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Kapp, Wolfgang (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
Schriftwechsel mit verschiedenen Personen
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Radowitz, J. M. v., d. J., B III Nr. 9 Bd. 2 · Akt(e) · 1898 - 1908
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Blatt 140-283, Enthält u. a.: - Adam, F., Rentner in Braunschweig (Bl. 241, 154) - Arco-Valley, E. Graf von und zu, deutscher Gesandter in Brasilien (Bl. 217, 239) - Bartsch, D. Dr. von, Ministerialdirektor im Kultusministerium (Bl. 152) - Below-Schlatau, Paul von, 1. Legationssekretär der deutschen Botschaft in Paris (Bl. 168) - Bender, G. H., deutscher Vizekonsul für die Provinz Gerona (Spanien) (Bl. 238) - Berndt, Freiherr von, Stift Neuburg (Bl. 184, 201) - (Bersel, von), Berlin (Bl. 248) - Blenck, C., Berlin (Bl. 145) - Castell-Rüdenhausen, Erbgraf zu, 1. Sekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 155, 205) - Deville, Susanne (Bl. 266) - Drummond-Wolff, Sir H., englischer Botschafter an der Pforte (Bl. 213) - Eckardt, von, Legationssekretär an der deutschen Botschaft in Teheran (Bl. 246) - Gies, Dr., Dragoman an der deutschen Botschaft in Konstantinopel (Bl. 143) - Hecht, Dr. Felix (Bl. 151) - Hertel, Prof. Albert, Landschaftsmaler (Bl. 172) - Hoppe, Carlos, deutscher Konsul in Santander (Bl. 221) - Izzet-Pascha, türkischer Gesandter in Madrid (Bl. 262, 269) - Keppler, Prof., Freiburg (Bl. 186) - Kleinschmidt, J., Maler (Bl. 149) - Krosigk, von, Kiel (Bl. 197) - Kusserow, von (Bl. 225) - Limburg-Stirum, Graf zu, Gesandter (Bl. 215, 219, 264) - Marcko, E., Hamburg (Bl. 282) - Meiningen, Bernhard Erbprinz von (Bl. 140) - Meißner, Dr. phil Rudolf, Privatdozent an der Universität Göttingen (Bl. 202) - Mentzingen, Freiherr von, 1. Legationssekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 211) - Mumm, von Schwarzenstein, Dr. A., deutscher Gesandter in Luxemburg (Bl. 226, 250) - Mutzenbecher, von, Berlin (Bl. 229) - Nedscheb-Pascha, türkischer Gesandter in Spanien (Bl. 188) - Perl, Dr., deutscher Konsul in Madrid (Bl. 234) - Preußen, Wilhelm II. von (Bl. 281) - Puttkammer, Jesco von, Gouverneur von Kamerun (Bl. 203) - Samosch, Siegfried, Redakteur der "National-Zeitung" (Bl. 165, 190) - Schewitsch, D., russischer Gesandter in Madrid (Bl. 260) - Schilling, G. (Bl. 276) - Schmidt, Gustl und Hugo, Berlin (Bl. 231) - Schweinitz, Graf, preußischer Gesandter in Wien (Bl. 147) - Seefried auf Buttenheim, E. Freiherr von, 1. Sekretär der deutschen Botschaft in Madrid (Bl. 192) - Silvela, Franzisco, Präsident des spanischen Ministerrats und Minister des Auswärtigen (Bl. 222) - Storch, A., Kanzleisekretär der österreichischen Botschaft in Madrid (Bl. 228) - Suhle, P., Pastor in Konstantinopel (Bl. 157) - Thiel, Dr. H., Direktor im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (Bl. 174) - Tirpitz, Viceadmiral, Staatsminister und Staatssekretär des Reichsmarineamts (Bl. 257) - Versmann, Hamburg (Bl. 163) - Voss, Luise von, Großmutter von Radowitz (Bl. 175) - Wedel, B. (Bl. 159, 166, 170, 199) - Werckmeister, Wilhelm, Kunstverlag der Photographischen Gesellschaft in Berlin (Bl. 182) - Werthauer, Dr. Paul, Rechtsanwalt in Leipzig (Bl. 237) - Wertheimer, Emanuel, Schriftsteller (Bl. 196) - Wilhelm, Paul, Bischof (Bl. 255) - Zedlitz (Bl. 277) - Zimmermann, Dr. F. W. R., Finanzrat, Vorsteher des Statistischen Büros von Braunschweig (Bl. 154) - Zimmern, Dr. Sigm. Jos., Domvikar und Seminarprofessor in Speyer (Bl. 141) - Zumpe, Hermann, Schwerin (Bl. 242).;