Das Bundesarchiv (BArch) ist eine der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstellte Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Grundlage hierfür bildet das Bundesarchivgesetz.