3 Treffer anzeigen

Dokumente
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
  1. Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
Schiemann, Theodor (z.T. Dep.) (Bestand)
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Schiemann, T. · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

Lebensdaten des Heinrich Christian Karl Theodor Schiemann 5./17.7.1847 geb. in Grobin (Kurland) Vater: Theodor, Stadtsekretär in Mitau Mutter: Nadežda (Nadine) Rodde 1858-1867 Gouvernementsgymnasium Mitau 1867-1872 Geschichtsstudium an der Universität Dorpat 1871-1872 Hauslehrer in Jensel/Livland 1872-1873 Tätigkeit am Herzoglichen Archiv in Mitau und am Stadtarchiv Danzig 1873/74 Geschichtsstudium an der Universität Göttingen 1874 Promotion zum Dr. phil. mit der Dissertation "Salomon Hennings Livländisch-Kurländische Chronik" 1874-1875 Tätigkeit am Hauptstaatsarchiv Dresden und am Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien 1875-1883 Oberlehrer für Geschichte am Landesgymnasium in Fellin 1883-1887 Stadtarchivar in Reval; danach Übersiedlung nach Berlin 1887-1892 Privatdozent für nord. Geschichte und Lehrer an der Kriegsakademie 1889-1892 Archivar am Staatsarchiv Hannover: Abordnung an das Geheime Staatsarchiv in Berlin 1892-1902 Außerordentlicher Professor an der philosophischen Fakultät der Humboldt-Universität 1902 Direktor und Ordinarius des Seminars für osteuropäische Geschichte und Landeskunde 1906 Ordentlicher Honorar-Professor an der Humboldt-Universität Ordentlicher Professor an der Humboldt-Universität (bis 1920) 1910 Ernennung zum Geheimen Regierungsrat 1918 Kurator der deutschen Universität Dorpat 1919 Ruhestand 26.1.1921 gest. in Berlin Theodor Schiemann war seit dem 29.6.1875 mit Caroline geb. v. Mulert (1849-1937) verheiratet. Sie hatten fünf Kinder: Edith (geb. 1876), Agnes (1878-1922, Klavierspielerin), Theodor (geb. 1880, Major, Gutsbesitzer), Elisabeth (1881-1972, Pflanzengenetikerin) und Gertrud (geb. 1883, Musikerin). Die Angaben des Lebenslaufs wurden den unter Literatur aufgeführten Publikationen entnommen. Vorbemerkung: Der Großteil des Nachlasses wurde im Jahre 1959 (Akz. 41/1959 > Nr. 1-245) von einer Tochter Schiemanns, Prof. Elisabeth Schiemann, in Vertretung ihrer Geschwister im Geheimen Staatsarchiv als Depositum hinterlegt. Der Nachlass befand sich bereits vor dem zweiten Weltkrieg schon einmal im Geheimen Staatsarchiv, gelangte jedoch nach der kriegsbedingten Auslagerung unvollständig wieder zur Familie zurück, die den Nachlass dann 1959 erneut im Geheimen Staatsarchiv deponierte. Laut Depositalvertrag ging das Eigentum nach dem Ableben der Geschwister auf das Geheime Staatsarchiv PK über. Es konnten danach noch folgende Zugänge zum Nachlass erworben werden: 1967 Abgabe vom Bundesarchiv aus dem Nachlass von Prof. Frauendienst (Akz. 40/1967 > in Nr. 79 Bl. 15-21) 1969 Depositum von Prof. Elisabeth Schiemann (Akz. 56/1969 > Nr. 246-251) 1977 Depositum der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (Akz. 71/1977 > Anhang Nr. 261 - 268) 1982 Ablieferung von Dr. Gert v. Pistohlkors (Akz. 61/1982 > Nr. 255-259) 2006 Geschenk von Prof. Klaus Meyer: Papiere wurden im Nachlass von Prof. Torke gefunden und waren 1967 durch Prof. Elisabeth Schiemann dem Seminar für osteuropäische Geschichte in Berlin übergeben worden (Akz. 51/2006 > in Nr. 42, 50, 54, 172, 250 und 258 eingearbeitet und neue Nr. 252-254 gebildet). Bei der jetzigen Nachlassbearbeitung wurde der ehemalige Anhang Nr. 9-13 in die fortlaufende Nummern Nr. 255-259 umsigniert. Das Depositum der Max-Planck-Gesellschaft, zunächst als Anhang (Depositum) Nr. 1 - 8 bezeichnet, wurde nachfolgend ebenfalls mit fortlaufender Nummerierung Nr. 261 - 268 umsigniert. (Änd. Jan. 2011 Wiss. Ang. Rita Klauschenz) Das ursprüngliche Findbuch stammte vermutlich aus den Jahren 1959/60 und wurde von Johannes Krüger erstellt. Die alte Verzeichnung wurde bei der Einarbeitung der diesjährigen Akzession teilweise überarbeitet, bei Unklarheiten spezifiziert und in die Verzeichnungsdatenbank eingegeben. Ferner wurde die Klassifikation abgewandelt, der Anhang detaillierter verzeichnet und ein Personenindex erstellt. Der Personenindex enthält alle im Findbuch vorkommenden Personennamen: vor allem ausgeworfene Korrespondenzpartner, aber auch Autorennamen und in Titeln von Publikationen behandelte Personen. Für die Suche nach bestimmten Korrespondenzpartnern sollte der Index überprüft werden, da aufgrund der verschiedenen Akzessionen ein und derselbe Korrespondenzpartner in verschiedenen Archivalien zu finden sein kann. Es existieren ferner unter dem Klassifikationspunkt 01.03 zahlreiche Korrespondenz-Sammelmappen, die bei Recherchen sicherheitshalber auch immer noch hinzugezogen werden sollten. Der Nachlass besteht hauptsächlich aus zahlreichen Korrespondenzen und Publikationen mit vorwiegend politischem Inhalt, die die politischen Ansichten und das Engagement Theodor Schiemanns und seiner Zeitgenossen (Kollegen, Freunde und Bekannte) widerspiegeln. Bei den Einzelbriefen unter Punkt 01.03 handelt es sich entweder um einzelne oder nur wenige Briefe eines Absenders. Der Inhalt dieser Briefe gleicht sich oft, da es immer um politische Fragen und das Tagesgeschehen geht. Als Punkt 06 wurde der Nachlass ferner mit Dokumenten von einer Tochter Schiemanns, Prof. Elisabeth Schiemann angereichert, die einen Bezug zum Nachlass aufweisen. Wegen der späten Laufzeiten gehören wahrscheinlich auch die Nummern 180, 258, 148 und Anhang Nr. 3 in diese Gruppe, wurden jedoch zugunsten der alten Ordnung unter den Punkten 03 und 04.02 belassen. Am Findbuchende befindet sich eine Konkordanz, mit deren Hilfe man eine bestimmte Bestellnummer im Findbuch unter den springenden Nummern finden kann. Mit Einführung der neuen Tektonik im Geheimen Staatsarchiv im Januar des Jahres 2001 wurde der ehemals als I. HA Rep. 92 Schiemann geführte Nachlass Schiemann in die neu gegründete VI. Hauptabteilung Familienarchive und Nachlässe übernommen. Laufzeit: 1825/26, 1835, 1862 - 1972 Umfang: 2,4 lfm Zu bestellen: VI. HA, Nl Schiemann, T., Nr. ... Zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Theodor Schiemann, Nr. ... Berlin, Mai 2006 (AOInsp.in Sylvia Rose) Literatur zu Theodor Schiemann: o Erich Seuberlich, Stammtafel deutsch-baltischer Geschlechter, II. Reihe, Leipzig 1927 (siehe Anhang Nr. 3) o K. Meyer, Theodor Schiemann als politischer Publizist, Frankfurt/Main 1956 o W. Leesch, Die deutschen Archivare 1500-1945. Bd. 2, München, New York u.a. 1992 o G. Voigt, Rußland in der deutschen Geschichtsschreibung 1843-1945, Berlin 1994 o Th. Bohn, Theodor Schiemann. Historiker und Publizist. In: Ostdeutsche Gedenktage 1997. Persönlichkeiten und Historische Ereignisse, Bonn 1996, S. 141-146 o K. Meyer, Rußland, Theodor Schiemann und Victor Hehn. In: Ostseeprovinzen, Baltische Staaten und das Nationale. Festschrift für Gert von Pistohlkors zum 70. Geburtstag. Hrsg. von Norbert Angermann, Michael Garleff, Wilhelm Lenz, Münster 2005, S. 251-277 (Schriften der Baltischen Historischen Kommission, Bd. 14) o Neue Deutsche Biographie, hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 22, Berlin 2005. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1847 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 114 · Bestand
Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

1 Behördengeschichte Im Zuge der Befreiungskriege wurde durch die Breslauer Konvention vom 19.03.1813 ein aus jeweils zwei deutschen und zwei russischen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat gebildet. Die Leitung dieses Gremiums übernahm der in russischen Diensten stehende Freiherr vom und zum Stein. Dieser sollte die Verwaltung der zu erobernden Gebiete in Norddeutschland übernehmen, seine Tätigkeit beschränkte sich jedoch effektiv auf Mecklenburg, Sachsen und für kurze Zeit auf einige thüringische Kleinstaaten. Da die alliierten Mächte die Aufgaben nur unverbindlich festgelegt hatten und seine Tätigkeit kaum unterstützten, konnte er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde kam es zu erneuten Verhandlungen der Bündnispartner, die in einer neuen Vereinbarung mündeten. Am 21.10.1813 wurde durch die alliierten Mächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien und Schweden die Leipziger Konvention abgeschlossen. Durch diese Übereinkunft wurde das Zentralverwaltungsdepartement gebildet und der Zentralverwaltungsrat aufgelöst. Die Leitung des Zentraldepartements wurde wiederum Stein übertragen. Der Sitz der Verwaltung befand sich beim Hauptquartier der alliierten Mächte, zuerst in Frankfurt am Main und später in Paris. Das Zentralverwaltungsdepartement war für die Verwaltung des Königreichs Sachsens und der Gebiete der eroberten napoleonischen Satellitenstaaten (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) zuständig. Weitere Rheinbundstaaten blieben dem Einflussbereich der Behörde entzogen, da die betreffenden Fürsten rechtzeitig ins Lager der Alliierten wechselten. Zu den Hauptaufgaben des Zentralverwaltungsdepartements zählten: - Sicherstellung der Versorgung der Truppen der alliierten Mächte in den verwalteten Gebieten - Aufbringung von Beiträgen zu den Kriegskosten der alliierten Mächte durch Geldzahlungen und Lieferungen aus den verwalteten Gebieten - Durchführung der Landesbewaffnung und Aufstellung des Landsturmes - Beaufsichtigung der Landesverwaltung durch die Behörden der verwalteten Gebiete während der Übergangszeit. Zur Durchführung dieser Aufgaben auf regionaler Ebene wurden in den verwalteten Gebieten mehrere Generalgouvernements eingerichtet. Die Generalgouvernements waren dem Zentralverwaltungsdepartement nachgeordnet und an die Instruktionen Steins gebunden. Zur Unterstützung der Generalgouverneure wurden in den einzelnen Generalgouvernements Gouvernementsräte gebildet, denen Staatsangehörige der betreffenden Gebiete, z. T. aber auch landesfremde Beamte angehörten. Größtenteils wurde zur Ausführung der Verwaltungsaufgaben auf die bestehenden Verwaltungen und Behörden zurückgegriffen. Es wurde folgende Generalgouvernements gebildet: - Generalgouvernement Sachsen o Verwaltungssitz: Dresden o Generalgouverneur: zunächst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski (1778-1845), russischer General - Generalgouvernement Berg o Verwaltungssitz: Düsseldorf o Generalgouverneur: zunächst Justus von Gruner (1770-1820), danach Prinz Alexander von Solms-Lich - Generalgouvernement Frankfurt o Verwaltungssitz: Frankfurt/Main - Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein o Verwaltungssitz: Münster o Generalgouverneur: Ludwig von Vincke (1774-1844) - Generalgouvernement Mittelrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Trier (später Koblenz, bzw. Mainz) o Generalgouverneur: Justus von Gruner - Generalgouvernement Niederrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Aachen o Generalgouverneur: Johann August Sack (1764-1831). Stein versuchte in einer Position als Leiter des Zentraldepartements auf die politische Umgestaltung Deutschlands hinzuarbeiten. Eine Anzahl von Verfassungsentwürfen und Schriftwechsel zu verschiedenen verfassungs- und staatsrechtlichen Fragestellungen zeugen von diesen Bemühungen, die jedoch auf Grund der einsetzenden Restaurationspolitik der Alliierten zu keinen greifbaren Ergebnissen führten. Nach dem Abschluss des Ersten Pariser Friedens am 30.05.1814 waren die Aufgaben des Zentralverwaltungsdepartements erfüllt und es folgte dessen Auflösung. Die verwalteten Gebiete wurden an die zivilen Verwaltungsbehörden übergeben. Noch im Jahre 1814 verfasste einer von Steins engsten Mitarbeiter, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, eine Publikation, die als Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Zentralverwaltungsdepartements angesehen werden kann. 2 Bestandsgeschichte Nähere Angaben zur Bestandsgeschichte, z. B. über den Zeitpunkt der Übernahme des Schriftgutes durch das Geheime Staatsarchiv PK, sind leider nicht möglich. Die Verzeichnung und Erstellung des ursprünglichen Findbuchs erfolgte durch den Archivar Robert Arnold, der von 1884-1891 und 1901-1910 im Geheimen Staatsarchiv tätig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Bestand in Folge der Auslagerung und deutschen Teilung in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg und nach der Wiedervereinigung in das Geheime Staatsarchiv PK zurück. Das Findbuch des Bestandes wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Im Rahmen der Verzeichnung erfolgte eine Umsignierung des Bestandes (Umstellung des Signaturschemas auf Numerus currens). Um Benutzbarkeit in Hinsicht auf die bisherige Zitierweise mit den nunmehr nicht mehr kurrenten Altsignaturen zu vereinfachen, wurde dem Findbuch eine Konkordanz beigefügt. 3 Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 3.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK 3.1.1 Generalgouvernement Sachsen - GStA PK, I. HA, Rep. 172 Alliiertes bzw. Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen 3.1.2 Nachlässe von Stein und seinen Mitarbeitern im Zentraldepartement - GStA PK, VI. HA, Nl Eichhorn - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner I (M) - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner - GStA PK, VI. HA, Nl Johann August Sack - GStA PK, VI. HA, Nl Karl vom Stein 3.2 Bestände in anderen Archiven - Archiv Schloss Cappenberg, Cap.C.I, Nachlass Freiherr vom Stein (vgl. Der Nachlass des Freiherrn vom Stein im Archiv des Grafen von Kanitz auf Schloss Cappenberg / hrsg. von Norbert Reimann, bearbeitet von Annekatrin Schaller und Norbert Reimann. - 2 Teilbände. - Münster, 2009. - 1324 S.) 3.3 Literatur (Auswahl) - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 4: Preußens Erhebung - Stein als Chef der Zentralverwaltung - Napoleons Sturz (Januar 1813 - Juni 1814), Stuttgart 1963, 893 S. - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress - Rücktritt ins Privatleben - Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 - Dezember 1818), Stuttgart 1964, 895 S. - [Eichhorn, Johann Albrecht Friedrich:] Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Stein, Berlin 1814, 140 S. - Hubatsch, Walther: Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977, 242 S. - Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 499-510 - Just, Wilhelm: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger Schlacht 1813 und 1814, Göttingen 1911, 118 S. - Kielmansegg, Peter Graf von: Stein und die Zentralverwaltung 1813/14, Stuttgart 1964, 203 S. - Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Darstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein vom Jahr 1813 bis 1819, Köln 1821, 345 S. - Vollheim, Fritz: Die provisorische Verwaltung am Nieder- und Mittelrhein während der Jahre 1814 - 1816, Bonn 1912, 256 S. - Wetzel, Paul: Die Genesis des am 4. April 1813 eingesetzten Zentral-Verwaltungsrates und seine Wirksamkeit bis zum Herbst dieses Jahres, Greifswald 1907, 110 S. 4 Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 149 VE (2,0 lfm) Laufzeit: 1812 - 1815 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 114, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2012 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.