Geschichte des Bestandsbildners: politischer und volkswirtschaftlicher Schriftsteller, Mitglied des Reichstages (nat.lib., später freisinnig) Zitierweise: BArch, N 2008/...
Bamberger, Ludwig[Streitigkeiten zwischen Andersen und Bock] Bock an Andersen über Rücksendung eines Gerätes von Andersen. Bocks benötigen dieses nicht.
Schleswig-holsteinische lutherischen Mission zu BreklumEinzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakters für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de
Bl. 66r-v (pag. 125-126) 1376 Oktober 26. Heilsberg Bischof Heinrich [III.] von Ermland [Heinrich Sorbom] verleiht zum Nutzen der bischöflichen Tafel seinem leiblichen Bruder und Vogt [des Bistums Ermland] Johann [Sorbom] das 3½ bis 4 Hufen umfassende Waldstück zwischen den Feldmarken der Dörfer Polkeim und Siegfriedswalde für eine Mark Jahreszins als erblichen und ewigen Besitz zu Kulmischem Recht, befreit von bäuerlichen Diensten, damit Johann seinen vom Hof in Makohlen zu leistenden Kriegsdienst besser erfüllen kann. Actum in castro nostro Heilsberg [...]. Datum anno domini millesimo CCC° LXXVI°, vigesima sexta die mensis Octobris. Zeugen: Heinrich [von Paderborn] Propst des Domkapitels von Ermland; Nikolaus Grotkau (Grothkow) Propst des Kollegiatstifts [Allerheiligen] von Guttstadt; Johann [Unruh] (Inquietis) Kanoniker des Domkapitels von Ermland; Johann von Crossen; Kaspar von Baisen; Tilo Struben. Abschrift von C (von Adolph Wilhelm Heinrich Fischer, Kriminalrat und Archivar der Westpreußischen Regierung, 1805/06), GStA PK Berlin, XX. HA Hist. StA Königsberg, EM 19c I Nr. 55, Bd. 2, Bl. 66r-v (pag. 125-126), Nr. 41. Überschrift: Super 4 mansos nemoris nomine Frauenwaldt inter Pollikain et Seiverswalde. Am Ende die Unterschrift des Schreibers: Concordat cum suo originali, de quo fidem facio. (D). ; Die Vorlage der Abschrift (das "Grüne Privilegienbuch") befand sich bis 1945 im Hist. StA Kgb. unter der Signatur "Westpr. Fol. 113" (heutiger Standort unbekannt); Regesten: CdW, Bd. 3, S. 20, Nr. 27; Neitmann, Grünes Privilegienbuch, S. 35, Nr. 41 (nach D). - Erwähnt: Röhrich, Fürstbistum, S. 178; 21.10.2014 - ga - PrUB 7,1, Nr. Y0977f - D.
Der Bestand der Grafen von Pückler-Limpurg ist eines der bedeutendsten Adelsarchive der Region. Er gehört der Pückler-Limpurg’schen Wohltätigkeitsstiftung und wird durch das Stadtarchiv Fürth treuhänderisch verwaltet. Eine Einsicht in Haus- und Familiensachen ist nur mit Zustimmung der Stiftung möglich. Inhaltlich wird das gesamte Spektrum der herrschaftlichen Verwaltung sowie Haus- und Familienangelegenheiten abgedeckt. Die private Korrespondenz enthält Kontakte zu den bedeutendsten Adelsgeschlechtern der Region, Deutschlands und Europas, z.B. Den von Thurn & Taxis, dem württembergischen Haus, den Habsburgern und dem dänischen König. Neben den Militär- und Justizsachen gehört auch die Bibliothek zu den herausgehobenen Teilen, die eine Reihe sehr seltener Werke v.a. Zum Gerichtswesen beinhaltet. Gegliedert sind die Unterlagen in Urkunden, Akten, Bände, Rechnungen sowie Karten und Pläne. Die Laufzeit reicht vom 14. Bis ins 20. Jahrhundert. 1.) Urkunden 1.1.) Haus- und Familienarchiv der Grafen von Pückler-Limpurg 1.2.) Rittergut Burgfarrnbach - oberer Sitz 1.3.) Rittergut Burgfarrnbach - unterer Sitz 1.4.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Ansbacher Hälfte) 1.5.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (Bamberger Hälfte) 1.6..) Rittergut Brunn (ansbach-bayreuthischer Lehenanteil) 1.7.) Rittergut Tanzenhaid 1.8.) Alt-Bergische, dann Graf Zeilische Reichsmannlehen in und um Retzelfembach 1.9.) von Seckendorff’sche Lehen Retzelfembach 1.10.) ehemals Pücklerische, dann Nürnberger Reichslehen 1.11.) von Sperreuthsche Lehen 1.12.) St. Lorenz Nürnberg für die Pfarrkirche zu Burgfarrnbach 1.13.) Dillenburger Wald bei Deberndorf 1.14.) Zinslehenbriefe Unterfarrnbach 1.15.) Fürth 1.16.) Mannlehenbrief Veitsbronn 1.17.) Lehenbrief Obermichelbach 1.18.) Kaufbriefe 1.19.) Besitzungen der Nürnberger Familie Nützel in Tanzenhaid 1.20.) Consensbriefe zur Aufnahme von Darlehen 1.21.) Gültbriefe der Familie von Gaisberg 1.22.) Jagdsachen 1.23.) Verschiedenes, Wappenbrief etc. 1.24.) Archivfremde Urkunden 2.) Akten 2.1.) Haus- und Familienarchiv 2.2.) Rittergut Burgfarrnbach 2.2.1.) Lehensachen 2.2.2.) Herrschaftliche Angelegenheiten 2.2.3.) Justiz und Verwaltung - allgemein 2.2.4.) Testamente, Inventare, Teilungszettel, Verlassenschaften 2.2.5.) Freiwillige Gerichtsbarkeit, Besitzveränderungen, Kaufbriefe 2.2.6.) Ansässigmachung, Heiraten, Geburtsbriefe 2.2.7.) Vormundschaftssachen 2.2.8.) Hypotheken- und Konkurssachen 2.2.9.) Zivilprozessakten 2.2.10.) Kriminal- und Strafsachen 2.2.11.) Vogtei- und Polizeisachen 2.2.12.) Gesundheitspolizei, Hebammen 2.2.13.) Zoll- und Passsachen 2.2.14.) Finanz- und Kassenwesen 2.2.15.) Finanzwesen unter der Administrationsverwaltung der kaiserlichen Subdelegationskommission 2.2.16.) Steuern, Zehnten und andere Abgaben 2.2.17.) Militaria, Kriegskosten etc. 2.2.18.) Landwirtschaft, Feld und Wald, Wun und Weide, Weiherfischerei 2.2.19.) Jagdsachen 2.2.20.) Bauwesen, Gebäude, Gärten, Straßen, Brücken, Bäche, Stege, Dämme 2.2.21.) Brauhaus und Brauerei 2.2.22.) Meierei 2.2.23.) Mühlen 2.2.24.) Ziegelhütte 2.2.25.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.2.26.) Die Reichsstadt Nürnberg und Burgfarrnbach, Herrschaft und Gemeinde 2.2.27.) Gemeindesachen 2.2.28.) Herrschaftliche Beamte und Bedienstete 2.2.29.) Reichstagsakten 2.2.30.) Fränkische Kreistagsakten 2.2.31.) Reichshofrat 2.2.32.) Reichsritterschaft Franken 2.2.33.) Allerlei 2.3.) Rittergut Brunn bei Emskirchen (mit Dettendorf, Tanzenhaid, Hochholz usw. Und einem Anhang) 2.3.1.) Lehensachen 2.3.2.) Justiz und Verwaltung, allgemein 2.3.3.) Kriminalsachen 2.3.4.) Zivilprozess- und Eheakten 2.3.5.) Schuld- und Konkurssachen 2.3.6.) Verlassenschaften, Inventare und Erbsachen 2.3.7.) Hypothekensachen 2.3.8.) Verwaltung 2.3.9.) Waldsachen 2.3.10.) Jagdsachen 2.3.11.) Landwirtschaft und Schäferei 2.3.12.) Besitzveränderungen 2.3.13.) Gebäude, Schloss, Mühle, Mineralheilquelle 2.3.14.) Laboratorium im Brunner Schloss zur Herstellung von Gold, Silber, Salpeter, Salz, dazu Bergwerkssachen 2.3.15.) Finanzwesen 2.3.16.) Steuern, Zehnt, Handlohn 2.3.17.) Militär- und Kriegssachen 2.3.18.) Handwerk 2.3.19.) Diffferenzialakten 2.3.20.) Kirche und Pfarrer, Schule und Lehrer 2.3.21.) Vogtei- und Polizeisachen 2.3.22.) Gemeindesachen 2.3.23.) Dettendorf und Waldsachsen (Obersachsen), Rittergüter 2.3.24.) Rittergut Tanzenhaid 2.3.25.) Güter und Höfe, die ganz oder teilweise im Besitz der Grafen v. Pückler-Limpurg waren und zum Teil von Brunn aus verwaltet wurden oder zum Teil eine eigene Verwaltung und Rechnungslegung hatten 2.3.26.) Städte, Märkte, Dörfer 2.3.27.) Gräflich Castell und Erbach’sche Angelegenheiten 2.3.28.) Archiv und Bücherei (Historische Nachrichten) 2.4.) Limpurg’sches Archiv 2.4.1.) Allgemeine Akten 2.4.2.) Württemberg 2.4.3.) Gaildorf, Stadt und Land 2.4.4.) Forst- und Jagdsachen 2.5.5.) Städte, Märkte und Dörfer 2.6.6.) Mainfränkische Orte: Sommerhausen, Winterhausen, Gollhofen 2.7.7.) Beamte und Bedienstete, allgemein 2.8.8.) Personalakten 3.) Bände 3.1.) Allgemeines 3.2.) Limpurger Besitzungen 3.3.) Reichstagsakten 3.4.) Rittergut Brunn 3.5.) Rittergut Burgfarrnbach 3.6.) Rittergut Tanzenhaid 3.7.) Rittergüter Dettendorf und Waldsachsen 3.8.) Schlossarchiv Burgfarrnbach 4.) Rechnungen 4.1.) Burgfarrnbach 4.2.) Brunn 4.3.) Dettendorf und Waldsachsen 4.4.) Strahlbach 4.5.) Tanzenhaid 4.6.) Obersontheim 4.7.) Gaildorf 4.8.) Forstverwaltung 4.9.) Familiensachen 4.10.) Verschiedenes 5.) Karten und Pläne 5.1.) Rittergut Burgfarrnbach 5.2.) Rittergut Tanzenhaid 5.3.) Rittergut Brunn 5.4.) Genealogie 5.5.) Verschiedenes 6.) Bibliothek 6.1.) Rechts- und Staatswissenschaften 6.1.1.) Adelsrecht, Besitzstreitigkeiten der adeligen Familien 6.1.2.) Bayerisches Landesrecht 6.1.3.) Handels- und Wechselrecht 6.1.4.) Kirchenrecht 6.1.5.) Lehenrecht, Zehentrecht 6.1.6.) Preußisches Landesrecht 6.1.7.) Römisches Recht, Pandekten 6.1.8.) Staatsrecht, Völkerrecht 6.1.9.) Strafrecht 6.1.10.) Verwaltungsrecht 6.1.11.) Württembergisches Landesrecht 6.1.12.) Zivilrecht 6.2.) Sonstiges 6.2.1.) Adelsgeschichte 6.2.2.) Adressbücher, Lexika 6.2.3.) Bauwesen 6.2.4.) Bibliothekswissenschaft 6.2.5.) Biographien, Memoiren 6.2.6.) Brandenburgica 6.2.7.) Brauwesen 6.2.8.) Flugschriften 6.2.9.) Forstwesen 6.2.10.) Gartenbau 6.2.11.) Genealogie, Wappenkunde 6.2.12.) Geographie 6.2.13.) Geschichte und Hilfswissenschaften 6.2.14.) Gotha (Adelskalender) 6.2.15.) Kalender (chronologisch geordnet) 6.2.16.) Kunstdrucke 6.2.17.) Landwirtschaft 6.2.18.) Literatur (deutsch und fremdsprachlich) 6.2.19.) Mathematik 6.2.20.) Militaria 6.2.21.) Münzwesen 6.2.22.) Naturwissenschaften (verschiedene) 6.2.23.) Norica 6.2.24.) Pädagogik 6-2.25.) Periodica 6.2.26.) Philosophie 6.2.27.) Sprachwissenschaft 6.2.28.) Theologie, Predigten, Erbauungs- und Gesangbücher 6.2.29.) Trauerreden und -schriften 6.2.30.) Verwaltung, Kaufmännisches, Buchführung 6.2.31.) Viehzucht 6.2.32.) Wörterbücher, Grammatiken 7.) Sonstiges
- Behördengeschichte: Die Adelsmatrikelkommission wurde im Jahre 1818 durch König Wilhelm I. innerhalb des Ministeriums des Innern eingerichtet, um die Einhaltung der Rechte und Pflichten des württembergischen Erbadels zu gewährleisten (1). Aufgabe der Kommission war die Anlegung und Fortführung der Personal- und Realmatrikel sowie der Wählerverzeichnisse für die Erste - und bis 1906 auch Zweite Kammer - des württembergischen Landtags (2). Die Familien hatten zum einen ihren Adelsstand und -rang zu beweisen, was in der Regel durch eine beglaubigte Abschrift des Adelsdiploms erfolgte, zum anderen mussten Änderungen der Familien- oder Besitzverhältnisse gemeldet werden. Im Gegenzug blieb ein Teil der früheren Adelsrechte erhalten. Adelige Besitzungen erhielten je nach Größe die Rechte einer Standesherrschaft oder eines Ritterguts. Dazu verblieben ihnen u. a. auch noch verschiedene grundherrliche Rechte. Nach einer umfangreichen Erneuerung der Adelsmatrikel in den Jahren 1844 und 1845 kam es im Dezember 1849 zur Auflösung der Kommission und zur Abgabe ihrer Akten an das Archiv des Innern. Im Juni 1857 wurde sie unter der Leitung von Regierungsrat Golther jedoch wieder eingesetzt (3).Mit dem Ende der grundherrschaftlichen Verfassung in Württemberg im Zusammenhang mit der Revolution von 1848/49 kam es unter den adeligen Rittergutsbesitzern, die nach der Ablösung der bäuerlichen Abgaben teilweise in Geldnöte gerieten, zu umfangreichen Grundstücksverkäufen, zum einen an befreite Bauern, die in der Landwirtschaft verblieben, zum anderen an den württembergischen Staat, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Bau befestigter Straßen und vor allem der Eisenbahn vorantrieb. Im Gegenzug war es nun aber auch bürgerlichen Personen erlaubt, Rittergüter zu erwerben, die eine Zeitlang durchaus als Prestigeobjekte gesehen werden konnten. Insgesamt überwog aber die Tendenz zur Auflösung (Exmatrikulierung) von Rittergütern.Nach dem Ende der Monarchie wurden die Sonderrechte adeliger Standesherrschaften und Rittergüter endgültig beseitigt. Im Zuge dieser Entwicklung kam es 1924 zur Auflösung der Adelsmatrikelkommission. 2. Bestandsgeschichte: Die Unterlagen der Adelsmatrikelkommission gelangten in zwei Ablieferungen des Ministeriums des Innern in den Jahren 1904 und 1924 (4) an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die erste Ablieferung wurde im Jahr 1913 in einem archivischen Verzeichnis grob erschlossen, wobei einige Unterlagen der Ritterkantone aus der Zeit vor 1806 entnommen wurden (5). Die ursprünglich 481 Aktenbünde und 170 Bände (Grundbücher) erhielten die Bestandssignatur E 157, später aufgeteilt in E 157/1 (Akten) und E 157/2 (Grundbücher). Die Ablieferung der Kommission von 1904, die insbesondere familienübergreifende Unterlagen und Verzeichnisse beinhaltete, erhielt zwischenzeitlich die Signatur E 157/3, ließ sich aber nicht klar vom übrigen Bestand trennen, so dass E 157/1 und E 157/3 schließlich wieder vereinigt wurden. Das maschinenschriftliche Archivverzeichnis von 1924, das bis zur Bearbeitung des vorliegenden Repertoriums auch im Hauptstaatsarchiv noch als Findmittel im Einsatz war, zeigt die systematische Struktur auf, nach welcher der Bestand im Ministerium des Innern gelagert worden war. Demnach wurden die Unterlagen, die den württembergischen Erbadel insgesamt betrafen, an den Anfang gestellt. Es folgten, jeweils in alphabetischer Reihenfolge, Spezialaktenserien über Adelsfamilien, Standesherrschaften und Rittergüter. Bei den Familienakten des nicht begüterten Erbadels wurde jeweils der Anfangsbuchstabe im Alphabet zu einem Bund zusammen gefasst. Eine eigene Rubrik erhielten auch die exmatrikulierten Rittergüter.Die jeweiligen Aktenrubriken bestehen aus recht gleichförmigen Akten, die jedoch einen stark unterschiedlichen Umfang besitzen. In den Familienakten befinden sich in der Regel Konzepte der Personalmatrikelbögen sowie Informationen über Geburten, Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle, vereinzelt auch durch Zeitungsausschnitte dokumentiert. Besonders erwähnenswert sind die für einen Großteil der Familien vorliegenden, z. T. mit hohem künstlerischen Aufwand und Beiwerk ausgestalteten handgefertigten Wappendarstellungen, welche vermutlich als Vorlagen für das beim Kabinettsministerium geführte adelige Wappenbuch dienten (6).Die Akten über Standesherrschaften und Rittergüter enthalten meist Berichte der Oberämter und Kreisregierungen zu Besitz- und sonstigen Veränderungen sowie ausgefüllte Fragebögen für die Erstellung der Realmatrikel oder aber Auszüge aus dem Grundbuch für die exemten Grundstücke. Bei den Rittergutsakten sind des öfteren auch colorierte Lagepläne und / oder ausführliche Beschreibungen vorhanden. 3. Bearbeiterbericht: Um eine gezieltere Recherche im Bestand zu gewährleisten, wurde im Frühjahr 2004 die archivische Erschließung des Bestandes in Angriff genommen. Dabei kam es zur Aufteilung der teilweise nur summarisch aufgelisteten Aktenbünde in Einzelfall- bzw. Sachakten, welche auf Grund der Quadrangulierung vorgenommen wurde. Auch große Aktenbunde ab ca. 10 cm Umfang wurden aufgeteilt. Die Auflistung wichtiger Veränderungen bei den adeligen Familien bzw. Standesherrschaften und Rittergütern erfolgte mit Hilfe von Enthält-Vermerken. Besonderheiten wie Wappenzeichnungen und Grundrisse / Lagepläne wurden in Darin-Vermerken erfasst. Da die handgemalten Wappenzeichnungen zahlreicher Adelsfamilien hervorragend zur Präsentation im Internet prädestiniert erschienen, erfolgte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2004 unter Mithilfe der Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter Sandy Apelt, Katja Georg, Stefan Spiller und Christina Wolf sowie der Praktikantin Madeleine Schulze deren Digitalisierung. Die Wappen sind im dazu gehörigen Online-Findbuch auf diese Weise direkt einsehbar.Bei der Erstellung der Klassifikation diente die ursprüngliche Anordnung des Bestandes als Grundlage. Um ein konsequenteres Stufenmodell zu erhalten, wurden in der virtuellen Anordnung des Bestandes die Akten zur Personalmatrikel (begüterter und nicht begüterter Erbadel) und zur Realmatrikel (Standesherrschaften, Rittergüter, exmatrikulierte Rittergüter) in jeweils einem Überpunkt zusammengefasst. Ebenfalls neu klassifiziert wurden die Generalakten am Anfang des Findbuchs.Weitere Unterlagen betr. württembergische Adelsangelegenheiten und -familien im 19. und 20. Jahrhundert finden sich u. a. in folgenden Beständen:E 40/33:Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: AdelssachenE 60Königlicher LehenratE 105Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen AdligenE 146Ministerium des Innern III, Teil 1E 147Ministerium des Innern III, Teil 2E 151/2Ministerium des Innern, Abteilung II: Rechtssachen, Staatsangehörigkeit, PersonenstandE 156Ministerium des Innern: AdelssachenJ 30/2Sammlung Josef SeligJ 40/8Nachlass Hans JänichenJ 40/63Sammlung v. Seckendorff zur Genealogie adeliger FamilienJ 250Sammlung von Adels- und WappenbriefenJ 270Unterlagen zum Württembergischen Adels- und Wappenbuch von O. v. AlbertiP 10Archiv der Freiherren Varnbüler von und zu Hemmingen (Depositum)P 14Familienunterlagen von Grabiz und de Pers von Saneliseo und Grabiz (Depositum)P 21Familienunterlagen Rolf Freiherr von Brand (Depositum)Auch die Bestände der Gruppe Q 3 (Verbands- und Familienarchive) enthalten zu einem nicht geringen Anteil Unterlagen von württembergischen Adelsfamilien.Die im Auftrag der Kommission erstellten Grundbücher, die auf den eingereichten Realmatrikelbögen basieren (Bestand E 157/2), konnte zeitgleich mit dem vorliegenden Bestand erschlossen werden (7). Das Ablieferungsverzeichnis zu E 157 wurde daher dem Bestand E 61x zugeordnet (8).Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit Hilfe der Programme MIDOSA 95 und Microsoft Access, die Verpackung der Unterlagen besorgten Elisabeth Mainhardt und Rudolf Bezold. Einige Vorakten (9) aus der Zeit vor 1818 mit einem Umfang von insgesamt 0,2 lfd. m wurden aus Provenienzgründen dem Bestand entnommen und zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Az.: 7511.6/2769 und -3711). Der Bestand umfasst nunmehr 882 Aktenbüschel (Bü. 1-180, 180a, 181-881) bzw. 24,2 lfd. Regalmeter. Das Findbuch wurde außerdem durch Konkordanzen sowie einen Orts-, Personen- und Sachindex ergänzt, bietet eine wesentlich verbesserte Erschließungstiefe als bisher und ist als Online-Findmittel auch im Internet verfügbar.Stuttgart, im Dezember 2004Johannes Renz Fußnoten: (1) Die Unterlagen zur Einrichtung der Kommission für die Adelsmatrikel befinden sich in Bestand E 156 Ministerium des Innern: Adelssachen(2) Zu den staatsrechtlichen Verhältnissen des ehemals reichsunmittelbaren Adels vgl. die Vorbemerkung zu Bestand E 156(3) Vgl. E 156 Bü. 2(4) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 28, jetzt: E 61x Bd. 146(5) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 73; Bestände der Ritterkantone: HStAS B 573- B 574, B 579 - B 582, StAL B 575, B 578, B 583 - B 586(6) Vgl. E 156 Bü. 1(7) Vgl. Vorwort zu Bestand E 157/2(8) E 61x Bd. 146(9) Bisher: E 157/1 Bund 10-12 bzw. 475
Original gemalt von Prof. Hans Bohrdt (1857-1945). Verlag von O. G. Zehrfeld, Leipzig.
- Über Leichenpredigten: Leichenpredigten als Grabreden oder Predigten in der Kirche hat es schon im Mittelalter gegeben. Es finden sich Ansätze dazu bereits in der vorchristlichen Antike. Der Brauch, sie aufzuschreiben und später auch zu drucken, kam jedoch erst kurz nach der Reformation im lutherischen Protestantismus auf. Die katholische Kirche setzte - vor allem den üppigen - Leichenreden Verbote entgegen. Immerhin lassen sich auch für Zwinglianer, Calvinisten und Katholiken Leichenpredigten nachweisen, wenn auch in geringerem Umfang. Wegen des finanziellen Aufwandes wurden Leichenpredigten vor allem für wohlhabende Adelige und Bürger gedruckt. Blütezeit der gedruckten Leichenpredigten waren die Jahrzehnte vor dem 30jährigen Krieg und die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging der Brauch, Leichenpredigten zu drucken, stark zurück. Es gibt zwar auch noch Leichenpredigten aus dem 20. Jahrhundert, diese sind aber wesentlich schlichter als Exemplare aus der Blütezeit. Je nach Entstehungszeit, aber auch nach sozialer Stellung des Verstorbenen können die Leichenpredigten mehr oder weniger üppig ausfallen. Sie reichen vom einfachen Druckbogen mit maximal vier Seiten bis hin zum Groß-Folio-formatigen Band mit 200 oder mehr Seiten, ausstaffiert mit mehreren Kupferstichen, Noten und vielen unterschiedlichen Trauertexten. Zum Teil sind Leichenpredigten auch auf mehrere Bände aufgeteilt, z.B. die Epicedia oder auch nur bestimmte Epicedia separat gebunden. Solch üppige Schriften sind natürlich nur in der Blütezeit der Leichenpredigten und nur bei Personen aus hoher sozialer Stellung denkbar. Leichenpredigten enthalten unterschiedliche Bestandteile. Die eigentliche Leichenpredigt, also die Predigt bei der Bestattung, bildet den Kern der Schrift. Oft rankt sie sich um eine bestimmte Bibelstelle als Leitmotiv, die der Verstorbene selbst bestimmen konnte oder die einen Bezug zur Tätigkeit des Verstorbenen hat. Eine Schrift kann mehrere solcher Predigten enthalten, die bei der Bestattung, beim Trauergottesdienst oder bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten gehalten worden sein können. Vergleichsweise oft enthalten Leichenpredigten einen Lebenslauf des Verstorbenen (als "Personalia" oder "curriculum vitae" bezeichnet), der während der Feierlichkeiten verlesen wurde und die Person des Verstorbenen aus Pietätsgründen nicht allzu negativ schildern kann. Den dritten Bestandteil bilden die Epicedia, Trauergedichte von Verwandten, Freunden oder auch - bei Adeligen - höherrangigen Bediensteten. Aufwendige Kupferstiche - durchaus in Mehrzahl - können eine Leichenpredigt schmücken. Oft wird der Verstorbene mit einem Portrait abgebildet, manchmal auch in eine allegorische Darstellung eingebracht. Bei mehreren Kupferstichen kann der Trauerzug (= Leichenprozession) dargestellt sein oder der Sarg in verschiedenen Ansichten. Relativ selten sind Musikalien. Liedertexte von gesungenen Trauerliedern finden sich öfter, Noten solcher Lieder oder gar anderer Musikaufführungen bei Trauerfeierlichkeiten sind schon eine kostbare Rarität (vgl. das gesonderte Verzeichnis im Anhang). Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2098 Leichenpredigten. Ohne Berücksichtigung der Dubletten sind es 797 verschiedene Stücke. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, in Leichenpredigten zu Mitgliedern des Hauses Hohenlohe (188 Stück ohne Dubletten), in Leichenpredigten anderer Adeliger, die häufig entweder verwandt, verschwägert oder benachbart waren (332 Stück) und in Leichenpredigten von Bürgerlichen (277 Stück). Unter der letztgenannten Gruppe überwiegen Diener und sonstige Beschäftigte der verschiedenen hohenlohischen Häuser. Enthalten sind - allerdings mit einem eher geringen Anteil - auch andere Personalschriften, etwa Gedichte anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeiten oder eines Jubiläums, "Leichengedichte" (identisch mit Epicedia) und auch Schriften anlässlich von Feiern im Hohenlohischen anlässlich des Todes des Kaisers etc. Die Sammlung der Leichenpredigten stellt einen Selektbestand dar, der Material aus mehreren hohenlohischen Archiven vereint. Die Herkunft der einzelnen Leichenpredigten ist in der Regel nicht mehr ermittelbar. Naturgemäß muß man in den Leichenpredigten eine einschlägige Quelle zur Sepulkralkultur sehen. Nicht zuletzt wegen des oft enthaltenen Lebenslaufes sind sie auch für genealogische und andere Forschungen unentbehrlich. Die enthaltenen genealogischen Informationen sind durchaus zuverlässig, wenn auch die Wertungen in einer Leichenpredigt nicht zu negativ ausfallen können. Allgemeine Redensarten über Frömmigkeit, Lebenswandel und Tugenden des Verstorbenen sind dagegen nicht allzu wörtlich zu nehmen. Für die Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte sowie für die Theologie sind Leichenpredigten ebenfalls wertvolle Quellen, wie auch die Sozial- und Wirtschaftgeschichte sich ihnen zunehmend widmet. Die im vorliegenden Bestand gesammelten Leichenpredigten haben noch eine spezielle Bedeutung. Wegen der Lebensläufe von Grafen und Fürsten des Hauses Hohenlohe, ihren Frauen und Kindern und wegen enthaltener Kupferstichportraits sind sie wertvolle Quellen zur Geschichte des Hauses Hohenlohe. Auch Diener und andere Bedienstete hohenlohischer Höfe sind durch sie dokumentiert, wie auch befreundete, verwandte oder benachbarte Adelige. Die Materialien über Trauerfeierlichkeiten an hohenlohischen Höfen, die manche der gesammelten Leichenpredigten enthalten, berühren die hohenlohische Kulturgeschichte. Die Leichenpredigten lassen den sozialen Kreis erkennen, der in exponierter Weise an den Trauerfeierlichkeiten beteiligt war. Dadurch sind sie auch Quellen zu den Beziehungen zwischen den Adelshäusern oder über das Verhältnis von Dienern und Untertanen zu ihren Fürsten. Literatur: Rudolf Lenz: Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften, 3 Bde., Köln Wien 1975-1984, besonders: Rudolf Lenz: Gedruckte Leichenpredigten, Bd. 1, S. 36 ff. 2. Zur Bearbeitung des Bestandes: Im Rahmen eines auch Leichenpredigten anderer Archive und Bibliotheken umfassenden Projektes der Historischen Kommission wurden die Neuensteiner Leichenpredigten erstmals durch Dr. Elisabeth Zimmermann zwischen Sommer 1948 und Sommer 1949 verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Muster des Stollberg’schen Kataloges und war vergleichsweise detailliert. Das Ergebnis war eine Zettelkartei. Anfang der 70er Jahre (bei Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchiv in staatliche Verwaltung) lag diese Zettelkartei nur noch unvollständig vor. Der Bestand war erheblich in Unordnung geraten. In der Zwischenzeit waren noch weitere hohenlohische Archive nach Neuenstein verlagert worden, deren Leichenpredigten ebenfalls in die Sammlung zu integrieren waren. Der Umfang der Sammlung hatte dadurch nicht unerheblich zugenommen. 1987 begann der Angestellte Fritz Kempt unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Moegle-Hofacker eine Neuverzeichnung, die das gesamte vorliegende Material berücksichtigte. Die Titelaufnahmen konnten Kempt bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 1988 weitgehend fertig stellen. Die abschließenden Arbeiten einschließlich der Redaktion des Findbuches erfolgten durch den Unterzeichnenden im Winter 1994/95. Im vorliegenden Findbuch sind die Leichenpredigten nach folgendem Schema beschrieben. Oben rechts ist die für die Lagerung im Magazin maßgebliche Aushebenummer angegeben. Ist diese mit einem Stern () markiert, liegen mehrere Exemplare vor, die am Schluss der Beschreibung als Dubletten aufgeführt sind. Alternativ kann dann auch eine Dublette benutzt werden. Die Aushebenummer kann unterteilt sein, etwa in 6, 6 a und 6 b oder in 6.1 und 6.2. Bei einer solchen Nummernvergabe dürften in der Regel zwei zu einem Band zusammengebundene Leichenpredigten vorliegen. Fett hervorgehoben folgt der Aushebenummer die für die Anordnung im Findbuch maßgebliche Ordnungsnummer und dann der Name der verstorbenen Person als wichtigste Angabe, da hiernach die Einordnung der Leichenpredigt erfolgt. Soweit bekannt schließen in einem eigenen Block die "persönlichen Daten" an: Geburtsname, Geburtsdatum und Ort, + Sterbedatum und Ort, Daten zur Beisetzung, Heiratsdatum, Ehepartner, Ort der Eheschließung sowie Angaben über Stand, Beruf, Ämter sowie Mitgliedschaften. Der zweite Block enthält die Daten zur Leichenpredigt. Dazu gehören die Vorsignatur, alle Leichenpredigten im engeren Sinne (also Leichenpredigten beim Trauergottesdienst, bei der Bestattung sowie bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten) mit Angaben zum Verfasser und gegebenenfalls zum verwendeten Bibelzitat. Hier enthalten sind auch Angaben zu weiteren Bestandteilen der Leichenpredigt wie Personalia (Lebenslauf), Epicedia mit Angabe zu den Verfassern, Kupferstichen mit Bildbeschreibung, Maler und Stecher, Noten, Wappen und Angaben zum Druck sowie Umfang der Schrift. Am Schluss dieses Blockes können sich Hinweise auf Literatur (Autobiographien, Schriftenverzeichnisse etc.) befinden. Eventuell werden in einem dritten Block die Dubletten aufgeführt. Hierunter können Teildubletten fallen, d.h. Doppelstücke von Teilen (etwa bestimmter Epicedia) einer Leichenpredigt. Die Charakterisierung der an der Entstehung der Leichenpredigten beteiligten Personen, also der Verfasser von Predigten oder Epicedia oder der Künstler, ist in der Regel der Leichenpredigt entnommen und bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Abfassung. Die Bezeichnungen ihrer Funktionen konnten manchmal - vor allem im Teil I - modernisiert werden. Im zweiten Teil, der verschiedene Regionen des ehemaligen Reiches umfaßt, sind die Funktionsbezeichnungen oft so wie in der Leichenpredigt (also abgekürzt) wiedergegeben, da die Auflösung und Modernisierung zu große Spezialkenntnisse erfordert hätte. Die Ordnung der Leichenpredigten erfolgte nach den drei Gruppen: Hohenlohe, sonstige Adelige und Bürgerliche. Innerhalb dieser Gruppen ist das Namensalphabet maßgeblich. Die Einordnung wird durch den Namen bestimmt, den die Per son bei ihrem Tod führte. Verheiratete Töchter aus dem Hause Hohenlohe sind daher nicht mehr unter Hohenlohe zu suchen. Im Index werden solche Bezüge allerdings durch Verweise berücksichtigt. Bei Kaisern und Königen ist der Vorname für die Einordnung maßgeblich, für sonstige Adelige der Geschlechtsname. Die Ordnung des Findbuches kann aus mehreren Gründen nicht mit der Lagerungsordnung übereinstimmen. Einige Leichenpredigten sind mit anderen zu dicken Bänden zusammengebunden, das Format der Leichenpredigten wechselt zu oft. Die Sammlung ist außerdem für weitere Zugänge offen zu halten. Daher erfolgt die Lagerung im Magazin nach numerus currens. Für die richtige Aushebung einer gewünschten Leichenpredigt muss die Aushebenummer angegeben werden. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 90 Leichenpredigten" erhielt, umfaßt 2098 Bände in 17,5 lfd. m. Über Trauerfeierlichkeiten im Hauses Hohenlohe sind neben den Leichenpredigten auch die Akten in den einschlägigen Beständen zu Rate zu ziehen, die durchaus ebenfalls Leichenpredigten oder Teile davon enthalten können. Neuenstein, im Dezember 1996 Dr. Schiffer