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Chef der Heeresarchive (Bestand)
BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

Generaladjutantur (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 59 · Bestand · 1827-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Überlieferung und Ordnung: Die Generaladjutantur lieferte älteres Schriftgut noch Ende 1918 selbst ein, jüngeres gelangte an die markgräfliche Kanzlei in Baden-Baden, von dort an das Armeemuseum und 1946 an das Generallandesarchiv. Da man 1909 für die Akten der Generaladjutantur keine Repositur vorgesehen hatte - mit gutem Grund, denn sie gehörte zum "Militärstaat" des Großherzogs, nicht eigentlich zu den Hofbehörden -, lagerte man sie 1918 bei den Akten des Haus- und Staatsarchivs im Anschluss an die Haus- und Hofsachen; 1939 erhielt der Bestand die Nummer 59. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964 auf der Grundlage älterer Karteien. Dabei wurden die Grundlisten und Personalberichte über Offiziere in badischen Regimentern 1858-1870 ( 59/618-639) und die Namensliste der auf dem alten Friedhofe in Karlsruhe 1870-1871 beerdigten Offiziere (59/404) verzettelt; beide Karteien stehen heute bei den sachthematischen Inventaren des Generallandesarchivs. 2009 wurde das Findbuch von Kastner mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Im Rahmen der Konversion war es allerdings nicht möglich, den unbefriedigenden Ordnungszustand zu revidieren. So sind künftig unübersichtliche Großrubriken wie "Rang- und Quartierlisten, Personalveränderungen, Grundlisten, Personalberichte, Personalbogen", in denen mehrere Serien vermengt wurden, deutlicher zu diffenrezieren; nachteilig wirkt sich auch die Serientrennung aus, die durch die gängige Unterscheidung von Friedenszeit ("Militärsache") und Kriegszeit ("Kriegssache") entstanden ist. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche. Geschichte und Inhalt: Von der älteren badischen Generaladjutantur, die 1832 aufgehoben wurde, scheint sich kein Schriftgut erhalten zu haben. Großherzog Leopold beschränkte sich auf die Einstellung persönlicher Adjutanten, die z.T. - wie Heinrich Krieg von Hochfelden - auch ganz andere, außermilitärische Aufgaben zu erledigen hatten. 1852 richtete Friedrich I. als Prinzregent in der Restaurationsphase nach der Revolution wieder eine Generaladjutantur ein; sie bildete die Verbindungsstelle des Großherzogs als oberstem Kriegsherrn zum badischen Heer wie zum Kriegsministerium, nach 1871 zum XIV. (badischen) Armeekorps des preußischen Heeres. Entsprechend stehen Fragen des Militärpersonals und des Kontakts mit den Truppenteilen im Mittelpunkt der Überlieferung. Da aber auch die Bewältigung des militärischen Zeremoniells zu den Aufgaben der Generaladjutantur gehörte, gibt der Bestand zugleich Auskunft über Ordensverleihungen, Kaiser- und Fürstenbesuche, Jubiläen, Denkmalenthüllungen und andere Repräsentationsanlässe, wie sie den zunehmend militarisierten Alltag des Kaiserreichs wesentlich prägten. Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm

BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

Heeresgruppe Herzog Albrecht (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 30/1 · Bestand · 1917-1918, Vorakten ab 1914
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war das deutsche Feldheer entsprechend den Mobilmachungsplänen in neun Armeen eingeteilt, von denen sieben an der deutschen Westgrenze, die achte in Ostpreußen aufmarschierten. Die Oberste Heeresleitung (OHL) mußte bereits in den ersten Kriegsmonaten die Erfahrung machen, daß die ursprüngliche Konzeption der Führung - direkte Weisungen an die ihr unterstellten Armee-Oberkommandos - durch das Anwachsen der Truppenmassen zu erheblichen Reibungsverlusten führte. Schon frühzeitig ging man dazu über, Heeresgruppen als ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung einzurichten, um neben der einheitlichen Führung der Operationen vor allem die Militärverwaltungsaufgaben einer zentralen Erledigung zu unterwerfen. Am 25. Februar 1917 wurde dem Württembergischen Kriegsministerium der Befehl erteilt, eine neue Heeresgruppe unter dem Oberbefehl Herzog Albrechts von Württemberg, des bisherigen Oberbefehlshabers der 4. Armee, aufzustellen. Sie sollte, wie die anderen drei Heeresgruppen im Westen, "Kronprinz von Bayern", "Deutscher Kronprinz" und "Gallwitz", die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der großen geplanten Westoffensiven erleichtern helfen. Mit der Einrichtung der Heeresgruppe Herzog Albrecht wurden die im südlichen Teil der Westfront operierenden Armee-Abteilungen A und B mit den Festungen Metz und Straßburg, die bislang der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz unterstanden, zusammengelegt und der neuen Heeresgruppe unterstellt. Sie umfaßte damit ein Gebiet von der Schweizer Grenze im Süden über den seit August 1914 quasi unverändert feststehenden Frontverlauf im Sundgau und dem Vogesenkamm, entlang der deutsch-französischen Grenze bis in die Gegend von Pont-à-Mousson. Der Befehlsbereich ist mit dem seit 1871 den Deutschen Reich einverleibten elsaß-lothringischen Reichslanden nahezu identisch. Sitz des Oberkommandos der Heeresgruppe wurde Straßburg, zum Chef des Generalstabes der kgl. bayer. Generalleutnant Krafft v. Dellmendingen, bislang Kommandierender General des Deutschen Alpenkorps, ernannt. Als sein Nachfolger amtierte ab dem 9. September 1917 der Oberst i. G. Heye. Die Unterstellungsverhältnisse der einzelnen Truppenteile wurde durch die vom Chef des Generalstabes des Feldheeres herausgegebene Vorschrift "Unterstellungsverhältnisse der Heerestruppen des Westens", 1917, geregelt (vgl. Bü 346). Nach dem Abschluß der Waffenstillstandsvereinbarungen und der damit verbundenen Demobilisierung verlegte das Oberkommando der nunmehrigen Heeresgruppe D sein Hauptquartier nach Freudenstadt mit einem Nachkommando in Durlach/Karlsruhe. Dieses hatte die Aufgabe, den Rücktransport der Truppen sowie deren Demobilisierung zu organisieren. Sowohl die Heeresgruppe wie auch ihr Nachkommando wurden im Frühjahr 1919 endgültig aufgelöst, der Aktenbestand über die Reichsarchiv-Zweigstelle Heilbronn in die Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart verbracht. Noch vor einer auch nur kursorischen Verzeichnung durch die dort tätigen Militärs gelangten im September 1921 Teile des Bestandes - v. a. die Unterlagen über den "Vaterländischen Unterricht", über die Aufklärung der Truppen sowie über die Abwehr der "amerikanischen Propaganda" - an das Reichsarchiv Potsdam, wo sie offensichtlich in den letzten Tagen des II. Weltkriegs zusammen mit dem Rest des Archivs ein Raub der Flammen wurden. In den Jahren 1923 und 1924 erfolgte erstmals eine listenmäßige Erfassung des Bestandes in der Reichsarchiv-Zweigstelle Stuttgart. 1931 wurden große Teile des Bestandes kurzzeitig an das Heeresarchiv Potsdam abgegeben; sie gelangten allerdings nicht vollständig in das Heeresarchiv Stuttgart, wie die Reichsarchiv-Zweigstelle seit 1936 hieß, zurück. Für den Bestand der Heeresgruppe Herzog Albrecht stand bislang lediglich die listenmäßige Erfassung der Archivalien aus dem Jahre 1923/24 als archivisches Findmittel zur Verfügung. Sie entsprach keineswegs den an moderne Archivfindmittel gestellten Anforderungen, zumal sie durch zahlreiche Eintragungen unübersichtlich und kaum benutzbar geworden war. In den Monaten Mai 1988 - März 1989 erfolgte daher eine umfassende Neuverzeichnung und erstmalige Gliederung des vorhandenen Archivbestandes. Seine Neuformierung orientierte sich am Geschäftsverteilungsplan des Oberkommandos der Heeresgruppe vom 15. Oktober 1917 (vgl. Bü 346). Innerhalb der einzelnen Abteilungen wurde eine sachliche Ordnung vom Bearbeiter vorgenommen. Einige wenige Fremdprovenienzen wurden ausgesondert und in die entsprechenden Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart-Militärarchiv eingereiht. Eine Konkordanz zwischen neuer Bestellnummer und alter Büschelnummer im bisherigen Aktenverzeichnis ermöglicht das Wiederauffinden bereits zitierter Archivalien. Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in den Monaten August 1990 bis März 1991 in Karlsruhe. Der Bestand umfaßt nunmehr 377 Bestellnummern in 15,1 lfd. m. Der Index verweist auf die Ordnungsnummern, d. h. die Abfolge der Titelaufnahmen im vorliegenden Findbuch. Karlsruhe, im April 1991 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/034 · Bestand · 1879-1982
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie Walther Reinhardts: Walther Reinhardt wurde am 24. März 1872 als Sohn des damaligen Hauptmanns August Reinhardt in Stuttgart geboren. Er besuchte das Gymnasium in Ulm, das Lyceum in Ludwigsburg und das Gymnasium in Heilbronn. Anschließend wechselte er in die Kadettenanstalt in Oranienstein und in die Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde. Am 9. Februar 1891 trat Reinhardt als Portepeefähnrich in das Grenadier-Regiment Königin Olga Nr. 119 ein. 1892 zum Leutnant befördert, wurde er 1897 zur Kriegsakademie und im Anschluss daran als Oberleutnant zur Dienstleistung beim Großen Generalstab kommandiert. Drei Jahre später, am 10. März 1904, erlangte Reinhardt unter Belassung beim Großen Generalstab die Beförderung zum Hauptmann. Am 22. April 1905 kam er zum Generalstab des XV. Armeekorps nach Straßburg, bevor er vom 25. Februar 1907 bis zum 19. April 1909 als Kompaniechef im Infanterie-Regiment Alt-Württemberg Nr. 121 in Ludwigsburg amtierte. Am 20. April 1909 wurde Reinhardt in den Generalstab der 26. (1. Kgl.-Württ.) Division versetzt. Er kehrte am 10. September 1910 als Major in den Großen Generalstab zurück. Am 3. November 1912 wurde er dem Generalkommando des XIII. (Kgl.-Württ.) Armeekorps zugewiesen. Reinhardt zog als Stabsoffizier des XIII. Armeekorps am 2. August 1914 in den Ersten Weltkrieg. Er wurde bereits am 23. Januar 1915 zum Chef des Generalstabs des württembergischen Armeekorps ernannt. Am 18. Mai 1915 erlangte er den Dienstgrad des Oberstleutnants. Von Juni 1916 bis Februar 1917 nahm Reinhardt wechselnde Kommandostellen wahr, die er jeweils nur wenige Monate oder sogar nur einige Wochen innehatte. So war er vom 26. Juni bis zum 16. Juli 1916 Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 118, bevor er vom 17. Juli bis 20. November 1916 Chef des Stabes des XVII. Armeekorps wurde. Am 21. November 1916 übernahm er die Stelle des Stabschefs der 11. Armee in Mazedonien. Die Ernennung zum Stabschef des Oberkommandos der 7. Armee am 10. Februar 1917 führte ihn wieder zurück an die Westfront. Am 23. Mai 1917 wurde Reinhardt der Orden Pour le Mérite mit Eichenlaub für seine Leistungen bei der Eroberung des Chemin des Dames verliehen. Ebenso erhielt er das Komturkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern für seine militärischen Leistungen. Am 18. April 1918 erlangte Reinhardt die Beförderung zum Oberst.Durch Kabinettsordre vom 4. November 1918 wurde Reinhardt in das Preußische Kriegsministerium versetzt, um die Demobilisierung des Heeres zu organisieren. Zwei Monate später, am 2. Januar 1919 übernahm Reinhardt das Amt des Preußischen Kriegsministers. Er war der letzte Inhaber dieses Amts.Nach der Auflösung des kaiserlichen Heeres wurde Reinhardt am 13. September 1919 erster Chef der Heeresleitung des neu aufzubauenden Reichsheeres. In diese Zeit fällt auch seine Ernennung zum Generalmajor. Bereits wenige Monate nach der Übernahme der neuen Aufgabe trat Reinhardt Ende März 1920 in der Folge des Kapp-Putsches als Chef der Heeresleitung zurück und übernahm für kurze