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Althoff, Friedrich Theodor (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Althoff, F. T. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der vorliegende Nachlass des preußischen Ministerialdirektors im Kultusministerium, Friedrich Theodor Althoff (1839-1908) wurde im Jahr 1921 dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Geschenk von der Witwe Marie Althoff übergeben. In den Jahren 1924, 1935, 1936, 1951, 1958 und 2000 gelangten weitere kleinere Nachlassteile in das (Preußische) Geheime Staatsarchiv (PK). Der Nachlass beinhaltet vorrangig Personalunterlagen, umfassende Handakten aus amtlicher Tätigkeit, umfangreiche dienstliche Korrespondenz mit einer Vielzahl von -partnern, Zeitungen und Zeitungsausschnitte und einen kleinen Teilnachlass der Witwe Marie Althoff überwiegend mit ihrer Korrespondenz nach 1908. Die Korrespondenz wurde von Althoff selbst nach zwei Arten abgelegt, alphabetisch nach den Namen und nach Berufen der Absender, sodass beide Gruppen (per Datenbankabfrage) zu durchsuchen sind. Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass ca. 500 Briefe anderen Korrespondenzen beigelegt sind, nämlich dann, wenn sich die Briefschreiber vornehmlich über andere, dritte Personen äußerten. In diesen Fällen wurden die Briefe nicht unter den Absendern, sondern unter den Namen derjenigen, über die geschrieben wurde, abgelegt. Die moderne Verzeichnung behält diese Ordnung bei, wirft aber die betreffenden Namen in den jeweiligen Verzeichnungstiteln aus. (Beispiel VI. HA, Nl F. T. Althoff, Nr. 805 alphabetische Korrespondenz "Kohl - Koppy" enthält bei "Kollmann, Julius, Basel, 1887 - 1888 (3)" auch einen Brief Gustav v. Schmollers über Julius Kollmann aus dem Jahr 1884). Im Zuge der Datenbankeingabe wurden die einzelnen Korrespondenzpartner bei den Korrespondenzbänden anhand des Registers in die Enthält-Vermerke nachgetragen. Die Zahl in Klammern bezeichnet dabei die Anzahl der Briefe. Zu den früheren Abteilungen A I und A II (heutige Nr. 1-655) existiert ein gesonderter ausführlicher Analysenband, der bei Recherchen hinzugezogen werden sollte. Dessen Inhalte sind nicht Teil der Datenbank, da sie deren Rahmen gesprengt hätten. Bei der im Jahr 2012 erfolgten vollständigen magazintechnischen Bearbeitung wurde der Nachlass der Einfachheit halber nach laufenden Nummern umsigniert. Eine entsprechende Konkordanz befindet sich am Findbuchende. Die Verzeichnung wurde 1921 durch Ludwig Dehio begonnen. Fr. Krähe erstellte dabei das Verzeichnis der Briefkorrespondenten. 1939 hat G. Wentz die Korrespondenz verzettelt. In den Jahren 1960-1962 erfolgte durch Renate Endler eine Neuaufnahme inklusive Revision des Nachlasses. Von 1975-1976 erfolgte eine weitere Revision durch Holger Schenk. Folgende Akten fehlten schon bei Erstellung des noch gültigen Findbuchs aus den 1960er Jahren: A I Nr. 18 Akademische Freiheit, 1905 A I Nr. 144 Kriminalistisches Seminar, Halle, 1885 - 1896 A II Nr. 98 Eduard Simon, 1906-08 B Nr. 7 Baltzer B Nr. 21 Cantor B Nr. 28 [Inhalt unbekannt] B Nr. 69 Hermite B Nr. 137 Bd. 2 Netto B Nr. 168 Bd. 2 Schottki Bei B Nr. 48 Frobenius, B Nr. 65 Heffter, B Nr. 70 Heffner und B Nr. 169 Sturm fehlt der Hauptteil. Ferner fehlen laut Bemerkungen im Findbuch die alten Nummern B Nr. 98, B Nr. 106 und B Nr. 167. Bei der Gruppe "Nach Berufen der Absender geordnete Korrespondenz Althoffs", die sehr intensiv erschlossen ist, wurden auch die Inhaltsangaben der fehlenden Stücke in die Datenbank aufgenommen, da deren Inhalte teilweise von Interesse sein können, auch wenn die einzelnen Briefe nicht mehr existieren. Diese Briefe tragen dann den Zusatz "(fehlt)". In dem Sammelbestand "Kleine Erwerbungen" des Geheimen Staatsarchivs PK wird ferner folgender Autograph Althoffs verwahrt: I. HA Rep. 94 Kleine Erwerbungen, Nr. 1711 Friedrich Althoff an eine unbekannte Person: Übersendung von 4 faksimilierten Primaneraufsätzen des Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin aus dem Jahre 1901 zum Thema "Die Beinstellung der Denkmäler in der Siegesallee" mit Marginalien Kaiser Wilhelms II., 24. November 1903. Die Datenbankeingabe erfolgte durch Fr. Pistiolis, die Datenbankkorrektur, Ermittlung und Nachtragen der Laufzeiten anhand der Enthält-Vermerke und Vorworterstellung erledigte die Unterzeichnende. Mit Einführung der neuen Tektonik im GStA PK wurde der ehemals als I. Hauptabteilung Rep. 92 geführte Nachlass Friedrich Theodor Althoff im Jahr 2001 der neu gebildeten VI. Hauptabteilung Familienarchive und Nachlässe angegliedert. Laut der Internet-Datenbank "Kalliope, Verbundsystem Nachlässe und Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin" befindet sich ein weiterer umfangreicher Nachlassteil in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz. Dieser Teil umfasst 23 Kästen mit Korrespondenz, Urkunden, Manuskripten, Fotos, Drucken und der Totenmaske. Ferner werden weitere Korrespondenzen Althoffs (312 Blatt) in der Dokumentensammlung Darmstaedter (2c 1890) der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz verwahrt. Laufzeit: (1723) 1778, 1824 - 1908 (1909 - 1919) und ohne Datum Umfang: 23 lfm letzte vergebene Nummer: Zu bestellen: VI. HA, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff, Nr. .... Berlin, August 2013 (Archivoberinspektorin Sylvia Rose) Lebensdaten 19. Februar 1839 geboren in Dinslaken Vater: Friedrich Theodor Althoff (1785-1852), preußischer Dömanenrat Mutter: Julie von Buggenhagen (geb. 1802) ab 1851 1856 bis 1861 Gymnasium in Wesel (1856 Abitur) Studium der Rechte in Berlin und Bonn ab 1856 Mitgliedschaft im Corps Saxonia mit späterer Ehrenmitgliedschaft 1861 Staatsexamen 1864 Referendar 1867 juristisches Assessorexamen 1870 Advokat 1871 Justitiar und Referent für Kirchen- und Schulsachen in Straßburg ab 1872 Dr. jur. h.c. außerordentlicher Professor für französisches und modernes Zivilrecht (1880 ordentlicher Professor) in Straßburg 1882 Universitätsreferent im Kultusministerium 1888 Geheimer Oberregierungsrat 1896 Honorarprofessor an der Universität Berlin 1897-1907 Ministerialdirektor der I. Unterrichtsabteilung (Universitäten und Höhere Schulen) 1900 Vorsitzender der wiss. Deputation für das Medizinalwesen 1901 Ehrenmitglied der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften 1904 Titel "Exzellenz" 1906 Titel "Professor" 1907 Titel eines "Wirklichen Geheimen Rats", Kronsyndikus 20. Oktober 1908 gestorben in Berlin-Steglitz Friedrich Theodor Althoff war seit 1865 verheiratet mit Marie Ingenohl (1843-1925) und hatte keine Kinder. Die Lebensdaten wurden der angegebenen Literatur entnommen. Zu vergleichen ist ferner die Personalakte Althoffs, 1882-1939 (I. HA Rep. 76 I Sekt. 31 Lit. A Nr. 15, inkl. Beiheft 1+2). Literatur " M. Althoff (Bearb.), Aus Friedrich Althoffs Berliner Zeit. Erinnerungen für seine Freunde. Jena 1918 (als Manuskript gedruckt) " A. Sachse, Friedrich Althoff und sein Werk. Berlin 1928; F. Schmidt-Ott, Erlebtes und Erstrebtes. 