Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2011 (online recherchierbar) Registraturbildner: Der Anfang des Braugewerbes in Dessau geht zurück auf die 1548 verliehene Braugerechtsamkeit. 1832 stieg August Schade in das Braugewerbe ein und gründete die "Brauerei Schade & Seiler" in der Zerbster Str. 27. 1870 bis 1896 folgten mehrere Erweiterungen in der Langen Gasse unter "Brauerei Gebrüder Schade". 1886 bis 1920 firmierte man den Namen "Bayrische Bierbrauerei Gebrüder Schade GmbH". Es folgten: 1920 bis 1948 "Brauerei Schade GmbH", 1948 bis 1949 (nachdem Zusammenschluss mit der "Schultheiss Brauerei Dessau") VVB Venag, VEB Brauerei Dessau, Betrieb Schade, 1949 bis 1969 "VEB Brauerei Dessau, BT II", 1969 bis 1971 "VEB Brau- und Malzkombinat Dessau, BT II" und 1971 bis 1990 "VEB Getränkekombinat Dessau, VEB Brauerei Dessau, BT II". Die Geschichte der "Schultheiss Brauerei" begann in Dessau 1864 mit der Gründung der "Bayrischen Dampfbierbrauerei" durch Gottfried Gehre, der späteren "Herzogliche Hofbrauerei Dessau". 1872 übernahm die Berliner Familie Schwendy als "Schwendy & Söhne" die Brauerei. 1877 kaufte der Berliner Richard Roesicke(1845-1903) die Brauerei und nannte die "Brauerei zum Waldschlösschen" und ab 1883 firmierte er die Brauerei zur "Brauerei zum Waldschlösschen AG". Sein Vater Adolf Roesicke kaufte 1864 in Berlin von Jobst Schultheiss, die nach jenem benannte Brauerei in der Jakobstraße 26. Richard Roesicke stieg als kaufmännischer Leiter in das Unternehmen ein. Unter seiner Leitung wandelte sich die "Schultheiss Brauerei Berlin" in eine Aktiengesellschaft. 1896 gliederte er die "Brauerei zum Waldschlösschen AG" in Dessau als "Abteilung III Dessau" an die "Schultheiss Brauerei AG" an. Weitere Abteilungen waren: Abteilung I Schönhauser Allee/Berlin, Abteilung II Lichtenfelder Straße/Berlin sowie Abteilung IV Nieder-Schöneweide/Berlin und die Malzfabriken in Pankow und Fürstenwalde bei Berlin. 1910 besaß das Unternehmen 68 Niederlagen (= Niederlassungen) u.a. in Anhalt in: Zerbst, Coswig, Radegast, Köthen, Bernburg und Leopoldshall. Neben der Produktion von Bier waren alkoholfreie Getränke und Kunsteis zwei weitere Produktionszweige. In Dessau befanden sich daneben die Flaschenkasten-Fabrik des gesamten Unternehmens und das "Braustübl", der Dessauer Brauerei-Ausschank. 1920 schlossen sich die "Schultheiss Brauerei AG" und die "Patzenhofer Brauerei AG" zur "Schultheiss-Patzenhofer Brauerei AG" zusammen. Diese Firmierung währte bis 1938. Es folgten in Dessau: 1938 bis 1945 "Schultheiss Brauerei AG, Abt. III Dessau", 1945 bis 1948 "VEB Schultheiss Brauerei Dessau", 1948 bis 1952 VVB Venag, VEB Brauerei Dessau, Betrieb Schultheiss / Industrie-Werke Sachsen-Anhalt / VVB der Brau- und Malzindustrie Dessau / VVB Brauerei Dessau, 1952 bis 1969 "VEB Brauerei Dessau, BT I", 1969 bis 1971 "VEB Brau- und Malzkombinat Dessau, Betrieb Dessau", 1971 bis 1990 "VEB Brauerei Dessau BT I im Getränkekombinat Dessau", 1990 bis 1992 "Brauerei Dessau GmbH" (1991 Übernahme durch die Paulaner Brauerei GmbH & Co.KG, München) und 1992 bis 1994 "Brauhaus zu Dessau GmbH". Bestandsinformationen: Der Bestand "Dessauer Brauereien" beruht auf den Übergaben der Dokumente aus den Jahren 2010/11 und 2012 durch Familie Schade. Er hat einen Umfang von 3,6 lfm. Einige Dokumente befanden sich nach der Übernahme der "Brauerei Dessau GmbH" 1991 durch die Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG, München, noch vor Ort in der Brauereistraße 1/2, 06842 Dessau-Roßlau. Es wurde nur ein Teil übergeben, die ursprüngliche Überlieferung muss viel größer gewesen sein. 2012 übergab Familie Schade aus Berlin noch vorhande Dokumente aus privatem Besitz. Der gesamte Bestand enthält Akten, Fotos und Kartenmaterial und erstreckt sich über einen Zeitraum von 1885 bis 1996, wobei die Konzentration auf 1920 bis 1945 liegt. Der Bestand "Dessauer Brauereien" fasst die "Brauerei zum Waldschlösschen AG", die "Schultheiss Brauerei AG" / "Schultheiss-Patzenhofer Brauerei AG", die "Brauerei Schade GmbH" und die "VEB Brauerei Dessau" zusammen. Die Übergabe 2010/11, mit Akten, Fotos und Kartenmaterial, erfolgte ohne Ordnung und Verzeichnis mit starker Verschmutzung und teilweisen Schimmepilzlbefall. 2011 folgte nach der Reinigung, bei Bedarf Restaurierung, die Verpackung und Verzeichnung mit laufender Nummer ohne vorherige Ordnung. Die Übergabe 2012, mit ebenfalls Akten, Fotos und Kartenmaterial, erfolgte mit einer teilweisen Ordnung in einem sauberen Zustand. Die Aktentitel wurden in modifizierter Form übernommen oder neu gebildet. Als Basis für die Gliederung des Bestandes dienten die Firmierungen innerhalb der Datenerfassung in Scope. Allerdings ist diese Zuordnung manchmal Zeit überschreitend durch einen fließenden Übergang der Firmierungen. Die Unterteilungen der Gliederungsgruppen entstanden nach Aktenlage. Karten und Pläne sowie Fotografien sind einzeln verzeichnet. Enthaltene Karten: 100 Enthaltene Fotos: 142
- Ausgangslage bei der archivischen Sicherung von Akten bei den AOK-Regionaldirektionen in Westfalen-Lippe: Im Zuge einer umfassenden Änderung von Organisations- und Selbstverwaltungsstrukturen der Allgemeinen Ortskrankenkassen Mitte der 1990er-Jahre hat sich in der archivischen Fachdiskussion herauskristallisiert, dass die AOK-Quellen auf regionaler Ebene ein wichtiges und zeitlich umfassendes Abbild wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Strukturen darstellen. Die regionale Relevanz der Überlieferung leitet sich dabei aus der historischen Entwicklung der Allgemeinen Ortskrankenkassen ab: Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Kassen auf der lokalen Ebene der Gemeinden gegründet und passten sich im Laufe der Zeit durch Kassenzusammenlegungen dem Verwaltungszuschnitt der Kreise bzw. kreisfreien Städte an. Insofern ist eine Überlieferungsbildung durch Kommunalarchive im Rahmen ihrer Verantwortung für die Dokumentation lokaler/regionaler Lebenswelten eine naheliegende Folgerung. Dieser Ansatz ist vom LWL-Archivamt für Westfalen aufgegriffen worden, das bei der Umsetzung der archivischen Sicherung der in den AOK-Regionaldirektionen befindlichen historischen Überlieferung eine Vermittlerrolle zwischen den westfälischen Kommunalarchiven und der AOK Westfalen-Lippe einnahm. In deren Folge wurden die Verhandlungen wegen einer Archivierung von regionalen AOK-Quellen zwischen der Zentraldirektion der AOK Westfalen-Lippe in Dortmund für die der Zentraldirektion unterstellten AOK-Regionaldirektionen und dem LWL-Archivamt für Westfalen in Münster für die beteiligten Kommunalarchive geführt. 2. Kooperation zwischen der AOK Westfalen-Lippe, dem LWL-Archivamt und den Kommunalarchiven zur Archivierung von AOK-Akten: Nachdem die ersten Gespräche zur Archivierung von AOK-Akten im Jahre 2002 stattfanden, dauerte es letztlich bis April 2008, ehe eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem LWL-Archivamt für Westfalen und der AOK Westfalen-Lippe über die „Archivische Erschließung der in den Regionaldirektionen der AOK Westfalen-Lippe befindlichen Kernüberlieferungen bis zum Stichjahr 1994“ abgeschlossen werden konnte. Diese Vereinbarung regelt grundsätzlich die Sicherung der historischen Kernüberlieferung der bis zum Stichjahr 1994 selbständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen in Westfalen-Lippe und ihrer Vorgängereinrichtungen. Sie umfasst die Bewertung, Übernahme und Erschließung des relevanten Quellenmaterials durch das LWL-Archivamt für Westfalen und die sich nach den archivischen Bearbeitungsprozessen anschließende dezentrale Aufbewahrung und Nutzbarmachung in den regional zuständigen Kommunalarchiven. Die Zuordnung der einzelnen AOK-Bestände an die Kommunalarchive orientiert sich an der Organisationsstruktur der Allgemeinen Ortskrankenkassen vor der grundlegenden Neustrukturierung durch die Fusion zur AOK Westfalen-Lippe im Jahre 1994. Demzufolge fungieren 27 Kommunalarchive als Zielarchiv für diejenigen 27 selbstständigen Allgemeinen Ortskrankenkassen in Westfalen-Lippe, die bis Anfang 1994 bestanden. 3. Übernahme und Erschließung der archivwürdigen Kernüberlieferung der AOK Dortmund und ihrer Vorgängereinrichtungen: Die Aussonderung der archivwürdigen Unterlagen der AOK Dortmund und ihrer Vorgängereinrichtungen erfolgte bei der Regionaldirektion Bochum/Dortmund/Herne in der Geschäfts-stelle Dortmund am 17. und 18. April sowie am 5. Oktober und 23. November 2009. Die Überlieferung der Protokolle der AOK Dortmund macht insgesamt einen relativ geschlossenen Eindruck. Von den Vorgängereinrichtungen sind nur die Protokolle der AOK Hörde von 1909 - 1920 und die Protokolle der Besonderen Ortskrankenkasse für das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe von 1893 - 1933 dokumentiert. Im Bereich der Sozialwahlen sind, mit Ausnahme der Wahl von 1974, Unterlagen zu allen Wahlen im Bestand vorhanden. Die Satzungsangelegenheiten sind ab dem Jahr 1899 überliefert. Die Dokumentation der Finanzverwaltung der Kasse setzt im Jahr 1903 ein. Als Besonderheit war von der AOK Dortmund noch eine geschlossene Sachaktenschicht aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zum Ende der 1950er-Jahre vorhanden. Diese Akten wurden vor Ort gemeinsam mit den zuständigen Archivaren des Stadtarchivs Dortmund bewertet und ergänzend zur Kernüberlieferung in den Bestand aufgenommen. Inhaltlich behandeln die Akten das Beitrags- und Leistungswesen der Kasse, Beziehungen zu anderen Versicherungsträgern sowie die zahlreichen Eigenbetriebe der AOK Dortmund. Ferner befinden sich im Bestand Protokolle der BKK der Schüchtermann & Kremer-Baum AG von 1929 - 1961, Unterlagen von Arbeitsgemeinschaften und eine Fotosammlung. Der Bestand umfasst 728 Titelaufnahmen. Diese befinden sich in 139 Archivkartons (Umfang: 15,5 lfdm.). Die Laufzeit reicht von 1884 - 1995. Zeitgenössische Begriffe, wie beispielsweise Arbeitsdienstwillige, Insassen oder Ostarbeiterinnen, wurden bei der Titelbildung beibehalten. 4. Besondere Benutzungsmodalitäten (Schutzfristen):Die Benutzung der Archivalien erfolgt im Rahmen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 und der Benutzungsordnung des den Archivbestand aufnehmenden Kommunalarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Unbenommen davon dürfen die Protokollbücher der Selbstverwaltungsorgane sowie die Unterlagen zu den Sozialversicherungswahlen erst 60 Jahre nach Aktenschluss unter Berücksichtigung der Verkürzungsmöglichkeit nach § 7 (6) Archivgesetz NW genutzt werden. Die Möglichkeit der Sperrfristenverkürzung bleibt ausschließlich dem Vorstand der AOK Westfalen-Lippe vorbehalten. Ein entsprechender Antrag ist über das Kommunalarchiv dorthin zu richten.
Vorwort Herkunft und Geschichte des Bestandes Provenienz bzw. Bestandsbildner des Bestandes B war die Amtsverwaltung Greven (bzw. Stadtverwaltung Greven für Akten nach Auflösung des Amtes Greven am 15. Mai 1954). Der Bestand beginnt mit der Einführung einer Stehregistratur 1932. Die älteren Akten in preußischer Fadenheftung sind 1938 von Joseph Prinz als eigener Bestand („alte Registratur“, heute Bestand A) verzeichnet worden. Mit dem Bestand B handelt sich um den bis 1952 reichenden, älteren Teil der per Findlisten nach dem Musteraktenplan von 1954 (Herausgeber: NRW Landkreistag, NRW Städtebund, Gemeindetag Nordrhein und Gemeindetag Westfalen, siehe Akte C 13023) erschlossenen Akten der Amts- und Stadtverwaltung Greven von 1932 bis ca. 1986. Die nach 1952 entstandenen, jüngeren Akten sind im Bestand C zu finden, wobei Überschneidungen der Laufzeiten nicht zu vermeiden waren. Der Musteraktenplan besteht aus zehn Hauptgruppen. 1954 war beabsichtigt, den „Aktenplan der hiesigen Verwaltung nach und nach im Sinne dieses Musteraktenplans neu zu ordnen“ (Schreiben des Stadtdirektors vom 7.8.1954 in C 13023). Dies ist in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Die Hauptgruppen sind: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand 2 Schulen 3 Kultur und Sport 4 Sozialwesen, Jugendwohlfahrt, Lastenausgleich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung 6 Bau- und Vermessungsverwaltung 7 Wirtschaft und Verkehr 8 Wirtschaftliche Betätigung und öffentliche Einrichtungen 9 Finanzen und Steuern Die Akten aus der Zeit von 1932 bis 1952 sind 1965-1975 durch den bestandsbildenden ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze in die Ordnung des Musteraktenplans eingefügt worden. Diese Maßnahme hatte er mit dem Landesamt für Archivpflege, namentlich dem wissenschaftlichen Archivar Dr. August Schröder, abgestimmt. Zur ursprünglichen Registraturordnung dieser Akten vermerkt Schwartze in der Vorbemerkung zur Neuordnung der Registratur vom Januar 1975 (ZwA 32842), sie habe „in etwa der Ordnung des von Dr. Prinz geschaffenen Repertoriums“ (heute Bestand A) entsprochen, die aus fünf Hauptgruppen besteht (I: Reichs- und allgemeine Verwaltung, II: Kommunalverwaltung, III: Abgaben und Steuern, IV: Polizei- und Gerichtswesen, V: Militärwesen). Diese Ordnungsmerkmale dürften sich jedoch nur in den ältesten Akten des Bestandes B finden. Denn das Amt Greven hat im Oktober 1931 eine „komplett betriebsfertige Verwaltungsregistratur“ nach dem Regis-Dezimalsystem erhalten (B 3162, Bl. 2-31). Auch die Dienstordnung für die Amtsverwaltung des Amtes Greven vom 9. April 1936 verweist in § 3 auf das von einem Hauptaktenplan „für die gesamte Verwaltung nach dem Zehner-System aufgestellte Aktenverzeichnis“ (B 3160, Bl. 4). Im Sommer 1936 bestellte die Amtsverwaltung einen Aktenplan für Gemeindeverwaltungen bei der Firma Soennecken in Bonn, der nach dem Dewey-Dezimalsystem aufgebaut war und sich in sieben Hauptgruppen gliederte: Allgemeine Verwaltung, Polizei, Schulwesen und Kultur, Wohlfahrtswesen, Bauwesen, Gemeindewirtschaft, Finanzverwaltung. Es ist unklar, ob er das Regis-Dezimalsystem ersetzte und die Registraturordnung verändert wurde. (B 3162, Bl. 43). Jedenfalls ist 1938 die Nutzung des offenbar 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegebenen Einheitsaktenplans „nicht vorgenommen worden und ist auch nicht beabsichtigt“ gewesen, u.a. „weil die Registratur des Amtes Greven noch verhältnismäßig neu“ war (B 3162, Bl. 46f.). Ein komplettes Aktenverzeichnis ist nicht erhalten, die erhaltenen Teile des Aktenverzeichnisses verdeutlichen aber, dass der Aktenplan bis 1954 in Kraft blieb. Die vergebenen Aktennummern waren fünfstellig, wobei die ersten drei Ziffern die Akten-Hauptgruppe, Akten-Gruppe und die Akten-Sachgruppe angaben, denen nach einem Trennzeichen (üblicherweise Strich oder Schrägstrich) die zweistellige Nummerierung der Akte innerhalb der Sachgruppe folgte. Beispiele einzelner Aktenverzeichnisse bieten die folgenden Akten: B 3161: Hauptgruppe 1: Allgemeine Verwaltung (1945) ZwA 25045: Hauptgruppe 3, Schul- und Bildungswesen (1939, enthält Regis-Registerblätter von 1931) ZwA 25057-25059: Hauptgruppe 7, Bauwesen (1939-1954/1963) Das Vorwort zu den von Schwartze erstellten Findlisten, die den 10 Hauptgruppen des Aktenplans entsprechen, datiert von Januar 1975 (ZwA 32842). Dieses Datum markiert zwar nicht das Ende der Arbeiten am Bestand, stellt aber einen markanten Einschnitt dar, der einer regulären Übernahme in das Stadtarchiv gleichzusetzen ist. Der Bestand umfasst 3164 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1932-1952 als Kernzeitraum, jeweils rund 500 Akten reichen in die Zeit davor bis 1830 bzw. die Zeit danach bis 1995. Der Umfang beträgt rund 100 laufende Meter. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus den genannten zehn Hauptgruppen und decken die Verwaltungstätigkeit der Amtsverwaltung Greven vollständig ab. Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners Die Amtsverwaltung Greven verwaltete das Amt Greven als kommunale Gebietskörperschaft für das Gebiet der heutigen Stadt Greven und die zum Amt Greven gehörenden Gemeinden. Dies waren seit der Trennung und Dreiteilung der Gemeinde Greven 1894 die Gemeinden Greven-Dorf, Greven links der Ems (mit den Bauerschaften Aldrup, Westerode, Herbern und Hembergen sowie ab 1925 der Siedlung Reckenfeld), Greven rechts der Ems (mit den Bauerschaften Pentrup, Wentrup, Hüttrup, Schmedehausen, Bockholt, Fuestrup, Guntrup und Maestrup) sowie die Gemeinde Gimbte. 1950 erhielt die Gemeinde Greven-Dorf Stadtrechte und schloss sich 1952 mit den Gemeinden Greven rechts der Ems und Greven links der Ems zusammen ("Wiedervereinigung") zur Stadt Greven. 1954 erfolgte die Auflösung des Amtes Greven und die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Greven mit der Gemeinde Gimbte, die schließlich 1975 nach Greven eingemeindet wurde. Die umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten einer kommunalen Verwaltung lassen sich konkret aus den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplänen bzw. Organisationsplänen der Amtsverwaltung Greven ermitteln. Es liegen vor: Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan 1939 (B 3160) Organisationspläne 1949, 1951, 1953, 1954 (C 13021) Entsprechend der Verwaltungsstruktur ist als nächsthöherer Registraturbildner die Verwaltung des Landkreises Münster zu nennen, deren archivwürdige Anteile heute im Stadtarchiv Münster zu finden sind und zahlreiche Verweise auf Grevener Angelegenheiten beinhalten. Polizeiangelegenheiten finden sich auch im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Ortspolizeibehörde Amt Greven 1942-1945. Verweis: Zwei Akten der Stadtwerke zum Elektrizitätswerk, VEW, Stromversorgung 1920-1955 finden sich im Stadtarchiv Greven in Dep. 70, Nr. 37 und 38. Festschriften: - Leo Drost, Festschrift zur Wiedervereinigung der drei Grevener Gemeinden, Greven 1952. - Leo Drost, Amt Greven 1844-1954, Rückblick auf das Amt Greven, [Greven 1954]. Bearbeitung des Bestandes Die Registrierung der Akten ab 1931 wurde 1961 auf Anregung des Stadtdirektors Dr. Werra begonnen und ab 1965 von dem Lehrer und ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze bis 1975 weitergeführt, von 1976 bis 1986 von dem pensionierten Standesbeamten und nebenamtlichen Archivar Heinrich Schmücker. Schwartze bildete den Bestand mit Registraturgut bis etwa 1970, ordnete ihn und erstellte 1975 die Findlisten („Repertorien“) zu den zehn Hauptgruppen. Zu seinen Bewertungskriterien und zu Kassationen gibt es keine Hinweise. Gleiches gilt für die Nachträge bis 1986 durch Schmücker. Die Ordnung nach dem Musteraktenplan von 1954, auch für die Akten aus der Zeit ab 1931, ist schon oben erläutert worden. Die Teilung des Bestandes entlang des Stichjahrs 1952 war eine Entscheidung, die 1990 durch die Archivare Christoph Spieker und Angelika Haves getroffen wurde. Damit wurde der Bestand B mit der Laufzeit 1932-1952 von den jüngeren Akten abgegrenzt, um diesen durch die ebenfalls 1990 begonnene EDV-Erschließung zügig nutzbar zu machen. Da der Bestand B den Zeitraum des Nationalsozialismus abdeckt, der schon durch nur schwer zu rekonstruierende wilde Kassationen dezimiert ist, wurde auch entschieden, keine weiteren Kassationen bei Akten dieser Laufzeit vorzunehmen. Die Neuverzeichnung ab Findliste 0 erfolgte ab 1990 bis Mitte 1999 durch Christoph Spieker (B 3000-B 3908). Seine tiefe Erschließung wurde von Stefan Schröder ab August 1999 fortgeführt und im Oktober 2010 abgeschlossen. Mit Abschluss der Verzeichnung von Findliste 1 erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf eine flache Erschließung (ab B 4381). In den Findlisten 2 bis 9 wurden daher in der Regel keine oder nur noch wenige Enthält-Vermerke gemacht. In geringem Maße wurden Titeländerungen vorgenommen, wenn diese dem Inhalt einzelner Akten nicht genügend entsprachen. Als Klassifikation wurden die Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen des Musteraktenplans beibehalten. Bei der Neuverzeichnung ab 1990 erfolgte die Vergabe neuer Signaturen (ab B 3000) statt der uneindeutigen alten Aktenzeichen, die aber in der EDV-Verzeichnung als „alte Archiv-Signatur“ zum Zwecke der Konkordanz verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet die Signatur B 4937, in der die aus verschiedenen Akten entnommenen Karten und Pläne verzeichnet sind. Da diese Zusammenstellung Klassifikationsgruppenübergreifend ist, wurde diese Akte im Findbuch unter der Rubrik „Unsystematisiertes“ den Klassifikationsgruppen vorangestellt. Hinzuweisen ist auch auf Besonderheiten in der Klassifikationsgruppe 0-6 (Wahlen und Abstimmungen): Die Klassifikationsuntergruppe 0-61 (Wahlen zum Bundestag) enthält mit der Signatur B 3691 auch die Reichstags- und Landtagswahl 1933; 0-62 (Landtagswahlen) enthält mit der Signatur B 3689 neben der Wahl zum Landtag auch den Volksentscheid über die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen 1950; die Klassifikationsuntergruppen 0-63 (Kommunalwahlen) und 0-64 (Sonstige Wahlen) enthalten in verschiedenen Kombinationen Kreistags-, Amts- und Gemeinderatswahlen. Schon seit 1965 sind die Akten liegend in beschilderten Heftmappen abgelegt worden, die jedoch Metallteile und nicht archivtaugliche Plastikbügel enthielten. Die in den Akten enthaltenen Metallteile wurden parallel zur Neuverzeichnung ab 1990 entfernt. Teilweise, aber nicht durchgängig, wurden überformatige Karten und Pläne aus den Akten entnommen, gesondert plan abgelegt und unter Verweis auf den Provenienzzusammenhang als B 4937 verzeichnet. Seit 2007 ist der Bestand – mit Ausnahme gebundener Amtsbücher – im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt des Landes NRW in Etappen entsäuert worden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge dieser bestandserhaltenden Maßnahme wurden die Mappen und Bügel gegen archivtaugliche Mappen und Bügel ausgetauscht, mit der neuen Signatur versehen und Kopien der alten beschilderten Heftmappen vorgeheftet. Gleichzeitig wurden die Aktenblätter paginiert, so dass eine verbesserte Zitierfähigkeit gegeben ist. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise Einzelne Archivalien sind wegen archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt. Sperrvermerke wurden nicht durchgängig gemacht, die im Findbuch enthaltenen Sperrvermerke wurden nur teilweise geprüft. Das Fehlen von Sperrvermerken bedeutet daher nicht automatisch ein Recht auf Einsichtnahme, eine Prüfung erfolgt individuell. Die Digitalisierung von B 3091 bis B 3095 (Protokollbücher Amtsvertretung Greven 1935-1954, Gemeinderat Greven-Dorf 1935-1950, Gemeinderat Greven links 1935-1952, Gemeinderat Greven rechts der Ems 1935-1952 und Stadtvertretung Greven 1950-1954) aus Klassifikationsgruppe 0-22 (Oberste Gemeindeorgane) wird derzeit realisiert, so dass sie spätestens 2015 online im Archivportal NRW jederzeit benutzt werden können. Bitte zitieren Sie uns wie folgt, sofern vorhanden mit Blattnummer oder Seitenangabe: StaG B [Nr. der Akte] Bl. [Blattnr.] bzw. StaG B [Nr. der Akte] S. [Seitennr.] Beispiel: Stadtarchiv Greven, Bestand B, Nr. 3022, Blatt 13 ist zu zitieren als: StaG B 3022 Bl. 13. Literaturhinweise: - Detlev Dreßler/Hans Galen/Christoph Spieker, Greven 1918-1950, 2 Bände, Greven 1991 und 2. verb. Aufl. Greven 1994. - Joseph Prinz, Greven an der Ems, 2. erw. Aufl. in 2 Bänden, Greven 1976/77. - Volker Innemann, Industrialisierung in Greven, Greven 1992. - Indra Ecke, Die Volksschule zur Zeit des Nationalsozialismus, Staatsexamensarbeit, Münster 1998. - Christoph Leclaire, "Unser Pole - ein anständiger Kerl", Zwangsarbeit im Amt Greven, Magisterarbeit, Münster 2003. - Jochen Wilsmann, Die Reorganisation des politischen Lebens im Amt Greven nach 1945, Staatsexamensarbeit, Münster 1995. - Stefan Schröder, Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945-1951, Münster 2005. Greven, den 27. Juni 2014 Dr. Stefan Schröder
Findhilfsmittel: Findbuch 2013 (online recherierbar) Registraturbildner: Hermann Moritz Bertram gründete im Jahr 1884 die Firma Herm. Bertram Halle/S. mit Sitz in der Torstraße 61, die die Herstellung und den Vertrieb von Spezialmaschinen für Bäckereien zum Inhalt hatte. Im Laufe der Jahre entwickelte Bertram eine Vielzahl von Patenten für Bäckerei-Spezialmaschinen, die an Kunden im In- und Ausland geliefert wurden. Ab 1896 produzierte die Firma Knetmaschinen und ab 1905 Dampfbacköfen. Zwischen 1915 und 1918 lieferte die Fabrik außerdem Graugussgranaten und leichte fahrbare Feldbacköfen an das Militär. Im April 1909 wurde Otto Bertram Firmenteilhaber. Gleichzeitig erfolgte die Umwandlung der Firma in eine offene Handelsgesellschaft unter dem neuen Firmennamen "Herm. Bertram, Hallesche Dampfbackofen-Fabrik - Hallesche Misch- und Knetmaschinen-Fabrik". Zur besseren Vermarktung der Firmenprodukte gründete man im März 1921 die Bertram Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Halle, Thielenstrasse 4. Angeboten wurden komplette Einrichtungen für Bäckereien und Brotfabriken, ebenso Dampfbacköfen, elektrische Öfen und Bäckereimaschinen jeder Art. 1931 übernahm die Fa. Herm. Bertram GmbH die unwirtschaftlich gewordene Vertriebsgesellschaft in ihren Besitz. Um die Verwendung des Namens „Bertram“ durch andere Firmen zu unterbinden, wurde 1936 der fiktive Geschäftssitz der Vertriebsgesellschaft nach Berlin verlegt. Bis 1938 konnte so die Löschung der Vertriebs-GmbH im dortigen Handelsregister verhindert werden. Als alleiniger Besitzer ließ Otto Bertram 1924 den Firmennamen wieder in Fa. Herm. Bertram, Hallesche Dampfbackofen-Fabrik-Hallesche Misch- und Knetmaschinen-Fabrik umändern. Anfang 1929 entstand daraus die Fa. Herm. Bertram, Hallesche Dampfbackofen-Fabrik-Hallesche Misch- und Knetmaschinen-Fabrik GmbH deren Hauptgesellschafter Otto und Charlotte Bertram waren, ab April 1937 auch Wolf Günther Bertram. Ab 1939 führte die Firma wieder Heeresaufträge aus und produzierte neben Bäckereimaschinen für Heeresbauämter und verschiedene Dienststellen in den besetzten Gebieten auch Granaten und lieferte Maschinen an kriegswichtige Betriebe. 1942 erfolgte die Umwandlung der GmbH in eine Kommanditgesellschaft. Durch Verfügung des Präsidenten der Provinz Sachsen-Hauptabteilung Wirtschaft vom 3. Juli 1946, wurde zum 16. Juli 1946 die Herm. Bertram KG in unmittelbare Aufsicht und Verfügungsgewalt der Provinz Sachsen genommen, doch wurde die Firma weder unter Sequester gestellt noch enteignet. Lediglich treuhänderische Verwalter und Geschäftsführer wurden berufen. Im März 1948 erfolgte die Rückumwandlung der Kommanditgesellschaft in Fa. Herm. Bertram, Hallesche Dampfbackofen-Fabrik-Hallesche Misch- und Knetmaschinen-Fabrik GmbH. Als Zweck der Firma gab man die Herstellung und den Vertrieb von Öfen und Maschinen aller Art für das Bäckereigewerbe und die Nahrungsmittel- und Chemiebranche, insbesondere aber die Fortsetzung des Betriebes der Hermann Bertram KG, an. Am 19. März 1953 beantragte der damalige Geschäftsführer aufgrund von Steuerschulden beim Rat der Stadt Halle (Abt. Finanzen, UA Abgaben) ein Konkursverfahren über das Vermögen des Betriebes und seiner Inhaber. Durch „freihändigen Verkauf“ wurde im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Firmeninventar am 15. April 1953 an den VEB (K) Bäckereimaschinen und Ofenbau Halle (Saale) verkauft und so die Firma in Volkseigentum überführt. Zum 1. Jan. 1957 ging dieser Betrieb im Nagema "Habämfa" VEB Hallesche Bäckereimaschinen- und Ofenfabrik, Halle auf. Bestandsinformationen: In den Jahren 1999, 2000 und 2004 übergab das Stadtarchiv Halle etwa 8,7 lfm unerschlossenes Schriftgut der Fa. Herm. Bertram, Hallesche Dampfbackofen-Fabrik - Hallesche Misch- und Knetmaschinen-Fabrik GmbH an das damalige Landesarchiv Merseburg (später Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg), wo es 2012 bearbeitet und verzeichnet wurde. Enthaltene Karten: 18 Enthaltene Fotos: 8
I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.
9 Fiches. Enthält: FICHE NR. 15 1+ - Spurensuche - "The Foundation..." - "Die Gründung...". FICHE NR. 15 2+ - Fortsetzung - "Ein Beitrag der Chagga in der Irambamission" Ergebnisse einer Untersuchung in Nordtansania. Gertrud Heyn. Ergebnisse einer Reise von 1988 - "Tabellen über die Erkundungsreise der Missionare Müller und Fokken von Kilimandscharo nach dem Südwesten im Juni und Juli 1909" (gedruckt) - Erlangen 1971. Auszug aus einem Schreiben von Hiller - Liste: 1971 und 1972 zum Fotokopieren gegeben - Karte "Die Lutherische Kirche in Tanganyika" - "Abriß einer Lautlehre und Grammatik des Kinilamba (Iramba Sprache)" von Ittameier (nur Deckblatt) - "Geschichtliches über sie Missionsstation Ruruma in der Landschaft Irumba. Nachweise im Ev.-luth. Missionsblatt ... und aus den Akten bei der Ev.-luth. Mission..." (2fach) - Bayreuth 1956. Wärthl ("Zur Gründung der Leipziger Missionstation Ruruma in Iramba vor 45 Jahren") - 1988. "Zur Geschichte der Iramba-Mission" - Lichtenfelde 1907. Meinhof - Berthelsdorf 1909. Missionsdirektion der Brüder-Unität. Vorsitzender Hennig (2 Schreiben) - 1909. An Oberverwaltungsgerichtsrat Berner - 1909. Müller. FICHE NR. 15 3+ - Fortsetzung - "Tabellen über die...." (s.o. Fiche 15 2+) (5fach) - o.O., o.J. Müller - Ost-Machame. Bericht über die SW Reise der Missionare Müller und Fokken 1909 (in Stenographie) - Skizze des Missionsgebietes Iramba - Übertragung des Stenogramms (2fach) mit Skizze. FICHE NR. 15 4+ - Fortsetzung - "Mitteilungen über die auf der S.W. Expedition berührten Sprachen" (ehemals beigefügte Tabelle fehlt) - Skizze von Ittameier ("Iramba Plateau") - Friedenau 1909. Uhlig - Berlin 1909. Mitteilungen vom Staatssekretär - Kilrora 1909. Haussleiter an Missionsdirektor - 12 Fotos (in Kopie fast nichts zu erkennen) - Breslau 1910. Oberkirchenkollegium an Kollegium - Leipzig 1911 An Oberkirchenkollegium - Neuendettelsau 1911. Bayerische Missionskonferenz - Lorenzkirch 1911. Paul - 1911. Wärthl an Rechnungsamt der Mission zu Moshi - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium an Kollegium. FICHE NR. 15 5+ - Fortsetzung - Leipzig 1911. An Oberkirchenkollegium (2 Schreiben, mehrfach) - Leipzig 1911. An Nagel - Breslau 1911. Oberkirchenkollegium - Mecklenburg 1912. Schliemann - 1912. An Schliemann (2 Schreiben) - Telegramm - Reiseabrechnung Mamba 1911. Ittameier - Machame 1911. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Ittameier (2 Schreiben) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouvernements (Abschrift) - Iramba. Bauplan eines Hauses - Skizze des Missionsgebietes in Iramba - Liste der Einwohnerzahlen - Skizze: Grundstück der ev.-luth. Missionsstation Ruruma - Ruruma 1912. Wärthl - Leipzig 1912. Sektetariat an Wärthl (Abschrift) - Auszug aus einem Brief von Schwartz 1912 - Leipzig 1912. Vollmacht von Paul an Ittameier in Ruruma / Iramba bzw. Wärthl in Ruruma - 1913. nach Ruruma an ? - "Reise ins neue Missionsgebiet"; "Anfänge" von Ittameier in Ruruma 1912 (für Missionsblatt) - Jahresbericht Iramba 1912 (für den Druck überarbeitet). FICHE NR. 15 6+ - Fortsetzung - Ruruma 1913. Ittameier "Die neuesten Nachrichten" (für den Druck überarbeitet) - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl an Kollegium (Rechnungsbericht) - Kostenvoranschlag für 1912 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Ruruma / Iramba 1912. Wärthl (Verzeichnis der Zollbeträge; Abschrift) - 1913 "Landschaftliches aus Iramba" Ittameier (für Missionsblatt) - Ruruma 1912. Ittameier an Kollegium (2 Schreiben in Abschrift) - Iramba 1912. Wärthl (Kassenbericht und Rechnungssache; 2 Schreiben in Abschrift) - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An? - Leipzig 1912. An Wärthl - Leipzig 1912. An Iramba Missionare (2 Schreiben) - Leipzig 1912. Sekretariat an Ittameier - Leipzig 1913. Nach Ruruma (gleicher Inhalt wie in Fiche 15 5+) - Kostenvoranschlag für 1913 für Ruruma / Iramba. Ittameier - Leipzig 1913. An Missionare in Iramba - Leipzig 1913. An Schwiegervater von Everth - Ruruma o.J. Wärthl "Von den Anilamba" (für Druck überarbeitet) - Ruruma 1913. Wärthl an Missionsinspektor. FICHE NR. 15 7+ - Jahresbericht Iramba 1913. Ittameier - Ruruma 1914. Ittameier - 1914. An Missionare in Iramba (2 Schreiben) - Kostenvoranschlag für 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Shigatini 1914. Missionsrat an Missionare in Ruruma / Iramba - 1914. Telegramm von Ittameier - Ruruma 1914. Wärthl an Nachlaßpfleger von Lieblinger (Abschrift) - Ruruma 1914. An Station Moshi (Abschrift) - Ruruma 1914. Ittameier an Kollegium - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Wärthl in Ruruma (betr. Vormundschaftsangelegenheit) - Moshi 1914. Kaiserliche Bezirksrichter / Vormundschaftsbestallung an Ittameier - Leipzig 1914. An Missionare in Iramba - Ruruma 1914. Wärthl an Kollegium (Abschrift) - Singida 1914. Kaiserlicher Militärposten an Wärthl - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Schulangelegenheiten) - Morogoro 1914. Etappenleitung / Singida Militärposten an Wärthl (betr. Einzug zur Schutztruppe) - Ruruma 1914. Wärthl an Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe (betr. Meldung als Kriegsfreiwilliger) - Lieferliste 1914. - Ruruma 1914. Wärthl an Kaiserliche Bezirksnebenstelle - Mkalama 1914. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (Hinterlegungsschein) - Mkalama 1914 Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Ruruma / Makalama 1915. Everth - Moshi 1915. Kaiserliches Bezirksgericht an Everth (betr. Bestallung zum Vormund) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliche Bezirksnebenstelle Mkalama (nebst Abschrift) - Ruruma 1915. Everth an Kaiserliches Bezirksgericht Moshi (betr. Bericht über Vormundschaft) - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma (betr. Landfragen) - Shigatini 1915. Fuchs an Everth - Makalama / Ruruma 1915. Vertrag zwischen Everth und Schreiber (betr. Schweine) - Jahresbericht Ruruma April 1914-März 1915 - Ruruma 1915. Everth an Bezirksnebenstelle Umbulu - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Missionare in Ruruma - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth - Ruruma o.J. Everth an Bezirksnebenstelle in Mkalama - Umbulu 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - Ruruma 1915. Everth an Hermanns. FICHE NR. 15 8+ - Fortsetzung - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung der Schutztruppe - Kondoa-Jrangi 1915. Kaiserliches Bezirksamt an Missionare in Ruruma (betr. Vorwurf, in der Regierungsschule in Mkalama würden die Eingeborenen unter Schlägen zum Islam gezwungen) - Morogoro 1915. Etappenleitung an Everth (betr. Einberufung) - Ruruma 1915. Everth an Etappenleitung - Mkalama 1915. Kaiserliche Bezirksnebenstelle an Everth - o.O., o.J. Everth an Gouverneur Schnee - Shigatini 1915. Fuchs an Everth (2 Schreiben) - Neu-Moshi 1916. Eisenschmidt an Everth - Shigatini 1916. Missionsrat (Fuchs) an Everth - Umbulu 1916. Kaiserliche Bezirksnebenstelle (betr. Ablehnung einer neuen Niederlassung der Leipziger Mission in Dongobesch) - Ruruma 1916. ? an Missionsrat - Telegramm - Mkalama 1916. Schreiben in Swahili(?) - Mkalama 1916. Kaiserlicher Bezirksamtmann an Everth - Mkalama "Political" an Everth (Englisch) - 1917. Everth an "Political" (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (Englisch) - Arusha 1918. Blumer an Müller (2 Schreiben) - Machame 1918. Müller an Blumer (betr. Lieblinger) - Mamba 1918. Missionsrat (betr. Lieblinger) - Machame 1918. Müller mit Zusätzen von Gutmann und Raum - Machame 1918. Missionsrat an Blumer (betr. des "Iramba-Mischlings Friedrich" Lieblinger; Deutsch und Englisch) - Machame 1918. Müller mit einem Zusatz von Gutmann - Auszug aus einem Brief Blumers 1918 - Ruruma (Stichpunkte zu diversen Themen) - Leipzig 1919. "Besprechnung über die Kassenverhältnisse in Iramba" - Leipzig 1920. Weishaupt an District Commissioner Mkalama (Abschrift; Englisch) - Berlin 1920. Deutsch-Ostafrikanische Bank an Wärthl - Eschenbach 1920. Wärthl an Weishaupt - Machame 1924. Hult. ("Copy of a report presented to the Conference of the Missionaries of The Tanganyika Lutheran Mission"; Englisch) - 1931. Board of Foreign Missions of the Augustana Synod. (Johnson) an Ittameier (Englisch; Abschrift; betr. Besitzfragen in Ostafrika) - 1931. Board of Foreign... (MacLennan) to Johnson, Minnesota, U.S.A. - Nkoaranga 1931. Ittameier an Missionsdirektor (betr. Besitzfragen) - Leipzig 1931. An Everth (betr. Besitzfragen) - 1931. An Johnson (betr. Besitzfragen in Ostafrika und Erklärung der Lpz. Mission betr. Iramba) - Iramba 1912. Wärthl an Kollegium - Kostenvoranschlag Ruruma / Iramba 1912. Ittameier - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium (betr. Rechnungsbericht der Irambamission) - o.O., o.J. Kollegium an Wärthl. FICHE NR. 15 9- - Fortsetzung - Ruruma 1912. Wärthl an Kollegium - 1912. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission - Kostenvoranschlag 1913 Ruruma / Iramba. Ittameier - 1913. Kollegium an Missionare der Iramba-Mission (5 Schreiben) - 1913. Kollegium an Wärthl - 1913. Sekretariat an Ittameier - Ruruma 1913. Ittameier an Kollegium - Ruruma 1913. Wärthl an Kollegium mit 2 Schreiben an die Finanzabteilung des Kaiserlichen Gouverneurs in Daressalaam (Abschriften) - Kostenvoranschlag 1914 Ruruma / Iramba. Ittameier - Rechnungsberichte Iramba 1912-1914. Wärthl - 1914. Kollegium an Missionare in Ruruma (5 Schreiben) - Ruruma 1914. Wärthl (2 Schreiben) - Telegramm an Wärthl (nicht aufgegeben).
Leipziger Missionswerk: Der Bestand FL 300/23 I Amtsgericht Neresheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Registerakten der Abteilung HRA des Amtsgericht Neresheim, welche bisher in 4 Sammelbunden zusammengefasst waren und im Rahmen einer umfassenden Erschließung von Registerunterlagen der Amtsgerichte nach Registernummern einzeln verzeichnet wurden, sowie Bände zum Handelsregister und zum Genossenschaftsregister aus den Zugängen 2006/31, 2006/37, 2006/40. Da der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsbezirks Neresheim - ebenso wie der des Amtsgerichts Ellwangen (siehe Bestand FL 300/9 II) - für Registersachen auf das Amtsgericht Aalen übertragen wurde, kamen die Neresheimer Registerbände über das Amtsgericht Aalen ins Archiv. Bei den Bänden zum Handelsregister liegt eine ältere Schicht vor, die zwischen E/HRE (Einzelfirmen) und G/HRG (Gesellschaftsfirmen) unterscheidet; die späteren Bände sind wie gewohnt nach HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) getrennt geführt. Der Bestand enthält zum Genossenschaftsregister nur Bände; Vereinsregisterunterlagen des Amtsgerichts Neresheim wurden bisher nicht abgeliefert. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/23 I Amtsgericht Neresheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 43 Akten und 11 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011/5 am 25.01.2011 vom Amtsgericht Aalen noch 2 Musterregister ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski hier eingearbeitet wurden. Januar 2011 Ute Bitz
Lebenslauf Karl Fritz: Karl Fritz, am 29. November 1914 in Pfullendorf als Sohn eines Gipsers und Nebenerwerbslandwirts geboren, wurde durch ein Stipendium der Besuch des Gymnasiums in Konstanz ermöglicht. Unmittelbar nach dem Abitur absolvierte er seinen Arbeitsdienst, an den sich der Heeresdienst beim Infanterieregiment 114 in Konstanz und beim Wehrbezirkskommando in Ehingen an der Donau anschloss. Vom 1. November 1938, dem Tag seines Eintritts in die NSDAP, bis 31.10.1941 war er Verwaltungsanwärter für den "gehobenen mittleren Verwaltungsdienst" (u.a. in Überlingen, Konstanz und Stockach) und wurde ab 1. November 1942 auf verschiedenen Dienstposten (u.a. in Karlsruhe und Sinsheim) als Regierungsinspektor eingesetzt. Vom Sommer 1943 bis zum Ende des Krieges war er zur Wehrmacht eingezogen und leistete in Südfrankreich seinen Dienst ab. Seit Oktober 1945 in Freiburg ansässig, nahm Karl Fritz seine Verwaltungstätigkeit beim Innenministerium wieder auf. 1952 wurde er in das Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung Verkehr, überführt, wo er 1977 als Oberamtsrat pensionniert wurde. Karl Fritz verstarb am 29. November 1990 in Freiburg. Bestandsgeschichte: Nach der familiären Überlieferung begann Karl Fritz, möglicherweise angeregt durch das Beispiel eines Onkels, schon früh zeitgeschichtliches Material zu "sammeln". Erledigte Aushänge aus den Behörden, in denen er beschäftigt war, eingekommene Doppelstücke von Plakaten und Broschüren bildeten dabei umfangsmäßig den Schwerpunkt. Inhaltlich aufgewertet wird sie durch die Sammlung von Banknoten, v.a. von Notgeld, das aus dem gesamten Deutschen Reich zusammengetragen worden ist. Die so auf 40 m angewachsene Sammlung "Karl Fritz" kam im Jahre 1993 als Schenkung in das Staatsarchiv Freiburg. Eine erste Sichtung ergab, dass nicht sämtliche Unterlagen archivwürdig waren. Darüber hinaus enthielt die Sammlung Material, das nur schwer in das Dokumentationsprofil des Staatsarchivs eingefügt werden konnte. Umfangreiche Ordnungsarbeiten folgten. Zuerst wurde die Zeitungssammlung und die zeitgeschichtliche Literatur der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und - bei militärgeschichtlichen Unterlagen - dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt; danach die Plakate separiert und der Bestand W 113 - Plakatsammlung Karl Fritz gebildet. Eine Anzahl von Plakaten ostpreußischer Herkunft wurden dabei an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben, einige Stücke Berliner Herkunft entsprechend an das Landesarchiv Berlin. Gleiches geschah mit dem Bildgut, aus dem der Bestand W 145/2 - Bildersammlung Karl Fritz entstand. Die beim Restbestand W 307 verbleibenden Unterlagen wurden im Oktober 1998 einer nochmaligen Sichtung unterzogen und nach der Ausscheidung der nicht archviwürdigen Unterlagen (Gesetz- und Amtsblätter, Zeitungsausschnitte, Dubletten von Druckgut und Geldscheinen sowie Zeitungsserien, die in der UB Freiburg vorhanden sind) grob sortiert. Dabei wurden rund 11 Regalmeter Sammlungsgut der Kassation zugeführt, die verbleibenden neun Meter aufgelistet, um einen ersten Überblick über das vorhandene Material zu erhalten und den Zugriff provisorisch zu ermöglichen. Die Sammlung besteht aus verschiedenen zeitgenössischen Materialien zur deutschen Geschichte seit der Reichsgründung 1871 mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf der Nachkriegszeit. Im Rahmen einer ABM-Maßnahme wurde in den Jahren 2004-2005 diese provisorische Erschließung des Bestandes W 307 - Sammlung Karl Fritz durch eine tiefergehende Erschließung ersetzt. Dahinter stand die Absicht, generell die Zugänglichkeit zu dieser Sammlung zu verbessern. Darüber hinaus sollte damit auch Vorarbeiten geleistet werden, um die digitale Präsentation der Geldscheine im Internet zu ermöglichen. Der Archivangestellte Martin Schittny übernahm die Aufgabe der Erschließung und der Digitalisierung des Bestandes. Als erstes Ergebnis kann nun das Archivfundbuch zum Bestand W 307 - Sammlung Karl Fritz vorgelegt werden. Ihr wird als Online-Anwendung die ca. 5.500 Digitalisate umfassende Bilddatenbank Karl Fritz folgen. Der Bestand umfasst nunmehr 1531 Nummern (Die Nummern 265, 512, 609 und 706 sind nicht belegt) in 6,5 lfd.m. Freiburg, im Januar 2006 Kurt Hochstuhl
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.
Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek
Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.
Überlieferungsgeschichte Dr. Ernst von Scheurlen, Ministerialrat i.R., hinterließ keine letztwillige Verfügung über die Unterlagen. Diese befanden sich spätestens seit 1945 im Haus seiner ältesten Tochter Katharina Schmidt, geb. Scheurlen, das nach ihrem Tod am 3.1.1989 ihr Sohn Karl Schmidt, Pfarrer i.R., übernahm. Dort waren sie - ganz im Sinne von Ernst von Scheurlen - für alle Verwandten zugänglich und wurden hin und wieder von Einzelnen eingesehen. Für die Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart war die Erwägung maßgeblich, dass es für die Zukunft in der Verwandtschaft keinen vergleichbaren Ort gesicherter Aufbewahrung geben werde. Infolgedessen wurde am 1. Dezember 2008 ein Depositalvertrages zwischen Herrn Karl Schmidt und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossen. Inhalt und Bewertung Karl Scheurlen ( 1824, + 1872) Karl Scheurlen wurde am 3. Sept. 1824 in Tübingen geboren, wo der Vater Karl Christian Friedrich Scheurlen Professor der Rechtswissenschaft war. Er besuchte dort und in Stuttgart, wohin der Vater 1839 in das Obertribunal berufen worden war, die Schule. Er studierte von 1841 bis 1846 in Tübingen Rechtswissenschaft und absolvierte anschließend das juristische Referendariat. 1847 wurde er Gerichtsaktuar beim Oberamtsgericht in Heilbronn. Während der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848 nahm Karl Scheurlen eine betont konservative Haltung ein. 1850 berief man ihn zur Staatsanwaltschaft in Esslingen. 1851 folgte die Ernennung zum Oberjustizassessor und Staatsanwalt in Ellwangen, wo er 1852 Katharina Pfreundt heiratete. Von 1856 an war Karl Scheurlen Oberamtsrichter in Mergentheim, ab 1863 Oberjustizrat in Esslingen und ab 1865 vortragender Rat im Justizministerium. Gemeinsam mit seinem Freund, dem damaligen Obertribunalrat von Mittnacht, war Karl Scheurlen von Justizminister von Neurath damit beauftragt, die Grundsätze einer Justizreform auszuarbeiten, die Mittnacht, seit 1867 Justizminister, in den Jahren 1868 und 1869 zum Abschluss brachte. Auch Karl Scheurlens Aufstieg hatte sich 1867 mit der Berufung in den Geheimen Rat fortgesetzt; der zweimalige Versuch, ein Landtagsmandat zu erwerben, scheiterte allerdings. Durch Dekret vom 23. März 1870 wurde Karl Scheurlen zum Chef des Departements des Innern und am 17. Juli desselben Jahres zum Innenminister ernannt. Diese Berufung erfolgte zum Zeitpunkt einer innenpolitischen Krise: 45 Abgeordnete des württembergischen Landtags hatten es im Frühjahr abgelehnt, das Militärbudget zu genehmigen, dessen Ablehnung es Württemberg gemacht hätte, seinen Pflichten aus dem Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen aus dem Jahr 1866 zu genügen, das in weiten Kreisen unpopulär war. Dass der breite Widerstand gegen das Militärbudget sich unverhofft legte, ist auf die französische Kriegserklärung vom 15. Juli 1870 zurück zu führen. Nach den unter Berufung auf die politische Neugestaltung Deutschlands nach dem Deutsch-Französischen Krieg ausgeschriebenen Neuwahlen von 1871 sah Karl Scheurlen sich einer wohlgesonnenen Mehrheit unter den Abgeordneten gegenüber. Auch er selbst wurde gleich zweimal, in Gaildorf und Künzelsau, um Abgeordneten gewählt; er akzeptierte die Wahl in Gaildorf. Sein durch ein Herzleiden verursachter Tod am 1. April 1872 erfolgte überraschend. Karl Scheurlen pflegte neben seiner Tätigkeit in Justiz und Politik lebhafte literarische und künstlerische Interessen. Er schrieb zahlreiche Verse und Gedichte. Insbesondere sein Zeichentalent ist bemerkenswert; er nutzte es u.a., um während seiner Zeit am Gericht zahlreiche Skizzen von Angeklagten und Justizbeamten anzufertigen, oder zur Illustration der "Amtspflege", des Organs der Hauffei, seiner Tübinger Studentenverbindung. Viele seiner Zeichnungen haben humoristischen Charakter; Selbstporträts und Darstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten kommen ausgesprochen häufig vor. Ernst von Scheurlen ( 1863, + 1952) Ernst von Scheurlen wurde am 5. Febr. 1863 als jüngstes von sechs Kindern des späteren Innenministers Karl Scheurlen und seiner Ehefrau Katharina Scheurlen in Mergentheim geboren. Nach der Schulzeit studierte er Medizin in Berlin, wo der 1885 promovierte. Dort war er auch nach dem Staatsexamen 1887 bis 1891 an der Charité und am Reichsgesundheitsamt als Assistenzarzt tätig; Bakteriologie und Hygiene bildeten schon in dieser Zeit die Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Interesses. Auch die Eheschließung mit Sophie von Möller (1889), die einer deutschstämmigen Familie aus dem damals russischen Narwa angehörte, fällt in diesen Zeitraum. 1893 wurde Ernst von Scheurlen Bataillonsarzt in Straßburg. Parallel dazu lehrte er 1893-1894 bzw. 1895-1897 als Privatdozent an der technischen Hochschule in Stuttgart bzw. an der Universität Straßburg Hygiene und Bakteriologie. Außerdem leitete er in Stuttgart die hygienisch-bakteriologische Abteilung des großen Garnisonslazaretts. 1897 trat er eine Stelle als Medizinalrat beim Königlich Württembergischen Medizinalkollegium an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Mitarbeit bei der Landesversicherungsanstalt, dem Gewerbeaufsichtsamt, im Reichsgesundheitsrat, in der Leitung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes u.a. Auf seine Tätigkeit ist zurück zu führen, dass die Stadt Stuttgart während des Ersten Weltkrieges ihre Zentralkläranlage erhielt. Während des ganzen Ersten Weltkrieges war Ernst von Scheurlen als Hygieniker mit der Seuchenbekämpfung und Wasserversorgung an verschiedenen Abschnitten der West- und Ostfront befasst. Nach dem Ersten Weltkrieg widmete er sich insbesondere der Landeswasserversorgung, der Kropfbekämpfung und der Blutgruppenforschung. Seine Forschungsergebnisse legte er in zahlreichen Publikationen nieder. Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1930, doch bedeutete dies nicht das Ende seiner wissenschaftlichen Tätigkeit; seine letzte Publikation datiert von 1950, zwei Jahre vor seinem Tod am 8. Okt. 1952 im Alter von 89 Jahren. Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit hat Ernst von Scheurlen mit großem Einsatz die Geschichte seiner Familie ab etwa 1800 dokumentiert. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Bilder, Skizzen, Gedichte und Briefes seines früh verstorbenen Vaters mit anderem Sammlungsgut kombiniert und dieses Material durch eine schriftliche Darstellung der Familiengeschichte ergänzt, erläutert und kommentiert.
Scheurlen, Karl vonVorbemerkung: Karl Ludwig Eugen Schall (geboren am 25. November 1885), gestorben am 30. Januar 1980) trat 1904 als Fahnenjunker in das Grenadier-Regiment Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 ein, erreichte dort bis zum 1. Weltkrieg den Rang eines Oberleutnants, nahm nach Kriegsausbruch als Kompanie-Offizier an den Kämpfen des Regimentes an der West- und Ostfront teil und wurde zweimal verwundet. Ab 1915 bekleidete Schall als Hauptmann und Generalstabsoffizier oft wechselnde Generalstabsstellen beim Generalkommando XIII. Armeekorps, bei der 26. Infanterie-Division, der 14. Infanterie-Division, beim Generalkommando V. Armeekorps, bei der 18. Reserve-Division, beim Generalkommando IV. Reservekorps und bei der 10. Infanterie-Division und nahm bis zur Demobilmachung 1918 an den Kämpfen in Flandern, an der Somme, in der Champagne, in den Ardennen und Argonnen, an der Maas und bei Verdun teil, wobei er hauptsächlich mit Stärke- und Verlustmeldungen, Vernehmung von Gefangenen, Auswertung von Fliegerbildern, Kartenwesen, Stellungsbau und Pionierfragen befasst war. Nach dem 1. Weltkrieg war Schall als Prokurist einer Maschinenfabrik in Stuttgart tätig. Ab 1933 bekleidete er als Major wieder mehrfach wechselnde Generalstabsstellen beim V. Armeekorps, war 1939 als Oberstleutnant Kommandeur des Wehrbezirkes Stuttgart II, ab 1940 als Oberstleutnant, später als Oberst Generalstabsoffizier bei der 554. Infanterie-Division, bei der Heeresgruppe A, beim Oberbefehlshaber in Serbien, dann Chef der Feldkommandantur 747 in Nîmes und wurde zuletzt 1944 entgegen eigenen Wünschen als Kriegsgeschichtslehrer an die Kriegsakademie versetzt. Als Pensionär studierte Schall noch in Tübingen Archäologie bis zur Promotion. Nähere Angaben zum Leben Karl Schalls finden sich in einem handgeschriebenen Lebenslauf in Bü. 182, in den Tagebüchern in Bü. 181 und in der Personalakte im Bestand M 430/2, Bü. 1804 mit Angaben zu seiner militärischen Laufbahn bis 1919. Teile des Nachlasses von Karl Schall, vor allem Schriftgut aus seiner militärischen Dienstzeit und umfangreiches Sammlungsgut, wurden im März 1980 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch seinen Sohn Brigadegeneral a.D. Wolfgang Schall angeboten und nach einer ersten Durchsicht im Hause des Nachlassers im April 1980 übergeben, wobei Bibliotheksgut in die Bibliothek des Hauptstaatsarchivs überführt wurde und die Archivalien in der Abteilung IV (Militärarchiv) seither den Bestand M 660 Nachlass Karl Schall bilden. Da der Nachlass Karl Schall in völlige Unordnung geraten und kein vorarchivisches Ordnungsschema erkennbar war, war es notwendig, nach der Verzeichnung ein Ordnungsschema zu entwickeln, das den vielschichtigen Strukturen und unterschiedlichsten Dokumentationsformen gerecht werden sollte, zumal im Hauptstaatsarchiv Stuttgart kein einheitliches Ordnungsschema für Nachlässe Anwendung findet. Klar getrennt wurde das Schriftgut aus der Offizierstätigkeit, Korrespondenzen und persönliche Papiere, die neben ihrer allgemeinhistorischen Bedeutung einen engen persönlichen Bezug zum Nachlasser haben, von den vielschichtigen Sammlungen. Die Gliederung des Schriftgutes aus der Offizierstätigkeit spiegelt die militärische Laufbahn Schalls wider. Es handelt sich hier zumeist um persönliche Exemplare von amtlichen Schriftstücken in Form von Hektographien, Drucken und anderen Kopien sowie um Entwürfe und privat-dienstliches Schriftgut. Ein Schriftstück, das erkennbar aus dem Geschäftsverkehr der Dienststelle entnommen worden war, wurde in den betreffenden Bestand der militärischen Einheit im Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder eingegliedert. Im vorliegenden Repertorium findet sich ein Verweis. : Die privaten Korrespondenzen wurden nach Korrespondentengruppen und Korrespondenten geordnet. Plakate und Maueranschläge, militärische Karten und nichtmilitärische Karten wurden hauptsächlich aus konservatorischen Gründen bei den entsprechenden Sammlungsbeständen des Hauptstaatsarchivs J 151, M 640 und M 650 eingegliedert. Dennoch sind auch diese Stücke in Form von Verweisen in das vorliegende Repertorium eingearbeitet, wobei für die militärischen Karten das Ordnungsschema des Kartenbestandes M 640 und für die nichtmilitärischen Karten dasjenige des Kartenbestandes M 65 0 übernommen wurde. Karten, die in einem erkennbaren Zusammenhang zu Schriftstücken im Teil A stehen, sind dort belassen oder wiedervereinigt und ebenfalls als Verweise bei den Sammlungen des Nachlasses eingegliedert worden. Für die Sammlung von Zeitungsausschnitten, einzelnen Zeitungen, Druckschriften und Manuskripten aus den Bereichen Geschichte, Zeitgeschichte, Politik, Religion, Sprache, Literatur, Wissenschaft und Technik erschien es notwendig, ein möglichst feingliedriges Ordnungsschema zu entwickeln, da diese Sammlung mit ca. 500 Nummern den größten Bestandsteil darstellt und vorher lediglich in die Rubriken 1. Militär, 2. Politik und Zeitgeschichte, 3. Wissenschaft und innerhalb dieser Rubriken nur rein chronologisch geordnet war, was aber die zeitliche Einordnung der häufig undatierten Zeitungsausschnitte möglich machte. Es erschien zweckmäßig, den sehr vielschichtigen Nachlass durch ein möglichst umfassendes Sach-, Orts- und Personenverzeichnis zu erschließen. Kassiert wurden lediglich einige kleine Kartenausschnitte aus Karten, die bereits vorhanden sind, Skizzen und Notizen, die einzeln nicht mehr verständlich schienen und in keinem erkennbaren Zusammenhang zu anderen Schriftstücken standen, Aktenhefter und Verpackungsmaterial. Der Bestand Nachlass Karl Schall enthält vor allem aufschlussreiches Material über die Art der Kriegsführung in den Stellungskämpfen des 1. Weltkrieges. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Material über nichtwürttembergische Einheiten, deren eigenes Schriftgut bei einem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 zum größten Teil vernichtet worden ist. Die Einzeichnungen auf den Karten aus dem 1. Weltkrieg geben umfangreiche Informationen über Frontverlauf, Kampfrichtungen, Truppenbewegungen, Stellungsbau und Zerstörungen in den Frontgebieten und ergänzen somit gut den Kartenbestand M 640. Beachtenswert ist darüber hinaus das umfangreiche Schriftgut über die Prozesse vor dem Militärtribunal in Nürnberg gegen die Generäle Curt Ritter von Geitner, Hubert Lanz, Karl von Roques und Eugen Wössner, das Auszüge aus den Anklageschriften und Material der Verteidigung enthält. In den Sammlungen spiegelt sich in erstaunlich umfassender und anschaulicher Weise die Geschichte des 20, Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wider. Der Bestand unterliegt keinen Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand M 660 Nachlass Karl Schall wurde im Januar und Februar 1984 von Archivinspektoranwärter Markus Baudisch als Archivarische Probearbeit im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst verzeichnet und geordnet und umfasst 697 Bü. in 1,55 lfd. m.
Vorbemerkung: Das Oberschulamt Stuttgart wurde durch Verordnung der vorläufigen Regierung von Baden-Württemberg vom 07.10.1952 errichtet und übernahm einen Teil der Aufgaben des aufgelösten Kultministeriums von Württemberg-Baden (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1952 Nr. 12 vom 11.10.1952). Gemäß Landesverwaltungsgesetz vom 07.11.1955 ist es - wie die übrigen drei Oberschulämter - höhere Sonderbehörde (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1955 Nr. 22 vom 23.11.1955). Als obere Schulaufsichtsbehörde führt das Oberschulamt Stuttgart unter anderem die Fachaufsicht über die Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart, die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die staatlichen Schulämter (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1964 Nr. 12 vom 13.05.1964 und 1973 Nr. 23 vom 30.11.1973). Die hier verzeichneten Personalakten von Lehrern an Volks-, Real- und Sonderschulen sind überwiegend beim Oberschulamt Stuttgart erwachsen und wurden 1977 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Die bis zum Jahr 1903 zurückreichenden Vorakten entstanden bei den jeweiligen Vorgängerbehörden (siehe Vorbemerkungen zu den Repertorien E 202 und E 203 I). Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes EL 204 I wurde in den Jahren 1978 und 1979 von der Zeitangestellten Anita Hundsdörfer unter Leitung der Archivinspektoren z.A. Heinrich Graf und Wolfgang Schneider vorgenommen. Dabei wurden die Personalakten alphabetisch vorgeordnet und fortlaufend numeriert, so daß mit nur wenigen Ausnahmen die Ordnung der Akten am Lagerort mit der Aufstellung im Findbuch identisch ist. Den Titelaufnahmen sind neben den üblichen Angaben auch die letzte Dienststellung, der letzte Dienstort sowie die Angabe des Jahres der Pensionierung bzw. des Todes zu entnehmen. Die Abschlußarbeiten wurden von dem Unterzeichneten vorgenommen. Ludwigsburg, Dezember 1980 Schneider
Enthält: Reiseberichte Hamburg-Neuseeland, 1843, 96 S.; Berichte und andere Schreiben, teils in Abschrift, ca. 200 Stücke, meist kleinformatig; Allgemeines Tagebuch der Missionare Riemenschneider, von Trost, Heine auf der neuseeländischen Station, 1. Jan. bis 30. April 1844, in Abschrift. - Lose in Klappmappe.
Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)
Vorbemerkung: In mehreren Ablieferungen übergab das Ministerium für Wissenschaft und Kunst 1979 - 1981 die im laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigten Personalakten der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und sonstigen Hochschulen, der Wissenschaftlichen Institute, Museen und Einrichtungen sowie der Abteilung Kunst. Diese Personalakten, die eine bedeutsame Dokumentation des wissenschaftlichen Lebens in den ersten Nachkriegsjahrzehnten aus personenbezogener Sicht bilden, wurden von den Archivangestellten Josef Schubert und Thomas Simon unter Anleitung von Herrn Amtsrat Wilfried Braunn alphabetisch neu geordnet und verzeichnet. Die maschinenschriftliche Fassung des Findbuchs fertigte Frau Eveline Hirsch.Stuttgart, 28. Januar 1981Paul Sauer
Die Akten des vorliegenden Bestandes NW 223 wurden am 13. Oktober 1976 in 10 Paketen und 8 Ordnern an das Hauptstaatsarchiv abgegeben und unter der Nr. III 82/76 akzessioniert. Es handelt sich dabei um Unterlagen des Zoologischen Forschungsinstitutes und Museums Alexander Koenig, Bonn, die die Entstehung des Institutes als Stiftung und die Arbeit als staatliche Einrichtung dokumentieren. Zahlreiche Kaufverträge der Grundstücke, auf denen sich der Bau des Museum Koenig und die Villa Hammerschmidt, das heutige "Haus des Bundespräsidenten", befinden, geben Aufschluß über die Entwicklung des einstigen bäuerlichen Grundbesitzes in diesem Gebiet in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Errichtung des Museumsgebäudes, eines Neo-Renaissance-Baus, wird ebenso belegt wie die Übertragung der Einrichtung auf das Reich als Ergebnis fehlgeschlagener Bemühungen, den Bau aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe des Landes Preußen zu vollenden. Die Korrespondenzen vermitteln ein anschauliches Bild von dem patriarchalischen Charakter des "Reichsinstitutes" unter der Leitung seines Stifters, Prof. Dr. Alexander Koenig. Die wissenschaftlichen Tagebücher sowie das auf Grund testamentarischer Bestimmungen der "Stiftung Alexander Koenig" zugefallene Schriftgut werden noch im Museum Koenig aufbewahrt. Zur Geschichte der Einrichtung und der Familie Koenig vgl. Martin Eisentraut, Alexander Koenig und sein Werk, Bonn 1973. Zur Geschichte des Zoologischen Forschungsinstitutes und Museums A. Koenig nach 1945 vergl. auch den Bestand NW 60. Der Bestand wurde von Dezember 1976 bis Januar 1977 von Staatsarchivrat z.A. Dr. Jürgen Rainer Wolf verzeichnet. Das Findbuch schrieb Frau Angela Mauritz. Die Archivalien sind zu zitieren: NW 223 Nr. ... Der Bestand ist frei einsehbar.
Der Bestand N11 Nachlass Mintmans umfasst 169 Verzeichnungseinheiten mit einer Gesamtlaufzeit von 1863 bis 1975. Er ist vermutlich kurz nach dem Tod des Nachlassers Ludwig Mintmans (1884-1975) ins Kreisarchiv Kleve gelangt und wurde hier in den Altbestand E eingegliedert. Es wurden Gruppen gebildet und mit den Signatu-ren E6 bis E34 versehen. Eine genaue Liste zu der Altverzeichnung befindet sich in der Registratur des Kreisarchivs unter dem Aktenzeichen 41 22 14 02. Da es sich bei dieser Erstverzeichnung nur um eine grobe Sortierung mit allerdings sehr genauer Einzel-blattverzeichnung handelte, wurde die vorliegende Neuordnung und Neuverzeichnung durchgeführt, die mit Hilfe einer Klassifikation einen systematischen Zugriff auf den Bestand erlaubt. Außerdem ist eine Recher-che über Schlagworte möglich. Bei der Neuordnung wurde auch kassiert, v.a. Zeitungen und Zeitungsaus-schnitte. Außerdem wurden einige Fotos und Totenzettel entnommen und mit Herkunftsvermerk in die entsprechenden Sammlungen eingeordnet, nämlich in F3 Fotosammlung des Kreisarchivs Kleve, S6 Toten-zettelsammlung und S16 Gebets-Missions-Primiz-Bildchen. Der Nachlass besteht bzw. bestand überwiegend aus Büchern. Diejenigen mit historischem bzw. heimat-kundlichem Bezug wurden bereits gleich nach der Übernahme des Nachlasses Ende der 1970er Jahre in die Bibliothek des Kreisarchivs eingegliedert. Eine Liste dieser Bücher existiert leider nicht. Allerdings wurden alle Bände mit einem Stempel „Nachlass Mintmans“ gekennzeichnet. Den größten Teil des Nachlasses bilden Schulbücher oder Bücher mit Bezug zu Pädagogik und Didaktik. Diese wurden in Gruppen, z.B. nach Unterrichtsfächern zusammengefasst. Darüber hinaus enthält der Nachlass auch Personalpapiere und Privates, sowie umfangreiche Notizen zur Genealogie verschiedener Aldekerker Familien, Ausarbeitungen für den Unterricht und Entwürfe für die Chronik von Aldekerk sowie von Artikeln für das Aldekerker Heimatblatt und den Geldrischen Heimatkalen-der. Ludwig Mintmans wurde am 17. März 1884 auf dem Vennekels– bzw. Mintmanshof in Kengen, Gemeinde Rheurdt, Kreis Moers als einziger Sohn der Eheleute Jakob Mintmans und Anna Petronella geb. Jörris, geboren. Nach der Entlassung aus der Volksschule besuchte er zunächst die Präparandenanstalt in Krefeld, danach von 1903 bis 1906 das Lehrerseminar in Kempen. Nachdem er in Juli 1906 die 1. Lehrprüfung abgelegt hatte, wurde er Lehrer an der Volksschule in Aldekerk. Zunächst erhielt er nur eine vorläufige Anstellung, wurde aber nach Ablegung der 2. Lehrprüfung im Oktober 1909 fest angestellt. Gleichzeitig leitete er die Gewerbliche Berufsschule in Aldekerk. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges erreichte Herr Mintmans im Dezember 1945 die Wiedereinstellung in den Schuldienst, aus dem er am 23. März 1948 in den Ruhestand versetzt wurde. Die Personalakte Ludwig Mintmans befindet sich im Bestand A unter der Signatur KA Kle A 24. Weitere Informationen über ihn und seine Lehrtätigkeit enthalten folgende Akten: KA Kle A 106, KA Kle A 267, KA Kle B 417. Am 13. Juni 1911 heiratete Ludwig Mintmans die auf dem Bermeshof in Vernum geborene Katharina Dese-laers. Die beiden hatten vier Kinder: Ludwig (7.7.1912), Adele (24.4.1914), Jakob (4.3.1917) und Heinrich (4.5.1921). Frau Mintmans verstarb im Mai 1967. Ludwig Mintmans widmete sich Zeit seines Lebens der Heimatgeschichte, besonders der Erforschung der Geschichte seines Heimatortes Aldekerk. So erstellte er für die Pfarrgemeinde Aldekerk eine Chronik, entwarf das Wappen für die Gemeinde Aldekerk, kümmerte sich um die Mundartpflege und war Mitbegrün-der des Heimatvereins, in dem er zu seinem 80. Geburtstag die Ehrenmitgliedschaft erhielt. Folgende Artikel veröffentlichte Ludwig Mintmans im Geldrischen Heimatkalender: GHK 1953, S. 69ff: Das Rittergut Palings GHK 1955, S. 27ff: Haus- und Hofmarken GHK 1956, S. 110ff: Buttermilch und Flötekäs. Das Gericht des Niederrheins in alter Zeit GHK 1957, S. 79f: Ritter Deric van Eyll GHK 1957, S. 126f: Dä Kretbom. En Vertellsel ut de fruggeren Tid in Vogdeier Platt GHK 1958, S. 150f: Das neue Wappen des Amtes Aldekerk GHK 1959, S. 125f: Eduard Poell ein heimischer Mundartdichter GHK 1960, S. 117f: Ein Hof mit Vergangenheit. Aus der Geschichte des Lindemanshofes in Aldekerk GHK 1961, S. 126: Alte Schöpfbrunnen. Die Ausgrabungen bei Haus Titz in Rahm GHK 1962, S. 168f: Der Rittersitz "et Gut ter Stade" GHK 1963, S. 139ff: Erster deutscher Seelsorger in Bulgarien. Dem Gedächtnis von ater Laurentius Dericks GHK 1965, S. 175ff: Der alte Doktor GHK 1965, S. 183ff: Das Herren– und Rittergut Gastendonk GHK 1967, S. 107ff: 500 Jahre Kloster in Aldekerk. Am 11. Juli 1967 feiern das Kloster und seine Kirche 500 jähriges Bestehen Ludwig Mintmans starb am 22. Oktober 1975 im Alter von 92 Jahren. Ein Nachruf befindet sich im Heimat-blatt der Gemeinde Aldekerk, 6. Jahrgang, Nr. 21 vom 8. November 1975. Der Nachlass wurde durch Claudia Kurfürst von Oktober bis Dezember 2008 neu geordnet und verzeichnet.
- Biografien: Der Bestand GU 119 umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Prinzessin von Bayern verh. Herzogin von Urach. Daneben finden sich in dem Bestand auch Teilnachlässe bzw. Nachlasssplitter von Verwandten der Prinzessin Wiltrud v. a. aus dem Hause Bayern (Wittelsbach). Im Einzelnen handelt es sich dabei v. a. um Nachlassunterlagen der Eltern Prinzessin Wiltruds, Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin Modena), der Tante Wiltruds, Therese Prinzessin von Bayern, und der Großeltern Wiltruds, Luitpold Prinzregent und Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana). Im Folgenden wird auf die Biografien der im Bestand GU 119 vertretenen Persönlichkeiten, von denen Teilnachlässe vorhanden sind, kurz eingegangen. 1.1 Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Wiltrud Marie Alix Prinzessin von Bayern wurde am 10. November 1884 in München als zehntes von dreizehn Kindern des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten und Königs Ludwig III. von Bayern, und der Marie Therese Prinzessin von Bayern geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena, der späteren Königin von Bayern, geboren. Über die Kindheit und Jugend der Prinzessin Wiltrud finden sich nur einzelne Unterlagen in dem vorliegenden Bestand (Unterrubrik 1.1.1), so dass über diese Zeit nur wenige Angaben gemacht werden können. Demnach wurde Prinzessin Wiltrud zusammen mit ihren Geschwistern von Hauslehrern unterrichtet. Um die Erziehung der Kinder kümmerte sich auch die Mutter Prinzessin Marie Therese, die bis zum Regierungsantritt des Prinzen Ludwig kaum repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Familie des Prinzen Ludwig lebte vor allem auf Schloss Leutstetten in der Nähe des Starnberger Sees. Zu Schloss Leutstetten gehörte ein großes Gut, das zum Privatvermögen des Prinzen Ludwig zählte und das dieser zu einem landwirtschaftlichen Mustergut ausbaute. Später bewohnte Prinz Ludwig mit seiner Familie auch das Palais Wittelsbach in München. Als Prinz Ludwig nach dem Ableben seines Vaters Prinzregent Luitpold im Jahre 1912 die Nachfolge als Prinzregent des Königreiches Bayern antrat, hatten seine Gattin Prinzessin Marie Therese und seine Tochter Prinzessin Wiltrud auch vermehrt Repräsentationsaufgaben zu übernehmen, worüber die im vorliegenden Bestand in der Rubrik 1.5 vorhandenen Materialien Auskunft geben. Während des Ersten Weltkrieges unterstützte Prinzessin Wiltrud ihre Mutter bei deren umfangreichen karitativen Tätigkeiten. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ihren Schwestern und deren Hofdamen packte sie Geschenkpakete (sog. "Liebesgaben") für die an der Front befindlichen bayerischen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, in denen Schinken, Schokolade, Konserven und teilweise auch Wäsche eingepackt wurden (vgl. Unterrubriken 1.9.1 und 1.9.2). Auch Bekannte der königlichen Familie aus Sárvár (Ungarn), wo Königin Marie Therese ein großes Landgut besaß, und aus Sulden (Südtirol), wo die königliche Familie häufig Bergtouren unternahm, kamen in den Genuss dieser Geschenkpakete. Die Empfänger dieser begehrten "Liebesgaben" bedankten sich häufig bei Prinzessin Wiltrud mit Feldpostbriefen, teilweise umfangreichen Berichten vom Kriegsgeschehen und Aufnahmen von der Front und von den besetzten Gebieten. Diese z. T. recht anschaulichen Materialien haben sich in den Unterrubriken 1.9.2 und 1.9.3 des vorliegenden Bestandes erhalten. Außerdem besuchte Prinzessin Wiltrud mit ihrer Mutter Lazarette und Hospitäler und spendete den dort liegenden Soldaten und Offizieren der bayerischen Armee Trost. Schließlich arbeitete Prinzessin Wiltrud auch in der von ihrer Mutter in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eingerichteten "Kriegsnähstube" zeitweise mit, in der 600 bis 800 Näherinnen und Strickerinnen tätig waren. Die "Kriegsnähstube" versorgte die ins Feld ziehenden bayerischen Truppen schnell und unbürokratisch mit Wäsche. Als im November 1918 der sozialdemokratische Politiker Kurt Eisner in München die Republik ausrief, verließ die königliche Familie München und zog sich zunächst nach Schloss Wildenwart zurück. Das Ende der Monarchie in Bayern stellte für Prinzessin Wiltrud und für die anderen Angehörigen des Hauses Bayern eine einschneidende Zäsur dar. Prinzessin Wiltrud verlor wie alle Vertreter der deutschen Fürstenhäuser ihre Privilegien. Bis zu Ihrer Heirat wohnte Prinzessin Wiltrud zunächst auf Schloss Wildenwart. Am 25. November 1924 heiratete Wiltrud Prinzessin von Bayern Wilhelm (II.) Herzog von Urach standesamtlich in München. Am folgenden Tag erfolgte die kirchliche Trauung, ebenfalls in München. Die Ehe blieb kinderlos. Nach der Heirat wohnte Herzogin Wiltrud abwechselnd auf Schloss Lichtenstein und im Palais Urach in Stuttgart. Als im Jahre 1928 ihr Gemahl starb, übernahm Herzogin Wiltrud auch die Sorge für die jüngsten Kinder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach aus dessen Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern). In den 1930er Jahren zog Herzogin Wiltrud in das ehemalige königliche Jagdhaus nach Oberstdorf um, das ihr aus dem väterlichen Erbe zugefallen war und das sie eigens für diesen Zweck renovieren ließ. Zeitweise weilte Herzogin Wiltrud auch auf Schloss Lichtenstein und auf Schloss Wildenwart. Herzogin Wiltrud zeigte Interesse an Musik, bildender Kunst, Geschichte und Botanik, was an den im vorliegenden Bestand erhaltenen Drucksachen und Materialien zu erkennen ist. Darüber hinaus unternahm sie mehrere Reisen, u. a. eine längere Schiffsreise auf der "Monte Rosa" im Jahre 1935 nach Brasilien, Senegal und Marokko. In den Jahren 1901 bis 1903 bereiste sie mit ihrer Mutter und ihren jüngeren Schwestern den Balkan. Außerdem machte sie mit ihrer Mutter, ihren jüngeren Schwestern und Karl Stephan Erzherzog von Österreich in dieser Zeit eine Schiffsreise auf der Adria, über die sie auch ein Reisetagebuch anfertigte, das auszugsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Ein Exemplar dieser Zeitschrift findet sich in Bü 719. Auch über einen Ausflug auf den Arlberg (Österreich) schrieb sie Artikel in Zeitschriften (Bü 719). Daneben reiste sie häufig, um ihre Stiefkinder, ihre Geschwister und deren Familien und die übrige Verwandtschaft zu besuchen, worüber nicht zuletzt die umfangreiche Korrespondenz, die sich im vorliegenden Bestand erhalten hat, Auskunft gibt. Neben den bereits erwähnten Reisebeschreibungen veröffentlichte Herzogin Wiltrud auch Gedichte in Zeitschriften und Kalendern unter ihrem Namen (Bü 842). Wie viele Angehörige des Hauses Bayern war Herzogin Wiltrud tiefreligiös und hatte eine streng katholische Erziehung bekommen. Die Herzogin hielt auch engen Kontakt zu katholischen Geistlichen und Nonnen, was sich an der Korrespondenz mit diesen ablesen lässt (v. a. Bü 249 und 250). Nicht zuletzt legen die Mitgliedschaften Herzogin Wiltruds in religiösen Vereinen, Bruderschaften und Kongregationen, die in Bü 731 dokumentiert sind, und die Vielzahl an religiösen Druckschriften und die Materialsammlung in den Unterrubriken 1.11.1 und 1.18.3 Zeugnis von der Religiosität der Herzogin ab. Wiltrud Prinzessin von Bayern starb am 28. März 1975 in Oberstdorf. Sie wurde auf dem Friedhof von Großengstingen bei Reutlingen begraben. 1.2 Therese Prinzessin von Bayern Therese Charlotte Marianne Auguste Prinzessin von Bayern wurde am 12. November 1850 als drittes von vier Kindern und einzige Tochter des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten von Bayern, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Gemeinsam mit ihren Brüdern Ludwig, der später als Prinzregent und König Ludwig III. Bayern regieren sollte, Leopold und Arnulf wurde sie von ihrer Mutter und nicht - wie in Fürstenhäusern damals üblich - von Hauslehrern unterrichtet. Schon früh zeigte sich bei Prinzessin Therese ein außerordentliches Sprachentalent. Als Erwachsene beherrschte sie zwölf Sprachen. Neben ihrem Sprachentalent entwickelte die Prinzessin bereits in jungen Jahren ein großes Interesse an den Naturwissenschaften und an der Geografie und Kultur fremder Länder. Da ihr als Frau ein Studium an der Universität verwehrt blieb, eignete sich Prinzessin Therese ihr umfangreiches naturwissenschaftliches Wissen im Selbststudium an. Die Prinzessin erwarb in den Fächern Geografie, Ethnologie, Botanik und Zoologie - vor allem in der Ornithologie (Vogelkunde) - ein beachtliches Fachwissen. Als junge Frau begann Prinzessin Therese ihre umfangreiche Reisetätigkeit. Zusammen mit ihrem Bruder Prinz Leopold und dessen Gemahlin Gisela Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich) bereiste sie Nordafrika, Spanien, Portugal und Frankreich. Prinzessin Therese reiste fast immer inkognito, häufig unter dem Namen einer "Gräfin Elpen", und mit kleinem Gefolge. Im Jahre 1898 unternahm sie eine mehrmonatige Forschungsreise nach Südamerika, von der sie eine reichhaltige Sammlung an zoologischem, botanischem und ethnologischem Material, darunter beispielsweise über 200 Fischarten, mitbrachte. Diese Sammlungen wurden später testamentarisch der Zoologischen Staatssammlung München und dem Münchner Völkerkundemuseum vermacht. Leider sind die Sammlungen im Zweiten Weltkrieg jedoch fast vollständig zerstört worden. Prinzessin Therese entdeckte auf ihren Reisen auch bisher unbekannte Tierarten, wie den Harnischwels in Kolumbien, einen Bockkäfer in Ecuador und eine Singzirpe auf Trinidad. Auf ihren Reisen nach Südamerika erforschte sie außerdem einige Indianerstämme im Amazonasgebiet, die bis dato in wissenschaftlichen Kreisen Europas noch unbekannt waren. Im Jahre 1893 bereiste Prinzessin Therese Nordamerika, wo sie sich besonders für die Indianer der Plains interessierte. Neben den ethnologischen und zoologischen Studien betrieb die Prinzessin auch botanische Studien auf ihren Reisen. Die dabei von ihr entdeckten Pflanzen fanden mit dem Namenszusatz "theresiae" Eingang in die botanische Fachliteratur. Über ihre zahlreichen Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese wissenschaftliche Abhandlungen und Reiseberichte: Im Jahre 1880 erschien der Artikel "Ein Ausflug nach Tunis" über ihre Nordafrika-Reise. Die Erlebnisse ihrer Russland-Reise flossen in die Abhandlung "Reiseeindrücke und Skizzen aus Russland" ein, die 1895 publiziert wurde. Die Eindrücke der Reisen der Prinzessin Therese nach Mittel- und Südamerika wurden in den Publikationen "Über mexikanische Seen", "Meine Reise in den Brasilianischen Tropen", "Über Zweck und Ausgaben meiner 1898 nach Südamerika unternommenen Reise", "Schriften über eine Reise nach Südamerika", "Auf einer Reise in Westindien und Südamerika", "Einige Worte über die Kulturentwicklung im vorspanischen Peru" und "Reisestudien aus dem westlichen Südamerika", die in den Jahren 1895 bis 1908 erschienen, verarbeitet. Über die Pueblo-Indianer schrieb sie 1902 den Aufsatz "Einiges über die Pueblo-Indianer". Ihre ersten Aufsätze über ihre Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese noch unter dem Pseudonym "Th von Bayern", um zu verhindern, dass ihr als Frau a priori von den männlichen Fachkreisen die Anerkennung verweigert wird. Außer in den genannten Veröffentlichungen dokumentierte Prinzessin Therese ihre Reisen auch mit Hilfe der damals neu erfundenen Rollfilm-Kamera. Von den Ehrungen, die Prinzessin Therese im Laufe ihres Lebens zuteil wurden, seien hier nur die wichtigsten genannt: Als erste Frau erhielt die Prinzessin am 9. Dezember 1897 den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität München "wegen ihrer durch vortreffliche Bücher bewiesenen ausgezeichneten Kenntnis der Naturwissenschaften" ("propter insignem rerum naturalium scientiam praeclaris libris comprobatam"). Im Jahre 1892 wurde Sie Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Geografischen Gesellschaft in München. 1897 wurde Prinzessin Therese korrespondierendes Mitglied der Geografischen Gesellschaft in Lissabon, 1898 Ehrenmitglied der Geografischen Gesellschaft in Wien. 1908 erhielt Prinzessin Therese das österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst. Ein Jahr später wurde ihr der Titel eines "Officier de l’Instruction publique" durch das französische Unterrichtsministerium verliehen. Zur selben Zeit wurde Prinzessin Therese Ehrenmitglied der Société des Américanistes de Paris. Nach dem Ableben ihres Vaters Prinzregent Luitpold gab die Prinzessin die längeren Reisen auf und widmete sich dafür karitativen und sozialen Projekten und Einrichtungen, für die sie das Protektorat übernahm. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges richtete sie in ihrer "Villa Amsee" in Lindau ein Lazarett für Verwundete ein. Bilder dieses Lazaretts sind in Bü 986 und 1166 des vorliegenden Bestandes vorhanden. Prinzessin Therese, die Äbtissin des Damenstifts St. Anna in München war, blieb zeitlebens unverheiratet. Der einschlägigen Fachliteratur zufolge hat sich die Prinzessin in jungen Jahren in ihren Vetter Prinz Otto, den späteren Otto König von Bayern, verliebt, der jedoch an einer Geisteskrankheit litt und deswegen für eine Heirat nicht in Frage kam. Noch in späteren Jahren interessierte sich Prinzessin Therese für das gesundheitliche Befinden ihres Vetters König Otto, wie die in diesem Bestand erhaltene Korrespondenz mit Philipp Freiherr von Redwitz und Georg Freiherr von Stengel, den Hofmarschällen König Ottos, über das gesundheitliche Befinden des Königs beweist (Unterrubrik 2.1.1.2, Bü 1105, 1107 und 1149). Prinzessin Therese starb am 19. September 1925 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche in München bestattet. An Prinzessin Therese erinnert in Bayern heute die im Jahre 1997 gegründete "Therese-von-Bayern-Stiftung" zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Stiftung fördert Habilitationen und wissenschaftliche Projekte von jungen Akademikerinnen und vergibt regelmäßig den "Therese-von-Bayern-Preis". Im Jahre 1997 wurde auch eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel "Prinzessin Therese von Bayern - Forscherin, Sammlerin, Weltreisende" über die Prinzessin erstellt. Außerdem wurde im selben Jahr von H. Bußmann und E. Neukum-Fichtner die Publikation ""Ich bleibe ein Wesen eigener Art" - Prinzessin Therese von Bayern. Wissenschaftlerin - Forschungsreisende - Mäzenin (1850-1925)" herausgegeben. 1.3 Ludwig III. König von Bayern Ludwig Prinz von Bayern, der spätere König Ludwig III., wurde am 7. Januar 1845 in München als Sohn des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Prinz Ludwig wurde von Hauslehrern, u. a. von dem Geistlichen Karl Rinecker, erzogen. 1864 bis 1865 studierte der Prinz an der Universität München Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte, ohne jedoch einen Abschluss in den einzelnen Fächern zu erlangen. Im Krieg 1866 diente Ludwig als Oberleutnant und Ordonnanzoffizier seines Vaters Prinz Luitpold. Als Sohn eines nachgeborenen Prinzen hatte Prinz Ludwig zunächst keine Aussicht auf die bayerische Königskrone, da diese an König Ludwig II. und König Otto, die Söhne von Ludwigs Onkel König Maximilian II. und somit Vettern des Prinzen Ludwig sind, überging. Stattdessen bestand aber eine Anwartschaft Ludwigs auf den griechischen Königsthron, weil Ludwigs Onkel Otto König von Griechenland keine Nachkommen hatte. Als aber im Jahre 1862 König Otto aufgrund einer Militärrevolte Griechenland verlassen musste, verlor Ludwig die Aussichten auf den griechischen Königsthron. Am 20. Februar 1868 heiratete Ludwig Prinz von Bayern Marie Therese Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena in Wien. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinz Ludwig zeigte großes Interesse an der Landwirtschaft, an der Tiermedizin und an der Technik. Im Jahre 1868 wurde er Ehrenpräsident des Zentralkomitees des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern. Das von ihm im Jahre 1875 erworbene Gut Leutstetten am Starnberger See baute Ludwig zu einem landwirtschaftlichen Mustergut aus, was ihm in der Bevölkerung den Spitznamen "Millibauer" eintrug. Schließlich setzte sich Prinz Ludwig für den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und für den bayerischen Kanalverein ein. Politisch betätigte sich Prinz Ludwig in der katholisch-konservativen Patriotenpartei, der späteren Zentrumspartei, für die er bei der Reichstagswahl 1871 erfolglos kandidierte. Außerdem war der Prinz Mitglied des Reichsrats, wo er sich für die bayerischen Belange einsetzte und die Interessen der Einzelstaaten gegenüber dem Reich betonte. Im Reichsrat sprach sich Prinz Ludwig auch für die direkte relative Mehrheitswahl aus, was ihm von Seiten August Bebels großes Lob verschaffte. Bebel meinte, würde in Deutschland der Kaiser vom Volk aus einem der regierenden Fürstenhäuser gewählt werden, dann hätte Prinz Ludwig beste Aussichten Deutscher Kaiser zu werden. Außerdem nahm Ludwig in den Jahren nach 1900 häufig Repräsentationspflichten für seinen Vater Prinzregent Luitpold wahr. Als im Jahre 1912 Prinzregent Luitpold starb, trat Prinz Ludwig im Dezember die Nachfolge als Prinzregent von Bayern an. Gleich zu Beginn der Regentschaft des Prinzen Ludwig kam es in Bayern zu Diskussionen in Bezug auf die Königsfrage. Die Zentrumspartei und der bayerische Ministerpräsident Georg von Hertling sprachen sich für die Umwandlung der Regentschaft in ein Königtum und damit für die Absetzung des wegen Geisteskrankheit unmündigen Königs Otto aus. Nach harten politischen Auseinandersetzungen und einer Verfassungsänderung wurde schließlich Otto König von Bayern für abgesetzt erklärt, und Prinzregent Ludwig konnte am 5. November 1913 als König Ludwig III. den bayerischen Königsthron besteigen. Während des Ersten Weltkriegs war Ludwig III. Oberbefehlshaber der bayerischen Truppen und ab 1915 auch preußischer Generalfeldmarschall, wobei die letztgenannte Funktion ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt war. Zu Beginn des Krieges erhoffte sich Ludwig, die bayerische Pfalz um Teile des Elsass erweitern zu können. Der Kriegsverlauf machte jedoch dieses Vorhaben zunichte. Am 2. November 1918 verkündete Ludwig die Einsetzung eines parlamentarischen Regierungssystems in Bayern. Eine neue Staatsregierung mit Beteiligung der Mehrheits-Sozialdemokraten (MSPD) konnte Ludwig allerdings nicht mehr installieren, da er bereits am 7. November 1918 von dem sozialdemokratischen Politiker Kurt Eisner für abgesetzt erklärt wurde. In der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918 floh Ludwig mit seiner schwerkranken Gemahlin und seiner Familie zunächst nach Schloss Wildenwart, da in München seine Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Von Schloss Wildenwart begab er sich nach Schloss Anif bei Salzburg, wo er am 13. November in einer Erklärung die Beamten, Offiziere und Soldaten in Bayern von dem Treueeid entband. König Ludwig III. weigerte sich weiterhin, formell abzudanken und auf seine Thronansprüche zu verzichten. Ludwig lebte nach der Einführung der Republik in Bayern zeitweise in Österreich, in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Schloss Wildenwart. Auch in Sárvár (Ungarn) hielt sich der König auf, wo er am 18. Oktober 1921 verstarb. Ludwig III. fand zusammen mit seiner Gemahlin Marie Therese Königin von Bayern, die bereits am 3. Februar 1919 verstorben war, im Liebfrauendom zu München seine letzte Ruhestätte. Die Trauerrede bei den Beisetzungsfeierlichkeiten am 5. November 1921 hielt der Erzbischof von München-Freising Kardinal Michael von Faulhaber. Eine gedruckte Fassung der Rede findet sich in Bü 839 des vorliegenden Bestandes; Abbildungen von der Beisetzung sind in Bü 934 und 1170 vorhanden. Ludwigs Herz wurde, der Tradition im bayerischen Königshaus entsprechend, in der Gnadenkapelle zu Altötting beigesetzt (vgl. die Abbildungen in Bü 1087). 1.4 Marie Therese Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) Marie (Maria) Therese Henriette Dorothea Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena wurde am 2. Juli 1849 in Brünn als einziges Kind des Ferdinand Erzherzog von Österreich-Este Prinz von Modena und der Elisabeth Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena (geb. Erzherzogin von Österreich) geboren. Bereits wenige Monate nach der Geburt Marie Thereses starb ihr Vater am 15. Dezember 1849 in Brünn an Typhus. Marie Thereses Mutter heiratete 1854 Karl Ferdinand Erzherzog von Österreich. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Im Einzelnen sind dies: Friedrich Erzherzog von Österreich Herzog von Teschen (1856-1936), Karl Stephan Erzherzog von Österreich (1860-1933), kaiserlicher und königlicher Admiral, Eugen Erzherzog von Österreich (1863-1954), Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher und königlicher Generalfeldmarschall, und die Tochter Maria Christina Erzherzogin von Österreich (1858-1929). Letztere heiratete im Jahre 1879 Alfonso XII. König von Spanien und übernahm nach dem frühen Tod ihres Gemahls in den Jahren 1885 bis 1902 die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn Alfonso XIII. König von Spanien. Erzherzogin Marie Therese entstammte dem Haus Österreich-Este, einer Linie des Hauses Österreich, die bis zu deren Einverleibung in das Königreich Italien im Jahre 1859 über die oberitalienischen Herzogtümer Modena und Guastalla herrschte. Marie Therese hatte väterlicherseits über die Häuser Savoyen und Orléans die Thronansprüche der Stuarts auf den englischen Thron geerbt, weshalb sie für die Stuart-Anhänger und Legitimisten als Mary III. die rechtmäßige Königin von Schottland und Mary IV. die legitime Königin von England, Frankreich und Irland war. Natürlich wurden die Thronansprüche Marie Thereses auf die englische, französische, schottische und irische Königswürde von dieser niemals eingefordert. Erzherzogin Marie Therese wurde streng katholisch erzogen und erhielt Unterricht bei Hauslehrern. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die jung verstorbene Mathilde Erzherzogin von Österreich im Jahre 1867 lernte sie Ludwig Prinz von Bayern kennen, in den sie sich sofort verliebte. Der Erzherzogin gelang es ihren Wunsch, Prinz Ludwig zu ehelichen, gegen den Widerstand ihrer Familie und v. a. ihres Onkels Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este durchzusetzen. Dieser wollte Marie Therese ursprünglich mit Ferdinand (IV.) Titular-Großherzog von Toskana Erzherzog von Österreich-Toskana, welcher der Sohn des 1859 ins Exil gegangenen Großherzogs Leopold II. von Toskana war und in Österreich und Böhmen im Exil lebte, verheiraten. Die Hochzeit von Erzherzogin Marie Therese und Ludwig Prinz von Bayern fand am 20. Februar 1868 in Wien statt. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinzessin Marie Therese kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Da sie in den ersten Jahren ihrer Ehe kaum Repräsentationspflichten zu erfüllen hatte, blieb ihr dafür genügend Zeit. Prinzessin Marie Therese widmete sich sozial-karitativen Aufgaben. Seit 1889 leitete sie das Bayerische Rote Kreuz. In dieser Funktion besuchte sie auch Henri Dunant, den Gründer des Roten Kreuzes (vgl. Bü 584). Während des Ersten Weltkrieges richtete sie - wie bereits erwähnt - in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eine sog. "Kriegsnähstube" ein, welche die an der Front befindlichen Soldaten schnell und unbürokratisch mit Wäsche versorgte. Königin Marie Therese hatte großes Interesse an den Naturwissenschaften. Sie legte in Leutstetten ein sog. Alpinum an, in dem sie die alpine Flora beinahe vollständig zusammenstellte. Außerdem war Prinzessin Marie Therese eine begeisterte Hobby-Künstlerin. Marie Therese Königin von Bayern starb am 3. Februar 1919 auf Schloss Wildenwart. Sie wurde zunächst in der Schlosskapelle auf Schloss Wildenwart bestattet. Nach dem Ableben ihres Gemahls wurden ihre sterblichen Überreste zusammen mit denen ihres Gemahls am 5. November 1921 im Liebfrauendom zu München beigesetzt. 1.5 Luitpold Prinzregent von Bayern Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent von Bayern, wurde am 12. März 1821 in Würzburg als Sohn des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren König Ludwigs I. von Bayern, und der Therese Prinzessin von Bayern (geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen), der späteren Königin von Bayern, geboren. Prinz Luitpold wurde von namhaften Persönlichkeiten und Hauslehrern unterrichtet. Zu nennen sind insbesondere der Theologe Georg von Oettl, der Schüler Johann Michael Sailers war und später Bischof von Eichstätt wurde, der Maler Domenico Quaglio, der Naturphilosoph Gotthilf Heinrich von Schubert, der Philosoph George Philipps und der Nationalökonom Friedrich Benedikt von Hermann. Als nachgeborener Prinz bestanden für Prinz Luitpold zunächst keine Aussichten auf den Königsthron. Der Prinz absolvierte ab 1835 eine militärische Laufbahn. Bereits 1848 wurde er zum Generalleutnant befördert. Im Jahre 1856 wurde er zum Kommandeur der 1. Division ernannt. Ab 1861 war Luitpold Feldzeugmeister bei der Armee-Inspektion. Am Krieg 1866 nahm er als Kommandeur der 3. Division teil. In den Jahren nach 1866 wurde ihm die Reorganisation des bayerischen Militärs nach dem Vorbild Preußens übertragen. Im Krieg 1870/71 war der Prinz als Vertreter Bayerns an das Große Hauptquartier abkommandiert. Im Jahre 1876 wurde Prinz Luitpold zum Generalfeldzeugmeister im Range eines Generalfeldmarschalls ernannt. Politisch war Luitpold in den Jahren vor 1866 auf Seiten der Großdeutschen und für eine Annäherung an Österreich. Am 10. Juni 1886 übernahm Prinz Luitpold zunächst die Regentschaft für seinen Neffen Ludwig II. König von Bayern, der für geisteskrank und regierungsunfähig erklärt worden war. Nach dem Tode König Ludwigs übernahm Luitpold die Regentschaft für seinen geisteskranken Neffen Otto König von Bayern, den Bruder König Ludwigs II. Obwohl die Bevölkerung Luitpold gegenüber anfangs reserviert gegenüberstand, gewann der Prinzregent bald die Zuneigung großer Teile des bayerischen Volkes. Prinzregent Luitpold regierte streng konstitutionell. Die Regierungszeit Luitpolds ist von den Zeitgenossen retrospektiv als "Prinzregentenzeit" verklärt worden, die von wirtschaftlichem Aufschwung, einer Verbesserung der Lebenssituation und vor allem einer kulturellen Blüte gekennzeichnet war. Gerade letztere ist untrennbar mit der Prinzregentenzeit verbunden. Unter Luitpolds Regentschaft entwickelte sich München zu einem kulturellen Zentrum in Deutschland. "München leuchtete", schrieb Thomas Mann in seiner Novelle "Gladius Dei". Luitpold Prinzregent von Bayern starb am 12. Dezember 1912 in München. Er wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 1.6 Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana wurde am 1. April 1825 in Florenz als Tochter des Leopold II. Großherzog von Toskana und der Maria Anna Großherzogin von Toskana (geb. Prinzessin von Sachsen) geboren. Sie heiratete am 15. April 1844 in Florenz Luitpold Prinz von Bayern. Aus der Ehe gingen die Söhne Ludwig, der spätere König Ludwig III., Leopold, der spätere Generalfeldmarschall, und Arnulf, der spätere Generaloberst, und die Forschungsreisende Prinzessin Therese hervor. Die tiefreligiöse Prinzessin Auguste Ferdinande kümmerte sich zusammen mit den Hauslehrern um die streng katholische Erziehung ihrer Kinder. Die Prinzessin Auguste Ferdinande zeigte großes Interesse an den Künsten - sie besaß ein zeichnerisches Talent - und an der Geschichte. Prinzessin Auguste Ferdinande starb am 26. April 1864 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 2. Zu Inhalt, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 119 umfasst - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere Teilnachlässe von Angehörigen des Hauses Bayern. Der mit Abstand größte und umfangreichste Teilnachlass ist der der Wiltrud Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Bayern (Rubrik 1). Im Folgenden wird zunächst auf den Inhalt des Nachlasses der Herzogin Wiltrud näher eingegangen. 2.1 Nachlass Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Den umfangreichsten Teil innerhalb des Nachlasses der Herzogin Wiltrud im Bestand GU 119 bilden neben den Aufnahmen die Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2). Innerhalb der Korrespondenzen stellen die Briefe von Angehörigen der Verwandtschaft Wiltruds und der ihres Mannes eine wichtige und große Gruppe dar. Am Beginn der Rubrik 1.2 stehen die Briefe von Mitgliedern des Hauses Bayern (Wittelsbach) an Prinzessin Wiltrud (Unterrubrik 1.2.1). Allen voran sind hier die Briefe von ihren Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern zu nennen (Unterrubrik 1.2.1.1.1). Weiter müssen hier die Korrespondenzen mit den Geschwistern Wiltruds und deren Familien erwähnt werden: im Einzelnen sind dies Briefe von Rupprecht Kronprinz von Bayern, von den Prinzen Karl, Franz und Wolfgang von Bayern und von den Prinzessinnen Adelgunde (verh. Fürstin von Hohenzollern), Maria (verh. Herzogin von Kalabrien Prinzessin von Bourbon-Sizilien), Mathilde (verh. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha), Hildegard, Helmtrud und Gundelinde (verh. Gräfin von Preysing-Lichtenegg-Moos) von Bayern (Unterrubrik 1.2.1.1.2). Auch Briefe der Gattinnen und Gatten sowie der Kinder der Geschwister finden sich in der Unterrubrik 1.2.1.1.2. Daneben sind auch Briefe der übrigen Vertreter der königlichen Linie (Unterrubrik 1.2.1.1.3) und der herzoglichen Linie des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.2.1.2) sowie des mit dem Haus Bayern verwandten Hauses Leuchtenberg (Unterrubrik 1.2.1.3) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Schließlich gehören in die Unterrubrik 1.2.1 auch die Briefe der Angehörigen des bayerischen Hofstaates (Unterrubrik 1.2.1.4) und der Bediensteten der königlichen Familie in Bayern und in Sárvár (Ungarn) (Unterrubrik 1.2.1.5). Unter den Briefen von Mitgliedern des Hofstaates sind v. a. die Briefe der Bertha Freiin von Wulffen, die Erzieherin und später Hofdame der Prinzessin Wiltrud war, hervorzuheben (Bü 440-447). Zur näheren Verwandtschaft der Prinzessin Wiltrud gehören auch die Mitglieder des Hauses Österreich (Habsburg), mit denen v. a. über Wiltruds Mutter Marie Therese Königin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena war, und über Wiltruds Großmutter Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Toskana war, enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Nicht zuletzt war das Haus Bayern mit dem Haus Österreich im 19. Jahrhundert auch über die Hochzeit der Elisabeth Herzogin in Bayern mit Kaiser Franz Joseph von Österreich und die eheliche Verbindung von deren Tochter Gisela Erzherzogin von Österreich mit Leopold Prinz von Bayern sowie über die Heirat der Adelgunde Prinzessin von Bayern mit Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este verwandtschaftlich verbunden. Die Briefe von Vertretern des Hauses Österreich finden sich in der Unterrubrik 1.2.2 des vorliegenden Bestandes. Darunter sind Briefe von Angehörigen der Linien Österreich-Ungarn (Unterrubriken 1.2.2.1 und 1.2.2.2), Österreich-Este (Herzogliche Familie von Modena) (Unterrubrik 1.2.2.3) und Österreich-Toskana (Unterrubrik 1.2.2.4) sowie der Mitglieder des Hofstaates des Hauses Österreich (Unterrubrik 1.2.2.5) zusammengefasst. Neben zwei Schreiben der Zita Kaiserin von Österreich Königin von Ungarn (geb. Prinzessin von Bourbon-Parma) (Bü 368) sind die Briefe des Hoch- und Deutschmeisters Eugen Erzherzog von Österreich (Bü 180), des k. u. k. und polnischen Obersts Karl Albrecht Erzherzog von Österreich (Bü 400), des k. u. k. Feldmarschalls Friedrich Erzherzog von Österreich (Bü 390) und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 346 und 347) erwähnenswert. Die Korrespondenz der Herzogin mit der Verwandtschaft ihres Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach findet sich vor allem in Unterrubrik 1.2.3. Neben Briefen ihres Schwagers Karl Fürst von Urach (Unterrubrik 1.2.3.1) sind Briefe der Kinder Herzog Wilhelms (II.) aus der Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) (Unterrubrik 1.2.3.2) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Auch die Briefe der Ehegatten und Ehegattinnen der Kinder sowie der Enkel Herzog Wilhelms (II.) sind in der Unterrubrik 1.2.3.2 enthalten. Dagegen finden sich keine Briefe des Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach an seine Gemahlin Wiltrud im vorliegenden Bestand. Einen umfangreichen Briefwechsel führte Herzogin Wiltrud auch mit den mit dem Haus Urach verwandten Familien Altieri, Enzenberg, Thun-Hohenstein, Vetter von der Lilie, Forni und Bayer von Ehrenberg (Unterrubrik 1.2.3.3). Die verwandtschaftlichen Beziehungen mit diesen Familien kamen über die Eheschließungen der Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verw. Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) und Mathilde Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg (verh. Principessa Altieri), die Halbschwestern Herzog Wilhelms (II.) waren, sowie über die Heirat der Marie Gräfin von Württemberg, die eine Tochter von Wilhelm Herzog von Württemberg und Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis) war, mit dem Grafen von Taubenheim zustande. In der Unterrubrik 1.2.3.4 sind Briefe von Bediensteten des Hauses Urach vorhanden. Zu der Verwandtschaft Herzog Wilhelms (II.) gehören auch die Vertreter des Hauses Württemberg (Unterrubrik 1.2.4), darunter u. a. Charlotte Königin von Württemberg (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) (Unterrubrik 1.2.4.1), Albrecht Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht Herzog von Württemberg (Unterrubrik 1.2.4.2), Louis II. Fürst von Monaco (Unterrubrik 1.2.5) und Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach) und ihr Gatte Karl Prinz von und zu Liechtenstein (Unterrubrik 1.2.6), von denen jeweils Briefe vorliegen. Außer mit den Angehörigen der bereits erwähnten Fürstenhäuser korrespondierte Prinzessin Wiltrud auch mit den Mitgliedern der übrigen Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa (Unterrubriken 1.2.7 und 1.2.8). Zu nennen sind hier vor allem Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) (Bü 122), die Großherzoginnen Maria Anna (geb. Infantin von Portugal) und Charlotte von Luxemburg (Bü 247 und 124), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 243) und Alfonso XIII. König von Spanien (Bü 504). Unter den Vertretern der deutschen regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser sind hier Friedrich II. Großherzog von Baden (Bü 359), Max Prinz von Sachsen (Bü 366), Professor der katholischen Liturgie und der Sprachen des christlichen Ostens in Fribourg/Üechtland, und Hermine Prinzessin von Preußen (verwitwete Prinzessin von Schönaich-Carolath geb. Prinzessin Reuß) (Bü 106), die zweite Gemahlin Kaiser Wilhelms II., hervorzuheben. Von Kaiser Wilhelm II., den Herzogin Wiltrud in Haus Doorn/Niederlande besuchte, liegt ein Telegramm vor (Bü 319). Auf die Korrespondenz mit den Mitgliedern der Fürstenhäuser folgen die Briefe von Angehörigen der standesherrlichen und gräflichen (Unterrubrik 1.2.9.1), freiherrlichen (Unterrubrik 1.2.9.2) und adeligen Häuser (Unterrubrik 1.2.9.3) in Deutschland und in Österreich. Briefe von Adeligen finden sich auch in den Korrespondenzserien "adelige Bekannte aus Bayern" (Unterrubrik 1.2.9.4) und "adelige und bürgerliche Bekannte aus Württemberg" (Unterrubrik 1.2.11). Die in den beiden Korrespondenzserien vorhandenen Briefe von Adeligen wurden explizit in der jeweiligen Serie belassen und nicht in die Unterrubriken 1.2.9.1 bis 1.2.9.3 eingeordnet, um die von Herzogin Wiltrud vorgenommene Formierung beizubehalten. Unter den Briefen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.2.13) sind besonders in Bü 250 die Briefe der Geistlichen Michael von Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, Giovanni Battista Montini, päpstlicher Unterstaatssekretär und später Papst Paul VI., Carl Joseph Leiprecht, Bischof von Rottenburg, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf, Bischof von Passau, und Prälat Konrad Kümmel (Bü 27), Herausgeber des "Katholischen Sonntagsblattes", hervorzuheben. Korrespondenz von Johann Baptista Sproll, Bischof von Rottenburg, findet sich in Bü 38. Bei den Briefen von Schriftstellern sind vor allem die Briefe der Schriftstellerinnen Emmy Giehrl (geb. Aschenbrenner, Pseudonym "Tante Emmy") (Bü 246) und Gertrud Freiin von Le Fort (Bü 68) erwähnenswert. Mit Letzterer pflegte Herzogin Wiltrud auch persönlichen Umgang, da Gertrud Freiin von Le Fort seit 1939 ebenfalls in Oberstdorf lebte. Bei fast allen im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen handelt es sich um sog. unilaterale Korrespondenzen, das bedeutet, dass lediglich die eingehenden Schreiben der Korrespondenzpartner im Bestand GU 119 zu erwarten sind. Nur vereinzelt finden sich bei diesen Briefpartnern auch Briefkonzepte oder -entwürfe der Herzogin Wiltrud, darunter auch solche von später nicht abgesandten Briefen. Die Gegenüberlieferung, also die Schreiben der Herzogin Wiltrud an die betreffenden Personen, ist dagegen überwiegend in den Nachlässen der Korrespondenzpartner zu suchen. Lediglich einige der Briefe der Prinzessin Wiltrud an ihre Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern sowie an ihre Tante Therese Prinzessin von Bayern werden im Bestand GU 119 in den Teilnachlässen von König Ludwig III. (Rubrik 3), Königin Marie Therese (Rubrik 4) und Prinzessin Therese (Rubrik 2) (Bü 1098, 1099, 1101-1103 und 1112) verwahrt. Die Briefe der Eltern und der Tante Prinzessin Therese an Prinzessin Wiltrud sind dagegen in den Unterrubriken 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2 im Nachlass der Prinzessin Wiltrud aufgeführt (Bü 344, 345, 350 und 352-354). Betrachtet man die Laufzeit der im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen Wiltruds, so fällt auf, dass aus der Zeit nach 1960 bis auf wenige Ausnahmen kaum Briefe an Wiltrud enthalten sind. Über die Gründe hierfür und den Verbleib der Korrespondenz aus dieser Zeit können keine Aussagen getroffen werden. Einen interessanten Einblick in die Denkweise des deutschen Adels in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vermitteln die im Bestand GU 119 verwahrten umfangreichen Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2) sowie die nach Umfang wesentlich geringeren Korrespondenzen der Therese Prinzessin von Bayern (Rubrik 2.1), des Ludwig III. König von Bayern (Rubrik 3.1), der Marie Therese Königin von Bayern (Rubrik 4.1) und des Luitpold Prinzregent von Bayern (Rubrik 5.2). Darüber hinaus sind die Korrespondenzen für prosopographische und biografische Forschungen v. a. über den Adel in Deutschland und in Österreich sowie für die Geschichte einzelner deutscher Fürsten- und Adelshäuser von Belang. Neben den umfangreichen Korrespondenzen finden sich auch Materialsammlungen und Unterlagen, die zum Teil Ansätze von Sachakten haben, im vorliegenden Bestand. Das Interesse der Herzogin Wiltrud an der Genealogie des Hauses Grimaldi, der Fürstenfamilie von Monaco, schlägt sich in umfangreichen Materialien zur Geschichte des Hauses Monaco und in der in diesem Zusammenhang geführten Korrespondenz der Herzogin mit Louis II. Fürst von Monaco und den Mitgliedern der Häuser Chabrillan bzw. Lévis-Mirepoix nieder (Bü 520 und 1244). Unterlagen zum Hofleben, zur Hofgesellschaft und zum Protokoll v. a. am bayerischen Königshof, die einen Einblick in den Hof und in die Repräsentationsverpflichtungen des Prinzregenten und späteren Königs Ludwigs III. von Bayern und seiner Familie geben, finden sich in Rubrik 1.5. Dazu gehören insbesondere die Materialien über die offiziellen Besuche Ludwigs in bayerischen Städten und über Staatsbesuche u. a. Kaiser Wilhelms II. in Bayern. Einzelne Dokumente befassen sich auch mit dem württembergischen Königshof und dem Haus Urach. Hier sind etwa die Erinnerungen der Emilie von Sonntag an Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Monaco) (Bü 144) und an Wilhelm (I.) Herzog von Urach (Bü 356) zu nennen. Dokumente zu Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen und anderen Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern und Urach sowie in anderen Fürstenhäusern sind in Rubrik 1.7 vereinigt. Wie bereits erwähnt, bilden die Abbildungen, Aufnahmen und Fotos die neben der Korrespondenz umfangreichste Rubrik (1.16) des Bestandes GU 119. Die größte Unterrubrik stellen dabei die Abbildungen von Personen und Gruppenaufnahmen dar (Unterrubrik 1.16.1). In dieser Unterrubrik sind Bilder von Prinzessin Wiltrud, von ihren Eltern, von ihren Geschwistern und von den übrigen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.16.1.1) sowie von Angehörigen der Häuser Österreich (Unterrubrik 1.16.1.2), Hohenberg (Unterrubrik 1.16.1.2.2), Urach und Württemberg (Unterrubrik 1.16.1.3) vereint. Außerdem finden sich Abbildungen von Vertretern der regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser in Europa (Unterrubrik 1.16.1.6) und in Deutschland (Unterrubrik 1.16.1.7), von den übrigen Adeligen in Deutschland, in Österreich und im übrigen Europa (Unterrubriken 1.16.1.8 und 1.16.1.9) und von Bürgerlichen (Unterrubrik 1.16.1.10) sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.16.1.11). Die Gliederung der Abbildungen folgt dabei im Wesentlichen der Gliederung der Korrespondenz. Bei den Abbildungen von Personen, den Gruppenaufnahmen und den Aufnahmen von Ereignissen werden meist die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen im Enthält-Vermerk aufgeführt. Dabei wurden häufig die Angaben auf der Rückseite der Aufnahmen, die zum größeren Teil von Herzogin Wiltrud stammen, übernommen. Eine Überprüfung dieser Angaben war mit Blick auf den damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. Auch musste häufig die Identifizierung von Personen auf den Aufnahmen, die auf der Rückseite keine Angaben aufweisen, aus denselben Gründen unterbleiben. Die Unterrubrik 1.16.2 umfasst Abbildungen von Ereignissen. Unter dieser Unterrubrik sind vor allem Aufnahmen von offiziellen Ereignissen, Repräsentationsverpflichtungen (Unterrubrik 1.16.2.1) und Familienfesten sowie familiären Ereignissen (Unterrubrik 1.16.2.2) vereinigt. Die Abbildungen dieser Unterrubriken stellen somit teilweise Ergänzungen zu den in den Unterrubriken 1.5 und 1.7 verwahrten schriftlichen Unterlagen zu Hofleben, Hofgesellschaft, Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern sowie Familienfeiern und familiären Ereignissen dar. Daneben sind in der Rubrik 1.16 auch Abbildungen von Reisen der Herzogin Wiltrud, von Orten, Gebäuden und Landschaften, Kunstwerken, Tieren, Schiffen, Zeppelinen usw. vertreten (Unterrubriken 1.16.3 bis 1.16.8). Die in der Rubrik 1.16 aufgeführten umfangreichen Bildsammlungen ergänzen die im Bestand GU 99 (Fotosammlungen- und alben der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg) verwahrten Abbildungen und Bildsammlungen, die zum Teil ebenfalls aus dem Besitz der Herzogin Wiltrud stammen bzw. von ihr angelegt wurden. Die Abbildungen in den Beständen GU 99 und GU 119 stellen zusammen mit den in den bereits erwähnten Rubriken 1.5 und 1.7 verwahrten Materialien zum Hofleben, zu den Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern und zu Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern, Österreich und Urach eine interessante Quelle zur Geschichte der genannten Häuser dar. Darüber hinaus sind die genannten Bildbestände und die Materialien der Rubriken 1.5 und 1.7 für die Kultur- und Mentalitätsgeschichte und die Alltagsgeschichte des Adels von Bedeutung. Unterlagen zu Herzogin Wiltrud sind - wie bereits angedeutet - im Bestand Fotoalben und -sammlungen der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg (Bestand GU 99) sowie in den Beständen GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 120 (Karl Fürst von Urach) zu erwarten. 2.2 Teilnachlass Prinzessin Therese von Bayern Wie eingangs bereits erwähnt, finden sich im Bestand GU 119 außer Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) auch Teilnachlässe und Nachlasssplitter von anderen Angehörigen des Hauses Bayern. Der umfangreichste Teilnachlass, der zum vorliegenden Bestand gehört, ist der der Forschungsreisenden Therese Prinzessin von Bayern (1850-1925), der in Rubrik 2 erschlossen ist. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin Therese, die an ihre Nichte Herzogin Wiltrud übergegangen sind. Die im Bestand GU 119 verwahrten Materialien wurden - wie aus Bü 297 hervorgeht - von Oberarchivrat Franz Xaver Deybeck vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München an Herzogin Wiltrud übergeben, da sie für eine Verwahrung in der Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, in der der größere Teil des schriftlichen Nachlasses der Prinzessin Therese verwahrt wird, nicht in Frage kamen. Deybeck hielt einige der Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin für "Makulatur", nur von "persönlichem Wert und Bedeutung" und damit für das "Hausarchiv ohne Wert", wie einige der Aufschriften Deybecks auf den entsprechenden Umschlägen verraten. Sie "eignen sich daher nicht für die Abgabe an das Hausarchiv", so Deybeck (Bü 1104 und 1140). Die Gliederung des Teilnachlasses der Prinzessin Therese orientiert sich im Wesentlichen an der Gliederung des Nachlasses der Herzogin Wiltrud. In der Unterrubrik 2.1 Korrespondenz finden sich vor allem Briefe von Verwandten aus den Häusern Bayern (Unterrubrik 2.1.1), Österreich, Österreich-Este und Österreich-Toskana (Unterrubrik 2.1.2). Darunter sind Briefe von Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) (Bü 1110, 1112, 1120-1122), Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1131), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verwitwete Erzherzogin von Österreich-Este) (Bü 1123 und 1124) sowie von Eugen Erzherzog von Österreich, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Feldmarschall, Karl Stephan Erzherzog von Österreich, Stephanie Kronprinzessin von Österreich (geb. Prinzessin von Belgien und später verheiratete Fürstin Lónyay von Nagy-Lónya) (alle Bü 1135). Prinzessin Therese korrespondierte außerdem mit Angehörigen der Häuser Württemberg und Urach. Zu nennen sind hier u. a. die Königinnen Pauline, Olga (geb. Großfürstin von Russland) und Charlotte (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) von Württemberg (alle Bü 1113), Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Württemberg), Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Eugenie Gräfin von Württemberg (alle Bü 1114) sowie Auguste Eugenie Gräfin von Thun-Hohenstein (verwitwete Gräfin von Enzenberg geb. Gräfin von Württemberg) (Bü 1116) und Donna Mathilde Principessa Altieri (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg) (Bü 1115). Von den Briefpartnern unter den Vertretern der übrigen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa sind hier Carola Königin von Sachsen (geb. Prinzessin Wasa) (Bü 1104), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 1125) sowie Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) und Josephine Königin von Schweden und Norwegen (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (beide Bü 1136) hervorzuheben. Außerdem sind zwei Briefe der Schriftstellerin, Pazifistin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha Freifrau von Suttner (geb. Gräfin Kinsky von Chinic und Tettau) (Bü 1152) im Teilnachlass Prinzessin Therese vorhanden. Die Aufnahmen bilden auch im Teilnachlass Therese Prinzessin von Bayern die nach der Korrespondenz umfangreichste Rubrik. Erwähnenswert sind vor allem die Abbildungen von Therese Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 2.7.1.1) und von anderen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 2.7.1.2). 2.3 Sonstige Teilnachlässe und Nachlasssplitter v. a. von Vertretern des Hauses Bayern Rubrik 3 vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass des Ludwig III. König von Bayern. Darin finden sich u. a. Briefe der Prinzessinnen Wiltrud und Hildegard an ihren Vater König Ludwig III. (Bü 1099, 1103 und 1237) und ein Notizblock des Prinzen Ludwig, des späteren Königs Ludwig III., mit Eintragungen zu seinem Militärdienst 1863 (Bü 1092). Daneben enthält der Teilnachlass Ludwigs III. Telegramme der Johanna Freiin von Malsen an König Ludwig III. und an "Gräfin Elpen" (Inkognito der Therese Prinzessin von Bayern), die beide im Exil in Luzern weilten, über die Krankheit und das Ableben der Marie Therese Königin von Bayern 1919 (Bü 1178). Außerdem sind zehn Audienzhefte des Prinzen bzw. Prinzregenten Ludwig aus den Jahren 1902 bis 1913 vorhanden, in denen sich Angaben über die Namen der von dem Prinzen Ludwig in Audienzen empfangenen Personen und über die in den Audienzen besprochenen Themen finden (Bü 1091). Diese Audienzhefte dienten der Prinzessin Wiltrud und ihren Schwestern als Gedächtnisstütze für die Konversation mit den Hofherren, Diplomaten, Ministern und Generälen. Die Audienzhefte stellen eine interessante Quelle über das Hofleben am bayerischen Königshof dar. Der in Rubrik 4 verwahrte Teilnachlass der Marie Therese Königin von Bayern enthält nur Briefe und Postkarten an die Königin. Darunter sind die Briefe der Prinzessin Wiltrud (Bü 1098, 1101 und 1102) und der Therese Prinzessin von Bayern (Bü 1126-1128) von Belang. Die Unterlagen aus dem Teilnachlass des Prinzregenten Luitpold von Bayern, welche die Rubrik 5 bilden, umfassen u. a. die Korrespondenz des Prinzregenten mit seiner Schwester Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1155), die gedruckte Ansprache des Bischofs Johann Michael Sailer anlässlich der Vermählung des Prinzen Luitpold mit Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana (Bü 1095) und Gedichte des Prinzen Luitpold mit Widmungen u. a. an Olga Großfürstin von Russland (verh. Königin von Württemberg), Marie Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Königin von Hannover) und Alexandra Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Großfürstin von Russland) (Bü 1093). Im Teilnachlass Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) (Rubrik 6) finden sich u. a. neben einem Brief ihres Vaters Großherzog Leopold II. von Toskana (Bü 1194) an Auguste Ferdinande und Briefen Auguste Ferdinandes an ihre Hofdame Natalie Gräfin von Rotenhan (Bü 1148) das Fragment eines Tagebuchs in italienischer Sprache (Bü 1188), Abschriften von literarischen Texten (Unterrubrik 6.3) und Drucksachen religiöser Art (Unterrubrik 6.5). Rubrik 7 vereint Nachlasssplitter von Hildegard Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 7.1), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este) (Unterrubrik 7.2), Mathilde Erzherzogin von Österreich (Unterrubrik 7.3), Therese Freifrau von Giese (Unterrubrik 7.4) und Gustav Freiherr von Perfall (Unterrubrik 7.5). Erwähnenswert sind hier Briefe der Therese Prinzessin von Bayern an Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este (Bü 1108), sowie Briefe der Alexandra Prinzessin von Bayern und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) an Mathilde Erzherzogin von Österreich. Mit Ausnahme der Prinzessin Wiltrud verwahrt die Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München die Hauptnachlässe der in diesem Bestand vertretenen Angehörigen des Hauses Bayern. 2.4 Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 119 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wiltrud Herzogin von Urach die Signatur GU 119. Da die Archivalien des vorliegenden Bestandes zum größten Teil ungeordnet waren, mussten die Verzeichnungseinheiten sehr häufig neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die vorgefundenen Einheiten, etwa bei den Korrespondenzserien, beibehalten. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 119 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach geb. Herzogin in Bayern), GU 120 (Karl Fürst von Urach), GU 123 (Carola Hilda Fürstin von Urach), GU 128 (Margarethe Fürstin von Urach) und GU 134 (Mechthilde Fürstin von Urach verh. Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst) zugewiesen. Die im vorliegenden Bestand aufgeführten verheirateten Damen, v. a. des Hochadels, sind in der Regel stets unter dem Ehenamen, d. h. dem Familiennamen des Gemahls, aufgeführt, wobei in der Titelaufnahme in Klammern der Mädchenname genannt wird. In Ausnahmefällen sind die verheirateten Damen auch unter dem Mädchennamen erwähnt, und der Ehenamen steht dann in Klammern. Im Personenindex sind verheiratete Damen unter beiden Namen aufgeführt, unter Hinzufügung des jeweiligen Mädchennamens oder Ehenamens nach der Heirat. Beispielsweise wird Adelgunde Fürstin von Hohenzollern (geb. Prinzessin von Bayern) im Personenindex unter "Hohenzollern, Adelgunde Fürstin von, geb. Prinzessin von Bayern" und unter "Bayern, Adelgunde Prinzessin von, verh. Fürstin von Hohenzollern", erwähnt. Bei den verheirateten Angehörigen der gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häuser wurde - sofern dies mit vertretbarem Aufwand und mit Hilfe des Genealogischen Handbuchs des Adels möglich war - der jeweilige Mädchenname oder Ehenamen ermittelt. Wenn der Mädchenname oder Ehenamen bereits in einer Notiz der Herzogin Wiltrud genannt wird, wurde dieser ohne Überprüfung desselben anhand der einschlägigen Literatur übernommen. Da bei bürgerlichen Ehefrauen keine vergleichbare Möglichkeit der Recherche bestand, wurde nur in den Fällen, in denen eine Identifizierung aufgrund von Notizen und Aufschriften der Herzogin Wiltrud möglich war, der jeweilige Mädchenname oder angeheiratete Familiennamen ohne Überprüfung der Angaben der Herzogin Wiltrud übernommen. Die Archivalien des Bestandes GU 119 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Findbuch des Bestandes GU 119 wurde im Winter 2007 fertiggestellt. Der Bestand umfasst vor der Verpackung ca. 13 lfd. Meter mit 1247 Nummern. Stuttgart, im November 2007 Eberhard Merk
Behördengeschichte: Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in Paderborn weder in der Hofkammer noch in den einzelnen Ämtern besondere Forstdienststellen. Die Forstverwaltung wurde von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 setzte man einen Oberförster als "Holzinspektor" für die landesherrlichen Forsten ein und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte das hiesige Forstwesen eine gewisse Eigenständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun den Amtsvögten und ihren Untergebenen, den Revierförstern und Waldwärtern übertragen. In der späteren Oberförsterei Böddeken existierten die Dienstgehöfte Telegraf, Neuböddeken, Gellinghausen und Sprengelborn. Die preußische Verwaltung richtete im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung 1817 als der Regierung nachgeordnete Behörden die mit Forstmeistern besetzten Forstinspektionen ein. Diesen nachgeordnet waren die Oberförstereien, denen jeweils mehrere, von Unterförstern verwaltete Schutzbezirke unterstanden. Bis 1803 waren die Flächen des jetzigen Forstamtes Böddeken im Besitz des Klosters Böddeken und des Domkapitels Paderborn. Flächenveränderungen erfolgten durch Ablösungen und Separationen, insbesondere durch die Separation Wewelsburg. Nachdem im Jahr 1833/34 die erste Vermessung und Einteilung des Forstbezirks erfolgt war, wurden 1856 die erste Abschätzung und das erste Betriebswerk nach verschiedenen Anläufen zum Abschluss gebracht. Die Oberförsterei Böddeken unterstand zur damaligen Zeit der Forstinspektion Paderborn. Bereits im Jahr 1833 war die vormals zur Oberförsterei gehörige Försterei Sprengelborn verkauft worden. Sie diente jedoch seit 1861 als Unterforstgehöft für Eggeringhausen. 1882 bestand das Gebiet von Böddeken aus folgenden Schutzbezirken: Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Neuböddeken, Atteln, Eggeringhausen und Gellinghausen. Um 1900 wurde Atteln an die neue Oberförsterei Dalheim abgetreten. Aus Teilen von Neuböddeken bildete man den Schutzbezirk Henglarn, während der verbleibende Rest als Revier- bzw. Unterförsterei Neuböddeken weiterbestand. Nach einem im Jahr 1900 angelegten Abschätzungswerk der Oberförsterei (D 6 B Böddeken Nr. 61) bestand der Forstdistrikt zur damaligen Zeit unter anderem aus den Forstorten Telegraph, Blindeborn, Kluss, Teufelskammer, Kölnische Mark, Okenthal und Kiefernkamp. Im Jahr 1947 umfasste das Forstamt Böddeken eine Forstmeisterstelle in Böddeken, eine Oberförsterstelle in Gellinghausen, die Revierförsterstellen Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Henglarn, Neuböddeken, Eggeringhausen und i. G. sowie zwei Angestelltenstellen (siehe D 6 B Minden Nr. 305). Im Jahre 1934 wurde aus der Öberförsterei Böddeken das gleichnamige staatl. Forstamt. 1949 ordnete das neue Land Nordrhein-Westfalen die Forstverwaltung in die Bezirksregierungen ein, und zwar als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen. Dies bedeutete für Böddeken, dass es der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten in Detmold unterstand. Am 1. April 1952 löste man die 1908 errichtete und 1928 von Wewelsburg nach Gellinghausen verlegte Försterstelle auf. 1956 wurden die Forstabteilungen zu Dezernaten. Vom 1. Januar 1970 gingen die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Zum 31.12.1971 wurde das Forstamt Böddeken aufgelöst. Nachfogebehörde wurde das Staatl. Forstamt zu Paderborn. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Der Bestand D 6 B Böddeken umfasste zunächst einen ursprünglich an das ehemalige Staatsarchiv Münster abgegebenen Zugang mit einer Laufzeit von 1819 bis 1860, der im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsregelung zwischen den ehemaligen Staatsarchiven Münster und Detmold später nach hier gelangt ist, den Zugang 42/1967, der eine Laufzeit von 1920 bis 1955 hat und direkt vom Forstamt Böddeken an das Staatsarchiv Detmold abgegeben wurde, sowie einige Unterlagen aus dem Zugang 50/1969. Das Signaturschema der älteren Akten ist sehr kompliziert (Fach ..., Nr. ..., Kap. ..., Tit. ..., Sect. ..., Lit. ..., lit. ...). Bei den jüngeren Akten wurde dieser Registraturplan abgelöst durch einen wesentlich vereinfachten (Abtlg. ... / röm. Zahl / Nr. ... / arab. Zahl /). Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich bei einigen Akten eine Ordnung nach Titel (Tit.), Nummer (Nr.) und Volumen (Vol.) feststellen. So standen zum Beispiel folgende Titel für folgende Aktenplanpositionen:Titel III: Areal- und Grenzsachen Titel X: Forstschutz- und Polizeisachen Titel XIII: Rechnungs- und Registratursachen Titel XIV: Verschiedene Gegenstände Die neue Ordnung wurde zunächst nach einem Registraturplan für die Forstämter von 1871 vorgenommen, wobei die einzelnen Sachgruppen allerdings umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen. Eine Unterteilung in Mittel- und Untergruppen entfiel vorerst wegen des geringen Umfangs des Aktenbestands. Einige der Sachgruppen blieben aus diesem Grund zunächst unbesetzt. Nach Verzeichnung der neueren Aktenzugänge 125/2004 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 49 bis 88), 11/1989 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 89-90), 50/1969 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 91 bis 93 sowie 157 und 158) und 89/2009 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 94 bis 156) wurde die Klassifikation des Findbuchs überarbeitet. Eine Kassation von Unterlagen - vor allem der Holzeinnahmehandbücher und Forstkulturpläne - erfolgte nicht, da die Betriebswerke des Forstamtes offensichtlich größtenteils in der Behörde verblieben sind. Die Akte D 6 B Böddeken Nr. 76 enthält eine sogenannte "Chronik der Oberförsterei", die in den Jahren 1924 bis 1974 geführt wurde und inhaltlich bis in das Jahr 1855 zurückreicht. Die Akte D 6 B Altenbeken Nr. 464 enthält darüber hinaus eine kurze Reviergeschichte des ehemaligen Forstamtes Böddeken für die Jahre 1820 bis 1971. Ein vermutlich im Böddeker Forst aufgenommenes Gruppenbild von 1913, eine an Pfingsten 1900 auf dem Balkon der Oberförsterei in Neuböddeken aufgenommene Porträtaufnahme des Oberförsters R. von Eschwege sowie zwei Porträtaufnahmen der Forstbeamten Detmar Hüffer und Wegener von 1890 bzw. Mai 1927 wurden dem Bestand D 75 (Bildersammlung) unter der Signatur D 75 Nr. 9096 angegliedert. Weitere Unterlagen der Oberförsterei Böddeken befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren. Es ist nach bestellnr. zu zitieren: D 6 B Böddeken Detmold in den Jahren 1972, 2012 und 2013 gez. Simon und Schumacher
Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...
Abriss über die Organisation der Justiz im "Dritten Reich" bis 1935: Durch einen Erlass des Justizministeriums vom 20. April 1933 über die Zuständigkeit der Ministerien wurde aus den bis dahin selbstständigen Ministerien des Kultus und Unterrichts sowie des Ministeriums der Justiz ein neues Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gebildet. Die Abteilung Justiz residierte in den alten Räumen des Ministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe. Leiter des neuen Ministeriums wurde Reichskommissar Otto Wacker. Mit dem ¿Gesetz über den Neuaufbau des Reiches¿ vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Damit wurde auch die gesamte Rechtspflege Sache des Reiches. Zunächst jedoch wurde die Rechtspflege weiterhin von den Ländern im Auftrag des Reichs wahrgenommen (1. Verordnung des Reichsministers des Innern über den Neuaufbau des Reiches vom 2. Februar 1934). Das Reichsgesetz vom 5. Dezember 1934 schuf beim Reichsjustizministerium eine Abteilung Württemberg-Baden mit Zweigstelle in Karlsruhe, die vom 1. Januar bis 31. März 1935 die Geschäfte des badischen Justizministeriums übergangsweise weiterführte. Zum 1. April 1935 wurde schließlich in allen deutschen Ländern die Justizverwaltung endgültig vom Reich übernommen. Verbliebene Geschäfte des früheren badischen Justizministeriums, die von der Verreichlichung nicht betroffen waren, gingen auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe und auf die Generalstaatsanwaltschaft über. Beim Oberlandesgericht wurde zu diesem Zweck eine eigene Verwaltungsabteilung gebildet. Mit der deutschen Besetzung des Elsass 1940 griff die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts zum Teil auch auf das Elsass über. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand gelangte 1987 ungeordnet und ohne Einlieferungsverzeichnis in das Generallandesarchiv. Die Registratur des Generalstaatsanwalts war in den alten Räumen des ehemaligen badischen Justizministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe untergebracht. Wie aus handschriftlichen Vermerken auf zwei Aktenheften (Bestellnummern 281 und 1563) zu ersehen ist, ist wohl ein erheblicher Teil der in der Registratur gelagert gewesenen Akten am 27. September 1944 durch Kriegseinwirkung verbrannt. Die Registratur gliederte sich nach der Annexion des Elsass 1940 in zwei Teilregistraturen mit eigenen Geschäftszeichen (Z4 für Baden und Z5 für das Elsass). Die Akten waren nach dem Generalaktenplan der Justiz geordnet und wurden bei der Verzeichnung in dieser Ordnung belassen. Ein Teil der Akten wurde über das Kriegsende 1945 hinaus fortgeführt. Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden von März 1989 bis Juni 1990 von Archivinspektor Bernd Breitkopf durchgeführt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv: Einzelne weitere Akten des Generalstaatsanwalts aus der Zeit des "Dritten Reichs" befinden sich in den Beständen 309, 309-2 und 309 Zugang 1996-66. Zusammen mit den Akten des vorliegenden Bestandes wurden auch Unterlagen der Verwakltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an das Generallandesarchiv abgegeben (240 Zugang 1987-53). Die Akten der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts wurden durch Kriegseinwirkung 1944 vollständig vernichtet. Karlsruhe, im März 1991 Bernd Breitkopf Konversion 2014: Im Jahr 2014 wurden das vorliegende Findmittel konvertiert, um es für das Internet aufbereiten zu können. Die Konversion und Datenaufbereitung übernahm Herr Alexander Hoffmann, die Endredaktion der Unterzeichnete. Karlsruhe, im März 2014 Dr. Martin Stingl Literaturauswahl (Stand: 1991): Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus. Die Lageberichte der Gestapo und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe 1933-1940, bearbeitet von Jörg Schadt, hrsg. vom Stadtarchiv Mannheim, Stuttgart 1976. Im Namen des Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz. Konzeption u. Text: Gerhard Fieberg, Köln 1989. Rehberger, Horst: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, Heidelberg 1966 (Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlung N.F. 19).
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...
Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakter für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de
Geschichte des Bestandsbildners: Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Abwicklung der Reichsstelle erfolgte nach 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten aller Reichsstellen waren bis Mitte 1941 wohl noch vollständig vorhanden. Erst der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31.05.1941 liess bei den Reichsstellen eine totale Aktenvernichtung nach von fünf Jahren zu. Davon wurde offensichtlich alsbald und fortlaufend in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, da sich Vorgänge aus den Anfangsjahren kaum erhalten haben. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte bilden die Auslandsberichte, Unterlagen zum Importverlustausgleich sowie die Prüfungsberichte von Firmen und Landeswirtschaftsämtern. Erschließungszustand: Ablieferungsverzeichnis Bestandsgruppe R 8 (1969 + Nachträge) Zitierweise: BArch, R 8-VII/...
- Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.
Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)
Geschichte des Bestandsbildners: geb. 11.12.1894 in Staffelstein; Eintritt Fahnenjunker 1.10.1913; Lt. baye bayer. 1. Telegr.Btl. 19.9.1914 (P. 7.1.1913); Reichsheer; Kdr. Nachr.Abt. 38 1.10.1935; Oberstleutnant 1.3.1937; Oberst 1.8.1939; Generalmajor 1.8.1942; Generalleutnant 1.2.1943; General der Nachrichtentruppe 1.10.1944; 2. Weltkrieg: N.R. 696 1.9.1939; Nafü 7. Armee 1.2.1940; Nafü Pz.Gr. Hoth 19.5.1940; Nafü Pz.Gr. Guderian 1.6.1940; Nafü Mil.Bez. C. Frankreich 15.7.1940; Nafü Pz.Gr. 2 11.12.1940; Nafü 2. Pz.Armee 6.10.1941; Führ. I.R. 482, 486, 4. Pz.Gr.Brig. u. 18. Pz.Div. 25.4.1942; 129. I.D. 24.8.1942; Nafü Hgr. Mitte 1.10.1943 - 1.4.1944; 277. I.D. 12.4.1944; Chef H.Nachr.W. im OKH u. Chef d. Wehrm.NVW 11.8.1944; Deutsches Kreuz in Gold; Ritterkreuz Bearbeitungshinweis: vorläufige Findkartei Bestandsbeschreibung: Ausarbeitungen, Briefe aus der Zeit der Kriegsgefangenschaft 1945; Nachrichtenverbindungen während des Zweiten Weltkrieges.- Aufsätze, Materialsammlungen; Fernsprech- und Fernschreibverbindungen, 1935 - 1945; Geschichte des Artillerie-Regiments 129, 1940 - 1945; Untersuchung über den Funkdienst des russischen, britischen und amerikanischen Heeres im Zweiten Weltkrieg; Nachrichtenverbindungen zwischen den Kommandobehörden während des Bewegungskrieges 1914; Notizbücher, 1926 - 1942; Manuskript über die Verwendung des Fernsehens für die strategische Kriegführung der Zukunft, 1954; Manuskript "Erich Fellgiebel, der Meister operativer Nachrichtenverbindungen" mit Materialsammlung zu Fellgiebel und zum 20. Juli 1944; Aufzeichnungen aus der Zeit als Kommandeur der Nachrichten-Abteilung 38; IX. Korps im Ostfeldzug 1941; Korrespondenz aus der Tätigkeit für die Historical Division, 1946 - 1954; Briefe an die Ehefrau Hella, 1939 - 1945; Bilder Zitierweise: BArch, N 591/...
Protokolle m. Anlagen, Rundschreiben, Aktennotizen; Verhandlungen m. d. Militärregierung betr. Druckerlaubnis; Ch. G. Richards: Christlicher Literatur-Fond, vorläufige Bilanz, 1965-1970
Rheinische MissionsgesellschaftGeschichte des Bestandsbildners: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeits‧schutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeits‧ministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozial‧versicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt; der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens - mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens - und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Er‧nennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942: Reichswoh‧nungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Bestandsbeschreibung: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeitsschutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeitsministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt. Der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens (mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens) und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Ernennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942 Reichswohnungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Erschließungszustand: 6 Findbücher (1955/1956), Publikationsfindbuch (1991), Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 3901/...
Fassungen von 1842, 1874, 1905, 1906, 1910, 1956, 1962 + 1970
Rheinische MissionsgesellschaftEphemeral biographical material, [1871-1948] Correspondence, 1892-1945 Publications and related material, and lecture notes, 1889-1941 Papers relating to The Dual Mandate in British Tropical Africa (Edinburgh and London, W. Blackwood & Sons, 1922), [1892-1945] Papers relating to the South African protectorates, 1894-1938 Papers relating to Nigeria, [1892-1944] Papers relating to Liberia, 1926-1936 Papers relating to East Africa, [1894-1943] Papers relating to Kenya, [1897-1944] Papers relating to Tanganyika, 1920-1936 Papers relating to Uganda, [1889-1947] Papers relating to Ethiopia, 1920-1944 Papers relating to Sudan, 1898-1940 Papers relating to British Central Africa, [1888-1944] Papers relating to Hong Kong, 1907-1943 Paper s relating to India, [1922-1944] Papers relating to slavery, [1888-1945] Papers relating to the Permanent Mandates Commission, [1919-1943] Papers relating the Mandate of Iraq, 1924-1937 Papers relating to the Mandate of Syria and the Lebanon, [1922-1937] Papers relating to the Mandates of Palestine and Jordan, [1921-1940] Papers relating to British West African mandates, 1921-1929 Papers relating to French and Belgian mandated territories, [1922-1937] Papers relating to South-West Africa, 1921-1936 Papers relating to Pacific mandated territories, [1909-1936] Papers relating to German claims to colonies, 1922-1940s Papers relating to the League of Nations Union, [1923-1944] Papers relating to minor committees and issues, [1893-1949] Papers relating to La Socit Anonyme des Huileries du Congo Belge, [1888-1955] Miscellaneous notes and newspaper cuttings, 1899-1930s African, family and official group photographs, [1897]-20th century Maps of Africa and African regions, [1888-1969] Maps of the Pacific Islands, [20th century]
Vorwort: Es handelt sich um Archivalienabgaben des Bezirksamts und Landratsamts Wertingen aus den Jahren 1908, 1929, 1949 und 1969. Das Findbuch enthält auch Akten der Landgerichte älterer Ordnung.
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig
Findhilfsmittel: Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Zuge der Umgestaltung des Postwesens wurden 1850 aufgrund einer Kabinettsorder König Friedrich Wilhelms IV. vom 19. September 1849 26 Königliche Oberpostdirektionen gebildet: Aachen, Arnsberg, Berlin, Breslau, Bromberg, Coblenz, Köln, Cöslin, Danzig, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Gumbinnen, Königsberg, Liegnitz, Magdeburg, Marienwerder, Merseburg, Minden, Münster, Oppeln, Posen, Potsdam, Stettin, Stralsund und Trier. Die Oberpostdirektion Merseburg wurde für den Regierungsbezirk Merseburg eingerichtet. Die Oberpostdirektoren leiteten die Verwaltung ihrer Postbezirke selbständig und unter eigener Verantwortlichkeit. Die Beaufsichtigung des am 1. Mai 1849 eingerichteten Eisenbahn-Postdienstes erfolgte durch einen besonderen Eisenbahn-Postinspektor. Seine Geschäfte wurden von 1854 ab mit auf die Bezirkspostinspektoren übertragen. Da das Postamtsgebäude in Halle günstigere Bedingungen bot als das Gebäude in Merseburg, musste die Oberpostdirektion Merseburg zum 1. Oktober 1852 ihren Amtssitz nach Halle verlegen. Mit Verordnung vom 22. Dezember 1875 wurde ab Januar 1876 das Telegraphenwesen den Oberpostdirektionen übertragen. Die Postanstalten führten von diesem Zeitpunkt ab die Bezeichnung Post- und Telegraphenämter. Im November 1881 wurde in Magdeburg mit dem Bau einer Fernsprechanstalt begonnen. Diese wurde im Januar 1882 in Betrieb genommen. Für mehrere Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen zuständig waren die 1909 gebildeten Postscheckämter. Telegraphenbauämter wurden im Jahr 1920 eingerichtet. Die örtlichen Dienststellen als unterste Stufe der Postdienststellen bildeten die Postanstalten bzw. Postämter. Ebenfalls zu den örtlichen Dienststellen als unterste Stufe gehörten die Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Mit Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 ist beschlossen worden, dass u.a. auch die Oberpostdirektion Halle bis zum 1. April 1934 aufzulösen ist. Das Gebiet der Oberpostdirektion Halle wird in die Reichspostdirektion Leipzig eingegliedert (gewissermaßen als Ausgleich für die Eingliederung der Reichsbahndirektion Leipzig in den Reichsbahndirektionsbezirk Halle). Zum Reichspostdirektionsbezirk Halle (Leipzig) gehörten: Oberpostdirektion Halle, Telegraphenzeugamt Halle; Telegraphenbauämter Halle, Naumburg, Torgau; Verstärkeramt Bitterfeld; Ämter größeren Umfangs: Halle 2, Bitterfeld, Eisleben, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz Delitzsch, Eisenburg, Falkenberg, Torgau; Ämter mittleren Umfangs: Ammendorf, Corbetha, Elsterwerda, Hettstedt, Klostermansfeld, Könnern, Schkeuditz, Allstedt, Alsleben, Artern, Bad Dürrenberg, Bad Kösen, Bad Liebenwerda, Bad Schmiedeberg, Düben, Freyburg, Gräfenhainichen, Herzberg, Hohenmölsen, Jessen, Kölleda, Leuna, Mücheln, Querfurt, Roßla, Teuchern, Zahna; Ämter geringen Umfangs: Annaburg, Bad Bibra, Bad Lauchstädt, Belgern, Bockwitz, Crensitz, Crossen, Diemitz, Dölau, Dommitzsch, Droyßig, Eckartsberga, Ermsleben, Gerbstedt, Gröbers, Heldrungen, Heringen, Kelbra, Kemberg, Kleinwittenberg, Landsberg, Laucha, Lauchhammer, Lützen, Mansfeld, Mückenberg, Mühlberg, Nauendorf, Nebra, Niemberg, Oberröblingen, Ortrand, Osterfeld, Prettin, Pretzsch, Roitzsch, Roßleben, Schafstädt, Schildau, Schkölen, Schönewalde, Stößen, Stolberg, Teutschenthal, Theißen, Wallhausen, Wettin, Wiehe, Wippra, Wolfen, Zörbig, Zschornewitz. Bestandsinformationen: Im Zeitraum von 1989 bis 1991 erfolgten durch Mitarbeiter des Landeshauptarchivs Magdeburg mehrere Besuche im Verwaltungsarchiv der Deutschen Bundespost in Halle. Hier wurde das Archivgut gesichtet, bewertet und für die Übernahme in das Landeshauptarchiv (als Endarchiv) vorbereitet. Im Zuge der Standortprofilierung zwischen den einzelnen Standorten des Landeshauptarchivs gelangten die Postarchivalien in mehreren Schritten in die Abteilung 4 (Dessau) des Landeshauptarchivs. So wurden im Mai 2008 ca. 100 lfm Postarchivalien vom Standort Magdeburg übernommen. Im Dezember 2009 gelangten ca. 290 lfm vom Standort Merseburg zum Standort Dessau. Für die Postbestände wurde eine Zäsur auf Mai 1945 festgelegt. Durch die Weiterführung einiger Akteneinheiten beim Registraturbildner über diese Zäsur hinaus ließen sich Überschneidungen in den Laufzeiten der Bestände nicht vermeiden. Für die Archivalien der Post Halle wurden die Bestände G 13 Deutsche Reichspost. Reichspostdirektion Halle und M 403 Deutsche Post. Bezirksdirektion Halle gebildet. Bei der Übernahme der Archivalien vom Standort Merseburg war die Zäsur 1945 - Trennung der Archivalien der Reichspost und der Deutschen Post - noch nicht erfolgt. Für die Personalakten lag ein (wohl von einer Projektkraft erstelltes) Namensverzeichnis vor. Die Personalakten wurden mit einem Umfang von 50,0 lfm dem Bestand G 13 Deutsche Reichspost. Reichspostdirektion Halle zugewiesen. Für den Rest der vom Standort Merseburg übernommenen Postakten erfolgte zunächst eine Bestandszuweisung mit Zäsur 1945 und dann die Erschließung/Verzeichnung der einzelnen Akten über scopeArchiv. Im Rahmen der Erschließungs-/Verzeichnungsarbeiten erfolgte gleichzeitig die technische Bearbeitung der einzelnen Archivalien. Sie wurden gereinigt, entmetallisiert, geglättet, neu verpackt, beschriftet und kartoniert.