Zeit die Lehrbrigade Döberitz, bevor er am 15. Mai 1920 als Generalleutnant Befehlshaber im Wehrkreiskommando V in Stuttgart wurde. In Personalunion übte er die Funktionen eines Kommandeurs der 5. Division sowie des Landeskommandanten von Württemberg aus. Die Stellung als Befehlshaber des Wehrkreiskommandos V behielt er fast fünf Jahre. Am 1. Januar 1925 wurde Reinhardt zum Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos 2 in Kassel ernannt. Zwei Jahre später, im Dezember 1927 schied er aus dem Heer aus und übernahm die Leitung eines Lehrganges für ältere Offiziere. Diese "Reinhardt-Kurse" haben über den Tod ihres Schöpfers hinaus bis zum Jahr 1932/1933 bestanden. Des Weiteren widmete er sich der Vorbereitung von Veröffentlichungen vor allem zu militärischen und historischen Themen. Walther Reinhardt starb am 8. August 1930 in Berlin. 2. Zum Nachlass Walther Reinhardts: Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst Dokumente aus seiner Militärdienstzeit sowie private Korrespondenzen. Einen nicht unerheblichen Teil bilden daneben Manuskripte für Vorträge und Veröffentlichungen, die Reinhardt vor allem nach seinem Ausscheiden aus dem Heeresdienst verfasste. Ergänzt werden die Dokumente durch Zeitungsausschnittsammlungen Reinhardts, welche insbesondere die Jahre 1918/1919 betreffen.Der Nachlass Reinhardts war nach dessen Tod am 8. August 1930 zum größten Teil im Besitz seiner Tochter, Studiendirektorin Lotte Reinhardt. Diese übergab am 7. September 1939 dem damaligen Heeresarchiv Stuttgart 13 Aktenbüschel und drei Kriegstagebücher sowie am 11. September 1940 weitere Archivalien, nämlich Fotografien (z.T. in Alben), Zeitungsauschnitte sowie dienstliche Personalerinnerungen. Die Dokumente aus dem Nachlass Reinhardts wurden im Heeresarchiv chronologisch geordnet, in Mappen geheftet und verzeichnet. Das Repertorium mit einem Vorwort von Generalmajor z.V. Sieglin lag am 15. Oktober 1940 vor.Ein kleiner Teil des Nachlasses war kurz nach dem Tod Reinhardts dem Heeresarchiv Potsdam übergeben worden. Mit Schreiben vom 11. September 1940 suchte das Heeresarchiv Stuttgart die Überlassung dieses Nachlassteils zu erwirken, um ihn mit dem zu diesem Zeitpunkt in Bearbeitung befindlichen Stuttgarter Bestand zu vereinigen. Das Heeresarchiv Potsdam teilte jedoch am 23. Oktober 1940 mit, dass sich in seiner Verwahrung "keine privaten Aufzeichnungen" Reinhardts befänden. Das Heeresarchiv Stuttgart scheint keine weiteren Versuche unternommen zu haben, um in den Besitz des Potsdamer Teilnachlasses zu gelangen. Da das Heeresarchiv Potsdam unmittelbar vor Ende des Zweiten Weltkrieges zerstört und seine Bestände zum größten Teil vernichtet worden sind, sind die dorthin übergebenen Unterlagen aus dem Eigentum Reinhardts vermutlich heute verloren.Am 17. Februar 1961 übergab Lotte Reinhardt dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart, das inzwischen den größten Teil der Bestände des früheren Heeresarchivs Stuttgart übernommen hatte, weitere in ihrem Besitz befindliche Dokumente ihres Vaters (Briefe, Aufzeichnungen, Entwürfe, Drucksachen, Zeitungsausschnitte). Diese Archivalien wurden im Sommer 1964 von Oberstaatsarchivrat Dr. Uhland geordnet, verzeichnet und mit dem älteren Bestand vereinigt. Dabei wurden mehrfach die vom Heeresarchiv gebundenen Sammelmappen aufgelöst, um dahin gehörige Stücke chronologisch einreihen zu können. Auch zeigte sich bei diesen Arbeiten, dass die Verzeichnung im Heeresarchiv unvollständig, in einzelnen Fällen auch unrichtig erfolgt war. Der neue Bestand umfasste 56 Mappen, die in Anlehnung an die chronologische Ordnungsmethode des Heeresarchivs strukturiert waren. Bei einigen der gebildeten Büschel wurden Unterfaszikel gebildet. Vor der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart hatte Lotte Reinhardt den in ihren Händen befindlichen Nachlass ihres Vaters Herrn Professor Fritz Ernst (Heidelberg) zur Verfügung gestellt, der ihn für eine Veröffentlichung verwendete (Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958). Dabei scheinen einzelne Stücke bei Professor Ernst verblieben und auch nach seinem Tod (22. Dezember 1963) nicht mehr an die Besitzerin gekommen zu sein. In den Jahren 1964 bis 1987 erfolgten immer wieder Abgaben von Dokumenten aus dem Nachlass von Walther Reinhardt durch seine Tochter Lotte Reinhardt. Am 29. Dezember 1964 übergab Lotte Reinhardt Zeitungsausschnitte und Schriften. Dabei befanden sich auch von Professor Ernst gefertigte Abschriften. Die abgegebenen Archivalien wurden geordnet, erfasst und zu den entsprechenden Büschelnummern gelegt. Darüber hinaus wurden zwei neue Büschel gebildet. Damit hatte sich der Umfang des Nachlasses auf 58 Mappen vergrößert. Weitere Archivalienabgaben erfolgten durch Lotte Reinhardt am 27. August 1969, am 7. März 1970, am 12. März 1973, am 6. Februar 1978, im April 1978, am 16. August 1978 und am 26. Januar 1987. Die Stücke umfassten vor allem private Korrespondenzen Walther Reinhardts (Briefe an die Eltern, Ehefrau, Kinder) und Zeitungsausschnitte. Diese Dokumente waren bisher unverzeichnet.Der Bestand M 660/034 wurde im September 2010 von der Anwärterin Sylvia Günteroth unter Anleitung von Dr. Wolfgang Mährle neu erschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten erfolgte eine Klassifikation der Unterlagen, welche die bisherige chronologische Ordnung ablöste. Die Zuweisung der bis 1964 ins Archiv gekommenen Dokumente zu einzelnen Büscheln sowie die Gliederung dieser Archivalieneinheiten in Unterfaszikel sind beibehalten worden. Die vorhandenen Titelaufnahmen wurden behutsam überarbeitet. Die bisher noch nicht verzeichneten Archivalien, die zwischen 1969 und 1987 ins Archiv gelangt waren, wurden geordnet und verzeichnet. Der Nachlass Walther Reinhardts umfasst jetzt 89 Büschel mit einem Gesamtumfang von 1,6 lfd.m. 3. Quellen- und Literaturhinweise: Quellen:- Personalakte Walther Reinhardts: M 430/2 Bü 1684;- Biografische Dokumente: E 130b Bü 235, Q 3/60 Bü 29, Q 3/60 Bü 32, Q 3/60 Bü 47; M 743/1 Bü 11- Fotografien: Q 3/60 Bü 32; M 703 R 170N19; M 703 R190N10; M 703 R191N17; M 707 Nr. 1213; M 743/1 Bü 11Publikationen Walther Reinhardts (Auswahl):- Reinhardt, Walther: Sechs Monate Westfront: Feldzugserlebnisse eines Artillerie-Offiziers in Belgien, Flandern und der Champagne, 3. Auflage, Berlin 1915.- Reinhardt, Walther: In der Picardie: Bilder aus dem Stellungskrieg im Westen, 3. Auflage, Berlin 1917.- Reinhardt, Walther/Zenker, Hans: Wehrwille und Wehrgedanke in Deutschlands Jugend: 2 Vorträge auf der Freusburger Schulungswoche 1929, Berlin-Charlottenburg 1930.- Reinhardt, Walther: George Washington. Die Geschichte einer Staatsgründung, Frankfurt 1931.- Reinhardt, Walther: Wehrkraft und Wehrwille: aus seinem Nachlass mit einer Lebensbeschreibung Walther Reinhardt, Berlin 1932.Literatur:- Ernst, Fritz: Aus dem Nachlass des Generals Walther Reinhardt, Stuttgart 1958.- Kohlhaas, Wilhelm: Walther Reinhardt: General der Infanterie, 1872-1930, in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken, 17. Band, Stuttgart 1991, S. 306-316. - Mulligan, William: The creation of the modern German Army: General Walther Reinhardt and the Weimar Republic, 1914-1930, New York 2005.Stuttgart, im Mai 2011Dr. Wolfgang MährleSylvia Günteroth
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Bestand · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

Preußisches Kriegsministerium (Bestand)
BArch, PH 2 · Bestand · 1867-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1809 als oberste Zentralbehörde der Preußischen Armee geschaffen, ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Süden Hessens und in Baden zuständig. Nachfolgebehörde 1919: Reichswehrministerium Bestandssignatur: PH 2 Bestandsbeschreibung: Das 1809 von Scharnhorst als oberste Zentralbehörde der preußischen Armee geschaffene Kriegsministerium wurde ab 1867 auch für die Kontingente des Norddeutschen Bundes, nach 1871 auch für die Truppen im Südteil Hessens und in Baden zuständig. Der preußische Kriegsminister vertrat im Reichstag die Heeresverwaltung, insbesondere in Etatfragen. Seit den achtziger Jahren für die Militärverwaltung im weiteren Sinne verantwortlich, erließ das Kriegsministerium in Zusammenarbeit mit dem Generalstab, den Waffeninspektionen und Prüfungskommissionen Anordnungen über Organisation, Ausrüstung, Bewaffnung und Unterhalt des Heeres und legte die Ausbildungsgrundsätze für Mannschaften und Unteroffiziere fest. Unter Mitwirkung des Generalstabes und der zivilen Behörden hatte der Kriegsminister jährlich den Mobilmachungsplan aufzustellen. Im Laufe des Ersten Weltkriegs trat die Bedeutung des Kriegsministeriums hinter der Führungsinstitution des Generalstabes des Feldheeres zurück. Erhebliches Gewicht gewann allerdings seit November 1916 das ihm unterstellte Kriegsamt, in dem die kriegswirtschaftlichen Abteilungen des Kriegsministeriums, vor allem die Rohstoff- und Ersatzabteilung, zusammengefasst wurden. Ihm nachgeordnet waren das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt (Wumba) sowie Kriegsamtsstellen in den Bezirken der (Stellvertretenden) Generalkommandos. Inhaltliche Charakterisierung: Erhalten sind Einzelstücke von Erlassen und Befehlen, vereinzelter Schriftwechsel mit anderen Militär- bzw. Kommando- oder Zivilbehörden. Außerdem sind vereinzelte Akten zur Kriegsführung (wie Truppenführung, Mobil- und Demobilmachungssachen, Waffen und Munition), zur Armeeverwaltung (Versorgungs- und Fürsorgewesen, Verpflegung und Unterkünfte), zur Kriegswirtschaft (Kriegsamt und Kriegsamtsstellen), zum Sanitätswesen sowie zum Kriegsgefangenenwesen überliefert. Darüber hinaus zu erwähnen sind Bände über politische Vereinigungen, gegen die ein Einschreiten der bewaffneten Macht erforderlich schien oder vor deren Einflüssen die Truppe abgeschirmt werden sollte. Außerdem erhalten ist ein geringer Rest von Akten der Militäruntersuchungsstelle des Ersten Weltkriegs für Verletzungen des Kriegsrechts sowie einige wenige Akten der Geheimen Kriegskanzlei. Zudem sind Amtsdruckschriften überliefert, die mit der Überführung der Akten aus dem ehemaligen Militärarchiv der DDR 1994 in das Bundesarchiv gelangt sind. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Akten des Kriegsministeriums sind zusammen mit dem Schriftgut der ehemaligen Preußischen Armee durch Kriegseinwirkung 1945 im Heeresarchiv in Potsdam bis auf wenige erhaltene Aktenreste verbrannt. 1994 kamen zu den im Militärarchiv Freiburg überlieferten Restakten noch einige Unterlagen hinzu, die sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR befanden. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 30,1 lfm 801 AE Zitierweise: BArch, PH 2/...

BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1149 · Akt(e) · Mai - September 1915
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Darin: "Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten", herausgegeben vom Reichskolonialamt, Vierte Mitteilung, 30 S. geh. Qu. 1264; Vorträge des Lt. Colonel du Service de Sante suisse Dr. Carl de Marval in Bern über seine Wahrnehmungen in Lagern deutscher Kriegsgefangener in Frankreich und in den Kolonien Qu. 1279-1282; Bericht über die Tätigkeit von Agenten der Entente in der Schweiz, Rumänien, Bulgarien und Holland Qu. 1420, 1421, 1537; Richtlinien für die Behandlung der Arbeiterfrage in den für den Kriegsbedarf tätigen Gewerbezweigen, ausgearbeitet vom Kriegsministerium, Drucksache, 9 S. Qu. 1489; Anträge Württembergs zu dem Entwurf einer Bekanntmachung betr. Einschränkung der Arbeitszeit in der Textilindustrie Qu. 1567