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Alldeutscher Verband (Bestand)
BArch, R 8048 · Bestand · 1886-1939
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Der Alldeutsche Verband wurde am 9. April 1891 unter der Bezeichnung "Allgemeiner Deutscher Verband" mit Sitz in Mainz als Reaktion gegen den deutsch-englischen Sansibarvertrag gegründet. Hauptaufgaben lagen in der Belebung des deutschen Nationalbewusstseins, der Unterstützung des Deutschtums im Ausland und der Förderung der deutschen Interessen in Europa und Übersee, insbesondere der deutschen Kolonialpolitik. 1894 erfolgte die Umbenennung in Alldeutscher Verband. 1918 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Das Programm des Verbandes war expansionistisch und nationalistisch ausgerichtet. Besonders im Österreich-Ungarn der Habsburger kam schon vor dem Ersten Weltkrieg ein ausgeprägter Antisemitismus und Antislawismus hinzu. Mit seiner ideologischen Zielrichtung fungierte er als geistiger Wegbereiter des Hitlerfaschismus. Im März 1939 wurde er durch Reinhard Heydrich aufgelöst mit der Begründung, dass sein Programm nunmehr erfüllt sei. Bearbeitungshinweis: Findbuch (1960/70) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im Jahr 1942 übergab der letzte Verbandsvorsitzende, Dr. Heinrich Class, dem Reichsarchiv die Reste des Verbandsarchivs. 1943 gelangten weitere Akten von Prof. Calmbach (Stuttgart) in das Reichsarchiv. Die gemeinsam mit anderen Beständen des Reichsarchivs während des Zweiten Weltkrieges ausgelagerten Unterlagen des AV übernahm das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) im Jahre 1950. Wegen fehlender alter Findhilfsmittel gibt es keine Informationen über mögliche kriegsbedingte Verluste. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Ergebnis einer erstmaligen einfachen Verzeichnung der Unterlagen im Deutschen Zentralarchiv in Potsdam entstand im Jahr 1960 eine Findkartei, die 720 Akteneinheiten mit einem Umfang von 9,2 lfm beschrieb. 1970 wurde der Bestand erneut bearbeitet, zum Teil umfoliiert, umnumeriert und inhaltlich neu abgegrenzt. Im Ergebnis entstand ein vorläufiges Findbuch, dass im Zeitraum von 2003 bis 2005 datenbanktechnisch aufbereitet wurde. Das Findbuch ist nunmehr online auf den Internetseiten des Bundesarchivs recherchierbar. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte der Überlieferung: Gründung, Organisation und Geschichte des Verbandes, Sitzungen des Vorstandes, Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses, Allgemeiner Schriftwechsel nach Jahrgängen, Beziehungen und Verhältnisse zu Organisationen und Personen, Veröffentlichungen und Lageberichte der Geschäftsstelle, Eingaben und öffentliche Erklärungen 1895-1933, Sammlungen, Kriegszielbewegung im 1. Weltkrieg, Völkische und antisemitische Bewegung, Stellung zum Christentum, Stellung zu Staat und Regierung während der Weimarer Republik, Verhältnis zu Österreich-Ungarn, Anschluss Österreichs, Verhältnis zum Ausland Erschließungszustand: Findbuch (o.Dat.), Online-Findbuch (2005) Zitierweise: BArch, R 8048/...

BArch, R 1001/2999 · Akt(e) · Sept. 1899 - Febr. 1900
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Erwerb von Grundeigentum der einheimischen Bevölkerung Ordensverleihung an spanische Offiziere Instruktionen der spanischen Regierung für die bevorstehende Besitzabtretung der Karolinen-Inseln an Deutschland Auszahlung des Kaufpreises für die Karolineninseln Entschädigung des Kaufmanns Zarza in Ponapé für die Vernichtung seiner Munitionsvorräte

BArch, R 1001/3059 · Akt(e) · Apr. - Nov. 1900
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Replik auf das Memorandum der amerikanischen Regierung. 2. Ergänzung der Denkschrift vom 28. Okt. 1900. Berlin 1902 Convention and declaration between the United Kingddom and Germany for the settlement of the Samoan and other questions. Signed at London, november 14,1899. London 1900 Convention between the United Kingdom, Germany, and the United States of America for the adjustment of questions relating to Samoa. Signed at Washington, december 2, 1899. London 1900 Errichtung eines deutschen Gouvernements für die Samoa-Inseln Upolu und Savaii

Allgemeines: Bd. 1
BArch, R 55/21433 · Akt(e) · 1942-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Regelung des Versands von Zeitungen ins "Feld" "Verwaltungsbezirke und Stadtämter in den Großstädten der Gruppe A3" (200. - 500.000 Einwohner).- Ein Beitrag zur Frage der Neuordnung der Großstadtverwaltung von Gauamtsleiter Faber, Oberbürgermeister der Stadt Stettin Übersicht über Aufsätze aus deutschen Kolonialzeitungen, betreffs "Gesamtraumproblem" in Osteuropa "Deutsche Wirtschaftszeitung". Organ der Reichswirtschaftskammer. Nr. 14, Juniheft 1944, 41. Jg, 1944 "Die Prämienaktion 1943/44 im Generalgouvernement". Laut Erlass der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabteilung Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 1943, Az. III.A.1a/130 (Ua), 1943

BArch, R 2/11499 · Akt(e) · (1939) 1941-1942
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Gedruckter Haushaltsplan für 1942 Errichtung einer Stiftung "Schloss Fuschl" zur Unterhaltung und Benutzung des Schlosses Fuschl am Fuschlsee bei Salzburg zu staatlichen Repräsentations- und Erholungszwecken, (1939) 1941-1942 Goethehaus in Paris.- Sachverständigen-Gutachten über den Mietwert, 1942 Hochwildjagd in Puste-Pole/ Hohe Tatra.- Zurverfügungstellung an den Reichsaußenminister durch die Slowakische Regierung sowie Kosten für Um- und Ausbau, 1942 Zahlenmäßige Übersicht über die zu den Vertretungen des Auswärtigen Amtes abgeordneten Arbeitskräfte, ca. 1942

Chef der Heeresarchive (Bestand)
BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

Deutscher Gemeindetag (Bestand)
BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

BArch, RH 31-VII · Bestand · 1942-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: In dem nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom Juni 1940 von Deutschland nicht besetzten südfranzösischen Gebiet blieb die Souveränität der französischen Regierung mit einigen Einschränkungen erhalten. Kontrollorgane der Deutschen Waffenstillstandskommission (RW 34) überwachten die Abrüstung des französischen Heeres und die Erfassung oder Auslieferung von Kriegsgeräts. Das deutsche Misstrauen gegenüber der französischen Regierung unter Marschall Pétain in Vichy führte dazu, dass Hitler seit Ende 1940 dem OB West auftrug, sich jederzeit für eine Besetzung Restfrankreichs bereitzuhalten (Unternehmen „Attila", später „Anton"). Bis zum November 1942, als die alliierten Truppen im französischen Nordafrika landeten und die französische Regierung in Vichy sowie örtliche Behörden eine zumindest unklare Haltung einnahmen, ergab sich allerdings kein Anlass zu einer Besetzung Südfrankreichs durch deutsche Truppen. Im Rahmen der dann am 11. November 1942 erfolgten Besetzung nahm der „Deutsche General des Oberbefehlshabers West in Vichy" seine Tätigkeit auf und war damit gewissermaßen Verbindungsoffizier des OB West zum französischen Staatschef Marschall Philippe Pétain. Er hatte im Zusammenwirken mit verschiedenen zivilen Reichsbehörden die deutschen Forderungen bei der französischen Regierung im bis dahin unbesetzt gebliebenen Teil Frankreichs zu vertreten und deren Ausführung bzw. Umsetzung zu überwachen (siehe auch Dienstanweisung für den Deutschen General des OB West in Vichy in RH 31-VII/1). Im September 1944 wurde die Dienststelle aufgelöst. Generalleutnant Alexander Freiherr Neubronn von Eisenburg stand der Dienststelle vor, er war zuvor in der Waffenstillstandskommission tätig und Leiter der Heereskontrollinspektion Bourges. Inhaltliche Charakterisierung: Neben dem Kriegstagebuch Nr. 3 (21. Oktober bis 31. Dezember 1943) und dem Tätigkeitsbericht für das erste Quartal 1944 sind ausschließlich Sammelakten überliefert, in denen sich folgende Themen widerspiegeln: Besetzung Südfrankreichs, Demobilisierung, Eingliederung von Angehörigen des französischen Heeres in die Wirtschaft, Standortübersichten, Kontrolle und Sicherung des Nachrichtenverkehrs, Notizen und Berichte über Besprechungen von Generalleutnant Freiherr Neubronn v. Eisenburg mit französischen Regierungsangehörigen, Grenzverkehr, Zusammenarbeit mit der Waffenstillstandskommission, Aufgaben und Befugnisse des Höheren SS- und Polizeiführers, Verkehr mit deutschen Polizeidienststellen in Vichy, Stimmungs- und Lageberichte, Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen, Truppenunterbringung, Vorgänge in Toulon, Erfassung und Vorräte des französischen Übergangsheeres, französischer Arbeitsdienst, Beschlagnahmen staatlicher und privater Gegenstände durch deutsche Dienststellen, Freigabeanträge, französischer Strafvollzug und Militärstrafanstalten, Verhaftungen, Eingaben und Anträge auf Freilassung von Gefangenen und Freigabe von Bauten. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Archivische Bearbeitung Der Bestand RH31-VII Deutscher General des Oberbefehlshabers West in Vichy wurde 2011 aktualisiert und nach den aktuellen Verzeichnungsrichtlinien in die Datenbank BASYS-S-2 übertragen. Ebenso erfolgte eine Aufnahme der Altsignaturen in die Datenbank, wodurch eine diesbezügliche Recherche möglich wird. Die Unterlagen - insbesondere die Kriegstagebücher - wurden mit Enthält-Vermerken ergänzt, um besondere bzw. wichtige Inhalte abzubilden. Aufgrund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken in der Zeit von 1941 - 1945 wurde eine Bewertung der Unterlagen nicht vorgenommen. Die überformatigen Karten und technischen Zeichnungen wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in Kartenmappen gemeinsam im Bestand unter neu angelegten Signaturen verwahrt. Umfang, Erläuterung: 29 AE Zitierweise: BArch, RH 31-VII/...

