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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 146 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

I. Einleitung 1. Behördengeschichte Die Existenz der Generalzivilkommissariate verdankt sich den Napoleonischen Kriegen sowie den Stein-Hardenbergschen-Verwaltungsreformen. Nach dem militärischen Zusammenbruch Preußens 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 7./9. Juli 1807 stellte sich die Frage der zivilen und militärischen Reorganisation des Staatswesens. Preußen hatte im Frieden von Tilsit große Gebietsverluste hinnehmen müssen, darunter auch jene Gebiete, die es in der zweiten und dritten polnischen Teilung von 1793 und 1795 erst gewonnen hatte. Aus diesen Gebieten formte Kaiser Napoleon das Großherzogtum Warschau. Der Territorialbestand Pommerns und der Neumark blieb dagegen erhalten, der Netzedistrikt wurde geteilt. Zur Umsetzung der Friedensbestimmungen wurde die Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens errichtet. Für Pommern und die Neumark sowie für Ost- und Westpreußen wurden Generalzivilkommissariate eingerichtet, die der Immediatkommission unterstellt wurden (Kabinettsordre vom 31. Juli 1807). An die Spitze des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark wurde ein bewährter Finanzspezialist gestellt: Es war August Heinrich von Borgstede (1757 - 1824), den König Friedrich Wilhelm III. auf diesen Posten berief. Borgstede hatte nach einem Studium der Kameral- und Rechtswissenschaften an der Universität Halle zunächst im Justizdepartement der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer gearbeitet, bevor er ins Generaldirektorium berufen wurde, wo er seit 1795 in unterschiedlichen Territorialdepartements eingesetzt wurde. Für seine spätere Berufung dürfte unter anderem ausschlaggebend gewesen sein, dass er seit 1800 Vorsitzender Rat des Departements für die Kur- und Neumark sowie im Pommerschen Departement war. Zum Zeitpunkt seiner Berufung führte Borgstede den Titel eines Geheimen Oberfinanz- sowie Kriegs- und Domänenrats. Die Aufgabe der Generalzivilkommissariate bestand darin, in den von der französischen Armee besetzten Provinzen die Bedingungen des Friedensvertrages umzusetzen. Dazu mussten sie enge Kontakte mit der mittleren Verwaltungsebene halten, die neben den Kriegs- und Domänenkammern bereits die neu eingerichteten Regierungen umfassten. Darüber hinaus bestanden seit 1807 für die nicht besetzten Landesteile in Kolberg und Treptow an der Rega Interimskammern. Sie wurden nach dem Abzug der französischen Truppen im September 1808 aufgelöst. Auf der zentralen Ebene arbeiteten die Generalzivilkommissariate nicht nur mit ihrer vorgesetzten Behörde, sondern auch mit den entsprechenden Territorialdepartements im Generaldirektorium zusammen. Außerdem mussten sie auch mit der französischen Militär- und Zivilverwaltung in ihren Sprengeln kooperieren. Zudem wurde Generalleutnant Gebhard Leberecht von Blücher zum Generalgouverneur für Pommern und die Neumark ernannt und bezog in dieser Eigenschaft zunächst Sitz in Treptow an der Rega, später dann in Stettin. Bei dem Demarkationsbezirk, der in den Aktentiteln wiederholt erwähnt wird, handelt es sich um die Gebiete, in denen Blüchers Truppen einquartiert wurden. Die Grenzdörfer des Demarkationsbezirks sind in der Akte GStA PK, I. HA Rep. 146 Nr. 141 aufgeführt. Innerhalb dieses Gefüges fungierten die Generalzivilkommissariate wohl in erster Linie als ‚Briefträger’, aber auch als Clearing-Stelle für Finanzfragen und Fragen, die sich aus der militärischen Besetzung ihres Sprengels ergeben. Dementsprechend spiegelt sich im Schriftgut dieser Behörde nahezu die gesamte Aufgabenbreite der Kriegs- und Domänenkammern wider: Man beschäftigte sich nicht nur mit Kontributions- und Akzisesachen und mit der Verpflegung der Armee, sondern auch mit Zoll-, Handels- und Manufaktursachen, mit den Angelegenheiten von Ämtern und Städten, mit Salz- und Mühlensachen, mit hoheitlichen Angelegenheiten sowie mit Fragen der ‚guten Policey’. Immer wieder wurden die Generalzivilkommissariate auch Anlaufpunkt für die Gesuche von Untertanen, wobei eine Gruppe, nämlich der aus den abgetretenen Gebieten geflüchteten, um eine Wiedereinstellung nachsuchenden Beamten, besonders hervorsticht. Überhaupt stellten Personalentscheidungen, wie auch die Versorgung inaktiver Soldaten und Militärangehöriger Aufgabenschwerpunkte der Generalzivilkommissariate dar. Über die innere Organisation der Generalzivilkommissariate ist im Einzelnen nichts bekannt. Wer das erhaltene Archivgut durchgeht, gewinnt den Eindruck, dass es sich um eine kleine Behörde mit einigen wenigen Beamten handelte, die einer starken Binnengliederung möglicherweise nicht bedurfte. Im Falle des Generalkommissariats für Pommern und die Neumark liefen offensichtlich alle Geschäftsvorfälle über Borgstedes Schreibtisch. Zusammen mit der Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens wurden auch die Generalzivilkommissariate am 16.12.1808 aufgehoben. Was Borgstede als Leiter des Generalzivilkommissariats für Pommern und die Neumark anging, so wurde er in den Ruehstand versetzt und zog sich auf seine Landgüter zurück. Gegen Ende seines Lebens (1823) wurde er jedoch noch einmal reaktiviert und in den preußischen Staatsrat berufen. 2. Bestandsgeschichte Die Akten waren ursprünglich nach Titeln in einem Aktenverzeichnis aus dem 19. Jahrhundert aufgeführt. Bei einer Revision im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg wurden 1962 laufende Nummern vergeben. U. überführte die Titel 2010 in die Archivdatenbank (siehe hierzu auch 3.) und überprüfte in diesem Zusammenhang die Titelbildung ausgewählter Akten. 3. Benutzungshinweise Das vorliegende Findbuch basiert nicht auf einer Neuverzeichnung der Bestände, sondern auf dem Altfindbuch aus dem 19. Jahrhundert. Die Titel der Verzeichnungseinheiten wurden aktuellen archivischen Standards entsprechend modernisiert und vereinfacht. Quellenbegriffe für alte Berufsbezeichnungen und sonstige Spezialbegriffe wurden in normalisierter Schreibung in Klammern eingefügt. Ortsnamen wurden überprüft und in der heutigen Schreibweise wiedergegeben. Ortsnamen, die nicht identifiziert werden konnten, wurden in Anführungszeichen gesetzt. 4. Literatur Eberhard Lebender: August Heinrich von Borgstede. Ein preußischer Beamter und sein Wirken in Pommern, in: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg.): Baltische Studien N.F. 86 (2000), S. 90 - 99. 5. Verweis auf andere Archive Bestände GStA PK: GStA PK, II. HA GD, Abt. 12 Pommern GStA PK, II. HA GD, Abt. 13 Neumark GStA PK, I. HA Rep. 72 Immediatkommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens Andere Archive: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3, Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) Archiwum Panstwowe w Szczecinie (Staatsarchiv Stettin), Kriegs- und Domänenkammer Stettin Landesarchiv Greifswald, Rep. 20 Interimistische Kriegs- und Domänenkammer Landesarchiv Greifswald, Rep. 65 a Regierung Stettin 6. Anmerkungen, Bestellsignaturen und Zitierweise Bestandsumfang: 8 lfm (1310 VE) Laufzeit: 1805 - 1818 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 146 Nr. (...) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 146 Generalzivilkommissariat für Pommern und die Neumark Berlin, 07.09.2010 Dr. Leibetseder (Archivrat) Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für I. HA Rep. 146 und 146 B)