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Description archivistique
Bilaterale Verträge Deutsches Reich
BILATR · Fonds · 1811 - 1944
Fait partie de Politisches Archiv des Auswärtigen Amts

Die in den Verträgen geregelten Materien sind sehr vielfältig. Häufig kommen vor: Freundschaftsverträge, Handels- und Schifffahrtsverträge, Verträge über Rechtshilfe, Konsularangelegenheiten, über Luftfahrt, mit den Anrainerstaaten auch über Grenzangelegenheiten.

Office des Affaires étrangères
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Fonds · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Thüringisches Oberlandesgericht Jena
6-33-5101 · Fonds · 1850-1949
Fait partie de Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar (Archivtektonik)

Das Oberlandesgericht in Jena nahm am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit auf. Die regionale Zuständigkeit erstreckte sich auf die Gebiete Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie. Die preußischen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück waren der Gerichtshoheit des Oberlandesgerichts Jena zugeordnet. 1921 schied der Freistaat Coburg aus dem Gerichtssprengel des Oberlandesgerichts Jena aus, das Gebiet Sondershausen (Arnstadt-Gehren) gelangte in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Jena. Das Oberlandesgericht Jena war damit oberstes Gericht des ganzen Landes Thüringen mit Ausnahme der Unterherrschaft des Gebietes Sondershausen. 1923 erfolgte dann eine grundlegende Neueinteilung der Gerichtsbezirke, die bis 1945 maßgebend war. Dem Gemeinschaftlichen (bis 1935) Oberlandesgericht Jena unterstanden seitdem die Landgerichte Altenburg, Eisenach, Gera, Gotha, Meiningen, Rudolstadt und Weimar. Das preußische Landgericht Erfurt sowie die in Thüringen liegenden Amtsgerichte Allstedt, Ebeleben mit der Abteilung Schlotheim, Frankenhausen, Greußen und Sondershausen unterstanden dem Preußischen (bis 1935) Oberlandesgericht Naumburg. Seit 1935 war der Oberlandegerichtspräsident gleichzeitig anstelle des aufgehobenen Thüringischen Justizministeriums Justizverwaltungsbehörde in Thüringen. Das Gericht war seit 1934 auch in Erbhof- und Erbgesundheitsgerichtssachen tätig. 1945 wurden die bisher unter dem Oberlandesgericht Naumburg stehenden ehemaligen preußischen Gebiete Thüringens dem Oberlandesgericht Jena unterstellt. Der Sitz des Oberlandesgerichtes wurde im August 1945 nach Gera und 1950 nach Erfurt gelegt. (Bezüglich der weiteren Entwicklung siehe Oberlandesgericht Erfurt). 1. Verwaltung und Geschäftsorganisation 1.1. Geschäftsgang und Registratur 1.1.1. Allgemein 1.1.2. beim Oberlandesgericht 1.1.3. bei den übrigen Gerichten 1.1.5. Register 1.2. Haushalt 1.2.1. Kassen- und Rechnungswesen 1.2.2. Stellenpläne 1.2.3. Gerichtskosten 1.2.4. Gerichts- und Sonderkassen 1.2.5. Verwaltung der Depositen 1.3. Grundstücks- und Bauangelegenheiten 1.3.1. Allgemein 1.3.2. Einzelfälle 1.4. Ehrungen für die Landesherrn der thüringischen Einzelstaaten 2. Personal 2.1. Staatsbeamtengesetz und dessen Durchführung 2.2. Rechts- und Besoldungsverhältnisse 2.2.1. Besoldungsverhältnisse 2.2.2. Warte-, Ruhestands- und Hinterbliebenenfürsorge 2.2.3. Dienststrafsachen 2.3. Personalangelegenheiten 2.3.1. Allgemein 2.3.2. Richter und Staatsanwälte 2.3.3. Gerichtsvollzieher 2.3.4. Personal bei den Gerichtskassen 2.3.5. übriges Personal 2.4. Aus- und Weiterbildung 2.4.1. Allgemein 2.4.2. Ablegung der juristischen Prüfungen 2.4.3. Ausbildung der Referendare 2.5. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, Ehrungen 2.6. Betriebsrat, Deutsche Arbeitsfront, Beamtenbereinigungen 2.7. Personelle Maßnahmen aus Anlass des Krieges 3. Justizwesen und Gerichtsorganisation 3.1. Justizwesen 3.1.1. Begutachtung von Gesetzen 3.1.2. Konferenzen und Tagungen 3.1.3. Rechtspflege 3.1.4. Verhältnis zur NSDAP und deren Gliederungen 3.1.5. Rechtsangelegenheiten von Religionsgemeinschaften und Juden 3.1.6. Justizpressewesen 3.1.7. Rechtshilfe 3.1.8. Maßnahmen aus Anlass des Krieges 3.1.9. Verwaltung feindlichen Vermögens 3.2. Gerichtsverfassung 3.2.1. Allgemein 3.2.2. Verfahrensrecht 3.2.3. Rechtsprechung, Sammlung von Urteilen 3.2.4. Schiedsstreitsachen, Beschwerden gegen Gerichte 3.2.5. Schöffen und Geschworenen 3.2.6. Sachverständige und Gerichtsärzte 3.2.7. Schiedsmannswesen 3.2.8. Rechtsanwaltschaft 3.2.9. Mitwirkung in Disziplinarsachen 3.3. Gerichtsorganisation 3.3.1. Allgemein 3.3.2. Reichsgericht, Volksgerichtshof 3.3.3. Oberlandesgericht Jena 3.3.4. Sondergerichte 3.3.5. Schwurgerichte 3.3.6. Landgerichte 3.3.7. Amtsgerichte 3.3.8. Kammer für Handelssachen 3.3.9. Erbgesundheitsgerichte 3.3.10. Anerbengerichte 3.3.11. Arbeitsgerichte 3.3.12. Pachteinigungsämter 4. Zivilsachen 4.1. Recht der Schuldverhältnisse 4.2. Haftpflicht des Staates, Schadenersatzansprüche, Zivilstreitigkeiten des Staates 4.3. Sachenrecht 4.4. Ehe- und Familienrecht 4.5. Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht 4.6. Erbrecht 4.7. Freiwillige Gerichtsbarkeit 4.7.1. Allgemein 4.7.2. Personenstandsangelegenheiten 4.7.3. Registerangelegenheiten 4.7.4. Grundbuchwesen 4.8. Handels- und Wirtschaftssachen 4.9. Gesundheitswesen 4.9.1. Allgemein 4.9.2. Erbgesundheitspflege 4.9.3. Erbgesundheitsgericht 4.9.4. Erbgesundheitsobergericht Jena 4.9.5. Einzelfälle 4.10. Bodenrecht 4.10.1. Fideikommisse 4.10.2. Fideikommisse: Freiherr von Wangenheim 4.10.3. Bildung von Schutzforste 4.10.4. Erbhofrecht 4.10.5. Anerbengerichte 4.10.6. Landwirtschaftliches Entschuldungsverfahren 4.11. Stiftungen 5. Strafsachen 5.1. Strafrecht 5.2. Strafverfahren 5.3. Strafrechtspflege 5.4. Strafrechtspflege gegen Jugendliche 5.5. Strafregisterangelegenheiten 5.6. Gnadenrecht 5.7. Strafvollstreckung und Strafvollzug 5.8. Aufgaben der Polizei 6. Staatsgerichtshof von Thüringen Umfang: 30,0 lfm.