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Dokumente
Gouvernement von Kamerun
BArch R 175-I · Bestand · 1884-1916
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung Bestandsgeschichte Bei dem gesamten Aktenbestand handelte es sich im wesentlichen um die Altaktenregistratur des Gouvernements von Buea. die bei der Räumung im Jahre 1914 dort zurückgelassen worden war. Der Bestand wurde später auf die englische Verwaltung in Buea und auf die französische Verwaltung in Yaounde aufgeteilt und im Jahre 1974 im Nationalarchiv in Yaounde zusammengeführt. Nach der Räumung von Yaounde am 1. Januar 1916 gelangten die Akten nach Vernichtung der nichtbenötigten Teile nach Spanisch-Muni, von dort über Fernando Poo an den Sitz des Gouvernements der Botschaft Madrid. 1919 wurden die Akten in das Reichsarchiv überführt. wo ein großer Teil als nicht aufbewahrungswürdig vernichtet wurde. Der Rest fiel einem Bombenangriff auf Potsdam am 20. April 1945 zum Opfer. Somit bilden die im Nationalarchiv in Yaounde verwahrten Akten - neben den erhalten gebliebenen Akten des Reichskolonialamtes - die einzige amtliche schriftliche Überlieferung über die Zeit der deutschen Kolonialherrschaft in Kamerun. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Bemühungen des Bundesarchivs um die Sicherung und Verfilmung der in Kamerun lagernden Akten aus der Zeit der deutschen Kolonialverwaltung reichen bis in das Jahr 1970 zurück. Durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaft konnte das Bundesarchiv dem Direktor des Nationalarchivs in Yaounde Kamerun anbieten, einen deutschen Archivar für begrenzte Zeit nach Kamerun zu entsenden, um zusammen mit einheimischem Personal die deutschen Bestände zu ordnen und zu verzeichnen. Am 6. August 1971 wurde dem Vorhaben zugestimmt. Nach Lösung diverser organisatorischer, finanzieller und personeller Probleme konnte das Vorhaben in den Jahren 1974/75 realisiert werden. In einem sich anschließenden Projektabschnitt, beginnend im Jahre 1983, sollte auf dem Wege des Mikrofilmaustausches der Aktenbestand verfilmt werden, wobei die technische Ausrüstung dem Nationalarchiv überlassen werden sollte, nachdem während der Verfilmungsaktion einheimisches Personal entsprechend geschult wurde. Die in Kamerun belichteten Filme wurden im Bundesarchiv entwickelt, kontrolliert und dupliziert. Das Nationalarchiv in Yaounde erhielt einen Duplikatfilm.