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BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
  1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor