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Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 109 Blomberg · Bestand · 1822-1941
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Aufgrund der Verwaltungsreform von 1879 wurden die Stadt Blomberg, die Ämter Blomberg, Schieder und Schwalenberg zum Verwaltungsamt Blomberg zusammengefasst, das am 1. Oktober 1879 seine Arbeit aufnahm (Landesverordnungen vom 30.7.1879, S. 717 ff.). Die bisher von diesen Ämtern wahrgenommenen Justizaufgaben wurden durch die Justizreform unter Auflösung aller bisherigen Gerichte dem zum 1. Oktober 1879 neu eingerichteten Amtsgericht Blomberg zugewiesen (LV 17 vom 7.5.1879, S. 659 ff.). An der Spitze des Verwaltungsamts stand ein ausgebildeter Verwaltungsbeamter, dem ein Amtsschreiber beigegeben war. Der Beamte hatte den Vorsitz in der Amtsgemeindeversammlung, in der die einzelnen Amtsgemeinderäte vertreten waren. In besonderen Fällen führte er neben allen anderen von den Amtmännern der einzelnen Ämter übernommenen Aufgaben auch die Hebungsgeschäfte weiter. Der Amtmann in Blomberg hatte darüber hinaus auch die Konskriptionsgeschäfte [Musterung der Rekruten] weiter zu besorgen, da die Verwaltungsämter Blomberg und Detmold zusammen zwar den neuen Aushebungsbezirk Detmold, aber mit den beiden Aushebungsorten Blomberg und Detmold, bildeten. Die Verordnung zur Bildung der Verwaltungsbezirke vom 23.7.1879 blieb bis zur Verabschiedung des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 1.2.1927, die am 1.4.1928 in Kraft trat, wirksam. - 1928 wurde der Amtmann durch einen ebenfalls geschulten Verwaltungsbeamten, den Landrat, ersetzt, der Vorstand des Amtsausschusses war und auch dem Amtstag vorstand (LV 40 vom 1.12.1927, S. 303 ff.). Die Aufgaben und das Verwaltungsgebiet blieben erhalten. Bei der Verwaltungsreform im Rahmen der Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 14.10.1931 (LV 31 vom 14.10.1931, S. 393 ff.) wurden die Landratsämter aufgelöst und in Lippe zwei Kreise gebildet. Das Landratsamt Blomberg wurde unter Einbeziehung der Städte Blomberg und Schwalenberg dem neuen Kreis Detmold inkoporiert. Jedoch wurde gleichzeitig in diesem Kreisverband als unterste Verwaltungsinstanz der Amtmann in Blomberg eingerichtet, dem mit Amtssitz Blomberg das Verwaltungsgebiet des ehemaligen Landratsamtes Blomberg unterstand (vgl. D 105 Der Amtmann in Blomberg [jetzt Kreisarchiv Lippe, Bestand K 1 Blomberg]). Mit Auflösung des Landratsamts Blomberg fiel auch die Bezirksfürsorgestelle in Blomberg fort, deren Aufgaben fortan der Kreis Detmold wahrnahm. Die Akten des Bestandes L 109: Verwaltungs- und Landratsamt reichen also von 1879 - mit Vorakten - bis 1932 und schließen an die Amtsbestände L 108 Blomberg, L 108 Schieder sowie L 108 Schwalenberg an. Zu zitieren ist: L 109 Blomberg Nr. ... gez. Wolf Nr. 416-481 aus Zug. 49(49 a?)/1971 und 59/1972 sowie 482-512 aus Zug. 73/2007 nachgetragen und eingeordnet; die bestehende Klassifikation musste in einigen Punkten erweitert sowie um einige neue Unterpunkte ergänzt werden (1.1. ; 13.1. - 13.7.). 10.8.2006/12.11.2007/15.10.2008 gez. Schwinger Nr. 513 und 514 aus "Nachlass" Ingeborg Kittel nachgetragen (siehe Vorbemerkung zu L 108 Schwalenberg). 12.10.2009 gez. Arno Schwinger

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.19 · Bestand · 1829-1954
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

Vorbemerkung Behördengeschichte: 1855 Juni Einrichtung einer selbständigen "Fürstlichen Forstdirektion" 1897 Juni Eingliederung in die Rentkammer als "Forstabteilung" 1921 April Direktion der Domänen und Forsten, Forstabteilung 1924 August Lippische Regierung, Forstabteilung 1934 Oktober Lippische Regierung Abt. II, Staatsforstverwaltung 1936 Juni Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-L., Landesregierung Lippe, ... 1945 April Lippische Landesregierung, Abteilung II, Landesforstverwaltung 1948 Nov. Übergang der Forstabteilung an den Landesverband Lippe (Ges. über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Ges. über den Landesverband Lippe, beide vom 05.11.1948) Die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung bestanden 1. in der Wahrnehmung der Hoheitsrechte des Staates hinsichtlich der Forsten, der Jagd und der Fischerei 2. in der Leitung der staatseigenen Forstwirtschaft Noch am Ende des I. Weltkriegs beruhte die forsthoheitliche Tätigkeit auf der "Verordnung, die Bewirthschaftung der Privat- und Gemeindeholzungen betreffend" von 1819 (Landesverordnungen Bd. 6, S. 459 ff.); ein Forstgesetz gab es nicht. Mit Einrichtung der Forstdirektion 1855 wurde auch eine Dienstinstruktion für Förster und Waldschützen erlassen (s. L 94 Nr. 42) und die Einteilung in 13 Oberförstereien (später mehrfach geändert) sowie Amts- und Dienstbezeichnungen festgelegt. Zu Beginn des Jahres 1919 bestand noch die alte Domanial-Forstverwaltung mit den 8 Oberförstereien Hiddesen (2132 ha), Berlebeck (3093 ha), (Kohlstädt-)Horn bzw. Oesterholz (2940 ha), Schieder (2935 ha), Falkenhagen (2713 ha), Sternberg (1913 ha), Langenholzhausen (1806 ha) und Detmold (672 ha), insgesamt 35 Förstereien mit einer Fläche von rd. 18.200 ha. - Hiddesen war die frühere Oberförsterei Lopshorn mit Sitz im Heidental (Umbenennung 15.11.1918), Langenholzhausen die bisherige Obf. Varenholz mit Sitz in Langenholzhausen, Detmold hieß bis 30.05.1912 Diestelbruch. Der Sitz der Obf. Oesterholz wurde bei gleichzeitiger Umbenennung in Obf. Horn am 01.08.1927 vom Jagdschloss Oesterholz in die Stadt verlegt (Staatsanzeiger Nr. 62), 1929 der Sitz der Obf. Sternberg in das Schloss Brake; außerdem erfolgte zum 01.01.1929 die Zusammenlegung von Sternberg und Detmold zur Obf. Brake. Durch den Domanialvertrag vom 31.10.1919 erhielt das Fürstliche Haus die Oberförsterei Berlebeck mit den vier Förstereien Hirschberg, Hirschsprung, Hartröhren und Kreuzkrug. Hauptaufgabe der Staatsforstverwaltung in den 20er Jahren war der durch die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung bedingte Schritt von der Verwaltung zum "Betrieb". Die entsprechenden Unterlagen nehmen folglich auch großen Raum ein. Im Oktober 1934 wurden in Anlehnung an die in Preußen getroffene Neuregelung die Behörden-, Amts- und Dienstbezeichnungen neu festgelegt (s. lfd. Nr. 592). Aus Oberförsterei wurde Forstamt, aus Försterei Revierförsterei. Der Oberforstmeister wurde Landforstmeister, ein Staatsoberförster Forstmeister, ein Förster Revierförster. Bisherige Hilfsförster hießen nun Förster, Forstgehilfen Hilfsförster, Forstbeflissene und Forstlehrlinge Forstanwärter (für Verwaltungsdienst/Betriebsdienst). Untergebracht war die Forstverwaltung bis 1921 in dem 1866 erbauten Gebäude der Fürstlichen Forstdirektion, Hornsche Str. 66. Nach dessen Verkauf an die Firma Gebr. Klingenberg wurden die Diensträume am 1. Oktober in das umgebaute Gebäude des ehemaligen Fürstlichen Marstalls am Schlossplatz / Rosenthal verlegt (s. L 94 Nr. 10). Im Juni 1924 erfolgte der erneute Umzug in das Regierungsgebäude am Kaiser-Wilhelm-Platz und im August die Eingliederung als Lippische Regierung, Forstabteilung (s. lfd. Nr. 597). Erster lippischer "Forstmeister" war bis zu seinem Tod im Oktober 1896 Julius Feye. Von Mai 1897 bis zu seinem Tod am 18.04.1925 leitete Oberlandforstmeiser Alois Baldenecker, vormals preußischer Oberförster aus Neukirchen, Regierungsbezirk Kassel die lippische Forstverwaltung. Ihm folgte, nach kommissarischer Wahrnehmung der Leitung durch Forstmeister Karl Schmidt aus Hiddesen, ab März 1926 Alfred Reier aus Syke bei Bremen als Landforstmeister, der aber bereits Ende Juli 1933 vor Vollendung des 65. Lebensjahres (er war am 18.06.1879 geboren) "zwecks Vereinfachung der Landesregierung" in den Ruhestand versetzt wurde. Der bereits genannte Forstmeister Schmidt sollte nun neben seiner Oberförsterei Hiddesen gleichzeitig die Landesforstverwaltung leiten. Da sich die Ausübung beider Ämter jedoch bald als unmöglich herausstellte, wurde ab November 1935 Forstreferendar Dr. Köster beim Forstamt Hiddesen eingestellt. Schmidt (*15.11.1871) versah sein Amt als Landforstmeister zunächst bis kurz vor Vollendung des 67. Lebensjahrs (Oktober 1938), nahm den Dienst jedoch wieder auf, als Nachfolger Fritz Murmann aus Bielefeld zum Kriegsdienst eingezogen wurde und schließlich - nach zwischenzeitlicher U.K.-Stellung - im Dezember 1942 fiel. Erst am 1. März 1946 trat Schmidt endgültig in den Ruhestand, nachdem im Januar desselben Jahres Oberforstmeister Alfred Hirsekorn aus Rinkerode mit der kommissarischen Leitung der Landesforstverwaltung beauftragt worden war. Dieser stellte jedoch bereits im Mai sein Amt zur Verfügung und wurde durch Otto Wahl aus Celle ersetzt. Zur Verzeichnung Etwa 9/10 des Bestandes (Nr. 1-878) entstammen dem Zugang 47/1976, der nach dem 1927 eingeführten Aktenplan ("Umstellung der Registratur der Forstabteilung nach dem Staatshaushaltsplan", siehe lfd. Nr. 590) geordnet war und bis zur Abgabe der Akten an den Landesverband Lippe 1949 galt. Die Nrn. 879-892 kamen als Zugang 37/1962 ins Haus, Nr. 893-971 waren als L 80 II c Nr. 1-9 bereits signiert, aber nicht verzeichnet. Anfang 2003 wurden auf der Zugangsetage noch 27 Geschäftstagebücher (Journale) entdeckt (Nrn. 972-998). Die Akten umfassen im Wesentlichen den Zeitraum ab Bildung der neuen Abteilungsregistraturen im Jahre 1924 (s. lfd. Nr. 597 und L 75 IV / 1 Nr. 20) bis zum Übergang an die Forstabteilung des Landesverbands; viele Aktendeckel tragen den Vermerk "angelegt 1927". Vorakten befinden sich im Bestand L 94 (Forstdirektion); weitergeführte oder erst 1950 und später angelegte Akten wurden dem Bestand D 110 zugeordnet. Der Übergang der Aktenführung auf den LVL erwies sich als überaus unscharf. Die Forstabteilung der Regierung bestand bis 1949. Sehr viele Akten enthalten noch einíge wenige Schriftstücke aus den Jahren 1950-1951, selten auch 1952. Diese Akten wurden, wenn der Inhalt weit überwiegend in den Jahren bis 1949 entstanden war, beim Bestand L 80.19 belassen, da sonst nur noch ein Torso übriggeblieben wäre. Offensichtlich hat der LVL ab 1951/52 neue Akten angelegt und die dann gebildete Altregistratur 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Grundlage für die Ordnung des Bestandes bildete der o.g. Aktenplan, der allerdings zahlreicher Umstellungen bedurfte. Generalakten über Einrichtung und Organisation der Forstverwaltung rangierten z.B. unter den Titelgruppen erst an 7. Stelle. Verschiedene Aktengruppen mussten zusammengefasst oder unterteilt werden. Die Nrn. 879 ff. ließen sich ohne Schwierigkeiten den Positionen des zugrundegelegten Aktenplans zuordnen. Zum Inhalt Wenn auch die Bewirtschaftung des Staatswalds die Hauptaufgabe der Forstverwaltung war, so bietet der Bestand dennoch darüber hinaus eine Fülle zeitgeschichtlicher Quellen, z.B. für den Einsatz von Kriegsgefangenen, Umweltverschmutzung (Fischereiaufsicht), Fremdenverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik (Dörentruper Sand- und Thonwerke, Holzverkohlung Schieder), über Gebäude wie das "Krumme Haus" und die Silbermühle; - in der NS-Zeit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit der Partei und verschiedenen NS-Organisationen. Quellen: - D 72 Brakemeier Nr. 2 und 3 (Nachlass Wilhelm Brakemeier, Oberförster in Brake) - L 80.19 Nr. 590-593, 597 - L 75 IV. 1 Nr. 20 - L 76 Nr. 206 (Personalangelegenheiten, u.a. leitende Forstbeamte) - Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hrsg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932 (Dienstbibliothek C 303) - Lippisches Staatshandbuch (im Lippischen Kalender, Dienstbibliothek A 255) Detmold, Mai 2003 gez. Arno Schwinger P.S.: Im Juli 2005 wurde der Zugang 35/2004 - Nrn. 999-1087 - nachgetragen (hauptsächlich Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten sowie Ablösungen); im Juni 2009 wurden die Nrn. 1088 (aus L 93 !!) sowie 1089-1112 (aus L 94) aufgrund ihrer Laufzeit dem Bestand L 80.19 zugeordnet und hier verzeichnet. gez. Arno Schwinger Es ist zu zitieren: L 80.19 + Bestellnummer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Bestand · 1918-1919
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

Landratsamt Konstanz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

Landratsamt Lahr (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 · Bestand · (1664 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1969)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig

Landratsamt Lörrach (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

Landratsamt Müllheim (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

Landratsamt Säckingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

Landratsamt Überlingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 30 Stendal (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · (1753 -) 1816 - 1945 (- 1948)
Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch von 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Hauptteil des Bestandes wurde 1931, 1935 und 1941 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen und noch 1935 einer einstufigen Ordnung nach 50 alphabetisch gereihten Sachgruppen unterzogen. Die Verzeichnung beschränkte sich hierbei auf die Wiedergabe der auf den Aktendeckeln überlieferten Aktentitel des Registraturbildners. Eine weitere Abgabe vor allem von Akten des Kreisausschusses erfolgte im Jahr 1966 durch das Kreisarchiv Stendal. Die Akten wurden größtenteils 1980 in die bestehende Ordnung eingearbeitet. Der geringe Umfang der Überlieferung ist auf erhebliche Bestandsverluste in der Kriegs- und Nachkriegszeit zurückzuführen. Im Zuge der Revision und Kartonierung des Bestandes im Jahr 2010 wurde dieser unter Wegfall der römischen Sachgruppenziffern fortlaufend durchnummeriert. Die Umsignierung ist auf Aktenebene über die Verzeichnungsangabe "Frühere Signaturen" noch nachweisbar. Bei der Überprüfung des Bestandes zur Online-Stellung im Jahr 2016 konnte die 1935 angelegte Gliederung beibehalten werden. Wenn es notwendig erschien, wurden einige Sachgruppenbezeichnungen sprachlich bzw. der tatsächlichen Überlieferung angepasst. Darüber hinaus wurden die Aktentitel überarbeitet, die falsch von den Aktendeckeln abgeschrieben oder bei der Anlegung der Akten zu eng gefasst waren. Bei der Aktengruppe Nr. 492-582 wurden zudem die Enthält-Vermerke von den alten Vorsatzblättern des Kreisarchivs übertragen und bei der Aktengruppe Nr. 330-407 die Akteneinheiten neu verzeichnet. Da es sich hier in der Regel um bei der Trennung von Aktenbündeln gebildete Einzelfallakten über die Durchführung der Dismembrationen im 19. Jh. handelt, sind der zu zerstückelnde Hof mit dem Namen des Besitzers und die Laufzeit der Akte bzw. des Bandes erfasst worden. Die Akte Nr. 489 wurde an den Bestand G 4 Reichstreuhänder der Arbeit Mitteldeutschland/ Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt, Magdeburg abgegeben. Im Ergebnis der Überprüfung des Bestandes entstand das neue online recherchierbare Findbuch. Plänen und Zeichnungen sind unter Angabe der Lagerungssignatur zu bestellen. Zusatzinformationen: Kreisgeschichte Der Kreis Stendal wurde 1816 aus dem Südostteil der Altmark gebildet. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Stendal des Elbdepartements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Stendal. Von 1909 bis 1950 bildete die Kreishauptstadt einen eigenen Stadtkreis. Im übrigen blieb das Kreisgebiet bis 1950 und auch nach der Kreisreform vom Juni 1950 unverändert. Bei der Verwaltungsreform von 1952 trat der Kreis Stendal seinen Südteil an den neugebildeten Kreis Tangerhütte ab, während er andererseits sechs Gemeinden des Kreises Gardelegen erhielt. Der Kreis Stendal gehörte zum Bezirk Magdeburg der DDR. Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 119 Ortschaften. Nach zahlreichen Eingemeindungen, dem Ausscheiden der Stadt Stendal und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke waren es 96 Gemeinden im Jahre 1939, darunter die Städte Arneburg, Bismark, Tangerhütte (bis 1928 Vaethen, Stadtrecht seit 1935) und Tangermünde.

