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Description archivistique
Amtsgericht Ludwigsburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 281 I · Fonds · 1806-1943 (Vorakten ab 1799)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Als in den Jahren 1947/48 die Akte der Justizbehörden von Dr. jur. Alfons Bogenrieder geordnet und verzeichnet wurden, umfasste der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg nur 5 Büschel, die jetzigen Nr. Z 297-301, die im Jahr 1893 über die Archivdirektion dem Staatsfilialarchiv übergeben worden waren. Bei der Ordnung wurden jedoch auch die Akten des Stadtgerichts Ludwigsburg von 1806-1819 (jetzige Nr. Z 101-296), die im August 1942 von dem Archivpfleger des Kreises Ludwigsburg an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden waren, zu dem Bestand Amtsgericht Ludwigsburg gelegt. Das Stadtgericht Ludwigsburg (Bestand A 372a), das vor 1806 Zivilgericht I. Instanz für die Stadt, Zivilberufungsinstanz und Kriminalgericht I. Instanz für das Amt Ludwigsburg war, erhielt zwar im Königreich eine veränderte Zuständigkeit (vgl. Wintterlin, Behördenorganisation Bd. I S. 56, 202 ff.). Seiner Struktur und verfassungsrechtlichen Stellung nach unterschied es sich jedoch wesentlich von dem Amtsgericht Ludwigsburg, das erst durch die Gerichtsorganisationsgesetze (IV. Edikt über die Rechtspflege in den unteren Instanzen vom 31. Dez.1818) ins Leben trat. Dessen ungeachtet wurden die Akten des Stadtgerichts bei dem vorliegenden Bestand belassen, weil auf diese Weise die Kontinuität der Entwicklung nach 1806 noch gewahrt werden konnte, andererseits dies Akten sich in der Systematischen Gesamtübersicht der Bestände schlecht einreihen ließen. Zu den vorgenannten Akten kamen dann am 9. Febr. und 7. Okt.1954 zwei Ablieferungen des Amtsgerichts Ludwigsburg an das Staatsarchiv. Dies machte eine Neubearbeitung des ganzen Bestandes erforderlich, die 1954/55 von K. Lenth zunächst unter Leitung von Oberarchivrat Dr. Grube, dann von Staatsarchivrat Dr. Stemmler durchgeführt wurde. Die beim Amtsgericht Ludwigsburg liegenden archivreifen Akten, die trotz dort bereits vorgenommener Ausscheidungen noch sehr umfangreich waren, sind nur in Auswahl aus den verschiedenen Rechtsgebieten übernommen worden. Für die Auswahl waren die von der Staatl. Archivverwaltung für das Justizministerium ausgearbeiteten Richtlinien über die Aktenausscheidung bei den Justizbehörden (vgl. Die Justiz 1955, S. 123.) maßgebend. Einzelne der abgelieferten Vorgänge sind unvollständig, da ein Teil der Akten vom Amtsgericht bereits ausgeschieden worden war. Die Gliederung des Bestandes in dem vorliegenden Repertorium folgte im wesentlichen den "Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für Akten, Register und Urkunden bei den Justizbehörden" von 1953. Der Bestand des Amtsgerichts Ludwigsburg wurde als erster in der Reihe der 1954 angelaufenen Ablieferungen der Amtsgerichte bearbeitet. Um auch für die Verzeichnung und Ausscheidung der Akten von den übrigen Amtsgerichten Richtlinien zu erhalten, wurde über die bei der Ordnung und Verzeichnung des vorliegenden Bestandes gemachten Erfahrungen von K. Lenth ein Erfahrungsbericht verfasst (vgl. Kanzleiakten Qu. 262/1955). Der Bestand umfaßt 572 Büschel in 13 lfd. m. Ludwigsburg, April 1955 Nachtrag: Bd 51-68: Zugang 1996/63 vom Amtsgericht Ludwigsburg Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Benutzungshinweis: Bei Bestellungen ist die vollständige Signatur anzugeben, d.h. mit dem Zusatz * (für Allgemeines und Justizverwaltungssachen) und Z (für Zivilsachen). Zur Bestellung der übrigen Archivalien ist lediglich die Bestellnummer erforderlich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/20 II · Fonds · 1865-2013
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/23 I · Fonds · 1866-1987
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

: Der Bestand FL 300/23 I Amtsgericht Neresheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Registerakten der Abteilung HRA des Amtsgericht Neresheim, welche bisher in 4 Sammelbunden zusammengefasst waren und im Rahmen einer umfassenden Erschließung von Registerunterlagen der Amtsgerichte nach Registernummern einzeln verzeichnet wurden, sowie Bände zum Handelsregister und zum Genossenschaftsregister aus den Zugängen 2006/31, 2006/37, 2006/40. Da der Zuständigkeitsbereich des Gerichtsbezirks Neresheim - ebenso wie der des Amtsgerichts Ellwangen (siehe Bestand FL 300/9 II) - für Registersachen auf das Amtsgericht Aalen übertragen wurde, kamen die Neresheimer Registerbände über das Amtsgericht Aalen ins Archiv. Bei den Bänden zum Handelsregister liegt eine ältere Schicht vor, die zwischen E/HRE (Einzelfirmen) und G/HRG (Gesellschaftsfirmen) unterscheidet; die späteren Bände sind wie gewohnt nach HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) getrennt geführt. Der Bestand enthält zum Genossenschaftsregister nur Bände; Vereinsregisterunterlagen des Amtsgerichts Neresheim wurden bisher nicht abgeliefert. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2008 Frau Sirin Özet unter Leitung von Archivamtfrau Ute Bitz, welche auch die Verzeichnung der Bände besorgte. Die Abschlussarbeiten erfolgten durch die Unterzeichnende. Der Bestand FL 300/23 I Amtsgericht Neresheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 43 Akten und 11 Bände. Ludwigsburg, im März 2009 Regina Schneider Als Nachtragsabgabe kamen unter der Akzessionsnummer 2011/5 am 25.01.2011 vom Amtsgericht Aalen noch 2 Musterregister ein, die durch Frau Andrea Jaraszewski hier eingearbeitet wurden. Januar 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/25 II · Fonds · 1865-2006
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 249 (Benutzungsort: Dessau) · Fonds · 1850-1966
Fait partie de Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Findhilfsmittel: 10,90 lfm erschlossen (online recherchierbar )Findbuch, zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Roßlau gehörten folgende Orte: Roßlau, Bräsen, Brambach, Hundeluft, Jeber mit Bergfrieden, Luko, Meinsdorf, Mühlsdorf, Mühlstedt, Natho, Neeken, Ragösen, Rodleben, Stackelitz, Streetz, Thießen, Tornau mit Behrensdorf und Weiden. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der Bestand Amtsgericht Roßlau gelangte über verschiedene Zugänge in das Archiv. Zu den einzelnen Gliederungsgruppen ergibt sich ein unterschiedlicher Erschließungsstand. So ist ein Teil der Akten durch Provenienzbestimmung aus dem Findbuch "Amtsgericht Zerbst-Roßlau" in den Bestand Amtsgericht Roßlau gelangt, und Gliederungsgruppen wie Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistersachen sind über Spezialfindhilfsmittel zugänglich, dagegen sind Erbhofangelegenheiten über eine Findkartei zugänglich.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/31 II · Fonds · 1882-1994
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Verwaltungsgeschichte: Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts entstand aus dem Bestreben von Handwerkern, Kleinhändlern und Landwirten, die eigene Existenz gegen die fortschreitenden Entwicklungsprozesse wirtschaftlicher Konzentration auf große Produktionsstätten abzusichern. Im Jahr 1848 begann Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit der Errichtung ländlicher Kredit-, Bezugs- und Molkereigenossenschaften. Seit 1849 entwickelte Hermann Schulze-Delitsch Selbsthilfeorganisationen für Handwerker und Arbeiter in Form gewerblicher Genossenschaften. Genossenschaftsregister wurden anfangs gemeinsam mit den Handelsregistern geführt, durch das Reichsgesetz betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 aber verselbstständigt. Im Jahr 1924 wurden die Amtsgerichte Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt und Cannstatt zum Amtsgericht Stuttgart I zusammengelegt. Hieraus ergaben sich bei der Umsortierung nach der Registernummernabfolge vereinzelt Doppelbelegungen. Bei der Verwaltungsreform 1938 fielen Teile des alten Amtsoberamts Stuttgart in die Zuständigkeit der Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bestandsbildung und Erschließung: Der Bestand FL 300/31 II Amtsgericht Stuttgart: Genossenschaftsregister enthält Akten und sonstige Unterlagen verschiedener Ablieferungsschichten, darunter Teile eines im Jahre 1986 erstellten Findbuches über Ablieferungen der Jahre 1974 und 1984, später eingekommene Teile des alten Bestandes FL 300/31 II und aus Handelsregisterablieferungen (Bestand FL 300/31 I) ausgegliederte weitere Genossenschaftsunterlagen. Die Genossenschaftsregisterbände wurden nicht abgegeben. Der jüngste Zugang, aus dem Akten in den Bestand eingearbeitet wurden, ist 2007/43. Der Bestand wurde, getrennt nach Akten, Bänden (Klassifikationspunkt nicht belegt) und sonstigen Unterlagen (Listen der Genossen, Namensverzeichnisse), in Abfolge der GnR sortiert. Eine durch den Zeitangestellten Richard Gehringer gesondert bearbeitete Ablieferung (Zugang 1998/7) wurde eingegliedert, die Neuverzeichnung des übrigen Bestandes erfolgte unter Anleitung von Elke Koch durch die Zeitangestellte Winne Schubert, die Abschlussarbeiten durch die Unterzeichnende. Da die Zuweisung einzelner Institutionen zur Eintragung im Genossenschaftsregister oder Vereinsregister nicht immer nachvollziehbar ist, empfiehlt sich ggf. eine Suche in den Beständen zu beiden Registerarten. Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart bilden die Bestände F 303 III und FL 300/31 IV. Der Bestand FL 300/31 II umfasst jetzt 350 Akten (Bü 1-55, 329-623) und 365 Bände (Bd. 1-367, ohne Bd. 26 und Bd. 59). Die durch Neubewertung und Kassation frei gewordenen Bü 56-328 können bei künftigen Ablieferungen neu belegt werden. Ludwigsburg, September 2008 Regina Schneider Nachtrag: Interimsregister: Mit Zugang 2011/108 wurden die Interimsregister des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht, die eigentlich bis 2020 beim Amtsgericht hätten aufbewahrt werden müssen, vorzeitig an das Landesarchiv, Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Verfügung der Präsidentin des Amtsgerichts vom 14. Februar 2011). Zusätzlich zu den Interimsregistern wurden die Namenskarteien abgegeben (ergänzende Verfügung vom 6. Mai 2011). Der Bestand wurde durch die Aktenbüschel 56-58 und einen Karteikasten (Kasten 1) ergänzt. Für das Genossenschaftsregister bedeutet dies konkret: Es handelt sich hierbei um die als Ersatz für das teilweise kriegszerstörte Genossenschaftsregister angelegten maschinenschriftlichen Registerblätter mit rekonstruierten Eintragungen ab dem Jahr 1890 bis etwa 1959. Die Registerblätter des Interimsregisters liegen exakt in der Abfolge der Registernummern. Alle Interimsregister des Registergerichts Stuttgart (HRA, HRB, Vereine, Genossenschaften) waren unterschiedlich lange in Gebrauch, sie wurden nach und nach auf die "normalen" Register-Karteikarten umgeschrieben. Für Recherchen sind auch die folgenden Empfehlungen des Registergerichts Stuttgart zu beachten: "Anleitung zur Suche der Eintragungen im Interimsregister: Zuerst ist der Name des Rechtsträgers in der Webauskunft unter www.handelsregister.de zu suchen. Ein Treffer erscheint, wenn der Rechtsträger zur Zeit der Umschreibung der Registerblätter auf Registerkarten noch nicht gelöscht war. Falls kein Treffer erscheint, ist die Namenskartei (siehe 3.1, Signatur FL 300/31 II Kasten 1) durchzusehen. Zusätzlich kann bei einer alphabetischen Suche das Umschreibeverzeichnis (siehe 3.2, Bestellsignatur FL 300/31 II Bü 58) komplett durchgesehen werden. Das Umschreibeverzeichnis enthält auch die kopierten Registerblätter, auf denen die Namen aller Genossenschaften aufgelistet sind, auch wenn sie nicht umgeschrieben wurden. Außerdem gilt folgende Besonderheit: Genossenschaften, bei welchen sowohl das Register als auch die Akten unauffindbar waren, können beim Registergericht erfragt werden. Sie sind im Programm RegisSTAR hinterlegt mit der Bemerkung im Suchergebnis: "Register und Akten fehlen kriegsbedingt". Eine Registereintragung konnte bei diesen Rechtsträgern nicht nachträglich vorgenommen werden. Die Namen dieser Genossenschaften sind daher nicht unter der Webauskunft abrufbar." Ludwigsburg, Mai 2014 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 II · Fonds · 1865-1938 (Na bis 1981)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mit Gesetz vom 13. August 1865 (Reg. Bl. S. 243) wurde in Württemberg die Führung von Handelsregistern vorgeschrieben. Präzisiert wurden die Bestimmungen zum Handelsregister in der Verfügung vom 31. Oktober 1865 (Reg. Bl. S. 448ff). Das Handelsregister war demnach in zwei Hauptabteilungen gegliedert, und zwar in ein Register für Einzelfirmen und ein Register für Gesellschaftsfirmen; zu letzteren zählten sämtliche Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), im hier betreffenden Zeitraum auch die Kommanditgesellschaften (KG) und offenen Handelsgesellschaften (OHG). In das Register mußten vor allem Name, Branche und Rechtsform der Firma, bei Kapitalgesellschaften auch die Kapitalsummen eingetragen werden. Zunächst führten 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister; nach der württembergischen Justizreform von 1868 waren die (Ober-)Amtsgerichte zuständig (Reg. Bl. S. 410). Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfaßte bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Infolge der Verwaltungs- und Gerichtsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart-Amt aufgelöst (siehe Bestand F 305); der Sprengel wurde - bis auf Feuerbach - dem Amtsgericht Stuttgart-Stadt (jetzt: Stuttgart I) zugeteilt (Reg. Bl. von 1924, S. 71). Nach der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 wurde auch der Gerichtssprengel den Verwaltungsgrenzen angepaßt; ein großer Teil der Orte fiel an die Amtsgerichte Esslingen und Böblingen. Die im vorliegenden Repertorium erfaßten Handelsregisterakten wurden 1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umspannen den Zeitraum von 1865 bis 1938 und umfassen neben Einzelfirmen alle Formen der Gesellschaftsfirmen. Die Akten wurden 1986/87 unter Betreuung von Nikolaus Back von der Zeitangestellten Margot Göbel sowie von verschiedenen Werkschülern verzeichnet und verpackt. Die Unterzeichnende überarbeitete die Titelaufnahmen im Hinblick auf die computergestützte Datenerfassung mit der EDV-Erfassungsmaske "MIDEREGA" aus dem "MIDOSA"- Programmpaket der Landesarchivverwaltung Baden-Württemberg. Die Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Die abschließenden Korrekturen und Überarbeitung des Indices erledigte Ulrike Leuchtweis. Ludwigsburg, im März 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Am 10. Dezember 1992 lieferte das Amtsgericht Stuttgart seine von 1865 bis 1937 geführten Handelsregisterbände an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab (Zugang 1992/100). Die Bände wurden Ende 1993 von Hans Jürgen Seifried unter Anleitung der Unterzeichneten signiert und verzeichnet. Im Zuge dessen wurden drei bereits vorher im Bestand F 303 II vorhandene Bände (bisherige Signaturen F 303 II Bü 529-531) unter neuen Signaturen der Bandserie bzw. dem Bestand FL 300/31 II (Genossenschaftsregister) zugeordnet. Ulrike Leuchtweis, Januar 1994 Im Zuge der archivgerechten Neuverpackung der Akten und der Retrokonversion des Findbuchs 2006-2009 wurden die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes aufgelöst. Jede Handelsregisterakte erhielt eine individuelle Büschelnummer, so dass die alten Büschel 1-528 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-4484. Die alten Büschelnummern sind unter Vorsignatur 3 vermerkt. Der Abgleich zwischen Findbuch und Akten ergab, dass einige Akten nicht im Findbuch verzeichnet waren. Diese wurden nacherfasst als Büschel 4485-4501. Im Aktentitel ist nach dem Firmennamen die Nummer des letzten Handelsregistereintrags vermerkt (z.B. E 1/148: Band 1 des Registers für Einzelfirmen, Blatt 148). Nach dieser Nummer ist das Findbuch nun auch geordnet. Vorsignatur 2 nennt die Aktennummer des Amtsgerichts. Ulrike Leuchtweis, September 2009

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Fonds · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 305 · Fonds · 1865-1924 (Na bis 1966)
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Das Handelsgesetzbuch, das durch Gesetz vom 13.08.1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert wurden diese Bestimmungen in der Verfügung betreffend die Führung von Handelsregistern vom 31.10.1865 (Regierungsblatt 1865 S.448). In das Handelsregister mußten vor allem Name, Branche, Rechtsform, bei Kapitalgesellschaften auch Kapitalsumme eingetragen werden. Zunächst führten die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister, nach der Württembergischen Justizreform von 1868 die (Ober-) Amtsgerichte. Vereinsregister Das Vereinsregister wurde durch Verfügung vom 09.11.1899 (Regierungsblatt S. 845) mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum 01.01.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun automatisch die Rechtsfähigkeit, während vorher der König jedem einzelnen Verein die Eigenschaft einer Juristischen Person verleihen mußte. Die rechtlichen Besonderheiten von politischen Vereinen (z.B. Gewerkschaften, Parteien) sind im Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister) dargestellt. Ebenso wie im Handelsregister enden im Vereinregister des Amtsgerichts Stuttgart-Amt im Jahr 1924 die Neueinträge. Bestehende Gewerbebetriebe bzw. Vereine wurden jedoch unter gleicher Nummer weitergeführt. Die Fortsetzung des Handelsregisters findet sich im Bestand F 303 II, des Vereinsregisters in F 303 III. Genossenschaftsregister Durch das Reichsgesetz vom 01.05.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregister vorgeschrieben und somit ein eigenes Genossenschaftsregister eingeführt. Die Fortsetzung des Genossenschaftregisters findet sich in Bestand FL 300/31 II. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 01.01.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Amt: Das Amtsgericht Stuttgart-Amt bestand bis 1924, als im Zuge der Neugliederung der Gerichtseinteilung im Raum Stuttgart der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Amt aufgehoben wurde und die Amtsgerichte Stuttgart-Stadt und Stuttgart-Cannstatt ab dann die Bezeichnung "Stuttgart I" und "Stuttgart II" erhielten (VO vom 22.02.1924, Regierungsblatt Seite 71). Im einzelnen wurden dem Amtsgericht Stuttgart I zugeteilt: Bernhausen, Birkach, Bonlanden, Echterdingen, Harthausen, Heumaden, Kemnat, Leinfelden, Möhringen a.d. Fildern, Musberg, Plattenhardt, Plieningen, Rohr, Rohracker, Ruit, Scharnhausen, Sielmingen, Sillenbuch, Steinenbronn, Stetten a.d. Fildern, Vaihingen a.d. Fildern und Waldenbuch. Als einzige Ausnahme wurde Feuerbach dem Amtsgericht Stuttgart II mit Sitz in Cannstatt zugeteilt. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 02.08.1894 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Stuttgart-Amt aus dem Bestand FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 305 neu formiert. Die Werkschülerinnen Kerstin Häussermann und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, daß die Betriebe bzw. Vereine noch bestehen und die Akten deshalb noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-45 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-250. Die Retrokonversion wurde im Frühjahr 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, Juli 2012 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/34 II · Fonds · 1865-2001
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/34 II Amtsgericht Ulm: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den bereits bestehenden Beständen des Amtsgerichts Ulm F 308 II, F 308 III sowie aus folgenden Zugängen des Amtsgerichts Ulm: FL 300/34 Zugang 25.02.1983, 1995/122, 2002/77, 2005/103, 2006/55, 2013/58, 2015/164. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisteraken wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Zur ersten Zeitschicht der Bände sind die "zugehörigen" Handelsregisterakten der Serien E und G überliefert; sie wurden chronologisch nach dem Jahr der Ersteintragung gegliedert. Für die Nutzung ist folgendes zu beachten: 1) Amtsgerichtsbezirke Blaubeuren und Ehingen: HRA und HRB-Akten kamen über das Amtsgericht Ulm auch für die Amtsgerichtsbezirke Blaubeuren und Ehingen ein. Das Amtsgericht Blaubeuren wurde 1948 aufgelöst; die Zuständigkeit für den gesamten Sprengel ging danach an das Amtsgericht Ulm über. Die Registerführung des Amtsgerichts Ehingen wurde in den 1960er Jahren auf das Amtsgericht Ulm übertragen. Die Handelsregisterakten erhielten im Amtsgericht Ulm zur eindeutigen Unterscheidung die Zusätze "-Blb" für Blaubeuren und "-E" für Ehingen und wurden vom Amtsgericht Ulm fortgeführt. Diese Akten wurden im vorliegenden Bestand belassen und in eigenen Kapiteln verzeichnet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister des 1948 aufgelösten Amtsgerichts Blaubeuren sind im Bestand F 256 II verzeichnet. In diesem Bestand befinden sich auch diejenigen Registerakten des Gerichtsbezirks Blaubeuren, die vor 1948 abgeschlossen wurden und mit den Registerbänden korrespondieren. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister des Amtsgerichts Ehingen befinden sich im Bestand FL 300/8 II Amtsgericht Ehingen. 2) Amtsgerichtsbezirk Ulm: Das Amtsgericht Ulm hat sowohl HRA- als auch HRB-Nummern doppelt oder sogar dreifach an verschiedene Firmen vergeben. Die Laufzeiten dieser Akten überschneiden sich oftmals, so dass dies nicht immer mit Auflösung der einen Firma und Vergabe der freigewordenen Nummer an eine andere Firma begründet werden kann. Die Mehrfachbelegung von Genossenschaftsregisternummern lässt sich dagegen dadurch erklären, dass nach der Fusion bzw. Verschmelzung sämtlicher dörflicher Milchgenossenschaften im Großraum Ulm um 1967 zu den "Milchwerken Schwaben" und den "Butterwerken Langenau" eine Abgabeflut der umliegenen Amtsgerichte an das neu zuständige Amtsgericht Ulm stattfand. Diese "geschlossenen" Genossenschaftsregisterakten wurden beim Amtsgericht Ulm unter den ursprünglichen Registernummern der abgebenden Stellen abgelegt. Zum Genossenschaftsregister liegt im Bestand die geschlossene Überlieferung der ersten Serie der "Listen der Genossen" vor, in denen sämtliche Gründungsmitglieder dokumentiert sind. Die "Listen der Genossen" sind unter dem dem Klassifikationspunkt 2.3 verzeichnet und umfassen fast 300 Einheiten (Bü 692-989). Im Zuge der Einarbeitungen wurden folgende Unterlagen als nicht archivwürdig bewertet und kassiert: rein formularhafte Genossenschafts-Beitrittserklärungen und Aufkündigungen aus F 308 II Zugang 1967 Nr. 270-277 im Umfang von 1,2 lfd. m. Als Sonderarchivierung wurden die Muster- und Zeichenregister erhalten. Der überwiegende Teil der Registerakten wurde in der Zeit von Januar bis September 2009 von Frau Sirin Özet unter der Leitung der Unterzeichneten bearbeitet. Frau Marisel de la Vega bearbeitete im Dezember 2009 den Zugang 2002/77, Frau Andrea Jaraszewski im August 2010 den Zugang 2005/103. Die Verzeichnung der Registerbände (Zugang 2006/55) und die Endredaktion des Findbuchs besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im August 2010 Ute Bitz Nachtrag: Unter der Akzessionsnummer 2013/58 kamen über das Zentrale Registergericht Ulm noch die Musterregisterbände I-IV des Amtsgerichts Ulm ein, die von Andrea Jaraszewski in den Bestand eingearbeitet wurden (Bd. 49-52). Mit Zugang 2015/164 wurde schließlich der zugehörige Namensindex abgegeben (Bd. 53). Ludwigsburg, im Mai 2016 Ute Bitz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/36 II · Fonds · 1866-1999
