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Hessisches Kreisamt Worms (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 030 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 30 Hessisches Kreisamt Worms Umfang: 182 Archivkartons (= 906 Verzeichnungseinheiten = 20 lfm) Laufzeit: 1800/16 - 1938 Zur Geschichte der Kreisverwaltung und des Kreises Worms von 1835 bis 1945 Im Februar 1835 wurden in Rheinhessen - wie bereits einige Jahre zuvor (1832) in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen - die Kreise als staatliche Verwaltungsbezirke eingerichtet (Mainz, Bingen, Alzey, Worms) . Die an der Spitze der Verwaltung stehenden Kreisräte, denen als Vertreter ein Kreissekretär zugeordnet wurde, waren in der Regel direkt dem Ministerium des Innern und der Justiz unterstellt. Der Kreis Worms umfasste die hinsichtlich ihrer Ausdehnung noch in die französische Zeit zurückreichenden Kantone Worms, Osthofen (bis 1822 Bechtheim) und Pfeddersheim, die vor allem als Friedensgerichts- und Wahlbezirke fungierten. Unter dem Einfluss der liberalen Revolution von 1848 wurden durch Gesetz vom 31.7.1848 die bisherigen Kreise zu etwas größeren Regierungsbezirken zusammengefasst, wobei Worms zunächst zum Bezirk der Regierungskommission Mainz gehörte, bevor ab Mitte 1850 kurzzeitig ein gesonderter Regierungsbezirk Worms (ehemalige Kreise Alzey und Worms) geschaffen wurde. Bereits 1852 endete diese Episode, da mit Edikt vom 15.2. die Kreise wieder hergestellt wurden; für Worms wurde der alte Sprengel zugrunde gelegt. Neben den Kreisrat traten nun der Kreisassessor und nach dem Gesetz vom 10.2.1853 die Bezirksräte als Beratungsorgane auf Kreisebene. Der Kreis Worms mit den drei Friedensgerichtsbezirken (vgl. Abt. 31 und 32) Worms, Pfeddersheim und Osthofen umfasste 1854 45 Orte mit 43.941 Einwohnern bei einer Fläche von 33.321 Hektar. Unter Fortbestehen ihres Zuschnitts erhielten die Kreise durch das dem preußischen Vorbild folgende ’Gesetz betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen’ vom 12.6.1874 neben dem Fortbestehen ihrer Aufgaben als staatliche Verwaltungsbezirke die Funktionen korporativer Kommunalverbände zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten mit einem gewählten Kreistag und sechsköpfigem Kreisausschuss als Selbstverwaltungsorganen unter dem Vorsitz des Kreisrates. Gesetzliche Grundlage für die Kreise und Provinzen war seit 1911 die Kreis- und Provinzialordnung. Im Frühjahr 1917 trat an die Stelle des Kreisrats der auch nach 1918/19 von der Staatsregierung ernannte Kreisdirektor; ein Gesetz vom 15.4.1919 brachte eine Demokratisierung der Wahlbestimmungen für Kreistag und Provinzialtag. Die Aufgaben der Kreisverwaltungen wuchsen mit der allgemeinen Ausweitung der Verwaltungsaufgaben seit den 1870er Jahren stetig an (z. B. 1881 Einführung der Kreisstraßen) und umfassten zunehmend Aufgaben der Wohlfahrtspflege (vgl. auch 1912 Kreisbauverein für die Landgemeinden, 1913 Bezirkssparkasse für die Landgemeinden des Kreises, Wasserversorgungsverband für das Seebachgebiet, Rheinhessischer Elektrizitätsverband). Im Jahre 1900 zählte der Kreis Worms 74.160 Bewohner. Während der Zeit der französischen Besatzung von 1918/19 bis zum 30.6.1930 wurde das im früheren Bettendorfschen Palais an der Andreasstraße (1945 zerstört) untergebrachte Kreisamt zur Vermittlungsstelle zwischen der Kreisbevölkerung und den Besatzungsbehörden. Ein separatistischer Übergriffsversuch auf die Kreisverwaltung Ende 1923/24 scheiterte. Im Zuge der durch die Nationalsozialisten ab 1933/34 durchgeführten Veränderungen der Verfassung und Verwaltung im Volksstaat Hessen bzw. im Gau Hessen-Nassau schieden durch ein Gesetz vom 9.8.1938 (in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.11.1938) die Städte Mainz und Worms, die als Stadtkreise konstituiert wurden, aus ihren jeweiligen Kreisverbänden aus. Übernahme, Struktur, Laufzeit und Verzeichnung Infolge der 1938 erfolgten Verselbständigung des Stadtkreises Worms wurden die die Stadt Worms einschließlich der 1898 eingemeindeten Vororte Neuhausen, Hochheim und Pfiffligheim betreffenden Akten des Kreisamts der Stadt übertragen und gelangten im September 1941 mitsamt einer vom Landrat (seit 1939 Bezeichnung für den Kreisdirektor) unterzeichneten Abgabeliste vom Kreis- bzw. Landratsamt in die Obhut der Stadtbibliothek. Die umfangreichen Bestände werden durch die bereits 1939 an das Staatsarchiv Darmstadt abgegebene und aufgrund anderweitiger Lagerung erhalten gebliebene umfangreiche Abgabe des Kreisamts an das Staatsarchiv ergänzt, die gemeinsam mit dem Wormser Anteil den größten Teil der erhaltenen rheinhessischen Kreisamtsüberlieferung ausmacht (Staatsarchiv Darmstadt, G 15 Worms, vgl. das Findbuch). Beide Abteilungen zusammengenommen, kann Worms zu den am besten erhaltenen hessischen Kreisamtsbeständen überhaupt gezählt werden. Die Laufzeit des Bestandes reicht von 1814 (mit Vorakten der Zeit bis ca. 1780) bis 1838/42. Der Schwerpunkt der Überlieferung reicht vom späten 19. Jahrhundert bis in die 1920er Jahre. Die Gliederung des Bestandes entspricht dem im Aktenplan von 1906 verbindlich vorgeschriebenen Gruppenschema, das wiederum starke Ähnlichkeiten mit dem Registraturplan für die Bürgermeistereien vom Jahre 1908 aufweist. Der gesamte Bestand wurde in den Jahren 2000 bis Oktober 2003 - auch unter Einsatz studentischer Praktikantinnen und Praktikanten - neu verzeichnet, in Augias eingegeben und indiziert. Er umfasst nach dem Abschluss dieser Arbeit 906 Verzeichnungseinheiten bzw. 181 Archivkartons. Benutzungsbeschränkungen bestehen keine. Lagerungsort ist das Magazin im Raschi-Haus.