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Chef der Heeresarchive (Bestand)
BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

BArch, RM 1 · Bestand · (1808) 1849-1889
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt. Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4). Bestandsbeschreibung: Die im Kurfürstentum Brandenburg und später im Königreich Preußen aufgebaute Flotte geriet im späten 18. Jahrhundert in Verfall. Anfang des 19. Jahrhunderts war Preußen keine Seemacht. Erst ab 1811/13 wurden wieder konsequent Seefahrzeuge zur Küstenverteidigung angeschafft und darüber hinausgehende Pläne entwickelt. Mit Schreiben vom 14.11.1817 wurden die anderen Seemächte über die neue preußische Kriegsflagge in Kenntnis gesetzt. Die Zuständigkeit für Marineangelegenheiten lag beim Preußischen Kriegsministerium, in welchem schließlich ab 1848 eine Abteilung für Marine-Angelegenheiten bestand. Parallel bestand eine Technische Marine-Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen. Mit einer entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 5.9.1848 wurde die Königlich Preußische Marine gebildet und in der Folge entsprechend Kriegsschiffe zum Teil zum Bau in Auftrag gegeben, zum Teil gekauft oder auch von der Flotte des Deutschen Bundes übernommen. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 14.11.1853 wurde die Königlich Preußische Admiralität als nunmehr eigenständige höchste Marinebehörde eingerichtet. Chef der Admiralität war der Preußische Ministerpräsident. Die Admiralität bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Abteilungen (für Kommandoangelegenheiten; für technische Angelegenheiten; für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten). Mit dem 30.3.1854 wurde schließlich der bisherige Leiter der Technischen Marine-Kommission, Prinz Adalbert von Preußen, zum "Admiral der preußischen Küsten" und Oberbefehlshaber der Preußischen Marine ernannt. Am 14.3.1859 wurde die Admiralität umorganisiert und in zwei Abteilungen gegliedert (Marineverwaltung; Oberkommando). Bald darauf erfolgte jedoch eine grundsätzliche Umorganisation. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 16.4.1861 wurde die Admiralität aufgelöst und an ihrer Statt das Preußische Marineministerium gebildet. Dieses wurde in Personalunion vom Preußischen Kriegsminister geführt. Mit dem 25.6.1867 ging die Preußische Marine zusammen mit den Seestreitkräften der anderen deutschen Staaten an den Norddeutschen Bund. Die Bezeichnungen in der Folgezeit sind uneinheitlich. In der Forschung ist die Bezeichnung Norddeutsche Bundesmarine gängig. Die Schiffe führten nun auch entsprechend die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes. Die Reichsverfassung vom 20.4.1871 definierte die Marine als Reichsangelegenheit und sprach sowohl von "Reichsmarine" als auch von "Kaiserlicher Marine". Durch eine entsprechende Weisung Kaiser Wilhelms I. an den Chef der neuen Oberbehörde für die Marine vom 1.2.1872 wurde die Marine von diesem Tag an als "Kaiserliche Marine" bezeichnet. Aus dem Preußischen Marineministerium wurde damit die Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Die Admiralität blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurde die Admiralität zum 1.4.1889 aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Kaiserliches Marinekabinett (s. RM 2), Reichsmarineamt (s. RM 3), Oberkommando der Marine (s. RM 4). Inhaltliche Charakterisierung: Das Registraturgut der Admiralität gliedert sich in folgende Sachgebiete: Zentrale Angelegenheiten: Reichs- und Staatsverwaltung, Organisation und Dienststellenverwaltung, Admiralitätsrat, Kabinettsordres, Öffentlichkeitsarbeit, Marineverordnungsblätter, Kommandoangelegenheiten, Militärpolitische Angelegenheiten, Flottenpolitik, Indiensthaltung von Kriegsschiffen, Schiffsentsendungen, Personalwirtschaft, Mobilmachungsangelegenheiten, Organisation und Dienstbetrieb der Behörden und Marineteile an Land, Militärische Ausbildung, Unterricht, Bildungswesen, Flottentaktik und Übungen, Küstenbefestigung, Signalwesen, Transportangelegenheiten, Handelsmarine, fremde Marinen, Technische Angelegenheiten: Erwerb fertiger Schiffe, Allgemeine technische Angelegenheiten des Kriegsschiffbaus, Reparaturen, Schiffbau, Maschinenbau, Artillerie und Torpedowaffe, Hafen-, Land- und Wasserbau, Verwaltungsangelegenheiten: Etatangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen, Gehälter und Gebührnisse, Natural- und Geldverpflegung, Garnisonsbau, Garnisonsverwaltung, Uniformen und Bekleidung, Wohnungsangelegenheiten und Servis, Pensionen, Unterstützungen, Versorgung, Schulangelegenheiten und Seelsorge. In geringem Umfang sind ferner belegt: Justizangelegenheiten, Medizinalwesen, Hydrographische Angelegenheiten, Erwerb und Aufbau des Jadegebietes (Wilhelmshaven). Der Bestand enthält als Vorakten auch die Überlieferung der Spitzenbehörden der preußischen und der Norddeutschen Marine. Erschließungszustand: Invenio Vorarchivische Ordnung: Das zuvor streng nach Kommando- und Verwaltungsakten getrennte Registraturgut wurde in der als Einheitsbehörde organisierten Admiralität weitgehend vermischt. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs108,0 lfm 4020 AE ca. 900 Großformate Zitierweise: BArch, RM 1/...

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

BArch, RW 35 · Bestand · 1939-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Der Militärbefehlshaber Frankreich übte die oberste Gewalt in den seit 1940 besetzten Teilen Frankreichs aus, jedoch mit Ausnahme der Departements in Elsaß und Lothringen, die Chefs der Zivilverwaltungen unterstellt wurden, und der Departements Nord und Pas de Calais, für die der Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich zuständig war (siehe dazu auch die nachfolgend aufgeführten Anlagen). Der Schwerpunkt der Aufgaben des Militärbefehlshabers lag weniger auf militärischem Gebiet (z. B. Abwehr feindlicher Landungsversuche, Küstensicherung) als vielmehr auf dem der Verwaltung und Wirtschaft. Nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs 1942 nahm der Deutsche General beim Oberbefehlshaber West in Vichy die militärischen Belange wahr. Anlagen: 1. Gliederung der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 29. Juli 1940) 2. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand von Ende November 1941) 3. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand vom 1. November 1942) 4. Gliederungsplan der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 1. März 1944) 5. Einsatz der Feldkommandanturen im besetzten Gebiet Frankreichs (Stand vom 15. März 1941) 6. Einsatz der Oberfeldkommandanturen, Feldkommandanturen, Deutsche Haupt- und Verbindungsstäbe, Außenstellen und Platzkommandanturen (Stand vom 1. August 1944) Inhaltliche Charakterisierung: Der Umfang der durch Kriegseinwirkung verlorengegangenen Unterlagen ist nicht genau bekannt. Von den ins Bundesarchiv gelangten Unterlagen stammt mehr als die Hälfte aus dem Verwaltungsstab des Militärbefehlshabers (Tätigkeitsberichte, Kontrolle der französischen Gesetzgebung, Rechtspflege, Polizeiangelegenheiten, Lenkung der französischen Wirtschaft, Bergbau, Arbeitseinsatz, Erfassung von aus deutscher Sicht interessanten Unterlagen in französischen Bibliotheken und Archiven). Vom Schriftgut des Kommandostabes verdienen die allgemeinen Tätigkeitsberichte besondere Erwähnung. Hinzu kommen Befehle, Anordnungen und Berichte aus den Militärverwaltungsbezirken und wenige Schriftgutsplitter des Nachrichtenerkundungsstabes über die Nachrichtenanlagen der Maginotlinie. Der Bestand enthält Material gemäß folgender Gliederung: 1. Stammtafeln 2. Kommandostab Militärbefehlshaber Frankreich 2.1 Befehlshaber 2.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 2.2.1 Organisation und territoriale Verwaltung 2.2.2 Operative Planungen 2.2.3 Lageberichte 2.2.4 Militärische Sicherung der besetzten Gebiete 2.2.5 Fernsprechverzeichnisse 2.2.6 Sonstige Unterlagen 2.2.7 Abt. Ia/Stopi (Pionierwesen) 2.2.8 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 2.2.9 Abt. Ia/Mil.Geo. (Militärgeographie) 2.3 Abt. Ib (Versorgung und Nachschub) 2.3.1 Abt. Ib (1) (Unterbringungsangelegenheiten) 2.3.2 Abt. Ib (3) (Strafvollzug) 2.3.3 Abt. Ib/VOLS (Luftschutz) 2.4 Abt. Ic (Politische Beratung, Stimmung, Abwehr) 2.5 Abt. IIa (Personalfragen) 2.6 Oberquartiermeisterabteilung Paris/Frankreich 2.7 Höherer Nachrichtenführer 2.8 Oberstkriegsgerichtsrat 2.9 Abt. IVa (Intendant) 2.10 Deutsche Arbeitsfront/Amt Heer - Obmann beim Militärbefehlshaber Frankreich 2.11 Propaganda-Abteilung 2.12 Hauptquartier 3. Militärverwaltung 3.1 Chef der Militärverwaltung 3.1.1 Organisation 3.1.2 Tätigkeitsberichte 3.1.3 Einsatzberichte 3.2 Zentralabteilung der Militärverwaltung 3.2.1 Organisation 3.2.2 Lageberichte 3.2.3 Stabsbefehle 3.2.4 Abwehrangelegenheiten 3.2.5 Personalwesen 3.2.6 Verschiedenes 3.3 Zahlmeisterei 3.4 Armeefeldpostmeister beim Chef Militärverwaltung 3.5 Abteilungen Verwaltung 3.5.1 Allgemeine Verwaltung (Abt. V 1) 3.5.1.1 Allgemeine und innere Verwaltung (Gruppe V 1/1) 3.5.1.1.1 Ausarbeitungen 3.5.1.1.2 Verwaltungsmaßnahmen 3.5.1.1.3 Polizeiangelegenheiten 3.5.1.2 Kultur- und Kunstverwaltungen (Gruppe V 1/2) 3.5.1.2.1 Kunstschutz - Einsatzstab Rosenberg 3.5.1.2.2 Ref. Archivwesen 3.5.1.2.2.1 Lageberichte 3.5.1.2.2.2 Innerer Dienstbetrieb 3.5.1.2.2.3 Gutachten, Ausarbeitungen, Vorträge und Presseartikel 3.5.1.2.2.4 Aufsicht über das französische Archivwesen 3.5.1.2.2.5 Außenstelle des Archivschutzes 3.5.1.2.2.6 Schriftwechsel mit dem Generaldirektor der Staatsarchive - Kommissar für den Archivschutz 3.5.1.2.2.7 Deutsche Archivalienrückforderungen 3.5.1.2.2.8 Archivflüchtungen und