Fait partie de Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Wailblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den Ablieferungen des Amtsgerichts Waiblingen 2008/77 (Vereins- und Genossenschaftsregisterakten, Listen der Genossen), 2009/46 (Registerbände), 2009/96 (Registerbände), 2009/126 (eine Zeichenregisterakte) sowie aus der Abgabe des Zentralen Registergerichts Stuttgart 2009/122 (9 Bände zum Genossenschaftsregister, 5 Genossenschafts- und 4 Handelsregisterakten der Provenienz Amtsgericht Waiblingen). Darüberhinaus wurden aus den bereits bestehenden Beständen F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) und FL 300/36 I (gesamter Zugang 2001/55) alle Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisterakten herausgelöst und hier eingearbeitet. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse) zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfimen (Bezeichnung "E") und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung "G") unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Handelsregisterbände wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Seit 2006 ist das Registergericht Stuttgart für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Waiblingen zuständig. Nur das Vereinsregister wird noch vom Amtsgericht Waiblingen geführt. Zum Vereinsregister Waiblingen liegen sowohl die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) als auch ausgewählte Akten vor. Zum Genossenschaftsregister wurden ebenfalls die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) arichiviert, daneben ausgewählte Akten und Listen der Genossen übernommen. Als Sonderarchivierung wurde eine Zeichenregisterakte übernommen. Die niedrigen Registernummern wurden an manche Firmen, Vereine und Genossenschaften vom Amtsgericht doppelt vergeben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Marisel de la Vega, die Einarbeitung des Zugangs 2008/77 erledigte Frau Andrea Jaraszewski im Sommer 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten, die auch die Verzeichnung der Bände und die Abschlussarbeiten besorgte. Ludwigsburg, im Oktober 1010 Ute Bitz Nachtrag 1: Frau Beate Vojtek bearbeitete im November 2011 die aus Bestand F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) herausgelösten, bislang unerschlossenen Registerakten. Der Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Waiblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält die Büschel 1-409 und die Bände 1-30. Nachtrag 2: Mit Zugang 2015/143 kamen die Musterregisterbände I-III sowie bewertete Vereinsregisterakten ein, die von Dorte Grimmer im Dezember 2015 erfasst wurden. Der Bestand wurde um Bü 410-454 und Bd. 31-33 ergänzt.

Amtsgericht Wuppertal (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 225.21.01 · Fonds · 1875-1980
Fait partie de Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.

277 / 504 · Partie · 8. Juli 1914
Fait partie de Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit

[Streitigkeiten zwischen Andersen und Bock] Zusammenfassung der Chronologie des Streites zwischen Nicolai Andersen und Walter Bock vom 01. Juni 1914 bis 08. Juli 1914 von Nicolai Andersen. Ausführlicher Bericht von Nicolai Andersen über eine Streitsache zwischen den Missionare Bock und Andersen. Es geht um den Transport von privaten Lasten und ob der Lohn aus der Stationskasse gezahlt wird. Der Betrag, um den gestritten wird, ist 2,30 Rupien. Andersen wehrt sich gegen Bocks Vorwurf der Unterschlagung. Bock meint, dass in einem Kassenbericht die Summe über den Verkauf von Kartoffeln und Zwiebeln fehlt. Andersen beleuchtet an Beispielen, dass Bock auch sonst nicht gut mit Geld umgehen kann. Römisch Eins führt ein Beispiel für die überteuerte Produktion von Ziegeln unter Bocks Leitung an, römisch zwei schildert die unzureichende Bauleitung durch Bock und den hohen Preis, der für schlechte Arbeit der Eingeborenen bezahlt wurde. Unstimmigkeiten bei den Abrechnungen. Andersen über Bock: Meine Abrechnungen bewahrt er auf bis er seine im Trockenen hat, dann haut er ab! Vorwurf von Geheimnistuerei, Unaufrichtigkeit und Falschheit.

Sans titre