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Description archivistique

Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff Das Amt des Generalsuperintendenten wurde mit Kabinettsorder vom 7. Februar 1828 geschaffen. Es war dem Konsistorium der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz beigeordnet. Als Vertreter des staatlichen Kirchenregiments und im Gegenüber zu dem synodal gewählten Präses der Provinzialsynode übte der Generalsuperintendent die geistliche Leitung als „pastor pastorumaus.Ernst Stoltenhoff (1879-1953) war zunächst Gemeindepfarrer in Mülheim/Ruhr und Essen. 1923 wurde er als Oberkonsistorialrat in den Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin berufen, wo er u. a. als Personalreferent fungierte und zahlreiche ökumenische Kontakte knüpfte. 1928 wurde er als Nachfolger von D. Klingemann zum rheinischen Generalsuperintendenten mit dem damaligen Amtssitz in Koblenz ernannt. „Reichsbischof Ludwig Müller verfügte in seiner Eigenschaft als preußischer Landesbischof Stoltenhoffs Entlassung zum 1. April 1934. Mit Zustimmung des neu ernannten Reichsministers Kerrl wurde er wieder in sein Amt zurückgerufen. Die zweite Amtsperiode dauerte vom 25. Mai 1936 bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand am 1. Februar 1949.Der Bestand dokumentiert alle Bereiche der Geschäftstätigkeit des Generalsuperintendenten Aus der Endphase der Wimarer Republik findet sich z. B. Material zum sog. Devaheim-Skandal. In der NS-Zeit lavierte Stoltenhoff zwischen Konsistorium, Kirchenausschüssen und den verschiedenen Gruppen der Bekennenden Kirche. Seine Lebenserinnerungen sind unter dem Titel „Die gute Hand Gottes 1990 publiziert worden.

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 6HA 001 · Fonds · 1907-1976
Fait partie de Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

Generalsuperintendent Ernst Stoltenhoff Das Amt des Generalsuperintendenten wurde mit Kabinettsorder vom 7. Februar 1828 geschaffen. Es war dem Konsistorium der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz beigeordnet. Als Vertreter des staatlichen Kirchenregiments und im Gegenüber zu dem synodal gewählten Präses der Provinzialsynode übte der Generalsuperintendent die geistliche Leitung als „pastor pastorumaus.Ernst Stoltenhoff (1879-1953) war zunächst Gemeindepfarrer in Mülheim/Ruhr und Essen. 1923 wurde er als Oberkonsistorialrat in den Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin berufen, wo er u. a. als Personalreferent fungierte und zahlreiche ökumenische Kontakte knüpfte. 1928 wurde er als Nachfolger von D. Klingemann zum rheinischen Generalsuperintendenten mit dem damaligen Amtssitz in Koblenz ernannt. „Reichsbischof Ludwig Müller verfügte in seiner Eigenschaft als preußischer Landesbischof Stoltenhoffs Entlassung zum 1. April 1934. Mit Zustimmung des neu ernannten Reichsministers Kerrl wurde er wieder in sein Amt zurückgerufen. Die zweite Amtsperiode dauerte vom 25. Mai 1936 bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand am 1. Februar 1949.Der Bestand dokumentiert alle Bereiche der Geschäftstätigkeit des Generalsuperintendenten Aus der Endphase der Wimarer Republik findet sich z. B. Material zum sog. Devaheim-Skandal. In der NS-Zeit lavierte Stoltenhoff zwischen Konsistorium, Kirchenausschüssen und den verschiedenen Gruppen der Bekennenden Kirche. Seine Lebenserinnerungen sind unter dem Titel „Die gute Hand Gottes 1990 publiziert worden.