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Dokumente
Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Lettow-Vorbeck, Paul von (Bestand)
BArch, N 103 · Bestand · 1881-1954
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: General Paul von Lettow-Vorbeck Lebensdaten 20.03.1870 geb. in Saarlouis 09.03.1964 gest. in Hamburg Werdegang 1881 Kadett 1884 Hauptkadettenanstalt Groß-Lichterfelde 07.02.1888 Portepee-Fähnrich beim 4.Garderegiment zu Fuß 1889 Sekondeleutnant 1895 Premierleutnant 1900/01 Teilnahme an der Boxerbewegung China; Beförderung zum Hauptmann 1904-1906 Deutsch-Südwestafrika; Erster Adjutant im Stab des Kommandeurs der Schutztruppe "Lothar von Trotha" und als Kompaniechef an der Niederschlagung des Aufstandes der Herero 1906 Kommandierung zum Großen Generalstab 1907 Beförderung zum Major; Adjutant des Generalkommandos des 11. Armeekorps 1909 Kommandeur II. Seebataillons in Wilhelmshaven 1913 Beförderung zum Oberstleutnant 18.10.1903 Kommandeur der kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun 13.04.1914 Kommandeur Schutztruppen Deutsch-Ostafrika 1918 Beförderung zum Generalmajor Apr. 1919 Führung der Garde-Kavallerie-Schützen-Korps unterstehenden Marine Division Okt. 1919 Führung der Reichswehr Brigade 9 des "Übergangsheeres" in Schwerin 1920 Charakterisierung zum Generalleutnant und Entlassung aus der Reichswehr 1923 Großhandelskaufmann 1928-1930 Abgeordneter der konservativen Deutschnationalen Volkspartei im Reichstag 1930 Wechsel zur Volkskonservativen Vereinigung 1933 Staatsrat in Bremen 27.08.1939 (sog. Tannenbergtag) Charakter eines Generals der Infanterie 1956 Ehrenbürger seiner Geburtsstadt Saarlouis Auszeichnungen 04.11.1916 Pour le Merite 10.10.1917 Eichenlaub zum Pour le Merite 30.01.1920 Ritterkreutz der sächsischen Militär-St.-Heinrichs-Orden Bestandsbeschreibung: Der Nachlass enthält persönliche Papiere, Unterlagen über militärische und öffentliche Ehrungen, private und privatdienstliche Korrespondenzen, Tagebuchnotizen und Lebenserinnerungen sowie Ausarbeitungen zu verschiedenen Themen und Fotografien aus dem Leben des Generals Paul von Lettow-Vorbeck (20.3.1870-9.3.1964). Der Bestand dokumentiert den persönlichen und militärischen Werdegang von Lettow-Vorbecks, darunter die Teilnahme am Boxerkrieg in China (1901-1904) als Adjutant der 1. Ostasiatischen Infanterie-Brigade, den Einsatz im Kommando der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika (1905-1906) sowie als Kommandeur der Schutztruppe Deutsch-Ostafrika (1914-1918). Schlaglichtartig beleuchtet werden darüber hinaus die Aktivitäten Lettow-Vorbecks als Kriegsveteran und Reichstagsabgeordneter der DNVP in der Weimarer Republik sowie die Reaktionen auf seinen Tod im Jahre 1964. Neben kolonialgeschichtlichen Ausarbeitungen finden sich auch Dokumentationen über politische Themen aus der Zeit der Weimarer Republik, vor allem über die Reichswehr und den Kapp-Lüttwitz-Putsch. Hinweise auf andere Bestände insbesondere RM 5 - Admiralstab der Marine; RW 51 - Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee; R 1001 - Reichskolonialamt; R 1002 - Behörden des ehemaligen Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika; digitale Fotos von Paul von Lettow-Vorbeck aus dem Bildbestand des Bundesarchivs bietet die Online-Enzyklopädie Wikipedia Inhaltliche Charakterisierung: Wegen seiner großen Bedeutung und der intensiven Nachfrage durch die Forschung ist der Nachlass bald nach seiner Abgabe an das Bundesarchiv Ende der 1960er Jahre archivisch bearbeitet und verzeichnet worden. Im Jahre 2008 wurde die Erschließung des Bestandes unter Beibehaltung der älteren archivischen Ordnung grundlegend überarbeitet. Vorarchivische Ordnung: Der Nachlass Paul von Lettow-Vorbecks ist im August 1964 von der Tochter des im selben Jahr Verstorbenen, Gräfin Heloise von Rantzau-Pronstorf, an das Bundesarchiv abgegeben worden. Er war dort zunächst als Depositum hinterlegt worden, am 31. Dezember 1999 sind die Unterlagen in das Eigentum des Bundesarchivs übergegangen. Der Bestand enthält Selbstzeugnisse und autobiographische Aufzeichnungen in unterschiedlichen Entstehungsstadien; die Zuordnungen zu den Klassifikationsmerkmalen der archivischen Erschließung ließ sich wegen des spezifischen Charakters der Unterlagen nicht immer eindeutig vornehmen. Zitierweise: BArch, N 103/...

Lettow-Vorbeck, Paul von
Staatsarchiv Hamburg, 342-1 II_J I a · Akt(e) · 1873-1915
Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Gesetz vom 04.09.15 zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes und des Gesetzes, betr. Änderungen der Wherpflicht vom 11.02.88.- Anwendbarkeit des § 66 des Kriegsmililtär-Gesetzes auf die nach § 3 des Gesetzes von 6.5.1880 zu Übungen im Frieden einberufenen Ersatzreservisten 1. Klasse.- Anwendbarkeit der Ausfügungsbestimmungen zu § 66 des Reichsmilitärgesetzes auf die in das Ostasiatische Expeditionskorps oder anläßlich des Hereroaufstandes in die Schutztruppe für Südwestafrika freiwillig eintretenden Beamten