Aperçu avant impression Fermer

Affichage de 3 résultats

Description archivistique
Büro des Landeshauptmanns (Bestand)
Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, LH · Fonds · 1855-1944
Fait partie de Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Archivtektonik)
  1. Zu den LandesdirektorenkonferenzenAm 02. Dezember 1881 richtet die Provinzialverwaltung von Sachsen ein Rundschreiben mit angehängter Denkschrift über die "Befreiung der Provinzial Irrenanstalten von der Aufnahme geisteskranker Verbrecher" an die anderen preußischen Provinzialverwaltungen. Landeshauptmann Witzingerode sah Bedarf an einer Besprechung und Vereinheitlichung der Positionen und forderte seine Kollegen auf, weitere Themen vorzubringen. Da Landesdirektor von Landsberg als Chef der Rheinischen Provinzialverwaltung erkrankt ist holt sein Stellvertreter Klein im Januar 1882 das Placet des Provinzialverwaltungsrates ein, an einer Tagung der Landeshauptleute teilzunehmen. Zu dieser lädt Sachsen ein, obwohl die Tagung am 17. April 1882 in Berlin stattfindet und eine Tagesordnung wird quasi im Umlaufverfahren entwickelt. Mit dieser Tagung setzt eine Bündelung der Positionen der Preußischen Provinzialverwaltungen ein, welche ihren Abschluss mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle der Vereinigten Provinzen in Berlin (1) ihren Höhepunkt fand.Auch die Landesdirektorenkonferenzen professionalisierten sich: das Protokoll wurde erstmals 1891 gesetzt und gedruckt, ab 1893 fand jährlich eine Konferenz statt (vorher nur bei Bedarf).Obwohl durch das preußische "Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse der Oberpräsidenten" vom 15. 12. 1933 (2) eine deutliche Schwächung der Stellung der Provinzialverwaltungen eintrat, fanden weiterhin Landesdirektionskonferenzen statt. So lud z. B. der Deutsche Gemeindetag mit Rundschreiben vom 21. November 1938 zu einer vertraulichen Besprechung über "Fragen der Verwaltungsreform" nach Weimar ein (3). Dass der Landesdirektorenkonferenz auch nach 1933 noch eine gewisse Bedeutung zukam zeigt sich auch daran, dass sich erneut Ausschüsse der LDK bildeten (4). Deren Verhältnis z. B. zu den Dezernentenkonferenzen (5) bleibt einer genaueren Untersuchung vorbehalten.2. Zum BestandDie in vorliegendem Findbuch erschlossenen Akten waren im maschinenschriftlichen Findbuch von 1954 in der Hauptgruppe IV Landesdirektor mit den Klassifikationspunkten "A. Akten der Landesdirektorenkonferenz 1881-1937" und "B Akten des Landesdirektors bzw. der Landeshauptleute 1876-1920" gruppiert. Da zumindest beim letztgenannten Klassifikationspunkt die Laufzeiten so nicht stimmten und die Abgrenzung der Unterlagen zu den ebenfalls im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland liegenden Nachlässen der Landeshauptmänner Johannes Horion und Heinz Haake (6) unklar war erfolgte eine Neuverzeichnung des Bestandes. Zudem waren zwischen der Verzeichnung des Bestandes und der Fertigstellung des Findbuches 1954 Nummern von 2553 a bis 2553 l vergeben worden, was die Handhabbarkeit doch reichlich erschwerte (7). In den späten 1980er Jahren waren weitere kleine Zugänge in den Bestand zu integrieren, was eine Überarbeitung der Klassifikation rechtfertigte. Die seinerzeit vergebene Nr. 2503 fehlt ohne Hinweis und die Nr. 2507 besteht lediglich aus einem leeren Aktendeckel.Die eigentliche Erschließungsleistung dieses Findbuches liegt in einer Zugänglichmachung der Tagesordnungen der Landesdirektorenkonferenzen. Um eine Aufblähung des Findbuches zu vermeiden erfolgte diese nicht durch Aufnahme der Tagesordnungspunkte in der Verzeichnung, sondern in der Indizierung. Indexbegriffe, die durch eine Jahreszahl abgeschlossen werden kennzeichnen einen solchen Tagesordnungspunkt.Pulheim Brauweiler, im August 2009Rudolf Kahlfeld(1) vgl. ALVR 27825, Laufzeit 1920 - 1933.(2) Gesetzessammlung Seite 477-479.(3) In dessen Unterlagen findet sich auch die letzte nachgewiesene Tagung: das Protokoll vom 05. April 1940 in: Bundesarchiv R 36/2588.(4) ALVR 2477, Laufzeit 1936 - 1939.(5) z. B. Besprechungen der Fürsorgeerziehungsdezernenten der Provinzialverbände, 1. Bd. : 1925 - 1929, ALVR 13928 oder Konferenzen der preußischen Dezernenten und Direktoren der Provinzi-alwerk und -arbeitshäuser in Moringen und Brauweiler 1926 - 1927, ALVR 17366.(6) Horion stand im Dienst der Rheinischen Provinzialverwaltung als Landesrat von 1904 bis 1922 und als Landeshauptmann bis zu seinem Tod im Februar 1933, Laufzeiten des Nachlasses von 1904 bis 1933; Haake war im Dienst 1933-1945; Laufzeiten von 1899 bis 1943.(7) Diesen sind Signaturen im Bereich von 27960 bis 27970 zugewiesen worden.
Generalluftzeugmeister (Bestand)
BArch, RL 3 · Fonds · 1933-1945
Fait partie de Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1.2.1939 Ernennung des "Generalluftzeugmeisters", dem Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe nachgeordnet.Ihm unterstell wurden das am 17.7.1933 errichtete Technische Amt für die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung des Luftwaffengeräts, sowie das seit 1.8.1936 bestehende Nachschubamt. Gleichzeitig wurde die"Amtsgruppe Industrie-Plan und Wirtschaft" eingerichtet, die ab Juni 1939 "Amtsgruppe Technische Wirtschaft und Haushalt", ab 1941 "Industriewirtschaftsamt" hieß. Zusätzlich wurde 1940/41 ein Planungsamt beim Generalflugmeister geschaffen und am 1.3.1944 ein Jägerstab zur Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen. Der Jägestab unterstand sowohl dem Staatssekretär der Luftfahrt wie dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, der 1944 die Verantwortung für die Luftwaffenproduktion ganz übernahm. Die Dienststelle des Generalflugmeisters wurde am 29.7.1944 aufgelöst. Die Zuständigkeit Erprobung, Entwicklung und Übernahme des Geräts blieb bei der Luftwaffe und wurde vom Chef der Technischen Luftrüstung (ChefTLR) wahrgenommen. Ferner blieb das Industriewirtschaftsamt, nunmehr "Wirtschaftsamt" bestehen. Die Aufgaben des Nachschubamts waren bereits am 15.4.1943 auf den dem Generalluftzeugmeister unterstellten Chef des Nachschubwesens übergegangen Bestandsbeschreibung: Am 17. Juli 1933 wurde die Abteilung Fliegertechnik des Allgemeinen Luftamts als Technisches Amt verselbständigt. Ihm oblag die Entwicklung, Erprobung und Beschaffung des Luftwaffengeräts. Am 1. Februar 1939 wurde es dem neu ernannten und dem Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe nachgeordneten Generalluftzeugmeister (GL) unterstellt, ebenso das seit dem 1. August 1936 bestehende Nachschubamt, dessen Aufgaben am 15. April 1943 auf den dem Generalquartiermeister unterstellten Chef des Nachschubwesens übergingen. Zugleich wurde 1939 die Amtsgruppe Industrie und Wirtschaft zur Durchführung von Entwicklungs- und Beschaffungsaufträgen, für Preiskontrolle, Festsetzung von Lieferbedingungen und Kreditvermittlung unter dem GL eingerichtet. Sie hieß ab Juni 1939 Amtsgruppe Technische Wirtschaft und Haushalt, ab 1941 Industriewirtschaftsamt. 1940/41 wurde zudem ein Planungsamt beim GL geschaffen und zur Steigerung der Produktion von Jagdflugzeugen am 1. März 1944 ein Jägerstab. Dieser unterstand sowohl dem Staatssekretär der Luftfahrt wie dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion, der schließlich die Verantwortung für die Luftwaffenproduktion ganz übernahm, sodaß die Dienststelle des Generalluftzeugmeisters am 29. Juli 1944 aufgelöst wurde, während der Generalinspekteur der Luftwaffe als selbständige Dienststelle weiterbestand. Die Zuständigkeit für die Erprobung, Entwicklung und Übernahme des Geräts ging an den Chef der Technichen Luftrüstung (ChefTLR) über. Inhaltliche Charakterisierung: Vom Stab des Generalluftzeugmeisters und des Chefs Technische Luftrüstung (ChefTLR) sind nur wenige Unterlagen überliefert. Das Kriegstagebuch des Chefs Technische Luftrüstung vom 18. Dezember 1944 bis Kriegsende ist erhalten. Darüber hinaus liegt eine umfangreiche Sammlung von Rundschreiben und Protokollen zu Konferenzen Görings, Milchs, des Generalluftzeugmeisters und des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie des Jägerstabs vor. Ein Großteil der Überlieferung entfällt auf technische Unterlagen sowie Schriftwechsel mit Firmen. Dabei sind insbesondere Rohstoff, Bau- und Beschaffungsprogramme sowie Tabellen über den Flugeugbestand hervorzuheben. Vorarchivische Ordnung: Das nur splitterhaft überlieferte Archivgut stammt aus Aktenrückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamts, von wo es 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurde. Zitierweise: BArch, RL 3/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Fonds · 1816-1866
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell