Bestand Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 - Landratsamt Lörrach (Bestand)

Bereich "Identifikation"

Signatur

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1

Titel

Landratsamt Lörrach (Bestand)

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Nr. 1-8348

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)
>> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Bezirksämter, Landratsämter

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Anmerkung

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

labw-5-8029

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Anmerkung des Archivars/der Archivarin

Bereich Zugang