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Heeresgruppe Herzog Albrecht (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 30/1 · Bestand · 1917-1918, Vorakten ab 1914
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war das deutsche Feldheer entsprechend den Mobilmachungsplänen in neun Armeen eingeteilt, von denen sieben an der deutschen Westgrenze, die achte in Ostpreußen aufmarschierten. Die Oberste Heeresleitung (OHL) mußte bereits in den ersten Kriegsmonaten die Erfahrung machen, daß die ursprüngliche Konzeption der Führung - direkte Weisungen an die ihr unterstellten Armee-Oberkommandos - durch das Anwachsen der Truppenmassen zu erheblichen Reibungsverlusten führte. Schon frühzeitig ging man dazu über, Heeresgruppen als ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung einzurichten, um neben der einheitlichen Führung der Operationen vor allem die Militärverwaltungsaufgaben einer zentralen Erledigung zu unterwerfen. Am 25. Februar 1917 wurde dem Württembergischen Kriegsministerium der Befehl erteilt, eine neue Heeresgruppe unter dem Oberbefehl Herzog Albrechts von Württemberg, des bisherigen Oberbefehlshabers der 4. Armee, aufzustellen. Sie sollte, wie die anderen drei Heeresgruppen im Westen, "Kronprinz von Bayern", "Deutscher Kronprinz" und "Gallwitz", die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der großen geplanten Westoffensiven erleichtern helfen. Mit der Einrichtung der Heeresgruppe Herzog Albrecht wurden die im südlichen Teil der Westfront operierenden Armee-Abteilungen A und B mit den Festungen Metz und Straßburg, die bislang der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz unterstanden, zusammengelegt und der neuen Heeresgruppe unterstellt. Sie umfaßte damit ein Gebiet von der Schweizer Grenze im Süden über den seit August 1914 quasi unverändert feststehenden Frontverlauf im Sundgau und dem Vogesenkamm, entlang der deutsch-französischen Grenze bis in die Gegend von Pont-à-Mousson. Der Befehlsbereich ist mit dem seit 1871 den Deutschen Reich einverleibten elsaß-lothringischen Reichslanden nahezu identisch. Sitz des Oberkommandos der Heeresgruppe wurde Straßburg, zum Chef des Generalstabes der kgl. bayer. Generalleutnant Krafft v. Dellmendingen, bislang Kommandierender General des Deutschen Alpenkorps, ernannt. Als sein Nachfolger amtierte ab dem 9. September 1917 der Oberst i. G. Heye. Die Unterstellungsverhältnisse der einzelnen Truppenteile wurde durch die vom Chef des Generalstabes des Feldheeres herausgegebene Vorschrift "Unterstellungsverhältnisse der Heerestruppen des Westens", 1917, geregelt (vgl. Bü 346). Nach dem Abschluß der Waffenstillstandsvereinbarungen und der damit verbundenen Demobilisierung verlegte das Oberkommando der nunmehrigen Heeresgruppe D sein Hauptquartier nach Freudenstadt mit einem Nachkommando in Durlach/Karlsruhe. Dieses hatte die Aufgabe, den Rücktransport der Truppen sowie deren Demobilisierung zu organisieren. Sowohl die Heeresgruppe wie auch ihr Nachkommando wurden im Frühjahr 1919 endgültig aufgelöst, der Aktenbestand über die Reichsarchiv-Zweigstelle Heilbronn in die Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart verbracht. Noch vor einer auch nur kursorischen Verzeichnung durch die dort tätigen Militärs gelangten im September 1921 Teile des Bestandes - v. a. die Unterlagen über den "Vaterländischen Unterricht", über die Aufklärung der Truppen sowie über die Abwehr der "amerikanischen Propaganda" - an das Reichsarchiv Potsdam, wo sie offensichtlich in den letzten Tagen des II. Weltkriegs zusammen mit dem Rest des Archivs ein Raub der Flammen wurden. In den Jahren 1923 und 1924 erfolgte erstmals eine listenmäßige Erfassung des Bestandes in der Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart. 1931 wurden große Teile des Bestandes kurzzeitig an das Heeresarchiv Potsdam abgegeben; sie gelangten allerdings nicht vollständig in das Heeresarchiv Stuttgart, wie die Reichsarchiv-Zweigstelle seit 1936 hieß, zurück. Für den Bestand der Heeresgruppe Herzog Albrecht stand bislang lediglich die listenmäßige Erfassung der Archivalien aus dem Jahre 1923/24 als archivisches Findmittel zur Verfügung. Sie entsprach keineswegs den an moderne Archivfindmittel gestellten Anforderungen, zumal sie durch zahlreiche Eintragungen unübersichtlich und kaum benutzbar geworden war. In den Monaten Mai 1988 - März 1989 erfolgte daher eine umfassende Neuverzeichnung und erstmalige Gliederung des vorhandenen Archivbestandes. Seine Neuformierung orientierte sich am Geschäftsverteilungsplan des Oberkommandos der Heeresgruppe vom 15. Oktober 1917 (vgl. Bü 346). Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurde eine sachliche Ordnung vom Bearbeiter vorgenommen. Einige wenige Fremdprovenienzen wurden ausgesondert und in die entsprechenden Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart-Militärarchiv eingereiht. Eine Konkordanz zwischen neuer Bestellnummer und alter Büschelnummer im bisherigen Aktenverzeichnis ermöglicht das Wiederauffinden bereits zitierter Archivalien. Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in den Monaten August 1990 bis März 1991 in Karlsruhe. Der Bestand umfaßt nunmehr 377 Bestellnummern in 15,1 lfd. m. Der Index verweist auf die Ordnungsnummern, d. h. die Abfolge der Titelaufnahmen im vorliegenden Findbuch. Karlsruhe, im April 1991 Kurt Hochstuhl

Tierärztliche Hochschule

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.