1860-1950. Wiesbaden 1952, S. 5 u. ö. " Neue Deutsche Biographie, Bd. 1, Aachen - Behaim. Berlin 1953, S. 222-224 " C.-E. Kretschmann, Friedrich Althoffs Nachlaß als Quelle für die Geschichte der medizinischen Fakultät in Halle von 1882-1907. Diss. Halle 1959 " G. Lohse, Die Bibliotheksdirektoren der ehemals preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen 1900-1985. Köln 1988, S. 1 u. ö. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Bd. 26) " R.-J. Lischke: Friedrich Althoff und sein Beitrag zur Entwicklung des Berliner Wissenschaftssystems an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Berlin 1991; J. Weiser, Das preußische Schulwesen im 19. u. 20. Jahrhundert. Ein Quellenbericht aus dem Geheimen Staatsarchiv Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Köln, Weimar, Wien 1996, S. 194-197 (Studien und Dokumentationen zur deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 60) " Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 16. Herzberg 1999, Sp. 29-48 " St. Rebenich und G. Franke: Theodor Mommsen und Friedrich Althoff. Briefwechsel 1882-1903. München 2012. (Deutsche Geschichtsquellen des 19. und 20. Jahrhunderts Bd. 67). Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1839 - 1908 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 180 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Vorbemerkung Behördengeschichte Das Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 206) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Arbeitstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Fürsorgeamt unterstand als Beschlußbehörde dem Finanzministerium. Seine Berufungsinstanz war das Oberfürsorgeamt. Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion war zugleich Vorsitzender des "Fürsorgeamtes"; die Hauptkasse der Bau- und Finanzdirektion versah seine Kassengeschäfte (vgl. im übrigen die Staatshandbücher). Bestandsgeschichte Sechs Akten der Behörde wurden im Jahre 1941 an das Geheime Staatsarchiv abgegeben (Akzession 68/1941) und dafür der Bestand "I. HA Rep. 180 E" eingerichtet. Diese Akten wurden im Krieg ausgelagert und gelangten nach dem Krieg schließlich in das Deutsche Zentralarchiv Merseburg. Die anderen hier verzeichneten Akten der Behörde sind 1947 aus dem Gebäude der Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin (Invalidenstraße 52) in das Berliner Hauptarchiv gelangt; aus ihnen wurde - wohl in Unkenntnis des bereits früher eingerichteten - der Bestand "I. HA Rep. 180 C" gebildet. Beide Bestandsteile wurden nach der Zusammenführung der Bestände miteinander vereinigt zum Bestand "I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten". Der Bestand liegt im Magazin Dahlem. Die Akten sind zu bestellen als: I. HA Rep. 180 C, Nr. ### Die Akten sind zu zitieren als: I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten, Nr. ### Die letzte vergebene Nummer ist: gez. Dr. Kober, November 2013 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Grimme, Adolf (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Grimme, A. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Lebenslauf Adolf Grimmes 1889 Geboren am 31. Dezember 1889 in Goslar im Harz als zweites Kind des Eisenbahnbeamten Georg August Adolf Grimme und seiner Ehefrau Auguste Luise geb. Sander 1896-1900 Besuch der Volksschule in Weferlingen 1900-1904 Besuch des Gymnasiums in Hildesheim 1904-1906 Besuch des Gymnasiums in Sangerhausen (1906 Tod des Vaters) 1906-1908 (erneut) Besuch des Andreanums in Hildesheim 1908 Abitur 1908-1914 Studium der Germanistik und Philosophie an den Universitäten Halle, München (Schüler des Philosophen Max Scheler) und Göttingen (Schüler des Germanisten Edward Schröder und des Philosophen Edmund Husserl) 1914 Ablegung des Lehramtsexamens in Philosophie, Germanistik, Französisch, Religion; Note "Gut" 1914-1915 Referendar am Königlichen Gymnasium in Göttingen Juli 1915 Einberufung als Soldat, Rekrutenausbildung in Straßburg, nach längerer Krankheit lernt er im Lazarett in Straßburg seine spätere Frau, die Malerin Maria (Mascha) Brachvogel, kennen (Der Ehe entstammen 3 Kinder, Sohn Eckard verunglückte 1931 als Vierzehnjähriger tödlich) Nov. 1915 Entlassung als "dienstunbrauchbar" 1916-1919 Assessor am Realschulgymnasium in Leer/Ostfriesland 1918 Eintritt in die Deutsche Demokratische Partei 1919 Leitung der Ortsgruppe Leer der DDP, im gleichen Jahr Austritt aus dieser Partei 1919-1923 Studienrat und Oberstudienrat an höheren Schulen in Hannover Anschluß an die Bewegung entschiedener Schulreformer (Paul Östereich, Berthold Otto) 1922 Eintritt in die SPD 1923-1924 Dezernent beim Provinzialschulkollegium Hannover 1925-1927 Oberschulrat in Magdeburg 1928-1929 Ministerialrat im Preußischen Kultusministerium, persönlicher Referent des Kultusministers Carl Heinrich Becker 1929-1930 Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums Berlin/Brandenburg 1930-1932 Preußischer Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung im Kabinett Otto Braun (ernannt im Januar 1930) 20. Juli 1932 Absetzung als Minister mit der gesamten preußischen Regierung durch Reichskanzler von Papen Grimme arbeitet illegal als Korrektor (Verlag Walter de Gruyter, Berlin), treibt bis 1942 theologische und literarische Studien (Arbeit am Johannes-Evangelium) 1935 Pensionszahlung als Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums 11.10.1942 Verhaftung, angeklagt u.a. mit seinem Studienfreund Dr. Adam Kuckhoff, Schriftsteller, wegen vermutetem antifaschistischen Widerstandskampf ("Rote Kapelle") Febr. 1943 Verurteilung wegen Nichtanzeige eines Vorhabens des Hochverrats zu 3 Jahren Zuchthaus 1942-1945 Strafgefangener in den Zuchthäusern Spandau, Luckau und Hamburg/Fuhlsbüttel Mai 1945 Befreiung durch die englische Besatzungsmacht 1945-1946 Kommissarischer Regierungsdirektor, ab 15.12.1945 Leitender Regierungsdirektor der Hauptabteilung Kultur des Oberpräsidiums in Hannover 1946-1948 Kultusminister des Landes Hannover bzw. Niedersachsen (ernannt am 27.11.1946) Febr. 1947 Trennung von Mascha Grimme Ende 1947 Heirat mit Josefine geb. v. Behr, geschiedene Kopf (geb. 1907) 1948-1956 Generaldirektor des Nordwestdeutschen Rundfunks, Hamburg, bis zu dessen Auflösung zum 1. Januar 1956 (Amtsübernahme: 15.11.1948) 1956-1963 Ruhestand in Brannenburg/Degerndorf am Inn 1963 Gestorben am 27. August in Brannenburg/Inn Auszeichnungen 1932 Goethe - Medaille für Kunst und Wissenschaft 1948 Ehrendoktorwürde (Dr. phil.) durch die Georg-August-Universität zu Göttingen 1949 Goethe-Plakette der Stadt Frankfurt am Main 1954 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern 1962 Großes Verdienstkreuz des niedersächsischen Verdienstordens und Landesmedaille 1961 Deutscher Volkshochschulverband stiftet Adolf-Grimme-Preis als Fernsehpreis des Deutschen Volkshochschulverbandes Ehrenämter (Jahr der Übernahme) 1946 (-1958) Vorsitzender der Barlach-Gesellschaft (Ehrenmitglied seit 1956) 1946 (-1957) Vorstandsmitglied der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft 1948 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes und Senator der Max-Planck-Gesellschaft 1948 (-1956) Vorstandsmitglied des Deutschen Bühnenvereins 1948 (-1962) Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstandes der Stiftung Deutsche Landerziehungsheime, Hermann Lietz-Schule 1949 Ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1949 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Erziehung und Unterricht, München 1950 Mitglied des Deutschen Ausschusses für UNESCO-Arbeit 1951 Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission 1953 Ehrenmitglied der Fernseh-Technischen Gesellschaft, Darmstadt 1954 Korrespondierendes Mitglied des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung 1957 Beiratsmitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt 1959 Mitglied des P.E.N. Veröffentlichungen Grimmes (in Auswahl) - Der religiöse Mensch - Eine Zielsetzung für die neue Schule. Berlin 1922; - "Selbstbesinnung" - Reden und Aufsätze aus dem ersten Jahr des Wiederaufbaus. Braunschweig 1947; - Vom Wesen der Romantik. Heidelberg 1947; - Dieter Sauberzweig (Hrsg.): Adolf Grimme - Briefe. Heidelberg 1967; - Eberhard Avé - Lallemant (Hrsg.): Adolf Grimme - Sinn und Widersinn des Christentums. Heidelberg 1969 Von Grimme herausgegebene Zeitschriften - Monatsschrift für höhere Schulen, Berlin 1930-1933 - Die Schule (ab H. 3/1950 Unsere Schule), Monatsschrift für geistige Ordnung. Hannover 1945 - 1955 - Denkendes Volk, Blätter für Selbstbildung. Braunschweig 1947-1949 2. Bestandsgeschichte und Bemerkungen zur Benutzung des Bestandes. Literaturhinweise Adolf Grimmes Nachlaßpapiere, die in großen Zügen seinen gesamten Lebensweg widerspiegeln, gelangten in mehreren Etappen ins Geheime Staatsarchiv. Ein erster Teil sehr geringen Umfangs (ca. 0,10 lfd.m.) wurde bereits 1969 vom Bundesarchiv übergeben (gemäß Schreiben des Archivs vom 26.1.1976), weitere Teile wurden ab 1974 von Frau Josefine Grimme direkt übernommen. Letztaufgeführte Teile des Nachlasses waren zunächst als Depositum (Depositalvertrag vom 20. Juni 1974) ins Archiv gelangt. Dieses Depositum wurde im Juni 1981 von Frau Josefine in ein Geschenk umgewandelt. Die von Grimmes angelegte Autographensammlung wurde 1981 (ebenfalls von Frau Josefine) dem GStA verkauft. Der Bestand ist damit in seiner Gesamtheit in das Eigentum des Archivs übergegangen. Die Vorordnung des Bestandes im Geheimen Staatsarchiv erfolgte unter Anleitung von Dr. Cécile Lowenthal-Hensel zunächst durch Sabine Preuß, dann durch Heidemarie Nowak. Ordnungsarbeiten wurden auch von Josefine Grimme selbst noch einmal vorgenommen. Außerdem identifizierte sie Unterschriften und fügte in aufwendiger Arbeit Korrespondenzen zusammen. Die Verzeichnung wurde von Inge Lärmer und von Ute Dietsch beendet. Die zunächst getroffene Entscheidung, auf Enthält-Vermerke bei Korrespondenzen zu verzichten, wurde bei Eingabe der Titel in die Datenbank in Absprache mit der Referatsleiterin Dr. Iselin Gundermann aufgehoben. Alle Akten, die in diesem Zusammenhang v.a. aus technischen Gründen noch einmal überprüft werden mußten, wurden im Interesse der Benutzung auf die Erforderlichkeit von Enthält-Vermerken überprüft und entsprechend ergänzt. Das betrifft v.a. Korrespondenz mit Künstlern bzw. mit sehr hochgestellten Persönlichkeiten -Persönlichkeiten der Zeitgeschichte- oder Akten mit für die wissenschaftliche Auswertung wertvollen Inhalten. Josefine Grimme betonte in ihren Schreiben (u.a. in einem Brief vom 27.7.1980), daß die Akten "im wesentlichsten noch so, wie mein Mann sie gesichtet hatte", seien. Das Ehepaar Grimme hat bewußt Adolf Grimmes eigene Registratur bzw. sein Archiv gestaltet. Nach Übernahme der Quellen durch das Archiv war es daher Zielstellung, die von Adolf und Josefine Grimme festgelegte Ordnung nicht zu zerstören. Bei der Benutzung des Bestandes ist folglich zu beachten, daß -wenn vorhanden- soweit als möglich die Aufschriften auf Leitzordnern, die Beschriftung von Heftern bzw. Faszikeln oder eingelegte Zettel mit Inhaltszusammenfassung der jeweiligen Mappen (also von Grimme[s] vergebene "Aktentitel") beibehalten und im Findbuch in Anführungsstriche gesetzt wurden, gegebenenfalls -als Angebot an den Benutzer- erläutert durch "Enthält-Vermerk". Die Sammlungen Josefine Grimmes (Gruppe 1.1.3) wurden von Adolf Grimme begonnen und daher ebenfalls im Zusammenhang gelassen. Es wurde zwischen Josefine Grimme und dem Archiv vereinbart, "daß die seinerzeit von Ihrem Mann gesperrten Akten, sowie alle Personalakten nach 1945" der Benutzung noch nicht zugänglich gemacht werden (Schreiben des GStA vom 13.3.1975 an Frau Grimme). Diese Sperrungen bis 2010 sind im Prinzip -auch unter Wahrung der Vorschriften des Datenschutzes- beibehalten worden (v.a. Gruppen 2.5.4 bis 2.5.6). Im Findbuch, v.a. Gruppe Korrespondenzen, ist in den Aktentiteln die Stückzahl (nicht die Blattzahl) der vorhandenen Schriftstücke ersichtlich. "K" bedeutet, daß sich (meist teilweise) an diesen Stellen nur Kopien im Briefwechsel befinden (die Originale sind dann überwiegend in der Autographensammlung, die fast ausschließlich Briefe an Grimme enthält - Gruppe 6.4). Handakten, die Grimme über die Zeit als preußischer Kultusminister bis in die Zeit als niedersächsischer Kultusminister führte, wurden nicht getrennt; sie sind in die Zeit des Beginns der Aktenbildung (preußisches Ministerium) eingeordnet. Bei der Benutzung sind auch die möglichen Überschneidungen der einzelnen Gruppen zu beachten. Da Josefine Grimme die Aktenbildung bei den Korrespondenzen selbst vornahm (mit eigener Mappe, Stückezählung und oft auch Blattzählung, wie an den Mappenbeschriftungen noch ersichtlich), wurde entschieden, später oder in anderen Zusammenhängen ins Archiv gelangte Schreiben des jeweiligen Korrespondenzpartners als extra Band auszuweisen und nicht in die vorhandenen Mappen einzuarbeiten. Das erklärt dann beispielsweise auch Überschneidungen in den Laufzeiten der Einzelbände mit den Schreiben eines Korrespondenzpartners. Auch die von Grimmes vorgenommene Zusammenfassung von Schreiben einiger Korrespondenzpartner mit gleichem Anfangsbuchstaben zur Untergruppe "Einzelne", bei manchen ergänzt durch den Vermerk "Unwesentliches", wurde beibehalten, waren letztere Schriftstücke doch im Entstehungszusammenhang für Grimmes eben unwichtig. Dabei kann es sich bei den Verfassern der Schreiben durchaus um historisch bedeutsame Persönlichkeiten handeln. Kassationen wurden im Archiv nicht vorgenommen. Tonbänder mit Reden und Auftritten Adolf Grimmes wurden von Frau Grimme 1979 an das Adolf-Grimme-Institut in Marl gegeben. Einen Teil der schreibtechnischen Arbeiten (Korrespondenzpartner) erledigte Waltraud Wehnau. Literatur über Grimme (in Auswahl) - Walter Oschilewski (Hrsg.): Wirkendes, sorgendes Dasein - Begegnungen mit Adolf Grimme. Berlin 1959; - Julius Seiters: Adolf Grimme - ein niedersächsischer Bildungspolitiker. Hannover 1990; - Kurt Meissner: Zwischen Politik und Religion. Adolf Grimme. Leben, Werk und geistige Gestalt. Berlin 1993 Akzessionen: 39/1974; 142/76; 88/81; 78/83; 81/84; 84/84; 65/93 Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme, Nr.# Berlin, Mai 2000 (Ute Dietsch, Inge Lärmer) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1889 - 1963 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 B · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 7 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
Werner, Anton von
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Werner, A. v. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Der Maler Anton von Werner wurde am 9. Mai 1843 in Frankfurt an der Oder geboren. Er gehörte zur Düsseldorfer Schule, seine Lehrer waren K. Lessing und A. Schrödter. Bekannt wurde er nach 1870 durch seine [...] Gemälde zur Verherrlichung der Hohenzollernmonarchie (z.B. Moltke in Versailles, Kaiserproklamation) [...]. 1875 wurde A. v. Werner Direktor der Berliner Akademie der Künste. Seine jahrelange Freundschaft mit dem Dichter J. V. v. Scheffel veranlasste ihn, zu Scheffels sämtlichen Werken Illustrationen anzufertigen. A. v. Werner starb am 4. Januar 1915 in Berlin. Literatur: Adolf Rosenberg: Anton von Werner in: Velhagen und Klasings Künstlermonographien. "Erlebnisse und Eindrücke 1870-1890" (Selbstbiographie), Berlin 1913 Der Nachlass besteht aus Schriftgut und zahlreichen Zeichnungen. Für letztere wurde 1951 ein besonderes Verzeichnis durch Frau L. Enders angefertigt. Die Materialien wurden nach dem Kriege bei Übernahme der Archivalien des ehemaligen Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des ehemaligen Reichsarchivs in das damalige "Staatsarchiv" in Merseburg vorgefunden. Das Schriftgut ist z. T. sehr stark beschädigt; Briefwechsel und Manuskripte sind unvollständig. Über die Herkunft des Bestandes lässt sich nichts feststellen. Die Jahresberichte des ehemaligen Preußischen Geheimen Staatsarchivs (Rep. 178) nennen ihn nicht. Eine Zettelnotiz "Lilli von Werner 1941" beweist lediglich, dass er nicht vor 1941 an ein Archiv gelangt sein kann. Vermutlich wurde er im Kriege mit den Beständen des GStA oder auch des Reichsarchivs ausgelagert, ohne dass sich hierüber etwas Schriftliches erhalten hat. Umfang: 3 lfm (plus Zeichnungen) Zeitraum ca. 1867-1915 Merseburg, den 26. April 1960 Herricht kurze Vorbemerkung zu den Zeichnungen: Im April 2002 erfolgte mit den Anwärtern Fr. Gesell, Fr. Neumann und Hr. Breitfeld die Umsignierung der Zeichnungen der Einfachheit halber nach laufenden Nummern (beginnend mit der fiktiven Nummer 5000). Eine entsprechende Konkordanz befindet sich am Ende dieses Findbuchs. Anfang 2012 wurden die Zeichnungen aus der ehemaligen Nummer 9 (50 Einzelblätter) detailliert verzeichnet und zu eigenen Verzeichnungseinheiten (Nr. 5740-5787) vereinzelt. Unter diesen Zeichnungen befand sich auch die fehlende zweite Hälfte von Nr. 5385, die nun zusamengeführt wurden. Die vorliegende Übersicht stellt einen vorläufigen Stand dar, bis die noch ausstehende entsprechende Bearbeitung der übrigen Zeichnungen abgeschlossen ist. Berlin, den 2.7.2013 Archivoberinspektorin Sylvia Rose Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1843 - 1914 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 2 Bde