Landratsamt Villingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

Maercker, Georg (Bestand)
BArch, N 786 · Bestand · 1874-1940
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Bearbeitungshinweis: General Wehrkreis IV (Sachsen)? Bestandsbeschreibung: Generalmajor, Urkunden, persönliche Briefe, Ausbildungsunterlagen, Portraitfotos, Kolonialgeschichte: General der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Reichskolonialamt, Vermessung Tsingtau, Kommandeur der Infanterie im Ersten Weltkrieg in Frankreich und Belgien, Wehrkreiskommando IV, Freikorpsführer Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Zitierweise: BArch, N 786/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Mainau · Bestand · 1729, 1818-1952, 1982
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

Besitzgeschichte der Insel Mainau: Nach der Aufhebung der Kommende des Deutschen Ordens auf der Mainau im Jahr 1805 fiel der Kommendenbesitz zunächst an den badischen Staat; das Kommendenarchiv bildet heute im Generallandesarchiv vor allem die Bestände 5 (Urkunden Mainau) und 93 (Akten Mainau). Nach raschem Besitzerwechsel - 1827 von Baden an Fürst Nikolaus von Esterhazy, 1839 von dessen Sohn Nikolaus Freiherr von Mainau an Katharina Gräfin Langenstein - kaufte Großherzog Friedrich I. von Baden die Insel 1853 aus Langenstein¿schem Besitz mit Mitteln der Privatschatulle und machte das Deutschordensschloss zur Nebenresidenz. Mit vorrückendem Alter wurden die Aufenthalte des Großherzogs und seiner Frau Luise immer häufiger; der Park verdankt seine Gestaltung weitgehend der Initiative Friedrichs. 1907 ist der Großherzog auf der Mainau gestorben. Der Witwensitz der Großherzogin ging nach ihrem Tod 1923 auf ihren Sohn Friedrich II. über, von ihm auf seine Schwester Viktoria, Königin von Schweden. 1930 trat deren Enkel Lennart, heute Graf Bernadotte, den Besitz der Mainau an. Geschichte und Hinweise zur Überlieferung: Das Schlossarchiv, das 1997 dem Generallandesarchiv als Depositum der Blumeninsel Mainau GmbH übergeben wurde, bildet die Besitzgeschichte und die Hofhaltung des großherzoglichen Paars eher fragmentarisch ab. Als geschlossener Überlieferungskomplex hat sich lediglich der Planbestand erhalten. Da nach dem Tod Friedrichs I. nach dem Willen Großherzogin Luises weder im Schloss noch im Park irgendeine Veränderung erlaubt wurde, vermitteln die Pläne wohl einen guten Überblick über die Umnutzung der alten Kommendebauten und die Anlage des Parks von der großherzoglichen Zeit bis zur Ära Bernadotte. Die Pläne stammen fast alle von den Architekten des Großherzoglichen Hofbauamts (Dyckerhoff, Hemberger, Amersbach), einige wenige von der Hofgärtnerei, von beauftragten Firmen und von der Bezirksbauinspektion Konstanz. Außerhalb der Insel werden lediglich das Hofgut St. Katharina bei Litzelstetten und eine Parkbank bei Konstanz damit dokumentiert. Die Pläne wurden vor der Übergabe an das Generallandesarchiv von Frau Kreyenberg detailliert erfasst; ihr Verzeichnis dient weiterhin als Findmittel für den Planbestand. Der Aktenteil des Archivs besteht dagegen nur noch aus Fragmenten. Das hat innere und äußere Gründe. Die wechselnde Hofhaltung zwischen Karlsruhe, Baden-Baden, Badenweiler und der Mainau dürfte einen Schriftgut-Transport mit sich gebracht haben, der in allen Residenzen halb ortsbezogene, halb zufällig zurückgelassene Akten-¿Schichten¿ entstehen ließ. So entspricht der Mainauer Bestand in vielem fast passgerecht den Akten, die aus der Überlieferung im Neuen Schloss in Baden-Baden seit 1995 im Generallandesarchiv verwahrt werden: Hier wie dort sind Grenzen zwischen Akten der Hofbehörden, des täglichen Zeremoniells und des persönlichen, fürstlichen Nachlasses kaum exakt zu ziehen, hier wie dort finden sich Korrespondenz- und Telegramm-Serien, Tage- und Notizbücher, private Eingaben und Grußadressen, Dokumente der breitgefächerten Wohltätigkeitsarbeit von Großherzogin Luise u.v.a.m. (vgl. GLA 69 Baden, Sammlung 1995 A, B, D, F I, FII, G , K). Auf einen Nenner gebracht, bildet der Mainauer Bestand - soweit er sich nicht direkt auf die Mainauer Hofhaltung bezieht - den Baden-Badener mikroskopisch ab; beide Bestände sind dabei in erster Linie auf Großherzogin Luise bezogen, erst in zweiter auf ihren Mann und ihre Kinder. Wie in Baden-Baden gehören nicht zuletzt auch eine größere Gruppe von Fotos zum Mainauer Bestand, die unter anderem die enge Verbindung zu den Verwandten des Kaiserhauses dokumentieren. Anders als in Baden-Baden, scheint der Fragment-Charakter des Mainauer Archivs aber auch auf ungewollte Eingriffe zurückzugehen. Im Sommer 1945 diente das Schloß als Lazarett für ehemalige KZ-Häftlinge; in dieser Zeit sollen sie das Archiv, die Buchhaltung und die neuere Dokumentation der Insel verbrannt und bei ihrer Entlassung im September Dokumente mitgenommen haben (Alexander und Johanna Dées de Sterio, Die Mainau, Stuttgart / Zürich 1977 S.93). Welcher Art dieses eigentliche ¿Archiv¿ war, wird nicht mehr exakt zu rekonstruieren sein; auf jeden Fall dürfte es sich dabei um das Schriftgut der Güterverwaltung gehandelt haben, das von den Nachfolgern des Deutschen Ordens übernommen und durch das 19. Jahrhundert fortgeführt wurde. Aus diesem Bereich haben sich im heutigen Bestand tatsächlich nur Bruchteile von Akten erhalten. Bearbeiterbericht: Wegen der schwierigen Überlieferungsgeschichte war auch die Ordnung des verbliebenen Bestandes nicht einfach. Eine Trennung nach Personal- und Hofämter-Provenienzen wäre wenig sinnvoll und angesichts von kaum zuzuordnenden Fragmenten auch kaum möglich gewesen. So bilden jetzt besondere Anlässe (wie Geburtstage und Jubiläen) und besondere Quellengattungen (wie Notizbücher oder Telegramme) die obersten Ordnungskriterien, dann der Personen- oder Ereignisbezug und schließlich, innerhalb einer Archivalieneinheit, die chronologische Reihenfolge; dabei mußten die meisten dieser Archivalieneinheiten aber erst gebildet werden, da bei der Übernahme des Bestandes irgendeine Ordnung auch von Teilen nicht erkennbar war; in der Regel handelte es sich um lose, umzusammenhängende Blätter. Der Bestand wurde im August und September 1998 im Rahmen der Ausbildung für den Höheren Archivdienst von Claudia Maria Neesen und Christof Strauß unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und mit Hilfe des MIDOSA-Programmpakets der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg verzeichnet und indexiert. Karlsruhe, im Juni 1999 Konrad Krimm Konversion: Im Jahr 2015 wurde das Findmittel konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im April 2016 durch. Dabei wurden die Pläne und Bauzeichungen unter der Bestandsbezeichnung 69 Baden, Mainau K zum Bestand 69 Baden, Mainau hinzugefügt und unter den Signaturen 69 Baden, Mainau K 1 bis 69 Baden, Mainau K 209 neu verzeichnet.

BArch, RM 20 · Bestand · 1919-1944
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Das Marinekommandoamt (A) übernahm die Funktion des infolge des Versailler Vertrages aufgelösten Admiralstabs und wurde 1933 von ursprünglich 2 auf 5 Abteilungen erweitert ( A I: Operationen, A II: Organisation und Bereitschaft der Seestreitkräfte, A III: Marinenachrichtendienst, A IV: Ausbildung, A V: Abwehr). Nach Verselbstständigung der Operationsabtei- lung A I als Seekriegsleitung 1937 ging die Bedeutung des Marinekommando- amtes zurück. 1939 wurde es der Seekriegsleitung unterstellt und erhielt die Bezeichnung Quartiermeisteramt (Skl/QuA), 1944 schließlich die Be- zeichnung Seekriegsleitung/ Der Admiralquartiermeister (Skl/AdmQu). Bestandsbeschreibung: Das Marinekommandoamt übernahm die Funktion des auf Grund des Versailler Vertrages aufgelösten Admiralstabes. Zunächst in die Flottenabteilung und die Wehrabteilung gegliedert, wurde es 1923 um die Marineausbildungsabteilung erweitert. 1933 trat eine Neuorganisation mit folgenden Abteilungen in Kraft: AI Flottenabteilung (für Operationen und fremde Marinen); AII Marineorganisationsabteilung (für Organisation und Bereitschaft der Seestreitkräfte); AIII Abteilung Marinenachrichtendienst; AIV Marineausbildungsabteilung (für Ausbildungsangelegenheiten); V Marinewehrabteilung (für bestimmte marinepolitische Angelegenheiten). Dazu trat noch die Marinejustizverwaltung AJustV. Nach der Verselbständigung der Operationsabteilung der Flottenabteilung als Seekriegsleitung ging die Führungsbedeutung des Marinekommandoamtes zurück. Bei Kriegsbeginn 1939 wurde es der Seekriegsleitung unterstellt und erhielt im Laufe des Krieges die Bezeichnung Quartiermeisteramt (Skl/QuA), wurde dann am 1. Mai 1944 umbenannt in Amt Seekriegsleitung/ Der Admiralquartiermeister (Skl/AdmQu). Von 1937 bis 1939 war der Chef des Marinekommandoamtes in Personalunion Chef des Stabes der Seekriegsleitung. Aufgaben der Flottenabteilung, Fragen des Grenzschutzes, Minenräumung, Abwicklungsangelegenheiten und Neuaufbau der Reichsmarine bis Ende März 1921; Akten über Luftrecht und geheime Rüstungsangelegenheiten, Angelegenheiten der Schadensersatzpflicht gegenüber den Alliierten nach 1918, Unterlagen zum Flottenbauprogramm und Operationfragen 1923-1939, ferner Unterlagen des Marinenachrichtendienstes, u.a. aus der Zeit des Spanischen Bürgerkrieges. Inhaltliche Charakterisierung: Das überlieferte Schriftgut gliedert sich in drei Registraturgruppen. Die "Alte Registratur" belegt die Aufgaben der Flottenabteilung, Fragen des Grenzschutzes, der Minenräumung, Abwicklungsangelegenheiten und Neuaufbau der Reichsmarine bis Ende März 1921; Akten über Luftrecht und geheime Rüstungsangelegenheiten reichen bis in die frühen dreißiger Jahre. Aus den frühen zwanziger Jahren sind Angelegenheiten der von den Alliierten als Kriegsverbrecher bezeichneten Marineoffiziere bei den gemischten Schiedsgerichten ebenso belegt wie Vorgänge zur Schadenersatzpflicht nach dem Friedensvertrag. Zur dritten Gruppe zählen Unterlagen vor allem zum Flottenbauprogramm, zu Fragen der Führergehilfenausbildung und Operationsfragen 1923 bis 1939; daneben sind die Unterlagen des Marinenachrichtendienstes, u.a. aus der Zeit des Spanischen Bürgerkrieges, von Bedeutung. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 61,1 lfm 2160 AE Zitierweise: BArch, RM 20/...

BArch, RM 116 · Bestand · 1914-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Die Marine-Luftschiff-Abteilung wurde durch Allerhöchste Kabinettsordre am 3. Mai 1913 aus dem "Luftfahrpersonal der Kaiserlichen Marine" neben der Marine-Flieger-Abteilung als selbstständige Abteilung mit dem vorläufigen Standort Johannisthal aufgestellt. (1) Den Kommandeuren der Abteilungen wurden "gerichtsherrliche, disziplinare und Urlaubsbefugnisse verliehen". Beide Abteilungen unterstanden in allen Ausbildungs- und technischen Angelegenheiten dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen anderen der Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens sowie weiterhin dem Chef der Marinestation der Nordsee". (1) Der Staatssekretär des Reichsmarineamts Großadmiral Alfred von Tirpitz legte als Aufstellungstag per Befehl vom 8. Mai 1913 den 1. Juni fest. (2) Bereits im April 1912 wurden Marine-Angehörige, darunter Korvettenkapitän Friedrich Metzing zur Ausbildung bei der Deutschen Luftschifffahrts-AG kommandiert. Das Luftschiff-Kommando wurde am 15. Juli 1912 unter der Bezeichnung "Luftschiff-Detachement" mit dem Standort Johannisthal bei Berlin Metzing als Kommandeur unterstellt. (3) Nach dem Tod des Kommandeurs der Marine-Luftschiff-Abteilung Friedrich Metzing bei dem Unglück von "L 1" am 9. September 1913, wurde Korvettenkapitän Peter Strasser sein Nachfolger. Die Zuständigkeit für den Luftschiff-Bereich in der Marine oblag dem am 12. Oktober 1912 gebildeten Dezernat BX "Luftschiff- und Fliegerwesen" beim Werftdepartment im Reichsmarineamt. Zum 1. April 1913 folgte eine organisatorische Änderung: Das Dezernat BX wurde zur "Sektion für Luftfahrwesen" (Sektion BX mit den Dezernaten BXa und BXb) umstrukturiert. (4) Zum Beginn des Ersten Weltkrieges änderte sich die Befehlsstruktur der Marine-Luftschiff-Abteilung. Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 29. August 1914 wurde die Dienststelle "Befehlshaber der Luftfahr-Abteilungen" als oberste zentrale Kommandostelle des gesamten Marine-Luftfahrwesens geschaffen. (5) Diesem wurden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Flieger-Abteilung unterstellt. Die Kabinettsordre wies dem neuen Befehlshaber folgende Aufgaben zu: Bereitstellung und Ausbildung des Personals, Leitung der außerhalb der Abteilungen stattfindenden Schulausbildung, Probefahrten und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeuge. Die Allerhöchste Kabinettsordre vom 1. Mai 1916 wies der Marine-Luftschiff-Abteilung Cuxhaven (Nordholz) als neuen Standort zu und gliederte die Abteilung in Luftschiff-Trupps. (6) Am 23. November 1916 wurden die Marine-Luftfahr-Abteilungen in die Bereiche Luftschiff und Flugzeug durch Allerhöchste Kabinettsordre unterteilt. (7) Der Dienstposten des Befehlshabers der Marine-Luftfahr-Abteilungen wurde zum Befehlshaber der Marine-Flieger-Abteilung umgewandelt und der Kommandeur der Marine-Luftschiff-Abteilung zum "Führer der Marine-Luftschiffe" erhoben. Dem neu eingesetzten Führer der Marine-Luftschiffe unterstanden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Luftschiffe. Die neugeschaffene Dienststellung war in "Angelegenheiten der Verwendung und Ausbildung der Nordsee-Frontluftschiffe dem Kommando der Hochseestreitkräfte, in technischen und Versuchsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schul- und Versuchsluftschiffe dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen übrigen Angelegenheiten dem Marine-Stationskommando der Nordsee" unterstellt. (7) Für die in der Ostsee eingesetzten Luftschiffe wurde ein neuer "Luftschiff-Leiter Ost" als Abteilungskommandeur gebildet. (7) Dieser handelte selbstständig bzw. nach den Befehlen des Oberbefehlshabers der Ostsee, blieb aber weiterhin dem Führer der Marine-Luftschiffe unterstellt. (8) Der Dienstposten des Luftschiff-Leiters Ost wurde zum November 1917 aufgrund des Personalmangels und der Einstellung der Luftschifffahrt in der Ostsee aufgegeben. (9) Bis Kriegsende blieb diese Gliederung bestehen. Nach Strassers Tod im "L 70" am 5. August 1918 wurde der Dienstposten des Führers der Marine-Luftschiffe nicht nachbesetzt. (10) Aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages, die Militärluftfahrt in Deutschland aufzugeben, wurde die Marine-Luftschiff-Abteilung am 10. Dezember 1920 in Nordholz aufgelöst. (11) Die Marine-Luftschiffe wurden im Ersten Weltkrieg für Aufklärung in der Nord- und Ostsee, Sicherung und Unterstützung der Minensuchverbände, Sichten und Melden feindlicher Seestreitkräfte und Minensperren, Meldungen über Handelsschiffverkehr sowie für Angriffsfahrten, insbesondere auf Großbritannien eingesetzt. Befehlshaber der Marine-Luftfahr-Abteilungen 29. August 1914 - 23. November 1916 Konteradmiral Otto Philipp Führer der Marine-Luftschiffe 23. November 1916 - 5. August 1918 Fregattenkapitän Peter Strasser ab 5. August 1918 unbesetzt (Vertreter: Hans-Paul Werther) Luftschiff-Leiter Ost 23. November 1916 - November 1917 Korvettenkapitän Hans Wendt Marine-Luftschiff-Trupps Stand: Mai 1916 (12) I. Nordholz II. Fuhlsbüttel III. Ahlhorn IV. Hage V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin VIII. Düren IX. Wainoden Stand: November 1918 (13) I. Nordholz III. Ahlhorn IV. Wittmundhaven V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin-Jeseritz XI. Wainoden Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand erstreckt sich auf den Zeitraum 1914 bis 1938. Dabei liegt der Schwerpunkt der Unterlagen auf dem Einsatz der Marine-Luftschiff-Abteilung im Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918. Innerhalb der Überlieferung finden sich auch andere Provenienzen aufgrund von Rundschreiben und weitergeleiteten Mitteilungen von anderen bzw. vorgesetzten Dienststellen wie dem Admiralstab der Marine, dem Befehlshaber der Aufklärungsschiffe der Ostsee oder dem Kommandierenden General der Luftstreitkräfte etc. Die Einsätze der Marine-Luftschiffe spiegeln sich in der Überlieferung wider. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Operations- und Unternehmungsakten zu den Aufklärungsfahrten in der Nord- und Ostsee sowie der Angriffsfahrten v.a. auf Großbritannien. Hierzu sind im großen Umfang Kriegstagebücher und Befehle vorhanden. Die Kriegstagebücher wurden jeweils zu einzelnen Luftschiffen oder zu Marine-Luftschiff-Trupps angelegt. Weitere wenige Aktenkomplexe finden sich zur Organisation und zum Personal der Marine-Luftschiff-Abteilung. Von der Struktur der Unterlagen handelt es sich v.a. um Kriegstagebücher, Befehle (Tages- und Abteilungsbefehle) und sogenannte Fahrtberichte der zahlreichen Aufklärungs- und Angriffsfahrten. Die Fahrtberichte enthalten Informationen zur Fahrtaufgabe, Namen der Besatzungsmitglieder, Wetterlage, technische Angaben und Quadratkarten mit der eingezeichneten Fahrtroute. Darüber hinaus sind Funksprüche (z.T. chiffriert), Funken-Telegrafie-Peilungen, Wetter- und Barometerkarten und Telegramme vorhanden. Zudem finden sich im Bestand Fotografien, Presseartikel, technische Zeichnungen, Skizzen und ein umfangreicher Anteil an Karten. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Es sind lediglich die Kriegsakten überliefert. Unterlagen der Vor- und Nachkriegszeit sind möglicherweise im Luftarchiv 1945 vernichtet worden. Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: Bestandsgeschichte Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die Marine-Luftschiff-Abteilung, in der Kriegsgeschichtlichen Abteilung beim Admiralstab der Marine (am 15. Februar 1916 errichtet) zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Im Ersten Weltkrieg wurden einige Kriegstagebücher (RM 116/185-199) bereits an den Admiralstab der Marine zur Kenntnisnahme weitergeleitet und wurden somit in sein Schriftgut integriert, sind jedoch in diesem Bestand überliefert. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. (14 ) Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben "PG" ("pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg i.Br. Mit Überführung der Dokumentenzentrale im Jahre 1968, welche auf die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern aus dem Jahre 1968 zurückgeht, gelangten die Unterlagen in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. Im Jahr 1977 erfolgte ein Zugang mit einem Fotoalbum zu den Marine-Luftschiffen (Zugangs-Nummer 2005/77), das unter RM 116/200 in den Bestand überführt wurde. Eine LL-Signatur (LL 410) verweist auf eine Verwahrung im Luftarchiv. Ein Vermerk in englischer Sprache auf dem Aktendeckel lässt auf eine Beschlagnahme durch britische und/oder US-amerikanische Truppen schließen. Während den Aktenrückführungen wurde auch das Fotoalbum der Dokumentenzentrale im Militärgeschichtlichen Forschungsamt übergeben und erhielt dort eine I L-Signatur (I L (B) 11). (15 ) Die Überlieferung ist nicht vollständig. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die Luftwaffe errichtete 1936 ein eigenes Archiv unter der Bezeichnung "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Luftwaffe" und sammelte das gesamte Archivgut der Luftstreitkräfte des Heeres und sowie auch der Marineluftstreitkräfte. (16) Womöglich befanden sich darunter auch Teile der Marine-Luftschiff-Abteilungs-Unterlagen, was den geringen Umfang der Aktenüberlieferung begründen würde. Archivische Bearbeitung Zum Bestand lag ein grobes Abgabeverzeichnis vor, welches lediglich unpräzise Aktentitel und die Laufzeiten sowie Altsignaturen enthielt. Eine Bewertung der Unterlagen wurde auf Grund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken vor 1945 nicht vorgenommen. Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten. Die Unterlagen waren bereits formiert; der Großteil in preußischer Fadenheftung, ein kleiner Teil lag in Archivmappen vor. Die Aktenstruktur ist ungleichförmig; so fanden sich zum Teil einheitlich gebildete und in sich zusammenhängende Akten zu einer Aufgabe bzw. zu einem Einsatz. Dagegen waren auch Unterlagen vorhanden, die heterogene Inhalte, wie Luftaufklärung und Angriffsfahrten enthielten. Die Verzeichnung des Bestandes wurde mit dem Archivverwaltungssystem des Bundesarchivs BASYS-S-2 durchgeführt. Die Verzeichnung und Klassifikation der Akten erfolgte aufgrund nicht vorhandener Organisationsunterlagen anhand der vorgegebenen Überlieferung. Die Altsignaturen F-und PG-Nummern sowie die Aktenzeichen wurden aufgenommen. Die Begriffe "Detachement" und "Trupp", für die der Marine-Luftschiff-Abteilung unterstellten Einheiten wurden in den Akten trotz derselben Bedeutung nicht gleichförmig verwendet. Der Bestand beinhaltet zahlreiche Fotografien und Karten, welche inhaltlich mit den Akten verbunden sind und daher in ihrem Kontextzusammenhang belassen worden sind. Lediglich die überformatigen und aufgrund beschädigter Akten nicht eingenähten Karten wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in einer Kartenmappe gemeinsam im Bestand unter RM 116/201 gelagert. Die Akten befinden sich in einem konservatorisch schlechten Zustand. Das Schadensbild reicht von aufgelösten Fadenheftungen, mechanischen Schäden in Folge von Benutzung, bis hin zu Papierzerfall und Tintenfraß. Der Bestand bedarf einer baldigen Restaurierung. Der Bestand ist nicht vollständig foliiert. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 7,4 lfm 198 AE Zitierweise: BArch, RM 116/...

BArch, RM 31 · Bestand · 1846 - 1979
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die 1853 als Marine-Stations-Kommando in Danzig errichtete Marinestation der Ostsee wurde 1865 nach Kiel verlegt. Der Stationschef hatte territoriale Befehlsbefugnisse über alle in seinem Bereich vorhandenen Marinebehörden und Marineteile. Im Gebiet des Reichskriegshafens Kiel hatte er Rechte und Pflichten eines Festungskommandanten. Das Stationskommando bearbeitete auch die Personalien aller zugewiesenen Soldaten. Im Juni 1935 erhielt der Stationschef die Dienstbezeichnung Kommandierender Admiral der Marinestation der Ostsee. Am 1.2.1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando Ostsee (MOK Ost), der Kommandierende Admiral in Oberbefehlshaber Ostsee umbenannt, zu dessen Oberverwaltungsstab ab 1.7.1943 auch die Mariineintendantur Kiel gehörte. Bestandsbeschreibung: Die 1853 als Marine- Stations- Kommando in Danzig errichtete Marinestation der Ostsee wurde 1865 nach Kiel verlegt. Der Stationschef hatte territoriale Befehlsbefugnisse über alle in seinem Bereich vorhandenen Marinebehörden und Marineteile. Im Gebiet des Reichskriegshafens Kiel hatte er Rechte und Pflichten eines Festungskommandanten. Im Juni 1935 erhielt der Stationschef die Dienstbezeichnung Kommandierender Admiral der Marinestation der Ostsee. Am 1.2.1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando Ostsee (MOK Ost), der Kommandierende Admiral in Oberbefehlshaber Ostsee umbenannt, zu dessen Oberverwaltungsstab ab 1.7.1943 auch die Marineintendantur Kiel gehörte. Im Laufe des Krieges erweiterte sich der ursprüngliche Befehlsbereich. Mit dem Polenfeldzug traten auch Gotenhafen und das Gebiet des Korridors um Danzig zum Befehlsbereich, mit dem Unternehmen "Weserübung" dann auch noch die dänische Ost- und Nordküste. Mit dem Rußlandfeldzug kamen weiterhin das Baltikum und Nordrußland, soweit von deutschen Truppen besetzt, hinzu. Zu den Aufgaben der Marinestation gehörten vorrangig: aktiver und passiver Küstenschutz im Bereich; Leitung der Ausbildung und des Dienstbetriebes der unterstellten Marineteile und Behörden an Bord und an Land; Leitung der Personalwirtschaft der Marineteile im Stationsbereich; Leitung des militärischen Nachrichtendienstes sowie Ausgestaltung und Erhaltung des Nachrichtennetzes; Bereitstellung und Belegung von Kasernen und Unterkünften; Regelung des Hafenpolizeidienstes im jeweiligen Reichskriegshafen; Leitung des Küstenschutzes und Küstenverteidigung sowie des Überwachungs- und Nachrichtendienstes im Kriege. Der Bestand ist zur Teilung vorgesehen. Die Unterlagen der Marinestation der Ostsee der Reichsmarine und Kriegsmarine werden den neuen Bestand RM 131 bilden. RM 31 wird dann nur noch die Unterlagen der Marinestation der Ostsee der Preußischen und Kaiserlichen Marine umfassen. Inhaltliche Charakterisierung: Aus der Zeit bis 1918 ist der organisatorische Bereich, auch der meisten Unterbehörden, deren Registraturgut vernichtet worden ist, gut belegt. Besonderer Wert kommt den Kriegsakten der Station aus dem Ersten Weltkrieg zu. Sie enthalten ca. 800 Bände zu folgenden Sachgebieten: Kriegsleistungsgesetz, Hinterbliebenenversorgung, Rohstoffbewirtschaftung, Presseangelegenheiten, Vaterländischer Hilfsdienst, Internierte und Kriegsgefangene, Rotes Kreuz, Arbeiterfragen. Erschließungszustand: Online-Findbuch Zitierweise: BArch, RM 31/...

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/133 · Bestand · 1879-1938
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie Georg von Körblings: Georg von Körbling kam am 12.5.1856 als Sohn des bayerischen Genie-Oberleutnants und späteren Obersten Ignaz Körbling und dessen Frau Auguste, geb. Hausmann, in Würzburg zur Welt. Mit 13 Jahren wurde von Körbling in die Bayerische Kadettenschule in München aufgenommen, in der er eine fünfjährige militärische Ausbildung erhielt. 1874 trat er als Fahnenjunker in württembergische Dienste und stieg in der Vorkriegszeit zum Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm König v. Preußen (2. Württ. Nr. 120) in Ulm auf (22.4.1912). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war von Körbling in den Argonnen (Frankreich) eingesetzt, erkrankte jedoch bereits im September 1914 an der Ruhr und kehrte nach Ulm zurück. Der Wechsel von Dienst- und Krankheitsphasen durchzog daraufhin seine gesamte, ausschließlich an der Westfront bzw. in Württemberg verbrachte Kriegszeit: Ab Dezember 1914 übernahm von Körbling das Kommando über die Stellvertretende 53. Infanterie-Brigade in Ulm und wurde anlässlich des kaiserlichen Geburtstags (27.1.1915) zum Generalmajor befördert. Im Februar 1915 kehrte er als Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 120 wieder an die französische Front zurück und erhielt im April 1915 das Kommando über die 53. Infanterie-Brigade. Mit dieser Einheit war von Körbling zunächst in den Argonnen, ab Januar 1916 in Flandern und ab Juli 1916 an der Somme (Frankreich) eingesetzt. Aufgrund einer erneuten Erkrankung wurde von Körbling im September 1916 zu den Offizieren von der Armee versetzt und im Oktober 1916 zum Kommandeur zur I. Stellvertretenden 54. Infanterie-Brigade in Ulm ernannt. Nach einem Jahr meldete er sich nochmals an die französische Front. Er befehligte ab November 1917 die preußische 37. Reserve-Infanterie-Brigade, seit März 1918 die in Lothringen eingesetzte 202. Infanterie-Division. Bereits im Juni 1918 erkrankte von Körbling jedoch erneut und wurde wiederum zu den Offizieren von der Armee abgeordnet. Nach seiner Beförderung zum Generalleutnant (18.7.1918) übernahm er vom 20. Juli bis zum 16. Oktober 1918 den Vorsitz einer OHL-Kommission beim Stab der Armeeabteilung B. Von Körbling schied im Juli 1919 aus dem Militärdienst aus. Während seiner militärischen Laufbahn erhielt von Körbling mehrere hohe deutsche und nichtdeutsche Auszeichnungen, so u.a. den Orden der Württembergischen Krone, der mit dem persönlichen Adel verbunden war (3.5.1911), das Eiserne Kreuz 1. Klasse (2.10.1914), den Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern (27.12.1916), den Bulgarischen Alexanderorden (8.8.1917) und das Österreichische Militärverdienstkreuz 2. Klasse (6.12.1917). In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches beschäftigte sich von Körbling unter anderem mit der Publikation von Zeitungsartikeln und Vorträgen über seine Kriegserlebnisse. Als Kommandeur eines kaiserlichen Leibregiments hatte er bereits in der Vorkriegszeit an Neujahrsempfängen des Kaisers teilgenommen. Aus diesem Grund wurde von Körbling im Jahr 1929 anlässlich des 70. Geburtstags Wilhelms II. zu einem Festmahl nach Doorn (Niederlande) eingeladen. Von Körblings Besuch in Doorn wird in seinen autobiografischen Schriften erwähnt. Georg von Körbling war seit 1886 mit Adelinde von Fischer verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen einer (Theobald) im Jahr 1887 kurz nach der Geburt verstarb. Georg von Körbling starb am 27.1.1942 in Ulm. 2. Zur Biografie Alfred Körblings: Alfred Theobald Lukas Karl Körbling wurde am 19. Januar 1889 als zweiter Sohn Georg von Körblings und seiner Frau Adelinde in Weingarten geboren. Körblings militärische Ausbildung begann im Frühjahr 1902, als er zunächst in das preußische Kadettenhaus Karlsruhe und schließlich in die Hauptkadettenanstalt Großlichterfelde eintrat. 1908 wurde er als Leutnant zum Grenadierregiment Nr. 123 nach Ulm versetzt und verblieb dort mit kurzer Unterbrechung bis zum Jahr 1913. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wechselte Körbling im Frühjahr 1913 zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und trat im Herbst 1913 bei der 10. Feldkompanie in Daressalam seinen Dienst an. Bereits einen Monat später wurde er zur 1. Feldkompanie in Arusha in der Nähe des Kilimandscharo versetzt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm Körbling an Einsätzen gegen die Ugandabahn in Britisch-Ostafrika und im Nordosten des deutschen Schutzgebietes teil. Im Jahr 1916 erkrankte er an diversen Tropenkrankheiten, so dass er nach dem Rückzug der deutschen Truppen im Herbst 1916 wegen Transportunfähigkeit den britischen Einheiten übergeben wurde. Nach Aufenthalten in mehreren Lazaretten und Lagern kam Körbling 1918 in ein britisches Kriegsgefangenlager auf Malta. 1919 kehrte er nach Ulm zurück und schied 1920 im Rang eines Hauptmanns aus der Armee aus. Alfred Körbling erhielt im Ersten Weltkrieg u.a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse (2.9.1916). In der Weimarer Republik begann Körbling nach verschiedenen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich ein Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim, das er 1926 mit einem Diplom abschloss. Vom Jahr 1927 an leitete Körbling die Heeresfachschule für Landwirtschaft in Tübingen und erhielt am 1.1.1930 eine Planstelle als Fachstudienrat. Parteipolitisch schloss sich Körbling bereits in der Weimarer Republik der NSDAP an und nahm in deren Gliederungen den Rang eines Sturmbannführers ein. Alfred Körbling war seit 1919 mit der Generalstochter Erna Zöller verheiratet und hatte drei Töchter. Er starb am 22.7.1933 in Tübingen an Herzlähmung. 3. Zum Nachlass Georg von Körblings und Alfred Körblings: Unterlagen aus dem Nachlass Georg von Körblings, vor allem Kriegstagebücher, Vortragsmanuskripte und Druckschriften, wurden wenige Monate nach dem Tod des Generals im Juni 1942 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Diese Dokumente gingen 1945 in den Besitz des Hauptstaatsarchivs Stuttgart über. Im Jahr 1955 führte Alfons Beiermeister eine Verzeichnung der Archivalien durch. Im Frühjahr 2011 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart Reproduktionen von Unterlagen Georg von Körblings und Alfred Körblings anfertigen, die sich im Besitz von Ilse Hames, der ältesten Tochter Alfred Körblings befinden. Es handelte sich um Fotodokumente und autobiografische Schriften Georg von Körblings sowie Fotografien Alfred Körblings. Die Ergänzung des Nachlasses M 660/133 durch neue Dokumente machte eine Neuverzeichnung erforderlich. Diese wurde im August 2011 von Archivreferendar Michael Ucharim, M.A. unter der Leitung von Dr. Wolfgang Mährle durchgeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 17 Büschel. Die 2011 übernommenen Dokumente erhielten die Büschelnummern 1-4 und 13-14. 4. Quellenhinweise: Georg von Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1111; M 703 R233N1-6, R191N31, R191aN17; M 707 Nr. 827, 828; M 743/2 Bü 270; Alfred Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1109; StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2140/143; Adelinde von Körbling: StAS: Wü 42 T 9 Nr. 69; Erna Körbling: StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2568/615. Stuttgart , im August 2011 Dr. Wolfgang Mährle Michael Ucharim, M.A.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 203 I · Bestand · 1806-1945 (Vorakten ab 1800, Nachakten bis 1978)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Mir dem vorliegenden Repertorium wird die Ordnung und Verzeichnung der umfangreichen Akten der Ministerialabteilung für die höheren Schulen und ihrer Vorbehörden (E 202 - E 203 IV), d.h. der Akten über die höheren Schulen in Württemberg ab der Gründung des Königreichs 1806 bis 1945 im wesentlichen abgeschlossen. Während der umfangreiche Bestand E 202 (Repertorium von 1975) die allgemeinen Verwaltungsakten der Behörden enthält, beinhalten die Bestände E 203 I - E 203 IV die bei der Personalverwaltung entstandenen Akten: E 203 I Personalakten von Lehrern an höheren Schulen E 203 II Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen E 203 III Personalakten von Verwaltungsbeamten und -angestellten E 203 IV Personalkartei der Lehrer an höheren Schulen Als Oberstudiendirektion 1806 gegründet, 1817 (mit erweitertem Aufgabenbereich) in Studienrat umbenannt, führte die Behörde seit 1903 die Bezeichnung Ministerialabteilung für die höheren Schulen. Ihr oblag die Aufsicht über die evangelisch-theologischen Seminare, über sämtliche Gelehrtenschulen, namentlich die Gymnasien, Lyceen und die Lateinschulen sowie über die Lehranstalten für Gewerbebildung (die polytechnische Schule mit der Winterbaugewerbeschule) und über die höheren und niederen Realschulen. Die unteren Latein- und Realschulen hingegen unterstanden unmittelbar den Ortsschulbehörden und den gemeinschaftlichen Oberämtern. Mit Ausnahme der Universität Tübingen, des Wilhelmstifts und der Elementarschulen führte sie also die Oberaufsicht über sämtliche Bildungsanstalten. Unter diese Aufsicht fielen neben der wissenschaftlichen und sittlichen Bildung der Schüler insbesondere die Anstellung und Entlassung der Lehrer und Diener (mittels Verfügung oder Begutachtung) sowie die Überwachung ihrer Amtsführung. Sie prüfte außerdem die Lehramtskandidaten. Die Ministerialabteilung wurde 1945 aufgehoben; ihre Aufgaben wurden nun von den Kultministerien in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. 1952 erfolgte die Errichtung der Oberschulämter als Mittelbehörden, die z.T. entsprechende Zuständigkeiten erhielten (Näheres über die Behördengeschichte vgl. die Vorbemerkung zu Repertorium E 202). Aus der weitreichenden und sehr umfassenden Zuständigkeit der Ministerialabteilung mag die Bedeutung des hier erschlossenen Bestandes von Personalakten der Lehrer an höheren Schulen ersehen werden. Weit über die persönlichen Lebens- und Laufbahndaten hinaus dokumentieren die einzelnen Personalakten oftmals auch die pädagogische Bewegungs(un)freiheit der Lehrer sowie die Aufsichtsführung der vorgesetzten Behörde. Nicht wenige zunächst im Schuldienst tätige Persönlichkeiten, deren Personalakten hier vorliegen, gelangten später im literarischen, kulturellen oder politischen Leben zu Ansehen und Erfolg: so z.B. die Schriftsteller Gustav Schwab und Dr. D.F. Weinland (Verfasser des "Rulaman"), der Volks- u. Heimatdichter Hermann Otto Heuschele, der württ. Staatspräsident Johannes v. Hieber. Bei den Abschlußarbeiten der Verzeichnung wurden die Personalakten der Verwaltungsbeamten und -angestellten herausgenommen und als Bestand E 203 III ausgegliedert. Im Bestand E 203 I belassen wurden dagegen die Akten der Lehrer, die vom Schuldienst in die Verwaltung überwechselten (darunter befinden sich auch die Präsidenten der Ministerabteilung). Die Abgabe der Akten erfolgte im Jahre 1949/1950 vom damaligen Kultministerium Württemberg-Baden und im Jahre 1977 vom Oberschulamt Stuttgart. Die Ordnung und Verzeichnung der Akten wurde 1977/1978 von den Zeitangestellten Ute Radicke, Ingrid Hermann und Anita Hundsdörfer unter Leitung des Archivangestellten Erwin Biemann und des Archivinspektors z.A. Heinrich Graf durchgeführt. Nach Verzeichnung der beiden (jeweils die Buchstaben A-Z umfassenden) Aktenabgaben nach numerus currens wurden diese zusammengelegt und in einheitliche alphabetische Reichenfolge gebracht. Die Abschlußarbeiten besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf. Ludwigsburg, März 1979 Dr. Schmierer

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 202 · Bestand · 1806-1945 (Nachakten bis 1949)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Behördengeschichte: Im Herzogtum Württemberg wurden die Lateinschulen in der Regel von kirchlichen Stellen errichtet und mit Theologen als Lehrer besetzt. Die örtliche Aufsicht übte das jeweilige "Scholarchat" aus, das dem Kirchenkonvent und dem Konsistorium unterstand. Erst durch das Organisationsmanifest von 1806 (Reyscher XI, 341) wurde für Württemberg eine spezielle weltliche Oberschulbehörde, die Studienoberdirektion bzw. Oberstudiendirektion, geschaffen. Der Präsident dieser Behörde, der zugleich Kanzler der Universität Tübingen war, übte anfangs nur die Oberaufsicht über die Universität, das Tübinger Stift, die evang.-theologischen Seminare und die Gymnasien aus. 1817 erhielt die Oberstudiendirektion die Bezeichnung "Königl. Studienrat". Ihm wurde jetzt auch die Aufsicht über die Lateinschulen übertragen, während die Universität Tübingen unmittelbar dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens unterstellt wurde. Der Studienrat war also mit Ausnahme der Universität, des Wilhelmsstifts und der Elementarschulen, die Oberbehörde für die gesamten Bildungsanstalten. Ihm waren unterstellt die Kreisinspektionen der Lateinschulen, die Lyceen und Gymnasien mit den damit verbundenen Realschulen und Realanstalten des Landes. Neben der Oberaufsicht über alle öffentlichen höheren Schulanstalten überwachte er die wissenschaftliche und sittliche Bildung der Schüler, deren Gesundheitspflege und die Benefizien. Er bestimmte über die Lehrer und Diener, stellte sie ein und entließ sie. Über die Gymnasien, Lyceen und die evang. Seminare hatte der Studienrat die unmittelbare Aufsicht, für die unteren Lateinschulen, die höheren Bürgerschulen und die Realschulen bestand eine Mittelstelle in den gemeinschaftlichen Oberämtern und den Kreisschulinspektoren.Die seit 1839 bestehende polytechnische Schule in Stuttgart, die 1829 als Gewerbeschule in Verbindung mit der Real- und Kunstschule gegründet (Reg.Bl. 1829, S. 16), jedoch 1832 (Reg.Bl. S. 395) von diesen wieder getrennt und als selbständige Lehranstalt weitergeführt wurde, ist durch Verfügung des aus dem von König Friedrich geschaffenen "Geistlichen Departement" hervorgegangenen Ministeriums für das Kirchen- und Schulwesen vom 16. April 1862 § 52 (Reg.Bl. S. 109) unmittelbar ohne Zwischenbehörde dem Ministerium unterstellt worden.Durch Verordnung vom 2.10.1866 Reg.Bl. S. 239) wurde der Studienrat in "Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen" umbenannt und dem Ministerium angegliedert. Dadurch wollte man den Geschäftsgang vereinfachen und das Ministerium in eine engere Beziehung zu den Schulanstalten bringen. Als Oberschulbehörde blieb die Ministerialabteilung jedoch Landesmittelbehörde. Der Minister brachte wichtige Gegenstände, die bisher schriftlich vorgelegt werden mussten, meist in den unter seinem Vorsitz tagenden Kollegialberatungen zur Erledigung. Die übrigen, weniger bedeutenden Angelegenheiten wurden von dem Abteilungsvorstand kollegial oder büromäßig abgewickelt. Das Gesetz vom 1.7.1876 (Reg.Bl. S. 267) brachte eine Neuordnung in der örtlichen Aufsicht: Anstalten mit Oberklassen wurden jetzt der Oberstudienbehörde (Ministerialabteilung) unterstellt, die übrigen Schulen von der Ortsschulbehörde beaufsichtigt. Diese Ortsschulkommissionen bestanden aus Ortsvorsteher und Ortsgeistlichen. Sie wurden erst durch das "kleine Schulgesetz" von 1920 aufgehoben und ihre Aufgaben dem Schulvorstand übertragen. Durch Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 8.8.1903 (Reg.Bl. S. 456) erhielt die Ministerialabteilung für Gelehrten- und Realschulen die Bezeichnung "Königliche Ministerialabteilung für die höheren Schulen". Ihre Aufgaben blieben dieselben. Ihre Stellung gegenüber den höheren Schulen war eine doppelte: 1. Sie war höchste Instanz in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fielen. Dabei wurden wichtige Vorgänge im Wege kollegialer Beratungen unter Vorsitz des Ministers oder seines Stellvertreters erledigt. Die anderen Angelegenheiten wurden im Wege der Berichterstattervorträge abgewickelt. 2. Sie war als selbständiges Landeskollegium Oberschulbehörde auf allen Gebieten des höheren Schulwesens, soweit sie nicht in die unmittelbare Zuständigkeit des Ministeriums selbst fielen.Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 wurde die Ministerialabteilung als besonderes Amt aufgehoben. Ihre Aufgaben wurden von den Kultusministerien der durch die Besatzungsbehörden getrennten Landesteile in Nord- und Südwürttemberg übernommen. Mit der Wiedervereinigung des Landes und der Gründung des Südweststaats Baden-Württemberg im Jahre 1952 wurden bei den Regierungspräsidien als Mittelinstanzen Oberschulämter errichtet, die einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben vom Ministerium übernahmen. 2. Zur Bestandsgeschichte: Die vorliegenden Akten sind großenteils in den Jahren 1949 und 1950 (Tgb.-Nr. 287 und 393/49 bzw. 685/50) vom Kultusministerium in Stuttgart eingekommen. Die Akten der Oberstudiendirektion bzw. des Studienrats betr. die Universität Tübingen und die Polytechnische Schule in Stuttgart hatte das Kultusministerium schon 1908 an das Staatsarchiv abgegeben. Beide Bildungsanstalten unterstanden, wie oben erwähnt, seit 1817 bzw. 1862 direkt dem Ministerium. Schließlich hat das Staatsarchiv Sigmaringen 1953 nach der Wiedervereinigung der nach dem Zusammenbruch von 1945 durch die Besatzungsmächte getrennten beiden Landesteile Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern, die 1949 nach dorthin gelangten Ortsakten betr. die höheren Schulen aus ihrem Bereich ebenfalls dem Staatsarchiv übergeben.Die Neuordnung des Bestands durch den Unterzeichneten, unter Mithilfe des Archivangestellten W. Böhm, begann im Jahr 1960. Sie wurde durch anderweitige Arbeiten öfters, auch über Jahre hinweg, unterbrochen und kam erst 1971 zum Abschluss. Neben den Akten der Oberstudiendirektion (1806-1817) bzw. des Studienrats (ab 1817) und der Ministerialabteilung (ab 1866) enthält der Bestand auch die Akten des Konsistoriums über die Lateinschulen für die Jahre 1806-1817. Auch die Akten der für das höhere Mädchenschulwesen in den Jahren 1877-1905 bestehenden Kommission für die höheren Mädchenschulen (errichtet durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 30.12.1877, Reg.Bl. S. 294; aufgehoben durch Gesetz vom 27.7.1903, Reg.Bl. S. 254) wurden, da ihre Aufgaben später von der Ministerialabteilung für die höheren Schulen übernommen wurden, hier belassen. Schließlich finden sich noch vereinzelt Akten verschiedener Provenienz, meist Vorakten, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen, an zugehöriger Stelle aber als solche gekennzeichnet wurden.Der Bestand umfasst jetzt 1805 Büschel = 42 lfd. m. Akten gleicher Provenienz enthalten die Bestände E 203 I (Personalakten der Lehrer) und E 203 II (Zulassungsarbeiten für das Lehramt an höheren Schulen).Ludwigsburg, August 1973W. Bürkle
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/59 · Bestand · (1804) 1806 - 1920
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
  1. Geschichte des Ministeriums: Zur allgemeinen Geschichte des württembergischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten sowie den Aufbau der Gesamtregistratur wird auf das Vorwort von Wilfried Braunn zu Bestand E 40/72 verwiesen. 2. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestandes E 40/59: Der Bestand E 40/59 setzt sich aus folgenden Rubriken zusammen: 1. "Abzug" aus Bestand E 46 2. "Abzugsverhandlungen mit auswärtigen Höfen" aus Bestand E 41 Verz. 63 3. "Auswanderungen" aus den Beständen E 41 Verz. 63 und E 46 4. "Beurkundungen" aus E 49 Verz. 2 5. "Interna" aus E 41 Verz. 63 und E 49 Verz. 8, sofern thematisch zum Bestand gehörig 6. "Polizei" / "Polizeisachen" aus E 36 Verz 19 und E 41 Verz. 63, sofern thematisch zum Bestand gehörig 7. "Reisen" aus den Beständen E 46 und E 49 Verz. 16 8. "Reisen Sr. Majestät des Königs u. der königl. Familie" aus Bestand E 41 Verz. 63 Dazu kommen einzelne Unterlagen, die aus Provenienzgründen aus Bestand E 130 b entnommen wurden sowie einige Stücke aus E 36 Verz. 60. Der Bestand dokumentiert also nicht nur das im 19. Jahrhundert besonders stark ausgeprägte Auswandererwesen, sondern auch die Bemühungen um die Abschaffung von Abzugsgebühren und Nachsteuer bei der Transferierung von Vermögenswerten zwischen den einzelnen deutschen Bundesstaaten. Weitere Schwerpunkte bilden die Reisen der württembergischen Könige und von Mitgliedern der königlichen Familie, insbesondere aus der Zeit König Wilhelms I. von Württemberg, Reisen von württembergischen Staatsbürgern sowie Angelegenheiten des Passwesens (auch Ausstellung von Wanderbüchern für Handwerksgesellen), der Heimatverhältnisse und der Staatsangehörigkeit. Einige Abgrenzungsprobleme ergaben sich zu Bestand E 40/54 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Polizeiwesen). Dorthin wurden u. a. die Unterlagen betr. Ausweisung / Abschiebung von Verbrechern und Vaganten, Aufenthaltsrecht in der Residenzstadt Stuttgart und Nachforschungen nach vermissten Personen gezogen, falls konkret Polizeibehörden involviert waren. Die Problematik ergab sich insbesondere dadurch, dass zahlreiche Heimatrechts- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ursprünglich unter der Rubrik "Polizei" / "Polizeisachen" abgelegt waren, was aus Sicht des heutigen Benutzers nur noch schwer nachvollziehbar sein dürfte, weshalb der vorliegende Bestand letztlich einen wesentlich größeren Umfang aufweist als zunächst angenommen. Unterlagen über die Reisen der Minister der auswärtigen Angelegenheiten und auch anderer württembergischer Minister wurden zu Bestand E 40/31 gezogen, Reisen von Adligen finden sich z. T. auch in Bestand E 40/33. Die Verzeichnungsarbeiten wurden Ende der 1990er Jahre von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und 2010 durch den Unterzeichneten abgeschlossen. Der Bestand umfasst 1026 Büschel bzw. 7,5 lfd. m. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/18 · Bestand · (1792 -) 1806 - 1918 (- 1924)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand umfasst Unterlagen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zur allgemeinen und ressortübergreifenden württembergischen Außenpolitik in Bezug auf außerdeutsche Staaten in Europa und der restlichen Welt. Hierzu zählt auch das Kaiserreich Österreich (-Ungarn), das bereits bei seiner Gründung 1804/06 große außerdeutsche Gebiete besaß und welches nach dem Krieg gegen Preußen im Jahre 1866 komplett aus Deutschland ausschied. Unterlagen über die restlichen Staaten des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 - also auch (Gesamt-) Preußen - wurden zu einem Großteil dem Bestand E 40/14 zugewiesen, diejenigen über das Reichsland Elsass-Lothringen im Zeitraum von 1871 - 1918 wiederum finden sich im Bestand E 40/16. Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. 60: Einschlägige Teile der Rubriken "Frankreich" und "Österreich" E 41 Verz. 63: Rubrik "Verschiedene Staaten" mit Unterrubriken, sofern es sich um außerdeutsche Staaten handelt E 46 (Rubriken nach Staaten) E 49 Verz. 21 und 22 (Rubriken nach Staaten) E 49 Nachtrag 1938 Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Länderrubriken entsprechen der Zusammensetzung der Staatenwelt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dabei finden sich z. B. zahlreiche italienische Klein- und Mittelstaaten als Vorgänger des Königreichs Italien für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts als eigene Rubriken. Unterlagen über den Kolonialbesitz verschiedener europäischer Staaten finden sich sowohl unter der Rubrik des Mutterlandes als auch unter eigenen Rubriken (Australien, Südafrika). Aus inhaltlichen Gründen wurden jedoch nicht alle Unterlagen, die unter den "Länderrubriken" abgelegt waren, in die Bestände E 40/14 bzw. E 40/18 eingeordnet. Sofern in den Akten keine allgemeinpolitischen oder ressortübergreifenden Angelegenheiten beinhalteten, erfolgte die Einordnung in die Bestände E 40/54 - E 40/78. Die Bildung und archivische Erschließung des Bestandes wurde von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und später vom Unterzeichneten fortgeführt. Der neu gebildete Bestand umfasst nunmehr 540 Büschel bzw. 6,21 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [BG] Bulgarien [BIH] Bosnien-Herzegowina [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GEO] Georgien [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IND] Indien [IR] Iran [IRL] Irland [J] Japan [MA] Marokko [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PY] Paraguay [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [SYR] Syrien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Bestand · 1816-1866
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/72 · Bestand · 1806-1920 (Nachakten bis 1922)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Geschichte des Ministeriums: Das württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, anfänglich auch Kabinettsministerium genannt und von zwei Ministern geleitet, bestand seit dem 1. Januar 1806. Nach dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 hatte es "alle Verhandlungen mit Auswärtigen, die Aufrechterhaltung und genaue Befolgung der bestehenden Traktaten, die Korrespondenz mit auswärtigen Ministern, die Ausfertigung der öffentlichen Korrespondenz des Königs mit anderen Regenten und Gouvernements, die Angelegenheiten des königlichen Hauses, das Zeremoniell mit Auswärtigen, das Zeremoniell im Innern, die Direktion des Postwesens, Ordensangelegenheiten, Standeserhöhungen, die Verwendung für die königlichen Untertanen im Auslande, Ausfertigung von Pässen und Beurkundung von Dokumenten, die für dasselbe bestimmt sind" zu besorgen. Es führte ferner die Aufsicht über die Polizei in den Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg. Durch Dekret vom 12. Februar 1812 wurde dieser Bereich vom Ministerium getrennt und ein selbständiges Polizeiministerium mit erweiterten Kompetenzen errichtet. Nach der Verordnung vom 8. November 1816 betr. die Organisation des Geheimen Rats oblagen dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten im wesentlichen die im Organisationsmanifest beschriebenen Aufgaben. Lediglich die Post wurde dem Ministerium des Innern untergeordnet, soweit sie nicht in den Bereich des Hauses Thurn und Taxis fiel. Für die Ordensangelegenheiten war nun der Ordenskanzler, gewöhnlich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zuständig, in die Verwaltung der Adelsangelegenheiten teilten sich die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ein königliches Reskript vom 19. Juli 1819 genehmigte für den inneren Dienst des Ministeriums eine Einteilung in zwei Sektionen, eine allgemein politische und eine Rechtsabteilung. Jene besorgte den politisch-diplomatischen Verkehr, diese die Konsulats- und die Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe. Die 1864 neben der politischen Abteilung eingerichtete Verkehrsabteilung führte die Aufsicht über die Generaldirektionen der Württembergischen Posten und Telegraphen und der Staatseisenbahnen. Unter dem Ministerium standen ferner die Gesandten, Konsuln und sonstigen diplomatischen Agenten, das Haus- und Staatsarchiv, der Lehenrat und die Zensurkommission bis zur Aufhebung 1848. Nach der Reichsgründung 1871 bestand das Ministerium mit eingeschränkter Aufgabenstellung weiter. Nachdem bereits durch Verfügung des Staatspräsidenten mit Wirkung vom 1. Januar 1920 die Kanzlei der politischen Abteilung mit derjenigen des Staatsministeriums zusammengelegt worden war, wurde das Außenministerium durch Gesetz vom 29. April 1920 endgültig aufgehoben; die ihm noch verbliebenen Aufgaben fielen an das Staatsministerium. Die Gesamtregistratur: Das Schriftgut der politischen Abteilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten war nach einem Rubrikenschema geordnet. Innerhalb der einzelnen Rubriken waren die Akten in der Regel chronologisch nach Hauptfaszikeln, diese wiederum nach Unterfaszikeln geordnet und nummeriert. Die Rubrikenbezeichnungen konnten sich im Laufe der Zeit ändern (so z. B. bei den "Verwendungen"). War so schon die Ordnung in der Registratur des Ministeriums gestört, so wurde sie durch die zahlreichen Ablieferungen zwischen 1872 und 1938 an das Haus- und Staatsarchiv vollends unübersichtlich; denn diese Ministerialakten, manchmal vermischt mit Unterlagen nachgeordneter Behörden, wurden je nach Datum der Abgabe auf die Bestände zwischen E 36 und E 65 verteilt. Als Findmittel dienten nur die meist unzureichenden, teilweise auch handschriftlichen und schwer entzifferbaren Übergabeverzeichnisse. Die in den 1960er Jahren begonnene Ordnung hat zum Ziel, "Rubriken-Bestände" entsprechend den im Außenministerium verwendeten Rubriken zu bilden. Dabei werden sachlich zusammengehörige Rubriken in einem Bestand zusammengefasst, die Rubriken "Varia" und "Verwendungen" dagegen aufgelöst und bei den entsprechenden Sachrubriken eingeordnet. Vorgefundener Zustand und Bildung des Bestands E 40/72: Der Bestand E40/72 setzt sich aus den folgenden Rubriken zusammen: 1. "Kriegssachen" aus den Beständen E 36 Verz. 18, E 46 und E 52, Umfang ca. 3,3 lfd. m 2. "Deutsche Angelegenheiten 1866-1871" aus dem Bestand E 41 I. Anhang, Umfang ca. 2,5 lfd. m 3. "Krieg" (betr. I. Weltkrieg) aus dem Bestand E 49 Verz. 12, Umfang ca. 7,5 lfd. m 4. "Verwendungen" und "Varia" (betr. militärische Angelegenheiten) sowie Schriftstücke ohne erkennbare Registraturbezeichnungen aus den Beständen E 36 Verz. 14 und 58, E 41 Verz. 63 und E 49 Ablieferung 1938, Umfang ca. 0,7 lfd. m Den größeren Teil des Bestands bilden demnach Unterlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Offensichtlich hat die Registraturbildung beim Ministerium mit der allgemeinen zeitlichen Entwicklung nicht Schritt halten können, denn man bildete dort unter dem Aktenzeichen" Krieg 1 Allgemeines" Serienakten, die bei der Aufhebung des Ministeriums 41 Bunde (insgesamt 5,5 lfd. m) mit 16339 Quadrangeln umfassten. Ähnlich verhielt es sich mit dem Aktenzeichen "Krieg 4 Kriegsziele und Friedensschluss" (insgesamt 1,5 lfd. m), wobei man allerdings zwischen allgemeinen Akten und der Gliederung nach Staaten unterschied. Erst allmählich, vor allem gegen Kriegsende, ist man zur Bildung von Sachakten übergegangen; dabei wurden auch den allgemeinen Akten Schriftstücke entnommen. Bei der Neuformierung erwies es sich daher als notwendig, diese beiden großen Blöcke zugunsten des Sachaktenprinzips aufzulösen. Dabei wurden stellenweise Feuchtigkeits- und Schimmelschäden festgestellt, wobei nach Rücksprache höheren Orts bei größeren Schäden, vor allem bei drohendem weiteren Schriftverlust die Schriftstücke kopiert wurden. Auffallend sind auch Lücken bei den allgemeinen Akten; Hinweise lassen darauf schließen, dass manche Schriftstücke nachträglich zu den Gesandtschaftsakten und zu den "Bundesakten" (B. A. ) gelegt wurden; einzelne im "eisernen Schrank" verwahrte Geheimakten scheinen verlorengegangen zu sein. Erwähnenswert ist ferner die umfangreiche Zeitungsausschnittssammlung, die sich jetzt bei den Sachakten findet und eine einzigartige Dokumentation darstellt. Da sich der Gesamtbestand E 40/72 aus chronologisch gereihten Rubriken zusammensetzt, erschien auch hier die Gliederung nach dem Sachaktenprinzip erforderlich; Überschneidungen ließen sich dabei allerdings nicht ganz vermeiden. Akten des Konferenz- und des Armeeministeriums wurden zu den Beständen E 272 und E 273 gezogen, Schriftstücke der Provenienz Kriegsministerium an das Militärarchiv abgegeben, im Übrigen nur Doppelstücke und leere Blätter kassiert. In verschiedenen Büscheln des Gesamtbestands angebrachte Paginierungen sind obsolet geworden. Der Restbestand umfasst 831 Nummern mit 13,7 lfd. m Umfang. Stuttgart, im Juli 1997 Wilfried Braunn Vorbemerkung zur Neuauflage des Findbuchs 2011: Bei der Einarbeitung der ältesten Ablieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten (frühere Signatur E 36) in die neue Beständestruktur im Jahr 2007 stellte sich heraus, dass sich insbesondere in Verz. 60, das ausschließlich nach Länderrubriken geordnet war, zahlreiche weitere Akten betr. Kriegssachen und Militärangelegenheiten befanden. Da sich diese inhaltlich nicht wesentlich von den bereits im Bestand E 40/72 befindlichen Unterlagen unterschieden, erschien eine pauschale Einordnung in die Bestände zur allgemeinen Außenpolitik (E 40/14 bzw. E 40/18) nicht im Sinne der in den 90er Jahren neu entworfenen Beständestruktur. Um eine auch aus Benutzersicht nachvollziehbare Beständestruktur weiterhin zu gewährleisten, wurden diese Nachträge daher in den vorliegenden Bestand mit eingearbeitet und das Findbuch aufgrund des doch umfangreichen Zuwachses neu aufgelegt. Geringfügige inhaltliche Überschneidungen ergeben sich mit den Beständen E 40/54 (Polizeiwesen) in Bezug auf Landjäger- und Gendarmerieangelegenheiten sowie E 40/59 (Abzug, Aus- und Einwanderung, Reisen, Staatsbürgerrecht) in Bezug auf Württemberger in ausländischen Militärdiensten (z. B. Fremdenlegion) und die Konskriptionspflicht von Württembergern im Ausland. Der Bestand umfasst nunmehr 1074 Büschel bzw. 16,0 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/37 · Bestand · 1807-1917
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand enthält vorwiegend Unterlagen der ehemaligen Rubrik "Impressa", die ursprünglich zu den Polizeisachen gezogen wurden. Es zeigte sich dann jedoch, dass es in den meisten Fällen nicht um Zensurangelegenheiten, sondern um Empfang und ggf. Weiterleitung gedruckter Publikationen aus anderen deutschen Bundesstaaten oder aus dem Ausland ging. Auf Grund der doch recht großen Menge solcher Akten empfahl sich die Bildung eines eigenen Bestandes nach Vorbild des Bestandes E 5 (Königliches Kabinett I: Einsendungen von Schriften und Kunstsachen). In Abgrenzung dazu befinden sich die Unterlagen betr. Zensurangelegenheiten je nach Provenienz in den Beständen E 40/54 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betr. Polizeisachen) und E 63/3 (Zensurkommission). Unterlagen über die Schriftgutsammlungen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten wurden zu Bestand E 40/31 gezogen. Die Bestandsbildung und Erschließung der Unterlagen erfolgte im Herbst 2009 durch den Unterzeichneten auf der Basis der von Kurt Hochstuhl in den 1990er Jahren angefertigten Titelaufnahmen. Der Bestand enthält insgesamt 799 Büschel bzw. 5,2 lfd. m. Stuttgart, im März 2011 Johannes Renz

Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 B · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Nachlass Adolf ten Hompel (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 511 · Bestand · 1887-1940
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

Zur Person: Adolf ten Hompel *15.6.1874 in Recklinghausen, + 5.12.1943; Bruder des Zentrumspolitikers Rudolf ten Hompel; Eltern: August ten Hompel und Henriette Wicking (Wicking-Zementwerke!). Ausbildung am Humanistischen Gymnasium Recklinghausen, Universitäten Freiburg, Würzburg, Berlin, Göttingen; Dr. jur.; Rechtsanwalt und Notar in Münster; verheiratet mit Maria Strunk, Kinder: Adolf, Maria, Elisabeth, Carl-Gregor. Schriftstellerische und publizistische Tätigkeit, auch unter den Pseudonymen Wahroder ten Hompel, Hermann Wahroder, Dr. Alpha, Athanasius, Wicking ten Hompel. Vgl. Kürschners Deutscher Literatur-Kalender.1925. Degener "Wer ist’s" VII Ausgabe (1914). Zum Bestand: Das Schriftgut stammt überwiegend aus den Jahren 1900-1940, neben Korrespondenzen und Manuskripten handelt es sich dabei z.gr.T. um Zeitschriften- und Zeitungs(ausschnitt)sammlungen (Deutsche Bergwerks-Zeitung, Kölnische Volkszeitung, Der Tag, Germania, Münstersche Zeitung, Westfälische Landeszeitung, Münsterischer Anzeiger u.a.). Bestehende Aktenformierungen wurden beibehalten, einige Kartons loser Blätter entweder neu formiert oder zugeordnet. Lose anliegende Plakate befinden sich jetzt in der Plakatsammlung unter den Signaturen SP 962-968. Der Bestand umfaßt die Nummern 1-493 (Nr. 179 ist nicht belegt). Zgg. 32/1942 vom 22.6.1942 Münster, im Oktober 1981 Kießling Das Findbuch wurde 2006 nach VERA übertragen.

Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
  1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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Literatur:: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815-1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, Göttingen 1964, bes. S. 244-253. Maria Keipert/Peter Grupp (Hrsg.), Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 2, Paderborn u.a. 2005, S. 344f. Thomas Kreutzer, Protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch - Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945, in: Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Hrsg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verb. m. der Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter Symposion, Schriftenreihe 11), Leinfelden-Echterdingen 2007, S. 42-82. Thomas Nicklas, Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. Standesherr, Regent, Diplomat im Kaiserreich (1863-1950), in: Gerhard Taddey (Hrsg.), Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 21, Stuttgart 2005, S. 362-383. Frank Raberg (Hrsg.), Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsab­geordneten 1815-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2001, S. 381f. Karina Urbach, Diplomat, Höfling, Verbandsfunktionär. Süddeutsche Standesherren 1880-1945, in: Günther Schulz/ Markus A. Denzel (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 2004, S. 354-375. Karina Urbach, Zwischen Aktion und Reaktion. Die süddeutschen Standesherren und der Erste Weltkrieg, in: Eckart Conze/ Monika Wienfort (Hrsg.), Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, S. 323-351. Freie Deutsche Presse Coburg, 30.12.1950 (Nachruf). Hohenloher Zeitung, [nach 11.12.]1950 (Nachruf). weitere Materialien: La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 143 Nachlass Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg
Nachlass Georg u. Barbara Freed (Bestand)
Stadtarchiv Worms, 170/02 · Bestand
Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Abt. 170/2 Nachlass Georg u. Barbara Freed Umfang: 819 Verzeichnungseinheiten (= 23 lfm Archivkartons u. 9 lfm gerollte Pläne) = zus. 32 lfm Laufzeit: 1792 - 1941 Familie und Stiftung Im Wege der Bildung einer testamentarisch verfügten Stiftung an die Stadt Worms haben der Wormser Architekt Georg Ludwig Freed (1858-1936) und seine Schwester Barbara (Babette 1855-1941) dem damaligen Museum bzw. den städtischen Kulturinstituten Unterlagen vermacht, die im Jahre 1942 von Dr. Illert übernommen wurden (vgl. Der Wormsgau 2, S. 99). Angehörige der Familie Freed waren seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Worms als Maler- und Tünchermeister ansässig. Sie besaßen bereits im Vormärz wichtige Positionen in bürgerlichen Vereinen, darunter der Schützengesellschaft, der Turngemeinde 1846 Worms und der Feuerwehr. Beide Geschwister bleiben zeit ihres Lebens unverheiratet, die Schwester Anna Maria (1854) war die Frau des Museumsleiters und seit 1898 Stadtarchivars August Weckerling. Das Material der ’Stiftung Freed’ umfasst persönliche Briefe, Postkarten und Papiere, Tagebücher, Dokumente sowie handwerklich-künstlerische und familiengeschichtliche Unterlagen in großer Breite (v.a. ca. 1850 bis 1935), ohne dass offenbar nach dem Ableben der Geschwister Unterlagen kassiert worden wären. Einen großen Teil nimmt der eigentliche Architektennachlass Freed ein (zahlreiche Entwürfe, Zeichnungen, Karten, Pläne, Zeitungen u.a.), dessen zeitlicher Schwerpunkt in seinen Mannheimer Jahren zwischen 1889/93 und 1914 liegt. Dazu kommen Vereinsunterlagen aus dem gesamten protestantisch-nationalliberalen Milieu einschließlich Militaria und Landsmannschaften bzw. akademische Vereinigungen der TH Darmstadt. Relevant sind neben den Unterlagen seines Vaters Georg Fr. Freed aus der Zeit seit ca. 1840 auch die geschlossene Aktenüberlieferung zu dem seit um 1800 bewohnten Haus Wollstr. 28, das 1941/42 der Stadt Worms vermacht und später von dieser an privat veräußert worden ist (Haus erhalten, Teil einer Denkmalzone). Familie Großvater von G. Freed: Johann Ph. Freed 1794-1845 verh. mit Johanna Friederika Uswald 1798-1823 (Tochter von:) Carl Ernst Ußwald aus Oelsnitz/Vogtland 1754, ab 1796 in Worms, + 1818 (= Urgroßvater von G. Freed), heiratete Anna Katharina Köhler geb. Völcker (1776-1846), war Maler und Zeichenmeister (Stammbuch: Nr. 87, Beschreibung Reuter 1968, S. 204 Nr. 3), drei weitere Stammbücher aus der Familie beschrieben ebda. S. 212. Elisabeth Margareta Freed, Stiefenkelin von C.E. U., geb. 1826 Schwester: Katharina Anna, 1825-1912 unverh. Stiefbruder: Georg Friedrich F., geb. 1823 Worms (= Enkel von C. E. Uswald) erlernte das Maler- und Tüncherhandwerk, Gesellenjahre Wiesbaden 1843/44, Dresden 1844, Wien 1845; in Worms Heirat 1851 mit Elisabeth Müller (1825-1899), ev., Stadtverordneter 1874-1892; 1837-1851 Stammbuch (Beschreibung Reuter 1968 S. 212); gest. 1896 = Vater von Georg, Babette und Anna Maria Freed (Anna M. Freed (*1854) verh. mit August Weckerling, der somit Schwager der beiden Freeds war, dies begründete sicher die Bereitschaft zur Stiftung der Sammlung an das von Weckerling geführte Museum, dessen Nachfolger Illert nach dem Tod Barbaras 1941 als Testamentsvollstrecker fungierte) Lebenslauf [6.5.1899 z. Zt. Privat-Architekt] Geb. 26.11.1858 Worms, ev., Sohn des Rentners, Tünchermeisters und Stadtverordneten Georg Friedrich Freed (1823-1896, verh. mit Elisabeth Freed geb. Müller), 1865-1869 Besuch der Vorschule, 1869-1875 Realschule Worms; nimmt 1875 Privatunterricht der höheren Mathematik und Sprachen, bestandene Aufnahmeprüfung, acht Semester als ordentlicher Student der Bauschule an der TH Darmstadt immatrikuliert; Belegung auch der für den Staatsdienst vorgeschriebenen Fächer, Herbst 1879 Schlussprüfung zusammen mit den Staatsdienst-Aspiranten, Teilnahme an Studienreisen und Exkursionen u.a. 1878 Weltausstellung Paris, 1.4.1880 Einjährig-Freiwilliger Reg. 118 Worms, von Sommer 1881 bis Sommer 1885 zu weiterer v.a. auch künstlerischer Ausbildung in München im Atelier Prof. Hauberrisser, dort Mitarbeit an großen Bauprojekten, 1885-1887 tätig in Berlin in Ateliers Architekt Kayser u. v. Großheim, Erdmann & Spinoler; 1887-1888 bei der Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Hamburg beschäftigt, ab März 1888 längere Studienreise Italien, ab Herbst 1888 in Worms z.T. mit Bearbeitung seiner Studien, teils mit Konkurrenzarbeiten beschäftigt, ab Sommer 1889 im Dienst der Stadt Mannheim (Projektierung und Leitung des Neubaues der Oberrealschule an der Ringstraße; Monumentalbau mit schwierigen Fundationsverhältnissen, Differenzen mit Großunternehmer (zugleich Stadtverordneter) führten zur Lösung des Dienstverhältnisses in Mannheim, seit Sommer 1893 war er dort als Privat-Architekt tätig (Nennung dabei entstandener Arbeiten), 1914 bis 1918 Tätigkeit als Reserveoffizier im Einsatz bei der Postüberwachungsstelle Lörrach, 19.11.1918 (lt. Meldekarte) polizeiliche Anmeldung in Worms (Beruf: ’Privatmann’), Wollstr. 28 (väterliches Haus, gemeinsamer Haushalt mit seiner Schwester Babette/Barbara 16.11.1855 - 28.12.1941, ev., unverh.), Freed starb am 14.2.1936 Zum Schicksal der von Freed geplanten, im Material gut dokumentierten Hauptbauten - Villa Dr. Wilhelm Rohn, Mannheim (Oststadt) Mollstr. 58/Ecke Kolpingstr. [Hildastr.] 1903-06 (dazu Werner, Mannheimer Villen, S. 294-298, mit Foto): besteht nicht mehr - Normannenhaus Jena (Verbindunghaus der akadem. Turnerschaft Normannia, 1897-99), steht renoviert Jena, Forstweg 12 (steht weitgehend unverändert, saniert, dient als Haus für exklusive Veranstaltungen, vgl. Internet-Quellen, Fotos vorhanden) - Villa Köhler, Heidelberg, Hausackerweg 20 (steht weitgehend unverändert) - vorm. Apotheke Ludwigshafen-Rheingönheim, Hauptstr. 240 (steht, denkmalgeschützt) Verzeichnung Der bis 2007/08 zu diesem Zeitpunkt nur zu einem sehr kleinen Teil sehr grob bzw. vorläufig masch. erschlossene Architektennachlass (es waren Archivalien in grober Vorordnung in ca. 30 älteren Schachteln untergebracht, vgl. Foto, der weitaus größte Teil ungeordnet) geriet 2008 durch Recherchen von Dr. Ferdinand Werner (Worms, Verleger u. Kunsthistoriker) im Rahmen seiner Arbeiten über Mannheimer Villen in den Mittelpunkt größeren Interesses, da festgestellt werden konnte, dass Freed über längere Jahrzehnte (v.a. 1893 bis 1914) in Mannheim als Architekt tätig war und der Nachlass reiches, in Mannheim so sonst kaum vorhandenes Material enthält. Bis dahin hatte sich die Forschung mit Person und Wirken so gut wie gar nicht befasst. Zur Vorbereitung der Nutzung wurde der Bestand grob vorsortiert und auf diese Weise ansatzweise nutzbar gemacht. Ab Anfang 2011 erfolgte zunächst durch Archivleiter Dr. Bönnen ein erster Verzeichnungsschritt (bis ca. neue Verzeichnungseinheit Nr. 190), dann wurde der Bestand im Sommer 2011 durch die studentische Praktikantin Frau Verena Schenk zu Schweinsberg weiter bearbeitet. Da sie sich in kurzer Zeit in die Besonderheiten des Bestandes eingearbeitet hatte, wurde vereinbart, dass sie im Wege eines Honorarvertrages die Arbeit am Nachlass (ohne Plansammlungs-Teil) abschließen sollte. Mit dem Stadtarchiv Mannheim wurde dabei verabredet, dass die Arbeit durch den dortigen Förderverein Architektur- und Bauarchiv finanziell maßgeblich unterstützt und der Mannheim betreffende Teil anschließend im Stadtarchiv Mannheim als Dauerleihgabe hinterlegt wird. Dies ergab sich aufgrund der Bedeutung der Unterlagen für die Mannheimer Architekturgeschichte und des starken, gut dokumentierten Engagements Freeds in diversen Vereinen des nationalliberalen Segments in der Quadratestadt zwischen ca. 1893 und 1914. Die Unterlagen wurden zur Bearbeitung durch Frau Schenk zu Schweinsberg (Heidelberg) zwischen September und November 2011 im Universitätsarchiv Heidelberg hinterlegt und dort bearbeitet. Im November 2011 wurde die Arbeit abgeschlossen, das Findbuch mit der bereits früher entworfenen Klassifikation überarbeitet bzw. korrigiert und einige noch im Museum der Stadt Worms gefundene Bestandsteile samt Planunterlagen nachbearbeitet. Zwischen Januar und Juli 2013 hat Frau Kiefel die Verzeichnung der bis dahin im Unteren Keller Dienstgebäude Adenauerring lagernden, unsortierten und umfangreichen gerollten Pläne zahlreicher Bauprojekte durchgeführt (Nr. 540-564, 732-819, zus. 1800 Stück), wodurch die archivische Bearbeitung des Bestandes abgeschlossen werden konnte. Einige Pläne eignen sich als Ausstellungsstücke für eine Ausstellung, diese sind mit einem Vermerk versehen. Hervorheben sind die Pläne vom Projekt Normannenhaus zu Jena. Zu diesen Zeichnungen sind Fotos vom Haus in Jena (angefertigt 2013) beigefügt. Interessant sind auch die Mustertapeten (u.a. Lincrusta, Original, s. Nr. 551), die für den Flur verwendet wurden, sowie Späne von der Originaltreppe, die sich bei den Plänen befinden (s. Nr. 780/1). Auch andere zahlreiche Tapetenmuster (u.a. Originalentwurf von Architekt Hermann Straub, s. Nr. 552), die für den Salon, Geschäftszimmer oder für das Kneipzimmer verwendet wurden, befinden sich ebenso im Bestand. Vierzehn Pläne wurden abgelichtet oder eingescannt und im Bildfeld zu der jeweiligen Beschreibung der Pläne eingefügt. Nähere Vereinbarungen mit Mannheim wegen der teilweisen Hinterlegung des Bestandes dort stehen noch aus und sollen in Kürze getroffen werden. Worms, im Juli 2013 Foto G. Freed: Fotoabt. Neg.-Nr. 61455b (Füller, undat), Passbild in: Abt. 170/2 Nr. 606 Literatur Werner, Ferdinand, Mannheimer Villen. Bürgerliche Architektur und Wohnkultur in den Quadraten und der Oststadt, Worms 2009 (Beiträge zur Mannheimer Architektur- und Baugeschichte 6), vgl. S. 333, S. 294-299, s.a. Register Huth, Kunstdenkmäler Mannheim I: S. 753 Realgymnasium Friedrichsring 6 (1890/93 Architekt Freed zusammen mit Uhlmann), bis 1901 Oberrealschule, im Krieg zerstört S. 958: N 3 Nr. 11/12 errichtet 1900/01 Wohn- und Geschäftshaus Gebr. Suzen/Hill und Müller nach Plänen Freed (Mannheim und seine Bauten S. 286ff.) S. 1137f.: Oststadt: Mollstr. 58 (zweigeschossige Villa Dr. Rohn in historisierenden Formen, um 1904)

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, N 1/85 T 1 · Bestand · 1904-2009
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Biographische Angaben Heinz Braun wurde im Jahre 1927 als Sohn des Heinrich Braun und der Barbara Braun, geb. Müller, geboren. Mit zehn Jahren ging der Realschüler Heinz Braun zur Hitlerjugend, mit 15 wurde er Mitglied der Feuerwehr, mit 16 wurde er Luftwaffenhelfer. Im Alter von 17 Jahren wurde er eingezogen. Nachdem Heinz Braun 1945 in Einsatz um Breslau gekommen war, verbrachte er mit seinen Kameraden einige Ruhewochen in einem Dorf bei Prag. Schließlich kam Heinz Braun auf dem Weg an den Balaton Mitte April 1945 in Wien zum Einsatz. Bei der Verteidigung einer Straßenkreuzung gerieten er und seine Kameraden in russische Kriegsgefangenschaft. Nach dreimonatigem Aufenthalt in Wien wurden sie nach Stalingrad gebracht. Im Januar 1950 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurück. Mit Hilfe der Rückkehrerfürsorge begann er eine Ausbildung zum Elektriker, der er den Techniker anschloss. Im Jahre 1956 heiratete Heinz Braun eine junge Frau aus Rottweil, mit der er zwei Söhne hat. 1985 ging er in Vorruhestand. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Nachdem Herr Braun vom Nachlass Kugler, den das Staatsarchiv Sigmaringen veröffentlicht hatte, erfahren hatte, schenkte er dem Archiv 2006 ein Fotoalbum mit einer Feldpostkartensammlung sowie einigen Fotografien (Zugang 2006/45). Die überwiegende Zahl der Feldpostkarten hatte seine Mutter Barbara Braun, geb. Müller, von ihren Brüdern Jakob und Philipp während des Ersten Weltkriegs erhalten. Des Weiteren schenkte Herr Braun im Jahre 2007 (Zugang 2007/02)) dem Staatsarchiv Sigmaringen Briefe, persönliche Unterlagen und Fotografien, die aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammen. Zusätzlich hat Herr Braun seine Vergangenheit, insbesondere seinen Aufenthalt in einem Kriegsgefangenenlager in Stalingrad, sowie die Vergangenheit seiner Mutter und seines Onkels Jakob Müller mit persönlichen Aufzeichnungen ergänzt und teilweise literarisch aufgearbeitet. Den Überlieferungsschwerpunkt des Bestandes bilden die 167 Feldpostkarten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges. Sie visualisieren den Soldatenalltag wie auch die Auswirkungen des Krieges. Eingesetzt als Propagandamittel gegenüber der eigenen Bevölkerung verdeutlichen sie daneben aber auch die Ausweitung der psychologischen Kriegsführung im Ersten Weltkrieg. Innerhalb der neugebildeten Klassifikationsstufen wurden die Verzeichnungseinheiten chronologisch geordnet. Nicht zu datierende Postkarten und Fotografien sind am Ende einer Klassifikationsgruppe eingeordnet. Aufzeichnungen, Briefe und persönlichen Unterlagen des Nachlassgebers wurden in thematischen Einheiten zusammengefasst. Titel der Postkarten und Fotografien wurden auf Grund der Textaufdrucke gebildet. Waren keine Textaufdrucke vorhanden, wurden die handschriftlichen Titel der Postkartenbesitzer in Anführungszeichen übernommen. Eigene Titelbildungen oder -ergänzungen erfolgten ohne Anführungszeichen. Bei versandten Postkarten ist außerdem der jeweilige Absender und Empfänger vermerkt. Im Titel sind Ortsnamen in der Schreibweise, die auf den Postkarten und Fotografien verwandt wurde, wiedergegeben. Sofern die heutigen amtlichen Ortsnamen davon abweichen, wurden sie in eckigen Klammern hinzugefügt. Die Ortsbenennungen der damaligen Zeit, aber auch eingedeutschte Bezeichnungen für ausländischer Orte lassen sich so nachvollziehen. Datiert sind die Postkarten nach dem Versandtdatum der Karte. Hat der Verfasser einer Postkarte seine Mitteilung auf einen Zeitpunkt datiert, der vor dem Versandtdatum liegt, wurden beide Datierungen aufgenommen. Angaben zu Verlagen, Fotoateliers, Serien- und Filmnummerierungen erscheinen im Datenfeld "Vorsignatur 1". In ScopeArchiv aufgenommen und verpackt wurde der Bestand unter Anleitung von Dr. Volker Trugen berger und Sibylle Brühl durch die Praktikantin Sarah Bongermino im Juli und August 2008. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 15 Fotografien und 10 Akteneinheiten in einem Gesamtumfang von 0,4 laufenden Regalmetern. Die Zitierweise des Bestandes lautet: N 1/85 T 1 Nr. [Bestellnummer] Sigmaringen, im August 2008 Sarah Bongermino Die in den Jahre 2008 (Zugang 2008/56) und 2009 (Zugänge 2009/28 und 2009/37) geschenkweise überlassenen persönlichen Unterlagen, Fotografien und Karten (N1/85 T 1 Nr. 200-234) wurden von Sibylle Brühl und den beiden Praktikanten Bernhard Homa und Anika Mester im September 2009 erschlossen und in den Bestand eingeordnet. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 31 Fotografien, 19 Akteneinheiten und 5 Karten in einem Gesamtumfang von 0,5 laufenden Regalmetern. Sigmaringen, im September 2009 Sibylle Brühl Inhalt und Bewertung Feldpostkarten- und Fotosammlung zum Ersten Weltkrieg; Briefe, persönliche Unterlagen, Karten und Fotografien aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie Aufzeichnungen der Lebensgeschichte des Nachlassgebers und der von Familienangehörigen

Nationalflugspende (Bestand)
BArch, R 8030 · Bestand · 1912-1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Sammlung zum Bau von Luftschiffen und Flugzeugen, zur Unterstützung des gesamten Flugwesens und zur Verbreitung des Interesses an der Luftfahrttechnik. Inhaltliche Charakterisierung: Leitung und Organisation 1912-1914 (29), Organisierung und Durchführung der Sammlung 1912-1914 (7), Unter‧stützung durch die Presse und andere Organisationen 1912-1914 (52), Sammlung im In- und Ausland 1912-1914 (43), Verwendung der Nationalflugspende: Allgemeines 1912-1914 (14), Ausbildung von Feldpiloten und Zivilfliegern 1912-1914 (41), Unterstützung von Erfindungen 1912-1914 (7), Test- und Rekordflüge 1912-1914 (12), Vorberei‧tung und Durchführung von Flugveranstaltungen 1912-1914 (29) Zitierweise: BArch, R 8030/...

BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

OKH / Allgemeines Heeresamt (Bestand)
BArch, RH 15 · Bestand · 1928-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Es wurde allmählich durch Zuweisungen weiterer Abteilungen und Amtsgruppen vergrößert, bei Kriegsausbruch nochmals organisatorisch und personell erweitert und schließlich dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Das Heeresamt (AHA) bearbeitete die Ergänzung und Rüstung des Heeres in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht. Das personelle Ergänzungswesen leitete es nach den Weisungen des OKW für die gesamte Wehrmacht. Im Kriege verteilte es den personellen Ersatz des Heeres auf die Ersatzeinheiten und sorgte für die Ersatzgestellung an das Feldheer. Daneben hatte das AHA die Ausbildungsvorschriften für die einzelnen Waffengattungen und für das Ersatzheer zu bearbeiten. Einen detaillierten Einblick in die Struktur des Amtes und in die Aufgabengebiete einzelner Organisationseinheiten bieten die nachfolgenden Anlagen/Links: 1. Gesamtgliederung AHA, 1939 (vgl. RHD 18/35 und 36) 2. Gesamtgliederung AHA, 1940 (aus RH 15/92) 2.1. Gliederung des Stabes 2.2. Arbeitsgebiete des Stabes 2.3. Gliederung der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.4. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.5. Gliederung und Arbeitsgebiete der Infanterie-Abteilung (In 2) 2.6. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Reit- und Fahrwesen (In 3) 2.7. Gliederung und Arbeitsgebiete der Artillerie-Abteilung (In 4) 2.8. Gliederung und Arbeitsgebiete der Pionier-Abteilung (In 5) 2.9. Gliederung der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt Motorisierung (M)] 2.10. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt. Motorisierung (M)] 2.11. Gliederung und Arbeitsgebiete der Nachrichtentruppen-Abteilung (In 7) 2.12. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Nebeltruppen und Gasabwehr (In 9) 2.13. Gliederung und Arbeitsgebiete der Eisenbahnpionier-Abteilung (In 10) 2.14. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heerssanitätsinspektion (S In) 2.15. Gliederung und Arbeitsgebiete der Veterinärinspektion (V In) 2.16. Gliederung und Arbeitsgebiete der Feldzeuginspektion (Fz In) 2.17. Gliederung und Arbeitsgebiete der Truppeningenieurinspektion (In T) 2.18. Gliederung und Arbeitsgebiete der Inspektion der Festungen (In Fest) 2.19. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresbekleidungsabteilung (Abt. Bkl) 2.20. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresrechtsabteilung (HR) 3. Gesamtgliederung AHA, Oktober 1944 (aus RH 15/199) Vorprovenienz: Im Jahre 1927 wurde der Chef des Stabes des Heeresamtes in Chef des Wehramtes umbenannt. Aus seiner Behörde ging Anfang Februar 1934 das Allgemeine Heeresamt (AHA) hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Das Schriftgut (450 Bde.) ist in folgenden Dienststellen des unter dem Befehlshaber des Ersatzheeres bis zum 20. Juli 1944 von General Friedrich Olbricht geleiteten Amtes entstanden bzw. dort abgelegt worden: Gruppe I a (40 AE): Mobilmachungspläne und -anordnungen (ab 1936); Akten über Aufstellung, Umgliederung und Auflösung von Dienststellen, Kommandobehörden und Verbänden (Heeresaufbau und Durchführungsbestimmungen von 1935-1939, Demobilisierungsmaßnahmen 1940); personelle und materielle Ausstattung des Heeres sowie Ersatzzuführung Feldheer (1939-1945); Erfahrungsberichte mit Angaben zur Organisation, Gliederung, Einsatz und Ausstattung und Ausrüstung einzelner Waffengattungen und der Waffenkommissionen (13 Bde., 1940-1941). Gruppe I b: Rüstungsmaßnahmen, Bedarfsberechnungen sowie Zuweisung von Rohstoffen, Eisen und Stahl (1936-1940, 6 Bde.); Waffen, Munition, Gerät und Ausrüstung sowie Fertigungsplanung für das Heer (1935-1942, 9 Bde.). Gruppe I c: Neuaufstellung, Umgliederung, Auflösung von Dienststellen, Verbänden und Einheiten (1944-1945, 8 Bde.); Stammtafeln verschiedener Dienststellen (1941-1944, 12 Bde.) Gruppe I d/ II a (30 AE): allgemeine und konkrete Personal- (teilw. auch Organisations- und Unterbringungs-) Angelegenheiten (z.B. Stellenbesetzungen des AHA, Personalverminderung 1944/1945); Unterlagen zur Disziplin und Ordnung; Verleihung von Kriegsauszeichnungen. Zentralabteilung (65 AE): Haushaltsunterlagen (Heereshaushalte und langfristige Haushaltsprogramme von 1930-1936); Reichsverteidigungsrat (1934-1936); Angaben zum Aufbau, zur Finanzierung, Ausrüstung und Ausbildung des Reichsheers (einschl. Überführung der Landespolizei ins Reichsheer). Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen (150 AE): Abteilung Ersatzwesen: Sammlung von Erlassen über Erfassung, Musterung und Annahme von Wehrpflichtigen und Freiwilligen (21 Bde., 1935-1945) und spezielle Unterlagen über Wehrpflicht ausländischer Minderheiten und in Österreich und anderen eingegliederten Gebieten; Akten zur Organisation und Tätigkeit der Wehrersatzdienststellen; Organisation, Ausbildung sowie materielle Ausstattung einzelner Waffengattungen (1928-1938); Auflösung von Einheiten nach den Kapitulationen in Stalingrad und Tunis. Abteilung Heerwesen: Dokumente zur Organisation und Geschäftsverteilung zentraler Dienststellen der Wehrmacht und des Heeres, zu Allgemeinen Heeresangelegenheiten, Kompetenzfragen, zum Aufbau und zur Mobilmachung, zum Zustand und der personellen Lage der Truppe; Sammlung von Dienstanweisungen und Merkblättern in Mobilmachungsangelegenheiten (39 Bde.,1938-1943); Angaben zum Dienstrecht, zur Dienstzeit, Besoldung und Versorgung von Soldaten und Wehrmachtbeamten, ferner einige Akten zu außenpolitische Angelegenheiten, zum Anschluss Österreichs, zur Besetzung und Angliederung des sudetendeutschen Gebietes sowie des Protektorats Böhmen und Mähren. Amtsgruppe Seelsorge (ca. 15 Bde., 1930-1945) Akten zur Organisation in den Wehrkreisen, Einstellung, Verwendung, Ausrüstung und Besoldung haupt- und nebenamtlicher Standortpfarrer; allgemeine Richtlinien und Durchführung der Militärseelsorge sowie auch Lage der Kirche und zum Verhältnis zu Staat und NSDAP. Abwicklungsstäbe (110 Bde.): Unterlagen über die Abwicklung von Angelegenheiten zerschlagener Kommandobehörden (u. a. 6. Armee in Stalingrad, der Heeresgruppen Mitte, Nord- und Südukraine und des Oberbefehlshabers West) sowie Gefechts- und Erlebnisberichte unterstellten Verbände, ferner Erlebnisberichte von Rückkehrern, Erhebungen über Kriegsgefangene und Vermisste, nachträgliche Beförderungen und Auszeichnungen (mit Einzelfällen). Als Ersatzüberlieferung ist u.a. auch das Wehrkreiskommando VII (RH 53-7) anzusehen. Die Unterlagen des AHA dokumentieren auch die Tätigkeiten der beiden letzten Chef des Stabes, Oberstleutnant i. G. Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Oberst i. G. Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, die maßgeblich am Attentatsversuch auf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt waren und nach dem Scheitern des Anschlags im Dienstsitz des AHA, im Bendlerblock in Berlin, erschossen wurden. Die Tätigkeit des Amtes ist außerdem durch die umfangreichen Serien der von dort herausgegebenen Heeresdruckvorschriften (H.Dv.), Merkblätter, Friedens- und Kriegsstärke- und -ausrüstungsnachweisungen, das "Jahrbuch des deutschen Heeres" (1936-1942), die "Zeitschrift für die Heeresverwaltung" (1936-1944) und das "Heerestechnische Verordnungsblatt" (ab 1943) dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 462 AE Zitierweise: BArch, RH 15/...

OKH / Chef des Transportwesens (Bestand)
BArch, RH 4 · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Im Allgemeinen Truppenamt nahm die Gruppe C der Heeresabteilung auch das Militärtransportwesen wahr, bis Anfang 1920 die Transportabteilung geschaffen wurde. Sie wurde mit der Nutzung des Eisenbahnnetzes und der Schifffahrtswege für den Militärverkehr beauftragt und regelte die Durchführung von Truppen- und Nachschubtransporten. Außerdem war sie zuständig für den Bahnschutz und die betriebliche Aufsicht über die Panzerzüge. Seit dem 1. Juli 1935 bildete sie die 5. Abteilung des Generalstabs des Heeres und wurde schließlich 1939 als Chef des Transportwesens dem Chef des Generalstabs unmittelbar unterstellt. Ihr oblag die Bearbeitung des Transportwesens der gesamten Wehrmacht und die Vorbereitung der Verkehrswege - Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen und Straßen - für die militärische Nutzung. Gleichzeitig vertrat sie die Belange der Wehrmacht gegenüber dem Reichsverkehrsminister (Deutsche Reichsbahn) und dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen. Ferner sorgte sie für die Berücksichtigung der Verkehrsinteressen beim Bau von militärischen Anlagen. Von August 1939 an bekleidete der Abteilungschef der Transportabteilung zugleich den Posten des Chefs des Transportwesens der Wehrmacht, der als Sachbearbeiter des OKW Verfügungen und Befehle für das Transportwesen, die alle drei Wehrmachtteile betrafen, zu erlassen hatte. Dem Transportchef unterstanden im Heimatkriegsgebiet sowie auf den einzelnen Kriegsschauplätzen Dienststellen und Truppen verschiedener Art als durchführende Organe der ihm übertragenen Aufgaben. Bei den ersteren wurde nach ihrer Gliederung und Ausbildung für den Einsatz unterschieden nach Transportdienststellen bei Kommandobehörden (General des Transportwesens, Bevollmächtigte Transportoffiziere, Transportverbindungsstellen, Tansportoffiziere) und nach transportbearbeitenden Dienststellen (Wehrmachttransportleitungen, Wehrmachtverkehrsdirektionen, Transportkommandanturen) und Dienststellen für den Überwachungs- und Außendienst (Bahnhofskommandanturen, Ausladekommissare, Weiterleitungsstellen). Siehe dazu die Anlagen 1-3: Organisationsskizzen (aus Rohde: Das deutsche Wehrmachttransportwesen im Zweiten Weltkrieg) von: 1. Der Chef des Transportwesens in der Spitzengliederung des OKW (1939-1945); 2. Der Stab des Chefs des Transportwesens 1939 und 1945; und 3. Unterstellungsverhältnisse der Dienststellen und Truppen des Chefs des Transportwesens (1939-1945). Vorprovenienzen: Gruppe C der Heeresabteilung im Allgemeinen Truppenamt und 5. Abt. des Generalstabes des Heeres Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen der 5. Abteilung des Generalstabes des Heeres wurden auf Grund der organisatorischen und registraturmäßigen Zusammenhänge in den Bestand Chef des Transportwesens eingeordnet. Neben Aktensplittern zur Organisation des Transportwesens sind insbesondere Unterlagen zu Transportübungen (Vorkriegszeit) sowie über Ausbau und Benutzbarkeit von Verkehrswegen überliefert. Kriegstagebücher oder Tätigkeitsberichte liegen in sehr begrenztem Umfang für die Zeit von 1939 bis 1941 vor. Die Masse der schriftlichen Hinterlassenschaft des Chefs des Transportwesens bezieht sich auf die Zeit vor 1939. Ergänzende Unterlagen lassen sich auf der ministeriellen Ebene, im Bereich der Amtsdrucksachen, in einigen Nachlässen sowie bei Truppenverbänden, Kommandostellen, Dienststellen und territorialen Befehlshabern (z.B. Bevollmächtigter Transportoffizier einer Armee oder Heeresgruppe; General des Transportwesens einer Heeresgruppe) finden. 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise R 5 Reichsverkehrsministerium (im BA, Abteilung R) R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (im BA, Abteilung. R) RH 20 Armeen (Bevollmächtigte Transportoffiziere) RH 47 Verbände und Einheiten der Eisenbahntruppen und Technische Truppen RH 66 General der Eisenbahntruppen RW 18 Transport- und Verkehrskommandanturen N 407 Nachlass Oberst Teske (General des Transportwesens Mitte) N 532 Nachlass Generalleutnant Wilhelm Mittermaier (Wehrmacht-Verkehrsdirektion Brüssel) MSg 2/1470-72, 1474-75, 1477-78 Militärgeschichtliche Sammlung (verschiedene Berichte von Max H. Bork zum Wehrmachttransportwesen, über Versorgungsstraßen, Eisenbahnen und andere Transportwege) Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 300 AE (z.T. noch alte Signaturen) Zitierweise: BArch, RH 4/...

OKH / Generalstab des Heeres (Bestand)
BArch, RH 2 · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Das Allgemeine Truppenamt (TA) wurde 1919 errichtet. Aus ihm ging 1935 der Generalstab des Heeres (GenStdH) hervor. Dieser gliederte sich wie folgt: Chef des Generalstabes des Heeres (ChefdGenStdH), zuvor Chef des Truppen amtes (ChefTA); Zentralabteilung des Generalstabes des Heeres (GZ), zuvor Zentralgruppe (TZ); Operationsabteilung (1. Abt.GenStdH), zuvor Heeres abteilung (T 1); Organisationsabteilung (2. Abt.GenStdH), zuvor Heeres organisationsabteilung (T 2); Abteilung Fremde Heere (3. Abt.GenStdH), zuvor Abteilung Fremde Heere (T 3); Heeresausbildungsabteilung (4. Abt GenStdH), zuvor Heeresausbildungsabteilung (T 4); Transportabteilung (5. Abt.GenStdH), zuvor Transportabteilung (T 5). Verselbständigte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges als "Chef des Transportwesens"; Quartiermeisterabteilung (6. Abt.GenStdH), zuvor Gruppe V der Heeres abteilung (T 1 V). Zu Kriegsbeginn verselbständigt als "Generalquartier meister"; Kriegswissenschaftliche Abteilung (7. Abt.GenStdH), zuvor Kriegswissenschaftliche Abteilung (TK), 1942 verselbständigt; Attach bteilung, entstanden 1940 durch Erweiterung der 1934 eingerichteten Attach-Gruppe. Dem Truppenamt angegliedert war die Heeresfriedenskommission, die bis 1927 bestand. Ab 1935 wurden zur Entlastung des Chefs des Generalstabes des Heeres sukzessive die Oberquartiermeister I bis V eingerichtet und unter ihrer Führung einzelne Abteilungen des Generalstabes zusammengefaßt, bis 1942 dann aber wieder aufgelöst. Ebenso wurden die 8. Abt. GenStdH (Technische Abt.), die 9. Abt. GenStdH (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), sie 10. Abt. GenStdH (Landesbefestigungsabteilung), die 11. Abt. GenStdH (Offizierausbildungsabteilung) und die 12. Abt.GenStd (Abteilung Fremde Heere Ost) neu geschaffen. Die 8., 10. und 11. Abteilung wurden zu Beginn des Krieges aufgelöst, die 9. Abteilung verselbständigte sich 1941 als Chef des Kriegskarten- und Vermessungswesens. Bestandsbeschreibung: Das Allgemeine Truppenamt wurde 1919 im Reichswehrministerium als Nachfolgeorganisation des "Großen Generalstabes" des Kaiserreiches errichtet, nachdem Deutschland durch den Versailler Vertrag ein Generalstab oder ähnliche Institutionen verboten worden war. Nach Wiedererrichtung der Wehrhoheit wurde das Allgemeine Truppenamt im Jahre 1935 in Generalstab des Heeres umbenannt. Das Truppenamt bestand zunächst aus folgenden Abteilungen: T 1 (Heeresabteilung): Innere und äußere militärische Lage, Grenzschutz, Landesbefestigung, Truppenverwendung und -gliederung, Militärtransportwesen, Militärvermessungs- und Kartenwesen. T 2 (Organisationsabteilung): Allgemeine Heeresangelegenheiten, Organisation des Übergangs- und künftigen Heeres. T 3 (Statistische Abteilung): Sammlung und Bearbeitung von Informationsmaterialien über fremde Armeen. T 4 (Lehrabteilung): Militärische Ausbildung (auch der Offiziere), Truppenübungen, Sammlung von Erfahrungen. T 5 (Wehrabteilung): Allgemeine Angelegenheiten der Offiziere und Unteroffiziere, Vorgesetzten- und Rangverhältnisse, innerdienstliche Angelegenheiten wie Garnisons- und Wachdienst, Ehrenbezeugungen, Flaggen, Anzugsordnung und Armeemusik, Wehrgesetze nebst Ausführungsbestimmungen, Führung der Personalpapiere. T 6 (Abteilung für Erziehungs- und Bildungswesen): Allgemeine Erziehungs- und Bildungsfragen, Erziehung und Unterrichtung der Offiziersanwärter, Unteroffiziere- und Mannschaften, militärpolitische Ausbildung. T 7 (Transportabteilung): Heerestransportangelegenheiten, insb. Eisenbahntransporte und Schifffahrtsangelegenheiten. H-Friko (Heeresfriedenskommission): Dem Truppenamt angegliedert. Zuständig für die Vertretung des Reichswehrministers in allen die Heeresleitung berührenden Friedensfragen gegenüber anderen Ministerien und der Ententekommission sowie für die Mitprüfung der zur Durchführung der Friedens- und Waffenstillstandsbedingungen von den zuständigen Stellen der Heeresleitung zu treffenden Maßnahmen (1927 aufgelöst). Der zweite Entwurf der "Geschäftsverteilung des Reichswehrministeriums" vom Juni 1921 sah eine Reduzierung des Truppenamtes auf die Abteilungen T 1, T 2, T 3, T 4 und T 7 und die H-Friko vor. Im Rahmen der getarnten Aufrüstung nach 1933 wurde das Truppenamt um die Transportabteilung, die Inspektion der Festungen, die Zentralgruppe und die Kriegswissenschaftliche Abteilung erweitert. Der Generalstab des Heeres wurde durch Verfügung vom 26. Juni 1935 geschaffen. Er gliederte sich zunächst wie folgt: (siehe dazu: "Friedensgliederung des OKH mit Generalstab, 1938-1939", in: Ueberschär: Generaloberst Franz Halder, S. 104): Chef des Generalstabes des Heeres: Er stand an der Spitze des Generalstabes des Heeres, war dem Oberbefehlshaber des Heeres unterstellt und dessen erster Berater und ständiger Vertreter. Sein Arbeitsgebiet umfasste sämtliche mit der Vorbereitung und Führung eines Krieges zusammenhängenden Fragen. Zentralabteilung des Generalstabes: Die Zentralabteilung war zuständig für die Organisation der Dienststelle "Generalstab des Heeres" einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden sowie für die Personalangelegenheiten der Generalstabsoffiziere. Dem Chef der Zentralabteilung war außerdem die Verwaltung der dem Chef des Generalstabes zur Verfügung stehenden Fonds und Stiftungen übertragen. 1. Abteilung des GenStdH - Operationsabteilung: Die Operationsabteilung hatte die Aufmarschvorbereitungen für den Kriegsfall zu bearbeiten. Daneben bereitete sie militärische Übungsreisen und operative Aufgaben zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere vor. 2. Abteilung des GenStdH - Organisationsabteilung: Die Organisationsabteilung befasste sich mit dem Aufbau und der Gliederung des Friedens- und des Kriegsheeres; die Durchführungsanordnungen hierzu erließ das Allgemeine Heeresamt. Ferner bearbeitete sie die jährlich neu erscheinenden "Besonderen Anlagen zum Mobilmachungsplan (Heer)" und die Forderungen hinsichtlich der materiellen Rüstung (außer Munition und Betriebsstoff). 3. Abteilung des GenStdH - Abteilung Fremde Heere: Der Abteilung Fremde Heere oblag das Studium fremder Heere und militärpolitischer Probleme des Auslands durch die Auswertung der Berichte der Militärattachés und der zu ausländischen Heeren abkommandierten Offizieren. Ihr gehörte auch die Attaché-Gruppe des Generalstabes des Heeres an. 4. Abteilung des GenStdH - Heeresausbildungsabteilung: Die Heeresausbildungsabteilung erließ Verfügungen für die Truppenausbildung einschließlich der Truppenübungsplätze, für Herbst- und Sonderübungen sowie für die Ausbildung von Reserve- und Landwehrverbänden. Weiterhin hatte sie die von den Waffeninspektionen bearbeiteten Ausbildungsvorschriften vor der Ausgabe an die Truppe zu prüfen. 5. Abteilung des GenStdH - Transportabteilung: Die Transportabteilung bereitete die jährlichen Mobilmachungs- und Aufmarschtransporte vor. Im Bereich des Transportwesens war sie federführend für die ganze Wehrmacht, doch beschränkte sich ihr Arbeitsgebiet auf die Eisenbahn und auf die Binnenschifffahrt. Aus der friedensmäßigen 5. Abteilung ging zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die OKH-Dienststelle "Chef des Transportwesens" hervor. Ihr jeweiliger Leiter war in Personalunion "Der Chef des Transportwesens der Wehrmacht" (letzterer ist ohne eigenständige Überlieferung; das Archivgut beider Dienststellen, einschließlich der Vorprovenienzen, ist im Bestand RH 4 zusammengefasst). 6. Abteilung des GenStdH - Quartiermeisterabteilung: Die Quartiermeisterabteilung hatte die Versorgung des Heeres mit allen Nachschubgütern vorzubereiten. Aus ihr entwickelte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die Dienststelle "OKH/Generalquartiermeister"(siehe Bestand RH 3). 7. Abteilung des GenStdH - Kriegswissenschaftliche Abteilung: Aufgabe der Kriegswissenschaftlichen Abteilung war die Auswertung der Kriegserfahrungen sowie die Bearbeitung, Prüfung und Herausgabe kriegswissenschaftlicher Veröffentlichungen, ferner das Studium kriegs- und heeresgeschichtlicher Probleme. Mitte 1942 wurde die 7. Abteilung geteilt in eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres" (siehe Bestand RH 60) und eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Generalstabs des Heeres" (bereits Ende 1942 aufgelöst). Inspektion der Festungen (InFest): Der Inspekteur der Festungen hatte Vorschläge zur Ausnutzung und zum Aufbau der Landesbefestigungen zu erarbeiten. Am 24. November 1938 wurde die InFest im Rahmen der vom Oberbefehlshaber des Heeres befohlenen Organisationsänderungen der Waffeninspektionen dem Allgemeinen Heeresamt unterstellt (siehe Bestand RH 12-20). Vertragsgruppe: Sie wurde 1934 aus der Völkerbundabteilung gebildet. In der Folgezeit (ab 1935) war eine wichtige Erweiterung des Generalstabes die Bildung der Oberquartiermeister I bis V, die mehrere Abteilungen leiteten; ferner wurde die 8. (Technische Abteilung), 9. (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), 10. (mit zuständig für Fragen der Landesverteidigung) und 11. Abteilung (Ausbildung der Offiziere und Fortbildung der Generalstabsoffiziere) eingerichtet. Der Oberquartiermeister I war Stellvertretender Chef des Generalstabes des Heeres. Ein Teil der neu eingerichteten Abteilungen wurden nach und nach wieder aufgelöst oder ihre Aufgaben anderen Abteilungen zugeteilt (z.B. 1939 Auflösung des Oberquartiermeisters II; 1942 Auflösung des Oberquartiermeisters I und IV ¿ die Aufgaben gingen an die Operationsabteilung und Länderabteilung über; die Aufgaben der für die Generalstabsoffiziere zuständigen Personalabteilung in der Zentralabteilung wurden dem Personalamt des Heeres übertragen). Im Rahmen der Mobilmachung für den Zweiten Weltkrieg wurde der Generalstab des Heeres September 1939 in zwei Staffeln aufgegliedert: (siehe dazu: "Kriegsgliederung des OKH mit Generalstab 1939-1942", in: Ueberschär, Generaloberst Franz Halder, S. 105): Die 1. Staffel wurde als "Hauptquartier OKH" zusammengefasst. Seine Angehörigen waren dem Chef des Generalstabes des Heeres disziplinarisch unterstellt. Dieser stand an der Spitze des dem Oberbefehlshabers des Heeres zur Verfügung stehenden Führungsstabes und leitete die Operationen des Heeres in dessen Auftrag. Grundlegende Operationsbefehle wurden jedoch vom Oberbefehlshaber des Heeres unterzeichnet. Die für die Führung des Feldheeres nicht unmittelbar benötigten Teile des Generalstabes verblieben als 2. Staffel des Generalstabes des Heeres unter Führung des Oberquartiermeisters V in ihren Friedensunterkünften (Berlin), blieben dabei aber dem Chef des Generalstabes des Heeres unterstellt. Zur 2. Staffel des Generalstabes des Heeres gehörten die Zentralabteilung (GZ), die Abteilung Fremde Heeres Ost und West sowie die Ausbildungsabteilung (Ausbildungsfilmwesen), ferner die Attachéabteilung, die Kriegswissenschaftliche Abteilung und die Abteilung für Heeresvermessungswesen und Militärgeographie. Im Verlauf des Krieges veränderte sich die Organisation und Stellung des Generalstabes des Heeres. Die Führung des Polenfeldzuges lag noch in den Händen des Oberkommandos des Heeres, doch schon die Besetzung Dänemarks und Norwegens im Frühjahr 1940 (Unternehmen "Weserübung") lief unter Leitung des Chefs des Wehrmachtführungsamtes ab und wurde damit zum ersten Kriegsschauplatz des Oberkommandos der Wehrmacht. Während der Westfeldzug im Mai/Juni 1940 trat die Einflussnahme Hitlers auf die Befehlsführung erstmals in den Vordergrund. Als Organ einheitlicher Befehlsgebung diente ihm das Wehrmachtführungsamt (am 8. August 1940 in "Wehrmachtführungsstab" umbenannt), das er dazu benutzte, um in die vom Oberbefehlshaber des Heeres geführten Operationen einzugreifen. Die Planung und Durchführung des Balkanfeldzuges im Frühjahr 1941 sowie die Vorarbeiten zum Krieg gegen die UdSSR lagen wiederum im wesentlichen in den Händen des Generalstabes des Heeres. Die Tätigkeit des Wehrmachtführungsstabes beschränkte sich hier auf die Bearbeitung der Weisungen Hitlers. Im Dezember 1941 wurde der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, abgelöst, und Hitler übernahm den Oberbefehl über das Heer selbst. Bei seinen Entscheidungen über die Operationsführung des Heeres zog er immer mehr den Wehrmachführungsstab heran. In dieser Zeit begann die eigentliche Trennung nach OKH- und OKW-Kriegsschauplätzen. Während der Generalstab des Heeres die Ostfront übernahm, lag die Zuständigkeit für alle anderen Kriegsschauplätze beim Wehrmachtführungsstab. 1945 wurde der Generalstab mit dem Wehrmachtführungsstab zusammengelegt. Vorprovenienz: Großer Generalstab Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: In RH 2 ist die Überlieferung aller Abteilungen des Allgemeinen Truppenamtes bzw. des Generalstabes des Heeres zusammengefasst mit Ausnahme jener Organisationseinheiten, die seit 1938 selbständig wurden (5., 6., 7. und 9. Abteilung des Generalstabes des Heeres sowie die Inspektionen der Festungen) und demzufolge im Militärarchiv eigene Bestände bilden (siehe Punkt 2.2. und 3.2). Eine Ausnahme bildet die Attachéabteilung, bei deren Zuordnung und Verbleib beim Bestand RH 2 die im Juli 1944 befohlene Unterstellung unter den Wehrmachtführungsstab/Amtsgruppe Ausland außer acht gelassen wurde. Dies konnte erfolgen, da die Überlieferung der Attachéabteilung mit den Anlagen zum Kriegstagebuch nur bis Ende Oktober 1944 reicht und dann abbricht. Insgesamt gesehen bildet der Bestand RH 2 mit seinen mehr als 3000 Nummern ein relativ abgerundetes Bild von der Tätigkeit des Allgemeinen Truppenamtes und des Generalstabes des Heeres. Das Schriftgut sowohl des Truppenamtes - hier besonders der zwanziger und dreißger - als auch des Generalstabes des Heeres wurde, sobald es nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wurde, aus den jeweiligen Registraturen ausgesondert und an das Heeresarchiv in Potsdam bzw. an die Außenstelle des Heeresarchivs in Liegnitz abgegeben. Das Magazingebäude des Heeresarchivs Potsdam und alle in ihm lagernde Unterlagen ¿ auch die Außenstelle Liegnitz war am 7. Dezember 1944 mit allen Archivalien dorthin zurückverlegt worden - verbrannten bei dem alliierten Luftangriff am 14. April 1945. Einzelne Bestände des Heeresarchivs waren zuvor allerdings nach Bad Reichenhall ausgelagert worden. Dort jedoch wurden sie beim Näherrücken der alliierten Truppen auf Befehl von General Scherff (Beauftragter des Führers für militärische Geschichtsschreibung) teilweise verbrannt. Verhältnismäßig dicht ist die Überlieferung aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, doch haben viele Kriegsereignisse auch hier schmerzliche Lücken gerissen (z.B. fehlt ein Teil der Kriegstagebücher - samt Anlagen - der Operations- und Organisationsabteilung). Soweit Archivgut aber die Kriegsereignisse überdauerte und den Amerikanern in die Hände fiel, wurde es in die USA verbracht. Dies gilt auch für das seinerzeit laufende Registraturgut des Generalstabes, das nach der deutschen Kapitulation von amerikanischen Truppen in Flensburg beschlagnahmt wurde. In den 60-er Jahren erfolgte die Rückführung der Unterlagen. Eine grundlegende Überarbeitung des Bestandes erfolgte zu Beginn der 80-er Jahre, wobei die Organisation des Truppenamtes/Generalstabes als Grundlage für die Bestandsordnung diente. 3.1. Überlieferung und ggf. archivische Bewertung 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise RH 3 OKH/Generalquartiermeister RH 4 Chef des Transportwesens RH 7 Heerespersonalamt RH 12-20 Inspektion der Festungen RH 15 Allgemeines Heeresamt RH 60 Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres Kart. RH 2 (Generalstabskarten) RW 4 Wehrmachtführungsstab N 28 Beck, Ludwig (Chef GenStdH) N 63 Zeitzler, Kurt (Chef GenStdH) N 220 Halder, Franz (Chef GenStdH) N 738 Adam, Wilhelm (Chef des Truppenamtes) Umfang, Erläuterung: 3282 AE Zitierweise: BArch, RH 2/...

BArch, RH 8 · Bestand · 1919-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Dem Ziel der neuen Reichsregierung ab 1933 Rechnung tragend, Deutschland zu einem Machtfaktor in der Welt auszubauen, wurden auch im Heereswaffenamt Veränderungen in der Struktur vorgenommen. Wachsende politische Spannungen in Europa, die Gefahr eines drohenden Krieges und die Umwandlung des bisherigen Wehrmachtamtes in das Oberkommando der Wehrmacht als Folge der Übernahme des Reichskriegsministeriums durch Hitler wirkten sich auch auf die Organisation des Heereswaffenamtes aus . Die Abteilungen des Amtes wurden in Amtsgruppen abgeändert, um den erweiterten Aufgaben zur Kriegsvorbereitung gerecht zu werden. Dem Versuch, das Heereswaffenamt als Wehrmacht-Waffenamt neu zu gliedern, war im Februar 1945 kein Erfolg mehr beschieden; diese Maßnahme erfolgte nur auf dem Papier, da bereits die Verlegung des Heereswaffenamtes in Teilen nach Norden bzw. Süden Deutschlands begonnen hatte. Zur Umsetzung des Befehles wurde allerdings noch das Amt aus der Unterstellung des Oberbefehlshabers des Ersatzheeres herausgelöst und dem Chef der Heeresrüstung unmittelbar zugeordnet. Die Auflösung des Wehrmacht-Waffenamtes begann am 27. April 1945 auf Befehl des Chefs der Wehrmachtrüstung und wurde am 2. Mai 1945 abgeschlossen. Den Amtsgruppen fielen folgende Aufgaben zu: Amtsgruppe für Zentralaufgaben (WaZ): Die Tätigkeit der WaZ erstreckte sich auf alle Aufgaben wirtschaftlicher und organisatorischer Art, die eine einheitliche Lenkung oder Bearbeitung für den Gesamtbereich des Amtes notwendig machten. Hierzu gehörten vor allem Fragen der inneren Organisation einschließlich Festsetzung des Personaletats, Angelegenheiten des Haushalts, der Vertrags-, Preisprüfungs- und Rechtsangelegenheiten. Amtsgruppe für Entwicklung und Prüfung (WaPrüf): Sie erhielt die Forderungen für die Entwicklung und Prüfung neuer Waffen, Gerät und Munition von den Waffeninspektionen. Diese Forderungen wurden in die entsprechenden technischen Anforderungen zur Entwicklung der Erzeugnisse bei den Firmen der Industrie umgearbeitet, die unter Führung des WaA in enger Zusammenarbeit mit diesen erfolgte. Die Prüfung von Vorschlägen geschah in Bezug auf Funktionssicherheit, Vereinfachung der Fertigung, Verwendung von Werkstoffen geringer Güte, Leistungssteigerung der Geräte, grundsätzliche Neuerungen (Erfindungen). Nach der Prüfung wurden die gefertigten Objekte mit entsprechender Begutachtung den Waffeninspektionen zur Entscheidung vorgeführt. Die Prüfung erfolgte auf den dem WaA nachgeordneten Versuchsplätzen Kummersdorf, Sperenberg-Klausdorf, Grulich, Hillersleben, Rügenwalde, St. Johann in Tirol, Mittersill und Berka. Amtsgruppe Chef-Ingenieur (WaChefIng): Der ChefIng hatte die technischen Belange im gesamten Amt wahrzunehmen. Er war beauftragt, die neuesten Errungenschaften der Technik und Erkenntnisse der Wissenschaften bei der Konstruktion und Massenfertigung zu berücksichtigen. Mit den ihm unterstellten Abteilungen wirkte er bereits während der Entwicklungsphase auf die Schaffung einwandfreier Fertigungsunterlagen ein. Hierzu gehörte auch die Überwachung des Rohstoffeinsatzes. Amtsgruppen Industrielle Rüstung, Waffen und Gerät sowie Munition (WaIRüWuG und WaIRüMun): Sie bereiteten aufgrund der Anforderungen des Allgemeinen Heeresamtes (AHA) die Massenfertigung vor und erteilten die Aufträge an die Industrie. Als technische Grundlage dienten die Zeichnungen des WaChefIng und die technischen Lieferbedingungen von WaPrüf. Die WaIRüWuG hatten im Frieden die Aufträge nach den für ein Jahr zugewiesenen Haushaltsmitteln durchzuführen und im Kriege eine vom AHA geforderte Monatsleistung sicherzustellen. Amtsgruppe Abnahme (WaAbn): Die Waffen, Geräte und Munition wurden durch die Dienststellen der WaAbn in den Werken abgenommen. Die Festlegung der Abnahmebedingungen erfolgte in engem Zusammenwirken mit den Amtsgruppen WaPrüf und WaChefIng auf der Grundlage der technischen Zeichnungen und Lieferbedingungen. Die Abnahme erstreckte sich von der Übereinstimmung der Fertigungsmaße mit den Zeichnungsmaßen, Materialprüfungen bis zur praktischen Funktions- oder Beschussprüfung. Zur Unterstützung der Amtsgruppe für die Prüfungen wurden staatliche Einrichtungen und auch die Technischen Hochschulen herangezogen. Zur Durchführung der Abnahme unterstanden dem WaA Abnahme-Inspizienten und Abnahmekommandos. Forschungsabteilung (WaF): Sie hatte die Verbindung mit den anderen Forschungsstätten des Reiches herzustellen sowie Grundlagen und auch Zweckforschung durchzuführen, soweit dies nicht im Rahmen der Tätigkeit anderer Institute realisiert werden konnte. Sie hatte ein Forschungslaboratorium in Gottorp, wo z.B. die Hohlladung entwickelt und zur Einsatzreife gebracht wurde. Amtsgruppe für Flakentwicklung (GL/Flak-E): Die GL/Flak-E war eine Amtsgruppe des Reichsluftfahrtministeriums. Sie zeichnete verantwortlich für die Entwicklung der Flakbewaffnung einschließlich der Flak-Panzer. Ihr Amtsgruppenchef unterstand dem Chef des WaA bis zur Bildung der Dienststelle "Chef der Technischen Luftrüstung" am 20. Juni 1944. Heeresversuchsanstalt Peenemünde Schon etwa ab 1930 beschäftigte sich das Heereswaffenamt mit der Verwendung des Raketenmotors für militärische Zwecke. Die Abteilung für Entwicklung und Prüfung (WaPrüf) wurde wie auch das Beschaffungswesen ausgebaut und die Gruppe D des Prüfwesens als Abteilung für Sondergeräte mit der später nachgeordneten Dienststelle Heimatartilleriepark 11 (Heeresversuchsstelle Peenemünde) eingerichtet. 1937 wurde die Heeresversuchsstelle Peenemünde eingerichtet, die später Heeresversuchsanstalt, auch Heeresanstalt Peenemünde und schließlich aus Tarnungsgründen Heimatartilleriepark 11 genannt wurde. 1944 erfolgte im Zuge der Massenfertigung der Flüssigkeitsrakete A4 (V 2) die Umwandlung in die privatrechtliche Firma Elektromechanische Werke GmbH, Karlshagen/Pommern. Für die Entwicklung von Flüssigkeitsraketen war eine ebenfalls in Peenemünde ansässige Abteilung des Prüfwesens (WaPrüf 11 ) im Heereswaffenamt verantwortlich, der die Heeresversuchsanstalt unterstand. Nachgeordnete Dienststellen Diese in der Regel dem Heereswaffenamt direkt angeschlossenen Dienstsellen hatten nach entsprechenden Vorgaben Waffen und Gerät zu testen, abzunehmen und gegebenenfalls Veränderungsvorschläge zu unterbreiten. Durch diese Aufgabenstellung waren die Versuchsstellen zumeist in unmittelbarer Nähe von Truppenübungsplätzen und Schießplätzen angesiedelt. Bearbeitungshinweis: Von Kassationen, auch von Einzelteilzeichnungen, außer Redundanzen, wurde abgesehen. Die Unterlagen des Heereswaffenamtes sollten ursprünglich in folgende Einzelbestände gegliedert werden: - RH 8 I Heereswaffenamt - RH 8 II Heeresversuchsanstalt Peenemünde - RH 8 III Sonstige nachgeordnete Stellen (Versuchsstellen, Heeresabnahmestellen, Dienststelle Paris des WaA und Sonderbeauftragter OKH/WaA Italien bei der Heeresgruppe B Alle Akten wurden jedoch vorläufig mit "RH 8-I" (und einer fortlaufenden Nummer) signiert, um diese später endgültig in die jeweiligen Einzelbestände umzusignieren. Darauf wurde aufgrund der Zweckmäßigkeit und zugunsten der Einheit des Bestandes verzichtet. Der Bestand trägt nun weiterhin nur die Signatur "RH 8-I", die Bestände RH 8-II und RH 8-III werden gelöscht. Zitierweise: BArch, RH 8/...

OKW / Allgemeines Wehrmachtamt (Bestand)
BArch, RW 6 · Bestand · 1922-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Aus dem im Wehrmachtamt (vom 1. März 1929 bis 13. Februar 1936 als ¿Ministeramt¿bezeichnet) voneinander unabhängigen Abteilungen ¿Inland¿ und ¿Wehrmachtversorgung¿ wurde im Zuge der Neuorganisation des ¿Oberkommandos der Wehrmacht¿ ab 4. Februar 1938 die ¿Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten¿ gebildet, der bis Kriegsbeginn neben der Abteilung Inland und der Wehrmachtfürsorge und Versorgungs-Abteilung noch je eine Abteilung für Wehrmachtverwaltung und Wehrmachtfachschulunterricht sowie eine Abteilung ¿Wissenschaft¿ zugeordnet waren. Mit der Erweiterung der bisherigen Amtsgruppen innerhalb des OKW in ¿Ämter¿ ab November 1939 erhielt die Amtsgruppe ihre bis 1945 gültige Bezeichnung ¿Allgemeines Wehrmachtamt¿ (AWA) und umfasste nach Zuweisung von Kompetenzen für das Verlust- und Kriegsgefangenenwesen sieben Abteilungen sowie drei kleinere Organisationseinheiten, da-unter zwei Verbindungsoffiziere beim "Stellvertreter des Führers" und beim ¿Jugendführer des Deutschen Reiches¿. Im Frühjahr 1941 wurde der Geschäftsbereich nochmals um die Dienststelle des ¿Bevollmächtigten des Oberkommandos der Wehrmacht für Siedlungsfragen¿ und durch die Einsetzung von Inspekteuren für die Fürsorge- und Versorgungsdienststellen, das Kriegsgefangenenwesen und die Wehrmachtgräberoffiziere erweitert 1944 schließlich wurde die Zusammenfassung größerer Kompetenzbereiche zu Amtsgruppen (für Fürsorge- bzw. Versorgungsangelegenheiten, Fachschulwesen und Siedlungsfragen sowie für die Wehrmachverwaltung) vorgenommen. Die Verantwortung für die "nationalpolitische Schulung" der Wehrmacht wurde Anfang 1944 dem Chef des NS-Führungsstabes im OKW übertragen, dessen Amt der Chef des AWA (General der Infanterie Reinecke) in Personalunion bekleidete. Vorprovenienz: Abteilung Inland und Wehrmachtversorgung, Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten Inhaltliche Charakterisierung: Der Hauptteil der Überlieferung stammt aus der für die Beziehung zur zivilen Verwaltung und der NSDAP zuständigen Abteilung Inland. Dazu gehören Akten über innere Angelegenheiten und innere Sicherheit 1919-1940 (Verbot von Vereinen und Filmen, Spionage); Behandlung der Rassenfrage (1933-1944); Verhältnis zur NSDAP (u. a. Differenzen über Wehrpolitik, Zwischenfälle 1933-1937); Verfahren gegen Soldaten vor Parteigerichten 1942-1943; Behandlung jüdischer Frontkämpfer 1933-1938; Auslandsfragen (u. a. Geheimakten "Fremde Staaten" 1922 bis 1939, Lageeinschätzungen und Beschreibungen 1925 bis 1939); Abrüs-tung (1933-1936); Völkerrecht (1940-1941); Verkehr mit dem Auswärtigen Amt (u.a. Einsetzen von Militär- und Marineattachés 1933-1938, Aufenthalt von Schiffen im Ausland 1935-1939); innenpolitische Lage und Anschluss Österreichs (1934-1939); Landesverteidigung und Raumplanung (1935-1938); personelle Angelegenheiten der Wehrmacht und des Heeres (u. a. Besoldung, E-Offiziere, Reserve- und Landwehroffiziere, Arbeiter und Angestellte 1929-1941); politische Beurteilung und Überwachung von Wehrmachtangehörigen (1936-1938), Wehrmacht-Rechtswesen (einschließlich Einzelfälle von Strafverfahren gegen Offiziere 1935 bis 1938 sowie Kriegskriminalstatistik 1940 bis 1942), Heeresorganisation (1926-1942), Ausbildung, Manöver und Übungen (1933-1939), Aufbau der Luftwaffe und Luftschutz (1933-1943), Bildungswesen, wehrgeistige Führung und nationalpolitische Erziehung (1933-1944, ebenfalls dokumentiert durch 88 zwischen 1939 und 1943 veröffentlichte "Tornisterschriften" und fünf Jahrgänge "Soldatenblätter für Feier und Freizeit", 1940-1944), Propaganda (inklusive Presse- und Rundfunkangelegenheiten, 1928-1943). Weitere Akten sind vorhanden aus der Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsabteilung (u. a. Stellenbesetzungen und Haushaltsfragen; gesetzliche Regelungen; Entwicklung und Bestimmungen des Dienst- und Versorgungsrechts; Fürsorge und Unterstützung für Kriegsteilnehmer, ehemalige Angehörige, Wehrdienstbeschädigte und Hinterbliebene; Einzelfälle; Stiftungen hauptsächlich Großes Militärwaisenhauses Potsdam mit 40 Akten und Invalidenhaus Berlin mit 10 Akten, 1920 bis 1945; der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (mit Organisation und Einsatz; Vorschriftensammlungen [u. a. Erfassung, Benachrichtigung der Angehörigen, Soldaten- u.a. Gräber, Bestattung und Beisetzung auch für fremde Streitkräfte, Selbstmörder, Hingerichtete, Fahnenflüchtige; Statistiken, -insbesondere Verluste im Allgemeinen wie auch Besonderen; Gräberdienst und -fürsorge; Planung von Ehrenmalen) und vom Chef des Kriegsgefangenenwesens (Heeresdruckvorschrift H.Dv 38 und andere allgemeine Dienstanweisungen und Merkblätter; Organisation; Behandlung und Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen; Postverkehr; italienische Militärinternierte; 5 Bände mit Zahlenübersichten zu den Kriegsgefangeneneinrichtungen im Reich und den besetzten Gebieten, einschl. Bau- und Arbeitsbataillone 1941-1945). Nur geringen Umfang haben Akten der Wehrmachtverwaltungsabteilung (über Ersatz von Kriegsschäden; Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung; Reise- und Zahlungsverkehr; Ver-sorgung; Bezüge), der Wehrmacht-Haushaltsabteilung, der Wehrersatzabteilung (Ersatzgestellung), der Allgemeine(n) Abteilung und des Amtes NS-Führungsstabes (über Aufstellung; Schulung und Einsatz der NS-Führungsoffiziere mit Schulungs- und Propagandamaterial; Lage in Westdeutschland im Febr.-März 1945); Unterlagen fehlen von den Abteilungen Wissenschaft und für Wehrmachtfachschulunterricht wie auch vom Bevollmächtigten für Siedlungsfragen. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 6/...

OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

OKW / Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (Bestand)
BArch, RW 19 · Bestand · 1936-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Die Wirtschaftsabteilung des Heereswaffenamtes wurde am 1. November 1934 als Dienststelle Wirtschafts- und Waffenwesen ins Wehrmachtamt des Reichswehrministeriums überführt und im Oktober 1935 in Wehrwirtschaftsstab (WStb), am 22. November 1939 in Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt (WiRüAmt) umbenannt, dessen rüstungswirtschaftliche Abteilung am 7. Mai 1942 als Rüstungsamt in das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion eingegliedert wurde. Das im OKW verbliebene Wehrwirtschaftsamt (WiAmt) erhielt am 15. Februar 1943 wieder die Bezeichnung Wehrwirtschaftsstab und wurde am 28. März 1944 in Feldwirtschaftsamt umbenannt. Der Organisationsplan des WiRüAmt (Stand 1. Februar 1942) und eine Übersicht mit dessen nachgeordneten Dienststellen (Stand 15. Juli 1941) befindet sich auf den Seiten 3 und 4 dieser Beschreibung (aus: Georg Thomas: Geschichte der deutschen Wehr- und Rüstungswirtschaft.). Die Aufgaben des WiRüAmtes bestanden in der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung für die Wehrmacht. Auch für die Bereitstellung von Rohstoffen, Arbeitskräften und Transportraum hatte es zu sorgen und kümmerte sich um die Erkundung und Ausnutzung des Wirtschafts- und Rüstungspotentials der besetzten Gebiete. Das Wehrwirtschaftsamt war auf die Wahrnehmung der unmittelbar truppenwirtschaftlichen Belange beschränkt. Vorprovenienzen: Wirtschaftsabteilung des Heereswaffenamtes, Dienststelle Wirtschafts- und Waffenwesen im Wehrmachtamt Inhaltliche Charakterisierung: Infolge der Abgabe der Unterlagen des WiRüAmtes aus der Zeit bis 1942 an das "Archiv der Wehrwirtschaftsdienststellen", zuletzt mit Dienstsitz in Muskau/Oberlausitz, blieben sie in großem Umfange erhalten. Aber auch das Schriftgut des Wehrwirtschaftsamtes ab 1942 ist verhältnismäßig dicht überliefert. Neben Unterlagen über Organisations-, Haushalts- und Personalangelegenheiten liegen u. a. zu folgenden Themenbereichen Akten vor: wirtschaftspolitische Grundsatzfragen, Wehrwirtschafts- und Rüstungsorganisation, sowohl im In- als auch im Ausland, -Forschungsaufträge und -ergebnisse, Lenkung der Kriegswirtschaft, Waren- und Zahlungsverkehr in besetzten Gebieten, Zusammenarbeit mit militärischen und zivilen Dienststellen, der Indutrie und der NSDAP, materielle Rüstung (Rüstungsprogramme und Fertigungspläne, auch Luftkriegsschäden), Reichsverteidigungs- und innenpolitische Angelegenheiten, wirtschaftliches Berichtswesen, Raumordnung und Landesplanung, Baumaßnahmen, Ausbau und Erkundung unterirdischer Anlagen, Versorgung mit Roh- und Grundstoffen sowie Energie (u.a. Mineralöle, Betriebsstoffe, Erze, Eisen und Stahl, aber auch Lebens- und Futtermittel), Mobilmachung der Rüstungswirtschaft und der Wehrmachtteile, wirtschaftliche Ausnutzung der besetzten Gebiete, Truppenausrüstung, Preisbildung und -prüfung, technische Lieferbedingungen und -verträge, Erfindungen, personelle Rüstung (Personalbewirtschaftung und Arbeitseinsatz), Verkehrs- und Transportwesen, Kriegsgefangenenwesen, Luftkrieg und Luftschutz, Ausbildung, wehrwirtschaftliche Kriegsspiele, Altmaterialerfassung und -verwertung. Vorhanden sind ferner die Monatsberichte der Wehrwirtschaftsinspektionen für die Jahre 1935 bis 1939 (ab 1939 befinden sie sich im Bestand RW 20), die Kriegstagebücher des WiRüAmtes und des Wehrwirtschaftsamtes bis Herbst 1944, aber auch das Kriegstagebuch des ausgegliederten Rüstungsamtes noch bis November 1942 (Kriegstagebücher mit insgesamt 289 Nrn.) sowie zahlreiche Berichte und Verfügungen verschiedener Abteilungen und Amtsgruppen. Der Bestand umfasst ferner umfangreiche Serien sogenannter Länderakten mit Material über die Wirtschaft fast aller Teile der Erde (ca. 1600 Nrn.) sowie eine große Anzahl von Ausarbeitungen wirtschaftswissenschaftlicher Institute (ca. 1620 Nrn.). Erschließungszustand: Stand 2013: Ein Teil der Akten ist in der Datenbank erfasst. Ein Teil der Akten muss weiterhin über eine Findkartei recherchiert werden, da die Erschließung in der Datenbank noch nicht abgeschlossen ist. Umfang, Erläuterung: 3404 AE (ca. 5000 AE mit Anhang) Zitierweise: BArch, RW 19/...