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Amtsgericht Freiburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 540/5 · Bestand · 1795-2003
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

: Vorliegender Bestand ist ein weiteres, markantes Ergebnis des Arbeitsschwerpunktes des Staatsarchivs Freiburg: Zusammenführung und Erschließung von Ablieferungen unterer Behörden. Ziel dieser Zusammenführung ist zum einen die Verschlankung der Tektonik des Staatsarchivs Freiburg und zum andern die Erleichterung der Recherche durch die interessierten Nutzer. In diesem Bestand sind nunmehr 64 Ablieferungen von Unterlagen des Amtsgerichts Freiburg und seiner Vorgängerbehörden aufgegangen. Er spiegelt die ganze Bandbreite der Aufgaben eines Amtsgerichts wider und gibt somit tiefe Einblicke auch in das Alltagsleben und in die damit verbundenen Auseinandersetzungen. In den Bestand G 540/5 wurden im Zuge der Verzeichnung folgende Bestände integriert: B 18/1; B 18/7; B 18/14; B 18/25; B 18/26; B 18/28; B 18/29; B 18/30; B 18/32; B 18/33; B 18/37; B 18/38; B 18/39; B 18/41; B 18/42; B 18/43; B 18/44; B 19/1; E 159/1; E 159/2; E 159/3; E 159/4; E 159/5; E 159/6; E 159/7; E 159/8; E 159/9; E 159/10; E 159/11; E 159/12; E 159/13; E 160/1; G 540/6; G 540/7; G 540/8; G 540/9; G 540/10; G 540/11; G 540/12; G 540/13; G 540/14; G 540/15; G 540/16; G 540/17; G 540/18; G 540/19; G 540/20; G 540/21; G 540/22; G 540/23; G 540/24; G 540/25; G 540/26; G 540/27; G 540/28; G 540/29; G 540/30; G 540/31; G 540/49; G 540/51. Der Bestand wurde durch den Archivangestellten Rolf-Peter Höfler in den Jahren 2015/2016 erschlossen. Projektbetreueung und Endkorrektur oblag dem Unterzeichnenden. Der Bestand G 540/5 umfasst nunmehr 15.092 Titelaufnahmen im Gesamtumfang von 128 lfd.m. Teile des Bestandes unterliegen noch den Sperrfristen des Landesarchivgesetzes. Freiburg, im April 2016 Kurt Hochstuhl

Bezirksamt Bonndorf (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 692/1 · Bestand · (1658 - 1805) 1806 - 1936 (1937 - 1968)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Amt Bonndorf gehörte zum Donaukreis, ab 1819 zum Seekreis. 1813 wurden dem Amtsbezirk Bonndorf einige Gemeinden des aufgelösten Amtes Bettmaringen zugewiesen. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Bonndorf dem Seekreis zu. 1864 wurden die vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Bonndorf zum Kreis Waldshut. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Bonndorf wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Das Bezirksamt Bonndorf wurde 1924 im Zuge der Vereinfachung der inneren Verwaltung aufgehoben und die Gemeinden den Amtsbezirken Neustadt und Waldshut zugeteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Meßkirch auf folgende Bestände: B 692/1, B 692/2, B 692/3, B 692/4, B 692/5, B 692/6, B 692/7, B 692/8, B 692/9, B 692/10, B 692/11 sowie B 764/1 (Amtsrevisorat Bonndorf). Die genannten Bestände wurden zum Bestand B 692/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1936 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Akten mit Laufzeitende vor 1806 wurden separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des vor 1806 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit vor 1806 Eingang in B 692/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 692/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Unter Vorsignatur 3 findet sich die vorletzte im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Lisa Röpke, Annika Scheumann und Sinah Waldvogel verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 692/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 2814 Faszikel und misst 25,8 lfd.m. Freiburg, September 2016 Annette Riek

Bezirksamt Oberkirch
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 727/12 · Bestand · (1690 - 1808) 1809 - 1936 (1937 - 1952)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Das seit 1809 bestehende Bezirksamt Oberkirch wurde 1936 aufgelöst und ging komplett im Bezirksamt/Landratsamt Offenburg auf. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Oberkirch auf folgende Bestände:a) B 727/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12;b) W 499.Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 727/12 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.Eingearbeitet wurden auch alle Akten der Provenienz "Bezirksamt Oberkirch" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Nach Vorarbeiten bei der Beständeserie B 727 durch Erdmuthe Krieg wurde der vorliegende Bestand von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke, Jochen Rees und Christof Strauß verzeichnet. Die Endredaktion des Findbuchs oblag Edgar Hellwig, die Betreuung der Arbeiten dem Unterzeichneten. Der Bestand B 727/12 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6159 Faszikel und misst 41,5 lfd.m.Freiburg, Februar 2009 Dr. Christof Strauß

Direktorium des Dreisamkreises (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 66/1 · Bestand · (1629-) 1809-1832 (-1864)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen

Direktorium des Wiesenkreises (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 69/1 · Bestand · (1785-) 1809-1815 (-1835)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit sogenannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt. Im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg entstanden die folgenden Kreise: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fallen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnisarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen. Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Fasz." angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Dezember 2009 E. Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Wiesenkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 132 Faszikel und misst 4 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß

Forstämter (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, E 905/1 · Bestand · (1601-) 1806-1951
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