Rückführungen 3.5.1.2.2.9 Maßnahmen in Elsaß/Lothringen 3.5.1.2.2.10 Luxemburg 3.5.1.2.2.11 Inventarisierung und Kopierung von Archivalien 3.5.1.2.2.12 Archives Nationales 3.5.1.2.2.13 Ministerialarchive 3.5.1.2.2.13.1 Kriegsministerium 3.5.1.2.2.13.2 Außenministerium 3.5.1.2.2.14 Gemeinde- und Départementalarchive 3.5.1.2.2.15 Rheinland 3.5.1.2.3 Ref. Bibliotheksschutz 3.5.1.2.3.1 Bibliothèque Nationale 3.5.1.2.3.2 Institute und Bibliotheken 3.5.1.3 Verkehr (Gruppe V 1/3) 3.5.2 Justiz (Abt. V 2) 3.5.2.1 Justizverwaltung und allgemeine Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/1) 3.5.2.1.1 Berichte und Personalwesen 3.5.2.1.2 Verwaltungsangelegenheiten 3.5.2.1.3 Völkerrecht und Repressalien 3.5.2.1.4 Französische Gesetzgebung, Rechtshilfe und Verwaltung 3.5.2.1.5 Strafrechtsangelegenheiten 3.5.2.1.6 Polizeimaßnahmen 3.5.2.2 Wirtschaftliche Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/2) 3.5.2.2.1 Beschlagnahmen und Wiedergutmachung 3.5.2.2.2 Verschiedenes 3.5.3 Finanzen (Abt. V 3) 3.5.3.1 Finanzverwaltung (Gruppe V 3/1) 3.5.3.1.1 Zoll- und Grenzfragen 3.6 Abteilungen Wirtschaft 3.6.1 Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Wirtschaftstransporte (Abt. Wi I) 3.6.1.1 Erlasse, Tagesmeldungen, Tätigkeitsberichte 3.6.1.2 Besondere Wirtschaftsanordnungen 3.6.1.3 Allgemeine Angelegenheiten und Entjudung (Gruppe Wi I/1) 3.6.1.3.1 Entjudung der Wirtschaft (Ref. Wi I/1b) 3.6.1.3.2 Treuhand- und Revisionswesen (Ref. Wi I/1c) 3.6.1.3.2.1 Kommissarische Verwaltung 3.6.1.3.2.2 Wirtschaftsprüfungen 3.6.1.4 Feindvermögen (Gruppe Wi I/2) 3.6.1.5 Statistik (Gruppe Wi I/3) 3.6.1.6 Wirtschaftstransporte (Gruppe Wi I/4) 3.6.1.7 Auftragsverlagerung und Kriegsrisiko 3.6.1.8 Schwarzer Markt 3.6.1.9 Firmentätigkeit in Frankreich und Deutschland 3.6.1.10 Verschiedenes 3.6.2 Gewerbliche Wirtschaft (Abt. Wi II) 3.6.2.1 ROGES, Rohstoffhandelsgesellschaft m.b.H. - Rohstoffeinkauf in Frankreich 3.6.2.2 Bergbau- und Kohlewirtschaft, Steine und Erden (Gruppe Wi II/A) 3.6.2.2.1 Kohle und Torf - Förderung, Planung, Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/1) 3.6.2.2.1.1 Lageberichte 3.6.2.2.1.2 Versorgungsbetriebe 3.6.2.2.1.3 Preisregelung 3.6.2.2.1.4 Statistik 3.6.2.2.2 Erz und Salz - Förderung und Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/2) 3.6.2.2.3 Steine und Erden (Ref. Wi II/A/3) 3.6.2.2.4 Kali (Ref. Wi II/A/4) 3.6.2.2.5 Kolonialbergbau 3.6.2.2.6 Personalwesen, Löhne, Streiks 3.6.2.2.7 Verschiedenes 3.6.2.3 Mineralölwirtschaft (Gruppe Wi II/B) 3.6.3 Ernährung und Landwirtschaft (Abt. Wi III) 3.6.4 Forst- und Jagdwesen (Abt. Wi IV) 3.6.5 Außenhandel, Geld- und Versicherungswesen (Abt.Wi V) 3.6.6 Preisregelung (Abt. Wi VI) 3.6.7 Arbeitseinsatz und Sozialwesen (Abt. Wi VII) 3.6.7.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland, innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B) 3.6.7.1.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland (Gruppe Wi VII/B/I) 3.6.7.1.2 Innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B/II) 3.6.7.2 Sozialversicherung und Lohngestaltung (Gruppe Wi VII/C) 3.6.8 Finanzen (Abt. Wi VIII) 3.6.8.1 Lageberichte 3.6.8.2 Allgemeines 3.6.8.3 Steuern 3.6.8.4 Haushaltswesen 4. Militärverwaltungsbezirke 4.1 Militärverwaltungsbezirk Paris 4.2 Militärverwaltungsbezirk A (Nordwestfrankreich) 4.2.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.2.2 Abt. Ic (Abwehr) 4.2.3 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.2.4 Abt. IIa (Personalfragen) 4.2.5 Quartiermeister 4.2.6 Nachrichtenführer 4.2.7 Abt. III (Gericht) 4.2.8 Abt. IVa (Intendant) 4.2.9 Abt. IVb (Sanitätswesen) 4.3 Militärverwaltungsbezirk B (Südwestfrankreich) 4.3.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.3.2 Abt. IIa (Personalfragen) 4.3.3 Quartiermeister 4.3.4 Nachrichtenführer 4.3.5 Abt. IVa (Intendant) 4.3.6 Verschiedenes 4.4 Militärverwaltungsbezirk C (Nordostfrankreich) 4.4.1 Organisation 4.4.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.4.3 Abt. Ic (Abwehr) 4.4.4 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.4.5 Quartiermeister 4.4.6 Abt. IVa (Intendant) 4.4.7 Pioniere 4.4.8 Verschiedenes 4.5 Kommandant des Heeresgebietes Südfrankreich 4.5.1 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 4.5.2 Quartiermeister 4.5.3 Abt. Verwaltung und Wirtschaft 4.6 Militärverwaltungsbezirk Bordeaux Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 1220 AE Zitierweise: BArch, RW 35/...

BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

BArch RW 61 · Sammlung · 1900-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Hoepfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Mit Eintreffen in China übernahm Lessel gemäß entsprechendem Befehl vom 27. Juli auch den Oberbefehl über das Marine-Expeditionskorps und über alle anderen an Land eingesetzten Marineeinheiten.. Die Alliierten hatten sich zwischenzeitlich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise BArch RW 61/...

Ostasiatisches Expeditionskorps
BArch, RW 61 · Bestand · 1900-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung: Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise: BArch, RW 61/...

BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

"Völkerrechtliche Angelegenheiten": Bd. 18
BArch, RM 5/2518 · Akt(e) · (März-Mai) Juni-Juli 1915
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Auszug aus Denkschrift des Bundes Neues Vaterland "Sollen wir annektieren?", o. Dat. "Deutsche Kolonialzeitung, 1. Sonderbeilage zu Nr. 7". Druck, 20.1.1915 Brit. Parlamentsdrucksachen betr. Behandlung der Kriegsgefangenen in England u. Deutschland während der ersten acht Monate des Krieges, und Schriftwechsel mit dem amerikanischen Botschafter (in London) wegen der Behandlung brit. Kriegsgefangener Preußisches Kriegsministerium: Immediatvortrag betr. "sämtliche zugunsten deutscher Kriegs- und Zivilgefangener ergriffenen Maßnahmen". Druck, 7.7.1915 Preußisches Kriegsministerium: "Beschäftigung der Kriegsgefangenen". Druck, 15.4.1915 "Statistik amerikanischer Metalltransporte von Aug. bis Dez. 1914". Druck, o. Dat.