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Dokumente
BArch, R 1001/3065 · Akt(e) · Okt. 1909 - Febr. 1911
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Feierlichkeiten anläßlich des 10. Jahrestages der deutschen Kolonialherrschaft Finanzkontrolle Sitzungsprotokolle des Gouvernementsrates Petition des Pflanzer-Vereins von Deutsch-Samoa. Apia, 8. Febr. 1910 Geschäftsordnung für das Kaiserliche Gouvernement in Apia, 1. Juli 1910

BArch, R 1001/2326 · Akt(e) · Jan. 1911 - Jan. 1912
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Vertragsverlängerung für Kontraktarbeiter (Formular) Memorandum on the procedure followed at present with respect to the introduction of labour from China 1991, Singapore, Febr. 1911 The Tamil immigration fund and its working 1910 Indian Labour in the Straits Settlements and Federated Malay States, 1911 Chinesische Arbeiter. Verordnung des Gouverneurs vom Samoa

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VIII. HA, Slg. Schulz, E., Nr. 37 · Akt(e) · o.D.
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Enthält: - Born, Geometer in Sonnenburg, Abgeordneter des Landes Sternberg zur Preußischen Nationalversammlung, 1848 - Carl Herrlich (1822 - 1901), Rendant der Ballei Brandenburg des Johanniterordens - Peter Joseph Lenné (1789 - 1866), Gestalter des Gartens beim Johanniterordenskrankenhaus in Sonnenburg 1856 - Karl Friedrich Schinkel (1781 - 1841), war am Neubau des Turmes der Johanniterordenskirche in Sonnenburg beteiligt 1816 - 1818 - Dr. Wilhelm Heinrich Solf (1862 - 1936), Gouverneur von Deutsch-Samoa seit 1900 - Wilhelm Voigt (1849 - 1922), alias "Der Hauptmann von Köpenick", Sträfling im Zuchthaus Sonnenburg - Heinrich Zille (1858 - 1929), Zeichner - Wilhelm Kube (1887 - 1943), Gauleiter und Generalkommissar für Weißruthenien - Erich Schulz: Samoa - Gouverneur mit Schulzeit in Sonnenburg. In: Die neue Oder-Zeitung, Jg. 8, Nr. 2, Mai 1988 (gedr.) - Erich Schulz: Hauptmann von Köpenick 1867/79 in Sonnenburg. Damals war er jung und nicht berühmt - Wilhelm Voigt "drehte viele Dinger" und starb 1922. In: Die neue Oder-Zeitung, Jg. 6, Nr. 4, November 1986 (gedr.) - Erich Schulz: Dr. Wilhelm Solf, letzter kaiserlicher Staatssekretär des Reichskolonialamtes und erster Staatssekretär des Auswärtigen Amtes der Weimarer Republik. April 1988 (Manuskript, 3 S.) - Erich Schulz: Wilhelm Voigt, der "Hauptmann von Köpenick" war auch "Gast" im Zuchthaus Sonnenburg. Oktober 1986 (Manuskript, 5 S.).

Handel auf Samoa: Bd. 1
BArch, R 1001/2539 · Akt(e) · (1987) Dez. 1892 - Nov. 1896
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Diplomatic and Consular reports on trade and finance. Western Pacific. Report for the year 1893 on the trade of Samoa. London 1894

Handel auf Samoa: Bd. 3
BArch, R 1001/2541 · Akt(e) · Sept. 1901 - Sept. 1915, 1929, 1932
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Trade, commerce, and shipping of the Territory of Western Samoa for the calendar Year 1931. Wellington 1932

Handel Deutschlands mit den Kolonien: Bd. 1
BArch, R 1001/6813 · Akt(e) · Nov. 1885 - Juni 1890
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Beschreibung der Handelsausstellung (Ausstellung überseeischer Rohstoffe und Halbfabrikate) im Anschluß an die Hamburgische Gewerbe-und Industrie-Ausstellung 1889, Hamburg 1889 Ländereien und Pflanzungen der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg in Samoa, 1888 Officieller Katalog der Handels-Ausstellung Bremen, Juni 1890

BArch, R 1001/2549 · Akt(e) · Apr. 1895 - Juni 1896
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: No. 1 of 1895. Queen’s regulation to restrain the sale and use of arms and ammunition in Samoa No. 2 of 1895. Queen’s regulation to amend Queen’s regulation 1 of 1895, intituled "Queen’s regulation to restrain the sale and use of arms and ammunition in Samoa"

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...