Bestand Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172 - Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen (Bestand)

Bereich "Identifikation"

Signatur

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172

Titel

Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen (Bestand)

Datum/Laufzeit

Erschließungsstufe

Bestand

Umfang und Medium

Bereich "Kontext"

Bestandsgeschichte

Abgebende Stelle

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

1. Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik) >> SONDERVERWALTUNGEN DER ÜBERGANGSZEIT 1806 - 1815 >> Sonderverwaltungen Preußens und seiner Verbündeten in den Befreiungskriegen >> Interimsverwaltung in befreiten bzw. besetzten Gebieten

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

deutsch

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

http://archivdatenbank.gsta.spk-berlin.de/midosasearch-gsta/MidosaSEARCH/Bestaendeuebersicht/index.htm?uid=GStA PK_Bestaendeuebersicht_I_HA_Rep_172&kid=GStA PK_Bestaendeuebersicht_72b24629-6795-4c8d-b603-183bde84aed1

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Anmerkung

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Identifikator "Beschreibung"

i_ha_rep_172

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Anmerkung des Archivars/der Archivarin

Bereich Zugang