BArch, R 2/11603 · Akt(e) · 1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Abkommen zwischen der Regierung des Großdeutschen Reiches und dem französischen "Regierungsausschuss für die Wahrung der nationalen Interessen" zur Finanzierung französischer Regierungs- und Verwaltungsaufgaben, abgeschlossen in Sigmaringen 2.3. 1945

BArch, R 901/80752 · Akt(e) · Okt. 1913 - Juni 1914 (1914)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Prozesse der Telefunkengesellschaft gegen die Firma Huth wegen Patentverletzungen, 1913 Reichweitenversuche der Telefunken-Gesellschaft von Nauen nach Togo und Sayville (bei New York), Nov. 1913 Ausrüstung von Schiffen mit Funkstationen, Dez. 1913 Funkstation der Deutschen-Südseegesellschaft für drahtlose Telegraphie in Jap (Karolinen) und Nauru (Marshallinseln) in Betrieb, Dez. 1913 Funktelegraphische Längenbestimmungen zwischen den Stationen Eiffelturm und Arlington, Dez. 1913 Drahtlose Telegraphie in und mit den deutschen Kolonien (Zeitungsausschnitt der "Hamburger Nachrichten"), 1914 Patentlage auf dem Gebiet der drahtlosen Telegraphie, Jan. 1914 Sicherheit der Passagierbeförderung über See (Denkschrift der deutschen Regierung), 1912 - 1914 Eröffnung der dänischen Funkstation Blaavandshuk, 1914 Internationaler Vertrag zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1914 Reichweitenversuche von Nauen mit der "Cap Trafalgar" im Atlantischen Ozean, mit Karten, März - Apr. 1914 Sitzungsprotokoll des Ausschusses für gemeinsame Arbeiten auf dem Gebiet der Funkentelegraphie, 14. Feb. 1914

Eingaben und Korrespondenz an die Reichsregierung
BArch, R 8023/580 · Akt(e) · Febr. 1928 - Jan. 1934
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Haltung der deutschen Regierung zur Kolonialfrage Zulassung deutscher Ärzte in den Mandatsgebieten Anrechnung deutscher Entschädigungsleistungen auf Reparationskonten Japanisches Südseemandat

Deutsche Kolonialgesellschaft
Eingeborenen-Truppen
BArch, RM 3/6792 · Akt(e) · 1899-1908
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Notwendigkeit der Aufstellung einer Chinesentruppe, Formierung, Organisation und Berichte über diese Verordnung betr. Rechtsverhältnisse sowie Disziplinarstrafordnung der chinesischen Angehörigen der Chinesenkompanie Überblick über Geschichte und Organisation der provisorischen Regierung des Distrikts von Tientsin

Reichsmarineamt
Enteignung in Duala: Bd. 4
BArch, R 1001/4430 · Akt(e) · Mai 1914 - Juli 1920
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Strafsache gegen Duala Manga (Rudolf Bell) u.a. wegen Hochverrats Petition des Verbandes der Kamerun- und Togo-Pflanzungen an den Reichstag betr. Enteignungsfrage in Duala, vom 26. März 1914 Eingabe des Verbandes Kameruner Tabakpflanzungen an den Reichstag betr. Durchführung der Sanierung Dualas. Bremen, 1. Mai 1914 Halpert, Petition gegen die Zwangsenteignung des Duala-Volkes und Entgegnung auf die Denkschrift der Regierung. Berlin 1914

BArch, RM 3/6694 · Akt(e) · 1897-1898
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Militärpolitische Berichte, Telegramme über die Lage in China und Korea Denkschrift betr. Besitzergreifung der Kiautschou-Bucht Entwurf eines Vertrages mit China wegen Überlassung der Kiautschou-Bucht Vertrag zwischen der Kaiserlichen Deutschen Regierung und der Deutsch-Asiatischen Bank in Berlin wegen Übernahme der deutschen Niederlassung in Tientsin

Reichsmarineamt
BArch, RM 3/6695 · Akt(e) · 1898-1907
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Bericht über das Ergebnis einer Untersuchung der Kiautschou-Bucht im Sommer 1897 Bemerkungen zur Behandlung der Landfrage in dem deutschen Gebiet in der Kiautschou-Bucht Abschluß einer Separat-Konvention zwischen der Kaiserlich Deutschen und Kaiserlich Chinesischen Regierung zur Kräftigung freundschaftlicher Bande und Entwicklung wirtschaftlicher und Handelsbeziehungen Denkschrift über die deutsche Niederlassung in Tientsin und Hankau

Reichsmarineamt
Filmangelegenheiten: Bd. 2
BArch, R 43-I/2498 · Akt(e) · 1921-1926
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält: Deulig GmbH und Messter GmbH; Absprachen über Zusammenarbeit mit der Regierung bei der Berichterstattung in Wochenschauen, Jan. 1921 und Juli 1923 Reichsbeteiligung an dem Propagandafilm "Der schwarze Gott" gegen bolschewistische Tendenzen aus Anlass des Kapp-Putsches, Feb. - Apr. 1921 "Die Pariser Konferenz und ihre Folgen für Deutschland im Lichtbild", Feb. 1921 Einfuhrerlaubnis für zehn italienische Filme, Feb. 1921 Reichsfilmstelle, Zuständigkeit für die Auftragserteilung, Apr. 1921 Filmzensur. u.a. öffentliche Reaktionen, Juni - Okt. 1922 Luftlichtbilder, Übersicht der Bestände des Reichsamtes für Landesaufnahme, Jan. 1922 Propagandafilm "Die schwarze Schmach" nach dem Manuskript "Die Vase des Kardinals" von Prof. v. Eberlein, zur Besetzung des Rheinlandes und der Pfalz, Feb. - Mai 1922 Französische Propagandaabsichten, Rundschreiben des Reichsmin. des Innern, Sept. 1922 Film "Der Versailler Friedensvertrag und seine wirtschaftlichen Folgen" der Deulig-Film AG, Förderung, Nov. 1922 Ausländische Einflüsse in der Filmindustrie, Jan. - Aug. 1923 Reichsfilmstelle, Fragen der Unterstellung, Feb. 1923 Lichtspielgesetz, Änderungen; auch Eingabe der Fuldaer Bischofskonferenz vom 20. Apr. 1920; Druck, 1923 - 1925 "Die Schlageter-Feier der nationalen Kampfverbände München" und "Gedächtnisfeier für den von den Franzosen ermordeten Märtyrer Schlageter", Filmprüfung, Aug. - Nov. 1923, Aug. 1925 Emelka-Konzern, ausländische Beteiligung, Jan. - Aug. 1923 "Verderblicher Einfluß" von Filmen; Eingaben u. a. zum Film "Die Tänzerin Barberina" und dessen Zensur, Dez. 1923 - März 1924 Filmzentrale AG, Widerruf einer Empfehlung des Reichsministerium des Innern, Nov. 1924 Europa-Film-AG, Unterstützungsersuchen, Jan. 1925 Film "Wege zu Kraft und Schönheit"; Zensur und öffentliche Reaktionen, u. a. Eingabe der Deutschen Turnerschaft, Mai - Juni 1925 "Drahtloser Dienst AG" und "Europa-Film AG", Besitzanteile der Reichsregierung; u .a. Abkommen mit der Universum Film AG über Zusammenarbeit bei der Berichterstattung, Juli 1925 "Kipho", Kino- und Photo-Ausstellung, Berlin 1925 Walther Plugge: Film und Gesetzgebung; Druck, Berlin 1925 Walther Plugge: Weltwirkung des Films; Manuskript, Berlin 1925 "Panzerkreuzer Potemkin", Zensur; u. a. Reaktionen von Regierungsmitgliedern und der Presse, Verbot in Württemberg und Bayern (Forts. Bd. 4), Apr. - Okt. 1926 Firma Roebel Kulturfilm, Eingabe um finanzielle Unterstützung von Afrika-Filmen (Kolonialpropaganda), Juni - Juli 1926 Film "Ehrentag der deutschen Armee und Marine in Nürnberg", u.a. Vorschlag des Auswärtigen Amtes, die Aufführung zu verbieten (Forts. Bd. 3), Nov. - Dez. 1926 "Unsere Emden", Zensur, Dez. 1926