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            BArch, RM 116 · Bestand · 1914-1918
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Bestandsbeschreibung: Die Marine-Luftschiff-Abteilung wurde durch Allerhöchste Kabinettsordre am 3. Mai 1913 aus dem "Luftfahrpersonal der Kaiserlichen Marine" neben der Marine-Flieger-Abteilung als selbstständige Abteilung mit dem vorläufigen Standort Johannisthal aufgestellt. (1) Den Kommandeuren der Abteilungen wurden "gerichtsherrliche, disziplinare und Urlaubsbefugnisse verliehen". Beide Abteilungen unterstanden in allen Ausbildungs- und technischen Angelegenheiten dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen anderen der Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens sowie weiterhin dem Chef der Marinestation der Nordsee". (1) Der Staatssekretär des Reichsmarineamts Großadmiral Alfred von Tirpitz legte als Aufstellungstag per Befehl vom 8. Mai 1913 den 1. Juni fest. (2) Bereits im April 1912 wurden Marine-Angehörige, darunter Korvettenkapitän Friedrich Metzing zur Ausbildung bei der Deutschen Luftschifffahrts-AG kommandiert. Das Luftschiff-Kommando wurde am 15. Juli 1912 unter der Bezeichnung "Luftschiff-Detachement" mit dem Standort Johannisthal bei Berlin Metzing als Kommandeur unterstellt. (3) Nach dem Tod des Kommandeurs der Marine-Luftschiff-Abteilung Friedrich Metzing bei dem Unglück von "L 1" am 9. September 1913, wurde Korvettenkapitän Peter Strasser sein Nachfolger. Die Zuständigkeit für den Luftschiff-Bereich in der Marine oblag dem am 12. Oktober 1912 gebildeten Dezernat BX "Luftschiff- und Fliegerwesen" beim Werftdepartment im Reichsmarineamt. Zum 1. April 1913 folgte eine organisatorische Änderung: Das Dezernat BX wurde zur "Sektion für Luftfahrwesen" (Sektion BX mit den Dezernaten BXa und BXb) umstrukturiert. (4) Zum Beginn des Ersten Weltkrieges änderte sich die Befehlsstruktur der Marine-Luftschiff-Abteilung. Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 29. August 1914 wurde die Dienststelle "Befehlshaber der Luftfahr-Abteilungen" als oberste zentrale Kommandostelle des gesamten Marine-Luftfahrwesens geschaffen. (5) Diesem wurden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Flieger-Abteilung unterstellt. Die Kabinettsordre wies dem neuen Befehlshaber folgende Aufgaben zu: Bereitstellung und Ausbildung des Personals, Leitung der außerhalb der Abteilungen stattfindenden Schulausbildung, Probefahrten und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeuge. Die Allerhöchste Kabinettsordre vom 1. Mai 1916 wies der Marine-Luftschiff-Abteilung Cuxhaven (Nordholz) als neuen Standort zu und gliederte die Abteilung in Luftschiff-Trupps. (6) Am 23. November 1916 wurden die Marine-Luftfahr-Abteilungen in die Bereiche Luftschiff und Flugzeug durch Allerhöchste Kabinettsordre unterteilt. (7) Der Dienstposten des Befehlshabers der Marine-Luftfahr-Abteilungen wurde zum Befehlshaber der Marine-Flieger-Abteilung umgewandelt und der Kommandeur der Marine-Luftschiff-Abteilung zum "Führer der Marine-Luftschiffe" erhoben. Dem neu eingesetzten Führer der Marine-Luftschiffe unterstanden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Luftschiffe. Die neugeschaffene Dienststellung war in "Angelegenheiten der Verwendung und Ausbildung der Nordsee-Frontluftschiffe dem Kommando der Hochseestreitkräfte, in technischen und Versuchsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schul- und Versuchsluftschiffe dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen übrigen Angelegenheiten dem Marine-Stationskommando der Nordsee" unterstellt. (7) Für die in der Ostsee eingesetzten Luftschiffe wurde ein neuer "Luftschiff-Leiter Ost" als Abteilungskommandeur gebildet. (7) Dieser handelte selbstständig bzw. nach den Befehlen des Oberbefehlshabers der Ostsee, blieb aber weiterhin dem Führer der Marine-Luftschiffe unterstellt. (8) Der Dienstposten des Luftschiff-Leiters Ost wurde zum November 1917 aufgrund des Personalmangels und der Einstellung der Luftschifffahrt in der Ostsee aufgegeben. (9) Bis Kriegsende blieb diese Gliederung bestehen. Nach Strassers Tod im "L 70" am 5. August 1918 wurde der Dienstposten des Führers der Marine-Luftschiffe nicht nachbesetzt. (10) Aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages, die Militärluftfahrt in Deutschland aufzugeben, wurde die Marine-Luftschiff-Abteilung am 10. Dezember 1920 in Nordholz aufgelöst. (11) Die Marine-Luftschiffe wurden im Ersten Weltkrieg für Aufklärung in der Nord- und Ostsee, Sicherung und Unterstützung der Minensuchverbände, Sichten und Melden feindlicher Seestreitkräfte und Minensperren, Meldungen über Handelsschiffverkehr sowie für Angriffsfahrten, insbesondere auf Großbritannien eingesetzt. Befehlshaber der Marine-Luftfahr-Abteilungen 29. August 1914 - 23. November 1916 Konteradmiral Otto Philipp Führer der Marine-Luftschiffe 23. November 1916 - 5. August 1918 Fregattenkapitän Peter Strasser ab 5. August 1918 unbesetzt (Vertreter: Hans-Paul Werther) Luftschiff-Leiter Ost 23. November 1916 - November 1917 Korvettenkapitän Hans Wendt Marine-Luftschiff-Trupps Stand: Mai 1916 (12) I. Nordholz II. Fuhlsbüttel III. Ahlhorn IV. Hage V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin VIII. Düren IX. Wainoden Stand: November 1918 (13) I. Nordholz III. Ahlhorn IV. Wittmundhaven V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin-Jeseritz XI. Wainoden Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand erstreckt sich auf den Zeitraum 1914 bis 1938. Dabei liegt der Schwerpunkt der Unterlagen auf dem Einsatz der Marine-Luftschiff-Abteilung im Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918. Innerhalb der Überlieferung finden sich auch andere Provenienzen aufgrund von Rundschreiben und weitergeleiteten Mitteilungen von anderen bzw. vorgesetzten Dienststellen wie dem Admiralstab der Marine, dem Befehlshaber der Aufklärungsschiffe der Ostsee oder dem Kommandierenden General der Luftstreitkräfte etc. Die Einsätze der Marine-Luftschiffe spiegeln sich in der Überlieferung wider. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Operations- und Unternehmungsakten zu den Aufklärungsfahrten in der Nord- und Ostsee sowie der Angriffsfahrten v.a. auf Großbritannien. Hierzu sind im großen Umfang Kriegstagebücher und Befehle vorhanden. Die Kriegstagebücher wurden jeweils zu einzelnen Luftschiffen oder zu Marine-Luftschiff-Trupps angelegt. Weitere wenige Aktenkomplexe finden sich zur Organisation und zum Personal der Marine-Luftschiff-Abteilung. Von der Struktur der Unterlagen handelt es sich v.a. um Kriegstagebücher, Befehle (Tages- und Abteilungsbefehle) und sogenannte Fahrtberichte der zahlreichen Aufklärungs- und Angriffsfahrten. Die Fahrtberichte enthalten Informationen zur Fahrtaufgabe, Namen der Besatzungsmitglieder, Wetterlage, technische Angaben und Quadratkarten mit der eingezeichneten Fahrtroute. Darüber hinaus sind Funksprüche (z.T. chiffriert), Funken-Telegrafie-Peilungen, Wetter- und Barometerkarten und Telegramme vorhanden. Zudem finden sich im Bestand Fotografien, Presseartikel, technische Zeichnungen, Skizzen und ein umfangreicher Anteil an Karten. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Es sind lediglich die Kriegsakten überliefert. Unterlagen der Vor- und Nachkriegszeit sind möglicherweise im Luftarchiv 1945 vernichtet worden. Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: Bestandsgeschichte Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die Marine-Luftschiff-Abteilung, in der Kriegsgeschichtlichen Abteilung beim Admiralstab der Marine (am 15. Februar 1916 errichtet) zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Im Ersten Weltkrieg wurden einige Kriegstagebücher (RM 116/185-199) bereits an den Admiralstab der Marine zur Kenntnisnahme weitergeleitet und wurden somit in sein Schriftgut integriert, sind jedoch in diesem Bestand überliefert. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. (14 ) Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben "PG" ("pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg i.Br. Mit Überführung der Dokumentenzentrale im Jahre 1968, welche auf die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern aus dem Jahre 1968 zurückgeht, gelangten die Unterlagen in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. Im Jahr 1977 erfolgte ein Zugang mit einem Fotoalbum zu den Marine-Luftschiffen (Zugangs-Nummer 2005/77), das unter RM 116/200 in den Bestand überführt wurde. Eine LL-Signatur (LL 410) verweist auf eine Verwahrung im Luftarchiv. Ein Vermerk in englischer Sprache auf dem Aktendeckel lässt auf eine Beschlagnahme durch britische und/oder US-amerikanische Truppen schließen. Während den Aktenrückführungen wurde auch das Fotoalbum der Dokumentenzentrale im Militärgeschichtlichen Forschungsamt übergeben und erhielt dort eine I L-Signatur (I L (B) 11). (15 ) Die Überlieferung ist nicht vollständig. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die Luftwaffe errichtete 1936 ein eigenes Archiv unter der Bezeichnung "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Luftwaffe" und sammelte das gesamte Archivgut der Luftstreitkräfte des Heeres und sowie auch der Marineluftstreitkräfte. (16) Womöglich befanden sich darunter auch Teile der Marine-Luftschiff-Abteilungs-Unterlagen, was den geringen Umfang der Aktenüberlieferung begründen würde. Archivische Bearbeitung Zum Bestand lag ein grobes Abgabeverzeichnis vor, welches lediglich unpräzise Aktentitel und die Laufzeiten sowie Altsignaturen enthielt. Eine Bewertung der Unterlagen wurde auf Grund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken vor 1945 nicht vorgenommen. Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten. Die Unterlagen waren bereits formiert; der Großteil in preußischer Fadenheftung, ein kleiner Teil lag in Archivmappen vor. Die Aktenstruktur ist ungleichförmig; so fanden sich zum Teil einheitlich gebildete und in sich zusammenhängende Akten zu einer Aufgabe bzw. zu einem Einsatz. Dagegen waren auch Unterlagen vorhanden, die heterogene Inhalte, wie Luftaufklärung und Angriffsfahrten enthielten. Die Verzeichnung des Bestandes wurde mit dem Archivverwaltungssystem des Bundesarchivs BASYS-S-2 durchgeführt. Die Verzeichnung und Klassifikation der Akten erfolgte aufgrund nicht vorhandener Organisationsunterlagen anhand der vorgegebenen Überlieferung. Die Altsignaturen F-und PG-Nummern sowie die Aktenzeichen wurden aufgenommen. Die Begriffe "Detachement" und "Trupp", für die der Marine-Luftschiff-Abteilung unterstellten Einheiten wurden in den Akten trotz derselben Bedeutung nicht gleichförmig verwendet. Der Bestand beinhaltet zahlreiche Fotografien und Karten, welche inhaltlich mit den Akten verbunden sind und daher in ihrem Kontextzusammenhang belassen worden sind. Lediglich die überformatigen und aufgrund beschädigter Akten nicht eingenähten Karten wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in einer Kartenmappe gemeinsam im Bestand unter RM 116/201 gelagert. Die Akten befinden sich in einem konservatorisch schlechten Zustand. Das Schadensbild reicht von aufgelösten Fadenheftungen, mechanischen Schäden in Folge von Benutzung, bis hin zu Papierzerfall und Tintenfraß. Der Bestand bedarf einer baldigen Restaurierung. Der Bestand ist nicht vollständig foliiert. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 7,4 lfm 198 AE Zitierweise: BArch, RM 116/...

            Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.