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Archival description
BArch, R 1003 · Fonds · 1893-1915
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1885 Erteilung eines kaiserlichen Schutzbriefs für die Erwerbungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, 1885-1890 Verwaltung durch die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft unter Carl Peters; 1891 Übernahme der direkten Verwaltung durch das Deutsche Reich; 1916 Zurückweichen der Schutztruppe vor den britisch-belgischen Truppen und Zusammenbruch der deutschen Verwaltung, Beendigung des Kriegs in Deutsch-Ostafrika im November 1918. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Originalbestand Behörden des deutschen Schutzgebietes Deutsch-Ostafrika befindet sich im Nationalarchiv von Tansania in Daressalam. Auswahlweise ließ das Zentrale Staatsarchiv in Potsdam 33 Bestandsergänzungsfilme für den Zeitraum 1900 bis 1916 aus diesem Bestand anfertigen. Die im Online-Findbuch beschriebenen 5 Archivalieneinheiten gelangten vermutlich mit anderen kolonialen Überlieferungen in das Reichsarchiv und 1950 in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Archivische Bearbeitung Zu den Im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam verzeichneten Restakten entstand eine Findkartei, deren Informationen im Jahre 2002 in der Datenbank des Bundesarchivs gespeichert wurden. Zu den Bestandsergänzungsfilmen wurde im Jahre 2003 ein Findbuch (R 1003 FC) erstellt. Inhaltliche Charakterisierung: Kaiserliches Gouvernement Daressalam; Kaiserliche Residenturen Bukobas, Gitega, Ruanda, Urundi; Kaiserliche Bezirksaußenstelle Umbulu; Kaiserliche Verwaltungsnebenstelle Usumbura; Personalakten. Erschließungszustand: Findbuch 2003; Online-Findbuch 2005 Zitierweise: BArch, R 1003/...

BArch, RW 51 · Fonds · 1891-1918
Part of Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

62193 · File · 1901-01-01 - 1906-12-31
Part of Süddeutsche Zeitung Photo

Das Kommando der Schutztruppe in Daressalam, v.li.n.re.: Zahlmeister Fritsch, Hauptmann Freiherr Kurt von Schleinitz, Oberleutnant Wendland, Gouverneur Major Graf Adolf von Götzen, Oberleutnant Abel, Hauptmann Johannes und Feldwebel Triebel. Graf Adolf von Götzen war von 1901 bis 1906 Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. / Fotograf: Scherl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/133 · Fonds · 1879-1938
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie Georg von Körblings: Georg von Körbling kam am 12.5.1856 als Sohn des bayerischen Genie-Oberleutnants und späteren Obersten Ignaz Körbling und dessen Frau Auguste, geb. Hausmann, in Würzburg zur Welt. Mit 13 Jahren wurde von Körbling in die Bayerische Kadettenschule in München aufgenommen, in der er eine fünfjährige militärische Ausbildung erhielt. 1874 trat er als Fahnenjunker in württembergische Dienste und stieg in der Vorkriegszeit zum Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm König v. Preußen (2. Württ. Nr. 120) in Ulm auf (22.4.1912). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war von Körbling in den Argonnen (Frankreich) eingesetzt, erkrankte jedoch bereits im September 1914 an der Ruhr und kehrte nach Ulm zurück. Der Wechsel von Dienst- und Krankheitsphasen durchzog daraufhin seine gesamte, ausschließlich an der Westfront bzw. in Württemberg verbrachte Kriegszeit: Ab Dezember 1914 übernahm von Körbling das Kommando über die Stellvertretende 53. Infanterie-Brigade in Ulm und wurde anlässlich des kaiserlichen Geburtstags (27.1.1915) zum Generalmajor befördert. Im Februar 1915 kehrte er als Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 120 wieder an die französische Front zurück und erhielt im April 1915 das Kommando über die 53. Infanterie-Brigade. Mit dieser Einheit war von Körbling zunächst in den Argonnen, ab Januar 1916 in Flandern und ab Juli 1916 an der Somme (Frankreich) eingesetzt. Aufgrund einer erneuten Erkrankung wurde von Körbling im September 1916 zu den Offizieren von der Armee versetzt und im Oktober 1916 zum Kommandeur zur I. Stellvertretenden 54. Infanterie-Brigade in Ulm ernannt. Nach einem Jahr meldete er sich nochmals an die französische Front. Er befehligte ab November 1917 die preußische 37. Reserve-Infanterie-Brigade, seit März 1918 die in Lothringen eingesetzte 202. Infanterie-Division. Bereits im Juni 1918 erkrankte von Körbling jedoch erneut und wurde wiederum zu den Offizieren von der Armee abgeordnet. Nach seiner Beförderung zum Generalleutnant (18.7.1918) übernahm er vom 20. Juli bis zum 16. Oktober 1918 den Vorsitz einer OHL-Kommission beim Stab der Armeeabteilung B. Von Körbling schied im Juli 1919 aus dem Militärdienst aus. Während seiner militärischen Laufbahn erhielt von Körbling mehrere hohe deutsche und nichtdeutsche Auszeichnungen, so u.a. den Orden der Württembergischen Krone, der mit dem persönlichen Adel verbunden war (3.5.1911), das Eiserne Kreuz 1. Klasse (2.10.1914), den Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern (27.12.1916), den Bulgarischen Alexanderorden (8.8.1917) und das Österreichische Militärverdienstkreuz 2. Klasse (6.12.1917). In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches beschäftigte sich von Körbling unter anderem mit der Publikation von Zeitungsartikeln und Vorträgen über seine Kriegserlebnisse. Als Kommandeur eines kaiserlichen Leibregiments hatte er bereits in der Vorkriegszeit an Neujahrsempfängen des Kaisers teilgenommen. Aus diesem Grund wurde von Körbling im Jahr 1929 anlässlich des 70. Geburtstags Wilhelms II. zu einem Festmahl nach Doorn (Niederlande) eingeladen. Von Körblings Besuch in Doorn wird in seinen autobiografischen Schriften erwähnt. Georg von Körbling war seit 1886 mit Adelinde von Fischer verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen einer (Theobald) im Jahr 1887 kurz nach der Geburt verstarb. Georg von Körbling starb am 27.1.1942 in Ulm. 2. Zur Biografie Alfred Körblings: Alfred Theobald Lukas Karl Körbling wurde am 19. Januar 1889 als zweiter Sohn Georg von Körblings und seiner Frau Adelinde in Weingarten geboren. Körblings militärische Ausbildung begann im Frühjahr 1902, als er zunächst in das preußische Kadettenhaus Karlsruhe und schließlich in die Hauptkadettenanstalt Großlichterfelde eintrat. 1908 wurde er als Leutnant zum Grenadierregiment Nr. 123 nach Ulm versetzt und verblieb dort mit kurzer Unterbrechung bis zum Jahr 1913. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wechselte Körbling im Frühjahr 1913 zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und trat im Herbst 1913 bei der 10. Feldkompanie in Daressalam seinen Dienst an. Bereits einen Monat später wurde er zur 1. Feldkompanie in Arusha in der Nähe des Kilimandscharo versetzt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm Körbling an Einsätzen gegen die Ugandabahn in Britisch-Ostafrika und im Nordosten des deutschen Schutzgebietes teil. Im Jahr 1916 erkrankte er an diversen Tropenkrankheiten, so dass er nach dem Rückzug der deutschen Truppen im Herbst 1916 wegen Transportunfähigkeit den britischen Einheiten übergeben wurde. Nach Aufenthalten in mehreren Lazaretten und Lagern kam Körbling 1918 in ein britisches Kriegsgefangenlager auf Malta. 1919 kehrte er nach Ulm zurück und schied 1920 im Rang eines Hauptmanns aus der Armee aus. Alfred Körbling erhielt im Ersten Weltkrieg u.a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse (2.9.1916). In der Weimarer Republik begann Körbling nach verschiedenen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich ein Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim, das er 1926 mit einem Diplom abschloss. Vom Jahr 1927 an leitete Körbling die Heeresfachschule für Landwirtschaft in Tübingen und erhielt am 1.1.1930 eine Planstelle als Fachstudienrat. Parteipolitisch schloss sich Körbling bereits in der Weimarer Republik der NSDAP an und nahm in deren Gliederungen den Rang eines Sturmbannführers ein. Alfred Körbling war seit 1919 mit der Generalstochter Erna Zöller verheiratet und hatte drei Töchter. Er starb am 22.7.1933 in Tübingen an Herzlähmung. 3. Zum Nachlass Georg von Körblings und Alfred Körblings: Unterlagen aus dem Nachlass Georg von Körblings, vor allem Kriegstagebücher, Vortragsmanuskripte und Druckschriften, wurden wenige Monate nach dem Tod des Generals im Juni 1942 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Diese Dokumente gingen 1945 in den Besitz des Hauptstaatsarchivs Stuttgart über. Im Jahr 1955 führte Alfons Beiermeister eine Verzeichnung der Archivalien durch. Im Frühjahr 2011 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart Reproduktionen von Unterlagen Georg von Körblings und Alfred Körblings anfertigen, die sich im Besitz von Ilse Hames, der ältesten Tochter Alfred Körblings befinden. Es handelte sich um Fotodokumente und autobiografische Schriften Georg von Körblings sowie Fotografien Alfred Körblings. Die Ergänzung des Nachlasses M 660/133 durch neue Dokumente machte eine Neuverzeichnung erforderlich. Diese wurde im August 2011 von Archivreferendar Michael Ucharim, M.A. unter der Leitung von Dr. Wolfgang Mährle durchgeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 17 Büschel. Die 2011 übernommenen Dokumente erhielten die Büschelnummern 1-4 und 13-14. 4. Quellenhinweise: Georg von Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1111; M 703 R233N1-6, R191N31, R191aN17; M 707 Nr. 827, 828; M 743/2 Bü 270; Alfred Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1109; StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2140/143; Adelinde von Körbling: StAS: Wü 42 T 9 Nr. 69; Erna Körbling: StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2568/615. Stuttgart , im August 2011 Dr. Wolfgang Mährle Michael Ucharim, M.A.