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Dokumente
Bestimmungen über Dienstzeitberechnungen: Bd. 5
BArch, RM 3/7217 · Akt(e) · 1905-1906
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Nachträge zur Nachweisung der Seedienstzeit Anerkennung Kriegsdienstzeit, Dienstzeitberechnung Nachtrag zur Nachweisungen der bei Pensionierungen doppelt zu rechnenden Dienstzeit in Kiautschou und dem Hinterland Nachweisungen von Seereisen S. M. S. und Fahrzeuge Allerhöchste Kabinettsorder vom 21. Sept. 1905 betr. Anrechnung von Kriegsjahren für die Kaiserliche Schutztruppe für Kamerun

Reichsmarineamt
BArch, RM 2/1835 · Akt(e) · Okt. 1895 - Jan. 1898
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Gesichtspunkte für die Wahl eines Stützpunktes in Ostasien insbes. des Hafens von Wei-hai-wei (Denkschrift des Reichsmarineamtes, mit Karten), 14. Nov. 1895 Besetzung von Kiautschou nach der Ermordung von zwei deutschen Missionaren (Telegramm des Kaisers an den Reichskanzler, Abschrift), 6. Nov. 1897 Russischer Einspruch gegen die Besetzung der Kiautschou-Bucht durch deutsche Kriegsschiffe (Promemoria des Auswärtigen Amtes), (Nov. 1897) Ernennung des Kpt. z.S. Rosendahl zum Befehlshaber an Land über die deutschen Streitkräfte in Kiautschou (AKO, Abschrift), 3. Jan. 1898

BArch, RM 2/1837 · Akt(e) · Juni 1898 - Apr. 1899
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Port Arthur und Wei-hai-wei (Militärpolitischer Bericht der 2. Division des Kreuzergeschwaders, Abschrift), 14. Juni 1898 Verbot des Landverkaufs in Kiautschou (Denkschrift des Reichsmarineamtes), 30. Juni 1898 Bestimmungen über die Organisation der Besatzung von Kiautschou (Vervielfältigung), 17. Aug. 1898 Entwicklung von Kiautschou (Denkschrift, Druck), Okt. 1898 Einweihung des "Iltis-Denkmals" am 21. Nov. 1898 (Programmentwurf, Vervielfältigung), 21. Nov. 1898

BArch, RM 2/1840 · Akt(e) · Jan. 1909 - Juli 1914
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Enthält u.a.: Ordensverleihungen anläßlich der erfolgreichen Durchführung der Pestabwehrmaßnahmen im Schutzgebiet Kiautschou (Vorschläge des Reichsmarineamtes mit Stammrollenauszügen), 4. Juli 1911 Manöver der 16. japanischen Division (Kioto) vom 14. - 21. Nov. 1911 (Bericht des Kommandeurs des III. Seebataillons, Abschrift), 8. Jan. 1912 Das Schantung-Eisenwerk (Auszüge aus dem für die Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft erstellten Gutachten des Hütteningenieurs Otto F. Weinling, mit Kartenskizzen), 18. Feb. 1914

Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

Maercker, Georg (Bestand)
BArch, N 786 · Bestand · 1874-1940
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Geschichte des Bestandsbildners: Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Bearbeitungshinweis: General Wehrkreis IV (Sachsen)? Bestandsbeschreibung: Generalmajor, Urkunden, persönliche Briefe, Ausbildungsunterlagen, Portraitfotos, Kolonialgeschichte: General der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Reichskolonialamt, Vermessung Tsingtau, Kommandeur der Infanterie im Ersten Weltkrieg in Frankreich und Belgien, Wehrkreiskommando IV, Freikorpsführer Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Zitierweise: BArch, N 786/...