: Der Bestand E 905/1 trug ursprünglich die Bezeichnung "Forstamt Donaueschingen" und wurde im März 2016 in "Forstämter" umbenannt. Er nahm nicht nur die Akten des Bestands Forstamt Donaueschingen auf, sondern sämtliche Unterlagen einzelner Forstamtsbestände der B-Serie und der E-Serie im Staatsarchiv Freiburg. Dies entspricht der grundsätzlichen Strategie des Staatsarchivs Freiburg, Klein- und Kleinsbestände zu für die Nutzerinnen und Nutzer übersichtlichen und leicht zu handhabenden Beständen zusammenzuführen. In den Bestand E 905/1 wurden in diesem Zusammenhang folgende Bestände integriert: B 1147/1; B 1149/1; B 1149/2; B 1153/1; B 1153/2; B 1154/1; B 1157/1; B 1158/1; B 1159/1; B 1159/2; B 1160/1; B 1166/1; B 1168/1; B 1171/1; B 1171/2; B 1173/1; B 1175/1; B 1179/1; B 1179/2; B 1183/1; B 1188/1; B 1191/1; B 1195/1; B 1201/1; B 1206/2; B 1209/1; B 1210/1; B 1212/1; B 1215/1; B 1216/1; B 1220/1; B 1239/1; E 911/1; E 914/1; E 919/1; E 919/2; E 919/3; E 922/1; E 923/1; E 924/1; E 926/1; E 940/1; E 944/1; E 947/1; E 950/1; E 950/2. Die Organisation des Forstwesens unterlag in Baden seit Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreichen organisatorische Änderungen, von denen aus Gründen der Verständlichkeit der Behördenbezeichnungen nur eine kurz erwähnt werden soll. Seit Beginn der 1830 Jahre existierten auf der unteren Verwaltungsebene sowohl Bezirksforsteien als auch Forstämter, wobei der Sprengel eines Forstamts jeweils aus mehreren Bezirksforsteien bestand. Ende des 19. Jahrhunderts wurden dann die Bezirksforsteien in Forstämter umbenannt. Die seit den 1830er Jahren existierenden Forstämter in ihrer Rolle als vorgesetzte Behörden waren schon vorher abgeschafft worden. Bei der Verzeichnung wurde folgende Terminologie gewählt: Entstand aus einer Bezirksforstei später ein Forstamt, wurde die Bezeichnung Forstamt gewählt, auch wenn Akten der Provenienz Bezirksforstei in dem entsprechenden Gliederungspunkt vorhanden sind. Einzelne Fremdprovenienzen, wie Unterlagen von Domänenverwaltungen oder Finanzämtern, sind zumeist als Vorakten anzusehen und wurden im Bestand belassen. Der vorliegende Bestand vereint die Unterlagen von 40 Bezirksforsteien und Forstämtern sowie je einer Forstinspektion und Forstverrechnung. Die Masse der Unterlagen deckt den Zeitraum vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn der 1950er Jahre ab. Ungeachtet der zahlreichen Registraturschichten wurde versucht, bei der Verzeichnung weitgehend ein vergleichsweise einheitliches Gliederungsschema anzuwenden: - Zunächst wurden die Unterlagen - soweit praktikabel - provenienzmäßig den jeweiligen Forstämtern zuzuordnen. Die Bezeichnung des jeweiligen Forstamts bildet dann auch die erste Komponente jeder Titelaufnahme. - Darauf folgt in den Titelaufnahmen als zweite Komponente die (zeitgenössische) Einteilung in eine der vier Hauptaktengruppen: 1. Allgemeines oder 2. Domänen oder 3. Gemeinde- und Köperschaftswaldungen (zuweilen auch Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen) oder 4. Privatwaldungen. - Darauf folgt als dritte Komponente die (zeitgenössische) Aktenrubrik, also etwa "Forstpolitik" oder "Forststrafrecht". - Dann folgt hinter dem Bindestrich die eigentliche Titelaufnahme, bisweilen durch Angaben in Klammern ergänzt. Das so gewählte System ermöglicht ungeachtet der Heterogenität der Unterlagen ein Höchstmaß an Übersichtlichkeit. Der Bestand E 905/1 umfasst 2857 Faszikel und misst 36,5 lfd.m. Freiburg, Juli 2016 Dr. Christof Strauß

Landeskommissär Konstanz (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 96/1 · Bestand · 1816-1947
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die Institution der Landeskommissäre wurde in Baden im Rahmen der umfänglichen Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1863 geschaffen. Die vier Kommissäre, mit Sitz in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Konstanz hatten die Aufsicht über die Amts- und Kreisverwaltung und deren Beamte durchzuführen. Die Kommissäre waren dem Badischen Ministerium des Innern zugeordnet und wurden mit der Zeit mit einer Reihe eigenständiger Kompetenzen ausgestattet, bei denen sie anstelle des Innenministeriums entschieden. Diese Kompetenzen umfassten unter anderem die Überwachung der Polizeiverwaltung der Ämter und Gemeinden, die Bearbeitung von Beschwerden gegen polizeiliche Strafverfügungen, die Anordnung polizeilicher Maßnahmen bei schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung sowie während des Ersten Weltkrieges Fragen der Kriegsleistungs- und Kriegsschädensverfahren und der Zwangswirtschaft. Nach dem Krieg fungierten sie als Demobilisierungs- und Bezirkswohnungskommissäre. Überdies übertrug ihnen die Gemeindeordnung von 1921 die Staatsaufsicht über die Städte. Obgleich die Landeskommissäre in einigen Bereichen wie eine Mittelinstanz agierten, waren sie rein formal keine Mittelbehörde zwischen dem Ministerium des Innern und den Bezirksämtern. In der Zeit des Nationalsozialismus ließ man die Institution der Landeskommissäre ungeachtet aller Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Verwaltung im Reich bestehen und ersetzte sie nicht durch Regierungspräsidenten. Allerdings wurden die Landeskommissäre zwischen 1933 und 1945 vom Reich her wie eine Mittelinstanz behandelt und mit entsprechenden Aufgaben bedacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ man die Landeskommissariate durch Nichtbesetzung der Stellen auslaufen. So wurde der Konstanzer Landeskommissär im Jahr 1946 pensioniert und seine Dienststelle damit aufgehoben. Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes wurden 1962 vom Landratsamt Konstanz an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe übergeben. Der Bestand wurde 1962/63 von Paul Waldherr verzeichnet; nach einer Überarbeitung lag dann ab 1980 ein Findbuch vor. Um dieses Findbuch auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es 2005 und 2006 von Franziska Mahler und Britta Schwenkreis digitalisiert. Zur besseren Orientierung (vor allem bei den Ortsakten) finden sich in Klammern die jeweiligen Rubriken, denen die einzelnen Akten innerhalb der Rubrikenordnung seinerzeit zugeordnet wurden. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, Mai 2006 Dr. Christof Strauß

Landratsamt Freiburg
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 702/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Freiburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen:- 1819 wurde das Amt Heitersheim aufgelöst und mit Staufen vereinigt. Im selben Jahr wurden die beiden Landämter Freiburg zu einem Landamt vereinigt. Die Bezirksämter Endingen und St. Peter wurden aufgelöst und ihre Orte dem Landamt Freiburg und dem Amt Breisach zugeschlagen.- 1924 wurde das Amt Breisach aufgehoben. Der Großteil der Gemeinden kam zum Amt Freiburg.- 1936 wurde das Bezirksamt Staufen aufgelöst, wobei dessen nördlicher Teil Freiburg zugeschlagen wurde. Das Amt Freiburg erhielt zudem die Glottertalgemeinden, Heuweiler, Bischoffingen, Bötzingen, Eichstetten und Holzhausen, verlor aber im Gegenzug Breitnau und St. Märgen an den Amtsbezirk Neustadt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Freiburg auf folgende Bestände:a) B 702/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und B 703/1, 2 B 774/1 sowie B 18/36b) E 22/1 und 2c) G 10/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 d) W 499.Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 702/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Freiburg mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 10/4, 5, 6, 8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 10/9 hingegen ging komplett in B 702/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 702/1.Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Freiburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Hinweise für die Benutzung:- Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.- Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt.Der vorliegende Bestand wurde von Bernhard Schühly und Edgar Hellwig verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 702/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr die Faszikel 1 - 5406 und misst 45 lfd.m.Freiburg, April 2008 Dr. Christof Strauß

Landratsamt Konstanz
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 715/1 · Bestand · (1608, 1725 - 1763, 1774 - 1790, 1800 - 1809) 1810 - 1952 (1953 - 1973)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) zeichnete vor allem der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847) für die verwaltungstechnische Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums verantwortlich. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert.Duch das Organisationsedikt vom 26. Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Die standesherrlichen Ämter wurden nach und nach wieder aufgehoben, die letzten im Jahr 1849, nach dem endgültigen Verzicht der Standesherren auf ihre Hoheitsrechte. Bei den landesherrlichen Bezirksämtern und Oberämtern führten Zusammenlegungen und Aufhebungen im Rahmen von Organisationsveränderungen zu einer Reduzierung der Gesamtzahl von ursprünglich 66 auf zuletzt 27 nach den in der NS-Zeit verordneten Veränderungen der Verwaltungsstrukturen in den Jahren 1936/1938.Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren Bezirksämter den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Konstanz zunächst dem Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz. Die Organisationsreform des Jahres 1832 vergrößerte die Sprengel dieser Mittelinstanzen und ersetzte die ursprünglich zehn, mit Ausnahme des Seekreises nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen: Regierung des Seekreises, des Oberrheinkreises, des Mittelrheinkreises, des Unterheinkreises. Das Bezirksamt Konstanz unterstand nun der Regierung des Seekreises. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate, nämlich Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, denen je ein Landeskommissär vorstand, welcher Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Konstanz wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Im Jahr 1864 wurde das Großherzogtum Baden, unter Beibehaltung der Bezirksämter und Landeskommissariate als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Konstanz mit Sitz in Konstanz umfasste die staatlichen Amtsbezirke Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell (1872 aufgehoben), Stockach und Überlingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Konstanz in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Konstanz. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Konstanz ist somit der eigentliche "Vorfahre" des Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Konstanz als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg.Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Konstanz erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Besonders erwähnt sei hier vor allem der Zuwachs durch die Aufhebung des Bezirksamtes Radolfzell im Jahr 1872, dessen Gemeinden alle dem Amtsbezirk Konstanz zugeschlagen wurden. Nochmaligen Zuwachs für den Amtsbezirk (seit 1939 Landkreis) Konstanz brachte die im Zuge des Gesetzes über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 erfolgte Aufhebung des Bezirksamtes Engen, dessen Amtsgemeinden auf die Sprengel der Bezirks- bzw. Landratsämter Konstanz, Donaueschingen und Stockach verteilt wurden. Weitere Veränderungen im Sprengel des Landkreises Konstanz durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene, baden-württembergische Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben deshalb unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Konstanz auf folgende Bestände:a) B 715/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19, /20, /21, B 730a/1b) E 24/1c) G 15/1, /2, /3, /4d) W 499/1e) S 51/1Zunächst wurden die unter a) und e) genannten Bestände zum Bestand B 715/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Konstanz gebildete Bestand Landratsamt Konstanz in den Bestand B 715/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Konstanz mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 715/1.Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Konstanz" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält.Hinweise für die Benutzung:Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Anja Fischer, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 715/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6347 Faszikel und misst 72,00 lfd.m.Freiburg, Mai 2010 Edgar Hellwig

Landratsamt Lahr (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 · Bestand · (1664 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1969)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Lahr gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Lahr dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Lahr zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Lahr wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Lahr, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lahr auf folgende Bestände: a) B 717/2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /12 sowie B 720/1 b) E 25/1 c) G 16/1, /2, /5, /6, /7, /8, /9, /11, /12 und S 40/1. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 717/2 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Der unter b) genannte Bestand ging bei der Verzeichnung komplett in B 717/2 (neu) auf. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lahr in B 717/2 (neu) eingearbeitet. Dabei wurde der Bestand S 40/1 vollständig in B 717/2 (neu) integriert. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Ortenaukreises abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 717/2 (neu). Hinweise für die Benutzung: Bei im Bestand vorkommenden Grundstücksverkäufen und Firmenabwicklungen handelt es sich häufig ums Zwangsmaßnahmen in Folge der so genannten "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens". Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 717/2 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Anja Steeger und Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnende. Der Bestand B 717/2 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 9259 Faszikel und misst 70,60 lfd.m. Freiburg, Juli 2013 Edgar Hellwig

Landratsamt Lörrach (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 719/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813), der übrigens bereits 1801 eine auf dem Pertinenzprinzip beruhende Archivsystematik einführte, die die Arbeit sowohl im Generallandesarchiv als auch in den Registraturen der badischen Behörden für ein Jahrhundert bestimmte und bis in die Gegenwart fortwirkt, war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und Verwaltungsmodernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem Reitzenstein, der 1792 - 1795 das Amt des Landvogts der Herrschaft Rötteln mit Sitz in Lörrach bekleidet hatte, als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Lörrach zunächst dem Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach, dann nach dessen Aufhebung im Jahr 1815 dem Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg. Im Jahr 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Lörrach der Regierung des Oberrheinkreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Lörrach wurde dem Sprengel des Landeskommissärs in Freiburg zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften eingeteilt. Der Kreisverband Lörrach mit Sitz in Lörrach umfasste die Sprengel der staatlichen Bezirksämter Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Lörrach in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Lörrach. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Lörrach ist somit der eigentliche "Vorfahre" des heutigen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen während der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Lörrach als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wieder echte kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Lörrach erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Bei der Gründung umfasste das Bezirksamt Lörrach zunächst 31 Städte und Gemeinden: Binzen, Brombach, Degerfelden, Efringen, Egringen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach, Haagen, Hägelberg, Haltingen, Hauingen, Herten, Höllstein, Hüsingen, Huttingen, Inzlingen, Istein, Kirchen, Lörrach, Märkt, Ötlingen, Rümmingen, Schallbach, Steinen, Stetten, Tumringen, Tüllingen, Weil, Wittlingen und Wyhlen. Durch die Auflösung des Bezirksamts Kandern im Jahr 1819 gewann der Amtsbezirk Lörrach weitere 11 Städte und Gemeinden hinzu: Blansingen, Hertingen, Holzen, Kandern, Kleinkems, Mappach, Riedlingen, Tannenkirch, Welmlingen, Wintersweiler und Wollbach. Zugleich erhielt er die bis dahin zum Amtsbezirk Säckingen gehörige Gemeinde Warmbach zugeschlagen. Diese fiel 1921 wieder an das Bezirksamt Säckingen. Weitere Veränderungen brachten 1902 die Eingemeindung von Stetten sowie 1935 die von Tumringen und Tüllingen in die Stadt Lörrach. Eine erhebliche Veränderung des Amtsbezirks brachte das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936. Während die Gemeinden Hertingen, Kandern, Riedlingen und Tannenkirch dem Bezirksamt Müllheim zugeteilt wurden, erhielt der Amtsbezirk Lörrach die Mehrzahl der Gemeinden des aufgehobenen Bezirksamts Schopfheim. Davon ausgenommen waren Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg, die dem Amtsbezirk Neustadt zugewiesen wurden, sowie Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr, die zum Amtsbezirk Säckingen kamen. Unter den vom aufgelösten Bezirksamt Schopfheim hinzugewonnenen Gemeinden waren auch solche, die ursprünglich dem Bezirksamt Schönau eingegliedert waren, denn bei der Aufhebung des letzteren im Jahr 1924 waren alle Gemeinden des Bezirksamts Schönau in den Sprengel von Schopfheim integriert worden. Im Jahr 1939 fielen die Gemeinden Aftersteg und Muggenbrunn vom Landkreis Lörrach an den Landkreis Neustadt; dies wurde allerdings 1945 rückgängig gemacht. Gleichzeitig wurden die Gemeinden Todtnau, Brandenberg (seit 1936 mit Todtnau vereinigt) und Todtnauberg, die nach der Auflösung des Bezirksamts Schopfheim Neustadt zugeschlagen worden waren, in den Landkreis Lörrach eingegliedert. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Lörrach durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Lörrach auf folgende Bestände: a) B 719/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /15 sowie B 712/1 und B 732/1 b) G 17/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7 c) W 499. Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 719/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Lörrach mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter b) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Dabei ging der Bestand G 17/3 komplett in B 719/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 719/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Lörrach" aus dem provisorischen Bestand W 499, der beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangtes Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Volker Beau, David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, die Endredaktion und Schlusskorrektur des Findmittels dem Unterzeichneten. Der Bestand B 719/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 8348 Faszikel und misst 82,10 lfd.m. Freiburg, Juli 2008 Edgar Hellwig

Landratsamt Müllheim (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 725/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieser Ziele dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte sowie die weiteren, im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogenen Änderungen der Verwaltungsstrukturen des Großherzogtums bzw. des Landes Baden. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums zu Beginn des 19. Jahrhunderts beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 aufgehoben bzw. in landesherrliche Bezirksämter umgewandelt wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Zur Zeit der badischen Markgrafen war das Dorf Müllheim Sitz des Obervogts, später Oberamtmanns der Herrschaft und seiner Verwaltung. Mit dem Frieden von Pressburg (1805) wurden die vordem vorderösterreichischen Gebiete im Breisgau mit dem Kurfürstentum und ab 1806 Großherzogtum Baden vereinigt. Das Bezirksamt Müllheim wurde 1809 eingerichtet, der Ort des Amtssitzes im Jahr darauf zur Stadt erhoben. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Müllheim gehörte zum Wiesenkreis mit Amtssitz in Lörrach. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterrheinkreis ¿ und teilte den Amtsbezirk Müllheim dem Oberrheinkreis mit Verwaltungssitz in Freiburg zu. Mit dem Gesetz, die Organisation der innern Verwaltung betreffend, vom 5. Oktober 1863, wirksam zum 1. Oktober 1864, wurden diese vier Kreise aufgelöst, die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos abgeschafft und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt, wobei die Zahl der Ämter auf 59, ab 1872 auf 52 (ab 1898 wieder 53) reduziert wurde. Zugleich wurde das Großherzogtum, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, im Jahr 1864 in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Müllheim wurde dem Kreis Lörrach zugeschlagen. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in den vier neu gebildeten Landeskommissärbezirken Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Müllheim wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeteilt. 1924 wurde die Zahl der Bezirksämter erneut reduziert und zwar von 53 auf 40. Eine nochmalige Verringerung, und zwar von 40 auf 27, erfuhr die Zahl der Bezirksämter 1936/1938. Außerdem wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben, und die bisherigen Amtsbezirke erhielten ab dem 1. Januar 1939 die Bezeichnung Landkreise. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Müllheim, dessen Städte und Gemeinden größtenteils dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugeschlagen wurden. Der Sprengel des Bezirksamtes bzw. Landratsamtes Müllheim erfuhr in den rund 160 Jahren seines Bestehens wiederholt Veränderungen, die hier nicht im Detail dargelegt werden können. Den größten Zuwachs erhielt der Amtsbezirk durch die Auflösung des Bezirksamts Staufen im Jahr 1936, bei der die Kommunen im südlichen Teil des Amtsbezirks dem Bezirksamt Müllheim zugeschlagen wurden. Bei seiner Einrichtung umfasste der Sprengel des Bezirksamts Müllheim folgende Städte und Gemeinden: Auggen mit Hach, Badenweiler, Ballrechten mit Kastelhof, Betberg, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Dottingen, Gallenweiler, Gittingen, Hügelheim, Laufen, Lipburg, Müllheim, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, St. Ilgen, Schweighof mit den Sirnitzer Höfen, Sehringen, Sulzburg mit Sengelberger Hof, Vögisheim, Zienken und Zunzingen. Bei seiner Auflösung umfasste der Landkreis Müllheim folgende Orte: Auggen, Badenweiler, Ballrechten (heute Ballrechten-Dottingen), Bamlach (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Bad Bellingen (heute Landkreis Lörrach), Bremgarten (heute Ortsteil von Hartheim), Britzingen (heute Ortsteil von Müllheim), Buggingen, Dattingen (heute Ortsteil von Müllheim), Dottingen (heute Ballrechten-Dottingen), Eschbach, Feldberg (heute Ortsteil von Müllheim), Feuerbach (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Gallenweiler (heute Ortsteil von Heitersheim), Grißheim (heute Ortsteil von Neuenburg), Grunern (heute Ortsteil von Staufen), Heitersheim, Hertingen (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Hügelheim (heute Ortsteil von Müllheim), Kandern (heute Landkreis Lörrach), Bad Krozingen, Laufen (heute Ortsteil von Sulzburg), Liel (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Lipburg (heute Ortsteil von Badenweiler), Malsburg (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Marzell (heute Malsburg-Marzell, Landkreis Lörrach), Mauchen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Müllheim, Neuenburg, Niedereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Niederweiler (heute Ortsteil von Müllheim), Obereggenen (heute Ortsteil von Schliengen, Landkreis Lörrach), Obermünstertal (heute Münstertal), Rheinweiler (heute Ortsteil von Bad Bellingen, Landkreis Lörrach), Riedlingen (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Schlatt (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Schliengen (heute Landkreis Lörrach), Schweighof (heute Ortsteil von Badenweiler), Seefelden (heute Ortsteil von Buggingen), Sitzenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Staufen, Steinenstadt (heute Ortsteil von Neuenburg), Sulzburg, Tannenkirch (heute Ortsteil von Kandern, Landkreis Lörrach), Tunsel (heute Ortsteil von Bad Krozingen), Untermünstertal (heute Münstertal), Vögisheim (heute Ortsteil von Müllheim), Wettelbrunn (heute Ortsteil von Staufen), Zienken (heute Ortsteil von Neuenburg), Zunzingen (heute Ortsteil von Müllheim). Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Müllheim auf folgende Bestände: a) B 725/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16; B 793/1; B 793/2 b) E 27/1, /3 c) G 18/1, /2, /4, /6, /7, /8, /9, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /19 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 725/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Müllheim gebildeten Bestände in den Bestand B 725/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Müllheim in B 725/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 725/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 725/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Dr. Kurt Hochstuhl, Annika Scheumann, Bernhard Schüly, Anja Steeger und Dr. Christof Strauß verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete unter Mitwirkung von Anja Steeger. Der Bestand B 725/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 13018 Faszikel und misst 102,40 lfd.m. Freiburg, Dezember 2012 Edgar Hellwig

Landratsamt Offenburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 728/1 · Bestand
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Offenburg kam es bis 1952 zu folgenden maßgeblichen Veränderungen: 1819: Das Bezirksamt Appenweier wird aufgehoben und dessen Zuständigkeitsbereich auf die Ämter Offenburg und Oberkirch verteilt. Das Bezirksamt Offenburg erhält: Appenweier, Durbach, Ebersweier, Herztal, Urloffen und Windschläg. 1872: Das Amt Gengenbach wird aufgehoben und dem Oberamt Offenburg zugeschlagen. 1934: Der Landkreis Offenburg erhält vom Landkreis Lahr die Gemeinde Dundenheim. 1936: Der Landkreis Oberkirch wird aufgehoben und in den Landkreis Offenburg eingegliedert. Dafür gibt Offenburg die Gemeinden Zell am Harmersbach, Ober- und Unterharmersbach an den Landkreis Wolfach sowie Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen an den Landkreis Kehl ab. 1939: Der Kreis Offenburg gibt die Gemeinde Biberach an den Landkreis Wolfach ab. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg auf folgende Bestände: a) B 728/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 und 10; b) E 29/1 und 2; c) G 21/1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10 und 11; d) W 499. Zunächst wurden die unter a) und b) genannten Bestände zum Bestand B 728/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen - vor allem Akten der Bezirksämter Gengenbach und Oberkirch sowie des Donaukreisdirektoriums und der Regierung des Mittelrheinkreises - wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Eine Übersicht über diese Akten ist dem Papierfindbuch am Ende beigefügt. In einem zweiten Schritt wurden alle Akten mit einer Laufzeit bis 1952 einschließlich aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. Die Bestände G 21/8 und 11 enthielten keine derartigen Akten, der Bestand G 21/10 hingegen ging komplett in B 728/1 auf. In begründeten Ausnahmefällen, so etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 728/1. Eingearbeitet wurden drittens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Offenburg" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung, unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur des Staatsarchivs Freiburg und unter Vorsignatur 3 die ehemalig im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. - Ortsakten zu Bottenau finden sich auch unter Durbach. - Zur besseren Orientierung bei den Ortsakten im Papierfindbuch wird bei jeder Akte im Bemerkungsfeld der jeweilige Ortsname angeführt. Der vorliegende Bestand wurde vom Herbst 2004 bis zum Sommer 2006 von Bernhard Schühly verzeichnet. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Der Bestand B 728/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 10.406 Faszikel und misst 75,5 lfd.m. Freiburg, September 2006 Dr. Christof Strauß Im Zuge einer virtuellen Zusammenführung der räumlich an unterschiedlichen Stellen verwahrten Unterlagen des Bezirksamtes/Landratsamtes Offenburg wurde die Gliederung des Bestandes um zwei Punkte erweitert. Unter "Akten in der Abt. 229 des Generallandesarchivs Karlsruhe" finden sich Unterlagen des Bezirksamtes Offenburg, die in Karlsruhe in den Bestand 229 (Spezialakten der kleineren Ämter und Orte) eingereiht wurden. Zahlreiche Generalakten, die nicht ins Staatsarchiv Freiburg gelangt sind und die in Offenburg verwahrt werden, finden sich unter dem Gliederungspunkt "Akten mit Laufzeiten bis 1952 im Kreisarchiv Offenburg". Bei diesen Unterlagen wurden die im Kreisarchiv Offenburg erstellten Titelaufnahmen und die dort verwendete Gliederung vollständig übernommen, wobei in Einzelfällen auf die Nennung von Namen verzichtet werden musste. Eine Bestellung von Akten aus diesen beiden Gliederungspunkten im Staatsarchiv Freiburg ist nicht möglich und muss beim Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. beim Kreisarchiv Offenburg vorgenommen werden. Freiburg, Februar 2007 Dr. Christof Strauß

Landratsamt Säckingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 733/1 · Bestand · (1709 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - )
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der verwaltungsmäßigen Neuordnung und Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Durch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den staatlichen Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung ihrer Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt. Das 1807 geschaffene Oberamt und ab 1809 Bezirksamt Säckingen gehörte zur Provinz des Oberrheins und wurde dem Direktorium des Wiesenkreis mit Sitz in Lörrach zugeordnet. Mit der Organisationsreform des Jahres 1832 wurden die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Säckingen der Regierung des Oberrheinkreises mit Sitz in Freiburg unterstellt. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) dann die vier Landeskommissärbezirke Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern besaß. Das Bezirksamt Säckingen wurde dem Sprengel des Landeskommissärbezirks Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Amtsbezirk Säckingen bildete zusammen mit den Sprengeln der Bezirksämter Bonndorf, Jestetten (1872 endgültig aufgehoben), St. Blasien, und Waldshut den Kreisverband Waldshut mit Sitz in Waldshut. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden. Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Laut dem Großherzoglich Badischen Regierungsblatt vom 9. Dezember 1809 gehörten zum Bezirksamt Säckingen außer der Stadt Säckingen selbst folgende Orte: Rippolingen, Katzenmoos, Harpolingen, Rickenbach, Hennematt, Bergalingen, Jungholz, Egg, Willaringen, Willadingen, der von Zweyer’sche Lehenhof, Wickartsmühle und Schweikhof, Atdorf, Hornberg, Hütten, Rütte, Altenschwand, Glashütten, Hottingen, Obergebisbach, Untergebisbach, Herrischried, Herrischrieder Säge, Herrischrieder Rütte, Herrischwand, Schellenberg, Giersbach, Lochhäuser, Wehrhalden, Lindauer Lehenhof, Warmbach, Nollingen, Karsau, Riedmatt. Aufgrund der häufigen Änderungen beim Zuschnitt der Amtssprengel und der Auflösung und Wiedererrichtung von Bezirksämtern am Hochrhein erfuhr der Sprengel des Bezirks- und schließlich Landratsamtes Säckingen von seiner Einrichtung im Jahr 1807 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen. Eine vollständige und detaillierte Darstellung all dieser verwaltungsorganisatorischen Änderungen würde hier zu weit führen. Daher hier nur folgende Beispiele: Beträchtlichen Zuwachs erhielt der Amtssprengel bei der Auflösung des nur wenige Jahre bestandenen Bezirksamts Kleinlaufenburg. Neben der Amtsstadt Kleinlaufenburg selbst wurden 30 Orte zum Amtsbezirk Säckingen hinzugeschlagen: Hauenstein, Murg, Rüttehof, Rhina, Diggeringen, Binzgen, Hänner, Oberhof, Niederhof, Zechenwihl, Görwihl, Oberwihl, Rüßwihl, Lochmühle, Tiefenstein, Rotzingen, Burg, Hartschwand, Strittmatt, Engelschwand, Hogschür, Lochmatt, Segeten, Hochsal, Rotzel, Luttingen, Grünholz, Stadenhausen, Schachen und Niederwihl. Auch die Orte des 1813 aufgehobenen Amtes Wehr kamen zum Amtsbezirk Säckingen. Weiteren Zuwachs erhielt der Amtsbezirk mit der Aufhebung des Kreises Schopfheim zum 1. Oktober 1936 im Zuge der Neuordnung des Landes Baden, denn die Gemeinden des aufgehobenen Kreises wurden auf die beiden Landkreise Lörrach und Säckingen verteilt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Säckingen auf folgende Bestände: a) B 689/1; B 718/1; B 726a/1; B 733/1; B 733/2; B 733/3; B 733/4; B 733/5; B 733/6; B 733/7; B 733/8; B 733/9; B 733/10; B 733/11, B 733/12, B 733/13, B 733/14; B 733/15; B 733/16; B 733/17; B 733/18; B 733/19; B 733/21; B 733/22; B 733/23; B 733/24; B 733/25; B 750a/1 sowie B 37/7; b) G 23/1; G 23/2; G 23/3; G 23/4; G 23/5; G 23/6; G 23/7; G 23/8; G 23/9; G 23/11; G 23/13; G 23/16; G 23/17; G 23/18 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände in den bereits vorhandenen Bestand B 733/1 integriert. Ebenfalls integriert in diesen Bestand wurden die Akten der nur kurze Zeit bestandenen Bezirksämter Nollingen, Beuggen, Wehr und Kleinlaufenburg. Fremdprovenienzen in allen diesen Beständen wurden entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurden die unter b) genannten, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Säckingen gebildeten Bestände Landratsamt Säckingen in den Bestand B 733/1 überführt, soweit die Laufzeit der Akten das Jahr 1952 nicht überschreitet. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 733/1. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Für die Benutzung gelten die Sperrfristen gemäß Landesarchivgesetz. Der vorliegende Bestand wurde von Solveig Adolph, David Boomers, Joanna Genkova, Corinna Giesin, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke und Annika Scheumann verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 733/1 umfasst nunmehr 7361 Faszikel und misst 62,75 lfd. m. Freiburg, August 2011 Edgar Hellwig

Landratsamt Überlingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

Landratsamt Villingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

Schlichtungsausschuss Freiburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, N 200/1 · Bestand · 1917-1933
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Entwicklung der Schlichtungsausschüsse: Mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5.12.1916, RGBl. Seite 1333ff erhoffte sich die Oberste Heeresleitung, den militärischen Rückschlägen eine Heimatfront entgegensetzen zu können: eine zweite Mobilmachung sollte die arbeitende Zivilbevölkerung der Kriegswirtschaft zuführen. Der Rat der Volksbeauftragten hob dann auch am 12.11.1918 dieses Gesetz sofort auf, RGBl. Seite 13003f. Lediglich eine Bestimmung des Gesetzes blieb mutatis mutandis in Kraft: "Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei für die Kriegsführung oder Volksversorgung bedeutenden Behörden oder Betrieben beschäftigt ist ..., sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, dass er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuss zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragtten des Kriegsamtes als Vorsitzenden sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuss nach Untersuchung des Falles an, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten [§ 9]. Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Ausschüsse ... durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen [§ 10]." Diese Ausschüsse, die ab 1.1.1917 als vorläufige Ausschüsse, dann ab 1.2.1917 als Schlichtungsausschüsse konstituiert wurden, entwickelten sich aus ihren begrenzten Anfängen rasch zu einem der wichtigsten Instrumente der Tarifparteien in deren politischen Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Verfahrensakten spiegeln so die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom Ende des Kaiserreichs bis zum Ende der Weimarer Republik wieder, insbesondere die Hauptprobleme der Nachkriegszeit: die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, die wirtschaftliche Katastrophe im Gefolge des Ruhrkampfs und die Inflation. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.1.1934, RGBl. Seite 45ff. beseitigte mit der Aufhebung der Schlichtungsausschüsse § 65 Nr. 7 endgültig die Tarifautonomie, die durch die Notverordnungen bereits stark beschnitten worden war. Gemäß dem halbmilitärischen Charakter des Hilfsdienstgesetzes entsprach die Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse den Landwehrbezirken. Die Ausschussmitglieder wurden vom Kriegsamt ernannt, die Institution ressortierte zunächst beim Stellv. Generalkommando des XIV. Armeekorps. Nach dem Zusammenbruch wechselten die Ressortministerien, bis sich die neue Verwaltung eingespielt hatte. Das Ministerium für soziale Fürsorge, das spätere Arbeitsministerium, ging 1924 im Innenministerium auf. Erst allmählich fanden die Arbeitsweise und die rechtliche Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse ihren festen Rahmen. Dieser Prozess war mit der Schlichtungsverordnung des Reiches vom 30.10.1923, RGBl. Seite 1043ff abgeschlossen. Die Schlichtungsverordnung hatte die Kompetenzen der Ausschüsse auf die sogen. Gesamtstreitigkeiten, kollektivrechtlich regelbare Fragen wie Tarife, Arbeitszeit usw. konzentriert und die Einzelstreitigkeiten, Rechtsstreit über an sich geregelte Verhältnisse wie Kündigungswirksamkeit usw. an die Arbeitsgerichte verwiesen. Da diese in Baden noch nicht existierten, nahmen die Schlichtungsausschüsse deren Aufgaben zusammen mit den älteren Kaufmanns- und Gewerbegerichten bis 1927 wahr. Der Schlichtungsausschuss Freiburg: Der im Jahr 1917 für das Gebiet des Bezirkskommandos Freiburg gebildete Schlichtungsausschuss Freiburg umfasste die Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Staufen, Waldkirch und Breisach. Nach der Neuordnung des Schlichtungswesens durch die Verordnung vom 30.10.1923 blieb Freiburg Schlichtungsausschusssitz, umfasste von nun an jedoch die Arbeitsnachweisbezirke Lahr, Kehl; beide vorher beim Schlichtungsausschuss Offenburg; Offenburg, Lörrach und Freiburg mit den Verhandlungszweigen Lörrach, Lahr und zeitweise Offenburg. Durch den Erlass des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 4.7.1933 wurde der Schlichtungsausschuss Freiburg aufgelöst. Die Auseinandersetzung um Aufgaben, Unabhängigkeit und Rechtsqualität der Schlichtungsstellen wurchs in Freiburg besonders in den Jahren 1921/22 zu heftiger öffentlicher Kontroverse; darüber geben die im vorliegenden Bestand erhaltenen Handakten des Schlichtungsausschussvorsitzenden, des Freiburger Ordinarius für Handels- und Arbeitsrecht Heinrich Höniger, deutlicher als in den Parallelbeständen Auskunft. Ordnung und Verzeichnung: Die Akten der Schlichtungsausschüsse wurden im Generallandesarchiv von Inspektorenanwärtern zu kurzfristigen Übungszwecken sowie von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzeichnet. Für die Erschließung hatte das nicht nur den ständigen Wechsel der Bearbeiter zur Folge, sondern erzwang auch den Verzicht auf naheliegende Bewertungskriterien. Die gleichförmigen wenn auch nicht lückenlosen Einzelfallakten hätten Kassation erlaubt: damit waren die Bearbeiter jedoch überfordert. Zugleich enthalten aber auch Akten aus Einzelstreitigkeiten eine Fülle von schwer zugänglichen Infromationen über lokale Arbeitsverhältnisse, Betriebsgrößen, die Bildung von Betriebsräten und die Aktivität der Gewerkschaften, die die Gesamtarchivierung rechtfertigen. Im Schlichtungsausschuss Freiburg wurde, andern als bei den übrigen Schlichtungsausschüssen, bereits selbst die Ordnung der Akten nach Wirtschaftszweigen und Tarifgebieten vorgenommen; häufig wurden mehrere Fälle zu einem Faszikel zusammengeheftet. Die Akten des Schlichtungsausschusses Freiburg wurden 1979 von der Archivinspektoranwärterin Iris Sonnenstuhl verzeichnet. Den Index fertigte Gebhard Füßler, die Reinschrift Mitarbeiter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Literatur: Huber Rapach, Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Berlin 1964. Diss. Köln 1963, Sozialpolitische Schriften 18. Dezember 1987 Konrad Krimm Kornelia Enneking Der Bestand trug im GLA die Signatur 445 und gelangte im Zuge des Beständeausgleichs zwischen GLA und StAF Anfang der neunziger Jahre ins Staatsarchiv Freiburg. Die Ordnung der Bestellnummern wurde nicht geändert, insofern ist die Nennung der Vorsignaturen im Findbuch überflüsssig. Das analoge Findmittel des vorliegenden Bestands wurde samt Einleitung im Juni 2015 von Judith Zimmermann in Scope Archiv übertragen. Die Einleitung wurde leicht gekürzt. Der Bestand N 200/1 umfasst 213 Faszikel und misst 3,1 lfd.m. Christof Strauß

