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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 745 II · Bestand · 1933-1943 (Vorakten ab 1929)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die Reichsmusikkammer wurde als eine von sieben Einzelkammern der Reichskulturkammer, d.h. der nationalsozialistischen Pflichtorganisation der "Kulturschaffenden", mit Gesetz vom 22.09.1933 (zusätzlich Verordnungen vom 01. und 09.11.1933) gegründet. Die Reichskulturkammer war Körperschaft des öffentlichen Rechts, unterstand dem Reichspropagandaminister als Präsidenten der Reichskulturkammer und diente der Überwachung und Lenkung des Kulturlebens im "Dritten Reich". Jeder kulturell Tätige musste Mitglied der zuständigen Einzelkammer sein, Nichtaufnahme oder Ausschluss hatte Berufsverbot zur Folge, das rigoros durchgesetzt wurde. Die Reichsmusikkammer war in einzelne Bezirke eingeteilt. Für Württemberg, Baden und Hohenzollern war ab 1933 zunächst die in Stuttgart, Friedrichstraße 13 (dem Haus der unterdrückten württembergischen SPD und ihrer "Tagwacht"-Druckerei) untergebrachte Landesleitung Südwestdeutschland zuständig. Auf 01.04.1938 wurde die bis dahin der Landesleitung Südwestdeutschland unterstellte Landesstelle Baden als Landesleitung verselbstständigt; die bisherige Landesleitung Südwestdeutschland firmierte daher in der Folge als Landesleitung Württemberg-Hohenzollern. Diese unterstand dem Landeskulturwalter Gau Württemberg-Hohenzollern, d.h. der Bezirksverwaltung der Reichskulturkammer in Stuttgart. Die Akten der Reichsmusikkammer - Landesleitung Südwestdeutschland bzw. Württemberg-Hohenzollern kamen im Dezember 1964 über die Archivdirektion Stuttgart im Staatsarchiv Ludwigsburg ein. Von welcher Stelle aus und unter welchen Umständen sie in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangt sind, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Vermutlich erfolgte die Übernahme der Akten in den chaotischen Monaten nach dem Zusammenbruch 1945. Der Bestand umfasste ca. 320 Stehordner im Umfang von etwa 30 lfd. m und war z.T. mit Akten des Bestands K 746 (Reichskammer der bildenden Künste - Landesleitung Stuttgart) vermischt. Bei der 1971 begonnenen Ordnung und Verzeichnung des Bestands wurden zwei Abteilungen gebildet: - K 745 I Verwaltungsakten - K 745 II Personalakten Die Personalakten sind in den Jahren 1933-1944 erwachsen und scheinen - im Gegensatz zu den Verwaltungsakten - ohne größere Lücken zu sein. Der Bestand enthält nicht nur die Personalakten der ordentlichen Mitgieder der Reichsmusikkammer (d.h. der haupt- oder nebeberuflich tätigen Musiker und Musiklehrer), sondern auch die der von der Mitgliedschaft in der Reichsmusikkammer befreiten Personen (Freizeit-Musiker, -Musikapellen und-vereine), darüber hinaus vereinzelt Schriftwechsel mit auswärtigen Musikern und Stipendienanwärtern. Unter den 8542 Einzelakten befinden sich die Personalakten bekannter Musiker und Komponisten, z.B. von Hubert Deuringer, Hugo Distler, Robert Edler, Hubert Giesen, Hugo Herrmann, Eva Liedecke-Hölderlin, Karl Münchinger und Heinz Schlebusch, die allerdings z.T. recht wenig aussagen. dennoch dürften sie in dem einen oder anderen Fall aufschlussreich sein. Neben den Akten der Solisten und Ensemblemusiker an den staatlichen und städtischen Bühnen und der zahlreichen Privatmusiklehrer und -lehrerinnen sind die häufigen im Bestand vorhandenen Personalakten von musikalisch und musikerzieherisch tätigen Volksschullehrern von Interesse. Die letzteren enthalten nicht nur für die jeweilige Person relevante Aussagen (die andernorts meist nicht erhoben werden können), sondern geben vielfach auch Aufschluss über dörfliche kulturelle Zustände. Unter den Volksschullehrern finden sich im Übrigen die schärfsten Kritiker der reglementierenden und nivellierenden Tätigkeit der Reichsmusikkammer. Urteile wie das des Hauptlehrers W. Berner (Bü 8378): "Die Reichsmusikkammer verhindert auf dem Lande eher den Musikunterricht als dass sie ihn fördert", finden sich - im allgemeinen begründet - häufig in den Schriftwechseln der Lehrer mit der Kammer. Besondere Beachtung verdienen schließlich die Personalakten, in denen Prüfungssachen enthalten (und durchweg durch Darin-Vermerk ausgewiesen) sind, da sich in diesen z.T. umfangreiche Beurteilungen von der Hand der Prüfer befinden. Von Hugo Distler z.B., dessen eigene Personalakte fast belanglos ist, sind in zahlreichen Prüfungsvorgängen handschriftliche Urteile über die pianistischen Fähigkeiten der Prüflinge enthalten. Der Bestand wurde 1971-1972 unter Leitung des Unterzeichneten von A. Berwanger, G. Zöllner und R. Vahle verzeichnet. Ludwigsburg, März 1973 Dr. Wolfgang Schmierer [NACHTRAG:] Im Jahr 2000 wurde die Zettelkartei im Rahmen der Retrokonversion älterer Findmittel aus konservatorischen Gründen bearbeitet. An der EDV-Erfassung waren mehrere Zeitkräfte beteiligt, und zwar insbesondere Andrea Mahler und Sabine Dörlich. Die Einarbeitung von Korrekturen betreute Inge Nesper. Bei der EDV-Erfassung wurde die alphabetische Ordnung beibehalten. Bürgerliche Namen und Künstlernamen wurden in eigenen Datensätzen erfaßt und im Bemerkungsfeld ausgewiesen. Eine Überprüfung der Numerierung ergab, daß einzelne Personalakten nicht in der Kartei erfaßt und sieben Bestellnummern nicht belegt waren. Ludwigsburg, im Dezember 2000 Dr. Barbara Hoen