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A 0 (Bestand)
Kreisarchiv Höxter, A 0 · Bestand
Teil von Kreisarchiv Höxter (Archivtektonik)

Einleitung : A 0 - Hauptabteilung/HauptamtDer vorliegende Bestand umfasst in der Hauptsache die Akten der Hauptabteilung bzw. des Hauptamtes der Kreisverwaltung Höxter, wie sie bis 1968 geschlossen waren. Er enthält mit wenigen Vorakten (ab 1924) und einigen älteren Schriftstücken in jüngeren Akten (ab 1893) die Akten mit Laufzeiten zwischen 1937 und 1968. Wenige spätere Zugänge wurden in den Bestand eingeordnet. Diese Grenzjahre haben ihre Ursache nicht in rechtlichen Vorgaben oder Änderungen in der Behördenorganisation oder Geschäftsverteilung. Vielmehr ist der Registraturschnitt jeweils bedingt durch einen Wechsel in der Form der Schriftgutablage. Bis 1937 wurde eine Liegeregistratur geführt. In diesem Jahr arbeitete Paul Kölsch, der Kasseler Vertreter der Regis-Gesellschaft in Duisburg, einen neuen Aktenplan für die kommunale Abteilung aus. Mit dem neuen Aktenplan wurde die Umstellung der Registratur auf Stehordner mit Vierloch-Mechanik nach dem Regis-System durchgeführt. Am 11. November 1937 wurde die neue Registratur in Betrieb genommen. Die Stehordnerregistratur war bis 1968 in Gebrauch und wurde dann durch eine Hängeregistratur abgelöst. Die geschlossenen Stehakten wurden als Altregistratur weggestellt und schließlich in das Kreisarchiv übernommen. Die Akten vor 1937 liegen im Staatsarchiv Detmold als Bestand M 2 Höxter, der in geringer Zahl auch Akten mit Laufzeiten bis 1944 enthält. Bei der Ordnung des vorliegenden Bestandes wurde der Aktenplan zugrundegelegt. In aller Regel war es auch möglich, bei der Ablage der Archivalien im Magazin die durch die Aktenzeichen vorgegebene Ordnung einzuhalten. Die Hauptabteilung trug bis 1945 die Bezeichnung A, von 1945 bis 1955 Ib und ab 1956 0 (Null), was jeweils im Findbuch bei den Aktenzeichen angegeben ist. Die Akten der nationalsozialistischen Zeit sind nicht vollzählig in das Archiv gelangt, denn kurz vor dem Einmarsch der amerikanischen Truppen in Höxter wurde ein Teil der Akten (¿Geheimakten¿) verbrannt (s. Nr. 762). Hinweise auf die Art der vernichteten Akten ergeben sich aus den Listen in Nr. 1274. Der Landrat als Leiter der Kreisverwaltung war ein Staatsbeamter, der Kreis seit 1933 ein staatlicher Verwaltungsbezirk. Einen Kreistag gab es in nationalsozialistischer Zeit nicht. Durch die Eroberung der Stadt Höxter durch die alliierten Truppen am 7. April 1945 kam die Arbeit der Kreisverwaltung zunächst einmal zum Stillstand. Dann wurde Regierungsoberinspektor Hoffmeister von der Besatzungsmacht zum vorläufigen Landrat bestimmt. Am 25. Mai 1945 wurde Wilhelm Kronsbein, ehemals Bürgermeister der Stadt Höxter, zum Landrat bestellt. Letzte Entscheidungsbefugnis hatte zunächst in allen Dingen jedoch die britische Militärregierung, die vom Mai 1945 bis Mai 1951 mit einem Kreisoffizier (¿British Resident¿) in Höxter vertreten war. Die Militärregierung richtete eine kommunale Verwaltungsstruktur mit der Trennung von Verwaltung und politischer Führung ein. Verwaltungsleiter war ab 1946 der Oberkreisdirektor. Am 15. Januar 1946 trat der erste (von der Militärregierung ernannte) Kreistag mit einem Landrat an der Spitze zusammen. Ab dem 1. April 1946 war die Kreisverwaltung keine staatliche Behörde mehr, sondern eine rein kommunale Verwaltung. Die noch bestehenden staatlichen Behörden Kataster-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär-, und Ernährungsamt sowie die Regierungskasse wurden am 1. November 1948 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Am 13. Oktober 1946 wurde in freier Wahl ein Kreistag gewählt. Er trat am 23. Oktober 1946 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte aus seinen Reihen den Landrat. An der Verwaltungsspitze wurde Oberkreisdirektor Kronsbein am 24. Juni 1946 von Oberkreisdirektor Buss abgelöst, der dieses Amt bis 1968 innehatte. Höxter, Januar 1997 gez. Krus Nachtrag v. 06.07.2015:Im Anschluss an die Retrokonvertierung des maschinenschriftlichen Findmittels im ersten Halbjahr 2015 wurden im Hinblick auf eine Veröffentlichung als Online-Findbuch einzelne Datensätze nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen i.d.F.v. 16.09.2014 mit Sperrvermerken versehen und in der Folge (noch) nicht veröffentlicht. gez. KreieKreisarchiv Höxter A 0 Nr.

Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

Bezirksamt Oberkirch
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 727/12 · Bestand · (1690 - 1808) 1809 - 1936 (1937 - 1952)
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Als Folge der territorialen Umwälzungen in der napoleonischen Zeit entstanden in Baden aufgrund des Organisationsedikts vom 26.10.1809 insgesamt 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die Zahl der Bezirksämter (seit 1939: Landkreise) und Oberämter reduzierte sich im Laufe der Zeit durch Zusammenlegung und Aufhebung, so dass 1945 im heutigen Regierungsbezirk Freiburg nur noch 16 Landkreise (Donaueschingen, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Konstanz, Lahr, Lörrach, Müllheim, Neustadt, Offenburg, Säckingen, Stockach, Überlingen, Villingen, Waldshut, Wolfach) und - seit 1939 - zwei Stadtkreise (Freiburg, Konstanz) bestanden. Abgesehen von den spätestens 1849 aufgehobenen standesherrlichen Ämtern waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden. Erst durch die Landkreisordnung vom 24.6.1939 erhielten sie - de facto allerdings nur auf dem Papier - auch Aufgaben einer Selbstverwaltungskörperschaft. Sie waren in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation (1857) - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Verwaltungsbehörden waren sie dem Innenministerium zugeordnet und wechselnden Mittelbehörden (Kreisdirektorien, ab 1832 Kreisregierungen, ab 1863 Landeskommissären) unterstellt; hinsichtlich der Justiz waren ihnen die Hofgerichte und die Kreisdirektorien bzw. Kreisregierungen übergeordnet.Das seit 1809 bestehende Bezirksamt Oberkirch wurde 1936 aufgelöst und ging komplett im Bezirksamt/Landratsamt Offenburg auf. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes Oberkirch auf folgende Bestände:a) B 727/1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12;b) W 499.Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 727/12 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben.Eingearbeitet wurden auch alle Akten der Provenienz "Bezirksamt Oberkirch" aus dem provisorischen Bestand W 499, der Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält, die im Rahmen des gegenseitigen Beständeausgleichs ins Staatsarchiv Freiburg gelangten.Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg bzw. die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur.Nach Vorarbeiten bei der Beständeserie B 727 durch Erdmuthe Krieg wurde der vorliegende Bestand von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig, Wolfgang Lippke, Jochen Rees und Christof Strauß verzeichnet. Die Endredaktion des Findbuchs oblag Edgar Hellwig, die Betreuung der Arbeiten dem Unterzeichneten. Der Bestand B 727/12 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 6159 Faszikel und misst 41,5 lfd.m.Freiburg, Februar 2009 Dr. Christof Strauß

