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BArch, RM 116 · Bestand · 1914-1918
Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

Bestandsbeschreibung: Die Marine-Luftschiff-Abteilung wurde durch Allerhöchste Kabinettsordre am 3. Mai 1913 aus dem "Luftfahrpersonal der Kaiserlichen Marine" neben der Marine-Flieger-Abteilung als selbstständige Abteilung mit dem vorläufigen Standort Johannisthal aufgestellt. (1) Den Kommandeuren der Abteilungen wurden "gerichtsherrliche, disziplinare und Urlaubsbefugnisse verliehen". Beide Abteilungen unterstanden in allen Ausbildungs- und technischen Angelegenheiten dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen anderen der Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens sowie weiterhin dem Chef der Marinestation der Nordsee". (1) Der Staatssekretär des Reichsmarineamts Großadmiral Alfred von Tirpitz legte als Aufstellungstag per Befehl vom 8. Mai 1913 den 1. Juni fest. (2) Bereits im April 1912 wurden Marine-Angehörige, darunter Korvettenkapitän Friedrich Metzing zur Ausbildung bei der Deutschen Luftschifffahrts-AG kommandiert. Das Luftschiff-Kommando wurde am 15. Juli 1912 unter der Bezeichnung "Luftschiff-Detachement" mit dem Standort Johannisthal bei Berlin Metzing als Kommandeur unterstellt. (3) Nach dem Tod des Kommandeurs der Marine-Luftschiff-Abteilung Friedrich Metzing bei dem Unglück von "L 1" am 9. September 1913, wurde Korvettenkapitän Peter Strasser sein Nachfolger. Die Zuständigkeit für den Luftschiff-Bereich in der Marine oblag dem am 12. Oktober 1912 gebildeten Dezernat BX "Luftschiff- und Fliegerwesen" beim Werftdepartment im Reichsmarineamt. Zum 1. April 1913 folgte eine organisatorische Änderung: Das Dezernat BX wurde zur "Sektion für Luftfahrwesen" (Sektion BX mit den Dezernaten BXa und BXb) umstrukturiert. (4) Zum Beginn des Ersten Weltkrieges änderte sich die Befehlsstruktur der Marine-Luftschiff-Abteilung. Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 29. August 1914 wurde die Dienststelle "Befehlshaber der Luftfahr-Abteilungen" als oberste zentrale Kommandostelle des gesamten Marine-Luftfahrwesens geschaffen. (5) Diesem wurden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Flieger-Abteilung unterstellt. Die Kabinettsordre wies dem neuen Befehlshaber folgende Aufgaben zu: Bereitstellung und Ausbildung des Personals, Leitung der außerhalb der Abteilungen stattfindenden Schulausbildung, Probefahrten und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeuge. Die Allerhöchste Kabinettsordre vom 1. Mai 1916 wies der Marine-Luftschiff-Abteilung Cuxhaven (Nordholz) als neuen Standort zu und gliederte die Abteilung in Luftschiff-Trupps. (6) Am 23. November 1916 wurden die Marine-Luftfahr-Abteilungen in die Bereiche Luftschiff und Flugzeug durch Allerhöchste Kabinettsordre unterteilt. (7) Der Dienstposten des Befehlshabers der Marine-Luftfahr-Abteilungen wurde zum Befehlshaber der Marine-Flieger-Abteilung umgewandelt und der Kommandeur der Marine-Luftschiff-Abteilung zum "Führer der Marine-Luftschiffe" erhoben. Dem neu eingesetzten Führer der Marine-Luftschiffe unterstanden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Luftschiffe. Die neugeschaffene Dienststellung war in "Angelegenheiten der Verwendung und Ausbildung der Nordsee-Frontluftschiffe dem Kommando der Hochseestreitkräfte, in technischen und Versuchsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schul- und Versuchsluftschiffe dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen übrigen Angelegenheiten dem Marine-Stationskommando der Nordsee" unterstellt. (7) Für die in der Ostsee eingesetzten Luftschiffe wurde ein neuer "Luftschiff-Leiter Ost" als Abteilungskommandeur gebildet. (7) Dieser handelte selbstständig bzw. nach den Befehlen des Oberbefehlshabers der Ostsee, blieb aber weiterhin dem Führer der Marine-Luftschiffe unterstellt. (8) Der Dienstposten des Luftschiff-Leiters Ost wurde zum November 1917 aufgrund des Personalmangels und der Einstellung der Luftschifffahrt in der Ostsee aufgegeben. (9) Bis Kriegsende blieb diese Gliederung bestehen. Nach Strassers Tod im "L 70" am 5. August 1918 wurde der Dienstposten des Führers der Marine-Luftschiffe nicht nachbesetzt. (10) Aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages, die Militärluftfahrt in Deutschland aufzugeben, wurde die Marine-Luftschiff-Abteilung am 10. Dezember 1920 in Nordholz aufgelöst. (11) Die Marine-Luftschiffe wurden im Ersten Weltkrieg für Aufklärung in der Nord- und Ostsee, Sicherung und Unterstützung der Minensuchverbände, Sichten und Melden feindlicher Seestreitkräfte und Minensperren, Meldungen über Handelsschiffverkehr sowie für Angriffsfahrten, insbesondere auf Großbritannien eingesetzt. Befehlshaber der Marine-Luftfahr-Abteilungen 29. August 1914 - 23. November 1916 Konteradmiral Otto Philipp Führer der Marine-Luftschiffe 23. November 1916 - 5. August 1918 Fregattenkapitän Peter Strasser ab 5. August 1918 unbesetzt (Vertreter: Hans-Paul Werther) Luftschiff-Leiter Ost 23. November 1916 - November 1917 Korvettenkapitän Hans Wendt Marine-Luftschiff-Trupps Stand: Mai 1916 (12) I. Nordholz II. Fuhlsbüttel III. Ahlhorn IV. Hage V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin VIII. Düren IX. Wainoden Stand: November 1918 (13) I. Nordholz III. Ahlhorn IV. Wittmundhaven V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin-Jeseritz XI. Wainoden Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand erstreckt sich auf den Zeitraum 1914 bis 1938. Dabei liegt der Schwerpunkt der Unterlagen auf dem Einsatz der Marine-Luftschiff-Abteilung im Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918. Innerhalb der Überlieferung finden sich auch andere Provenienzen aufgrund von Rundschreiben und weitergeleiteten Mitteilungen von anderen bzw. vorgesetzten Dienststellen wie dem Admiralstab der Marine, dem Befehlshaber der Aufklärungsschiffe der Ostsee oder dem Kommandierenden General der Luftstreitkräfte etc. Die Einsätze der Marine-Luftschiffe spiegeln sich in der Überlieferung wider. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Operations- und Unternehmungsakten zu den Aufklärungsfahrten in der Nord- und Ostsee sowie der Angriffsfahrten v.a. auf Großbritannien. Hierzu sind im großen Umfang Kriegstagebücher und Befehle vorhanden. Die Kriegstagebücher wurden jeweils zu einzelnen Luftschiffen oder zu Marine-Luftschiff-Trupps angelegt. Weitere wenige Aktenkomplexe finden sich zur Organisation und zum Personal der Marine-Luftschiff-Abteilung. Von der Struktur der Unterlagen handelt es sich v.a. um Kriegstagebücher, Befehle (Tages- und Abteilungsbefehle) und sogenannte Fahrtberichte der zahlreichen Aufklärungs- und Angriffsfahrten. Die Fahrtberichte enthalten Informationen zur Fahrtaufgabe, Namen der Besatzungsmitglieder, Wetterlage, technische Angaben und Quadratkarten mit der eingezeichneten Fahrtroute. Darüber hinaus sind Funksprüche (z.T. chiffriert), Funken-Telegrafie-Peilungen, Wetter- und Barometerkarten und Telegramme vorhanden. Zudem finden sich im Bestand Fotografien, Presseartikel, technische Zeichnungen, Skizzen und ein umfangreicher Anteil an Karten. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Es sind lediglich die Kriegsakten überliefert. Unterlagen der Vor- und Nachkriegszeit sind möglicherweise im Luftarchiv 1945 vernichtet worden. Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: Bestandsgeschichte Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die Marine-Luftschiff-Abteilung, in der Kriegsgeschichtlichen Abteilung beim Admiralstab der Marine (am 15. Februar 1916 errichtet) zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Im Ersten Weltkrieg wurden einige Kriegstagebücher (RM 116/185-199) bereits an den Admiralstab der Marine zur Kenntnisnahme weitergeleitet und wurden somit in sein Schriftgut integriert, sind jedoch in diesem Bestand überliefert. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. (14 ) Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben "PG" ("pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg i.Br. Mit Überführung der Dokumentenzentrale im Jahre 1968, welche auf die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern aus dem Jahre 1968 zurückgeht, gelangten die Unterlagen in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. Im Jahr 1977 erfolgte ein Zugang mit einem Fotoalbum zu den Marine-Luftschiffen (Zugangs-Nummer 2005/77), das unter RM 116/200 in den Bestand überführt wurde. Eine LL-Signatur (LL 410) verweist auf eine Verwahrung im Luftarchiv. Ein Vermerk in englischer Sprache auf dem Aktendeckel lässt auf eine Beschlagnahme durch britische und/oder US-amerikanische Truppen schließen. Während den Aktenrückführungen wurde auch das Fotoalbum der Dokumentenzentrale im Militärgeschichtlichen Forschungsamt übergeben und erhielt dort eine I L-Signatur (I L (B) 11). (15 ) Die Überlieferung ist nicht vollständig. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die Luftwaffe errichtete 1936 ein eigenes Archiv unter der Bezeichnung "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Luftwaffe" und sammelte das gesamte Archivgut der Luftstreitkräfte des Heeres und sowie auch der Marineluftstreitkräfte. (16) Womöglich befanden sich darunter auch Teile der Marine-Luftschiff-Abteilungs-Unterlagen, was den geringen Umfang der Aktenüberlieferung begründen würde. Archivische Bearbeitung Zum Bestand lag ein grobes Abgabeverzeichnis vor, welches lediglich unpräzise Aktentitel und die Laufzeiten sowie Altsignaturen enthielt. Eine Bewertung der Unterlagen wurde auf Grund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken vor 1945 nicht vorgenommen. Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten. Die Unterlagen waren bereits formiert; der Großteil in preußischer Fadenheftung, ein kleiner Teil lag in Archivmappen vor. Die Aktenstruktur ist ungleichförmig; so fanden sich zum Teil einheitlich gebildete und in sich zusammenhängende Akten zu einer Aufgabe bzw. zu einem Einsatz. Dagegen waren auch Unterlagen vorhanden, die heterogene Inhalte, wie Luftaufklärung und Angriffsfahrten enthielten. Die Verzeichnung des Bestandes wurde mit dem Archivverwaltungssystem des Bundesarchivs BASYS-S-2 durchgeführt. Die Verzeichnung und Klassifikation der Akten erfolgte aufgrund nicht vorhandener Organisationsunterlagen anhand der vorgegebenen Überlieferung. Die Altsignaturen F-und PG-Nummern sowie die Aktenzeichen wurden aufgenommen. Die Begriffe "Detachement" und "Trupp", für die der Marine-Luftschiff-Abteilung unterstellten Einheiten wurden in den Akten trotz derselben Bedeutung nicht gleichförmig verwendet. Der Bestand beinhaltet zahlreiche Fotografien und Karten, welche inhaltlich mit den Akten verbunden sind und daher in ihrem Kontextzusammenhang belassen worden sind. Lediglich die überformatigen und aufgrund beschädigter Akten nicht eingenähten Karten wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in einer Kartenmappe gemeinsam im Bestand unter RM 116/201 gelagert. Die Akten befinden sich in einem konservatorisch schlechten Zustand. Das Schadensbild reicht von aufgelösten Fadenheftungen, mechanischen Schäden in Folge von Benutzung, bis hin zu Papierzerfall und Tintenfraß. Der Bestand bedarf einer baldigen Restaurierung. Der Bestand ist nicht vollständig foliiert. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 7,4 lfm 198 AE Zitierweise: BArch, RM 116/...

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, IV. HA, Rep. 7 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde