Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1847 - 2008 (Anlage)
Erschließungsstufe
Umfang und Medium
Umfang in lfd. M.: 160
Bereich "Kontext"
Bestandsgeschichte
Geschichte des Bestandsbildners: Zur Geschichte der Landkreise im Raum Hannover ab 1945: Am 06. 04.1945 erreichten amerikanische Kampftruppen das Gebiet im Süden der heutigen Region Hannover bei den Dörfern Alferde und Boitzum im Kreis Springe.Am 08.04. besetzten sie die Kreisstädte Springe und Neustadt a. Rbge., am 10.04. den Sitz der Kreisverwaltung Hannover in Ronnenberg und am 12.04. die Kreisstadt Burgdorf. Die öffentliche Verwaltung wurde der britischen Militärregierung unterstellt, die ihr genehme, politisch "unbelastete" Personen als provisorische Leiter der Landkreise ernannte. Die provisorischen Kreisverwaltungen standen vor schwierigsten Herausforderungen. Besonders drängend war der akute Mangel an Wohnraum, der vor allem durch Kriegseinwirkungen entstanden war. Das Problem wurde dadurch vergrößert, dass große Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den russisch besetzten Ostgebieten untergebracht und versorgt werden mussten. Lebensmittel, Heizstoffe und Medikamente für die gesamte Kreisbevölkerung waren äußerst knapp. Die Versorgung der Bevölkerung war demnach die fundamentale Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Zu den längerfristigen Zielen der Militärregierung gehörten die Umerziehung der Bevölkerung und die Einführung demokratischer Verhältnisse nach britischem Muster. So trat am 01.04.1946 trat die revidierte Deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Sie war die Basis für den Aufbau einer demokratischen Verwaltung auf Gemeinde- und Kreisebene. Für die ersten Kreistage 1946 wurden die Mitglieder noch ernannt. Die erste freie Kreistagswahl nach 1933 fand in Niedersachsen am 13.10.1946 nach einem Mehrheitswahlsystem statt. In den Ländern der britischen Zone (Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) wurden die Landkreise kommunalisiert; sie wurden aus der zentralstaatlichen Verwaltung herausgenommen und verselbstständigt. Sie erhielten eine "zweigleisige" Führungsspitze: einen (ehrenamtlichen) vom Kreistag gewählten Landrat als politisch Verantwortlichen und einen (hauptamtlichen) ebenfalls vom Kreistag gewählten Oberkreisdirektor, der die Kreisverwaltung nach Vorgaben des Kreistags leitete. Diese Verfassung galt bis zur Verwaltungsreform der 1990er Jahre. Festgeschrieben wurde diese Kreisverfassung durch die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Niedersächsische Landkreisordnung vom 01.07.1958. Demnach bestimmten drei Organe das Geschehen in den Landkreisen: - Kreistag (von der Bevölkerung für 5 Jahre gewählt), - Kreisausschuss (bestehend aus 11 Kreistagsabgeordneten, vom Kreistag für 5 Jahre gewählt), - Oberkreisdirektor als Leiter der Kreisverwaltung (für 12 Jahre durch den Kreistag gewählt). Vorsitzender des Kreistages und Repräsentant des Landkreises war der Landrat, ein Kreistagsabgeordneter, der vom Kreistag gewählt wurde. Die Oberkreisdirektoren (bis 1946 Landräte) von 1945 bis 1974: (vgl. Droste, Herbert: Verwaltungsgeschichte des Landkreises Hannover. In: Heimatchronik des Landkreises Hannover. Köln, 1980, S. 236) Landkreis Burgdorf 12.05.1945 - 12.11.1945 August Tünnermann 01.12.1945 - 31.10.1950 Hermann Blanke 01.11.1950 - 04.08.1972 Dr. Heinz Rotermund 05.08.1972 - 28.02.1974 Friedel Wullekopf Landkreis Hannover 20.04.1945 - 31.03.1948 Julius Fengler 01.04.1948 - 31.12.1966 August Steppat 01.01.1967 - 15.03.1971 Dr. Fritz Bischoff 16.03.1971 - 31.10.1973 Armin Fleig (kommissarisch) 01.11.1973 - 28.02.1974 Herbert Droste (kommissarisch) Landkreis Neustadt am Rübenberge 26.05.1945 - 22.07.1947 Franz Raake 23.07.1947 - 31.05.1948 Wilhelm Scharnhorst (kommissarisch) 01.06.1948 - 31.12.1963 Dr. Friedrich Homann 01.06.1964 - 31.07.1971 Hans Meier 01.08.1971 - 28.02.1974 Wolfgang Kunze (kommissarisch) Landkreis Springe 11.05.1945 - 28.10.1947 Julius Fengler 28.10.1947 - 31.03.1954 Franz Raake 01.04.1954 - 28.02.1974 Dr. Fritz Jahn Die ehrenamtlichen Landräte 1946–1974 (vgl. Droste, Herbert: Verwaltungsgeschichte des Landkreises Hannover. In: Heimatchronik des Landkreises Hannover. Köln, 1980, S. 231-232): Landkreis Hannover 08.01.1946 – 30.01.1966 Karl Schönemann (SPD) 31.01.1966 – 22.03.1971 Günther Kiehm (SPD 23.03.1971 - 28.02.1974 Jürgen Bauermeister (SPD) Landkreis Burgdorf 28.01.1946 – 15.12.1948 Paul Laubsch (SPD) 16.12.1948 – 21.10.1964 Willy Müller (DP, später CDU) 22.10.1064 – 28.02.1974 Wilhelm Schaper (SPD) Landkreis Neustadt a. Rbge. 03.12.1945 – 03.11.1947 Ernst Lisker (SPD) 04.11.1947 – 20.12.1948 Karl Behrmann (DP) 21.12.1948 – 10.01.1955 Wilhelm Dannenberg (DP) 11.01.1955 – 26.01.1956 Albert Hahne (DP) 27.01.1956 – 26.11.1956 Franz Rathmann (SPD) 27.11.1956 – 15.11.1972 Friedrich Meyer (SPD) 26.11.1972 – 28.02.1974 Alfred Semsroth (SPD) Landkreis Springe 08.01.1946 – 22.02.1948 Otto Wehner (SPD) 23.01.1948 – 05.01.1949 Wilhelm Remmer (SPD) 06.01.1949 - 31.01.1951 Fritz Woltmann (DP) 01.02.1951 – 26.01.1952 Heinrich Pfingsten (DP) 27.01.1952 – 06.12.1952 Paul Kaschwig (CDU) 07.12.1952 – 08.04.1953 Otto Siegmann (parteilos) 09.04.1953 – 07.06.1953 Fritz Vetter (BHE) 08.06.1953 – 07.12.1953 Ernst Hilliger (parteilos, später CDU) 08.12.1953 – 29.11.1954 Hermann Seeger (SPD) 30.11.1954 – 20.11.1956 Ernst Hilliger (CDU) 21.11.1956 – 25.05.1959 Walter Lichtenberg (SPD) 26.05.1959 – 28.02.1974 Wilhelm Böllersen (SPD) Die Verwaltungsstruktur in Niedersachsen mit ihren vielen kleinen Gemeinden ging zurück auf mittelalterliche Verhältnisse. Die Reformbedürftigkeit lag auf der Hand. Dies führte zu einer Diskussion über die kommunale Neuordnung auch des Raumes Hannover. Daraus entstand die Verwaltungs- und Gebietsreform der 1970er Jahre. Auf Kreis- und Gemeindeebene kam es zu einer Zusammenführung von mehreren kleinen zu einigen wenigen größeren Verwaltungseinheiten. Die Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe wurden durch das Hannover-Gesetz mit Wirkung vom 01.03.1974 zu einem neuen Landkreis Hannover vereinigt. Aus den bis dahin im Kreisbereich vorhandenen 12 Städten und 180 Gemeinden wurden 20 neue Städte und Gemeinden formiert: Die 20 Städte und Gemeinden waren: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Neustadt a. Rbge., Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf. Der Verwaltungssitz des neuen Landkreises Hannover befand sich in der Landeshauptstadt Hannover. Die Verwaltungsstellen in den ehemaligen Kreisverwaltungen in Burgdorf, Neustadt a. Rbge. und Springe wurden in den Jahren 1974–1978 nach und nach aufgelöst bzw. in das Verwaltungsgefüge in Hannover integriert. Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Hannover vom 01.03.1974 - 31.05.1999 war der Oberkreisdirektor Herbert Droste. Mit der Niedersächsischen Kommunalreform vom 01.11.1996 wurde in den Gemeinden und Kreisen die „Eingleisigkeit“ an der Verwaltungsspitze eingeführt, wonach der Leiter einer Kommune (Kreis oder Gemeinde) gleichzeitig als politischer Repräsentant und als hauptamtlicher Chef der Verwaltung vom Volk gewählt wird. Demgemäß wurde nach dem Ende der Amtszeit des langjährigen Oberkreisdirektors Herbert Droste Dr. Michael Arndt zum hauptamtlichen Landrat gewählt, der sein Amt am 01.06.1999 antrat. Er amtierte als Landrat bis zum Jahr 2001, als durch das Gesetz zur Bildung der Region Hannover vom 16.05.2001 mit Wirkung vom 01.11.2001 die Region Hannover gebildet wurde. Der Landkreis Hannover und der Verband Großraum Hannover wurden aufgelöst. Dr. Michael Arndt wurde vom Volk zum "Regionspräsidenten" gewählt. Die Landräte im Landkreis Hannover bis 2001: 1971–1981 Jürgen Bauermeister (SPD) 1981–1989 Karsten Friedrich Hoppenstedt (CDU) 1989–1996 Eberhard Wicke (CDU) 1996–1998 Gertraude Kruse (SPD) 1999–2001 Michael Arndt (SPD) Bestandsgeschichte: Der Bestand „Landkreise ab 1945“ umfasst zwei Verwaltungsepochen: 1) Akten der vier Landkreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe für die Zeit ihres Bestehens vom 01.04.1885 bis zu ihrer Auflösung am 28.02.1974 2) Akten des neuen Landkreises Hannover für den Zeitraum seines Bestehens vom 01.03.1974-31.10.2001 Als Roswita Kattmann 1978 ihre Arbeit mit der Einrichtung eines Kreisarchivs für den Landkreis Hannover aufnahm, mussten zunächst die Aktenbestände gesichert werden, die noch in Räumen der Verwaltungssitze der ehemaligen Landkreise Burgdorf und Neustadt a. Rbge. und Springe lagerten. Im Keller des Schlosses in Burgdorf fand sie noch zahlreiche Altakten vor, in der Altregistratur der Kreisverwaltung in Neustadt a. Rbge. waren die Akten ab 1885 nahezu vollständig erhalten. Die Mitarbeiter des ehemaligen Landkreises Springe hatten leider im Zusammenhang mit den durch die Verwaltungs- und Gebietsreform notwendig gewordenen Umzüge in die Neue Kreisverwaltung in Hannover gründlich aufgeräumt und in großem Stil Akten vernichtet. Deshalb sind aus dem Landkreis Springe nur sehr wenige Akten der kommunalen Selbstverwaltung aus dem Zeitraum 1885-1945 und nur wenige Akten aus den Nachkriegsjahren ab 1945 erhalten. Viele Vorgänge aus den ehemals selbständigen Kreise Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe befanden sich 1978 noch in den Registraturen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Fachämtern der Kreisverwaltung Hannover. Die Fachämter und Fachabteilungen boten dem Kreisarchiv nach und nach die nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigten Akten zur Übernahme an. Eine Grundlage für das Verfahren bot die „ Dienstanweisung zur Aktenführung bei der Verwaltung des Landkreises Hannover“ vom 11.01.1974. Das Niedersächsische Archivgesetz vom 25.05.1993 (Nds. GVBl. 1993, S. 129) machte das Verfahren zur gesetzlichen Verpflichtung. Diese wurde im Landkreis Hannover von einigen Fachabteilungen durchaus ernst genommen, andere jedoch kamen ihr nur schleppend nach.
Abgebende Stelle
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Einige Akten reichen bis weit vor den Zweiten Weltkrieg zurück, einige setzen bereits im April/ Mai 1945 vor Formierung der neuen Kreisverwaltungen und teilweise noch früher ein. Glücklicherweise sind die wichtigsten Dokumente - die Protokolle der Kreistage, Kreisausschüsse und Fachausschüsse vollständig erhalten geblieben. Sie spiegeln in besonderem Maße das Bemühen der Kreise um den Neuaufbau des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens wieder. Der vorliegende Bestand dokumentiert u. a. die Einrichtung und den Werdegang von zentralen Einrichtungen wie Schulen, kreiseigenen Krankenhäusern und Alters- und Pflegeheimen. Bedingt durch die Nachkriegsjahre übernahmen die Landkreise neben der großen Herausforderung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen besondere neue Aufgaben wie die Einrichtung kreiseigener Krankenhäuser. Die Krankenhäuser in Hannover waren kriegsbedingt stark beschädigt und weitere städtische Krankenhäuser gab es nur in Lehrte und Neustadt a. Rbge. Die vier Landkreise richteten zunächst Behelfskrankenhäuser in Großburgwedel, in Empelde in einer ehemaligen Munitionsfabrik, in Barsinghausen und im Jagdschloss Springe ein. Daraus entwickelten sich in den Jahren 1962-1971 die neu erbauten Kreiskrankenhäuser Springe, Gehrden, Großburgwedel und Neustadt a. Rbg. In Folge übernahm der Landkreis Hannover das bisher städtische Krankenhaus in Lehrte, 1971 das Agnes-Karll-Krankenhaus in Laatzen vom Verband der Agnes-Karll-Schwestern. TBC-Heime entstanden nach Kriegsende für den Kreis Burgdorf in Lehrte aus dem Gelände des ehemaligen Kalibergwerks Erichssegen und für den Landkreis Hannover in der Gaststätte Waldkater in Wennigsen. Beide Heime wurden später als Pflegeheime genutzt, das Heim in Wennigsen wurde 1972 geschlossen. Eine weitere zwingende Aufgabe war ab 1945 bis in die fünfziger Jahre die Schaffung von Schulraum. Seit den sechziger Jahren wurde das Schulwesen in den Landkreisen durch die Einrichtung von Mittelpunktschulen und den Neubau von Realschulen und Gymnasien wesentlich verbessert. Berufsschulen wurden eingerichtet und ausgebaut. Bau und Erhaltung der Berufsschulen und der Sonderschulen gehören zum Zuständigkeitsbereich der Landkreise. Bedingt durch den Zuzug einer großen Zahl alter Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten ergab sich in den fünfziger Jahren die Notwendigkeit zur Einrichtung von Alters- und Pflegeheimen. Die Auswirkungen der Verwaltungs- und Gebietsreform 1974 und der lange Weg dorthin spiegeln sich in Akten mehrerer Fachbereiche. Zur Dokumentation einiger Teilaufgaben im Bereich der Ordnungsämter und der mit der Erfüllung sozialer Aufgaben betrauten Jugend-, Sozial- und Wohnungsämter wurden immer wieder Stichproben von Einzelfallakten übernommen. --- Mit Akzession 2009/5 wurde 1 Operationsbuch und 2 Röntgenbücher des Kreiskrankenhauses Großburgwedel aus den Nachkriegsjahren ab 1946 übernommen. Einige Krankenblätter wurden exemplarisch als Beispiel für die Dokumentation in einem Kreiskrankenhaus übernommen. Die Übernahme dieser Dokumente ist das Ergebnis einer Umfrage, die der Datenschutzbeauftragte des Klinikums Hannover 2007 bei den sechs ehemaligen Kreiskrankenhäusern nach archivwürdigem Schriftgut machte. Fast überall war älteres Schriftgut bereits kassiert worden. Im Bestand L befinden sich dennoch zahlreiche Akten zu den ehemaligen Kreiskrankenhäusern und Behelfskrankenhäusern aus den Nachkriegsjahren ab 1945, so dass sich die Entwicklung nachvollziehen lässt. Neustadt, a. Rbge. im Mai 2012 gez. Roswita Kattmann Literatur: - Droste, Herbert: Verwaltungsgeschichte des Landkreises Hannover. In: Heimatchronik des Landkreises Hannover. Köln, 1980. S. 177-236.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
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Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
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