übte eine für die Charité bedeutende Tätigkeit aus. Die Direktion in der Charité wurde von Anfang an durch einen Arzt und in Verwaltungs-Angelegenheiten durch einen Oberinspektor ausgeübt. 1846 wurde die Leitung der Anstalt einem Offizier, dem Major Hirsch, übertragen, während der Oberinspektor Carl Heinrich Esse für die Verwaltungs-Angelegenheiten verantwortlich war. Damit endete die Aufsicht des Kuratoriums für die Krankenhaus-Angelegenheiten über die Charité. Die Auflösung des Kuratoriums erfolgte Anfang des Jahres 1848. Das Charité-Krankenhaus unterstand nunmehr unmittelbar der Aufsicht des Ministeriums für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Eine "Instruktion für die Direktion des Kgl. Charité-Krankenhauses vom 3. Mai 1846" regelte die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Direktors. Eine "Instruktion für die Charité-Direktion zu Berlin" vom 30. März 1850, die vom Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten erlassen wurde, fixierte die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Charité-Direktion. Nach dem Ausscheiden Hirschs 1849 wurde eine Direktion, bestehend aus einem ärztlichen Direktor und einem Verwaltungsdirektor, eingesetzt. Diese Anweisung von 1850 ist bis 1929 in Kraft geblieben. Danach waren die beiden Direktoren rechtlich einander gleichgestellt und hatten die dem bisherigen Kuratorium zustehenden Aufgaben zu erfüllen. Die der Charité-Direktion übertragenen Befugnisse entsprachen denen der Regierungen nach den Instruktionen vom 23. Oktober 1817 und 31. Dezember 1825. Eine Kabinetts-Order vom 6. Januar 1904 bestimmte, dass die Stelle des ärztlichen Direktors stets mit einem höheren Militärarzt besetzt werden sollte. Mit dem Ausscheiden des letzten ärztlichen Direktors am 1. Oktober 1929 wurde diese Stelle nicht wieder besetzt. Das war Anlass, dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Entwurf einer neuen Dienstanweisung für den Verwaltungsdirektor vorzulegen. Danach wurde die Charité als "eine selbständige, unter Staatsverwaltung stehende, öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit" bezeichnet. Der gesetzliche Vertreter war der Verwaltungsdirektor beim Charité-Krankenhaus. Seine Aufgaben umfassten die "Fürsorge für die Charité, die unmittelbare Ausführung der sie betreffenden Verwaltungs-Geschäfte, die Aufsicht über die wirtschaftlichen und technischen Betriebe, die Leitung ihrer Vermögens- und Kassenverwaltung, sowie überhaupt die Wahrung ihrer Gerechtsame und die Pflege und Förderung ihres inneren und äußeren Bestandes". Es konnte nicht festgestellt werden, ob diese Dienstanweisung in Kraft getreten ist. Die Durchsicht der einschlägigen Verwaltungsakten des Bestandes hat jedoch ergeben, dass nach dem Entwurf der Dienstanweisung bis 1945 verfahren worden ist. Nach einer Übersicht über die in der Verwaltungs-Direktion vorhandenen Arbeitsgebiete aus dem Jahr 1931 waren folgende Sachgebiete vorhanden: - Büro-Leitung - Kalkulatur - Kasse - General-Registratur - Kurkosten-Büro - Aufnahme und Krankenvernehmung - Küsterei - Kanzlei - Fernsprech-Zentrale - Küchen-Verwaltung - Hausverwaltung - Wasch-Anstalt - Inspektionen - Betriebs-Inspektion Der Geschäfts-Verteilungsplan vom 1. November 1937 weist 37 Sachgebiete aus mit 35 Beamten und 50 Angestellten. In den folgenden Jahren ist kein neuer Geschäfts-Verteilungsplan mehr aufgestellt worden. (Vgl. Geschäfts-Verteilungsplan der Charité-Direktion v. 1.11.1937 in: Charité-Direktion Nr. 2168 - Geschäftsgang der Charité). Registratur- und Bestandsgeschichte: I. Registraturverhältnisse: Die Registratur der Charité-Direktion entspricht in ihrer Anlage und Führung den älteren Behörden-Registraturen. Die Aktentitel entsprechen dem Akteninhalt. Bis zur Einführung der Steh-Ordner-Registratur und des neuen Aktenplanes nach der Dezimal-Klassifikation Ende 1932 blieb die Registraturführung unverändert. Es bestanden Hauptgruppen, gekennzeichnet mit römischen Zahlen. Die weitere Untergliederung (arabische Ziffer) bezeichnete die Sachgruppe und die 3. Ziffer die Akteneinheit (Bsp.: I.1.Nr.4). Die verwaltungsmäßige Unterstellung des Charité-Krankenhauses unter 4 verschiedene Mittelbehörden (ab 1727 Armen-Direktion, 1817 Regierung Berlin, 1822 Polizei-Präsidium Berlin, 1830 -1846 Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten, ab 1846 Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unmittelbar) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurden die über die Charité geführten Akten der einzelnen vorgesetzten Behörden jeweils nach dem Wechsel des Unterstellungsverhältnisses der Registratur der Charité-Direktion eingefügt und dort weitergeführt. Die Akten, die bei der Charité-Direktion nicht weitergeführt wurden, wurden im Bestand belassen, um den historischen Zusammenhang nicht zu zerreißen. Das zuständige Staatsarchiv ist dazu angehört worden und hat seine Zustimmung erteilt. Durch Einführung des neuen Aktenplans Ende 1932 sind zwei Registraturschichten entstanden, so dass nach § 62 OVG eine Trennung beider Registraturschichten vorgenommen wurde unter Weiterführung der Archiv-Signaturen. Eine Ineinanderarbeitung nach § 63 OVG war nicht gegeben. Der neue Aktenplan war vierziffrig (arabische Ziffern) und wurde auch in den Jahren nach 1945 zunächst beibehalten. II. Zugang: Der Bestand befand sich vor der Übernahme im Verwaltungsgebäude der Medizinischen Fakultät (Charité). Eine Vorordnung nach den Registratur-Signaturen war bereits erfolgt. Um die archivische Erschließung vornehmen zu können und eine kontrollierte Benutzung zu erreichen, war die Überführung des Bestandes in das Universitätsarchiv notwendig. Die Übernahme erfolgte im Frühjahr 1961. Im Archiv musste eine nochmalige Ordnung nach den Registratur-Signaturen vorgenommen werden, die im Herbst 1961 erfolgte. Zum Bestand gehören auch ca. 500 Aufnahmebücher/Rezeptionsbücher aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts bis Ende des 19. Jahrhunderts, die getrennt gelagert werden und nicht in das Findbuch aufgenommen wurden.. III. Archivische Bearbeitung: Nach Abschluss der Ordnungsarbeiten wurde 1963 mit der Verzeichnung begonnen. Die Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung" (§ 87 OVG) angewandt. Bei der inneren Ordnung wurde die bestehende Registratur-Ordnung zugrunde gelegt, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist (§ 61 OVG). Eine Neuordnung war deshalb nicht notwendig (§ 65 - 68 OVG). Bei der Bestandsbildung wurde nach § 49 OVG verfahren, da die Anzahl der in die Registratur übernommenen Akten der Armen-Direktion, der Regierung Berlin, des Polizeipräsidiums und des Kuratoriums für Krankenhaus-Angelegenheiten, die nicht weitergeführt wurden, von sehr geringem Umfang ist. Trotz der beiden vorhandenen Registraturschichten wurde eine durchgehende Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. Die Verzeichnung wurde in den Jahren 1963 - 1965 durch den damaligen Leiter des Universitätsarchivs, Herrn Kossack, vorgenommen. Zitierweise: HU UA, Charité-Verwaltungsdirektion.01, Nr. XXX. HU UA, ChVD.01, Nr. XXX.

Miscellanea, Bd. 2
_Theol.Fak.01 096 · Akt(e) · 1914 - 1922
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin
  • Darin: Darin: - Bl. 20: Stark, W.: Tätigkeitsbericht über das vierte Arbeitsjahr 1914 des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland (E. V.). - 19 S. - Berlin : E. Meyer, 1915 - Bl. 21: Das Martyrium der evangelischen Missionare in Kamerun 1914 : Berichte von Augenzeugen / hrsg. von W. Starck. - 14 S. - Berlin-Steglitz, 1915 - Bl. 45-46: Sammelliste Nr. 006231 / Deutscher Krieger-Hilfsbund - Bl. 78: Evangelisches Kirchenblatt für Schlesien, ZDB-ID: 534512-1 ; 21(1918)13 - Bl. 81: Der Kampf um die Denkfreiheit oder Was will der Toleranzantrag? - Ebingen : Genossenschaftsdruckerei, o. J. - Bl. 172-175: Der evangelische Theologe, März 1919 (Merkblätter für Berufsberatung) - Bl. 108: Sächsisches Kirchenblatt, ZDB-ID: 544588-7 ; 71(1921)44. * Enthält: u. a.: - Maßnahmen der Theologischen Fakultät und der Studenten im und nach dem 1. Weltkrieg - Bl. 25-26: Todesanzeige für Hans Reimann - Bl. 31-36: Christoff, W.: Fortschritt der 2. Reformation im Staat Hamburg, 1915 - Bl. 37-43: Zur Frage des Studiums der Ausländer an den preussischen Hochschulen : Eingabe des Ausschusses der Studentenschaft der Universität Berlin an den preußischen Kultusminister, 1916 - Bl. 103: Todesanzeige für Georg Goens - Bl. 169-170: Satzungen der Theologenschaft Berlin, 1920.
Promotionen honoris causa
_Phil.Fak.01 1385 · Akt(e) · Jan. 1913 - Jan. 1919
Teil von Universitätsarchiv der Humboldt-Universität Berlin

Enthält: Schmidt, Friedrich; Valentin, Rudolph von; Prym, Friedrich; Berendt, Theophil; Lortzing, Franz; Kny, Leopold; Remelè, Adolph; Hertling, Georg von; Schwarz, Carl; Mertens, Franz; Hermann, Johannes; Hirsch, Ferdinand; Lampe, Carl; Schneider, Gustav; Jaffeè, Benno; Solms-Laubach, Hermann; Bormann, Ludwig; Groener, Wilhelm; Bauer, Maximilian; Lindner, Theodor; Zschech, Franz; Falkenhayn, Erich von; Freytag-Loringhoven, Hugo von; Siemens, Wilhelm von; Matthiae, Otto; Blümner, Hugo; Thümen, Friedrich; Schumann, Georg; Roediger, Richard; Lehmann, Maximilian; Sachau, Eduard; Jacobi, Daniel; Warburg, Aemilio; Knorre, Victor; Mueller, Armino; Simon, Maximilian; Kantor, Georg; Bruch, Max; Hoffmann, Georg; Heerdegen, Ferdinand; Cart, Wilhelm; Roehl, Hermann; Lettow-Vorbeck, von.

Tierärztliche Hochschule

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.