Erprobungsstellen der Luftwaffe (Bestand)
BArch, RL 36 · Bestand · 1934-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Im 1933 errichteten Technischen Amt wurden zur Erprobung von Waffen und Gerät Erprobungsstellen an verschiedenen Orten eingerichtet, die bis 1945 bestanden. Bestandsbeschreibung: KOMMANDO DER ERPROBUNGSSTELLEN Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags von 1919 war dem Deutschen Reich die Entwicklung und der Bau von Flugzeugen für militärische Zwecke verboten. Dennoch wurden vom Reichswehrministerium (RWM) bereits ab 1920 Referate eingerichtet, welche die Aufgabe hatten, Vorarbeiten für die Schaffung von Entwicklungs- und Erprobungsstellen einer Luftwaffe zu leisten. So wurden im Truppenamt (TA) ein Referat "Luftschutz" TA (L) und in der Inspektion für Waffen und Gerät (IWG) ein fliegertechnisches Referat gebildet. Nach Zusammenlegung der IWG mit dem Waffenamt (Wa.A) des RWM Anfang 1927 wurde das fliegertechnische Referat zum Referat 6 F der Gruppe Prüfwesen (Wa.Prw. 6 F). Ihm waren sowohl die als zivile Ingenieurbüros getarnten Entwicklungsreferate als auch die Erprobungsgruppen in Johannisthal und Rechlin unterstellt. Die Erprobung fiel somit in die Zuständigkeit des Prüfwesens im Waffenamt. Ende November 1928 wurde auch der Amtsbereich Beschaffungswesen von der Gruppe Wa.L.Prw. übernommen. Um den wachsenden Anforderungen besser entsprechen zu können, wurde Ende Juli 1939 die Luftfahrtgruppe im Waffenamt (Wa.L) in drei Gruppen "Entwicklung Flugzeuge (Wa.L. I)", "Entwicklung Ausrüstung" (Wa.L. II) und "Erprobung" (Wa.L. III) gegliedert. Daneben bestanden noch eine Gruppe "Beschaffung" und eine Gruppe "Wehrwirtschaft und Rüstung". Auf Befehl des Reichswehrministers Blomberg wurde am 8. Februar 1933 das Luftschutz-Amt (LA) gebildet, das nun auch für die Entwicklung sowie Erprobung und Beschaffung von Flugzeugen, Flugzeugtriebwerken und Fliegersondergerät verantwortlich sein sollte. Ihm wurde die Luftfahrtgruppe im Waffenamt, jetzt als Wa.Prw. 8 bezeichnet, als Abteilung L 2 zugeordnet. Nach Überführung des Luftschutzamtes in das neu geschaffenen Reichsluftfahrtministerium (RLM) im Mai wurde die Abteilung Fliegertechnik zunächst als Technische Abteilung (B II) dem Allgemeinen Amt (LB) des RLM unterstellt, dann aber im Zuge der Umgliederung des RLM zum 1. Oktober 1933 zum Technischen Amt (LC) erhoben und wie dieses dem Staatssekretär der Luftfahrt, Generaloberst Milch, unmittelbar unterstellt. Es gliederte sich in die Abteilungen LC I (Forschung), LC II (Prüfwesen) und LC III (Beschaffung). Oberst Wimmer blieb als Chef des Technischen Amtes auch weiterhin für die Fliegertechnik verantwortlich, während Hauptmann Freiherr von Richthofen, der ab Juni 1934 die Abteilung LC II leitete, fachlich den Erprobungsstellen (E-Stellen) vorgesetzt war. Bis zur Enttarnung der Luftwaffe im März 1935 wurde die Erprobung von den als zivil getarnten "Erprobungsstellen des Reichsverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie" durchgeführt. Das bereits 1934 geschaffene "Kommando der Fliegererprobungsstellen", mit Sitz in Rechlin, trat nun als zentrale Erprobungsinstanz in Erscheinung. An der Spitze des Kommandos stand der Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E), der gleichzeitig Leiter der E-Stelle Rechlin und Vorgesetzter des Chefs der E-Stelle Travemünde war. Ihm vorgesetzt war der Abteilungsleiter LC II (Prüfwesen). Im Dezember 1936 wurden die E-Stellen Rechlin und Travemünde sowie Tarnewitz 1937 dem neuen Chef des Technischen Amtes, Oberst Udet, direkt unterstellt und mit der Durchführung der Entwicklung und technischen Erprobung des Luftwaffen-Geräts beauftragt. Im Zuge einer Neugliederung des gesamten RLM wurde das Technische Amt unmittelbar Göring unterstellt. Daraufhin änderte Udet im Mai 1938 erneut die Organisationsstruktur des Technischen Amtes und löste die Dienststelle Kommandeur der Erprobungsstellen auf. Die E-Stellen erhielten nun selbständige Kommandanturen, die fachlich dem Chef des Technischen Amtes unterstanden. Am 1. Februar 1939 wurden Technisches Amt, Nachschubamt und die Amtsgruppe "Industrie und Wirtschaft" zur neuen Dienststelle Generalluftzeugmeister (GL) zusammengefasst und ein weiteres Mal dem Staatssekretär der Luftfahrt unterstellt. Generalleutnant Udet wurde zum Generalluftzeugmeister bestellt und war nun unter Beibehaltung seiner Funktion als Chef des Technischen Amtes für die Führung und Steuerung der gesamten Luftfahrttechnik sowie die Sicherstellung des gesamten Luftwaffenbedarfs verantwortlich. Nach seinem Freitod am 17. November 1941 übernahm der bisherige Staatssekretär der Luftfahrt im RLM, Generalfeldmarschall Milch, in Personalunion diese Ämter. Im Herbst 1941 wurde erneut ein Kommando der Erprobungsstellen (Kdo.d.E) eingerichtet. Fachlich und einsatzmäßig war es dem Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E ) unterstellt, der seinerseits dem Chef des Technischen Amtes unterstand und eng mit den zuständigen Entwicklungsabteilungen C bis E des Technischen Amtes (GL/C) zusammenarbeitete. Diesen Dienstposten bekleidete Major Petersen bis Kriegsende. Nach Auflösung der Dienststelle Generalluftzeugmeister am 27. Juli 1944 ging der Geschäftsbereich und damit die gesamte technische Luftrüstung auf den Chef der Technischen Luftrüstung (Chef TLR) über. Die Dienststelle war dem Generalstab der Luftwaffe und somit dem Oberkommando der Luftwaffe (OKL) nachgeordnet. Der Kommandeur der Erprobungsstellen unterstand nun unmittelbar dem Chef der Technischen Luftrüstung, wurde dann aber noch kurz vor Kriegsende dem Befehlshaber der Ersatzluftwaffe (BdE-Lw) unterstellt. Bis 1945 wurden die folgenden E-Stellen aufgestellt und teilweise wieder aufgelöst: Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde, Udetfeld, Madüsee, Werneuchen, Süd (Foggia), Munster-Nord, Jesau, Arktis-Finsee, Cazeaux (Süd) und Karlshagen. Daneben wurden ab 1941 noch eine Vielzahl von Erprobungskommandos und Erprobungsstaffeln aufgestellt, die teilweise nur kurzzeitig für die Erprobung einzelner Flugzeugmuster gebildet und nach erfolgter Erprobung rasch wieder aufgelöst wurden. ERPROBUNGSSTELLEN Torpedowaffenplatz der Luftwaffe Gotenhafen-Hexengrund (ca. 1942-1945) Am 2. April 1942 wurde der Torpedowaffenplatz der Luftwaffe als Außenstelle neu aufgestellt. Er war truppendienstlich und disziplinarisch dem Generalluftzeugmeister (Technisches Amt) unterstellt. Kriegsgliederungsmäßig, wirtschaftlich und verwaltungsmäßig war er dem Luftgaukommando I zugewiesen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1944 wurde der Torpedowaffenplatz dann dem Kommando der E-Stellen unterstellt. Er war für die Erprobung von Lufttorpedos und dazugehörigen Abwurfeinrichtungen verantwortlich. Jesau (1943-1944) 1943 wurde diese E-Stelle als Außenstelle der Erprobungsstelle Peenemünde-West gegründet. Hauptaufgabe der E-Stelle Jesau war die Durchführung von Vermessungsarbeiten für Abstands- und Annäherungszünder sowie die Erprobung des raketenbetriebenen Flugzeugs Messerschmitt Me 163. Im August 1944 wurde die E-Stelle Jesau aufgelöst. Munster-Nord (1935-1945) Bereits 1916 wurde in Munster-Breloh auf 6.500 Hektar erstmals eine Erprobungs- und Produktionsstätte für Gasmunition eingerichtet. Ab 1935 wurden auf dem Gelände erneut Fabrikations- und Versuchsanlagen für chemische Kampfstoffe gebaut und die Heeresversuchsstelle Munster-Nord eingerichtet, die dem Heereswaffenamt unterstellt war. Sowohl Luftwaffe als auch Waffenamt nutzen das Areal für technische Erprobungen von Kampfstoffbomben für Hochangriff und Kampfstoffsprühbehältern für Tiefangriff. Peenemünde-West, später Karlshagen (ca. 1939-1945) Nach Beginn der Bauarbeiten Ende Juli 1937 nahm Peenemünde-West am 1. April 1938 seinen Betrieb auf. Die Leitung hatte bis zum 1. September 1942 Uvo Pauls inne, dem Major Otto Stams und Ende 1944 Major Karl Henkelmann nachfolgten. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von Raketentriebwerken und raketenangetriebenen, ferngesteuerten Abwurfwaffen (z.B. Fi 103, Hs 298). Zentrale Gruppe der Erprobungsstelle war die Flugleitung, die für den Einsatz des Flugzeugparks verantwortlich war. Ihr war außerdem eine Wetterwarte zugeordnet. In der Versuchsstelle waren folgende Erprobungsgruppen tätig, die unterschiedliche Aufgabenfeldern bearbeiteten: E 2: Flugzeug- und Flugkörpersysteme mit Raketenantrieb, einschließlich Betreuung der Truppenerprobungskommandos (Fi 103 und Hs 117) E 3: Triebwerke und Treibstoffe E 4: Funk- und Fernlenkanlagen E 5: Ausrüstung (Energieversorgung, Steuerungsanlagen, Bildstelle, Meßbasis) E 7: Abwurfanlagen, Ziel- und Zielübungsgeräte E 8: Bodenanlagen Die E-Stelle wurde im April 1945 auf den Fliegerhorst Wesermünde bei Bremerhaven verlegt. Rechlin (ca. 1925-1945) Bereits 1916 geplant, nahm die "Flieger-Versuchs- und Lehranstalt am Müritzsee" 1918 noch im 1. Weltkrieg den Betrieb auf. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages wurden die dortigen Anlagen aber zu Beginn der 20er Jahre wieder demontiert. Im Rahmen der getarnten Weiterführung der Fliegererprobung in der Weimarer Republik wurde ab 1925 der Aufbau eines Erprobungsflugplatzes in Rechlin betrieben. Auf Initiative von Hauptmann Student richtete die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V. in Berlin-Adlershof (DVL) hierzu eigens eine neue "Abteilung M" ein. Der 1925 gegründete "Luftfahrtverein Waren e.V." erwarb im Auftrag des Reiches das notwendige Areal und übernahm den Betrieb des neuen Flugplatzes. Der Werk- und Flugbetrieb wurde im Sommer 1926 aufgenommen. Von 1927/28 an pachteten die Albatros Flugzeugwerke GmbH in Berlin-Johannisthal die Anlage, die jetzt unter Bezeichnung "Erprobungsabteilung der Albatros Flugzeugwerke Johannisthal " lief. Nachdem der Reichsverband der Deutschen Luftfahrt-Industrie (RDL) den Platz auf Drängen des Truppenamtes der Reichswehr Ende 1929 übernommen hatte, wurde er unter dem Tarnnamen "RDL Erprobungsstelle Staaken" weitergeführt. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurden die Anlagen in Rechlin zügig zur größten Erprobungsstelle (E-Stelle) für Luftfahrtgerät ausgebaut. Ab 1935 galt die E-Stelle Rechlin als Vorzeigeobjekt der Luftwaffe. Auf dem riesigen Areal entstanden bis Kriegsende vier große Gebäudekomplexe mit unterschiedlicher Nutzung: Gruppe Nord Leitung und technische Verwaltung, Fliegerhorstkommandantur und Wetterwarte; Erprobung von Flugzeugzellen (ab 1936), von Funk- und Navigationsgerät, von Flugzeugbordgeräten und Ausrüstung, Luftfahrtmedizinische Erprobungen sowie Hochfrequenz- und Ionosphärenforschung Gruppe Süd Erprobung von Motoren- und Triebwerken, von Werkstoffen sowie von Kraft- und Schmierstoffen Gruppe Ost Erprobung von Munition für Bordwaffen und Abwurfwaffen Gruppe West Militärische Erprobung (nur 1935-1938), Prüfgruppe und Werft, Bruchbergung, Lehrwerkstatt Anfangs lag der Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Rechlin auf der Flug- und Triebwerkserprobung. Hierzu zählten sowohl die Flugerprobung der Motoren, die Messungen an den einzelnen Triebwerkskomponenten sowie die Erstellung kompletter Flugzeugmuster. Zu den weiteren Aufgabengebiete gehören die Erprobung von Flugzeugausrüstung - von Bordinstrumenten über Rettungs- und Sicherheitsgeräte, bis zu Hydraulikanlagen - und von Funk- und Navigationsgeräten. Ab 1933 wurde auch die Erprobung von Waffen in Rechlin durchgeführt. Hauptaugenmerk dabei lag auf der Erprobung von Munition für Schußwaffen sowie der Erprobung von Abwurfmunition im Rahmen der Flugerprobung. Nach Beginn des 2. Weltkrieges wurden dort auch Beuteflugzeuge eingehend getestet und die Ergebnisse ausgewertet. Neben der rein technischen Erprobung aller Landflugzeuge und deren Ausrüstung werden insbesondere nach Kriegsbeginn neue Flugzeugmuster auf ihre militärische Tauglichkeit geprüft. Zu diesem Zweck wurde das Erprobungskommando Lärz aufgestellt, dem diese Flugzeugmuster zur Einsatzerprobung zugewiesen wurden. Ab Mitte 1944 erhielt die Erprobung der neuen Strahlflugzeuge Me 262, Ar 234 und He 162 höchste Priorität. Die E-Stelle Rechlin erfuhr während ihres Bestehens mehrere organisatorische Änderungen. Ein Überblick über Gliederung und Stellenbesetzung ist als Anlage beigefügt. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung aus der Publikation von Beauvais. Süd (Foggia) (ca. 1941-1942) Die E-Stelle Süd nahm in der zweiten Hälfte des Jahres 1941 auf dem Flugplatz im italienischen Foggia ihren Betrieb auf. Sie war vorgesehen für die Erprobung von Lufttorpedos und Unterwasserwaffen, die wegen ungünstiger Bedingungen dann in Grosseto durchgeführt werden musste. Ende Februar 1942 wurde die Verlegung der E-Stelle Süd ins französische Cazaux, südwestlich von Bordeaux, beschlossen und der Betrieb auf dem Flugplatz im Mai 1942 aufgenommen. Die Erprobungsflüge dienten der ballistischen Vermessung verschiedener Bombenarten bzw. Abwurfbehältern, der Erprobung von Zielgeräten und Bombenabwürfen. Kommandeur der E-Stelle war Hauptmann Henno Schlockermann. Der Betrieb musste nach alliierten Fliegerangriffen im März und September 1944, bei denen die Anlagen schwer beschädigt und mehrere Erprobungsflugzeuge zerstört wurden, erst eingeschränkt und dann ganz eingestellt werden. Mit Befehl vom 10. Oktober 1944 wurde die E-Stelle offiziell aufgelöst. Tarnewitz (1937-1945) Die Bauarbeiten begannen 1935, zwei Jahre später wurde die E-Stelle Tarnewitz offiziell in Betrieb genommen. Aufgabe der neuen Stelle war die Erprobung neuer Waffensysteme für die Flugzeuge der Luftwaffe. Neben Maschinengewehren und Bomben gehörten dazu auch die neu entwickelten Raketenwaffen. Die unterschiedlichen Aufgaben wurden von den Gruppen W 1 (Einbau), W 2 (Ballistik und Visiere), W 3 (Lafetten und Luftscheiben) und W 4 (Bordwaffen und Munition) wahrgenommen. Ab 1938 gliederte sich die E-Stelle in die Fachgruppen Maschinengewehre und Munition einschließlich Raketenerprobung (IIA), Lafetten und Luftscheiben (II D), Ballistik und Visiere (II E), Einbau der Waffen in die Flugzeuge (II F). Travemünde (1928-1945) Im Jahre 1928 wurde unter dem Tarnnamen "Reichsverband der Deutschen Luftfahrtindustrie Gruppe Flugzeugbau" eine Seeflugzeug-Erprobungsstelle (SES) in Travemünde gegründet. Ursprünglich nach dem 1. Weltkrieg als geheime Versuchsstelle für die eigenständige Marinefliegerei geplant und aufgebaut, wurde die Erprobungsstelle Travemünde nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten dem RLM 1934 unterstellt und weiter ausgebaut. Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Travemünde war die Erprobung von Seeflugzeugen und deren Ausrüstung, Seeminen und Lufttorpedos sowie Spezialschiffen und Booten für den Seeflugbetrieb. Dazu gehörten auch die Erprobung von Wasserflugzeugen, das Landen auf vereisten und verschneiten Böden, Landeversuche auf Flugzeugträgern und Rettungsmaßnahmen auf offener See mit dem Flugzeug. Die E-Stelle gliederte sich 1933 in folgende Gruppen: A: Navigation, Funkwesen, Seemännische Ausrüstung, Sondereinbauten B: Betrieb von Flugzeugen, Schiffen, Dock, Katapulten und Fahrzeugen, Bodendienste E: Flugdienst, Bereithaltung der Flugzeugführer F: Flugzeugerprobung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Messungen, Berichte, Beurteilungen G: Erprobung von Bordgeräten, Funkmeßgeräten, Labor, feinmechanische Werkstatt, Fotodienst, Vervielfältigung K: Verwaltung, Personal, Material, Gebäude, Anlagen M: Motoren, Luftschrauben, Aggregate, Werkstatt und Prüfstände Udetfeld (1940-1945) Die E-Stelle Udetfeld wurde 1940 bei Beuthen/Oberschlesien errichtet. Sie wurde zu Beginn von Major Werner Zober, später von Oberstleutnant Rieser geleitet. Erprobungsleiter war Fl.Stabsingenieur Rudolf Noch. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von kleinen Spreng- und Brandbomben, Fallschirmbomben und Sonderzündern sowie die Abnahmesprengung aller deutschen Bombentypen. Zeitweise beschäftigte sie sich auch mit der Erprobung von Fallschirmen und Schleudersitzen. Hierzu wurde sie stufenweise mit einer Meßbasis, mehreren Abwurfplätzen und einer Bildstelle ausgestattet. Letzte Versuche und Messungen fanden noch bis kurz vor dem Einmarsch der sowjetischen Armee Ende Januar 1945 statt. Die E-Stelle wurde mit Befehl vom 15. Februar 1945 aufgelöst, ihre Aufgaben von der E-Stelle Rechlin übernommen. Werneuchen (1942-1945) Die E-Stelle wurde im April 1942 auf dem Fliegerhorst in Werneuchen eingerichtet. Sie war für die Erprobung und Entwicklung von Such- und Zielgeräten für die Luft- und Seeaufklärung zuständig und arbeitete hier eng mit dem Flugfunkforschungsinstitut in Oberpfaffenhofen zusammen. Außenstellen zur Erprobung von Boden-Funkmeßgeräten befanden sich in Weesow und Tremmen. Die Flugerprobung neu entwickelter Geräte wurde anfangs von der Erprobungsstaffel des Technischen Versuchskommandos (TVK) durchgeführt, ging danach auf die neugebildete Nachtjagdgruppe 10 über. Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Entwicklung und Erprobung von Geräten zur Abwehr von Stör- und Täuschverfahren der gegnerischen Luftwaffen. Erprobt wurden in Werneuchen u.a. das Nachtjagd-Funkmeßgeräte FuG 202 "Lichtenstein" , das Schiffsziel-Suchgeräts FuG "Hohentwiel" sowie die Bodensuchgeräte "Würzburg-Riese" und "Freya". Im Februar 1945 wurde die E-Stelle nach Stade verlegt und dort im April 1945 noch in E-Stelle Stade umbenannt. Die E-Stelle wurde bis April 1944 von Major i.G. August Hentz kommandiert, danach bis zu ihrer Auflösung durch Major i.G. Cerener. ERPROBUNGSKOMMANDOS und ERPROBUNGSSTAFFELN Erprobungskommando 4 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. Dezember 1944 durch Luftflotte 10. Truppenerprobung der Lenkrakete "X 4" sowie Erprobung von Einsatzverfahren und taktischer Einsatzmöglichkeiten. Erprobungskommando 15 Hervorgegangen aus der Versuchsstaffel Hs 293 und vorgesehen für die Truppenerprobung der Gleitbombe Hs 293. Erprobungskommando 16 Aufstellung auf dem Kommandowege im April 1942 in Peenemünde-West, Anfang September Etatisierung und Verlegung nach Zwischenahn, dann im Oktober nach Brandis. Erprobung des raketenangetriebenen Jägers Me 163 B "Komet". Auflösung am 14. Februar 1945. Aufgaben sollten vom Jagdkommando 400 übernommen werden, das auch die einsatzfähigen Flugzeuge erhielt. Erprobungskommando 17 Verlegung der 2./Kampfgruppe 100 von Hannover-Langenhagen in das französische Chartes, Umbenennung in E-Kommando XY im Januar 1942 und zeitweise in E-Kommando 100 (März bis Mai 1942), anschließend Etatisierung als E-Kommando 17. Weiterentwicklung des X- und Y-Verfahrens und Einsatz gegen England. Mitte September 1942 Umbenennung in 15./Kampfgeschwader 6. Versuchs- und Lehrkommando 18 Aufstellung am 1. August 1942 in Pillau und Unterstellung unter den General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (Ob.d.M). Erprobung der für den Flugzeugträger "Graf Zeppelin" vorgesehenen Flugzeugmuster einschließlich der Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals an diesem Gerät. Erprobungskommando 19 Aufstellung am 1. Juli 1942 auf dem Flugplatz Castel Benito bei Tripolis auf dem Kommandowege. Erprobung der Flugzeugmuster Bf 109 und Fw 109 auf Tropentauglichkeit als Jagd- bzw. Schlachtflugzeuge. Personal von den Ergänzungsgruppen des Jagdgeschwaders 27 bzw. 53. Erprobungs- und Lehrkommando 20 Aufstellung am 1. Oktober 1942 in Travemünde (später Kamp). Erprobung von Bordsonderflugzeugen sowie Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals für Bordsonderflugzeuge. Erprobungs- und Lehrkommando 21 Aufstellung am 1. August 1942 in Garz/Usedom. Personal und Gerät vom aufgelösten II./Kampfgeschwader 3. Truppenerprobung der Bombe PC 1400X. Erprobungs- und Lehrkommando 22 Aufstellung Herbst 1942 in Lärz. Erprobung der Fw 190-Jagdbomber-Version mit großer Reichweite (Jaborei). Personal vom Kampfgeschwader 40, von den Jagdgeschwadern 2 und 26 sowie von einer Zerstörerschule. Frühjahr 1943 Verlegung nach St. André in Frankreich und Verwendung zur Aufstellung des I./Schlachtkampfgeschwader 10. Erprobungs- und Lehrkommando 24 Aufstellung am 1. März 1943 in Mark-Zwuschen. Erprobung der für Aufklärungszwecke geeigneten Flugzeugmuster einschließlich Gerät (Navigations- und Kurssteuerungsgeräte). Auflösung im Oktober 1944, Übernahme der Aufgaben und des Personals durch Versuchsverband OKL. Erprobungskommando 25 Aufstellung gemäß Befehl vom 17. April 1943. Truppenerprobung der zur Tagjagd erforderlichen Flugzeuge, Bordfunkmeßgeräte, Waffen und Kampfverfahren sowie Einsatz im Rahmen der Reichsverteidigung. Umgliederung in Jagdgruppe 10 mit gleichen Aufgaben. Erprobungskommando 26 Aufstellung gemäß Befehl vom 29. Dezember 1943 durch Umbenennung der 11. (Pz.)/Schlachtgeschwaders auf dem Flugplatz der E-Stelle Udetfeld. Auflösung am 14. Februar 1945 und Abgabe des Personals an General der Schlachtflieger. Übernahme der Aufgaben von Ergänzungsstaffel des Schlachtgeschwaders 151. Erprobungskommando 36 Aufstellung in Garz gemäß Befehl vom 10. August 1943 durch Umbenennung des 13./Kampfgeschwaders 100. Erprobung der Truppentauglichkeit der Nachfolgemuster der Hs 293 sowie Einweisung von Beobachtern auf die mit Kehlgerät FuG 203 ausgestatteten He 177. Auflösung am 12. Juli 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando 25 zur Fortführung der Erprobung der Jäger-Flugkörper. Erprobungskommando 40 Der Fliegerforstschutzverband wurde am 5. März 1940 als selbständiger Verband aus der "Gruppe Schädlingsbekämpfung" des seit 1936 bestehenden Flugkommandos Berlin gebildet. Er wurde vorwiegend zur Waldschädlingsbekämpfung eingesetzt und übernahm ab Oktober 1941 auch die Malariabekämpfung in den besetzten Gebieten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Sprüh- und Bestäubungsflüge durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag auf der Aussaat von landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Saatgut und dem Ausstreuen von künstlichem Dünger. Nach seiner Unterstellung unter das Kommando der E-Stellen am 1. Januar 1944 wurde der Fliegerforstschutzverband in E-Kommando 40 umbenannt. Mit Befehl vom 3. September 1944 wurde das in Göttingen stationierte Kommando aufgelöst und das Restkommando im November 1944 nach Coburg verlegt, wo es zur Aufstellung des E-Kommandos 41 verwendet wurde. Erprobungskommando 41 Aufstellung am 22. Januar 1945 aus Restteilen des Erprobungskommandos 40 und Unterstellung truppendienstlich unter Luftgaukommando VII und einsatzmäßig unter Luftflottenkommando Reich. Erprobungskommando 100 Siehe Erprobungskommando 17 Erprobungskommando Bf 109 G Meldung über Eintreffen in Rechlin am 15. März 1942. Ausstattung mit elf Bf 109 G-1 und sieben Flugzeugführern im Juli. Keine weiteren Daten. Erprobungskommando Ta 152 Aufstellung auf dem Kommandoweg am 2. November 1944 in Rechlin. Gemäß Befehl vom 9. Januar 1945 Verlängerung der Aufstellung bis April 1945 und Umgliederung in einen Gruppenstab mit Stabskompanie sowie vier Einsatzstaffeln und einer Staffel für technische Erprobung. Keine Aufstellung der vier Einsatzstaffeln wegen Übernahme Truppenerprobung des Flugzeugmusters Ta 152 durch III./Jagdgeschwader 301. Auflösung am 23. Januar 1945. Erprobungskommando Ta 154 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Hannover-Langenhagen. Erprobung des Fronttauglichkeit des Flugzeugmusters Ta 154. Auflösung gemäß Befehl vom 1. August 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando Me 262. Erprobungskommando He 162 Aufstellungsbefehl vom 9. Januar 1945 für ein E-Kommando in Gruppenstärke (jedoch nicht mit dieser Bezeichnung). Durchführung der Einsatzerprobung des Flugzeugmusters He 162 durch I./Jagdgeschwader 1. Erprobungsstaffel He 177 Aufstellung am 1. Februar 1942 in Lärz. Erprobung des Flugzeugmusters He 177. Auflösung am 20. September 1943. Abgabe des Personal an Kampfgeschwader 40. Erprobungsstaffel Ju 188 Aufstellung am 1. März 1943 in Rechlin. Verlegung Ende Juli 1943 nach Chièvres bei Brüssel. Verwendung für 4./Kampfgeschwader 66. Erprobungsstaffel Me 210 Aufstellung im späten Frühjahr 1942 in Lechfeld, Verlegung im Juli 1942 nach Evreux in Frankreich. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters. Nach zeitweiser Umbenennung in 16./Kampfgeschwader 6 und 11./Zerstörergeschwader 1 schließlich Umgliederung in Erprobungsstaffel Me 410. Erprobungskommando Ar 234 Aufstellung Sommer 1944 (Juli) in Lärz. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters Ar 234 B als Bomber. Personal vom Kampfgeschwader 76. Erprobungskommando Me 262 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Lechfeld. Erste Erprobung des V-Musters Me 262 und Personalzuführung vom III./Zerstörergeschwader 26 im April 1944. Ab August 1944 Aufstellung von Einsatzkommandos u.a. in Lärz. Ende September Verwendung von Teilen des E-Kommandos, des III./ZG 26 zur Bildung des E-Kommandos "Novotny" und eines neuen E-Kommandos 262 in Lechfeld. Offizielle Auflösung des E-Kommandos 262 am 2. November 1944. Erprobungskommando Do 335 Aufstellung am 4. September 1944 durch Kommando der E-Stellen. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Do 335 als Mosquito-Nachtjäger, Jagd-, Aufklärungs- und Kampfflugzeug. Verlegung am 20. November nach Rechlin. Widerruf des Auflösungsbefehls vom 14. Februar 1945. Erprobungskommando JU 388 Aufstellung am 15. Juli 1944 in Rechlin. Erprobung der Ju 388 als Nachtjäger. Auflösung am 14. Februar 1945. Abgabe des Personals an Kampfgeschwader 76, an E-Kommando Do 335 und an verschiedene Einheiten. Erprobungsstaffel Me 410 Siehe Erprobungsstaffel Me 210. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Me 410. Eingliederung als 9. Staffel des Kampfgeschwaders 101 und Umbenennung in 12./KG 2 im Oktober 1943 und zuletzt April 1944 in 13./KG 51. Erprobungskommando 600 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. April 1945, zur Erprobung des raketenangetriebenen Abfangjägers Ba 349 "Natter" vorgesehen. Keine weiteren Daten bekannt. Erprobungskommando "Kolb" Aufstellungsbefehl vom 20. November 1944. Keine weiteren Angaben bekannt. Erprobungskommando "Nebel" Aufstellungsbefehl vom 26. Juli 1944. Für die Erprobung und Erstellung des Flugzeugmusters Me 264, dann ab Dezember 1944 auch für die Erprobung von Flugzeuge mit großer Reichweite vorgesehen. Etatisierung des E-Kommandos Ende Februar 1945. Lehr- und Erprobungskommando (W) Nachdem Oberst Wachtel bereits seit April 1943 mit der Durchführung des Kriegseinsatzes der Fieseler Fi 103 (Tarnbezeichnung Flakzielgerät FZG 76) beauftragt worden war, wurde im Juni 1943 mit der Aufstellung des Erprobungskommandos begonnen. Truppendienstlich war es dem Höheren Kommandeur der Flakartillerie-Schulen und in Fragen der Ausbildung und Erprobung dem General der Flakwaffe unterstellt. Versorgungsmäßig wurde es vom Luftgaukommando III betreut, zu dem es kriegsgliederungsmäßig gehörte. Am 15. August 1943 wurde aus dem Kommando Wachtel das Flak-Regiment 155 (W) gebildet, das bald nach Frankreich verlegt wurde. Sonderkommando Fähre (Siebel) Das Sonderkommando Fähre war für die Bereitstellung und den Betrieb der Fähren der Luftwaffe zum Transport von Luftwaffengütern zuständig. (Die Angaben zu den E-Stellen und E-Kommandos wurden in gekürzter Form der Publikation von Heinrich Beauvais/Karl Kössler/Max Mayer/Christoph Regel: Flugerprobungsstellen bis 1945. Johannisthal, Lipezk, Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde-West. Bonn 1998 entnommen). Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfasst hauptsächlich Arbeits- und Erprobungsberichte sowie Schriftwechsel des Kommandos der Erprobungsstellen und der Erprobungsstellen selbst mit vorgesetzten Dienststellen und verschiedenen Firmen. Die meisten Erprobungsberichte entfallen auf die beiden E-Stellen Rechlin (ca. 200 AE) und auf Travemünde (ca. 160 AE). Vom Fliegerforstschutzverband sind rund 60 Aktenbände mit Bestäubungs- und Sprühberichten einschließlich der dazugehörigen Karten überliefert. Von den übrigen E-Stellen sind nur geringfügige Aktensplitter erhalten. Hervorzuheben sind die sieben Aktenbände des Kommandos der E-Stellen, die sich mit Organisationsangelegenheiten der E-Stellen und E-Kommandos befassen. Erschließungszustand: Online-Findbuch 2007 Umfang, Erläuterung: 573 AE Zitierweise: BArch, RL 36/...

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Königlich Preußische Landesaufnahme (Bestand)
BArch, PH 34 · Bestand · 1875-1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Unter Landesaufnahme ist die planmäßige Vermessung und kartographische Aufnahme eines Landes nach Lage und Höhe zu verstehen. Sie umfaßt die Erstellung eines Lagefestpunktfeldes mittels Triangulation oder Trilateration, die Erstellung eines Höhenfestpunktfeldes mittels Nivellement und trigonometrische Höhenmessung, die topographische Geländeaufnahme und schließlich die Darstellung der Ergebnisse in Kartenwerken verschiedener Maßstäbe. Derartige Bestrebungen gingen üblicherweise von der jeweiligen Regierung aus und dienten Zwecken der zivilen Verwaltung, aber auch des Militärs. In Preußen erfolgten erste Landesaufnahmen bereits unter König Friedrich II. (ab 1767, "Kabinettskarte"; 1:50.000), fortgesetzt ab 1816 durch den Großen Generalstab. Die hierbei entstandenen Karten (1:25.000 und 1:20.000) wurden Grundlage der damaligen militärischen Operationskarten ("Generalstabskarten"; 1:80.000 und 1:100.000). Diese wurden zwischen 1830 und 1865 mit aktueller Vermessungstechnik überarbeitet (Preußische Uraufnahme; 1:25.000) und ab 1868 auch veröffentlicht. Sowohl bedingt durch technische Fortschritte in der Vermessungstechnik und in der Kartendarstellung als auch aufgrund höherer Ansprüche, auch von ziviler Seite wurde eine Neufassung nötig (Preußische Neuaufnahme). Zu diesem Zweck wurde am 1. Januar 1875 im Großen Generalstab die Stelle des "Chefs der Landesaufnahme", dem die Königlich Preußische Landesaufnahme als Behörde unterstand, neu eingerichtet. Die Grundlagen der Arbeit der Landesaufnahme legte das 1870 eingerichtete Zentraldirektorium der Vermessungen im Preußischen Staate fest. Zu den Aufgaben der Landesaufnahme zählten einerseits die Vermessung selbst (mit Festlegung trigonometrischer Punkte und Nivellementspunkte) und andererseits die Darstellung der Ergebnisse in verschiedenen Kartenwerken. Die rein militärischen Bedürfnisse wurden dabei weit überschritten, der Personal- und damit Finanzbedarf war erheblich. Noch 1875 versuchte der Chef des Großen Generalstabes daher, die Aufgaben der Preußischen Landesaufnahme an die zivile Seite abzugeben. Dieser Versuch blieb ebenso erfolglos wie ein entsprechender Vorstoß des Chefs der Landesaufnahme selbst im Jahr 1912. Mit Kriegsbeginn 1914 wurde die Landesaufnahme als Einrichtung aufgelöst, es verblieb lediglich die Kartographische Abteilung im Großen Generalstab. Der langandauernde Krieg erneuerte das Bedürfnis an einer derartigen Einrichtung insbesondere für das Kriegsvermessungswesen, sodaß sie am 29. April 1917 wieder errichtet wurde. Aus ihr entstand schließlich am 1. Oktober 1919 eine in der Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern angesiedelte Reichsbehörde, die am 11. Juli 1921 umbenannt wurde in "Reichsamt für Landesaufnahme". Die von der Königlich Preußischen Landesaufnahme durchgeführte neue Landesaufnahme Preußens und zusätzlich der kleineren selbständigen Staaten des Deutschen Reiches umfaßte schließlich 3307 Karten (sog. Meßtischblätter) im Maßstab 1:25.000. Die einzelnen Karten umfassen jeweils sechs Bogenminuten in der Breite und zehn Bogenminuten in der Länge. Die geographische Länge nahm dabei bis 1924 als Nullmeridian den sog. Ferro-Meridian (El Hierro, die westlichste Insel der Kanaren), erst ab 1924 fand der Greenwich-Meridian Anwendung (Differenz 17°40’). Die Meßtischblätter wurden zeilenweise von West nach Ost durchnumeriert. Ab 1937 wurde ein vierstelliges Zeilen/Spalten-Nummernraster verwendet. Das Verfahren der preußischen Landesaufnahme ab 1875 wurde gemäß Vereinbarung zwischen Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg vom 4. März 1878 Grundlage der 1909 fertiggestellten "Karte des Deutschen Reiches" (675 Blatt à 30 Bogenminuten Breite und 15 Bogenminuten Länge; 1:100.000). Gliederung: Chef der Landesaufnahme (ab 1. April 1894 Oberquartiermeister und Chef der Landesaufnahme; Rang Generalleutnant) - Trigonometrische Abteilung (Geodäsie) - Topographische Abteilung (Herstellung der Meßtischblätter) - Kartographische Abteilung (Bearbeitung der Generalstabskarten) mit Druckerei und photographischer Anstalt - Plankammer Personalumfang: 235 (davon 18 Offiziere), dazu 23 kommandierte Offiziere In der Folgezeit erfuhr die Landesaufnahme Erweiterungen und es kamen hinzu: eine Ökonomiekommission (1878), eine Photogrammetrische Abteilung (1914), eine Kolonialsektion und eine Sektion für artilleristisches Planmaterial. Personalstand am 1. April 1914: 547 Personen Stammpersonal (davon 31 Offiziere), dazu 364 kommandierte Soldaten (davon 51 Offiziere). Gliederung der am 29. April 1917 neuerrichteten Landesaufnahme: Chef der Landeaufnahme Chef des Stabes mit Stab - Trigonometrische Abteilung - Topographische Abteilung - Photogrammetrische Abteilung - Kartographische Abteilung - Geologische Abteilung - Wissenschaftliche Rechenstelle - Sektion für artilleristisches Planmaterial - Plankammer - angegliedert: Büro des Zentraldirektoriums der Vermessungen Die Geologische Abteilung wurde 1919 bei Übernahme der Landesaufnahme in die Zuständigkeit des Reichsministeriums des Innern aufgelöst, die Wissenschaftliche Rechenstelle wurde von der Heeresleitung übernommen. Bearbeitungshinweis: Der Bestand wurde im Februar/März durch Herrn Schütze im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Insgesamt 19 Akten waren schimmelbefallen und mußten vor der inhaltlichen Erschließung in die Restaurierung gegeben werden. Nach Abschluß dieser Maßnahmen werden diese Akten nacherschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand umfaßt die Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält hauptsächlich Unterlagen der Topographischen Abteilung und hierin unter anderem Jahresberichte über die unternommenen Vermessungsreisen in Deutschland, aber auch in den deutschen Kolonien. Hinzu kommen einige Akten zu Personalangelegenheiten. Vorarchivische Ordnung: Die Masse der Unterlagen der Königlich Preußischen Landesaufnahme scheint kriegsbedingt verloren zu sein. Einige wenige Unterlagen der 1917 neu errichteten Landesaufnahme befanden sich im Militärarchiv der DDR und wurden 1995 in den Bestand PH 3 Großer Generalstab der Preußischen Armee aufgenommen. Im Jahr 2007 wurden etwa 4 lfm Unterlagen der ersten, 1914 aufgelösten, Landesaufnahme vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz an das Militärarchiv abgegeben und in den neu gebildeten Bestand PH 34 aufgenommen. Zitierweise: BArch, PH 34/...

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

Landeskommissär Konstanz (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, A 96/1 · Bestand · 1816-1947
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

Behördengeschichte: Die Institution der Landeskommissäre wurde in Baden im Rahmen der umfänglichen Neuordnung der Verwaltung im Jahr 1863 geschaffen. Die vier Kommissäre, mit Sitz in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Konstanz hatten die Aufsicht über die Amts- und Kreisverwaltung und deren Beamte durchzuführen. Die Kommissäre waren dem Badischen Ministerium des Innern zugeordnet und wurden mit der Zeit mit einer Reihe eigenständiger Kompetenzen ausgestattet, bei denen sie anstelle des Innenministeriums entschieden. Diese Kompetenzen umfassten unter anderem die Überwachung der Polizeiverwaltung der Ämter und Gemeinden, die Bearbeitung von Beschwerden gegen polizeiliche Strafverfügungen, die Anordnung polizeilicher Maßnahmen bei schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung sowie während des Ersten Weltkrieges Fragen der Kriegsleistungs- und Kriegsschädensverfahren und der Zwangswirtschaft. Nach dem Krieg fungierten sie als Demobilisierungs- und Bezirkswohnungskommissäre. Überdies übertrug ihnen die Gemeindeordnung von 1921 die Staatsaufsicht über die Städte. Obgleich die Landeskommissäre in einigen Bereichen wie eine Mittelinstanz agierten, waren sie rein formal keine Mittelbehörde zwischen dem Ministerium des Innern und den Bezirksämtern. In der Zeit des Nationalsozialismus ließ man die Institution der Landeskommissäre ungeachtet aller Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Verwaltung im Reich bestehen und ersetzte sie nicht durch Regierungspräsidenten. Allerdings wurden die Landeskommissäre zwischen 1933 und 1945 vom Reich her wie eine Mittelinstanz behandelt und mit entsprechenden Aufgaben bedacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ man die Landeskommissariate durch Nichtbesetzung der Stellen auslaufen. So wurde der Konstanzer Landeskommissär im Jahr 1946 pensioniert und seine Dienststelle damit aufgehoben. Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes wurden 1962 vom Landratsamt Konstanz an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe übergeben. Der Bestand wurde 1962/63 von Paul Waldherr verzeichnet; nach einer Überarbeitung lag dann ab 1980 ein Findbuch vor. Um dieses Findbuch auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es 2005 und 2006 von Franziska Mahler und Britta Schwenkreis digitalisiert. Zur besseren Orientierung (vor allem bei den Ortsakten) finden sich in Klammern die jeweiligen Rubriken, denen die einzelnen Akten innerhalb der Rubrikenordnung seinerzeit zugeordnet wurden. Die Beaufsichtigung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, Mai 2006 Dr. Christof Strauß

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/037 · Bestand · 1914-1979
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

Vorbemerkung: Karl Ludwig Eugen Schall (geboren am 25. November 1885), gestorben am 30. Januar 1980) trat 1904 als Fahnenjunker in das Grenadier-Regiment Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 ein, erreichte dort bis zum 1. Weltkrieg den Rang eines Oberleutnants, nahm nach Kriegsausbruch als Kompanie-Offizier an den Kämpfen des Regimentes an der West- und Ostfront teil und wurde zweimal verwundet. Ab 1915 bekleidete Schall als Hauptmann und Generalstabsoffizier oft wechselnde Generalstabsstellen beim Generalkommando XIII. Armeekorps, bei der 26. Infanterie-Division, der 14. Infanterie-Division, beim Generalkommando V. Armeekorps, bei der 18. Reserve-Division, beim Generalkommando IV. Reservekorps und bei der 10. Infanterie-Division und nahm bis zur Demobilmachung 1918 an den Kämpfen in Flandern, an der Somme, in der Champagne, in den Ardennen und Argonnen, an der Maas und bei Verdun teil, wobei er hauptsächlich mit Stärke- und Verlustmeldungen, Vernehmung von Gefangenen, Auswertung von Fliegerbildern, Kartenwesen, Stellungsbau und Pionierfragen befasst war. Nach dem 1. Weltkrieg war Schall als Prokurist einer Maschinenfabrik in Stuttgart tätig. Ab 1933 bekleidete er als Major wieder mehrfach wechselnde Generalstabsstellen beim V. Armeekorps, war 1939 als Oberstleutnant Kommandeur des Wehrbezirkes Stuttgart II, ab 1940 als Oberstleutnant, später als Oberst Generalstabsoffizier bei der 554. Infanterie-Division, bei der Heeresgruppe A, beim Oberbefehlshaber in Serbien, dann Chef der Feldkommandantur 747 in Nîmes und wurde zuletzt 1944 entgegen eigenen Wünschen als Kriegsgeschichtslehrer an die Kriegsakademie versetzt. Als Pensionär studierte Schall noch in Tübingen Archäologie bis zur Promotion. Nähere Angaben zum Leben Karl Schalls finden sich in einem handgeschriebenen Lebenslauf in Bü. 182, in den Tagebüchern in Bü. 181 und in der Personalakte im Bestand M 430/2, Bü. 1804 mit Angaben zu seiner militärischen Laufbahn bis 1919. Teile des Nachlasses von Karl Schall, vor allem Schriftgut aus seiner militärischen Dienstzeit und umfangreiches Sammlungsgut, wurden im März 1980 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch seinen Sohn Brigadegeneral a.D. Wolfgang Schall angeboten und nach einer ersten Durchsicht im Hause des Nachlassers im April 1980 übergeben, wobei Bibliotheksgut in die Bibliothek des Hauptstaatsarchivs überführt wurde und die Archivalien in der Abteilung IV (Militärarchiv) seither den Bestand M 660 Nachlass Karl Schall bilden. Da der Nachlass Karl Schall in völlige Unordnung geraten und kein vorarchivisches Ordnungsschema erkennbar war, war es notwendig, nach der Verzeichnung ein Ordnungsschema zu entwickeln, das den vielschichtigen Strukturen und unterschiedlichsten Dokumentationsformen gerecht werden sollte, zumal im Hauptstaatsarchiv Stuttgart kein einheitliches Ordnungsschema für Nachlässe Anwendung findet. Klar getrennt wurde das Schriftgut aus der Offizierstätigkeit, Korrespondenzen und persönliche Papiere, die neben ihrer allgemeinhistorischen Bedeutung einen engen persönlichen Bezug zum Nachlasser haben, von den vielschichtigen Sammlungen. Die Gliederung des Schriftgutes aus der Offizierstätigkeit spiegelt die militärische Laufbahn Schalls wider. Es handelt sich hier zumeist um persönliche Exemplare von amtlichen Schriftstücken in Form von Hektographien, Drucken und anderen Kopien sowie um Entwürfe und privat-dienstliches Schriftgut. Ein Schriftstück, das erkennbar aus dem Geschäftsverkehr der Dienststelle entnommen worden war, wurde in den betreffenden Bestand der militärischen Einheit im Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder eingegliedert. Im vorliegenden Repertorium findet sich ein Verweis. : Die privaten Korrespondenzen wurden nach Korrespondentengruppen und Korrespondenten geordnet. Plakate und Maueranschläge, militärische Karten und nichtmilitärische Karten wurden hauptsächlich aus konservatorischen Gründen bei den entsprechenden Sammlungsbeständen des Hauptstaatsarchivs J 151, M 640 und M 650 eingegliedert. Dennoch sind auch diese Stücke in Form von Verweisen in das vorliegende Repertorium eingearbeitet, wobei für die militärischen Karten das Ordnungsschema des Kartenbestandes M 640 und für die nichtmilitärischen Karten dasjenige des Kartenbestandes M 65 0 übernommen wurde. Karten, die in einem erkennbaren Zusammenhang zu Schriftstücken im Teil A stehen, sind dort belassen oder wiedervereinigt und ebenfalls als Verweise bei den Sammlungen des Nachlasses eingegliedert worden. Für die Sammlung von Zeitungsausschnitten, einzelnen Zeitungen, Druckschriften und Manuskripten aus den Bereichen Geschichte, Zeitgeschichte, Politik, Religion, Sprache, Literatur, Wissenschaft und Technik erschien es notwendig, ein möglichst feingliedriges Ordnungsschema zu entwickeln, da diese Sammlung mit ca. 500 Nummern den größten Bestandsteil darstellt und vorher lediglich in die Rubriken 1. Militär, 2. Politik und Zeitgeschichte, 3. Wissenschaft und innerhalb dieser Rubriken nur rein chronologisch geordnet war, was aber die zeitliche Einordnung der häufig undatierten Zeitungsausschnitte möglich machte. Es erschien zweckmäßig, den sehr vielschichtigen Nachlass durch ein möglichst umfassendes Sach-, Orts- und Personenverzeichnis zu erschließen. Kassiert wurden lediglich einige kleine Kartenausschnitte aus Karten, die bereits vorhanden sind, Skizzen und Notizen, die einzeln nicht mehr verständlich schienen und in keinem erkennbaren Zusammenhang zu anderen Schriftstücken standen, Aktenhefter und Verpackungsmaterial. Der Bestand Nachlass Karl Schall enthält vor allem aufschlussreiches Material über die Art der Kriegsführung in den Stellungskämpfen des 1. Weltkrieges. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Material über nichtwürttembergische Einheiten, deren eigenes Schriftgut bei einem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 zum größten Teil vernichtet worden ist. Die Einzeichnungen auf den Karten aus dem 1. Weltkrieg geben umfangreiche Informationen über Frontverlauf, Kampfrichtungen, Truppenbewegungen, Stellungsbau und Zerstörungen in den Frontgebieten und ergänzen somit gut den Kartenbestand M 640. Beachtenswert ist darüber hinaus das umfangreiche Schriftgut über die Prozesse vor dem Militärtribunal in Nürnberg gegen die Generäle Curt Ritter von Geitner, Hubert Lanz, Karl von Roques und Eugen Wössner, das Auszüge aus den Anklageschriften und Material der Verteidigung enthält. In den Sammlungen spiegelt sich in erstaunlich umfassender und anschaulicher Weise die Geschichte des 20, Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wider. Der Bestand unterliegt keinen Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand M 660 Nachlass Karl Schall wurde im Januar und Februar 1984 von Archivinspektoranwärter Markus Baudisch als Archivarische Probearbeit im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst verzeichnet und geordnet und umfasst 697 Bü. in 1,55 lfd. m.

Partei-Kanzlei (Bestand)
BArch, NS 6 · Bestand · 1933-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr

Regierung Düsseldorf, Politische Akten (Bestand)
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.03.01 · Bestand · 1020-1944
Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

Allgemeines Die in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten. Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924). Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden. Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat. Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar. Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.). Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden. Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf. Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten. Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924. Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet. Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993). Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges. Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen. Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen. Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und Laufzeit Fach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922 Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922 Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922 Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922 Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem Preisüberwachung Industrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918 Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923 CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925 Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923 Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische Lageberichte Meldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten) Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922 Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922 Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) Besatzungsangelegenheiten B II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922 Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924 Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926 CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926 CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927 CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926 CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926 CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;Ruhrkampf Nrr. 16533-16672, 1923 CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928 Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt. CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928 CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928 CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928 CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927 Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932 Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944 Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903 Verzeichnung und Ordnung Bei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt. Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben. In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen. Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen. Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft) Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen. Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen. Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr. Hinweise auf weitere Bestände Ergänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, Betriebsräte Grundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen. Literatur G. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974 AllgemeinesDie in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten.Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924).Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden.Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat.Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar.Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.).Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden.Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf.Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten.Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924.Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet.Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993).Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges.Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen.Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen.Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und LaufzeitFach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem PreisüberwachungIndustrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische LageberichteMeldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten)Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) BesatzungsangelegenheitenB II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;RuhrkampfNrr. 16533-16672, 1923CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt.CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903Verzeichnung und OrdnungBei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt.Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben.In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen.Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen.Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft)Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen.Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen.Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr.Hinweise auf weitere BeständeErgänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, BetriebsräteGrundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen.LiteraturG. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974

BArch, RL 40 · Bestand · 1921-1945
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Mit der "Verordnung für den Reichswetterdienst" vom 6. April 1934 wurde die bisher hauptsächlich bei den Ländern liegende Verantwortung für den Wetterdienst dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Der Wetterdienst umfasste den Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst. Die von den Hochschulen wahrgenommenen Forschungs- und Lehraufgaben blieben davon unberührt. Das Reichsamt für Flugsicherung erhielt mit der Verordnung vom 28. November 1934 die Bezeichnung Reichsamt für Wetterdienst (RfW). Ihm oblag die betriebliche, technische und wissenschaftliche Leitung des Reichswetterdienstes. Das RfW unterstand der Abteilung LB 3 (Reichswetterdienst) des Allgemeinen Luftamtes im Reichsluftfahrtministerium (RLM). Mit Kriegsbeginn wurde beim Generalstab der Luftwaffe die Dienststelle "Chef Wetterdienst" geschaffen. Die Aufgaben der Abteilung LB 3 im Reichsluftfahrtministerium gingen zum größten Teil auf den Chef Wetterdienst über, u.a.: - Organisation, betriebliche und fachliche Leitung des Wetterdienstes, - Führung des Wetternachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit dem Chef der Nachrichtentruppe, - Einsatz des Personals den betrieblichen Notwendigkeiten entsprechend, - Zusammenarbeit mit Wetterdiensten anderer Wehrmachtteile und anderer Staaten. Bei der Abteilung LB 3 des Allgemeinen Luftamtes verblieben folgende Aufgaben: - Personalverwaltung einschließlich Ausbildung, - Entwicklung und Nachschub von Wetterdienstgerät, - Betriebsvorschriften. Das Reichsamt für Wetterdienst mit seinen Observatorien und Forschungsstellen und die Deutsche Seewarte blieben der Abteilung LB 3 unterstellt. Das Institut für langfristige Witterungsvorhersagen wurde dem Chef Wetterdienst zugewiesen. Um den Chef Wetterdienst in die Lage zu versetzen, trotz der Teilung der Zuständigkeiten, den Wetterdienst verantwortlich zu führen, erhielt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Allgemeinen Luftamt, Abteilung LB 3. Im Rahmen der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen wurden im Jahr 1944 auch die Betriebsführung und die Ausbildung an den Chef Wetterdienst abgegeben sowie im Januar 1945 die Personalverwaltung. Bei der Abteilung LB 3 verblieben nur noch das Reichsamt für Wetterdienst und die Deutsche Seewarte. Der Chef Wetterdienst war jedoch in dringenden Fällen berechtigt, mit Zustimmung der Abteilung LB 3, diesen Dienststellen unmittelbar Weisung zu geben. 1935 wurde die Wetterschule des Reichswetterdienstes gegründet. Sie war im Gebäudekomplex des Reichsamtes für Wetterdienst untergebracht. Ihre Aufgaben waren: - Schulung des Personals des Wetterdienstes, - Auffrischungslehrgänge für Meteorologen, - Ausbildungslehrgänge für das technische Personal, - Ausbildungslehrgänge für Ergänzungsmeteorologen, die aus Physikern und Geographen der Universitäten und Schulen gewonnen wurden. Als Nebenzweck sollte eine einheitliche Arbeitsweise sämtlicher Wetterwarten hinsichtlich meteorologisch-synoptischer Begriffsbildung sowie Eintrag und Bearbeitung der Wetterkarten erzielt werden. Die Reichswetterdienstschule wurde im November 1944 ebenfalls dem Chef Wetterdienst unterstellt. Aufgaben der Abteilungen des Reichsamtes für Wetterdienst Präsidialabteilung: Sie regelte sämtliche personelle und finanzielle Angelegenheiten. Abteilung I: Ihr oblag die betriebliche und wissenschaftliche Leitung des Klimadienstes. Das Klimanetz wurde in fünf Klimabezirke unterteilt: Königsberg, Berlin, Münster, Dresden und München sowie Klimanebenstellen in Breslau und Stuttgart. Bei den Dienststellen der Klimabezirke lief das gesamte Beobachtungsmaterial zusammen, wurde geprüft und weiterverarbeitet. Daraus entstanden u.a. die monatlich erscheinenden "Wetterberichtsdienste", Monatsberichte über Niederschläge sowie Niederschlagskarten. Forschungsaufgaben u.a. zur Beobachtungsmethodik nahm die Abteilung ebenfalls wahr. Der Abteilung I waren unterstellt: - Meteorologische Observatorien in Potsdam, Aachen und Wahnsdorf; - Agrarmeteorologische Forschungsstellen in Geisenheim, Gießen, Müncheberg und Trier; - Bioklimatische Forschungsstellen in Bad Elster, Braunlage, Friedrichroda und Wyk/Föhr; - Bergobservatorien auf dem Brocken, Feldberg, Fichtelberg, Kahler Asten, Kalmit sowie der Schneekoppe und Zugspitze; - 20 Kurortklimakreisstellen. Abteilung II: Zu den Aufgaben gehörte u.a. die Verarbeitung und Auswertung des aerologischen und synoptischen Beobachtungsmaterials aus Radiosonden-, Flugzeug- und Fesselballonaufstiege sowie Pilotsondierungen zur Ergänzung des Hollerith-Archivs; die Bearbeitung von Flugklimatologien und anderen Gutachten für örtliche Wettereigenschaften; Entwicklung von Methoden zur Erfassung räumlicher Felder wie Luftmassen, Druck, Temperatur, Wind und Wasserdampf. Der Abteilung II waren unterstellt: - Aeronautisches Observatorium in Lindenberg; - Aerologisches Observatorium in Friedrichshafen; - ab 1940: Wolkenforschungsstelle Prag (hervorgegangen aus der wolkenphysikalischen Abteilung des Aerologischen Observatoriums Friedrichshafen). Abteilung III: Sie war für die zentrale Steuerung der gesamten Entwicklung von meteorologischen Meßinstrumenten und neuen instrumentellen Forschungsmethoden, die Beschaffung des gesamten Instrumentenbedarfs des Wetterdienstes der Luftfahrt, die Prüfung und Eichung des gelieferten Geräts und sein Nachschub an die einzelnen Bedarfsstellen verantwortlich. Daneben oblag der Abteilung die Erprobung von Gerät und Methoden sowie die Ausbildung bzw. Umschulung des Personals auf diese Geräte und Methoden. Für die Entwicklung und Erprobung sowie Ausbildung und Umschulung waren ihr ein Radiosonde- Erprobungszug (mot.) und eine Würzburgstellung mit Ballontrupp unmittelbar zugeteilt. Für die Abnahme, Prüfung und Eichung von Gerät standen ihr neben einer eigenen Eichgruppe die Radiosondenprüfzentrale des Reichsamtes für Wetterdienst und die Aeroprüfstelle e.V. zur Verfügung. Als neue Außenstellen wurden die meteorologischen Landesinstitute in den besetzten Gebieten dem Reichsamt für Wetterdienst angegliedert, wie z. B. das Klimainstitut Minsk. Von den Außenstellen wurden bis 1945 aufgelöst: - die Meteorologischen Observatorien Aachen und Wahnsdorf, - das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, - die Agrarmeteorologischen Forschungsstellen Geisenheim, Müncheberg und Trier, - die Bioklimatischen Forschungsstellen, - der Großteil der Kurortklimakreisstellen. Die Bergobservatorien wurden zu rein synoptischen Meldestellen reduziert und der Bodenorganisation des militärischen Wetterdienstes in den einzelnen Luftgauen unterstellt. Bestandsbeschreibung: Das vorhandene Archivgut stammt aus zwei Aktenrückführungen aus den USA. Die erste Abgabe erfolgte 1968 an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von dort aus gelangte es anschließend an das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Aktenrückführung im Jahr 2004 wurde direkt an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben. Die bisher in den Amtsdrucksachen (Bestand: RLD 28) verwahrten Akten wurden in den Bestand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur splitterhafte Unterlagen über den Dienstbetrieb im Reichsamt für Wetterdienst und den unterstellten Observatorien und Forschungsstellen. Hervorzuheben sind die erhalten gebliebenen Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb von Niederschlagsmeßstellen und Meteorologischen Stationen im Bereich des Luftgaukommandos III/IV sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg. Daneben sind Studien und Ausarbeitungen zu klimatologischen und meteorologischen Themen vorhanden. Zitierweise: BArch, RL 40/...

Reichspatentamt
BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

BArch, RM 112 · Bestand · 1914-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Am 29.8.1914 wurde der Befehlshaber der Marineluftfahrabteilungen eingesetzt, der 1916 zum Befehlshaber der Marinefliegerabteilungen, später zum Marineflugchef wurde und dem die Kommandeure der Flieger unterstanden. Der Marineflugchef hatte für die Bereitstellung des gesamten Flugpersonals zu sorgen und die militärischen Forderungen für Seeflugzeuge und Bodenorganisation zu erfüllen. Die Marineluftstreitkräfte setzten sich zusammen aus Seeflieger- und Marine- Landflugabteilungen, Seeflug- und Marine- Landflugstationen, Lehr- und Sonderkommandos sowie Frontverbänden der Marineflieger. Zu den Seeflugstationen zählten auch schwimmende Seeflugstationen, d. h. Flugzeugmutterschiffe, zu den Landflugstationen auch die Festungs-(Land)Flugstationen sowie die Hallenschutzstation Wainoden. (Vgl. Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945. Band 2. Osnabrück 2000, S. 8; Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden, Band 5, München 1983, S. 300f.) Seeflugstationen wurden im Laufe des Ersten Weltkrieges an Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer und am Schwarzen Meer errichtet. Die Stationen befanden sich z.T. auf besetztem belgischem (Bsp. Seeflugstationen Flandern I und II) und russischem (Bsp. Seeflugstation Kertsch) Gebiet oder auf Territorium von Verbündeten, beispielsweise dem Osmanischen Reich (Bsp. Seeflugstation Chanak). Zu den Seeflugstationen an der Nordsee zählten: Borkum Flandern I (=Seeflugstation Zeebrügge) Flandern II (=Seeflugstation Ostende) Helgoland List/Sylt Norderney (Vgl. Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 5. Demnach gehörten zum Kommando der II. Seeflieger-Abteilung die Frontflugstationen Borkum, Norderney, Helgoland und List sowie der Flugstützpunkt Tönning. Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe ebd. S. 20-23 (Borkum), 24-26 (Norderney), 27-29 (Helgoland), 30f (List). Zur Geschichte der beiden Seeflugstationen in Flandern siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 5-7 (Flandern I), 8-10 (Flandern II). Keine Überlieferung liegt zur Seeflugstation Flandern III (Marine-Landflugplatz Nieuwmunster/Neumünster) vor, siehe dazu ebd., S. 11-13. Zur Organisation der Luftstreitkräfte des Marinekorps in Flandern siehe auch Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 60-62.) Zu den Seeflugstationen an der Ostsee zählten: Angernsee (Nähe Engure, westlich von Riga, Lettland) Apenrade Arensburg (Kuressaare, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Bug auf Rügen Flensburg (siehe RM 113) Hadersleben (im März/April 1915 nach Apenrade verlegt, siehe RM 112/13) (Kiel-)Holtenau Köslin-Nest (Koszalin, Polen) Liebau (Liepâja, Lettland) Papenholm/Papensholm (westlich von Kihelkonna, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Putzig (Puck, Polen (seit 1919)) Reval (Tallinn, Estland) Stralsund und Wiek auf Rügen Warnemünde Wiek auf Rügen (siehe unter Stralsund) Windau (Ventspils, Lettland) (Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 46 (Hadersleben), 47 (Apenrade), 48-50 (Flensburg), 51-53 (Holtenau), 56 (Warnemünde), 57f (Bug auf Rügen, Stralsund und Wiek auf Rügen), 59f (Köslin-Nest), 61f (Putzig), - nachfolgende Stationen wurden auf besetztem Gebiet errichtet - 75f (Libau), 79-81 (Windau), 82f (Angernsee), 84 (Arensburg), 85 (Papensholm), 87 (Reval).) (Aufgrund ungünstiger geographischer und meteorologischer Verhältnisse wurde der Hauptbetrieb der Station 1916 von Stralsund nach Wiek auf Rügen verlegt. In Stralsund wurde ein Teilbetrieb aufrecht erhalten. Siehe dazu u. a. RM 112/170, Vorkommnisse 6. Nov. 1915 sowie Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 57.) Zu den Seeflugstationen am Mittelmeer zählten: Agha Liman und Mersina (Südküste von Anatolien, nördlich der Ostspitze von Zypern) Chanak (am Südufer der Dardanellen bei Canakkale) Xanthi (Nordufer der Ägäis, Griechenland (seit 1920), siehe RM 110/22) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64f, 70f (Chanak), 76f (Mersina). Zur Seeflugstation Xanthi liegt nur im Bestand RM 110 (RM 110/22) eine Überlieferung vor, zur Seeflugstation Xanthi siehe zudem ebd., S. 79f. Zur Organisation der Seeflieger im Rahmen des Sonderkommando Türkei siehe Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 63f.) Zu den Seeflugstationen am Schwarzen Meer zählten: Babadag (Rumänien) Duingi (bei Constanta, Rumänien) Kawak/Kavak (Ostufer des Bosporus) Kertsch (Krim, Ukraine) Konstanza/Constanza (Constanta, Rumänien) Odessa (Ukraine) Sebastopol/Sewastopol (Krim, Ukraine) Varna (Warna, Bulgarien) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64 und 78 (allgemein), 73 (Kawak), 81f (Varna), 83 (Konstanza), 84 (Sebastopol), 85 (Duingi), 86 (Babadag).) Zu den schwimmenden Seeflugstationen zählten: S.M.H. Answald S.M.H. Glyndwr (siehe RM 99) S.M.H. Oswald (siehe auch RM 99) S.M.H. Santa Elena S.M.S. Stuttgart (siehe RM 110/62) (Zur Geschichte der schwimmenden Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 99f (allgemein), 102f (S.M.H. Santa Elena), 104f (S.M.H. Answald), 106 (S.M.H. Oswald), 107 (S.M.H. Glyndwr). Die S.M.S. Stuttgart war ein zum Flugzeugmutterschiff umgebauter Kleiner Kreuzer (auch als Flugzeugkreuzer bezeichnet), siehe ebd., S. 101.) Zu den Marinelandflugstationen zählten: Barge Großenhain Hage Kiel Nordholz-Cuxhaven Schlüterhof-Tuckum Speckenbüttel-Geestemünde Tondern Wainoden (vgl. auch RM 116/193) Wilhelmshaven-Wangerooge (Zur Geschichte der Landflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 54f. (Festungs-Landflugstation Kiel); Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 98-101 (allgemein), 102f (Nordholz), 104f (Barge), 106f (Hage), 108f (Tondern), 110 (Speckenbüttel), 138-140 (Wilhelmshaven).) Bearbeitungshinweis: Die Klassifizierung des Bestandes geschah in einem ersten Schritt durch Unterscheidung zwischen Seeflugstationen, Flugzeugmutterschiffen (= schwimmenden Seeflugstationen) und Marinelandflugstationen um so insbesondere die Gruppe der Flugzeugmutterschiffe separat auszuweisen. Die zweite - und zentrale - Klassifizierungsebene stellen die einzelnen Stationen bzw. Flugzeugmutterschiffe dar. Es lässt sich so gezielt die Überlieferung zu einer Station ermitteln. Im Falle der Seeflugstationen Flandern I und Flandern II war darüber hinaus eine tiefergehende Klassifizierung auf dritter Ebene notwendig. In diesen Fällen bilden Kriegstagebücher, Berichte und Befehle/Dienstanweisungen, technische Unterlagen und - im Falle von Flandern II - Personalangelegenheiten sowie verschiedene Unterlagen untergeordnete Klassifikationspunkte. Die Klassifikationsebene „Verschiedene Unterlagen" musste aufgrund der Heterogenität einiger Akten gebildet werden. Für mehrbändig vorliegende Kriegstagebücher wurden entsprechende Bandfolgen angelegt. Auf die Bildung von Serien wurde verzichtet. Grundsätzlich fand die archivische Bearbeitung in Anlehnung an die Bearbeitung des verwandten Bestandes RM 110 (Kommandostellen der Marineluftstreitkräfte) statt. Zum Bestand lag ein vorläufiges Findbuch vor, welches allerdings keine Enthält-Vermerke enthielt. Zudem mussten mehrfach Titel umgebildet werden (Erläuterungen dazu siehe im Folgenden). Die Klassifizierung des vorläufigen Findbuchs in Seeflugstation und Marinelandflugstationen wurde um den Klassifikationspunkt der schwimmenden Seeflugstationen (Flugzeugmutterschiffe) ergänzt und im Falle der Stationen Flandern I und Flandern II vertieft (siehe oben). Durch die ansonsten beibehaltene Klassifizierung und Sortierung des vorläufigen Findbuchs deckt sich die Klassifizierung weitgehend mit der (aufsteigenden) Nummerierung der Akten, da die Akten im Zuge der vorläufigen Verzeichnung anhand der Stationen sortiert und signiert wurden. Aktentitel wie „Ganz Geheim" wurden aufgelöst und stattdessen archivarische Titel gebildet. Sofern aufgrund des heterogenen Inhalts nur die Möglichkeit bestand einen Titel wie „Verschiedene Angelegenheiten" zu bilden, wurden umfangreichere Enthält-Vermerke verfasst. Im (Bandfolgen-)Titelfeld wurden bei Kriegstagebüchern ggf. Zusätze wie „Ausfertigung für den Admiralstab der Marine" und „Entwurf" in Klammern angefügt um eine Unterscheidung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denen bei den jeweiligen Stationen möglich zu machen. Letztere wurden von den aktenführenden Stellen nur teilweise als Entwurf ausgewiesen; eine Ergänzung des Titels bei der Verzeichnung wurde nur in diesen Fällen vorgenommen. Eine weitere - notwendigerweise mit aufzunehmende - Titelergänzung der Kriegstagebücher stellten die Auszüge dar. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Titelaufnahme, wurden alle Kriegstagebücher einheitlich erschlossen. Durch die Ergänzungen des Titels war zudem der Verzicht auf eine Verzeichnung der aktenführenden Organisationseinheit vertretbar, da durch die Titelspezifierung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denjenigen in den Stationen unterschieden werden kann. Die (Bandfolge-)Titel enthalten jeweils auch den Namen der entsprechenden Station; die damit vorhandene Redundanz mit den Klassifikationspunkten wurde zum Zweck der Recherchierbarkeit in BASYS S in Kauf genommen. Die Bandfolgenummern wurden archivarisch gebildet, was zur Folge haben kann, dass diese von den auf den Aktendeckeln abgebildeten abweichen können. Falls beispielsweise von einem Kriegstagebuch nur die Bände 3, 4 und 5 erhalten sind, wurden diese als Bände 1, 2 und 3 aufgenommen. Im Feld „Aktenzeichen" in BASYS S wurden jeweils nur die „Lu", „Ef" sowie „MK I" Aktenzeichen bzw. Altsignaturen (siehe unten) vermerkt. Teils ebenfalls vorhandene weitere Aktenzeichen (z. B.: Ca VIII) wurden, da sie nur in Teilen vorhanden waren und das Feld Aktenzeichen in diesen Fällen schon mit der MK I Signatur belegt war, nicht aufgenommen. Die entsprechenden Informationen lassen sich jedoch anhand der Aktendeckel rekonstruieren. Diese wurden bei der Umbettung vollständig aufbewahrt; im Falle von Akten in vormaliger Schnellhefterform wurde der Deckel abgetrennt und oben aufliegend in der Mappe beigelegt. Unklar ist, inwiefern es sich bei den MK I Nummern tatsächlich um Aktenzeichen und nicht vielmehr um Altsignaturen handelt. Für Letzteres sprechen folgende Indizien: - Die MK I Nummern sind in einer anderen Farbe aufgebracht worden als die A oder C Aktenzeichen, welche teilweise in gleicher Farbe - und vermutlich zeitgleich - mit dem Titel aufgetragen wurden - Sofern MK I Nummern vorhanden waren, war in der Regel auch ein Aufkleber „Archiv der Marine. Kriegsakten." vorhanden, die MK I Nummern könnten demnach Signaturen des Marinearchivs gewesen sein. - MK I Nummern sind vergleichsweise durchgängig vorhanden, so als ob es sich um eine lückenlose Überlieferung handelt, während im Bereich der A und C Aktenzeichen große Lücken zu beobachten sind. Letzteres erscheint angesichts von Kassationsentscheidungen bei der (erstmaligen) Archivierung im Archiv der Marine sowie aufgrund von Kriegsverlusten plausibler. - Eine tiefergehende Klassifikation bzw. Strukturierung der MK I Signaturen existiert nicht, vielmehr liegen über 300 fortlaufende Nummern vor, wohingegen A und C Aktenzeichen teils tiefer strukturiert (z. B. „Ca") sind. Letzteres erscheint für die Registratur des Kommandeurs der Flieger des Marinekorps (Kofl. M.K.) wahrscheinlicher als eine rein fortlaufende Nummerierung. Der Versuch einer Rekonstruktion des Aktenplanes anhand der erhaltenen Aktendeckel erscheint aufgrund großer Lücken sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im Feld Altsignatur wurden jeweils die F-Nummern (für Files oder Fach) und evtl. vorhandene PG-Nummern in separate Altsignaturfelder eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass zu einer F-Nummer in der Regel mehrere Akten gehören; F-Nummern können daher mehrfach vorkommen. Die Altsignaturen von RM 112/49-56 aus dem Bestand RM 110 wurden ebenfalls aufgenommen (vormals RM 110/612-619). Ein Sach-, Orts- und Personenindex wurde nicht erstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die verschiedenen Kommandeure der Marineflieger, in die Kriegsgeschichtliche Abteilung beim Admiralstab der Marine, die bereits am 15. Februar 1916 errichtet wurde, zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben PG ("Pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg. Aufgrund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern aus dem Jahre 1968, wurden die Akten von der Dokumentenzentrale ins Bundesarchiv übertragen. Sie gelangten schließlich in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. (Siehe dazu die Bestandsbeschreibung zu RM 110; Autor: Michael Weins) Der Bestand umfasst 234 Aufbewahrungseinheiten die von verschiedenen See- und Landflugstationen der Kaiserlichen Marine stammen. Bis auf zwei Ausnahmen (RM 112/44, 137) geht die Laufzeit der Akten nicht über den Zeitraum zwischen 1914 und 1918, d.h. den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit, hinaus. Überwiegend sind Kriegstagebücher der einzelnen Stationen - sowohl die auf den Stationen geführten (Entwurf-)Exemplare als auch die Ausfertigungen für den Admiralstab - erhalten; von mehreren Stationen liegen nur Kriegstagebücher vor. Eine Ausnahme stellt die Überlieferung zu den Seeflugstationen Flandern I und Flandern II dar, welche darüber hinaus Berichte sowie Unterlagen zu Personal und Technik enthalten. Die Überlieferung zur Seeflugstation Flandern II bildet dadurch die größte Portion in RM 112 (53 Akten). Von den erst 1918 infolge der Besetzungen in der Ukraine in Betrieb genommenen Seeflugstationen (Kertsch, Odessa und Sewastopol) sowie den Stationen in der Türkei (Agha Liman/Mersina, Chanak und Kawak), Bulgarien (Varna) und Rumänien (Babadag, Duingi und Konstanza) liegen hingegen jeweils nur ein bis zwei Kriegstagebücher vor. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind von verschiedenen Seeflugstationen die Kriegstagebücher, Tagesbefehle, Wochenberichte und Tagesmeldungen. Von der Seeflugstation Flandern II sind darüber hinaus Sammlungen von Verfügungen und Tätigkeitsberichten, sowie Akten über Waffentechnik und Fragen des Einsatzes sowie Personalangelegenheiten überliefert. Die Marine- Landflugstationen sind mit Kriegstagebuchunterlagen vertreten. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die von mehreren Seeflugstationen aus dem östlichen Ostseeraum (Angernsee, Arensburg, Liebau, Papenholm, Windau und schwimmende Seeflugstationen S.M.H. Answald und S.M.H. Santa Elena) vorhandenen Kriegstagebücher, Berichte und Befehle bieten teils bebilderte Informationen über die Vorbereitung und Durchführung des „Unternehmen Albion". Besonders von der Seeflugstation Angernsee an der Rigaer Bucht aus fanden 1916 und 1917 Aufklärungsflüge und teilweise auch Bombenangriffe statt, welche teilweise fotografisch dokumentiert wurden. Mehrfach wurden die russischen Kriegschiffe vor Arensburg fotografiert (RM 112/2-5), darüber hinaus auch die Zerstörung der russischen Funkstation auf Runö (RM 112/4). Da das „Unternehmen Albion" als erste Joint Operation, d.h. kombinierte Heer-, Marine- und teilweise auch Luftwaffenoperation der deutschen Streitkräfte anzusehen ist, bilden die diesbezüglichen Unterlagen im Bestand RM 112 eine wichtige Ergänzung für die Forschung, da sie die Rolle der (unter Oberbefehl der Marine operierenden) Luftstreitkräfte dokumentieren. Die von der Seeflugstation Flandern II erhaltenen Akten über Personal- und Technische Angelegenheiten schildern - trotz der bestehenden Überlieferungslücken - mehrere Aspekte des Einsatzalltags und -profils einer Seeflugstation und können exemplarisch für andere Seeflugstationen herangezogen werden. Einschränkend muss jedoch betont werden, dass sich Ausstattung und Einsatzprofil der Seeflugstationen in Flandern aufgrund der Nähe zur Westfront von den hinter der Front befindlichen Stationen unterschied. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 5,4 lfm 234 AE Zitierweise: BArch, RM 112/...

Universitätsrichter 1810-1945

Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Universitätsrichter 1810 - 1945 1810-1819 Syndikus ab 1819 Universitätsrichter ab 1923 Universitätsrat ab 1935 Universitätsrechtsrat ab 1943 Universitätsrat Vorwort: Nach den Statuten der Universität Berlin von 1816, die 1930 durch eine neue Satzung ersetzt wurden, wurde die sogenannte "akademische Gerichtsbarkeit" vom Rektor und Senat ausgeübt. Die rechtliche Grundlage dieser Bestimmung war das "Reglement vom 28.12.1810 wegen Einrichtung der akademischen Gerichtsbarkeit bei den Universitäten". Durch diese Instruktion wurde die bis dahin nach den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts auf alle Angehörige der Universität sich erstreckende Gerichtsbarkeit aufgehoben. Bezüglich des Gerichtsstandes der Universitätsangehörigen wurde folgende Regelung getroffen: Die Mitglieder des Lehrkörpers einschließlich Rektor, Syndikus und Sekretäre sollten den Gerichtsstand Königlicher Staatsbeamter haben. Andere Angehörige der Universität, wie Hofmeister und Bediente der Studierenden unterstanden den Gerichten, denen andere Bürger gleichen Standes zugewiesen waren. Für die Studierenden wurde ein besonderer Gerichtsstand geschaffen. Für sie war das jeweilige Oberlandesgericht, in Berlin das Kammergericht vorgesehen. Neben der Ausübung der Disziplinar- und Polizeigewalt in Fällen der Verletzung der Ordnung und Disziplin innerhalb der Universität konnten von den Universitätsbehörden geahndet werden: Injuriensachen der Studenten unter sich, leichte Duelle und alle Vergehen, die nicht mehr als 4 Wochen Gefängnis androhten. Im Übrigen blieb die richterliche Tätigkeit bei zivilrechtlichen Ansprüchen bestehen. Zur rechtlichen Beratung von Rektor und Senat wurde die Funktion des Syndikus geschaffen mit dem Rang eines ordentlichen Professors. In allen Disziplinarfällen stand die Entscheidungsbefugnis dem Rektor und Syndikus gemeinsam oder dem Senat zu, wobei die Zuständigkeit derart geregelt war, dass leichtere Vergehen vom Rektor allein bzw. gemeinsam mit dem Syndikus entschieden wurden, während bei größeren Vergehen der Senat zuständig war (z.B. Duelle, Realinjurien, Störung der Ruhe an öffentlichen Orten, Beleidigung einer Obrigkeit, Beleidigung eines Lehrers, Aufwiegeln und Rottenstiftung unter Studenten). Der Syndikus hatte im Senat über die abzuurteilenden Fälle Vortrag zu halten. Eine weitere Aufgabe des Syndikus bestand darin, Schuldkontrakte der Studenten aufzunehmen und für Ausländer gerichtliche Beglaubigungen vorzunehmen. Die zulässigen Disziplinarstrafen waren: Verweis durch den Rektor; Öffentlicher Verweis vor dem Senat; Karzer; Androhung des "Consilium abeundi"; "Consilium abeundi"; Relegation. Diese statutarischen Bestimmungen waren getragen von dem Bestreben der Reformer, den leitenden Organen der Universität auf dem Gebiet des Disziplinarrechts weitgehende Rechte einzuräumen. Erst die Bestrebungen der Reaktion, alle irgendwie freiheitlich oder demokratisch anmutenden Bewegungen auf den Universitäten zu unterdrücken, setzten dieser Entwicklung ein Ende. Zugleich mit der "Instruktion für die außerordentlichen Regierungsbevollmächtigen bei den Universitäten" vom 18. November 1819 wurde ein "Reglement für die künftige Verwaltung der akademischen Disziplin- und Polizeigewalt bei den Universitäten" vom gleichen Tag von König Friedrich-Wilhelm III. und Staatskanzler Hardenberg erlassen. Danach wurde an allen Universitäten Preußens an Stelle des bisherigen Syndikus ein Universitätsrichter eingesetzt, der die Aufgabe erhielt, die akademische Disziplin und Polizeigewalt durchzusetzen. Begründet wurde der Erlass dieser Instruktion damit, dass die Rektoren und Senatoren der Universitäten mit den Polizeibehörden nicht die notwendige Zusammenarbeit gepflegt hätten und der Wechsel der Rektoren und Senatoren eine ständige, gleichbleibende Ausübung der Disziplinargewalt verhindert habe. In Wirklichkeit zeugen die einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung von dem Versuch, die einst im Geist der Reformer der Universität verliehenen Rechte immer mehr einzuschränken, um die an den Universitäten unter den Studenten sich entwickelnden fortschrittlichen Bewegungen mit allen Mitteln zu bekämpfen. So konnte der Rektor alle kleineren Vergehen, die Ermahnungen und Verweise nach sich zogen, selbst bearbeiten, musste jedoch den Universitätsrichter davon unterrichten. Bei allen Vergehen, die eine mehr als 14-tägige Karzerstrafe erwarten ließen, hatte der Universitätsrichter die Untersuchung selbst zu führen, wobei der Rektor oder ein Vertreter zu den Verhandlungen hinzugezogen werden sollte. As größere Vergehen nennt die Verordnung: "Duelle unter Studenten, bei denen keine erhebliche Verwundung oder Verstümmelung vorgefallen ist; Realinjurien; Störung der Ruhe an öffentlichen Orten; Beleidigung einer Obrigkeit; Beleidigung eines Lehrers; Aufwiegelei; Rottenstiftung unter Studenten; Verrufserklärung oder Ausführung einer Verrufserklärung; Teilnahme an geheimen oder nicht autorisierten Verbindungen." Die Entscheidung bei einem Vergehen sollte, wenn nicht auf Relegation von der Universität erkannt wurde, der Universitätsrichter selbst vornehmen. Der Senat musste wohl gehört werden, die Entscheidung bei Einspruch des Senats traf jedoch der Regierungsbevollmächtigte, dem der Universitätsrichter unterstellt war. Bei Ausschluss von der Universität sollten die Senatsmitglieder eine entscheidende Stimme haben, und die Stimmenmehrheit sollte maßgebend sein. Auch in diesem Falle konnte der Universitätsrichter bei Meinungsverschiedenheiten den Regierungsbevollmächtigten anrufen. Der Universitätsrichter wurde vom Minister für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Justizminister eingesetzt, musste die Qualifikation eines Richters haben und durfte nicht Hochschullehrer sein. Er hatte den Rang eines ordentlichen Professors. Während der Syndikus nur an den "gerichtlichen Geschäften des Senats Anteil nahm", wurde der Universitätsrichter als sogenannter Rechtskonsulent der Universität gleichberechtigtes Senatsmitglied. Er hatte die Pflicht, darauf zu achten, dass die Beschlüsse des Senats den bestehenden Gesetzen entsprachen. Die Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit von Senatsbeschlüssen entschied der Regierungsbevollmächtigte. Auch nach Wegfall des Amtes des Regierungsbevollmächtigten 1848 behielt der Universitätsrichter das Recht des vorläufigen Vetos gegen Beschlüsse des Senats, die nach seiner Auffassung gesetzes- oder verfassungswidrig waren. Gegen dieses Recht, das der Universitätsrichter Lehnert im Jahr 1864 praktizierte, protestierte der Senat vergeblich. Die vorstehenden Ausführungen zeigten, dass die Funktion des Universitätsrichters eng mit der des Regierungsbevollmächtigten verbunden war, ja der Universitätsrichter wurde zum Hilfsorgan des Regierungsbevollmächtigten. Der Kampf des Regierungsbevollmächtigten Schultz um die Festigung seiner Stellung an der Universität kam in seinen Bemühungen zum Ausdruck, auf die Besetzung des Amtes des Universitätsrichters einen unmittelbaren und nachhaltigen Einfluss auszuüben, um Personen für diese Funktion einzusetzen, die ganz den Vorstellungen des Regierungsbevollmächtigten entsprachen. Der bisherige Syndikus, Kammergerichtsrat Scheffer, übernahm im Januar 1820 die Funktion des Universitätsrichters, legte diese aber bereits im März 1820 nieder, da es zwischen ihm und dem Regierungsbevollmächtigten Schultz zu Auseinandersetzungen gekommen war, die zu einer längeren Krankheit Scheffers führten. Scheffer beantragte seine Entlassung, die er mit seiner Krankheit begründete. Nachdem die Bemühungen des Regierungsbevollmächtigten, einen Referendar als Universitätsrichter vertretungsweise einzusetzen, am Widerstand des Senats und des Kulturministers Altenstein gescheitert waren, wurde in der Person des Kammergerichtsrats Brassert ein Nachfolger gefunden, der auf persönliche Anordnung Altensteins mit der Untersuchung gegen die Studenten Karl Ulrich und Karl von Wangenheim beauftragt wurde. Doch Brassert bat schon nach der Sitzung des Senats am 12. April 1820, auf der er eingeführt wurde, von seinem Amt entbunden zu werden, nachdem er in seinem Gutachten gegen Ulrich und von Wangenheim die politischen Vergehen negierte. Der Senat jedoch beschloss die Entscheidung so lange auszusetzen, bis wegen der Zugehörigkeit der Angeschuldigten zur Burschenschaft erkannt wurde. Brassert widerrief nach einigen Tagen seinen Antrag und erklärte sich bereit, weiterhin kommissarisch tätig zu sein. Seine endgültige Anstellung erfolgte dann im November 1820. Aber bereits im März 1821 bewogen Brassert die Zurechtweisungen und Rügen des Regierungsbevollmächtigten Schultz dazu, endgültig seine Funktion aufzugeben. Diesem Antrag wurde seitens des Ministeriums stattgegeben. So hatten die Verordnungen vom 18. Nov. 1819 zu einer äußerst gespannten Lage an der Universität geführt und Auseinandersetzungen heraufbeschworen, die für alle Seiten abträglich waren. Brassert fungierte noch bis Dezember, wobei er durch einen Hilfsarbeiter unterstützt wurde. Um den Nachfolger - einen Kandidaten des Regierungsbevollmächtigten Schultz - entspannen sich Auseinandersetzungen, die weit über den Rahmen der Universität hinausgingen und schließlich auf höchster Ebene ausgetragen wurden. Trotz der ablehnenden Haltung des Ministers Altenstein wurde der Kammergerichtsassessor Krause im Dezember 1821 durch eine Kabinettsordre des Königs Friedrich Wilhelm III. als Universitätsrichter eingesetzt. Schultz hatte sich unmittelbar an den König gewandt und darauf hingewiesen, dass die an der Universität herrschenden liberalen Verhältnisse die Gefahr revolutionärer und staatsgefährdender Umtriebe hervorrufen würden. Würde seinem Antrag nicht entsprochen werden, wäre er gezwungen, sein Amt niederzulegen. Mit der vorübergehenden Verwaltung dieser Stelle und mit der zusätzlichen Funktion als Kurator wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, von Ladenberg beauftragt. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass die bisherige Form der Stellvertreter gegenüber dem Bund nicht mehr zu rechtfertigen sei. Das war, wie Max Lenz in seiner Geschichte der Universität von 1910 mit Recht bemerkt, nur ein Vorwand Eichhorns, der danach trachtete, das Universitätsleben nach seinem Belieben zu reglementieren. Diese Maßnahme war ohne vorherige Konsultation des Senats erfolgt, so dass über diesen Eingriff Eichhorns Rektor und Senat empört waren. Ein Protestschreiben, das Boeckh entworfen hatte, und das von 31 Ordinarien unterzeichnet worden war, wurde vom Ministerium zurückgewiesen. Damit war auch die Funktion des Universitätsrichters Krause als stellvertretender außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter erloschen. Die Instruktion vom 2. Mai 1841, die Lenz erwähnt, jedoch nicht weiter behandelt, ist für diese Ausführungen nur insoweit interessant, als sie auf die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten bei der Durchführung der akademischen Gerichtsbarkeit eingeht. Eine grundsätzliche Änderung erfolgte außer der Beseitigung von einigen, durch die Stellung Ladenbergs als Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums bedingten formellen Normen nicht. Bei Verhinderung des Regierungsbevollmächtigten nahmen wiederum Rektor und Universitätsrichter die Vertretung wahr. Krause verließ am 1. September 1842 die Universität. Als Nachfolger wurde zum 1. Oktober 1842 der Kammergerichts-Assessor Lehnert eingesetzt, der die Stelle als Universitätsrichter bis zum April 1848 verwaltete. Als dessen Nachfolger wurde der Oberlandesgerichts-Assessor von Ladenberg vom Ministerium eingesetzt. Nachdem die Institution des außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten als Folge der März-Revolution im Juli 1848 aufgehoben worden war, beschränkte sich die Tätigkeit von Ladenbergs nur auf die Kuratorialgeschäfte, die jedoch fast ausschließlich von der Unterrichtsabteilung des Ministeriums wahrgenommen wurden. Nachdem von Ladenberg im November 1848 mit der Leitung des Kultusministeriums beauftragt worden war, legte er seine Funktion an der Universität nieder, und beauftragte durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und den Universitätsrichter mit der Verwaltung der Kuratorialgeschäfte, die im Wesentlichen in der Bearbeitung von Stipendienangelegenheiten bestanden. Diese Regelung trat mit Wirkung vom 5. Dezember 1848 in Kraft und blieb bis 1923 bestehen, nachdem im Zuge der Hochschulreform ein Verwaltungsdirektor an der Universität eingesetzt wurde und in diesem Zusammenhang eine Neuregelung der Zuständigkeit zwischen Verwaltungsdirektor und Rektor erfolgte. Symptomatisch ist jedoch, dass schon der oben erwähnte Erlass von 1848 eine Reformierung dieses Amtes vorsah. Diese Reformabsichten einiger liberaler Beamter, die als erste Reaktion auf die revolutionären Ereignisse im März 1848 zu sehen sind, jedoch infolge der Kapitulation der liberalen Bourgeoisie vor dem feudalabsolutistischem Regime nie verwirklicht wurden, kamen erst nach der Novemberrevolution zur Ausführung. Lehnert wurde am 1. April 1875 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt und als sein Nachfolger der Syndikus der Mittelmärkischen Ritterschaftsdirektion, Schultz, ernannt. Schultz starb am 16. April 1885. Inzwischen wurde im Hinblick auf die Einführung der sogenannten "Reichsjustizgesetze" eine Neuordnung der akademischen Gerichtsbarkeit erforderlich. In diesem "Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg" vom 29. Mai 1879 wurde die Disziplinargewalt durch den Rektor, den Universitätsrichter und den Senat ausgeübt. Folgende Strafen waren vorgesehen: Verweis; Geldstrafe bis zu 20,-M; Karzer bis zu 2 Wochen; Nichtanrechnung des laufenden Halbjahres auf die vorgeschriebene Studienzeit; Androhung der Entfernung von der Universität (Unterschrift des "Consilium abeundi"); Entfernung von der Universität ("Consilium abeundi"); Ausschluss vom Universitätsstudium (Relegation). Der Universitätsrichter hatte in allen Verfahren die Ermittlungen zu führen. Die Strafbefugnisse waren wie folgt festgelegt: Rektor: Verweise und Karzerstrafen bis zu 24 Stunden; Rektor und Richter: Geldstrafen und Karzer bis zu 3 Tagen; Senat: Alle höheren Strafen. In der Instruktion des Ministeriums vom 1. Oktober 1879 wurde darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "Universitätsgericht" infolge der "Veränderung der Verhältnisse" nicht mehr zu verwenden ist. Dieser rein formelle Akt änderte natürlich nichts an der Art und Weise der Handhabung der Disziplinargewalt, nur waren Rektor und Senat jetzt unmittelbar an der Ausübung der Disziplinargewalt beteiligt, während der Universitätsrichter nur noch in Gemeinschaft mit dem Rektor Strafen aussprechen konnte. Diese Befugnis nutzte der Nachfolger von Schultz, Paul Daudé (1885-1913), ein ehemaliger Staatsanwalt, dazu aus, um in enger Zusammenarbeit mit dem Berliner Polizeipräsidenten gegen fortschrittliche Bestrebungen innerhalb der Studentenschaft und polnische und russische Studenten vorzugehen. Daudé wurde wiederholt vom Minister persönlich mit der Erstattung von Gutachten beauftragt. So ist er auch der Verfasser der berüchtigten "Lex Arons". Der Universitätsrichter übte seit 1901 auch die Funktion eines Kassenkurators der Staatsbibliothek und des Meteorologischen Instituts aus. Weiterhin war er Mitglied der Immatrikulationskommission, der Honorarienstundungskommission, der Unterstützungskasse und des Allgemeinen Krankenpflegevereins für Studierende. Die Vorschriften für die Studierenden der Landesuniversitäten von 1879 wurden in den Jahren 1905 und 1914 erneuert, ohne dass sich an den Bestimmungen über die Stellung des Universitätsrichters etwas änderte. Nachfolger Daudés wurde Ernst Wollenberg, der bis zu seiner Ernennung zum Verwaltungsdirektor der Universität 1923 als Universitätsrichter amtierte und auch nebenamtlich Syndikus der Technischen Hochschule war. Bereits 1919 setzten Reformbestrebungen ein, die 1923 zum Erlass neuer Satzungen für die Universitäten durch das Preußische Kultusministerium führten, den Charakter der Hochschulpolitik der Weimarer Republik jedoch nicht veränderten. Die Diskussion über die Stellung des Universitätsrichters wurde auch an der Berliner Universität geführt. Die zur Beratung dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beseitigung der Funktion des Universitätsrichters gerechtfertigt sei, jedoch wurde gefordert, einen Verwaltungsdirektor einzusetzen, der - ohne Mitglied des Senats zu sein - die Aufgabe haben sollte, sowohl die Verwaltungsgeschäfte der Universität und ihrer Institute zu leiten, als auch die Rechtsberatung und die Vorbereitung der Disziplinarangelegenheiten vorzunehmen. Die Ernennung sollte durch die Regierung erfolgen, wobei dem Senat ein Vorschlagsrecht zugestanden hätte. Die neuen Satzungen, die dann auf Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, beseitigten die Institution des Universitätsrichters und führten die Funktion des "Universitätsrats" ein. Der Universitätsrat hatte danach die Aufgabe, den Verwaltungsdirektor, den Rektor und die übrigen Einrichtungen der Universität rechtlich zu beraten. Daneben oblag ihm die Durchführung der akademischen Disziplin entsprechend den Disziplinarvorschriften, die noch immer nach dem schon erwähnten Gesetz von 1879 gehandhabt wurden. Der enge Mitarbeiter des Preußischen Ministers, Erich Wende, wies schon damals darauf hin, dass eine Reform dieser überholten Vorschriften unabwendbar war. Dadurch, dass der Universitätsrat sowohl Ankläger und Untersuchungsrichter, als auch mit dem Rektor als erkennender Richter am Disziplinarverfahren mitwirkte, ergab sich eine Situation, die schon den Verfahrensvorschriften des allgemeinen Strafrechts widersprach. Die Stelle des Universitätsrats wurde nebenamtlich meist von einem Richter besetzt, der nicht Mitglied des Senats war, jedoch zur Beratung des Senats zu Senatssitzungen hinzugezogen werden konnte. Die Mitwirkung im Immatrikulationsausschuss blieb bestehen. An der Berliner Universität wurde mit Wirkung vom 1. November 1923 der Amtsgerichtsrat Hermann Marcard als Universitätsrat eingesetzt, der im Januar 1924 auch zum Justitiar der Staatsbibliothek ernannt wurde. Ende Januar 1933 wurde seitens des NS-Studentenbundes in aller Öffentlichkeit gegen Marcard eine großangelegte Verleumdungskampagne wegen seines Vorgehens gegen nationalsozialistische Schläger inszeniert, die mit der Ablösung Marcards als Universitätsrat im April 1933 endete. Nachfolger Mardcards wurde der Landesgerichtsdirektor Wilhelm Püschel, dem die Stelle des Universitätsrats im Mai 1933 vom Ministerium übertragen wurde. Püschel schied jedoch im Oktober 1935 aus, da die Stelle des Universitätsrates am 1. April 1936 in eine hauptamtliche Rechtsratsstelle umgewandelt werden sollte. Zum Universitätsrechtsrat wurde der Staatsanwaltschaftsrat Leitmeyer ernannt. Leitmeyer wurde neben der rechtlichen Beratung des Rektors, des Verwaltungsdirektors und der übrigen akademischen Behörden der Universität auch mit der Rechtsberatung des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Rektors und der akademischen Behörden der Technischen Hochschule Berlin, sowie des Generaldirektors der Staatsbibliothek beauftragt. Leitmeyer war bereits seit Oktober 1935 auftragsweise als Universitätsrechtsrat tätig gewesen. Inzwischen war durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 1. April 1935 eine "Strafordnung für Studenten, Hörer und studentische Vereinigungen an den Hochschulen" bekannt gegeben worden. Diese neue Disziplinarordnung, die dem NS-Führerprinzip entsprach, sah folgende Strafen vor: 1. Mündliche Verwarnung; 2. Schriftlicher Verweis; (evtl. Androhung der Entfernung) 3. Nichtanrechnung des laufenden Semesters; 4. Entfernung von der Hochschule, verbunden mit Nichtanrechnung des Semesters; 5. Dauernder Ausschluss vom Studium an allen deutschen Hochschulen. Der Rechtsrat hatte die Ermittlungen zu führen. Verwarnungen und Verweise sprach der Rektor aus, während Nichtanrechnung, Entfernung und Ausschluss vom Rektor nach vorherigen Beschluss des sogenannten Dreierausschusses, dem der Rektor und die Leiter der Dozenten- und Studentenschaft angehörten, verhängt wurden. Der Rechtsrat hatte die Funktion eines Anklägers, d.h. er hatte die Anschuldigungsschrift vorzulegen und diese zu vertreten. Berufung beim Reichswissenschaftsministerium war möglich. Vermutlich blieben die alten Disziplinarvorschriften von 1879 bzw. 1914 unter Wegfall der Bestimmungen, die durch die Entwicklung überholt waren, bis zum Erlass der Strafordnung vom 1. April 1935 in Kraft. Wende wies bereits darauf hin, dass Geldstrafe und Karzer unzeitgemäß seien und abgeschafft werden sollten. In der Zeit vom November 1936 bis März 1937 wurde der Rechtsrat mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Universitätskurators beauftragt. Leitmeyer wurde 1939 in die Hochschulverwaltung des sogenannten "Protektorats Böhmen und Mähren" abgeordnet und 1940 zum Kurator der Technischen Hochschule Brünn ernannt. Als Ersatz wurde ab September 1939 der Landgerichtsrat Bernhard Rosenhagen kommissarisch und ab 1. Sept. 1940 endgültig vom Ministerium eingesetzt. Sein Aufgabengebiet umfasste die rechtliche Beratung des Rektors, des Universitätskurators und der akademischen Behörden der Universität, des Verwaltungsdirektors des Charité-Krankenhauses, des Generaldirektors der Staatsbibliothek und des Staatlichen Materialprüfungsamtes. Als Rosenhagen 1943 zum Verwaltungsdirektor des Charité-Krankenhauses ernannt wurde, übte er seine Aufgaben als Rechtsrat an der Universität nur noch nebenamtlich mit der Amtsbezeichnung "Universitätsrat" aus. Seine Tätigkeit endete mit dem 8. Mai 1945. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Universitätsrichter als Exekutiv- und Überwachungsorgan an den Universitäten seine Aufgaben durchzuführen hatte. Das gilt nicht nur für die Zeit der Reaktion nach Erlass der Karlsbader Beschlüsse 1819, sondern auch für die späteren Jahre. Der Universitätsrichter Daudé (1885-1913) ist ein besonders anschauliches Beispiel dafür, in wessen Auftrag und für welche Interessen der Universitätsrichter zu wirken hatte. III. Archivische Bearbeitung Wenn auch die Benutzung der einzelnen Disziplinarvorgänge gegeben war, musste der Gesamtbestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen bearbeitet werden. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte in den Monaten Dezember 1967 bis März 1968 durch den damaligen Archivleiter Kossack. Die Überführung der Kartei- bzw. Findbucheinträge in die elektronische Form hat für die Ordnung des Bestandes keine Änderungen bedeutet. Normalisiert wurden lediglich die Schreibweise und die Interpunktion. Die Signaturen und Titel wurden beibehalten. Zitierweise: HU UA, Universitätsrichter.01, Nr. XXX. HU UA, UR.01, Nr. XXX.

VOA 6: Bischofsheim (Bestand)
Stadtarchiv Mainz, VOA 6 · Bestand · 1820 - 1934
Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

Die knapp 9 m Akten des Bestandes VOA 6 gelangten nach der Eingemeindung Bischofsheims im Zuge zweier Ablieferungen an das Stadtarchiv Mainz. Am 01.12.1934 wurden 161 "Rechnungs-Archivalien" überwiegend aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Ortsverwaltung Mainz-Bischofsheim abgegeben (Zug.: 1934/96). Anfang 1939 lagen bei ihr 60 Pakete "erledigte Akten" zum Einstampfen bereit. Der damalige Leiter des Stadtarchivs, Dr. Dertsch, sonderte 40 Pakete mit Akten vornehmlich aus dem zweiten und dritten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts als nicht archivwürdig aus. Sie betrafen die Bereiche Sozialfürsorge, Lebensmittelversorgung während und nach dem Ersten Weltkrieg, "Allgemeiner Geschäftsgang", Land- und Reichstagswahlen sowie Wald- und Gemeindeangelegenheiten. Übernommen wurden am 03.03.1939 20 Pakete (ohne Zugangsnummer). Zu ihnen zählten acht Pakete "verschiedene alte Akten von 1820-1920", je vier Pakete Militaria und "erledigte Schulangelegenheiten bis 1930", zwei Pakete zu Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen zwischen 1850 und 1914 und je ein Paket zu Landwirtschaft (1870-1900) und zum Bauwesen ("erledigte ältere Akten"). Mit den beiden Zugängen kam das überlieferte, zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schriftgut der Gemeindeverwaltung Bischofsheim nicht vollständig an das Stadtarchiv Mainz. Ein Teil verblieb im Ort, so daß die Bischofsheimer Überlieferung heute geteilt ist. In Bischofsheim werden vornehmlich Akten und Amtsbücher aus der frühen Neuzeit und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwahrt. Es handelt sich hierbei um einen Bestand, der im Kern bereits 1914 in den Inventaren der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau als Archivgut aufgeführt wurde (vgl. Becker, Wilhelm Martin (Hg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Groß-Gerau, Darmstadt 1914 (Inventare der nichtstaatlichen Archive im Großherzogtum Hessen, Bd.3: Inventar der hessischen Gemeinde-Archive, H.1), S.7f. Das Bischofsheimer Verzeichnis wurde von Lehrer Bechtolsheimer erstellt und ergänzt vom Kreisurkundenpfleger). Der Bestand wurde offensichtlich nach dem Zweiten Weltkrieg mit Materialien jüngeren Datums ergänzt (vgl. Inventar-Verzeichnis des Gemeindearchivs der Gemeinde Bischofsheim. In: Bischofsheimer Geschichtsblätter, H.40, September 1967, S.212-219). Die im Stadtarchiv Mainz aufbewahrten 701 Bände (ohne Rechnungsduplikate) verfügen insgesamt zwar über eine Laufzeit von 1733 bis 1937, doch liegt ihr Schwerpunkt auf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Thematisch ragen die Bereiche "Gemeindeangelegenheiten" und "Schulwesen" heraus. Hinzuweisen ist auch auf die Akten zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, zur französischen Besatzung nach dem Ersten Weltkrieg sowie zum Bauwesen. Bei der Übernahme durch das Stadtarchiv waren die Akten grob nach dem Registraturplan für die großherzoglichen Bürgermeistereien von 1908 geordnet. Bei der Sichtung der Archivalien zeigte sich aber, daß zum einen die durch den Registraturplan vorgegebenen Titel der Akten deren Inhalt oftmals nur ungenügend beschrieben und daß zum anderen zwischen den einzelnen Schriftstücken eines Aktenbandes vielfach kein organischer und in etlichen Fällen auch kein sachlicher Zusammenhang bestand. Dies erschwerte die Verzeichnungsarbeiten. Um eine ausreichende Erschließung zu gewährleisten, mußten zum Teil - unter Mißachtung archivarischer Prinzipien - neue Akteneinheiten formiert werden. Aus dem gleichen Grund wurden die Titel möglichst ausführlich formuliert sowie häufig mit Vermerken ("Enthält", "Enthält u.a.", "Enthält v.a.") ergänzt. Auf betrefffremde Schriftstücke sowie auf Zeitungen und Druckschriften, Photos und Pläne (außer bei Bauakten) wurde mit "Darin auch" verwiesen. Kassiert wurden nur wenige Schriftstücke, vor allem nicht ausgefültle Formulare und Fragebögen zu statistischen Erhebungen, die in mehreren Exemplaren vorlagen, sowie Werbematerial von Firmen außerhalb des Sprengels des Stadtarchivs Mainz. Ein Vergleich zwischen den Ablieferungsvermerken bzw. -listen von 1934 und 1939 einerseits und dem vorgefundenen Bestand andererseits läßt vermuten, daß zwischen Übernahme und Verzeichnung in geringem Umfang Material vernichtet wurde. Dabei muß unklar bleiben, ob dies aufgrund einer archivarischen Entscheidung oder infolge von Kriegseinwirkung geschah. Bei der abschließenden Klassifikation erschien die vollständige Übernahme des Registraturplans von 1908 wenig sinnvoll, denn zahlreiche Abteilungen wären kaum oder überhaupt nicht belegt worden. Deshalb wurde auf Grundlage des Registraturplans und unter Anlehnung an die bei anderen Vorortarchiven des Stadtarchivs Mainz anzutreffenden Bestandsgliederungen ein neues Schema entworfen, das dem tatsächlichen vorgefundenen Aktenbestand Rechnung zu tragen sucht. An der Erstellung des Findbuchs waren - bedingt durch einen Personalwechsel - zwei Bearbeiter beteiligt, deren unterschiedliche "Handschriften" sich bei der Endredaktion nicht ganz unterdrücken ließen. Begonnen wurde mit der Verzeichnung im Frühjahr/Sommer 1988 durch Frau Andrea Eckel, abgeschlossen wurde sie im Winter 1990/91 durch den Unterzeichnenden, Herrn Heiner Stauder, der auch die Klassifikation vornahm und das Vorwort erstellte. Die Eingabe des Findbuchs in die Datenbank "Archibal" erfolgte im November 1999 durch Frau Gerda Kessler in Zusammenarbeit mit Frau Ramona Göbel (Archivoberinspektorin). Ortsgeschichte Bischofsheim: Die Anfänge des heutigen Bischofsheim reichen bis in die Zeit der fränkischen Landnahme zurück. Hierfür sprechen sowohl archäologische Funde als auch die Endung des Ortsnamens auf "-heim". Allerdings handelt es sich bei dem vorangestellten Bestimmungsort nicht - wie ansonsten meist üblich - um einen Personennamen, sondern um eine kirchliche Amtsbezeichnung. Staab schließt daraus auf den Mainzer Bischof als den Gründer der fränkischen Siedlung. Vermutlich gehörte ihm auch die örtliche Kirche, die wahrscheinlich dem heiligen Martin geweiht war. Sie ging wohl um 1000 in den Besitz des Stiftes Sankt Viktor bei Weisenau über, das neben dem Domstift unter den in Bischofsheim begüterten Mainzer Stiften und Klöstern der bedeutendste Grundherr war. Auch bezog es in dem größten Teil der Gemarkung den großen Zehnten und besaß das Patronatsrecht, das es auch nach der Einführung der Reformation in Bischofsheim während des 16. Jahrhunderts behielt. Als Träger von Hoheitsrechten lassen sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Mitglieder verschiedener Zweige des Reichsministerialengeschlechts von Bolanden greifen. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts hatte sich anscheinend die Linie Hohenfels durchgesetzt, doch verkauften Mitglieder dieses Hauses 1331 das Dorf Bischofsheim mit Gericht, Leuten und allem Zubehör für 400 Pfund Heller an den Grafen Rudolf von Wertheim und an Gottfried von Eppstein. Der Wertheimer Adel scheint bald in die Hände des Mainzer Erzstiftsübergegangen zu sein, das ihn 1417 an Henne von Erlebach gen.: von Weilbach, verpfändete. Einer seiner Nachfahren, Adam von Erlebach, und dessen Ehefrau Margarethe gelangten auf die gleiche Weise in den Besitz des Eppsteiner Anteils, den der Pfandherr 1478 an Graf Philipp von Katzenelnbogen verkaufte. Nach seinem Tod im folgenden Jahr beerben ihn die Landgrafen von Hessen, deren Darmstädter Linie es gelang, sich in den vollständigen Besitz von Bischofsheim zu setzen. Nach langwierigen Verhandlungen verkauften 1577 die Herren von Hattstein als Nachfolger der von Erlebach ihre Rechte an den Landgrafen Georg I., zwei Jahre später tat das Erzstift Mainz das gleiche. Somit gehört Bischofsheim seit 1579 zu Hessen (-Darmstadt). Von dem Herrschaftswechsel 1577/79 und der vermutlich bereits zuvor eingesetzten Reformation blieben die Besitzungen und Rechte der Mainzer Stifte und Klöster unberührt. Erst 1802/03 fielen ihre Güter im Zuge der Säkularisation an den hessischen Staaat. Dieser Übergang war eine der zahlreichen Neuerungen, die sich im Laufe des 19. Jahrhunderts einstellten. Im Gefolge der von 1820 im Großherzogtum Hessen erlassenen Verfassung wurden Justiz und Verwaltung getrennt, was eine Neugliederung des Staats notwendig machte. Bischofsheim, das bisher dem Amt Rüsselsheim zugehört hatte, wurde dem Landratsbezirk Dornberg in der Provinz Starkenburg bzw. dem Landgericht Groß-Gerau zugewiesen. Während die Justizgliederung in den nächsten 110 Jahren weitgehend gleich blieb - nur 1879 wurde mit der Einführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 03.09.1878 aus dem Landgericht das Amtsgericht Groß-Gerau -, war die territoriale Verwaltungseinteilung mehrfach Änderungen unterworfen. 1832 wurde Bischofsheim dem Kreis Groß-Gerau zugeschlagen, nach der Auflösung der Kreise im Zuge der Revolution von 1848 dem Regierungsbezirk Darmstadt. Als die Kreise im Zuge der Reaktion 1852 restituiert wurden, kam Bischofsheim wieder zum Kreis Groß-Gerau, bei dem es bis zur Eingemeindung nach Mainz 1930 verblieb. Mit der Konstitution von 1820 war auch die überkommene Kommunalverfassung nicht mehr vereinbar, weshalb 1821 eine neue Gemeindeordnung erlassen wurde. Sie ersetzte auch in Bischofsheim den Schultheißen durch den Bürgermeister, der zusammen mit dem Beigeordneten und dem Gemeinderat den Ortsvorstand bildete. Allerdings scheint in Bischofsheim die Bezeichnung "Schultheiß" noch eine Zeitlang in Gebrauch gewesen zu sein. Eine weitere Neuerung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutete die Aufhebung der traditionellen Agrarverfassung: Grund- und Zehntherrschaft verschwanden mit der Grundlastenablösung, die in Bischofsheim bis 1842 weitgehend durchgeführt worden war. Zu diesem Zeitpnkt lebten die Bischofsheimer noch überwiegend von der Landwirtschaft. Ihr Dorf hatte sich noch nicht über den Ortsdamm hinweg ausgedehnt, der angelegt worden war, um die Bewohner der Mainufergemeinde vor dem oftmals drohenden Hochwasser zu schützen. Ein tiefgreifender sozioökonomischer und demographischer Wandel setzte mit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Zahlreiche Beschäftigte der in den Nachbargemeinden entstehenden Betriebe, namentlich MAN in Gustavsburg und Opel in Rüsselsheim, stammten aus Bischofsheim bzw. zogen dorthin. Wichtigster Arbeitgeber für die Bischofsheimer wurde jedoch die Eisenbahn, die die Geschichte des Ortes entscheidend geprägt hat. Nachem 1858 die Linie Mainz-Darmstadt und 1863 die Strecke Mainz-Frankfurt eröffnet worden waren, wurde ab der Jahrhundertwende der Bahnhof Bischofsheim zum größten Verschiebebahnhof Süddeutschlands und zum Entlastungsgüterbahnhof von Mainz ausgebaut. Dies trug wesentlich zum Wachstum von Siedlung und Bevölkerung bei. Durch den Zuzug von Eisenbahnangestellten und Fabrikarbeitern entstand auch eine katholische Gemeinde, nachdem Bischofsheim - abgesehen von einigen Juden - rein evangelisch gewesen war. Die Veränderungen im Zuge der Industrialisierung wirkten sich selbstverständlich auch auf die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung aus. Verwiesen sei hier auf Schul- und Ortsstraßenbau, die sich in den vorliegenden Akten spiegeln. Diese geben auch Auskunft über die Folgen der französischen Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg und des passiven Widerstands. Da dieser insbesondere auch von zahlreichen Eisenbahnern ausgeübt wurde, kam es in Bischofsheim zu zahlreichen Ausweisungen durch die Besatzungsbehörden. Ende der 1920er Jahre plante die Ortsverwaltung die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen. Diese beiden Projekte brachten die Gemeinde im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise in arge finanzielle Bedrängnis. In dieser Situation wurde erstmals der Gedanke an eine Eingemeindung nach Mainz wach, der nach harten Auseinandersetzungen in Bevölkerung und Gemeinderat schließlich realisiert wurde. Zum 01.01.1930 wurde Bischofsheim zusammen mit dem benachbarten Ginsheim-Gustavsburg sowie mit Bretzenheim und Weisenau in die Stadt Mainz eingemeindet, die sich von einer Ausdehnung ihrer Fläche Vorteile versprach. 1930 verdoppelte sich ihr Areal von 4096 ha auf 8195 ha, davon entfielen 930 ha auf die Gemarkung Bischofsheim. Nach der Eingemeindung fungierte zunächst der seitherige Bürgermeister Fischer als Ortsvorsteher, bis er nach der nationalsozialistischen Machtergreifung von dem Parteigenossen Fritz Eitel abgelöst wurde, der auch dem Stadtteil Ginsheim-Gustavsburg vorstand. Während seiner Amtszeit begann die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung, die ihren ersten Höhepunkt in der Pogromnacht vom 9./10.11.1938 erreichte. Damals wurde die Bischofsheimer Synagoge beschädigt. Die noch in Bischofsheim verbliebenen jüdischen Einwohner wurden während des Krieges Opfer des Holocaust. Opfer forderten auch die alliierten Bombenangriffe, die auf den Bahnhof zielten, vielfach aber auch die Siedlung in Mitleidenschaft zogen. Nach dem Krieg wurde der Rhein zur Grenze zwischen zwei Besatzungszonen bzw. Bundesländern. Infolgedessen wurde auch die Verbindung zwischen Mainz und Bischofsheim gelöst, Bischofsheim erklärte sich wieder zur selbständigen Gemeinde im Kreis Groß-Gerau. Bürgermeister und Ortsvorsteher von Bischofsheim (1853-1945), (Quelle: Mangold, S. 114 und Bischofsheimer Geschichtsblätter 14, 1965 (Sondernummer). Auf eine Auflistung der Schultheißen und Bürgermeister vor 1853 wurde verzichtet, da sich aus den Archivalien Abweichungen von den Amtszeiten ergaben, die in der gen. Literatur genannt werden. Zur Überprüfung und ggf. Richtigstellung müssen auch Archivalien herangezogen werden, die im Gemeindearchiv in Bischofsheim aufbewahrt werden. Insbesondere sind die Rechnungen heranzuziehen.) 1853-1862: Johannes Schneider, Bürgermeister; 1862-1865: Michael Dammel, Bürgermeister; 1865-1909: Philipp Jakob Wiesenecker, Bürgermeister; 1910-1920: Heinrich Hünerkopf, Bürgermeister; 1921-1933: Georg Fischer, Bürgermeister, ab 1930 Ortsvorsteher; 1933-1939: Friedrich Eitel, Ortsvorsteher; 1939-1945: Georg Fischer, Ortsvorsteher Bevölkerungsentwicklung Bischofsheim Quellen, soweit nicht anders angegeben: Mangold, S. 73. 1792: Gesamt: 400; 1829: Gesamt: 668; 1861: Gesamt: 1078; 1865 (statistische Übersicht in Aktenband 621): Gesamt: 1169, hiervon evang.: 1093, kath.: 6, Juden: 70, Häuser: 146; 1873: Gesamt: 1404, (lt. Hartwig-Thürmer, S. 11ff.): hiervon kath.: 50, Juden: 60; 1895: Gesamt: 2264; 1900: Gesamt: 2961; 1910: Gesamt: 4456, hiervon evang.: 3686, kath.: 717, Juden: 46; 1930: (lt. "Groß-Mainz", S. 5:) Gesamt: 5438, hiervon evang.: 4358, kath.: 982, Juden: 31, Häuser: 690; 1939: Gesamt: 6407 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.); 1948: Gesamt: 7412 (Hartwig-Thürmer, S. 11ff.) Bischofsheimer Geschichtsblätter 1950 ff. (= Publikationsorgan des Heimat- und Geschichtsvereins Bischofsheim); "Groß-Mainz". Sonderausgabe des Mainzer Anzeiger zum 1. Januar 1930. Beilage zur Ausgabe Nr. 303 vom 31.12.1929; Hansel, Klaus: Das Stift St. Victor vor Mainz. Phil.Diss. Mainz. Gernsheim 1952.; Hartwig-Thürmer, Christine: Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim. Die Mainspitze unterm Hakenkreuz. Frankfurt/M. o.J.; Dies.: "Hier war’s schon schlimm ...". In: Als die letzten Hoffnungen verbrannten. 9./10.November 1938. Mainzer Juden zwischen Integration und Vernichtung. Mainz 1988 (Mainz Edition, Bd.5), S. 115-125.; Leiwig, Heinz/ Neliba, Dieter H.: Die Mainspitze im Fadenkreuz der Royal Air Force und der 8. USAAF - Bischofsheim 1939-1945 -. Ginsheim-Gustavsburg 1985.; Mangold, Georg: Bischofsheim. Ein geschichtliches Heimatbuch. Mainz 1929 (Starkenburg in seiner Vergangenheit, Bd. 5). Müller, Wilhelm (Bearb.): Hessisches Ortsnamenbuch Bd.1: Starkenburg. Darmstadt 1937.; Ruppel, Hans-Georg/ Müller, Karin (Bearb.): Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums und Volksstaates Hessen. Darmstadt 1976 (Darmstädter Archivschriften, Bd. 2).; Staab, Franz: Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit. Wiesbaden 1975 (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 11).