Schulamt Emmendingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 220/1 · Bestand · (1814-1924), 1894-1968
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Nach Bestellung von Kreisschulräten in elf Kreisschulbezirken für die mittlere Schulaufsicht in Baden im Jahre 1864 gehörte der Kreis Emmendingen zum Kreisschulbezirk Freiburg und dann mit Wirkung vom 24. Juni 1882 nach Errichtung von 13 Kreisschulvisitaturen zum Kreisschulvisitaturbezirk Lahr. Sitz einer mittleren Schulaufsichtsbehörde wurde Emmendingen mit der Errichtung von 18 Schulkreisen in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1904. Zu seinem Sprengel gehörten die Amtsbezirke Emmendingen, Ettenheim und Waldkirch. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neuaufteilung in 14 Schulkreise, unter ihnen der Schulkreis Emmendingen mit den amtsbezirken Emmendingen, Lahr und Waldkirch. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der Inneren Verwaltung und mit der Staatsministerialerschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der Schulkreise. Zum Sprengel des Schulkreises Emmendingen gehörten nach Auflösung des Amtes Waldkirch die Amtsbezirke Emmendingen und Lahr. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Emmendingen das Staatliche Schulamt Emmendingen. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973, in Kraft getreten am 1. Januar 1974, wurde das Staatliche Schulamt Emmendingen aufgelöst, der Kreis Emmendingen dem Staatlichen Schulamt Freiburg zugeschlagen. Bestandsgeschichte: 1972 lieferte das Staatliche Schulamt Emmendingen ohne Ablieferungsverzeichnis 36,0 lfd. m. Akten an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe ab. Die Akten bildeten den Bestand "Staatliches Schulamt Emmendingen 1972/6". In diesen Bestand wurden außerdem später provenienzgerecht Akten aus der Ablieferung 1974/37 des Staatlichen Schulamtes Offenburg integriert. Ein Zettelrepertorium für einen Teil der General- und Ortsakten, angefertigt durch Dr. Werner Baumann, existierte, soweit die Unterzeichnende sich erinnert, bereits 1974. Weitere Ordnungsarbeiten am Bestand im Magazin wurden durch die Unterzeichnende bzw. unter ihrer Aufsicht noch vor 1980 durchgeführt. Ziel war die bessere Benutzbarkeit auch der unverzeichneten Akten durch Trennung der verschiedenen Aktengruppen: Generalakten, Ortsakten, Schuldienstakten, personenbezogene Unterlagen, Lehrerpersonalakten. Die Personalakten wurden dem Bestand L 50/1 - Personalakten von Lehrern I unter den Nummern 12.908-13.393 eingeordnet. Entnommen wurden außerdem die Fremdprovenienzen "Bezirksbauinspektion Emmendingen", "Bezirksschulamt Molsheim" und "Kreisschulvisitatur/Kreisschulamt Lahr". Aus den Aktengruppen des früheren Bestandes "Schulamt Emmendingen 1972/6" wurden die folgenden Bestände gebildet: G 220/1 (Generalia), G 220/2 (Ortsakten), G 220/3 (personenbezogene Unterlagen), G 220/4 (Schuldienstakten). Die Aktentitelaufnahmen des vorliegenden Bestandes fertigten Dr. Werner Baumann und Inspektoranwärter Daniel Stihler. Die Akten stammen aus zwei unterschiedlichen Registraturschichten. Dadurch ergab sich für die Ordnung des Schriftguts die Bildung von den zwei Hauptgruppen "Alter Registraturplan" und "Neuer Registraturplan" und innerhalb dieser Hauptgruppen die Gliederung nach dem Rubrikenschema des jeweiligen Registraturplans. Wann und weshalb auf einen neuen Registraturplan umgestellt wurde, konnte die Unterzeichnende nicht ermitteln. Nach Stichproben wurden bereits einzelne aus dem Jahr 1948 stammende Schriftstücke handschriftlich - wahrscheinlich nachträglich - mit den neuen Registraturzeichen versehen, und zwar mit einer von dem alten Registraturplan abweichenden römischen Ziffer + Kleinbuchstaben. Die Kennzeichnung der verschiedenen Hauptgruppen mit einem Großbuchstaben findet sich auf den Aktendeckeln. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch die Unterzeichnende. Das Findbuch wurde mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Freiburg, im Januar 1999 Erdmuthe Krieg Das vorliegende Findbuch wurde im Juni 2008 im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der Konversion hand- und maschinenschriftlicher Unterlagen durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Dabei erfolgte auch wieder die Zusammenführung der ehemals getrennten Aktengruppen, mit Ausnahme des Bestandes G 220/2 (Ortsakten). Vorliegender Bestand umfasst also nunmehr die ehemaligen Bestände G 220/1, G 220/3 und G 220/4. Der Bestand G 220/1 - Schulamt Emmendingen umfasst nunmehr 228 Nummern in 4,2 lfd. m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 47/1 · Bestand · 1940-1945
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Durch Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 wurde für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht gebildet. Das für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe zuständige Sondergericht wurde beim Landgericht Mannheim installiert. Diesen Sondergerichten wurde die strafrechtliche Zuständigkeit für Vergehen nach der "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat" übertragen, die in Reaktion auf den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 erlassen worden war und die den juristischen Hintergrund der Verhaftungswelle insbesondere gegen Kommunistien bildete. Daneben waren die Sondergerichte für die Vergehen nach der sog. "Heimtückeverordnung" zuständig, die im Dezember 1934 unter Verschärfung der Strafandrohung in Gesetzesform umgegossen wurde. Ursprünglich auf rein "politische" Delikte beschränkt, erfuhr die Sondergerichtsbarkeit 1938 eine Ausweitung auch auf Bereiche der "normalen" Kriminalität. Mit einer zu Kriegsbeginn 1939 erlassenen Verordnung konnte jedes Vergehen vor ein Sondergericht gebracht werden, wenn "durch die Tat die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders schwer gefährdet wurde". Neue Strafvorschriften folgten ebenfalls mit Kriegsbeginn. Die wichtigsten sollen hier kurz Erwähung finden: 1. Die "Kriegssonderstrafrechtsverordnung" vom 17. August 1938 betraf die Delikte "Wehrkraftzersetzung", "Wehrdienstentziehung" und "Selbstverstümmelung", die - je nach Schwere des Vergehens - unter Todesstrafe gestellt wurden. 2. Die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939 ahndete das Hören ausländischer Sender mit Zuchthaus, in schweren Fällen auch mit der Todesstrafe. 3. Die "Kriegswirtschaftsverordnung" vom 4. September 1939 bestrafte Schwarzschlachtungen, Lebensmittelkartenbetrügereien und ähnliche Delikte. 4. Die "Verordnung gegen Volksschädlinge" vom 5. September verschärfte die Strafbestimmungen für Eigentumsdelikte, wenn die Tat "unter Ausnutzung des Kriegszustandes" begangen wurde oder das "gesunde Volksempfinden" dies "erforderte". 5. Mit der "Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher" vom 4. Oktober 1939 konnte auch gegen erst 16-jährige Straftäter die Todesstrafe ausgesprochen werden. 6. Die am 5. Dezember 1939 erlassene "Verordnung gegen Gewaltverbrecher" ermöglichte die Verhängung von Todesstrafen für jegliche Art von Kapitalverbrechen. All diese Verordnungen ließen den Arbeitsanfall in den Sondergerichten gewaltig ansteigen.Weitere Sondergerichte wurden daher eingerichtet, u.a. ab dem 1. November 1940 das Sondergericht Freiburg im Breisgau, das für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut zuständig war. Die eigens eingerichtete Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg strengte in den viereinhalb Jahren bis April 1945 mehr als 1.000 Verfahren an. Von diesen haben sich die Unterlagen von 727 Fällen erhalten. Die meisten Verfahren, rund 30 %, wurden auf Grund des "Heimtückegesetzes" eröffnet, gefolgt von "Kriegswirtschaftsverbrechen" mit 23 %. Die Verfahren wegen der "Volksschädlingsverordnung" umfassten 12 %, die sog. "Rundfunkverbrechen" 14 % aller Fälle. Literatur: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Michael P. Hensle: Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg 1940-1945. München 1996. Michael P. Hensle: Rundfunkverbrechen. Das Hören von ’Feindsendern’ im Nationalsozialismus. Berlin 2003. Bestandsgeschichte: Die Ablieferung des vorliegenden Bestandes erfolgte im Jahre 1975 (Zugang 1975/10-II) durch die Staatsanwaltschaft Freiburg. Anfang der 90er Jahre wurden die Unterlagen mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA durch ABM-Kräfte inhaltlich und mit einem Orts- und Personenindex erschlossen, und 1996 als Findbuch des Staatsarchivs Freiburg den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die MIDOSA-Daten des Bestandes wurden im Jahre 2005 in das MIDOSA95-Format konvertiert; der Bestand selbst durch den Unterzeichneten in den Jahren 2006 und 2007 überarbeitet und mit einem Sachindex auf der Grundlage der oben zitierten Verordnungen versehen. Danach erfolgte die Überführung der Daten auf das Archivverwaltungsprogramm SCOPE-Archiv des Landesarchivs Baden-Württemberg. Die Ordnung des Bestandes erfolgte nach dem Tatort, nach dem Namensalphabet und nach der Laufzeit der Ermittlung. Der Bestand umfasst nunmehr 2.427 Bestellnummern in 20,4 lfd. m. Folgende Bestellnummern sind nicht belegt: 17, 1000, 1195, 1773-1778. Die Indices verweisen auf die Ordnungsnummer. Freiburg, im August 2007 Kurt Hochstuhl

Staatsanwaltschaft Konstanz (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 42/1 · Bestand · 1934-1936
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

: der vorliegende Bestand A 42/1 - Staatsanwaltschaft Konstanz umfasst die mit der Ablieferung 1985/73 an das Staatsarchiv Freiburg abgegebenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Konstanz. Er enthält ausschließlich Ermittlungsakten in Strafverfahren aus den Jahren 1935 und 1936. Er spiegelt neben den allgemeinen Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens auch zeittypische Strafverfolgungsmaßnahmen unter dem NS-Regime wider. Der Bestand, der bisher nur durch archivfachlichen Ansprüchen keineswegs genügende Ablieferungslisten erschlossen war, wurde im November 2000 durch den Unterzeichnenden mit Hilfe des Strafaktenmoduls von MIDOSAS 95 erschlossen, registermäßig und chronologisch geordnet sowie mit einem Orts-, Personen- und Sachindex versehen. Sie verweisen auf die Ordnungsnummern. Teile des Bestandes unterliegen noch den personenbezogenen Sperrfristen des Landesarchivgesetzes. Der Bestand umfasst nach Aussonderung von Urteilsmehrschriften nunmehr 99 Nummern in 2,5 lfd.m. Freiburg, im November 2000 Kurt Hochstuhl Im Juli 2009 wurde vorliegendes Findbuch durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Freiburg, im Juli 2009 Kurt Hochstuhl