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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/18 · Bestand · (1792 -) 1806 - 1918 (- 1924)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand umfasst Unterlagen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zur allgemeinen und ressortübergreifenden württembergischen Außenpolitik in Bezug auf außerdeutsche Staaten in Europa und der restlichen Welt. Hierzu zählt auch das Kaiserreich Österreich (-Ungarn), das bereits bei seiner Gründung 1804/06 große außerdeutsche Gebiete besaß und welches nach dem Krieg gegen Preußen im Jahre 1866 komplett aus Deutschland ausschied. Unterlagen über die restlichen Staaten des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 - also auch (Gesamt-) Preußen - wurden zu einem Großteil dem Bestand E 40/14 zugewiesen, diejenigen über das Reichsland Elsass-Lothringen im Zeitraum von 1871 - 1918 wiederum finden sich im Bestand E 40/16. Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. 60: Einschlägige Teile der Rubriken "Frankreich" und "Österreich" E 41 Verz. 63: Rubrik "Verschiedene Staaten" mit Unterrubriken, sofern es sich um außerdeutsche Staaten handelt E 46 (Rubriken nach Staaten) E 49 Verz. 21 und 22 (Rubriken nach Staaten) E 49 Nachtrag 1938 Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Länderrubriken entsprechen der Zusammensetzung der Staatenwelt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dabei finden sich z. B. zahlreiche italienische Klein- und Mittelstaaten als Vorgänger des Königreichs Italien für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts als eigene Rubriken. Unterlagen über den Kolonialbesitz verschiedener europäischer Staaten finden sich sowohl unter der Rubrik des Mutterlandes als auch unter eigenen Rubriken (Australien, Südafrika). Aus inhaltlichen Gründen wurden jedoch nicht alle Unterlagen, die unter den "Länderrubriken" abgelegt waren, in die Bestände E 40/14 bzw. E 40/18 eingeordnet. Sofern in den Akten keine allgemeinpolitischen oder ressortübergreifenden Angelegenheiten beinhalteten, erfolgte die Einordnung in die Bestände E 40/54 - E 40/78. Die Bildung und archivische Erschließung des Bestandes wurde von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und später vom Unterzeichneten fortgeführt. Der neu gebildete Bestand umfasst nunmehr 540 Büschel bzw. 6,21 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [BG] Bulgarien [BIH] Bosnien-Herzegowina [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GEO] Georgien [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IND] Indien [IR] Iran [IRL] Irland [J] Japan [MA] Marokko [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PY] Paraguay [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [SYR] Syrien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/16 · Bestand · (1864 -) 1866 - 1918 (- 1924)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Januar 1871 und der Errichtung des Auswärtigen Amts als Reichsinstitution wurden die Kompetenzen des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten stark eingeschränkt und die meisten württembergischen Auslandsvertretungen in den Folgejahren aufgelöst. Durch die dienstliche Korrespondenz mit verschiedenen Einrichtungen des Norddeutschen Bundes und später des Deutschen Reiches erwuchsen dennoch zahlreiche Unterlagen, aus denen der vorliegende Bestand gebildet wurde. Dieser setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. F (nur eine Akte) E 46 "B[undes] A[ngelegenheiten]", früher Bü 251 - 590 und 1265 - 1266 (m. L.) E 49 Verz. 3 "B[undes] A[ngelegenheiten]" E 49 Verz. 22, Rubriken "Bundesr[at]" und "Reich" Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Da der Norddeutsche Bund ebenso wie das zweite Deutsche Reich bereits von Preußen dominiert war, erschien das Jahr 1866, in dem der Deutsche Bund endgültig aufgelöst wurde und die Vormachtstellung Österreichs in Deutschland endete, für die Generalakten zur allgemeinen Außenpolitik als geeignetes Grenzjahr. Am Ende reicht der Bestand noch in die Zeit der frühen Weimarer Republik, da sich ein Grenzjahr 1918 auf Grund der Auflösung des Ministeriums im Jahre 1920 erübrigte. Inhaltlich umfassen die Unterlagen sämtliche allgemeinen Angelegenheiten, die den Norddeutschen Bund (ab 1867) und das Deutsche Reich (ab 1871) betreffen. Dazu gehören auch die Akten betr. die kaiserlichen Gesandtschaften und Konsulate, welche teilweise die württembergischen Auslandsvertretungen (vgl. Bestände E 50/00 - E 50/61 sowie E 65 - E 75) ersetzten. Nicht im Bestand enthalten sind dagegen die Unterlagen, welche die Beziehungen zu den einzelnen deutschen Bundesstaaten betreffen. Da hier eine beträchtliche Anzahl von Akten das "Stichjahr" 1866/67 chronologisch nach beiden Seiten überschreitet, erschien hier eine Trennung nicht sinnvoll. Gebietsfragen mit den württembergischen Nachbarstaaten befinden sich für die Zeit des frühen Königreichs Württemberg in Bestand E 40/11 (Gebietserwerbungen ab 1806), spätere kleinere Grenzbereinigungen und allgemeine außenpolitische Beziehungen zu den anderen deutschen Bundesstaaten in Bestand E 40/14. Die Rubrik "Deutsche Angelegenheiten 1866 - 1871" wiederum, in welcher sich die Ministerialüberlieferung zur Entstehung des Zweiten deutschen Kaiserreichs und insbesondere den im Vorfeld geführten Kriegen (Deutscher Krieg 1866 und Deutsch-Französischer Krieg 1870/71) befindet, wurde vollständig zu Bestand E 40/72 (Kriegssachen und Militärangelegenheiten gezogen), da hier die politischen und militärischen Aspekte äußerst eng verzahnt sind. Dort befinden sich auch einige Unterlagen zu Verfassungsfragen des Deutschen Reiches, die in engem Zusammenhang zur politischen Entwicklung im Ersten Weltkrieg stehen. Zahlreiche weitere Unterlagen über die Beziehungen Württembergs zu Preußen, dem Norddeutschen Bund, seine Stellung als Bundestaats des Deutschen Reichs und seine Einbindung in die Bundesangelegenheiten im Rahmen des Bundesrats werden in Bestand E 74 (Württembergische Gesandtschaft in Berlin) verwahrt, da der jeweilige württembergische Gesandte in Berlin gleichzeitig auch Bevollmächtigter zum Bundesrat war. In diesen Fällen kann daher teilweise von einer Gegenüberlieferung zum vorliegenden Bestand gesprochen werden. Der Bestand umfasst nunmehr 841 Büschel bzw. 16,30 lfd. Regalmeter. Die Titelaufnahmen wurden zum Großteil Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl angefertigt. Die Endredaktion besorgte der Unterzeichnete. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [B] Belgien [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DZ] Algerien [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [I] Italien [IND] Indien [J] Japan [LT] Litauen [MD] Moldawien [N] Norwegen [NL] Niederlande [PL] Polen [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [S] Schweden [TN] Tunesien [USA] Vereinigte Staaten von Amerika [ZA] Südafrika

Nachlass Fabri

[Erworben 2009 von Antiquariat Steinkopf, Stuttgart, aus Nachlaß Rössle]; Inspektor Fabri’s Auslegung von 1 Cor. 12-15, von M. W. abgeschrieben 1884, von Inspektor K. Krafft (1862-1942) erhalten 31.5.1939; Brief Jacobi von Inspektor Dr. Fabri, in den Bibelstunden nachge-schrieben, verschiedene Besitz-vermerke, abgeschrieben wohl 1865/1866; Fabri Matth. 13 und 1. Cor. 15, aus Besitz F. Liederwald (1860-1947); Bibelstunden gehalten von Insp. Dr. Fabri im Missionshaus zu Barmen, 1864-1866, verschiedene Besitzvermerke; Fabri, Dogmatik: Die Gnadenmittel, von Inspektor K. Krafft erhalten 25.5.1939; Fabri, Kurzer Abriß der kirchlichen Dogmatik, von Inspektor K. Krafft erhalten 25.5.1939; Der Brief an die Epheser, Abschrift der Vorlesungsnachschrift des Miss. Sundermann, 1942, enth. auch 1 Seite Zitat Fabri „Der Krieg ist ein Gericht Gottes“, gezeichnet L. (Liederwald?); Briefauszüge, bezeichnet: Zur Biographie Heft III (Rössle); Auslegung von Matth. 25,1-13, 9.10.1864, Nachschrift (Rössle?); Heft bezeichnet: Fabris letzte Rede in Nürnberg, Heft IV, enth. auch; Briefe an Fabris Schwester Anna; Korrespondenz Rössle; Zwei Reden gehalten bei der Beerdigungsfeier (von Fabri) in der Kirche zu Godesberg; 3 Photos von Fabri; Blätter der Erinnerung an den seligen Kirchenrath Dr. E. F. W. Fabri zu Würzburg. Würzburg 1866, aus Besitz der Schwester von Fabri?; Rössle’s Aufsatz im Deutschen Pfarrerblatt, 1943; Verschiedene Nachrufe; Heft mit verschiedenen Teilen, zum größten Teil Predigten; Die Ohnmacht des Amtes, 1864; Bibelstunden über den Philipper Brief, Ringstedt 1859/1860; Der tröstliche Name des Herrn und andere Predigten; Erlebnisse in Brasilien, 1892-1900, „von Vater geschrieben 1901/1902“, Umschlag Diarium Carl du ?, geschrieben von Vater Rössle?

Rheinische Missionsgesellschaft
BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

Unterstützung Deutscher im Ausland
BArch, R 2/11614 · Akt(e) · 1936-1940
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Kurzbericht der Ortsgruppe Addis Abbeba der NSDAP über die Lage der Deutschen im abessinischen Krieg und Feststellung von entstandenen Schäden bei Parteigenossen und Mitgliedern der deutschen Kolonie, 1936 Deutsches Eigentum in Palästina, Schätzung des Wertes und Notwendigkeit der Sicherstellung.- Schreiben der Auslandsorganisation der NSDAP an das Auswärtige Amt, das Reichsfinanzministerium und das Reichswirtschaftsministerium vom 10. Mai 1939 Frage der Unterstützung von Protektoratsangehörigen im Ausland, 1939 Schlechte Lebensbedingungen der Reichsdeutschen in Südamerika, Notwendigkeit der Rückwanderung ins Reich.- Schreiben der Auslandsorganisation der NSDAP an das Reichsfinanzministerium und andere Ressorts vom 10. Juni 1939 sowie Besprechungsprotokoll