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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Fonds · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/1 · Fonds · 1802-1814
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte der Kommission: Am 14. Januar 1811 ordnete König Friedrich von Württemberg die Einrichtung einer Generaladministrationskommission (GAK) zur Regulierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Schuldenwesens seines Bruders Herzog Ludwig von Württemberg an. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Kabinettsministerialdirektor Johann Heinrich von Menoth bestimmt. Weitere Mitglieder waren Oberfinanzkammerdirektor Johann Friedrich von Dünger sowie die beiden Oberökonomieräte Georg Friedrich Sommer und Ernst Heinrich Faber, letzterer in der Eigenschaft als Kassierer und Geschäftsführer. Den Auftrag zur Einrichtung der GAK erhielt am 21. Januar Finanzminister Graf von Mandelslohe in Vertretung des erkrankten Kabinettsministers Graf von Taube; einen Tag später fand die konstituierende Sitzung statt. Aufgabe der GAK war es, das gesamte im Königreich Württemberg befindliche Mobiliarvermögen Herzog Ludwigs zu beschlagnahmen und zu inventarisieren, Aktiv- und Passivvermögen des Herzogs zu ermitteln, einen Schuldentilgungsplan zu entwerfen sowie die für den Unterhalt des Herzogs und seiner Familie festgesetzten Mittel zu verwalten. Das der Herzogin Henriette und den herzoglichen Kindern als Privateigentum zugesprochene Vermögen war von der übrigen Vermögensmasse zu trennen. Als Treuhänder der Herzogin fungierte der Geh. Rat von Neurath, während die Interessen der Kinder vom Minister für Hausangelegenheiten, dem Kabinettsminister Grafen von Taube wahrgenommen wurden. Der Grund für die Einrichtung der GAK lag in der totalen Überschuldung Herzog Ludwigs, die bereits während seiner Zeit in polnischen Diensten Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts begonnen hatte und über die preußische und russische Dienstzeit hinaus bis zur Übersiedlung Ludwigs nach Württemberg andauerte und sich zunehmend verschärfte. Bereits am 17. Februar 1810 war deshalb eine Administrationskommission eingerichtet worden mit der Vorgabe, einen Teil der herzoglichen Apanage für die Schuldentilgung zumindest bei den inländischen, also württembergischen Gläubigern zu verwenden und die Hofhaltung Ludwigs wirtschaftlich zu führen. Das unter der Verantwortung des Finanzministers stehende und später als Partikularadministrationskommission (PAK) bezeichnete Gremium setzte sich zusammen aus dem Oberfinanzkammerdirektor von Dünger und dem kurz zuvor zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber, der bereits seit Ende 1808 mit den Rechnungsgeschäften in der Hofhaltung Herzog Ludwigs betraut war. Wesentliche Voraussetzung für die Etatbildung der PAK war die teilweise Deckung der Ausgaben durch jene Einkünfte, die Herzog Ludwig aus dem Gut Würzau in Kurland bezog. Dieses Gut, das der herzoglichen Familie zeitweise als Wohnsitz gedient hatte, war dem Herzog 1804 vom Zaren Alexander auf 50 Jahre zur Nutznießung mit sämtlichen Einkünften überlassen worden. Eine Anfang Mai 1810 angetretene Reise Ludwigs nach Rußland hatte jedoch zur Folge, daß auch diese wichtige Einnahmequelle bald versiegte. Um seine in Würzau verbliebenen Wertgegenstände vor dem Zugriff der russischen Gläubiger zu bewahren, ließ Ludwig sie nach Stuttgart verfrachten, wo sie indessen im Frühjahr 1811 durch die GAK zu einem Großteil öffentlich versteigert wurden. Der Zar ließ daraufhin die Würzauer Gutseinnahmen für vorerst vier Jahre einfrieren, um damit die russischen Gläubiger Ludwigs zufriedenzustellen. Sieben Tage nach seiner Ankunft in Warschau wurde der auf der Rückreise befindliche Herzog am 10. November 1810 von seinen polnischen Hauptgläubigern in Schuldhaft genommen. Erst nach einer Übereinkunft seines Bruders, König Friedrich, mit den Kreditoren wurde der Herzog aus dem Arrest entlassen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die Bildung der GAK, deren uneingeschränkte Kompetenz für seine gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten Ludwig am 26. Januar 1811 in Warschau anerkannte. Die Ermittlung des Aktivvermögens und des Schuldenumfangs durch die GAK war Anfang November 1811 nahezu abges chlossen. Die dem König in einem Bericht vorgelegten Zahlen wiesen ein Gesamtvermögen von 38.943 fl. aus, dem Forderungen von weit mehr als einer Million fl. gegenüberstanden, davon allein 160.000 fl. von inländischen Gläubigern. Erschwerend hinzu kam, daß der für die beiden herzoglichen Hofhaltungen in Stuttgart und Kirchheim unter Teck angesetzte Etat bei weitem nicht ausreichte. Der König ordnete daher am 13. November 1811 die Übertragung des Konkursverfahrens an das Oberappellationstribunal in Tübingen an, dem die GAK zu diesem Zweck die einschlägigen Akten zu überantworten hatte. Zum Konkursverwalter wurde der Tutelarrat Maximilian Friedrich Römer bestimmt, die GAK im Dezember 1811 aufgelöst und ihr Geschäftsführer Faber auf eigenen Wunsch aus seiner Funktion entlassen. Die Aufsicht über die Wirtschaftsführung der Hofhaltung oblag weiterhin einer Kommission, bestehend aus dem Kabinettsminister Graf von Taube, Kabinettsministerialdirektor von Menoth und Oberfinanzkammerdirektor von Dünger. Geschäftsführer der aus Kostengründen nunmehr auf Kirchheim beschränkten Hofhaltung wurde der dortige Bürgermeister und Hospitalpfleger Carl Christian Helfferich. Bestandsgeschichte: Noch vor Auflösung der GAK wurde ihre Registratur aufgrund des königlichen Dekrets vom 13. November 1811 auseinandergerissen. Sämtliche für die Abwicklung des Konkursverfahrens notwendigen Akten sollten unmittelbar an das Oberappellationstribunal in Tübingen abgegeben werden. Da man seitens der GAK für die Fortführung der übrigen Geschäfte weiterhin auf einen Teil der Registratur angewiesen war, entschied man, das gesamte Aktenmaterial zu kopieren und lediglich Abschriften nach Tübingen abzuführen. Im Zuge des Kopierens stellte sich jedoch heraus, daß ein Abschluß dieser Arbeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht möglich war. Am 21. und 29. November wurden die bis dahin fertiggestellten Abschriften und die von der GAK nicht benötigten Originalunterlagen mit einem Verzeichnis nach Tübingen verschickt. Im Bedarfsfall sollten die bei der GAK in Stuttgart verbliebenen Akten nachgereicht werden. Während die nach Tübingen verschickten Akten über das spätere Oberlandesgericht Stuttgart in mindestens zwei Lieferungen bis zum Juli 1906 in das Württembergische Hausarchiv gelangten (heute als Bü 18-22, 32-34 des Bestandes G 246 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), wurden die bei der GAK verbliebenen Akten der Registratur des Kabinetts- bzw. Außenministeriums einverleibt, von dem sie zwischen 1870 und 1900 als Teil einer umfangreicheren Ablieferungsserie in das Haus- und Staatsarchiv einkamen. Bearbeiterbericht: Die in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen 30 Faszikel Akten der GAK gehörten bis zur vorliegenden Neuverzeichnung als Verzeichnis 28 dem Bestand E 36 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten I) an. Aus dem Abgabeverzeichnis geht hervor, daß sich die Unterlagen nur zu einem Teil in einer systematischen Registraturordnung befanden. Offensichtlich hat man erst während der im November 1811 durchgeführten Abschriftenaktion versucht, den Akten eine systematische Ordnung zu geben. Der aus dem Verzeichnis der nach Tübingen abgegebenen Unterlagenen ersichtliche, unvollständige Aktenplan hat folgende Gliederung: I. Generalia II. Akten auf das Interesse der Frau Herzogin Hoheit und der Durchlauchtigsten Kinder sich beziehend III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Allerhöchste Resolutionen, Dekrete und übrige auf das Mobili arvermögen, dessen Verkauf etc. sich beziehende Akten V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Activstand betreffend VII. Den Passivstand betreffend VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Die Oekonomie und deren Bedürfnisse betr. Das Verzeichnis der in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen Akten führt die Rubriken: I. [fehlt] II. Das Interesse der Frau Herzogin (Henriette) Hoheit und der Durchlauchtigen Kinder betr. III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Das vorhandene Mobiliarvermögen, dessen Verkauf etc. V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Aktivstand betr. VII. [fehlt] VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Oekonomie und deren Bedürfnisse X. Das Rechnungswesen der Oekonomie betr. XI. Den Stempelgebrauch bei der Administrationskommission Der größere Rest des Schriftgutes, meist Rechnungs- und Geschäftsbücher, ältere Rechnungen und Quittungen, unterlag keiner Rubrikenordnung. Allem Anschein nach hatte man lediglich das für das Oberappellationstribunal in Frage kommende Material entsprechend geordnet. Die Kopierarbeiten reichten jedoch nur bis zur Rubrik IX, so daß die nicht kopierten Schriftsücke bei der GAK verblieben oder, wie das Gros der Gläubigerunterlagen, im Original nach Tübingen abgegeben wurden. Für eine Rekonstruktion des Registraturbestandes der GAK sind also neben den hier verzeichneten Akten auch die über das Oberlandesgericht Stuttgart, die Nachfolgeinstitution des Oberappellationstribunals, in das Württembergische Hausarchiv eingekommenen Akten heranzuziehen. Weitere Akten, die das Schuldenwesen Herzog Ludwigs zum Gegenstand haben, jedoch nicht bei der GAK, sondern im Hausministerium selbst geführt wurden, finden sich im Bestand E 55, Bü 462 und 464 des Hauptstaatsarchivs. Für die Neuverzeichnung, die im Rahmen der Referendarausbildung des Unterzeichneten vorgenommen wurde, wurde eine idealtypische Registraturordnung zugrundegelegt, die sich soweit wie möglich an den fragmentarischen Aktenplan der GAK anlehnt. Der Bestand umfaßt 2,1 lfd.m in 72 Büscheln. Stuttgart, im Oktober 1993 Dr. Franz-Josef Ziwes Land- und Stadtkreiskennzeichen: BY Bayreuth ES Esslingen LB Ludwigsburg S Stuttgart

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 17/1 · Fonds · 1844-1923
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Militärische Verwaltungsaufgaben wie "Geld- und Naturalverpflegung", "Bekleidung", "Ausrüstung" und "Kasernierung" der Truppen, "Neu- und Umbauten", "Baubetreuung", "Kranken- und Invalidenversorgung" waren in Württemberg seit Beginn des 19. Jahrhunderts direkt vom Kriegsministerium wahrgenommen worden . Die Angleichung der Militärverwaltung der Einzelstaaten an die preußischen Verhältnisse stand einer Beibehaltung dieser Verwaltungsorganistation entgegen. Das galt auch für diejenigen deutschen Einzelstaaten, die noch besondere (administrative) Kompetenzen zurückbehalten hatten wie etwa ein eigenes Kriegsministerium. Für Württemberg folgte daraus, daß aufgrund der "Militärkonvention mit dem Norddeutschen Bund" vom 21. bzw. 25. November 1870 zunächst das Württembergische Kriegsministerium neu gegliedert wurde. Ein Zentralbureau, eine Militärabteilung und eine Ökonomie-Abteilung wurden gebildet und die preußischen Militär-Verwaltungsvorschriften eingeführt. Allerdings blieb zunächst eine württembergisches Traditionsbewußstsein dokumentierende Besonderheit: Die nach preußischen Vorbild zu schaffende Intendantur blieb noch innerhalb der Ökonomieabteilung des württembergischen Kriegsministeriums angesiedelt. Die Ausgliederung einer eigenen Behörde erfolgte dann aber doch. Am 23. Februar 1874 wurde die "Intendantur XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps" in Stuttgart und die beiden Divisions-Intendanturen (der 26. Division in Stuttgart und der 27. Division in Ulm (= 1. und 2. Königlich Württembergische Division) eingerichtet. Die Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich entsprachen so dem preußischen Vorbild in vollem Umfang bis hin zur Gliederung in einzelne Abteilungen. Die im vorliegenden Repertorium erschlossenen Akten entstanden in der Korpsintendantur, die außer dem Geschäftsbereich des Intendanten, bzw. der Behördenleitung (einschließlich Innerer Dienst) in folgende Abteilungen untergliedert war: Abteilung 1: Etats- Kassen- und Rechnungswesen (Kassenverwaltungen, Zahlmeister) Abteilung 2: Naturalverpflegung (Proviantämter) und Mobilmachungsangelegenheiten Abteilung 3: Bekleidung und Ausrüstung (Bekleidungsamt; Musterung der Korpstruppen), Reisekosten, Transportwesen, Arbeiter-Versicherung, Renten- und Unfallsachen, Remonte- und Pferdesachen. Abteilung 4: Garnisonsverwaltungswesen (Garnisonsverwaltungen, Unterbringung der Truppen, Kasernen, Dienstgebäude und Dienstwohnungen, Exerzier-, Schieß- und Truppenübungsplätze) Abteilung 5: Lazarettwesen (Verwaltungen) einschließlich Invaliden- und Rentensachen Abteilung 6 (ab 1902 Abteilung VI a und VI b: Bauwesen (Militär-Bauämter und Bauleitungen) Bearbeitung aller Bausachen des Korpsbereichs in Verbindung mit den anderen Abteilungen der Korpsintendantur. Als Verwaltungseinheiten vor Ort, waren sogenannte "Lokalstellen" eingerichtet, deren Tätigkeit von der Intendantur aus mitverwaltet wurde. Vor Ort fungierten folgende Dienststellen/Einzelämter: Kassenverwaltungen: (Zahlmeister) bei jedem Truppenteil Proviantämter: Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm, Weingarten, Wiblingen, (seit 1896:) Münsingen Garnisonsverwaltungen: Stuttgart, Ludwigsburg (bis 1883 Hohenasperg), Ulm, Weingarten, Gmünd, Mergentheim, Tübingen, Heilbronn, Münsingen Lazarettverwaltungen: Wie Garnisonsverwaltungen (an kleineren Standorten ohne Beamte, nur mit einem Rechnungsführer) Garnisonsbaubeamte, später Militärbauämter: Stuttgart, Ludwigsburg (ab 1900 I und II) , Ulm (ab 1898: ) I und II; je nach Bedarf zusätzlich örtliche Bauleitungen, Militär-Neubauämter (Heeresvermehrung) Montierungsdepot: (bis 1874:) Stuttgart, später Heilbronn; (seit 1889:) Bekleidungsamt Ludwigburg; (seit 1907:) Zivilhandwerker anstelle der vorher eingesetzten Mannschaften Am 2. August 1914 wurde die Korpsintendantur geteilt. Es entstand eine mobile Feldintendantur XIII. Armeekorps und eine stellvertretende (immobile) In tendantur XIII. Armeekorps in Stuttgart. Darüber hinaus wurde im Januar 1817 beim Generalkommando zur besonderen Verwendung Nr. 64 zusätzlich eine eigene Feldintendantur errichtet. Bei den Divisionen wurden Feldintendanturen eingerichtet: 1914 bei der 26. und 27 Infanteriedivision, dann der 54 Reservedivision, 1915 bei der 2. und 7. Landwehrdivision, 1916 bei der 204. Infanteriedivision, 1917ff bei der 242. und 243 Infanteriedivision sowie der 26. Landwehrdivision. Bei der Feldintendantur XIII. Armeekorps war ein Feldproviantamt und eine Feldkriegskasse eingerichtet, bei den Feld-Divisionsintendanturen je ein Feldproviantamt. Die Stellvertretende Intendantur stand im Verlauf des Kriegs vor einer so großen Menge neuer Aufgaben, daß das Personal von 59 (Mai 1914) auf 424 (1918) anstieg - davon 60 Frauen als Zivilangestellte. Die Aufstellung neuer Feld- und Ersatzformationen, über 90.000 Mann im Besetzungsheer, ca. 248.000 Mann in den württembergischen Feldtruppen, machten Aufteilungen in den einzelnen bestehenden Abteilungen erforderlich und erforderte neue Geschäftsbereiche. Das waren: (K) Kriegsgefangenenabteilung (10 Lager mit rund 50.000 Gefangenen) (N) Nachlaßabteilung (III b) (V) Versorgungsabteilung - später Versorgungsamt: Witwen, Waisen, Invaliden- und Rentenwesen, Unterstützungszahlungen (bei über 82000 Toten und 190.000 Verwundeten allein aus Württemberg) Nach Abschluß des Waffenstillstands kam schließlich die Rückführung der Feldtruppen, ihre Auflösung und Entlassung, seit Dezember 1918 die Bildung von Sicherheitskompanien, Schutztruppen zu den Aufgabenfeldern hinzu. Ab Oktober 1919 wurde dann die Intendantur als "Abwicklungsintendantur XIII. Armeekorps" bezeichnet, bis sie am 31.03.1921 nach 47jährigem Bestehen aufgelöst wurde. Die Namen der Intendanten des XIII. Armeekorps (Korpsintendant) waren : 1872 Metzger, 1874 von Bartholomäi (Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1885 von Deuschle 1894 von Bürger 1901 von Wunderlich (Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1906 von Haldenwang (1912 Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1914 (2. August) Schall 1915 (März) von Haldenwang (zurück aus dem "Einsatz im Feld") Bestandsgeschichte: Der überwiegende Teil der hier insgesamt verzeichneten Akten entstand in der Korpsintendantur, deren Tätigkeit in den Verwaltungsfunktionen auch in erweiterter Form und nach Hinzu kommen neuer Funktionen soweit als irgend möglich kontinuierlich weitergeführt wurden. Dementsprechend wurden die vorgegebenen Registraturschichten erheblich erweitert, der Registraturplan (vgl. Bestellnummer 20) zwar um ganze Abschnitte ergänzt, aber nicht neu formiert. Daraus ergab sich keine zusätzliche neue Registraturschicht; auch nicht beim Wechsel des Namens der Korpsintendantur in "Stellvertretende Intendantur" oder "Abwicklungsstelle" etc. Die Kontinuität bzw. die Menge der Anknüpfungspunkte der meisten Verwaltungstätigkeiten stand dem entgegen Ausnahmen von dieser Regel bzw. eine eigene Registraturschicht bildet der Bestand M 17/2, Stellvertretende Intendantur. Allerdings enthält dieser eigene, abgeschlossene Registraturteil, nur Teilaspekte dessen, was eigentlich ab 1914 dem Geschäftsbereich dieser Behörde entsprochen hätte. Er enthält nämlich nur solche Teile, die tatsächlich schwerpunktmäßig 1914 neu und damit kaum in die vorhandenen Strukturen integrierbar waren. Das waren v. a. die durch die Kriegsverhältnisse sehr umfangreichen Personalangelegenheiten. Nach Übernahme all dieser Unterlagen in die Reichsarchivzweigstelle wurden sie dort jeweils nach der letzten Aktenordnung (vgl. Registraturplan Bü 17 und 20) aufgestellt und schließlich (1941) listenmäßig erfaßt. Danach wurden 1941-1946 umfangreiche Kassationen durchgeführt, die in den 1941 erstellten Listen dokumentiert sind. Kassiert wurde v.a. in den Bereichen Unfallsachen, Ausrüstungsangelegenheiten, Heeresstärkeerhöhung , Prozessakten, Bausachen. Besonders schmerzlich ist die Vernichtung einer großen Zahl von Bauplänen. Das Findbuch versucht, das überlieferte Registraturschema beizubehalten. In der Umsetzung auf die Möglichkeiten digitaler Findmittel ergibt sich hieraus eine vierstufige Gliederung nach dem Dezimalsystem. Die Abteilungen werden als Obergruppen belassen; Schwerpunkt bleibt Abteilung 4 (Garnisonsverwaltungsabteilung). An der Verzeichnung beteiligt waren neben einer Vielzahl von Anwärtern v. a. Bernhard Zaschka und Hansjörg Oswald. Als einer der ersten größeren Bestände wurden die in Midosa/Midetit bis 1995 fertiggestellten Titelaufnahmen konvertiert in Midosa 95. Die weiteren Arbeiten einschließlich Klassifikation und Feingliederung wie auch die Endredaktion des Bestands besorgte der Unterzeichner. Der Bestand umfaßt 1247 Titelaufnahmen bzw. 36,5 lfd. Regalmeter Akten. Stuttgart, August 2000

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 · Fonds · 1807-1936
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372

Kriegsarchiv (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/11 · Fonds
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Am 3. Januar 1907 ordnete Kriegsminister von Marchtaler die Errichtung eines besonderen Kriegsarchivs, abgekürzt K. A., der Zentral-Abteilung des Kriegsministeriums an. Es sollte die vorhandenen alten Akten des Kriegsministeriums, dessen sogenannte alte Registratur, verwalten und in Stand halten, die bis 1874 geführten Offizierstammlisten verwahren und bearbeiten, sonstige ältere Akten des Kriegsministeriums bzw. seiner Abteilungen, sofern sie aus historischen oder weiteren Gründen der Aufbewahrung wert schienen, sammeln, Schriftgut von dauerndem militärischem oder kriegsgeschichtlichem Wert bei Behörden, Truppenteilen und Privatpersonen, von diesen gegebenenfalls unter Eigentumsvorbehalt, übernehmen und die im Jahre 1900 an das Haus- und Staatsarchiv abgegebenen Archivalien zurückfordern, sobald es die Raumverhältnisse erlaubten. Dazuhin wurden dem Kriegsarchiv übertragen Erhebungen über württembergische Armee- und Truppengeschichte und über persönliche Verhältnisse früherer Offiziere, soweit sie aus den vorhandenen Offizierstammlisten zu entnehmen und vornehmlich statistischer Art waren, Erhebungen über Verhältnisse und Einrichtungen in der württembergischen Armee, soweit die damals bestehenden nicht berührt wurden und soweit sie aus den beim Kriegsarchiv verwahrten Akten hervorgingen. Außerdem waren parallel zu der in der Zentral-Abteilung verbleibenden Bibliothek des Ministeriums württembergische Truppengeschichten, Lebensbeschreibungen württembergischer Offiziere sowie Ranglisten, Hof- und Staatshandbücher möglichst vollständig zu erwerben. Der neuen Institution standen zwar mehrere, insgesamt aber zu kleine Räume im Gebäude des Ministeriums zu, die keine befriedigende Aufstellung der Archivalien erlaubten. Dies änderte sich erst, als 1914 der Neubau des Kriegsministerjums bezogen werden konnte. Die Leitung übernahm der dem Minis rium aggregierte Oberst z.D. Wilhelm Strack von Weißenbac dem noch ein Zahlmeisteraspirant zugeteilt und nach Bedar einzelne Unteroffiziere und Mannschaften zur Hilfeleistun kommandiert wurden. Der Geschäftsverkehr wurde von der Zentral-Abteilung geführt, so dass es keiner eigenen Registraturordnung für das Kriegsarchiv bedurfte. Die einkommenden Unterlagen - Archiv-, Bibliotheks- und Sammelgut - sollten einheitlich in 16, römisch durchgezählte "Serien" untergliedert werden, deren Titel "Königliches Haus und Land", "Organisation und Formation des Militärs", "Feldzüge", "Handbibliothek", "Bau- und Festungspläne", "Stempelsammlung" u. a. lauteten. Durch die weitere Aufspaltung in "Serien" ergaben sich für die einzelnen Bände und Büschel bis fünfgliedrige Signaturen (z.B. 11010 A f). Inwieweit erhaltene, sehr knappe Findbuch, das mit der Gruppe III "Feldzüge" abbricht, alle oder nur Teile der bis zum Ausbruch Weltkriegs gesammelten und verzeichneten Unterlagen erfasst, muss offen bleiben. Aufs Ganze gesehen war dem Kriegsarchiv keine bedeutende Entwicklung beschieden. Im Krieg legte Strack noch eine allerdings klein geblieber Zeitungsausschnittsammlung zu einzelnen Kämpfen an, bis er am 9. August 1917 verstarb. Fast gleichzeitig wurde der seit 1915 zur Dienstleistung im Kriegsarchiv kommandierte Major Winter dem Stellvertretenden Generalkommando zur Verfügung stellt. Unterdessen wurde auf 1. Juni 1915 Major z. D. Adolf Osterberg dem Kriegsministerium zur Dienstleistung zugeteilt und zwar dessen neugebildeter Kriegsgeschichtlicher Abteilung. Mit seiner Aufgabenstellung erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter bis Kriegsende auf 27, unter Einrechnung der nur zeitweise beschäftigten auf 41, meist Reserveoffiziere und Landsturmangehörige. Ende September 1916 wurde die Abteilung in "Kriegsarchiv 1", abgekürzt Kr. A. 1, umbenannt, während das bisherige Kriegsarchiv die Bezeichnung "Kriegsarchiv II", abgekürzt Kr. A. II, erhielt. : Das Kriegsarchiv I hatte die Aufgabe, von den Feldtruppenteilen gefertigte Kriegstagebücher zu sammeln, zu sichten und dem Stellvertretenden Generalstab der Armee in Berlin zur Abschrift und Prüfung zuzusenden, durch einige zum Kriegsministerium kommandierte kriegsbe- schädigte Offiziere und unter Mithilfe des früheren Kriegsministers von Schnürlen in nüchterner wissenschaftlicher Darstellung den "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" aufzuzeigen, (1) in der Reihe "Schwäbische Kunde aus dem großen Krieg" einzelne Kampferlebnisse in mehr volkstümlicher Form zu schildern und zu veröffentlichen, (2) eine Bildnissammlung der während des Kriegs gefallenen Offiziere und Heeresbeamten anzulegen und in Form einer Ehrentafel herauszubringen, "hervorragende Taten von Offizieren und einzelnen Truppen- teilen" und "Heldentaten", d.h. von den Feldtruppen eingeforderte Berichte über die Taten der mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse bzw. der Goldenen Militärverdienstmedaille beliehenen Unteroffiziere und Mannschaften, zu bearbeiten und an die heimatliche Presse weiterzuleiten, in Vortragsveranstaltungen über besondere Leistungen im Kampf zu sprechen und die Texte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Truppenteile, bei denen Württemberger in größerer Zahl standen, übersandten mehr oder weniger regelmäßig Stärkenachweise, Kriegsgliederungen und insbesondere die "Königsberichte". Sie wurden, wie schon der Name andeutet, auf dessen ausdrücklichen Wunsch unmittelbar vorgelegt, daraufhin in den Abteilungen des Kriegsministeriums ausgewertet und schließlich nach einem gewissen zeitlichen Abstand an das Kriegsarchiv I zur dauernden Verwahrung und Sichtung für die erwähnten kriegsgeschichtlichen Reihen abgegeben. Gegenüber diesen zusammenfassenden Darstellungen der Truppen sollte eine Sammlung von Feldpostbriefen und persönlichen Berichten das Erlebnis des einzelnen Kriegsteilnehmers festhalten. Auf Anweisung des Kriegsministers ging im Januar 1916 die thematische Zeitungsausschnittsammlung, die bei der Abteilung seit Kriegsbeginn geführt und zum damaligen Zeitpunkt bis März 1915 nachgetragen war, an das Kriegsarchiv I über, um hier möglichst rasch auf den aktuellen Stand gebracht zu werden. Die einzelnen Themenkreise der Sammlung wurden nun mit Großbuchstaben bezeichnet und ab Oktober 1917 noch weiter untergliedert. Gesammelt wurden wie schon bei der Zentral-Abteilung Ausschnitte aus dem Schwäbischen Merkur und anderen Tageszeitungen, zu denen nun auch der "Berner Bund", die "Münchener Neueste Nachrichten", die "Vossische Zeitung" u. a. zählten, während die württembergischen ausgesprochenen Parteiblätter wie "Beobachter" oder "Tagwacht" weiterhin bei Zentral-Abteilung für die dort verbliebenen Serien ausgewertet wurden. Im August 1918 wurde die Sammlung an die neu geschaffene "Abteilung H" des Ministeriums, später "Ministerial-Abteilung", übertragen. Diese Abteilung gliederte die seit Juli anfallenden Ausschnitte in 17 neue Sachgruppen, die bis November, vereinzelt Dezember 1918 reichen und nach der Auflösung der Ministerial-Abteilung Anfang 1919 wiederum im Kriegsarchiv zum Abschluss gebracht wurden. Da die genannten Aufgabenbereiche zu unterschiedlicher Zeit zuwuchsen und auch in Art und Umfang mehrfach abgeändert wurden, wechselte die Geschäftseinteilung wiederholt. Im Frühjahr 1918 bestanden fünf (Arbeits-)Gruppen a-e, die sich in ihrer Kompetenz z. T. etwas überschnitten und im Herbst 1918 - nach Bildung der Ministerial-Abteilung - zu den Gruppen a-d neu zusammen gefasst wurden. (3) : Nach Kriegsende wurde Oberstleutnant z. D. Osterberg auf 13. Januar 1919 dem Generalkommando wieder zur Verfügung gestellt. Schon einige Tage zuvor hatte das Personal des Kriegsarchivs I aus seiner Mitte den Vizefeldwebel der Landwehr Friedrich Hötzer zum Vorstand gewählt. Gleichzeitig stand die vorläufige Schließung zur Debatte, die allerdings nicht erfolgte. Jedenfalls wurde der frühere Kommandeur des Gebirgsregiments Major Theodor Sproesser auf 23. April 1919 zum Kriegsarchiv I kommandiert. Das nunmehr so bezeichnete "Kriegsarchiv", das Sproesser dann bis Ende 1920 leitete, vereinigte die bisher getrennten Kriegsarchive 1 und II; es bildete weiterhin eine Abteilung des Kriegsministeriums und unterstand ab August 1919 dessen Nachfolger, der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg, und von Oktober 1919 an dem Landeskommandanten, während das Personal vom Heeresabwicklungsamt Württemberg bzw. dem nachgeordneten Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums zur Verfügung gestellt wurde. Nach langwierigen Verhandlungen über die künftige Gestaltung des Militärarchivwesens und dabei u.a. über eine eventuelle Fortführung des Werks "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" wurde das Kriegsarchiv Ende Dezember 1920 vom Gebäude des früheren Kriegsministeriums in Stuttgart, Olgastraße 13 in das bisherige Gewehrmagazin des Neben-Artilleriedepots in Stuttgart, Gutenbergstraße 109 verbracht und im Januar / März 1921 formell in das damalige Reichsnebenarchiv, die künftige Reichsarchivzweigstelle, eingegliedert. Da der Geschäftsverkehr, wie erwähnt, anfangs fast und auch später noch zu einen beträchtlichen Teil über andere Abteilungen des Ministeriums, hauptsächlich die Zentral-Abteilung, lief, entwickelte sich für das Kriegsarchiv in der Zeit seines Bestehens keine systematische Schriftgutablage. Der Hauptanteil machte beim Kriegsarchiv II das von anderen Provenienzstellen eingekommene Archivgut aus; Kriegsarchiv I standen die Entwürfe und z.T. auch Reinschriften der hier bearbeiteten Reihen und Einzelschriften im Vordergrund, sodann die zur Verwahrung eingekommen Berichte der Truppen u. a. In der Reichsarchivzweigstelle / Heeresarchiv ist ein Teil dieses Schriftguts mit anderen einschlägigen Unterlagen zu neuen Pertinenzbeständen vereinigt worden: Die verschiedenen Zeitungsausschnittsammlungen des Ministeriums wurden in den späteren Bestand M 731 "Druckschriften und Zeitungsausschnittsammlungen eingebracht und in Einzelfällen bis 1938/1942 fortgeführt. Die Feldpostbriefe wurden teilweise neu zusammengestellt und durch eine Vielzahl weiterer Briefe Sie zählen heute zu den Beständen M 750/1-3 "Feldpostbriefe I-III". Die für das Werk "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" gesammelten Lichtbilder dürften unter Einschluss nicht mehr im Einzelnen feststellbare Erweiterungen den Grundstock des Bestandes M 705/1 "Königsalben" bilden. Lichtbilder gefallener Offiziere gingen, ohne dass sich dies immer nachweisen lässt, in den Beständen M 707 - M 709 "Bildnissammlungen I-III" auf. Die danach verbleibenden wenigen Sachakten und zahlreichen Berichtserien stellte Heeresarchivrat Hauptmann der Reserve Franz Knoch zum Bestand "Kriegsarchiv" zusammen. Des weiteren arbeitete Knoch Teile des vom früheren Kriegsarchiv gesammelten Archivguts - so z. B. aus der einstigen Registratur des Generalquartiermeisterstabs bis 1870 - ein, sodann "historisches" Schriftgut anderer Abteilungen des Ministeriums, sonstiger Behörden und von Truppenteilen, d.h. meist zusammen fassende Berichte und Denkschriften, schließlich noch "mancherlei zerstreut liegende Akten und Aufzeichnungen württenbergischer Heeresangehöriger, die mangels anderer Einordnungsmöglichkeiten zweckmäßig der Sammlung Kriegsarchiv einverleibt wurden". : Knoch empfand offenbar selbst, dass die auf diese Weise in einem Bestand vereinigten Unterlagen nicht recht zusammenpassten, gleichwohl schloss er 1943 das Findbuch ab. Wohl in denselben Jahren wurde, wie damals beim Heeresarchiv üblich, die Mehrzahl der nun vorliegenden Archivalieneinheiten in Heft- oder Buchform gebunden, auch wenn dies, so besonders beim "Allgemeinen Schriftverkehr", nicht immer befriedigen konnte. Nach einer vollständigen Neuverzeichnung des Bestandes durch den Werkvertragsangestellten Wilhelm Westenfelder im Jahr 1974 lösten zunächst Oberstaatsarchivrat Dr. Joachim Fischer und Archivinspektoranwärter Walter Wannenwetsch das hier eingereihte Schriftgut aus der Zeit bis 1870 heraus, sodann ab 1983 Oberstaatsarchivrat Dr. Günter Cordes und Archivangestellter Werner Urban weitere Einzelstücke, um sie ihrer Provenienz entsprechend in anderen Beständen einzuschieben. Es verblieben darnach nur solche Unterlagen, die im Geschäftsgang des Kriegsarchivs (I und II) erwachsen sind. Dazuhin wurde die beim Kriegsarchiv geführte Zeitungsausschnittsammlung aus dem erwähnten Bestand M 731 "Druckschriften- und Zeitungsausschnittsammlung des Kriegsministeriums" entnommen und hier wieder eingegliedert. Die übrigen, oben genannten Sammlungen des Kriegsarchivs - Feldpostbriefe, Lichtbilder - wurden demgegenüber im Heeresarchiv in so starkem Maße umgestellt, dass ihr ursprünglicher Zustand nicht mehr rekonstruiert werden kann und sie daher zweckmäßigerweise als archivische Sammlungen belassen werden. Bereits 1972/75 legte Fischer über die bis dahin noch nicht erfassten Geschäftstagebücher des Kriegsarchivs ein gesondertes Findbuch an, das nun unverändert in das neue Repertorium eingebracht werden konnte. Ordnung und Gliederung des Bestandes lehnen sich an die ursprünglichen Aufgabenbereiche des Kriegsarchivs an, wie dies nach einem Vorentwurf schon von Fischer und Wannenwetsch beabsichtigt war. Dabei richtet sich Reihenfolge - wie auch die Benennung und Schreibweise - der angeführten Truppenteile nach der im Jahr 1920 vom Heeresabwicklungsamt Württemberg veröffentlichten "Übersicht Friedens- und Feldformationen (Behörden und Truppen) des ehemaligen XIII. Armeekorps und deren Abwicklungsstellen". : Die Anlage getrennter Orts-, Personen- und Sachverzeichnisse zu den Akten / Bänden und den Zeitungsausschnitten soll den Zugang zu den beiden unterschiedlichen Archivaliengruppen erleichtem. Zudem basieren die Schlagworte zu den Akten / Bänden auf den von Fischer, Cordes und Urban überarbeiteten umfassenden Betrefftitelaufnahmen Westenfelders. Demgegenüber gehen die Titelaufnahmen, die Heeresarchivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller um 1940 für den nicht abgeschlossenen Besstand der Zeitungsausschnitte angefertigt hatte und die nun fast unverändert übernommen wurden, über allgemeine Inhaltsangaben hinaus und bringen besonders in den Enthältvermerken - und damit auch im vorliegenden Index - auffällige Einzelheiten. sächliche Inhalt der Zeitungsausschnittbände ist indessen um vieles umfangreicher, wie sich aus den Inhaltsübersichten ergibt, die vom Kriegsarchiv aufgestellt und den Bänden beigebunden wurden; eine an sich wünschenswerte, entsprechend ausführliche Erfassung des Inhalts für das neue Findbuch ließ sich jedoch derzeit hauptsächlich aus Personalgründen nicht durchführen. Bei der Neuordnung des Bestandes wurden 66 Archivalieneinheiten mit anderen gleichen Betreffs vereinigt, 24 weitere, meist Doppelstücke ausgesondert; 349 Büschel und Bände wurden provenienzgerecht in anderen Beständen eingegliedert, dagegen 2 Zeitungsausschnittbände hier wieder eingefügt. So umfasst der Bestand nunmehr 1032 Bände und Büschel in 17 Regalmetern. Literatur: Joachim Fischer: Das württembergische Kriegsarchiv. Zur Überlieferungsgeschjchte der militärischen Archivalien von Württemberg. In: Aus der Arbeit des Archivars. Festschrift für Eberhard Gönner (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Bd. 44). Stuttgart: Kohlhammer 1986 Stuttgart, Dezember 1985 Cordes Anmerkungen: Anmerkungen: (1) Mit dieser Arbeit sollte vermieden werden, dass in einem künftigen Generalstabswerk die Leistungen der Württemberger zu gering geachtet würden. Zum Regierungsjubiläum 1916 konnten dem König die ersten drei Bände überreicht werden. (2) Bis Kriegsende erschienen zwei Bände, herausgegeben von Leutnant der Reserve Robert Silbereisen und Hauptmann der Reserve Dr. Georg Schmückle. (3) Siehe die Anlage

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/3 · Fonds · 1817 - 1819, 1846 - 1921
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentral-Abteilung: Die Neuorganisation des württembergischen Militärwesens, die als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. 11. 1870 seit Juli 1871 mit Hilfe preußischer Offiziere und Militärbeamten unternommen wurde, erstreckte sich auch auf das Kriegsministerium. In Anlehnung an eine frühere, allerdings nur intern gültige Einteilung und in Analogie zur Geschäftseinteilung des preußischen Kriegsministeriums wurde es im August 1871 in das Centralbureau, die Militär-Abteilung (mit drei Sektionen) und die Ökonomie-Abteilung (mit fünf Sektionen) gegliedert; eine "provisorische", tatsächlich aber lange Jahre gültige "Geschäftseinteilung legte gleichzeitig die Kompetenzen dieser Abteilungen, neben die später weitere Abteilungen traten, fest. Das Centralbureau (abgekürzt: CB. ), das vor 1871 in der Kanzleidirektion einen Vorläufer besaß, unterstand einem Chef, der bis zum Ende des ersten Weltkriegs - zugleich Adjutant des Kriegsministers war (vgl. die ohne eingehenderes Quellenstudium erarbeiteten Listen der Kriegsminister bzw. Abteilungschefs in Anhang I bzw. II S. XXV ff. ) In sein Ressort fielen nach der erwähnten Geschäftseinteilung folgende Aufgaben: 1. die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere, Ärzte und Beamten, 2. die ehrengerichtlichen und militär-politischen Angelegenheiten, 3. die Ordens- und Dienstauszeichnungs-Angelegenheiten, 4. die Staats-Ministerial-Sachen, 5. Vorlage derjenigen Angelegenheiten, über welche der Kriegsminister selbst die Entscheidung zu treffen beabsichtigt, 6. persönliche Correspondenz des Ministers, 7. Redaktion des Armeeverordnungsblatts, 8. Angelegenheiten der Tagespresse. Außerdem unterstanden dem Centralbureau von Anfang an die Kanzlei, die Bibliothek und die Druckerei des Kriegsministeriums. Manche der Aufgaben, die das Centralbureau nach der erstmals im Januar 1907 wieder herausgegebenen Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums wahrzunehmen hatte (so die Verwaltung des Dienstgebäudes, der Dienstgeräte und der Bürokasse des Kriegsministeriums), dürften ihm stillschweigend zugewiesen worden sein, sei es von Anfang an, sei es allmählich als Folge der ursprünglichen Kompetenzen. Andere Kompetenzveränderungen, auf die hier im übrigen nicht vollständig eingegangen werden kann, fanden dagegen ihren Niederschlag in den Quellen. Wiederholt eingeschränkt wurden seit November 1871 die Kompetenzen des Centralbureaus für persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Ärzten und Beamten, bis schließlich im April 1896 die Militär-Abteilung fast ganz dafür zuständig wurde. Ab November 1872 hatte der Chef des Centralbureaus die Unterlagen aller Abteilungen des Kriegsministeriums für den mündlichen Vortrag des Kriegsministers beim König zu sammeln. Als 1874-nach dem Vorbild Preußens die Führung von Personalbogen und von Stammlisten der Truppen eingeführt wurde, hatte das Centralbureau die ans Kriegsministerium gelangten Exemplare dieser Unterlagen zu verwahren und zu verwalten. Nachdem die dem Centralbureau unterstellte Kanzlei des Ministeriums faktisch schon lange für die sog. "alte Registratur" des Kriegsministeriums zuständig gewesen war, wurde die Sorge dafür dem Centralbureau im Januar 1885 offiziell übertragen. Weitere kleinere Aufgaben kamen in den Jahren nach der Jahrhundertwende hinzu:1902 begann das Centralbureau, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten über militärische Angelegenheiten anzulegen, und seit April 1906 sammelte man hier Nachrufe und Todesanzeigen württembergischer Offiziere; schließlich wurde das Centralbureau, das am 1. 8. 1906 bzw. - It. MVBl. 1906, 8. 185 - am 12. 9. 1906 in "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) umbenannt wurde, im Januar 1907 durch die neue Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums für Denkmäler-Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Zentral-Abteilung, die durch die neue Geschäftseinteilung im übrigen nur wenig verändert wurden, konnten demnach im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg von 1907 S. 64- f. wie folgt umschrieben werden: "Von der Zentral-Abteilung, deren Chef zugleich Adjutant des Kriegsministers ist, wird die Verteilung des gesamten Einlaufs auf die Abteilungen, die Zuleitung von Entwürfen und Vorlagen an den Kriegsminister und die Abfertigung des Auslaufs bewerkstelligt. Die Zentral-Abteilung bearbeitet die Rang- und Stammlisten, die Patentierung der Offiziere und Sanitätsoffiziere, die Führung der Personalbogen, die Anträge auf Adelsverleihung und die Prüfung des Adelstandes, die bei Feierlichkeiten, Jubiläen, Hof- und Armeetrauer usw. zu treffenden Anordnungen, alle den Geschäftsgang und die Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums betreffenden Angelegenheiten und endlich die Redaktion des sächlichen Teils des Militärverordnungsblatts". Im März 1907 erhielt die Zentral-Abteilung außerdem die Verwaltung der sog. "Denkschriften-Sammlung" übertragen, d. h. der von den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums für Beratungen des Bundesrats, des Reichstags und des württembergischen Landtags vorbereiteten Stellungnahmen und Ausarbeitungen. Größere Bedeutung gewann die Errichtung des Kriegsarchivs im Januar 1907, das der Zentral-Abteilung unterstellt und, obwohl dafür eigenes Personal vorgesehen war, faktisch ganz von ihr verwaltet wurde. Einmal sollte das Kriegsarchiv das archivwürdige Schriftgut militärischer Provenienzen Württembergs sichern und gab damit der Zentral-Abteilung Veranlassung, sich auch mit Fragen der Kassation bzw. Erhaltung solchen Schriftguts zu befassen; zum andern entwickelte es sich im Weltkrieg 1914 - 1918 zu einer selbständigen Abteilungen die die Zentral-Abteilung im Januar 1916 die Zeitungsausschnitt-Sammlung und im November 1916 die Verwaltung der Bibliothek des Kriegsministeriums abgab. Während der Weltkrieg 1914 - 1918 sonst ohne größere Auswirkungen auf Organisation und Kompetenzen der Zentral-Abteilung blieb, änderte sich dies gegen und nach Ende des Kriegs. Neben der Zentral-Abteilung, die unmittelbares Organ des Kriegsministers war, schuf sich dieser im Juli 1918 eine weitere Stelle, die ihm unmittelbar unterstand, in organisatorischer Hinsicht aber bis Oktober 1918 der Zentral-Abteilung zugeteilt wurde. Sie wurde nach ihrem Leiter, Oberstleutnant Hummel, "Dienststelle H " benannt und erhielt vom Kriegsminister den Auftrag, "für mich alle Unterlagen, deren ich zum Verkehr mit den gesetzgebenden Körperschaften oder einzelnen Mitgliedern dieser bedarf, zu sammeln und zu sichten. Hiezu wendet sich H an die zuständigen Abteilungen des Kriegsministeriums oder an sonstige in Betracht kommende Dienststellen usw. unmittelbar". Am 7"10. 1918 wurde sie von der Zentral-Abteilung ganz gelöst und unter der Bezeichnung "Ministerialabteilung"(abgekürzt: M) verselbständigt. Wie die ursprünglich in Aussicht genommene Bezeichnung "Presse- und Geheim-Abteilung" (abgekürzt: P. G. ) andeutet, war sie vor allem mit Fragen der "Aufklärung" der Zivilbevölkerung, der Kriegspropaganda, der Presse, der Zensur und der Bekämpfung von Gerüchten befasst. Bereits im Januar 1919 ging die Ministerialabteilung im Kriegsarchiv auf. Die Einrichtung und Verselbständigung der Ministerialabteilung berührten die Organisation und Aufgaben der Zentral-Abteilung offensichtlich ebenso wenig wie deren Umbenennung in "Hauptbüro" (abgekürzt: H. ) zwischen dem 18. und 25. 11. 1918 und die Wirren, denen nach der Novemberrevolution 1918 auch das Kriegsministerium ausgesetzt war. Dagegen wurden sie durch die Reorganisation, die der Kriegsminister Herrmann am 14. 3. 1919 verfügte, einschneidend verändert. Dabei wurde das Hauptbüro aufgelöst und an seiner Stelle errichtet: 1. das Ministerialbüro (MB), 2. die Hauptkanzlei (HK), 3. die Druckvorschriftenverwaltung (Dv) und die Bürokasse (BK), 4. die Hauptregistratur (HR). Während sich die Aufgaben der drei zuletzt genannten Abteilungen, die dem Stellvertreter des Kriegsministers, Hauptmann (seit 15. 3. 1919: Unterstaatssekretär) Krais, unterstellt wurden, im wesentlichen aus ihren Bezeichnungen ergeben, war das dem Kriegsminister unmittelbar unterstellte Ministerialbüro beauftragt mit der Auszeichnung des gesamten Eingangs, mit der Erledigung von Sonderaufträgen und der persönlichen Korrespondenz des Kriegsministers und mit der Anmeldung bzw. Abfertigung von Besuchern des Ministers. Ganz abgegeben wurde die Bearbeitung von Angelegenheiten der Nationalversammlung und des württembergischen Landtags, für die nun statt dem bisherigen Hauptbüro die im Februar 1919 neugeschaffene "Aufklärungs- und Pressestelle des Kriegsministeriums" zuständig wurde. Nach dem Rücktritt des Kriegsministers Herrmann (am 28. 6. 1919) und seines Stellvertreters Krais, die vor allem durch militärische Kreise vielfach und heftig angefeindet worden waren, wurde diese Aufteilung schon am 7*7. 1919 wieder rückgängig gemacht: das Ministerialbüro wurde aufgelöst und sein Personal zu der aus den anderen Abteilungen (HK, HR, BK) wieder neu gebildeten "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) übernommen, deren Kompetenzen nicht näher beschrieben wurden, die aber im wesentlichen die bisherigen Aufgaben dieser Abteilungen erhalten haben dürfte. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, als das württembergische Kriegsministerium vom 28. 8. 1919 bis zum 30. 9. 1919 die Aufgaben und die Bezeichnung einer "Reichswehrbefehlsstelle Württemberg" hatte, ab 1. 10. 1919 zum "Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums" umgewandelt und als solches zusammen mit dem "Abwicklungsamt des früheren XIII. A. K. " zum "Heersabwicklungsamt Württemberg" vereinigt wurde. Mit der Reorganisation war eine Änderung des Dienstsitzes verbunden. Dieser befand sich ursprünglich im Gebäude des Kriegsministeriums, Charlottenstr. 6, dann seit Juni 1914- im neuen Dienstgebäude des Kriegsministeriums, Olgastr. 13; im Oktober 1919 wurde das Abwicklungsamt des Kriegsministeriums in das Dienstgebäude des früheren Kommandierenden Generals, Kriegsbergstr. 32, verlegt, von wo die Zentral-Abteilung bzw. die Abteilung K (siehe unten) im Zusammenhang mit der Umorganisation des Heeresabwicklungsamtes Württemberg wohl im September 1920 in das ehemalige Neben-Artilleriedepot in der Gutenbergstr. 111 übersiedelte. Soweit es die Quellen erkennen lassen, überstand die Zentral-Abteilung diese äußeren Veränderungen im wesentlichen unverändert "allerdings verlor sie als Folge der Heeresabwicklung, insbesondere auch der Reorganisation von Oktober 1919, zunehmend an Aufgaben. Zusammen mit den Abteilungen A, R, W, ZV, Auskunft und Kr. A. des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums wurde sie daher im August 1920 zur Abteilung K (d. h. Kriegsministerium) des Heeresabwicklungsamtes Württemberg vereinigt. Organisationsänderungen im folgenden Monat reduzierten diese Abteilung K jedoch weiter, so dass sie ab 1. 10. 1920 im wesentlichen wieder aus der früheren Zentral-Abteilung bestand. Allerdings oblagen ihr als Aufgaben nun nur noch die Bearbeitung der "noch anfallenden Resteingänge des ehemaligen Kriegsministeriums", die Weiterleitung derselben an die nunmehr zuständigen Stellen, außerdem Unterstützungsgesuche und sämtliche Angestelltenangelegenheiten des Heeresabwicklungsamtes Württemberg". Zudem war ihr die Unterabteilung W (Waffenabteilung) unterstellt, während die Bürokasse ab 20. 9. "1920 an die Kasse des Heeresabwicklungsamtes Württemberg abgegeben und das im August bzw. Oktober 1920 mit der Abteilung K vereinigte Kriegsarchiv im Dezember 1920 der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angegliedert wurde. Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg auf 31. 3. 1921 fand schließlich auch die Abteilung K ihr Ende. 2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei der Umgestaltung des Kriegsministeriums seit Juli 1871 wurde dessen Kanzlei unter Mithilfe eines Registrators aus dem preußischen Kriegsministerium bis November 1871 auf die neuen Verhältnisse umgestellt. Dabei wurden die bisher kurrenten Akten bis auf einige Faszikel, die sich auch im vorliegenden Bestand finden (Büschel 4, 6-9, 16, 17, 66 - 68, 88, 118, 475), geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums erhielten neue, systematische Aktenpläne mit zugehörigen Repertorien", und wie bei den Truppen und der übrigen Militärverwaltung wurde statt der bisherigen losen Aktenablage die sonst in Württemberg nicht übliche preußische Aktenheftung eingeführt. § 4 der Organisationsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 16. 8. 1871 bestimmte: "Die Registratur des Kriegsministeriums ist zwar eine einheitliche, doch ist dieselbe so zu formieren, daß jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Gompletierung der Akten etc. 1 Registraturbeamter zur Disposition steht". Für die Zentral-Abtei-lung wie für die anderen Abteilungen des Ministeriums hatte dies zur Folge, daß beim Zuwachs von Kompetenzen der Aktenplan der Abteilung durch neu angelegte oder von anderen Abteilungen übernommene und entsprechend umsignierte Akten ergänzt wurde, während der Verlust von Kompetenzen die Abgabe von Akten an andere Abteilungen nach sich zog. Dementsprechend gelangte der Großteil der Akten der Zen-tral-Abteilung betr. persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Militärärzten und Beamten vor allem in die Registratur der Militär-Abteilung (heute Bestand M 1/4 und von dort z. T. in die Registratur der 1917 neu gebildeten Abteilung für persönliche Angelegenheiten (heute Bestand M 1/5), während reine Personalakten heute in den Beständen M 430/1(Personalakten I), M 430/2 (Personalakten II) und M 430/5 (Personalakten V) zu finden sind. Eine besondere Gruppe innerhalb der Abteilungsregistratur bildeten die vom Chef der Zentral-Abteilung als Adjutant des Kriegsministers verwahrten Akten. Sie waren meist durch den Zusatz"A" (=Adjutantur) oder"Secret" gekennzeichnet und umfassten vorwiegend Geheim- und Personalakte sog. "Offizier-Registratur"). Zu ihnen gehörten die Geheimakten Büschel 47, 199 und 469, die mit "A" bezeichneten Büschel 172, 173, 189-191, 193-196, 199, 200, 202, 203, 207-458, 468 und 469 des vorliegenden Bestandes sowie der ganze Bestand M 1/2 (Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten), dessen Bildung und Abtrennung vom übrigen Schriftgut der Zentral-Abteilung wohl hauptsächlich auf das Heeresarchiv Stuttgart zurückgeht. Waren die Akten im wesentlichen dem systematischen Aktenplan der Zentral-Abteilung eingeordnet, so gab es daneben Sonderregistraturen und besondere Aktengruppen der Zentral-Abteilung, die diesem Plan nicht eingefügt waren. Dazu gehörten an erster Stelle die Allerhöchsten Ordres, durch die über die vom Kriegsminister dem König vorgetragenen Gesuchslisten (Büschel 209-458) entschieden wurde; sie wurden vom 1. 1. 1873 an in einer besonderen Registratur verwahrt und bilden heute den Bestand M 1/1(Allerhöchste Ordres) . Ebenfalls als Sonderregistratur wurden die für das Kriegsministerium bestimmten Exemplare der 1874 eingeführten Personalbogen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten aufbewahrt; sie sind heute - zusammen mit oben erwähnten Personalakten - den Beständen M 430/1, M 430/2 M 430/3 und 430/5 eingeordnet. Außerdem waren dem systematischen Aktenplan nicht eingegliedert die ebenfalls 1874 einführten Stammlisten der Truppenteile (heute im Bestand M 1/11) sowie die Sammlungen der Zeitungsausschnitte (heute im Bestand M 730), der sog. Nekrologe (heute Bestand M 744) und der sog. Denkschriften (heute im Bestand M 731). Schließlich wurden als besondere Gruppen auch die sog. "Kriegsakten" behandelt, d. h. jene Akten, die während des Weltkriegs 1914 - 1918 neben den übrigen, fortgeführten Registraturakten erwuchsen und die speziell Angelegenheiten der Kriegsführung und ihrer Auswirkungen auf die Heimat betreffen; sie sind nur zum kleineren Teil erhalten und überdies z. T. im Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv). Sehr wahrscheinlich bei der Zentral-Abteilung wurden die zwei Kriegsstammrollen mit zugehörigen Namensverzeichnissen geführt, die heute dem Bestand M 457 (Kriegsstammrollen des Kriegsministeriums, Höchster Kommandobehörden usw. ) eingeordnet sind. Bis zum Kriegsausbruch im August 1914 hatte die Registratur, von den Auswirkungen der verschiedenen Kompetenzänderungen abgesehen, im wesentlichen so bestanden, wie sie 1871 eingerichtet worden war. Dagegen begannen mit Kriegsausbruch Veränderungen, die sich besonders gegen und nach Ende des Kriegs verstärkten und schließlich zur völligen Umgestaltung der Registratur führten. Bereits im August 1914-wurde ein neues, zusätzliches Kriegs-Geschäftstagebuch begonnen, neben dem bis November 1914- noch das bisherige weiterlief und das danach zum alleinigen Journal der Abteilung wurde. Gleichzeitig begann die Anlage der sog. Kriegsakten, die keine Signaturen mehr enthielten, sondern in den Geschäftstagebüchern nur mit abgekürztem Aktentitel gekennzeichnet wurden. Begann damit die Auflösung der Einheitlichkeit und der inneren und äußeren Ordnung der Registratur, so verstärkte sich die Entwicklung gegen und nach Kriegsende. Sie wurde begünstigt durch die Vermehrung des Geschäftsanfalls, durch die zunehmende Fluktuation des immer weniger geschulten Kanzleipersonals, durch die nachlassende Papierqualität , durch den Verzicht auf die Aktenheftung, eventuell durch den zweimaligen Umzug der Dienststelle nach Kriegsende und vor allem durch die wiederholten Organisationsänderungen. Letztere begannen mit der Errichtung der Dienststelle H, die seit ihrer Verselbständigung als "Ministerialabteilung" im Oktober 1918 sich von der Registratur der Zentral-Abteilung trennte, ein eigenes Journal anlegte, ihre Akten in Schnellheftern ablegte und diese Akten nicht mehr systematisch, sondern nur noch numerisch ordnete und entsprechend signierte. Hinzu kam, dass bei der Umbenennung der Zentral-Abteilung in "Hauptbüro" ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr weitergeführt und dafür neue Akten angelegt wurden. Dies wiederholte sich verstärkt im März 1919, als das Hauptbüro in die Abteilungen Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Druckvorschriftenverwaltung und Bürokasse sowie Hauptregistratur aufgeteilt wurde. Wiederum wurde nun ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr fortgeführt. Andere Teile der Registratur wuchsen dagegen weiter bei der Hauptkanzlei und der Hauptregistratur, deren Akten anscheinend gemeinsam geführt wurden, und beim Ministerialbüro. Wie die Hauptkanzlei und die Hauptregistratur legte dieses Büro außerdem neue Akten an, die ohne System in nur numerischer Folge Signaturen erhielten. Ganz entsprechend wurde bei der Wiedervereinigung dieser Abteilungen zur Zentral-Abteilung im Juli 1919, bei der Umbildung des Kriegsministeriums zum Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums im Oktober 1919 und bei der Bildung der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg im Oktober 1920 verfahren. Dass man sich in der Registratur zurechtfand, obwohl diese immer unübersichtlicher wurde, hatte man sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass mit fortschreitender Abwicklung des württembergischen Heeres ältere Akten immer weniger benötigt und der Geschäftsanfall immer kleiner wurden. Als das Heeresabwicklungsamt Württemberg auf 31. 3. 1921 ganz aufgelöst wurde, kam die ganze Registratur der Zentral-Abteilung bzw. ihrer Nachfolge-Dienststellen wohl sofort in die im selben Dienstgebäude untergebrachte Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, mit deren übrigen Beständen sie 1937 ins Heeresarchiv Stuttgart und 194-5 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. In seiner heutigen Gestalt umfasst der Bestand M 1/3 Schriftgut, das beim Centralbureau und seinen Nachfolge-Dienststellen einschließlich der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg erwachsen ist. Zwar hätte man sinnvollerweise die Akten dieser Abteilung K auch dem Bestand M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) zuweisen können; analog zu den Beständen der anderen Abteilungen des Kriegsministeriums, die ebenfalls beim Heeresabwicklungsamt Württemberg weitergeführte Akten enthalten, wurden sie jedoch beim vorliegenden Bestand gelassen. Der Bestand M 1/3 enthält jedoch nicht alles bei der Zentral-Abteilung erwachsene Schriftgut. Abgesehen davon, dass manches in andere, oben genannte M-Bestände gelangt ist und dort nun belassen wurde, wurden in früheren Jahren z. T. wohl umfangreiche Kassationen vorgenommen. Hervorzuheben ist der Verlust der Geschäftstagebücher aus der Zeit vor 1910, die zu unbekanntem Zeitpunkt kassiert wurden. Nachdem die Wirren der Novemberrevolution 1918 für die Zentral-Abteilung anscheinend ohne Schriftgutverluste vorübergegangen waren, wurde wohl der größere Teil der sog. Kriegsakten im September 1919 an die Garnisonverwaltung Stuttgart abgegeben und dort vermutlich vernichtet. Kassationen größeren Umfangs, über die Büschel 107 des Bestandes (mit Angabe der jeweiligen Aktensignaturen) Aufschluss gibt, nahm - wahrscheinlich 1932 - die -Reichsarchivzweigstelle Stuttgart bei der Verzeichnung des Bestandes vor; dabei gingen einige Akten verloren, die man heute als archivwürdig erhalten würde. Einige wertlose Akten - vor allem Kassenunterlagen der Bürokasse (0, 5 lfd. m) - wurden bei der jetzigen Verzeichnung kassiert. Nach dem Provenienzprinzip wurden jetzt auch einige Faszikel, die bisher Teil des Bestandes bildeten, den Beständen M 1/4 und M 660 (Nachlass des Kriegsministers v. Marchtaler) eingeordnet; dem Bestand M 390 wurden solche Akten zugewiesen, die nicht bei der Zentral-Abteilung bzw. der Abteilung K dieser Behörde erwachsen sind. Wider besseres Wissen hatte das Heeresarchiv Stuttgart dem Bestand als Anhang 50 Bücher angefügt, die es 1938 aus der sog. Kriegssammlung der ehemaligen Hofbibliothek Stuttgart erhalten hatte. Diese Bücher waren während des Weltkriegs 1914--1918 veröffentlicht, unter Zensur gestellt und in ihrer übrigen Auflage wohl vernichtet worden. Da die einschlägigen Akten, zu denen sie als Anlagen gehören, im Bestand M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. ) verwahrt werden, wurden sie nun zu diesem Bestand genommen; ihr Verzeichnis, das dem bisher gültigen Repertorium des vorliegenden Bestandes eingeheftet war, wurde dem Repertorium M 77/1 eingefügt. Umgekehrt enthält der Bestand M 1/3 jetzt einige Archivalien, die bisher in anderen Beständen verwahrt wurden. Übernommen wurden aus dem Bestand E 271 (Kriegsministerium) die Büschel 90, 102, 104, 110, 176, 586 - 589 und 591, aus dem Bestand E 279 (Registraturbücher der obersten Militärbehörden) die Bände 25, 26 und 94-, aus dem Bestand M 4-00/2 (Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Zentralnachweisamt) Büschel 204, aus dem Bestand M 430/2 Büschel 512 sowie aus dem unsignierten Bestand "Aufbau und Organisation" Büschel 109 des vorliegenden Bestandes. Zu unbekannter Zeit, aber vermutlich bald nach ihrer Übernahme ins Archiv wurden die Akten der Zentral-Abteilung in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verzeichnet. Dabei griff man zurück auf ein wohl nach Kriegsausbruch in der Zentral-Abteilung angefertigtes summarisches Verzeichnis der in der systematischen Sachaktenregistratur vorhandenen Akten, die man nicht ganz zutreffend als "Friedensakten" bezeichnete. Dieses Verzeichnis (Büschel 107) führt die Akten in der Folge ihrer Signaturen und mit Kurztiteln auf und ist vollständiger als ein ähnliches, beim Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums entstandenes Verzeichnis (Büschel 55). Das Verzeichnis der Friedensakten (Büschel 107) ergänzte man in der Reichsarchivzweigstelle zunächst durch ebenso summarische Verzeichnisse der Geschäftstagebücher und der Akten der Ministerialabteilung, des Ministerialbüros und der Bürokasse. Erst später, wahrscheinlich 1932, fügte man Angaben über die Laufzeit, über durchgeführte Kassationen und über die erst jetzt eingeführte Paketzählung hinzu und schrieb das derart überarbeitete Findmittel 1932 ins reine. Obwohl dieses durch spätere Nachträge ergänzte Repertorium wenig befriedigen konnte, war es bis jetzt in Gebrauch. Bei der jetzigen Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes M 1/3 wurde versucht, den in der Aktenbildung sich widerspiegelnden zahlreichen Organisationsänderungen gerecht zu werden. Den größten Teil des Bestandes machen die von 1871 bis 1918 erwachsenen Akten aus. Sie sind nach den Signaturen des alten, systematischen Aktenplans geordnet, der allerdings noch nicht wiedergefunden, sondern nur anhand eben dieser Signaturen rekonstruiert werden konnte. Diesem Plan sind - mit Ausnahme der Geschäftstagebücher und der sog. Kriegsakten - an passender Stelle auch mehrere unsignierte Stücke eingeordnet worden. In einzelnen, durch Verweise gekennzeichneten lallen waren Korrekturen des Plans nötig. Verwiesen wird an den entsprechenden Stellen des Aktenplans auch auf Akten, die nach November 1918 beim Hauptbüro oder einer anderen Nachfolge-Dienststelle der Zentral-Abteilung weitergeführt wurden und deshalb einer anderen Aktengruppe des vorliegenden Bestandes zugewiesen werden mussten, sowie auf Akten der Zentral-Abteilung, die in den Beständen M 1/4, M 1/5 und M 390 verwahrt werden. Dagegen kann auf das Schriftgut der Zentral-Abteilung in den bereits oben genannten Beständen M 1/1, M 1/2, M 1/11, M 430/1, M 430/2, M 430/3, M 430/5, M 457, M 730 und M 731 hier nur generell hingewiesen werden. Wegen der wenig klaren Trennung der Registraturen wäre eine Scheidung der Akten, die nach Oktober 1918, März 1919, Juli 1919, Oktober 1919 bzw. Oktober 1920 bei den Abteilungen Hauptbüro, Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Hauptregistratur, Zentral-Abteilung und Abteilung K erwachsen sind, nur sehr unvollkommen möglich und für die Benutzung des Repertoriums wenig gewinnbringend gewesen. Dieses Schriftgut konnte daher nur in zwei, durch die Behördengeschichte gerechtfertigte Gruppen geschieden werden, die, soweit nötig, durch Verweise miteinander verzahnt sind: in Akten, die bis Oktober 1919 kurrent waren, und in Akten, die nach diesem Datum weitergeführt oder neu angelegt wurden; soweit möglich, wurde der ersten Gruppe die Aktenordnung des Ministerialbüros zugrundegelegt, während das Gliederungsschema der zweiten Gruppe ganz neu zu erarbeiten war. Eigene Gruppen bilden die Akten der Bürokasse und der Ministerialabteilung, die der Zentral-Abteilung bloß angegliedert waren oder als selbständige Abteilungen sich von ihr abgetrennt haben; diese Akten standen mit der Registratur der Zentral-Abteilung nicht oder nur lose in Verbindung. Keiner dieser Aktengruppen ließen sich die Handakten von Offizieren und Beamten der Zentral-Abteilung einordnen; sie wurden deshalb zu einer eigenen Aktengruppe zusammengefasst. Bis Ende 1918 sind alle Akten des Bestandes in der Regel in der Registratur der Zentral-Abteilung erwachsen. Provenienzangaben waren bei den Titelaufnahmen daher nur bei solchen Akten nötig, die von dieser Regel abweichen und die nach Oktober/November 1918 erwachsen sind; soweit nichts anderes angegeben ist, kommen dabei bis zur Bildung der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg im August 1919 als Provenienzen nur Abteilungen des Kriegsministeriums in Betracht. Der Bestand wurde - nach Vorarbeiten des Vertragsangestellten Westenfelder - im Sommer 1971 verzeichnet von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer; erst seit Frühjahr 1975 war es ihm jedoch möglich, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertigzustellen. Der Bestand umfasst 27 Bände (1 lfd. m) und 602 Büschel (13 lfd. m). Stuttgart, im September 1975 Fischer 3. Anhang I: Kriegsminister bzw. Leiter des Kriegsministeriums und seines Abwicklungsamtes nach 1870: 23.3.1870 - 13.9-1874 Albert v. Suckow, General der Infanterie, Kriegsminister (23-3.1870 Chef des Kriegsdepartements; 19.7.1870 Kriegsminister) 13.9.1874 - 22.7.1883 Theodor v. Wundt, Generalleutnant , Kriegsminister (13.9.1874 mit Führung des Kriegsministeriums beauftragt; 5.3.1875 Departements-Chef; 14.6.1879 Kriegsminister) 28.7.1883 - 10.5.1892 Gustav v. Steinheil, General der Infanterie"Kriegsminister (28.7-1883 Departements-Chef; 28.2.1885 Kriegsminister) 10.5.1892 - 13.4.1901 Max Freiherr Schott v. Schottenstein, General der Infanterie, Kriegsminister 13.4.1901 - 10.6.1906 Albert v. Schnürlen, General der Infanterie, Kriegsminister 10.3.1906 - 8.11.1918 Otto v. Marchtaler, Generaloberst, Kriegsminister 9.11.1918 - 15.11.1918 Schreiner, Offizierstellvertreter, Leiter des Kriegswesens 16.11.1918 - 14.1.1919 Ulrich Fischer, Vizefeldwebel, Leiter des Kriegswesens 15.1.1919 - 28.6.1919 Immanuel Herrmann, Leutnant der Landwehr II und Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Kriegsminister 30.6.1919 - 28.8.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, mit Führung der Geschäfte des Kriegsministeriums beauftragt 28.8.1919 - 30.9.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, Chef der Reichswehrbefehlsstelle 1.10.1919 - 31.3.1921 Erich Scupin, Major, Chef des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums bzw.