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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

Landratsamt Biberach
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/5 T 3 · Bestand · 1806-1958
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Vorbemerkung Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 kam die Reichsstadt Biberach und das Gebiet des Spitals Biberach mit den Orten Ahlen, Attenweiler, Bergerhausen, Birkendorf, Höfen, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Volkersheim sodann teilweise Röhrwangen, Warthausen, Winterreute, Ummendorf, Baltringen, 1/3 von Baustetten, Burgrieden und Oberholzheim an Baden, das daraus eine dem "oberen Fürstentum" zugeteilte Obervogtei Biberach errichtete, die sich in die Ratsvogtei (Stadtvogtei) und das Vogteiamt (Amtsvogtei) teilte. Aus dem Gebiet der Köster wurden, soweit sie dem Bezirk angehörten, die unmittelbaren Reichsgrafschaften Metternich-Ochsenhausen, Törring-Gutenzell, Waldbott-Bassenheim-Heggbach und teilweise Wartemberg-Rot und Sternberg-Schussenried gebildet und die Besitzungen des Klosters Salem dem Fürsten von Thurn und Taxis zugeteilt. Die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 brachte die Stadt Biberach und das Gebiet des Spitals an Württemberg und die unmittelbaren Reichsgrafschaften unter württembergische, die an der Iller gelegenen Herrschaften Erolzheim und Kellmünz aber unter bayerische Hoheit. Durch Staatsvertrag mit Bayern wurde das linke Illerufer wieder württembergisch. Zum Oberamt Biberach gehörten nach dem Staatshandbuch von 1807 und 1808 folgende Orte und Weiler: Biberach, Ahlen, Attenweiler, Aufhofen, Baltringen, Baustetten, Bühl, Bihlafingen, Bergerhausen, Birkendorf, Bronnen, Burgrieden, Donaustetten, Dorndorf, Hagenbuch, Häusern, Höfen, Holzheim, Hüttisheim, Ingerkingen, Laupertshausen, Muttensweiler, Obersulmetingen, Rißegg, Röhrwangen, Steinberg, Stetten a. d. Rottum, Unterweiler, Volkersheim, Westerflach, Wiblingen, Winterreute. Daneben waren dem Oberamt unterstellt: die Patrimonialämter Achstetten, Bußmannshausen, Ellmannshausen, Hürbel, Groß- und Kleinlaupheim und Mittelbiberach und die Patrimonialobervogteiämter Heggbach, Schemmerberg, Sulmingen und Mistingen und Warthausen. Nach der Aufhebung der Patrimonialämter (1809) wurde mit den Orten Ochsenhausen, Bellamont, Berkheim, Erlenmoos, Gutenzell, Haslach, Horn-Fischbach, Hummertsried, Hürbel, Kirchberg, Kirchdorf, Maselheim, Edenbachen, Reinstetten, Ringschnait, Rot, Schönebürg, Spindelwag, Steinbach, Tannheim und Ummendorf das Oberamt Ochsenhausen gebildet. Dem Oberamt Biberach wurde das neu geschaffene Unteramt Wiblingen mit den Orten Wiblingen, Aufhofen, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Hüttisheim, Steinberg, Stetten an der Rottum, Unterweiler und die Burgvogtei Illerrieden unterstellt. Bereits nach einem Jahr wurde das Oberamt Ochsenhausen durch das Organisationsmanifest vom 27. Oktober 1810 wieder aufgehoben und als Unteramt dem Oberamt Biberach unterstellt. Gleichzeitig wurde das Unteramt Wiblingen zu einem Oberamt erhoben. Nach diesen umfangreichen Veränderungen, die das Oberamt verwaltungsmäßig der 11. Landvogtei, der "an der Donau", mit Sitz in Ulm unterstellten, gehörten zum Oberamt Biberach nachfolgende Gemeinden: Biberach, Äpfingen, Ahlen, Altheim, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Bellament, Bergerhausen, Birkendorf, Birkenhard, Erlenmoos, Erolzheim, Füramoos, Gutenzell, Grodt, Höfen, Hürbel, Ingerkingen, Kirchberg an der Iller, Langenschemmern, Laupertshausen, Maselheim, Mettenberg, Mittelbiberach, Mittelbuch, Muttensweiler, Obersulmetingen, Ochsenhausen, Reinstetten, Reute, Ringschnait, Rißegg, Rottum, Schemmerberg, Steinhausen an der Rottum, Ummendorf, Unterdettingen, Untersulmetingen, Volkersheim, Warthausen, sowie das Thurn und Taxissche Amtsgericht und Amt Obersulmetingen. Das Unteramt Ochsenhausen wurde, wie alle Unterämter in Württemberg, durch das II. Organisationsedikt über die Oberamtsverfassung vom 31. Dezember 1818 aufgehoben. Durch das Gesetz über die Abänderung der Oberamtsbezirke vom 6. Juli 1842 kam Alberweiler vom Oberamt Ehingen und Stafflangen vom Oberamt Waldsee zum Oberamt Biberach. Folgende Umgemeindungen wurden durchgeführt: 1836 eine Bereinigung im Bereich der Gemeinden Dietmanns und Unterschwarzach, 1844 Winterreute von Ummendorf nach Ringschnait, 1846 Umbrechts von Hauerz nach Ellwangen, 1854 der Glaserhof von Gutenzell nach Oberbalzheim, 1861 die Holzmühle von Burgrieden nach Oberholzheim, 1864 Westerflach von Ingerkingen nach Untersulmetingen, 1933 der Halbertshof von Wain nach Unterbalzheim, 1933 Ziegolz von Dietmanns nach Unterschwarzach, 1933 Buch von Steinach (heute Kr. Ravensburg) nach Mühlhausen, 1951 Rindenmoos von Reute nach Rißegg. Folgende Eingemeindungen fanden statt: 1864 Birkendorf in die Stadt Biberach 1934 Bergerhausen in die Stadt Biberach 1934 Gemeinde Oberdorf nach Mittelbiberach, von dem sie 1899 abgelöst worden war, 1935 Gemeinde Hummertsried nach Mühlhausen. Steinhausen war bis 1892 mit Schussenried verbunden. Laupheim wurde 1869, Schussenried 1947 und Ochsenhausen 1950 zur Stadt erhoben. Nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April umfasst der Landkreis Biberach alle Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks mit Ausnahme von Volkersheim, das dem Landratsamt Ehingen zugeschieden wurde; er erhielt vom Kreis Laupheim die Gemeinden: Achstetten, Altheim, Baltringen, Baustetten, Bihlafingen, Bronnen, Bühl, Burgrieden, Bußmannshausen, Großschafhausen, Laupheim, Mietingen, Oberbalzheim, Oberholzheim, Orsenhausen, Rot v. Laupheim, Schönenbürg, Schwendi, Sießen, Sinningen, Stetten, Sulmingen, Unterbalzheim, Wain und Walpertshofen; vom Kreis Leutkirch die Gemeinden: Berkheim, Ellwangen, Haslach, Kirchdorf, Rot an der Rot, Spindelwag und Tannheim; vom Kreis Waldsee die Gemeinden: Dietmanns, Eberhardzell, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt. Die nachstehend verzeichneten Akten wurden vom Landratsamt Biberach/Riß am 9. November 1948, 4. Februar 1949, 3. Oktober 1958 und 24. August 1959 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Die Ablieferungen 1948 und 1949 wurden bereits im Mai 1949 im Staatsarchiv nach dem Provenienzprinzip aufgestellt. Bei der Akzession von 1959 handelt es sich ausschließlich um Dampfkesselakten, die durch eine Ablieferung des Gewerbeaufsichtsamts Sigmaringen 1960 (Acc. 24/1960) einen weiteren Zuwachs erfuhren. Der vorliegende Bestand umfasst 847 Nummern in 23, 85 lfd. m. und die Zeitspanne von 1806-1950. Akten gleicher Provenienz aus früheren Ablieferungen für die Zeitspanne von 1806 bis etwa 1925 befinden sich im Staatsarchiv Ludwigsburg im Bestand F 155. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Regierungsinspektor Kungl, Reinschrift und Register fertigte Frau Kalkuhl. Sigmaringen, Januar 1966 Kungl Regierungsinspektor Nachtrag zum Vorwort Die Amtsversammlungsakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 54-64 und die Bauakten mit den früheren Signaturen Wü 65/5 T 3 Nr. 387-477 wurden an das Kreisarchiv Biberach abgegeben. In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Juni 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet. Die Zitierweise des Bestandes lautet: Wü 65/5 T 3 Nr. [Bestellnummer] Inhalt und Bewertung Enthält: Deutsches Reich: Wahlen, Volksentscheide; König-Karl-Jubiläumsstiftung; Statistik; Oberamt und Amtskörperschaft: Personal und Besoldung, Unterbringung, Tagebücher, Oberamtspflege, Pensionskasse für Körperschaftsbeamte, Oberamtssparkasse; Gemeinde: Ortsvorsteher, Gemeindebeamte, Gemeindekollegien, Gemeindebesitz, Bürgernutzen und -lasten, Gemeindevisitation, Ausgabe- und Einnahmeverwaltung, Haushaltspläne, Schuldenstand; Adel; Staatsangehörigkeit und Auswanderung; Auszeichnungen und Ehrungen; Deutsche im Ausland; Vermessungsbeamte und Markungsgrenzausgleichungen; Gewerbesteuer; Militärwesen: Erfassung, Wehrüberwachung, Quartierleistungen, Flurschäden, Sanitätswesen, Kriegbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Kriegsgräber, Kriegsfolgen, Requisitionen; Kirchen: Diakonat, Gottesdienst, Kirchen- und Pfarrhausbau, Einrichtung, Kirchenvermögen, Pfarrer, Mesner, Kirche und Staat, Kongregationen, Kirchenpflege, Stiftungen, Umlagen; freireligiöse Gemeinde; Volksschule: Lehrer und Besoldung, Schulhausbau; Arbeitsschulen; höhere Schulen; Armen-, Jugend und Wandererfürsorge; Fürsorge für Flüchtlinge und Vertriebene; Unterstützungen, Stiftungen, Spitäler; Wohltätigkeitsvereine; Arbeitslosigkeit und freiwilliger Arbeitsdienst; Beamte im Bauwesen; Feuerwehr; Land- und Forstwirtschaft: Feldbereinigung, Be- und Entwässerung, Feldwege, Überfahrts- und Trepprechte, Wässerung, Obstbau, landwirtschaftliche Vereine, Ortsviehversicherungsvereine, Güterhändler und Entschuldung, Waldwirtschaftspläne, landwirtschaftliche Arbeiter; Fluß- und Wasserpolizei: Flüsse, Gräben, Brücken, Brunnen, Dohlen; Straßen: Bau und Unterhaltung, Personal, Zwangsenteignungen, Schneebahnen; Gemeinde- und Sicherheitspolizei, Polizeistunde; politische Parteien; Beschlagnahme von Druckschriften; Zigeuner; Gesundheitspolizei: Ärzte, Geisteskranke, Totengräber, Leichenschau, Sanitätskolonne; Tierärzte; Gewerbe-, Handels- und Verkehrspolizei: Konzessionen, Mühlensachen, Dampfkessel; Alters- und Invalidenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; Hinrichtungen; Juden; Provenienz königlich taxissches gemeinschaftliches Amt Obersulmetingen betr. Schemmerberg.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 11-12 · Bestand · (1752 - ) 1852 - 1945 (- 1946)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte In der Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten fielen Akten zu folgenden Bereichen an: allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen, allgemeine Bestimmungen über Anstellung und Prüfung der Baubeamten, Personalien der Baubeamten, staatliche Gebäude, Baudenkmäler, Privatbauten, allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau, Staatstraßen, Vizinalwege, Materialplätze, Materialgewinnung und Materialbeifuhr, Wasser- und Brückenbau, Verkehrsanstalten: Post- und Botenwesen, Telegrafen, Eisenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und elektrische Starkstromanlagen sowie Etats- und Kassenwesen der Bauverwaltung. Außerdem finden sich u.a. Unterlagen zu Themen wie Anlage von Kleinsiedlungen und Kleingartenanlagen für Erwerbslose vor allem in den 30er Jahre, KFZ-Zulassungen und Fahrschulen. Die Wasserversorgungsakten wurden am 27. Mai 1946 an das Wasserwirtschaftsamt Sigmaringen zur dortigen Aufgabenerledigung übergeben und von diesem mit den Akzessionen 1/1955, 40/1957, 16/1958 und 1/1961 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Viele Straßenbauakten gelangten an den Landeskomunalverband, da der Straßenbau in dessen Aufgabenbereich überging. Diese Akten wurden vom Straßenbauamt Sigmaringen mit Akzession 11/1979 an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Eine Akte kam über den Landeskommunalverband an das Staaltliche Vermessungsamt Sigmaringen und wurde von diesem am 15.07.1970 dem Staatsarchiv Sigmaringen übergegeben. Beim vorliegenden Repertorium handelt es sich um die überarbeitete Fassung der beiden Behördenfindmittel der Preußischen Regierung Abteilung I Sektion V Bauwesen und Verkehrsanstalten von 1852 und 1927 (siehe Nr. 981 und 982). Die beiden Behördenfindmittel stimmen teilweise überein, teilweise auch nicht. Vereinzelt waren Aktenzeichen, die bislang als Bestellsignaturen galten, doppelt vergeben. Da es sich um Behördenfindmittel handelt, wurden Nachträge vorgenommen und diese nicht immer an den erwarteten Stellen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führte. Auch die verschiedenen Eintragungen über Vernichtung oder Überführung an andere Behörden schuf Verwirrung über das Vorhandensein bzw. den Standort der Akten. Die NVA-Nummern hinter den einzelnen Titelaufnahmen (sofern überhaupt eindeutig zu zuordnen) gaben einen gewissen Hinweis darauf, dass sich die Akte bereits im Archiv befunden haben muss. Einige der hier verzeichneten Akten (möglicherweise z.T. Handakten von Baubeamten) waren in den Behördenrepertorien nicht aufgeführt. Die Unübersichtlichkeit und die schlechte Handhabbarkeit der beiden Findmittel haben neben der Notwendigkeit einer Vereinfachung der alten Signaturen zum vorliegenden Verzeichnis geführt. Die Bearbeitung des Bestandes fand lediglich anhand der Findmittel und nicht anhand der Akten statt. Die Titel wurden nicht inhaltlich anhand der Akten überprüft, sondern nur behutsam normalisiert. Lediglich das tatsächliche Vorhandensein der Akten und deren Laufzeit wurde am Bestand im Magazin festgestellt. Darin-Vermerke von formal auffälligen Aktenteilen fanden Aufnahme ins Repertorium.Vorprovenienzen wurden nicht nachgewiesen. Hauptsächlich ist aber mit den Vorprovenienzen "Geheime Konferenz Sigmaringen", "Geheime Konferenz Hechingen", "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Landesregierung Hechingen", "Preußische Übergangsregierung Sigmaringen", "Preußische Übergangsregierung Hechingen" und "Preußischer Kommissarius" zu rechnen. Einzelne Akten wurden trotz Fremprovenienz beim Bestand belassen. Als Fremdprovenienzen erscheinen "Fürstliche Landesregierung Sigmaringen", "Fürstliche Hofkammer Sigmaringen", "Kreisbauamt Hechingen" "Preußischer Kommissarius" sowie "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle". Bei sämtlichen Akten mit einer der ersten vier genannten Fremdprovenienzen handelt es sich um Vorakten, das heißt, es fielen weitere Akten mit Provenienz "Preußische Regierung Sigmaringen" mit denselben Aktentiteln an. Die Behörde "Präsident von Hohenzollern - Abwicklungsstelle" h atte nach Auflösung des Landes Preußen die Aufgabe, die Geschäfte der ebenfalls 1945 aufgelösten Preußischen Regierung Sigmaringen noch vollends abzuwickeln. Bei Akten, die bis 1945 geführt wurden, ist sie nicht ausgeworfen, da es sich dann meist nur um ein einzelnes Blatt mit anderer Provenienz als "Preußische Regierung Sigmaringen" handelt. Beim Ortsindex wurden Gebiete und Orte, die sich nach 1918 bzw. 1945 nicht mehr auf deutschem Staatsgebiet befanden, soweit wie möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Aufgeführt werden im vorliegenden Repertorium alle Akten, die in den beiden Behördenverzeichnissen aufgeführt sind. Konnten sie nicht aufgefunden werden, erscheint im Repertorium der Vermerk "Akte nicht vorhanden". Der konservatorische Zustand der Akten ist bedenklich, da die preußisch gehefteten Akten bislang lose und unverpackt im Regal lagen.Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist nicht zu erwarten, da der Bestand inzwischen archivgerecht verpackt wurde. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 2003/2004 durch die Unterzeichnete. Die Überprüfung der Akten im Magazin nahmen Corinna Knobloch und die Unterzeichnete vor. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 982 Verzeichnungseinheiten und 33 lfd.m und wird zitiert wie folgt: Ho 235 T 11-12 Sigmaringen, März 2005 Birgit Kirchmaier Inhalt und Bewertung Enthält v.a.: Allgemeine Bestimmungen über das Bauwesen Zustand der Bauverwaltung; Ministerialerlasse; Geschäftskreis; Maße; Benennung von Wegen; Straßenbau; Wasserbauten; Hochbauten; Invaliditäts-, Kranken- und Altersversicherung der Bauarbeiter; Einführung der mitteleuropäischen Einheitszeit; Baukosten; Elektrizitätswerke und Einführung des elektrischen Lichtes; bauwissenschaftliche Versuche; allgemeine Vertragsbedingungen im Bauwesen; Tiefbohrungen; Materialprüfungsamt; Personalsachen; Arbeiterschutz und Arbeiterfürsorge; Förderbahnen, Bauberatungsstellen; Wohnungswesen; Wohnungsgesetz von 1918; Reichsmietengesetz; Beamten- und Landjägerwohngebäude in Sigmaringen; Darlehen für Wohnungsbauten; Baugenossenschaften; Nutzbarmachung der Wasserkräfte für elektrische Kraftgewinnung; Geschäftsberichte der Energie-Versorgung Schwaben; Elektrische Kräfteversorgung; Tiefbohrungen; Mitglieder der Enteignungsbehörde; Wohnungswesen; Beschwerden; Kleinsiedlungen; Reichsbürgschaften; Darlehen für Lehrer; Hauszinssteuer-Hypotheken; Volkswohnungen; Eigenheimförderungen; Baugenossenschaften; Arbeiterwohnstätten; Bedarfsdeckung von Bauschnittholz; Zementversorgung; Finanzierungsbeihilfen des Reichs bei Gemeinschaftssiedlungen; Betriebsführerdarlehen; deutsches Wohnungshilfswerk; Ausgleich von kriegswichtigem Raumbedarf - Allgemeine Bestimmungen über Anstellung, Prüfung etc. der Baubeamten Vorschriften für die Ausbildung im Baufach; Instruktionen für den Kreisbaumeister von Hechingen; Dienstanweisungen für mittlere und Unterbeamte der allgemeinen Bauverwaltung - Personalien der Baubeamten Prüfung der Baumeister und Bauführer; Straßenbaupersonal; Dienstverhältnisse von Bauräten und Feldmessern; Werkmeister; Bauführer; Baumeister; Straßeninspektoren; Bauinspektoren; Straßenmeister; Errichtung einer Kreisbaumeisterstelle in Hechingen; Angestellte der Bauverwaltung - Königliche Gebäude/Staatliche Gebäude Vermietung von staatlichen und kommunalen Wohnräumen; bauliche Unterhaltung von staatlichen Gebäuden; Beschaffung von Feuerlöschgeräten; staatliche Gebäude in Hinterzarten; Auseinandersetzungen mit der fürstlichen Verwaltung wegen Gebäuden im Oberamt Haigerloch; Unterhaltung von Dienstwohnungen; Entschädigungsansprüche; Hausordnungen; Neu-, Um- und Erweiterungsbauten; Zentralheizungsanlagen; Inventarien der in den Oberamtsgebäuden befindlichen Dienstwohnungen; hauswirtschaftliche Kosten; staatlicher Grundbesitz am Titisee; Landratsamtsgebäude - Baudenkmäler Wiederherstellung und Befestigung der Stammburg Hohenzollern; Erhaltung des Torturms bei Hechingen; Verkehrs- und Baumuseum - Privatbauten Vorschriften für Neubauten; Aufzüge und Fahrstühle; Bau- und Wohnungsverein; Privatbauten in den einzelnen Oberämtern; Stadtpfarrkirche Trochtelfingen; Fabrikneubau Müller in Sigmaringen; statische Berechnungen; Verunstaltungen von Ortschaften - Allgemeine Bestimmungen über den Straßenbau Anwendung der altländischen Bestimmungen; Gleichstellung der Hechinger mit den Sigmaringer Landesteilen; Änderung des Charakters von Straßen; Staatsprämien für Staatsbauten; Straßenpolizeigesetze; Instandhaltung der Landstraßen; Einteilung der Staatsstraßen in zwei Straßenbezirke; Dunglegen an Staatsstraßen; Instruktion für Straßenmeister; Zäune an Straßen; Beschaffung von Dampfwalzen; Straßenanbauwesen; Kanalisation; Bewachung von Parkplätzen; Staatsprämien für Straßenbauten; Zählung von Kraftfahrzeugen; Fahrzeugzulassungen; Führerscheine; Kraftfahrzeugsteuer; Fahrlehrer; Fahrschulen; Probefahrtkennzeichen; Luftfahrwesen; internationale Fahrausweise; Führerscheinentzug; Polizeiverordnungen über den Kraftfahrzeugverkehr; Prüfung von Kraftfahrzeugen und deren Fahrer; Straßensperrungen; kraftsportliche Veranstaltungen; Luftfahrtunternehmen; Fahrlehrerscheine; Warnungstafeln; Instruktion für die Verwaltung der Baukassenrendanten; Straßenbaugesetz von 1928; Straßenbauordnungen; Neuregelung des Straßenwesen; Straßenbrückenbauwesen; Starkstromwegegesetz; Rei chsautobahnen; Bau von Radfahrwegen; Umgehungsstraßen - Staatsstraßen Zustand des Straßenbaus; Kosten der Straßenunterhaltung; Unterhaltung von Landstraßen; Vermarken von Staatsstraßen; Bepflanzung der Landstraßen mit Bäumen; Kleinschlagen von Steinen auf den Landstraßen; Offenhaltung der Fahrbahn; Straßenneubauten; Wiederherstellung von Straßen; Instandhaltung; Straßenkorrekturen; Herstellung von Wasserdurchlässen; Ableitung des Regenwassers; Bepflasterung der Straßen; Verwaltung der Landstraßen; Aufstellung der Straßenverzeichnisse; Berichtigung der Generalstabskarten; Trottoirs und Straßenübergänge; Beilagen zum Straßenbauetat - Vizinalwege Anlage; Unterhaltung; Korrekturen; Visitation durch die Oberamtsvorstände; Differenzen zwischen Gemeinden wegen Benutzung - Materialplätze, Materialgewinnung und Beifuhr Bildung eines Gratifikationsfonds für Straßenaufseher aus der Gras- bzw. Weidenutzung; Landerwerb; Straßenmaterialplätze; Bedingungen für das für den Straßenbau zu verwendende Kies- und Steinmaterial; Erwerb von Materialplätzen; Grenzstreit an der Kiesgrube Deutwang; Steuererhebung auf dem Fiskus gehörige Grundstücke; Entnahme von Kies, Sand und Steingeröll aus Flüssen; Verpachtung fiskalischer Grundstücke - Wasser- und Brückenbau Überschwemmungen und deren Verhütung; Brückenbauten und Brückenstatiken; Uferbauten; Hydrografische Arbeiten; Pegelstände; Flusskorrekturen; Wassermangel; künstliche Wasserversorgungsleitungen; Schifffahrtskanäle; Motorboote; Strombaupolizei; Anlandungen; Donauversickerung; Kraftwerk Fridingen; Ableitung von Regenwasser - Verkehrsanstalten Post und Botenwesen Regulierung des Post- und Portowesens; Organisation des Landpostwesens; Privatpostanstalten; Postbeamte; Personalveränderungen; Portodienstmarken; Radioanlagen - Telegraphen Telegraphenanstalten; Genehmigung zu Telegraphenleitungen; Fernsprecheinrichtungen - Eisenbahnen Eisenbahnwesen in Hohenzollern; Staatsaufsicht über die Eisenbahnen; Eisenbahnbau auf verschiedenen Strecken; Bahnlinien ins benachbarte Ausland; Kleinbahnen; Eisenbahngrundbuch für Kleinbahnen; Vertretung Hohenzollerns im Beirat der württembergischen Verkehrsanstalten; Bahnhof Sigmaringen - Baupläne; Donaukorrekturen; Vereidigung württembergischer und badischer Bahnpolizeibeamter; Hohenzollerische Landesbahn: Fahrpläne, Aufsichtsrat, Generalversammlung, Voranschläge, Bilanzen, Tarife, Umwandlung in eine Nebenbahn, Aufsichtsprüfung, Aufsichtsprüfungsbericht, Satzungsänderungen, Betriebsführung, Steuersachen, Löhne, Gehälter, Personalsachen, Geschäftsberichte - Kraftfahrzeuglinien Linienverkehr der deutschen Reichspost und der deutschen Reichsbahn; Kraftfahrzeuglinien; Personenbeförderung; Güternahverkehr - Etat- und Kassenwesen der Bauverwaltung Etat über die Verwaltung; fiskalische Beiträge zur Straßenunterhaltung; Beiträge der Gemeinden zur Straßenunterhaltung; Übernahme der Straßenbaukosten auf die Landeskasse