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Archival description
Imperial Patent Office
BArch, R 131 · Fonds · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Part of Federal Archives (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

BArch, R 601 · Fonds · (1917) 1918 - 1945
Part of Federal Archives (Archivtektonik)

History of the Inventor: Establishment of an office on 12 February 1919 for the processing of the duties assigned to the Reich President by the Constitution as head of state, at the same time official liaison office between the Reich President and the Reich and state authorities; transfer of the powers of the Reich President to the "Reich Chancellor and Führer" Adolf Hitler by the law on the head of state of 1 August 1934; retention of the office of the Reich President and renaming of the office to Präsidialkanzlei by ordinance of 4 September 1934. Inventory description: Inventory history In the 1930s, the office of the Reich President regularly handed over so-called "Weglegesachen" to the Reich Archives, for example in April 1932 and March/April 1935. However, the registry, which was still ready for handing over in 1944, with processes up to 1934, no longer reached the Reich Archives. In 1944, the archives already kept in the Reichsarchiv Potsdam were transferred to the galleries of Staßfurt and Schönebeck a.d.Elbe. The office of the presidential chancellery and the current registry were maintained at the end of the war in Kleßheim Castle near Salzburg. In 1942/1943 Schloss Kleßheim had been lavishly refurbished as the guest house of the presidential chancellery and the Führer for special purposes. After the capitulation of the German Reich and the occupation by the Allies, the archive holdings fell into their hands. For the files of the presidential chancellery, this meant, in accordance with the territorial division of the occupation zones, that the documents from the tunnels in Staßfurt and Schönebeck a.d.Elbe were largely transported to the USSR, and that the service records at Schloss Kleßheim were under American administration. During the Berlin blockade of 1948/49, the ministerial holdings subsequently brought together in the western sectors of Berlin were transferred to Whaddon Hall in Buckinghamshire and jointly administered by the Foreign Office of the United Kingdom and the American State Department. File returns from the Soviet Union to the GDR began in the mid-1950s. As part of the most extensive restitution campaign, the files of the Presidential Chancellery were transferred to the German Central Archive Potsdam (DZA) in 1959 and stored here under the signature 06.01. The holdings were supplemented in 1963 by further additions that had previously been assigned to the Reich Chancellery. At the same time, the files from American and English administration were transferred from the archive in Whaddon Hall to the Federal Archives in Koblenz. The inventory signature was R 54. After the unification of the two German states and the takeover of the Central State Archives of the GDR (ZStA) by the Federal Archives, the partial inventories were merged and are now stored in Berlin with the inventory signature R 601. 2,536 transactions from the NS archive of the MfS were incorporated during the current processing, the third comprehensive addition. After the repatriation of the files from the Soviet Union in the second half of the 1950s, the MfS also took over documents in order to expand and build up a personal collection for "operative" purposes. As a consequence, the concentration on individual persons, i.e. the person-related filing, meant the destruction of the historical context in which the tradition originated, as files and processes were torn apart or reformed. In autumn 1989 the archive came under the responsibility of the Ministry of the Interior of the GDR (MdI) and thus of the Central State Archive of the GDR. After its transfer to the Federal Archives and its provisional use in the 1990s, comprehensive IT-supported indexing began in 2001. At the Centre for the Preservation of Historical Documentary Collections, formerly the Central State Archives Special Archive Moscow, there are still 53 file units from the period 1921-1944 as Fund 1413 in the Centre for the Preservation of Historical Documentary Collections. These are "...above all files on the awarding of the Ostmark Medal (12 volumes, 1938 - 1943), Police Service Award (3 volumes, 1938 - 1943), and the.., 1942) and other awards (4 vols.), among others to railway workers in the Eastern territories, furthermore individual political reports (2 vols., 1935 - 1937) and documents on the representation at the London Disarmament Conference (1933), the discontinuation of proceedings for maltreatment of prisoners (1935 - 1936), racial and population policy (1935 - 1936) as well as a list of employees (1942 - 1943)". In the course of processing, the inventory was supplemented by files that had been proposed for cassation at an earlier date, but were returned to the inventory due to requests for use. These are files from Department B (Domestic Policy), Title XV, support given by the Reich President of Hindenburg to corporations and individuals, but above all for the purpose of assuming honorary sponsorships - inventory adjustments between the holdings R 43 Reich Chancellery, R 1501 Reich Ministry of the Interior and with the Central Party Archives of the SED The volumes with the previous signatures 1499 to 1502 were the provenance adjutant of the Wehrmacht to the Führer and Reich Chancellor. It was handed over to the Department of Military Archives in Freiburg/ Breisgau and assigned to the holdings RW 8. R 2 Reich Ministry of Finance R 43 Reich Chancellery R 2301 Court of Audit of the German Reich N 429 Paul von Hindenburg Estate NS 3 Economic and Administrative Main Office NS 6 Party Chancellery of the NSDAP Foundation Reichpräsident-Friedrich-Ebert Memorial, Heidelberg Archive of Social Democracy of the Friedrich-Ebert Foundation, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (formerly Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung A first finding aid book on the files of the presidential chancellery was produced in the German Central Archive Potsdam in 1960. The 1,213 volumes of files were broken down by administrative structure and provisionally recorded. In 1967 the provisional indexing took place in the Federal Archives in Koblenz and in 1981 the submission of a finding aid book to the 241 volumes under the stock signature R 54. After the consolidation of the partial stocks from Potsdam and Koblenz a complete finding aid book was submitted in 1998. At the end of 2008, the database-supported revision of the finding aid book and the incorporation of 2538 files with the provenance Presidential Chancellery from the NS archive of the MfS began. The present archival records are composed of files in their original order of origin, partly with the original file covers and in the predominant number of individual folders comprising only a few sheets. The stock grew from 1,581 files by 933 signatures to a total of 2,547 files. The majority of these are personal transactions such as appointments and dismissals of civil servants and awards of orders. However, it was possible to supplement the volume series with two fact files from the years 1926 and 1927 both chronologically and verifiably on the basis of the diary numbers with volumes 8 and 9. The five-volume series in connection with Paul von Hindenburg's honorary membership is a complete complement. The current processing, including classification, was based on the registry order already used in the previous finding aid: Department A (Internal Affairs) Department B (Internal Policy) Department C (Foreign Policy) Department D (Military Policy) Department E (Not documented) Department O (Chancellery of the Order) Citation BArch R 601/1... Content characterization: Internal affairs of the presidential chancellery 1919-1945 (56): Correspondence with other authorities, rules of procedure of the Reich government, of Ministe‧rien and of the Reich Representation of the NSDAP 1924-1943 (8); organization, personnel, cash and budget matters of the presidential chancellery, private correspondence of Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); domestic policy 1919-1945 (939): Constitution 1919-1936 (19), Reich President 1919-1939 (190), Reich Government 1919-1936 (23), Legislation 1919-1936 (24), Civil Service 1919-1943 (109), Departments of the Reich Ministry of Labor 1919-1943 (46), Peripheral Areas of the Reich (Saar, Eastern Provinces), including Eastern Aid, Revolutionary Movements, Press, Police and Technical Emergency Aid, Disputes between Princes, Holidays and constitutional celebrations 1919-1945 (42), ministries of the Reich Ministry of Finance 1919-1944 (40), ministries of the Reich Ministry of Justice 1919-1942 (35), church, cultural and health services 1919-1944 (20), Economic and financial policy 1919-1944 (21), economic policy 1919-1944 (40), transport 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds and donations 1919-1940 (292), Prussia 1919-1937 (5), Bavaria 1919-1936 (15); Foreign Policy 1919-1945 (143): Treaty of Versailles and its implementation 1919-1940 (39), international organizations and treaties 1919-1944 (26), Foreign Office 1921-1945 (2), intergovernmental agreements 1919-1944 (64), cultural relations with foreign countries 1920-1944 (4), foreign policy situation, weekly reports of the Foreign Office 1920-1933 (8); military policy 1919-1939 (48): Military Legislation and Policy 1919-1934 (39), Submitted Writings and Books 1928-1932 (1), Adjutant of the Wehrmacht to the Führer and Reich Chancellor 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), Civil Air Defence 1927-1938 (2), Reich Labour Service 1935-1941 (1); Order Chancellery 1935-1945 (237): Management of orders and decorations 1935-1944 (3), service awards 1937-1945 (102), decorations 1939-1945 (43), decorations on certain occasions 1937-1944 (43), acceptance of foreign titles, orders and decorations by Germans 1941-1944 (6), war awards 1939-1944 (34), trade with orders and decorations 1941-1944 (6); Miscellaneous (congratulations) 1935-1944 (65); Letter diaries 1942 (1) State of development: Findbuch 2011 Citation method: BArch, R 601/...

BArch, R 56-V · Fonds · 1933-1945
Part of Federal Archives (Archivtektonik)

History of the Inventory Designer: The Reichsschrifttumskammer was established with the First Ordinance on the Implementation of the Reichskulturkammergesetz of 01 November 1933 [1]. It was intended to bring together 'all those persons who, from the initial production of the poetry to commercial distribution, worked on German literature' [2]. However, this did not include newspapers and magazines which were regarded as press products and were therefore under the supervision of the Reich Press Chamber. The demarcation between the two chambers was regulated in the "Joint Announcement on the Integration Obligation of Business and Publishing Enterprises at the Reichsschrifttums- or Reichspressekammer of 4 April 1934" [3]. At the beginning, the registration of professionals working in the field of literature was limited to the Reichsverband deutscher Schriftsteller. However, this already changed on 22 December 1933 with the "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Thus existing professional associations such as the "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", the "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", the "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" were integrated into the Reichsschrifttumskammer. Its members became members of the Chamber and were thus subject to the disciplinary power of the Chamber. In addition, new working groups were formed and various professional groups joined together in associations. These included, among others, the "German Book Communities" and the "Society of Bibliophiles". The German public libraries were to be combined by the German Community Day "in order to integrate them into the Reichsschrifttumskammer"[5]. As in all other areas of culture, membership of the Reichsschrifttumskammer was absolutely necessary in order not to be subject to a de facto ban on employment. Thus the "Order of 30 July 1934 on Proof of Membership in the Reichsschrifttumskammer"[6] ensured that the publishing and book trade enterprises were only allowed to enter into business relations with members of the RSK. In order to facilitate the implementation of that order, all members had to indicate 'in their business correspondence the membership number of their competent professional association'[7]. Violations should be punished with disciplinary action. Information on authors and translators was provided by the publishers at the request of the "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller". In any case, the authors had to provide considerable personal information and expert opinions (e.g. expert opinions of the NSDAP, the Gestapo and the responsible state leadership of the RSK[8]) in order to become members. "Unreliable" authors were thus prohibited from exercising their profession by refusing membership. The rejected applicants and exclusions from the RSK were published in the Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, in the Großdeutscher Leihbüchereiblatt and in the magazines "Der Schriftsteller" and "Der Autor". In addition to professional representation and support, the RSK had the task of maintaining a "list of harmful and undesirable literature", which appeared in print for the first time in 1936. However, the decision on book prohibitions was taken by the Reich Ministry for Popular Enlightenment and Propaganda. "The political influence of the German literature [...] is a matter of the Reich Ministry for Popular Enlightenment and Propaganda (Department VIII), which uses the Reichsschrifttumsstelle established at the Ministry to solve this task"[9] The organisational structure [10] consisted of the President, two Vice-Presidents, the former President and the Presidential Council at the management level. The first President Hans Friedrich Blunck was replaced by Hanns Johst in October 1935. Blunck received the title of "former president" and was entrusted with overseeing the Chamber's foreign relations. The office was divided into five departments: I. Central Division II. Writers' Group III. Book Trade Group IV. Book Advertising V. Librarianship VI. Address and Advertising Book Trade VII. Economic Office of the German Book Trade The regional substructure consisted of the regional managements of the chamber in the respective district. They were to be addressed with applications for admission, general requests for literature and professional matters. Notes [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, p. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, p. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, p. 21-22 [4]ibid., p. 12-17 [5]ibid., p. 14 [6]ibid., p. 37-38 [7]ibid., p. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, p. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, p. 135-200 Overview of the Presidents, Vice-Presidents and Managing Directors Presidents Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Hans Friedrich Blunck (from Oct. 1935 "Old President"), 1933 - Oct. 1935 Hans Johst, Oct. 1935 - 1945 Vice Presidents Dr. Heinz Wismann, 1933 - 1937 Wilhelm Baur, 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich, 1937 - 1938 Managing Director Prof. Dr. Dr. Hans Hederich, 1937 - 1938 Richard Suchenwirth (1st Managing Director), 1935 Günter Haupt (2nd Managing Director), 1935 Karl Heinl, 1936 - May 1937 Wilhelm Ihde, May 1937 - Dec. 1943 Günther Gentz, Jan. 1944 - 1945 Inventory description: Inventory history In contrast to the other Chambers of Culture, the file tradition in the old Koblenz inventory R 56 V (see Publication Findbuch No. 31) was quite extensive (archive numbers R 56 V/1-196). These were included in the present distortion. The material files in the "Reichsschrifttumskammer" collections of the former Berlin Document Center were sorted out, newly recorded and assigned to the holdings. The content is essentially as follows: 1.) Review and permission to publish books, booklets and publications 2.) Inclusion in the "List of harmful and undesirable literature" 3.) Differences of opinion (disputes) between writers and publishers 4.) Correspondence between the RSK Headquarters and its national management in the individual districts. Archive processing The file titles available in the Koblenz partial stock are recorded in the online find book edited by Mr. Tim Storch. The signatures assigned at that time were retained. Information on the BDC stocks is already contained in the Findbuch R 56 [11]. However, the titles listed there do not reflect the full range of files listed here. On the one hand, this was the "Review and Approval of the Publication of Books, Booklets and Publications" (R 56 V/215-827), in which the publishers only informed the RSK about new editions and publications. Secondly, the RSK included various books (mostly foreign) in the "List of harmful and undesirable literature", mostly at the suggestion of the RMVP, which was tantamount to a ban. These documents were classified in the series "Inclusion in the "List of harmful and undesirable literature" - individual cases. The specimen copies found in the files were left there and included in the note containing them. Wolfram Werner's classification, 'which was not strictly based on the administrative structure'[12], had to be extended to include 'management', since it became apparent during the recording that the disputes in the file did not fit into that scheme. According to the "Handbuch der Reichskulturkammer" (Handbook of the Reich Chamber of Culture), an arbitration board was responsible for "differences of opinion between writers on the one hand, publishers and other exploiters of literary works on the other"[13], which was attached to the Rechtsreferenten. This legal officer in turn was directly subordinated to the management of the RSK [14]. Therefore the management was subdivided into the 3 areas "Legal Officer", "Supervisor" and "Intelligence and Statistics Unit". The classification point "Rechtsreferent" was divided into the areas "Allgemeine Rechtsfragen der Kammer" (R 56V/1050) and the so-called "Schlichtungsstelle" (litigation). In order to maintain uniformity, the old classification point "Surveillance and prohibition of literature" has been moved to the point "Supervisor". For disputes between individual writers, it was again not the conciliation body in the management that was responsible, but Division II (Writers' Group), which was subdivided into "Technical, Legal and Social Support for Writers". The old classification did not correspond so stringently to these individual areas. However, the newly recorded files made this necessary. The old classification point "Individual writers, in particular membership matters" was renamed "Technical support, also membership matters". The second classification point is "Legal support". The remaining classification points of the "Writers' Group" have been retained. Notes [11]Find books on holdings of the Federal Archives, volume 31, Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, p. 119 [12]ibid., p. 93 [13]Handbuch der Reichskulturkammer, p. 140 [14]ibid. Citation method BArch R 56-V/... State of development: Publication index of the Reich Chamber of Culture (1987), online index (2006). Citation style: BArch, R 56-V/...

BArch, R 113 · Fonds · 1935-1945
Part of Federal Archives (Archivtektonik)

History of the Inventor: The Act of 29 March 1935 on the Regulation of Public Land Requirements (Gesetz über die Regeung des Landbedarfs der öffentlichen Hand) (1) issued by the Reich Ministry of Food and Drink (Reichsernährungsministerium) established an Imperial Authority which, with the Führer Decree of 26 June 1935, was to assume the role of "Reich Office for Spatial Planning (RfR)" (Reichsstelle für Raumordnung) "for the entire territory of the Reich"(2). The expansion of planning to the Reich and state level led to the separation of spatial planning from local political sovereignty. "In agreement with the Reich and Prussian Ministers of Labor, the head of the Reich Office for Spatial Planning shall in particular regulate the organization of the planning associations and supervise them. (3) The RfR with its seat in Berlin, as the supreme Reich authority, was directly subordinate to the Führer and Reich Chancellor and, in fulfilling its tasks, made use of the Society for the Preparation of Reich Planning and Regional Planning (Gezuvor) (4), later known as the Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (Reich Planning Association). (RPG). Head of the RfR and President of the RPG was the Reich Minister and Prussian State Minister Hanns Kerrl, who also headed the Reich Ministry for Church Affairs (RKM) in personal union. After his death in 1941, Hermann Muhs, until then State Secretary in the Reich Ministry for Church Affairs, took over the management of the official business. Due to close personal and organizational ties, the Reichsplanungsgemeinschaft appeared in the business distribution plan of the RfR from June 1937. Both as members of an organization in which the Reich Office for Spatial Planning was assigned the task of "administration", the Reich Planning Community the task of "design". The business distribution plan named two registries which served both offices according to the subject area. (5) The joint budget for the financial year 1937 stated: "Since the fields of activity of the RfR and the RPG overlap in many respects, there has been no complete administrative and budgetary separation between the RfR and the RPG, either in terms of the specific nature of the tasks to be performed or in terms of the appropriate use of all manpower. (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) contains the regulations on the organization of subordinate agencies. The organic structure of the regional planning administration should correspond to the dual task of Nazi regional planning - political leadership on the one hand and coordination of all spatially relevant issues on the other. The Reich Office for Spatial Planning was established as an "organ of state and party, and it must be emphasized in particular that its competence is not limited to regulatory work in relation to agriculture, housing and industry, but that it is also co-determinative in the requirements of terrain for the public sector". (8) In organisational terms, a distinction was made between planning authorities and state planning associations. The former were the governors of the Reich and the presidents of Prussia. They supervised the state planning communities and had the task of enforcing the guidelines issued by the central office. They were able to arrange for an annual audit of the accounts and approve the relevant budget. The actual planning work was carried out by the regional planning associations, of which 22 were established throughout the country and whose number increased to 33 by 1941 as a result of the annexations that began in 1938. (9) Its members consisted of rural and urban districts, Reich and Land authorities, self-governing bodies, the administrations of professional organisations and the scientific institutions appointed to promote Reich and Land planning. The managing directors were the state planners. The statutes of the Landesplanungsgemeinschaften were based on the model statutes issued by the head of the Reich Office. Hanns Kerrl had set this up in order to maintain uniformity within the organisation. The statutes provided for the head of the planning authority as chairman and also ensured a close link between the planning communities and planning authorities in the further administrative substructure. According to the model scale of contributions, costs were borne in the following proportions: 51% was borne by the Reich, the remainder was borne equally by the member groups "self-government" (e.g. provincial associations, urban and rural districts) and "economy" (e.g. German Labour Front, Reichsnährstand, Chambers of Industry and Commerce). (10) The Landesplanungsgemeinschaften were treated as public corporations. (11) The services of the State, local authorities and professional organisations were required to provide administrative and administrative assistance to planning authorities and associations. Created as a management and coordination body for territorial planning in the entire territory of the Reich, the RfR was first to "ensure that the German area was shaped in a manner appropriate to the needs of the people and the state". (12) In addition to civilian settlement planning and management, the armament programme also dealt with the location distribution of military installations and traffic routes. Nevertheless, the decisive plans were ultimately drawn up by the Wehrmacht, the Reich Ministry of Economics and the four-year plan officers. (13) The Reich Office had practically no decision-making powers and could only veto them in individual cases. Its activities were thus limited to administrative supervision of regional planning authorities, state planning associations and the Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, which directed and coordinated research results on questions of territorial planning. In cooperation with the Reich Minister for Science, Education and People's Education, "the faculties of all German universities were called upon in the largest form to cooperate". (14) With the help of the scientific universities, expert opinions were developed on issues of emergency and conurbation rehabilitation in the pre-war period, with the focus after the outbreak of war also on the integrated eastern regions. As the central control authority, however, the Reich Office for Spatial Planning gradually lost its authority, at the latest at the time of the intensive work of the office of the Reich Commissioner for the Consolidation of the German People, created under Heinrich Himmler, in shaping the "living space in the East". (15) The ban of all post-war planning imposed by Hitler during the war led to the cessation of the actual professional activity. The personnel of the RfR (16) was increasingly reduced. The exemptions from military service required by the planning institutions were no longer granted after the defeat of Stalingrad. On 6 February 1943, the head of the Reich Chancellery, Dr. Lammers, informed the Supreme Reich Authorities that the Reich Office would now only administer its documents and provide information on request. (17) For reasons of air-raid protection, the documents were transferred to Wittenberg in 1943/44 together with those of the Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung and parts of the Reich Ministry for Church Affairs. Notes (1) RGBl. 1935, I, p. 468 (2) RGBl. 1935, I, p. 793 (3) RGBl. 1935, I, p. 1515 (4) Previously Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (until 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, library 96.11.22, p.3 (7) RGBl. 1936, I, p.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis die Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hanover 2000, p.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 p.12 (11)See, inter alia, Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", Munich and Berlin, 1943, p.52 (12)See §3 of the Gesetz über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13) "Special planning in the individual fields of activity continues to be the responsibility of the responsible departments. They have the obligation to announce their planning plans to the Reich Office for Spatial Planning." (2nd decree on the Reich Office for Regional Planning of 18 Dec. 1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Cf. Michael Venhoff, see above, p.73 (16)Exact number of employees not available (17)BArch, R 43 II/708, p.51 Inventory description: In March 1946, Martin Mäckler, then Director of Construction in the sector of the British military government, was commissioned by the Berlin magistrate to initiate the return of files from the Reich Office for Regional Planning in Wittenberg. After they had been reviewed, part of these documents were sent in 1947 to the Department of Housing, Urban Planning and Regional Planning of the Central Office of the Labour Department of the British Occupation Zone in Lemgo. After the dissolution of the head office, the maps, files and books were first forwarded to the local tax office and finally requested by the Federal Ministry of Housing. Another much larger part went to the Berlin Main Office for Overall Planning of the West Berlin Magistrate, including personnel files, and was finally handed over to the Berlin branch of the Institute for Spatial Research (Bad Godesberg). The transfer to the Berlin main archive, which had been responsible for official files since 1946 (since 1963 again Secret State Archive), took place in 1959, where the indexing began under the signature Rep.325. In 1962 2295 maps and plans as well as 1717 files in the form of a card index were listed. A mixed collection returned from the USA in April 1962 contained 15 volumes of RfR files, which were combined with the archival records in the main archive. In the course of the exchange of archival records in 1969, the Secret State Archives transferred to the Federal Archives not only the files but also the entire map section of the RfR, which was stored in Koblenz in 1971. On the basis of the first file indexing carried out in the Secret State Archives, the new indexing of the files began in 1987 in the Federal Archives under the inventory signature R 113. A first finding aid book for the approx. 2400 files has been available since 1990. The merger of Koblenz and Potsdam files in the Federal Archives in Berlin-Lichterfelde was completed in 1993. The latter, mainly newspaper clippings, printed publications, and annual and working reports, had been handed over to the German Central Archive in Potsdam by the Magdeburg State Archives in 1957 and by the Wittenberg District Council in 1963. During the database-supported recording of the stock a revision of file titles and classification took place, whereby based on the finding aid book from the year 1990 however it was renounced to sift each of the altogether more than 3000 file volumes again. The majority of series and tape sequences were archived. The map holdings held in Koblenz were not taken into account here. For data protection reasons, the personnel files available in portfolio R113 are not shown in the online find book. Requests in this respect should be addressed directly to the relevant Unit R 3. Characterisation of content: The general organisation and working methods of the Reich Office for Spatial Planning and its branches are documented in the files of the office administration and planning authorities. The traditions of the individual regional planning communities provide an insight into concrete tasks, procedures and areas of activity. The focus here is on documents relating to various economic sectors. The intention to incorporate scientific aspects of spatial research into regional economic and social structures is illustrated, among other things, by the files of the Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung and the Deutsche Akademie für Städtebau. Ultimately, the collection contains material collections from the archive and the press office, most of which consist of newspaper clippings and printed matter. Supplementary records are the R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung and the RfR map collection (R 113 Kart) in the Federal Archives in Koblenz. State of development: Findbuch (2013) Citation method: BArch, R 113/...