(seit 1.10.1920) der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg 4. Anhang; II: Chefs der Zentral-Abteilung: 28.3.1870 - 30.12.1872 Gustav v. Steinheil, Major 30.12.1872 - 25.9-1874 Reinhard v. Fischer, Hauptmann 23c 9.1874 - 26.9.1879 Karl Freiherr v. Reitzenstein, Oberleutnant bzw. Rittmeister 30.9.1879 - 9.10.1899 Paul v. Bilfinger, Hauptmann bzw. Major 9.10.1889 - 19.3.1896 Albert v. Funk, Major bzw. Oberstleutnant 19.3.1896 - 24.2.1899 Gustav v. Steinhardt, Hauptmann 24.2.1899 - 18.7.1902 Heinrich v. Maur, Hauptmann 18.7.1902 - 18.8.1903 Ernst v. Schroeder, Hauptmann 18.8.1903 - 19.11.1909 Hermann v. Haldenwang, Hauptmann bzw. Major 19.11.1909 - 21.4.1911 Max Holland, Hauptmann bzw. Major 21c 4.1911 - 25.2.1914 Richard v. Haldenwang, Major 22.4.1914 - 28.3.1915 Wilhelm Freiherr v. Neurath, Hauptmann bzw. Major 28.3.1913 - 10.6.1918 August Graf v. Reischach, Major 11.6.1918 - 27.3.1919 Erwin Tritschler, Major 5. Besondere Vorbemerkung für Klassifikationspunkt D: Die Zentralabteilung des Kriegsministeriums führte neben ihrer Hauptregistratur noch eine Reihe von Sonderregistraturen und Sammlungen. Hierzu zählten die Allerhöchsten königlichen Ordres und die Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten, also die heutigen Bestände M 1/1 und M 1/2, sodann die Ranglisten und die Personalbögen der Offiziere, seit 1906 eine Sammlung von Nekrologen, die 1874 angelegten Stammlisten der Truppenteile, die allgemeine Druckvorschriftensammlung, die seit 1902 geführte Zeitungsausschnittsammlung und die 1907 angelegte Denkschriftensammlung. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv vereinigte die Personalunterlagen mit anderem, vergleichbarem Material zu den heutigen Beständen M 430 - M 433 und führte die Nekrologe, heute Bestand M 744, und die Druckvorschriften, heute Bestand M 635/1, als archivische Sammlungen weiter. Nur die in sich geschlossenen bzw. wieder hergestellten Reihen der Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte ließen sich provenienzgerecht beim Bestand der Zentralabteilung eingliedern (1). Mit Erlass des Kriegsministeriums vom 24. April 1874 / Militärverordnungsblatt 24/1874 wurde die Führung von Stammlisten verbindlich eingeführt. Diese sollten jeweils "die ganze Periode des Truppenteils vom Stiftungsjahr an umfassen" und jährlich zum 1. November bezüglich "Garnison und Wechsel derselben, Ergänzung, Uniform und Bewaffnung, sowie deren Veränderungen, Stamm und Formationsveränderungen, Feldzüge und Schlachten, Auszeichnungen, Chefs, Kommandeure" ergänzt werden. Die Zentralabteilung des Ministeriums sammelte darauf eigene Aufschriebe, eingehende Meldungen, Drucksachen u. a. in für jeden Truppenteil getrennt angelegten Mappen, die, sorgfältig geführt, sich bald zu einem vorzüglichen Auskunftsmittel über die genannten Bereiche entwickelten, bis die Angaben 1912 abbrechen. Zu unbestimmter Zeit wurden die Stammlisten gebunden und dem späteren Bestand M 1/11 Kriegsarchiv zugewiesen, bei dessen Neuordnung 1985 sie wieder herausgelöst und hier eingefügt wurden. Auf Anordnung des Kriegsministeriums vom 9. März 1907 hatte die Abteilungen des Ministeriums solche militärischen Angelegenheiten, die eventuell im Bundesrat, im Reichstag oder im Landtag zur Sprache kommen konnten, aufzugreifen und entsprechende Ausarbeitungen zusammen mit einschlägigen Drucksachen, Zeitschriftenaufsätzen u. a. vorzulegen. Nach Abschluss der einzelnen Fälle verwahrte die Zentralabteilung diese sogenannten Denkschriften, um sie vierteljährlich der zuständigen Abteilungen zur Ergänzung auf den neuesten Stand wieder zuzusenden. Die Mappen waren nach dem Alphabet der Stichworte geordnet und dazuhin durchgezählt; 1911 wurden die Stichworte und die anschließende Nummerierung erneuert und in einem gedruckten Verzeichnis (siehe Anlage) zusammengestellt. Teilweise fanden in den Büscheln auch Vorgänge auf früheren Jahren Aufnahme, bis die Sammlung nach Kriegsausbruch 1914 nur noch in Einzelfällen fortgeführt und schließlich Anfang 1919 an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben wurde. Nach 1911, vermutlich erst im Heeresarchiv, kam es mindestens zweimal zu Neuformierungen. Aber keine dieser Maßnahmen hat je den gesamten Bestand erfasst, wie er andererseits sich auch nicht vollständig erhalten hat bzw. ganz wiederherstellen lässt. Nachdem im Heeresarchiv eine Anzahl von Büscheln miteinander vermischt, andere hingegen getrennt und neu zusammengestellt worden sind, fehlen nunmehr von der Ordnung des Jahres 1911 die Nummern 15 (oder 16), 19, 26, 49, 51, 56, 79, 80, 93 und 113. 1939/50 vereinigte Regierungsinspektor Alfons Beiermeister das vorliegende Material mit weiteren allgemeinen gedruckten Denkschriften u. a., die bei Aktenausscheidungen angefallen waren, zum späteren Bestand M 730 "Denkschriften". Als dieser 1985 aufgelöst wurde, konnten die Denkschriften der Zentralabteilung wieder provenienzgerecht eingegliedert werden. Seit 1902 sammelte die Zentralabteilung für die Militärverwaltung wichtige Nachrichten aus mehreren, nach Haltung und Ausrichtung unterschiedlichen Tageszeitungen wie Berliner Tagblatt, Frankfurter Zeitung, Der Beobachter, Deutsches Volksblatt, Schwäbischer Merkur, Schwäbische Tagwacht, Stuttgarter Neues Tagblatt, Württemberger Zeitung u. a. Die Ausschnitte wurden ungefähr in chronologischer Folge in nachträglich gebundene Hefte eingeklebt und diesen meist noch eine detaillierte Inhaltsübersicht beigefügt. Nachdem die Sammeltätigkeit 1913 mit einem Sonderband zum Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. abgebrochen war, wurde sie bei Kriegsbeginn 1914 in wesentlich erweitertem Rahmen wieder aufgenommen: Neben Ausschnitten von im Staatsanzeiger veröffentlichten Behördenverfügungen standen nun zu Sachthemen wie "Kriegsschauplatz", "Parlament", "Kriegskrankenpflege" angelegte Serien. Zu Jahresbeginn 1916 wurde aber diese Sammlung an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben und dann dort fortgeführt. Doch verblieb die hauptsächlich aus Parteizeitungen zusammengestellte Gruppe "Stellungnahmen der politischen Parteien zum Kriege", die ursprünglich ebenfalls ausgefolgt werden sollte, zunächst noch bei der Zentralabteilung, die überdies gegen Jahresende 1916 noch eine neue Gruppe "Auslassungen der Presse über die Zivildienstpflicht" eröffnete. Im Juli 1918 sollte die verbliebene sachthematische Sammlung - also ohne die erwähnten Ausschnitte von Behördenverfügungen - an die neugeschaffene "Dienststelle H", die spätere "Ministerialabteilung", abgekürzt M, des Ministeriums übergehen. Inwieweit dies erfolgt ist, muss offen bleiben, da die Sammlung in der bisherigen Form in keiner der beiden Abteilungen weiterbetrieben wurde. Im Heeresarchiv vereinigte Archivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller alle beim Kriegsministerium erwachsenen diesbezüglichen Unterlagen mit weiteren bis ins Jahr 1938 reichenden Zeitungen, Ausschnitten, Denkschriften u. a. zur "Zeitungsausschnittsammlung des Württembergischen Kriegsministeriums", dem späteren Bestand M 731, und legte darüber Bandrepertorium an, das allerdings um 1940 unvollendet blieb. Bei der Aufteilung dieses Bestandes 1985 wurden die Zeitungsausschnitte, die bei der Zentralabteilung ausgewählt und nicht, wie erwähnt, 1916 an das Kriegsarchiv abgegeben wurden, erneut beim Bestand der Zentralabteilung eingereiht. Bereits 1974 verzeichnete Werkvertragsangestellter Westerfelder die Stammlisten, im Frühjahr 1985 Archivangestellter Werner Urban die Denkschriften; dazuhin fertigte dieser das zugehörige Orts-, Personen- und Sachverzeichnis. Für die Zeitungsausschnitte wurden weitgehend die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1940 übernommen, für das wiederum von Werner Urban zusammengestellte Orts-, Personen- und Sachverzeichnis außerdem das 1950 zum Bestand M 731 von Beiermeister angelegte Register mitbenutzt. Die Auswahl der in de Titelaufnahmen wie in Beiermeisters Register enthaltenen Stichworte ist begrenzt und könnte anhand der genannten Inhaltsübersichten zu den einzelnen Bänden ergänzt werden, solche, an sich wünschenswerte umfangreiche Erweiterung ist jedoch einstweilen zurückgestellt worden. Die Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte de Zentralabteilung des Kriegsministeriums umfassen nunmehr die Bände und Büschel 603 - 821 in 3,3 Regalmetern. Stuttgart, im Oktober 1985 (Cordes) (1) Insoweit sind die Angaben in Band 1 des Repertoriums, S. XVIII, nunmehr zu berichtigen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Fonds · 1918-1919
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/59 · Fonds · (1804) 1806 - 1920
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Geschichte des Ministeriums: Zur allgemeinen Geschichte des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten sowie den Aufbau der Gesamtregistratur wird auf das Vorwort von Wilfried Braunn zu Bestand E 40/72 verwiesen. 2. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestandes E 40/59: Der Bestand E 40/59 setzt sich aus folgenden Rubriken zusammen: 1. "Abzug" aus Bestand E 46 2. "Abzugsverhandlungen mit auswärtigen Höfen" aus Bestand E 41 Verz. 63 3. "Auswanderungen" aus den Beständen E 41 Verz. 63 und E 46 4. "Beurkundungen" aus E 49 Verz. 2 5. "Interna" aus E 41 Verz. 63 und E 49 Verz. 8, sofern thematisch zum Bestand gehörig 6. "Polizei" / "Polizeisachen" aus E 36 Verz 19 und E 41 Verz. 63, sofern thematisch zum Bestand gehörig 7. "Reisen" aus den Beständen E 46 und E 49 Verz. 16 8. "Reisen Sr. Majestät des Königs u. der königl. Familie" aus Bestand E 41 Verz. 63 Dazu kommen einzelne Unterlagen, die aus Provenienzgründen aus Bestand E 130 b entnommen wurden sowie einige Stücke aus E 36 Verz. 60. Der Bestand dokumentiert also nicht nur das im 19. Jahrhundert besonders stark ausgeprägte Auswandererwesen, sondern auch die Bemühungen um die Abschaffung von Abzugsgebühren und Nachsteuer bei der Transferierung von Vermögenswerten zwischen den einzelnen deutschen Bundesstaaten. Weitere Schwerpunkte bilden die Reisen der württembergischen Könige und von Mitgliedern der königlichen Familie, insbesondere aus der Zeit König Wilhelms I. von Württemberg, Reisen von württembergischen Staatsbürgern sowie Angelegenheiten des Passwesens (auch Ausstellung von Wanderbüchern für Handwerksgesellen), der Heimatverhältnisse und der Staatsangehörigkeit. Einige Abgrenzungsprobleme ergaben sich zu Bestand E 40/54 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Polizeiwesen). Dorthin wurden u. a. die Unterlagen betr. Ausweisung / Abschiebung von Verbrechern und Vaganten, Aufenthaltsrecht in der Residenzstadt Stuttgart und Nachforschungen nach vermissten Personen gezogen, falls konkret Polizeibehörden involviert waren. Die Problematik ergab sich insbesondere dadurch, dass zahlreiche Heimatrechts- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ursprünglich unter der Rubrik "Polizei" / "Polizeisachen" abgelegt waren, was aus Sicht des heutigen Benutzers nur noch schwer nachvollziehbar sein dürfte, weshalb der vorliegende Bestand letztlich einen wesentlich größeren Umfang aufweist als zunächst angenommen. Unterlagen über die Reisen der Minister der auswärtigen Angelegenheiten und auch anderer württembergischer Minister wurden zu Bestand E 40/31 gezogen, Reisen von Adligen finden sich z. T. auch in Bestand E 40/33. Die Verzeichnungsarbeiten wurden Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und 2010 durch den Unterzeichneten abgeschlossen. Der Bestand umfasst 1026 Büschel bzw. 7,5 lfd. m. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/18 · Fonds · (1792 -) 1806 - 1918 (- 1924)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand umfasst Unterlagen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zur allgemeinen und ressortübergreifenden württembergischen Außenpolitik in Bezug auf außerdeutsche Staaten in Europa und der restlichen Welt. Hierzu zählt auch das Kaiserreich Österreich (-Ungarn), das bereits bei seiner Gründung 1804/06 große außerdeutsche Gebiete besaß und welches nach dem Krieg gegen Preußen im Jahre 1866 komplett aus Deutschland ausschied. Unterlagen über die restlichen Staaten des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 - also auch (Gesamt-) Preußen - wurden zu einem Großteil dem Bestand E 40/14 zugewiesen, diejenigen über das Reichsland Elsass-Lothringen im Zeitraum von 1871 - 1918 wiederum finden sich im Bestand E 40/16. Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. 60: Einschlägige Teile der Rubriken "Frankreich" und "Österreich" E 41 Verz. 63: Rubrik "Verschiedene Staaten" mit Unterrubriken, sofern es sich um außerdeutsche Staaten handelt E 46 (Rubriken nach Staaten) E 49 Verz. 21 und 22 (Rubriken nach Staaten) E 49 Nachtrag 1938 Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Länderrubriken entsprechen der Zusammensetzung der Staatenwelt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dabei finden sich z. B. zahlreiche italienische Klein- und Mittelstaaten als Vorgänger des Königreichs Italien für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts als eigene Rubriken. Unterlagen über den Kolonialbesitz verschiedener europäischer Staaten finden sich sowohl unter der Rubrik des Mutterlandes als auch unter eigenen Rubriken (Australien, Südafrika). Aus inhaltlichen Gründen wurden jedoch nicht alle Unterlagen, die unter den "Länderrubriken" abgelegt waren, in die Bestände E 40/14 bzw. E 40/18 eingeordnet. Sofern in den Akten keine allgemeinpolitischen oder ressortübergreifenden Angelegenheiten beinhalteten, erfolgte die Einordnung in die Bestände E 40/54 - E 40/78. Die Bildung und archivische Erschließung des Bestandes wurde von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und später vom Unterzeichneten fortgeführt. Der neu gebildete Bestand umfasst nunmehr 540 Büschel bzw. 6,21 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [BG] Bulgarien [BIH] Bosnien-Herzegowina [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GEO] Georgien [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IND] Indien [IR] Iran [IRL] Irland [J] Japan [MA] Marokko [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PY] Paraguay [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [SYR] Syrien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Fonds · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/37 · Fonds · 1807-1917
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand enthält vorwiegend Unterlagen der ehemaligen Rubrik "Impressa", die ursprünglich zu den Polizeisachen gezogen wurden. Es zeigte sich dann jedoch, dass es in den meisten Fällen nicht um Zensurangelegenheiten, sondern um Empfang und ggf. Weiterleitung gedruckter Publikationen aus anderen deutschen Bundesstaaten oder aus dem Ausland ging. Auf Grund der doch recht großen Menge solcher Akten empfahl sich die Bildung eines eigenen Bestandes nach Vorbild des Bestandes E 5 (Königliches Kabinett I: Einsendungen von Schriften und Kunstsachen). In Abgrenzung dazu befinden sich die Unterlagen betr. Zensurangelegenheiten je nach Provenienz in den Beständen E 40/54 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Polizeisachen) und E 63/3 (Zensurkommission). Unterlagen über die Schriftgutsammlungen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten wurden zu Bestand E 40/31 gezogen. Die Bestandsbildung und Erschließung der Unterlagen erfolgte im Herbst 2009 durch den Unterzeichneten auf der Basis der von Kurt Hochstuhl in den 1990er Jahren angefertigten Titelaufnahmen. Der Bestand enthält insgesamt 799 Büschel bzw. 5,2 lfd. m. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Staatsministerium (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a · Fonds · 1876 - 1927, Vorakten ab 1713, Nachakten bis 1935
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Württembergische Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz beiden Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich anfänglich um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Die zwischen 1876 und 1945 erwachsenen Akten des Staatsministeriums stellen eine einzigartige Dokumentation über die verschiedenen Bereiche der Zentralverwaltung des Landes Württemberg sowie über sein Verhältnis zum Deutschen Reich und zu den anderen deutschen Bundesstaaten dar. Für die Erforschung der Geschichte Württembergs, aber auch Gesamtdeutschlands von der Bismarckschen Reichsgründung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs liegt hier ein sehr ergiebiges und wertvolles Quellenmaterial vor, das glücklicherweise nahezu unversehrt über den letzten Krieg hinweggerettet werden konnte. Die Akten des Staatsministeriums gelangten in mehreren Ablieferungen ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart: E 130 I, Zugänge 1931 und 1938, Laufzeit 1870-1935, Umfang 39 lfd. m E 130 II, Zugang 1946, Laufzeit 1813-1943, Umfang 62 lfd. m E 130 IV, Zugang 1958, Laufzeit 1805-1945, Umfang 55 lfd. m E 130 VI, Zugang 1964, Laufzeit 1945-1963, mit vereinzelten Vorakten aus der Zeit 1885-1945. Aufgabe des Hauptstaatsarchivs war es nun, aus diesen vielfach miteinander verzahnten Ablieferungen einen Bestand oder, falls sich dies als nicht möglich erwies, mehrere Bestände zu bilden, die übersichtlich gegliedert und hinreichend erschlossen waren. Hierzu musste aber zunächst eine Analyse der Registraturverhältnisse des Staatsministeriums durchgeführt werden. Liese ergab: In der Registratur des Staatsministeriums lassen sich in der Zeit von der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1876 bis zum Mai 1945 drei Schichten feststellen: a) eine erste Registraturschicht, die nach dem bis 1903 gültigen Aktenplan geordnet ist, b) eine zweite Schicht, der der von 1903 bis zum 31. Dezember 1927 geltende Aktenplan zugrunde liegt, . c) eine dritte Schicht, die nach dem am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Aktenplan gegliedert ist. Die Schichten a) und b) unterscheiden sich nur geringfügig voneinander; sie wurden bereits in der Registratur des Staatsministeriums ineinandergearbeitet. Hingegen unterscheidet sich die Schicht c) durch eine andere Gliederungsfolge der Haupt-, Mittel- und Untergruppen infolge Erweiterung und gleichzeitig infolge Wegfall einiger Aktengruppen derart stark von den beiden früheren Schichten, daß eine Zusammenziehung auf eine neuzubildende, alle drei Schichten umfassende Schicht nicht möglich ist. Die an sich schon unumgängliche Konkordanz würde in diesem Fall für alle Benutzer zu unübersichtlich, auch würden die anderen Erschließungsmittel wie Geschäftstagebücher und Aktenpläne erheblich an Wert verlieren. Der 1971 begonnenen archivischen Neuordnung und -Verzeichnung der Akten des Staatsministeriums wurde daher in Anbetracht der Aktenlage und der Registraturverhältnisse folgende von Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad entwickelte Arbeitskonzeption zugrundegelegt: a) die Neuverzeichnung fasst die seitherigen Bestandsgruppen E 130 I, E 130 II, E 130 IV und E 130 VI (soweit es sich um Akten vor dem 8. Mai 1945 handelt) zu zwei Beständen zusammen: Der erste Bestand, E 130a, wird aus den nach den Aktenplänen 1876-1903 bzw. 1903-1927 formierten Abgaben gebildet, also aus dem bisherigen Bestand E 130 I. Der zweite Bestand vereinigt in sich die Abgaben, die nach dem ab 1. Januar 1928 gültigen .Aktenplan gegliedert sind, also die seitherigen Bestände E 130 II, E 130 IY und teilweise E 130 VI. Die in den beiden neuzubildenden Beständen enthaltenen Personalakten werden in einem dritten Bestand, E 130c, zusammengefasst. b) Mit der Bildung der Bestände E 130a, E 130b und E 130c erfolgt zugleich für den Bereich Staatsministerium die durch das Jahr 1945 (8. Mai) markierte Abgrenzung der Bestände der E-Serie (bis 1945 entstandene Akten) und der EA-Serie (seit 1945 erwachsene Akten). c) Akten des ehemaligen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, die nach der Aufhebung dieses Ministeriums im Jahr 1920 und nach der Übernahme noch verbliebener Aufgaben durch das Staatsministerium in die Registratur des Staatsministeriums eingegliedert worden sind, werden bei der Neuverzeichnung herausgelöst, sofern diese Provenienztrennung auf Grund der Aktenlage ohne besonderen Arbeitsaufwand nötig ist. Für die Neuverzeichnung der Akten des Staatsministeriums konnte Herr Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert gewonnen werden, der aus seiner vieljährigen Tätigkeit im Staatsministerium Baden-Württemberg geradezu ideale Voraussetzungen für diese Aufgabe mitbrachte. Herr Elwert führte vom November 1971 bis Herbst 1973 die Formierung und Verzeichnung des Bestands E 130 a in engem Zusammenwirken mit dem Leiter der Abteilung Ministerialarchiv (bis Februar 1973 Dr. Ottnad, dann Dr. Sauer) durch. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das hier vorgelegte mehrbändige Repertorium. Ihm wird, wenn die Ordnungsarbeiten in gleichem Umfang wie bisher fortgeführt werden können, in absehbarer Zeit das Findbuch des noch erheblich umfangreicheren Bestands E 130 b folgen. Das Register fertigte Archivangestellter Klaus Breitenbücher. Stuttgart, 21. April 1978 Paul Sauer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Fonds · 1806-1871, 1893-1933
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 e · Fonds · 1787-1851
Part of Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl