Archivtektonik Institution - Stadtarchiv Konstanz

Bereich "Identifikation"

Signatur

Institution

Titel

Stadtarchiv Konstanz

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Archivtektonik

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Das Stadtarchiv Konstanz ist das "Gedächtnis der Stadt". Es verwahrt städtisches Schriftgut, das rechtlich oder historisch von bleibendem Wert ist. Kernaufgabe des Stadtarchivs ist die Bewertung, Übernahme, Erschließung, Erhaltung und Bereitstellung seiner Bestände.

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

  • Lateinisch

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Thema)

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

DE-Kon2_Institution

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

(1) Die Erlaubnis zur Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Konstanz wird auf Antrag durch den Archivleiter erteilt. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen, einen Benutzungsantrag vollständig auszufüllen und sich durch seine Unterschrift zu verpflichten, die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung einzuhalten. (3) Die Benutzungserlaubnis kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt. (4) Die Benutzungserlaubnis gilt jeweils nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand. (5) Archivalien sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn a) gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der abgebenden Ämter einer Benutzung entgegenstehen oder wenn sie Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. b) durch die Benutzung Rechte Dritter oder Interessen der Stadt Konstanz verletzt werden könnten. c) der Antragsteller dieselben benützen will, um sich in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Konstanz Unterlagen zu beschaffen, d) mit Eigentümern bzw. Vorbesitzern von Archivalien und Sammlungen nichtstädtischer Herkunft entgegenstehende Vereinbarungen getroffen worden sind. (6) Archivalien können von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie a) besonders wertvoll sind oder wegen ihres Erhaltungszustandes bei einer Benutzung gefährdet erscheinen, b) aus innerbetrieblichen Gründen nicht benutzbar sind. (7) Die Benutzung von amtlichen Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bedarf einer Sondergenehmigung. (8) Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Interessen und Rechte der Stadt Konstanz sowie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und gegebenenfalls für die Verletzung dieser Rechte und Interessen einzustehen. § 4

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang