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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 28/1 T 2 · Bestand · 1891-1950
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Gerichtsorganisation wird auf die Vorbemerkung zum Repertorium Wü 28/1, Landgericht Ravensburg [2010: Wü 28/1 T 1], verwiesen. Die im vorliegenden Bestand erfassten Akten wurden am 25. April 1969 (Acc. 1969/14) vom Landgericht Ravensburg an das Staatsarchiv abgeliefert. Es handelt sich um Strafakten aus den Jahren 1891 bis 1933. Weitere Strafakten werden vorläufig noch als Bestand E 353 (Kreisgerichtshof/ Landgericht Ravensburg, Strafkammer, mit Kreisstrafgericht Biberach als 2. Strafkammer für die Amtsgerichtsbezirke Biberach, Leutkirch, Riedlingen, Waldsee) im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt, wohin sie vor 1938 abgegeben worden waren. Sie sollen zu gegebener Zeit entsprechend der Archivzuständigkeit mit dem hier befindlichen Bestand vereinigt werden. Die Ordnung und Verzeichnung der vorliegenden Akten besorgte Regierungshauptsekretär a.D. Plaumann im Jahr 1969. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Queck. Der Bestand umfasst 47 Faszikel mit 1,25 lfd.m [2010: 48 Faszikel mit 1,5 lfd.m]. Sigmaringen, Dezember 1970 Stemmler Inhalt und Bewertung Enthält: Straßprozeßakten: Strafprozesse 1891-1933 (1950) (mit zeitlichen Lücken)

Preußisches Oberamt Haigerloch: Akten (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 202 T 3 · Bestand · 1850-1925
Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte des preußischen Oberamts Haigerloch Im Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 trat Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen zusammen mit dem Fürsten Konstantin von Hohenzollern-Hechingen die hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen ab. Nach Zustimmung der preußischen Kammern wurde Hohenzollern durch Gesetz vom 12. März 1850 mit Preußen vereinigt. Nach der Einverleibung der beiden Fürstentümer in Preußen wurden die früheren Verwaltungsbehörden zunächst beibehalten. Es wurden somit in der unteren Instanz die Oberämter Glatt, Haigerloch, Hechingen, Gammertingen, Trochtelfingen, Sigmaringen, Straßberg, Ostrach und Wald nunmehr preußische Behörden. Beim Übergang des Oberamts Haigerloch an Preußen zählten die Orte Bietenhausen, Bittelbronn, Empfingen, Gruol, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen und Weildorf zum Oberamtsbezirk. Durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Januar 1854 wurde das Oberamt Glatt aufgehoben und dem Oberamt Haigerloch einverleibt. So kamen die Orte Betra, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Glatt und Fischingen zum Oberamt Haigerloch. Das durch die Glatter Orte vergrößerte Oberamt Haigerloch hat während seines ganzen Bestehens (bis 1925) keine weiteren Gebietsveränderungen erfahren. Durch Bekanntmachung vom 1. September 1854 im Amtsblatt wurde die Ausführung der neuen Bezirksorganisation, d.h. die Amtsübergabe und Einsetzung des neuen Bezirksamts auf den 28. September 1854 durch Kommissar-Regierungsrat Viebig festgesetzt. Bis zum Übergabetermin sollten die Akten und Kassen des früheren Oberamts Glatt nach Haigerloch geschafft sein. Bei der Übergabe waren anwesend: Regierungsrat und Kommissar Viebig, der bisherige Oberamtmann Stehle, der künftige Oberamtsvorstand Appellationsrichter Emmele und der bisherige Verweser des Oberamts Glatt und nunmehrige Oberamtssekretär Kordeuter. Ab 1. Januar 1858 erhielten beide Amtskorporationen eine gemeinschaftliche Amtskasse und Amtskassenrechnung, deren Führung Kordeuter übernommen hatte. Das Gesetz vom 7. Oktober 1925 betr. Vereinfachung der Verwaltung der Hohenzollernschen Lande brachte das Ende des Oberamtsbezirks Haigerloch, indem dieser mit dem Oberamtsbezirk Hechingen zum Kreis Hechingen vereinigt wurde. Bis zum Ende 1851 führte die Verwaltung des Oberamts Haigerloch Oberamtmann Harz, vom 1. Januar 1852 bis 17. September 1852 als Oberamtsverweser der Oberamtsassessor Rehmann. Ab 17. September 1852 war Oberamtmann Stehle in Straßberg mit der kommissarischen Verwaltung des Oberamts beauftragt. Auf ihn folgte der Appellations-Gerichtsreferendarius Emele, zunächst als Oberamtsverweser ab 28. September 1854 und als Oberamtmann vom 4. Januar 1856 bis Ende Juni 1891. An seine Stelle trat der Regierungsassessor Sauerland, zunächst als kommissarischer Oberamtmann vom 1. Juli 1891 ab, dann als Oberamtmann vom 1. Februar 1892 bis 2. Februar 1902. Am 20. Februar 1902 wurde Regierungsassessor von Schulz-Hausmann kommissarischer Oberamtmann und am 1. August 1902 Oberamtmann bis Ende Februar 1914. Ihm folgte am 5. März 1914 Regierungsassessor Großpietsch als kommissarischer Oberamtmann und vom 16. August 1914 an als Oberamtmann. Da Großpietsch während des Weltkrieges zum Heeresdienst eingezogen war, wurden die Geschäftsräume des Oberamts Haigerloch von November 1916 ab nach Hechingen verlegt und die Verwaltung desselben von dem Oberamtmann in Hechingen mitübernommen. 2. Ordnung des Bestandes Die hier verzeichneten Akten umfassen die Zeitspanne von 1850 ¿ 1925 und entstammen der Ablieferung des Oberamts Haigerloch von 1925, den neuverzeichneten Akten I und zu einem geringen Teil auch den neuverzeichneten Akten II. Sämtliche Akten sind nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Diese Arbeiten musste der Regis trator mit den Schreiberlehrlingen und dem Oberamtsdiener erledigen. Da alle Generalakten sowohl Haigerlocher als auch Glatter Schriftgut enthalten, kann angenommen werden, dass die Aktenheftung erst nach der Einverleibung des Glatter Oberamtsbezirks in Haigerloch erfolgt ist. Bei den Sachakten wurde alles, was man in einem Betreff auffinden konnte, in einen Aktendeckel geheftet. Viele dieser Akten nehmen deswegen ihren Anfang bei der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein oder bei der Murischen Herrschaft Glatt im 18. Jahrhundert und noch früher. Eine Trennung dieser Provenienzen ist wegen der Heftung nicht angezeigt. Stattdessen wurden zahlreiche Verweise sowohl in die Repertorien der fürstlichen Oberämter Haigerloch und Glatt als auch in die Repertorien Herrschaft Haigerloch-Wehrstein und Murische Herrschaft Glatt zur Vervollständigung derselben aufgenommen. Die Verweise des preußischen Oberamts Hechingen haben im Repertorium keine Nummern. Bei den Akten befinden sich keine Grund-, Unterpfands- bzw. Zielerbücher, weil diese auf Anordnung des Kommissarius für die Hohenzollernschen Lande von Villers vom 24.12.1851 auf den 1.1.1852 den neu geschaffenen Kreisgerichtskommissionen übergeben wurden. Für Haigerloch und Glatt war zunächst die Kreisgerichtskommission in Hechingen zuständig. Obwohl diese Amtsbücher von 1850 und 1851 von der Kreisgerichtskommission in der bisherigen Form nicht weitergeführt wurden, konnten sie nicht zum Bestand Oberamt Haigerloch genommen werden, weil sie Löschungsvermerke und Verweise auf Akten der Kreisgerichtskommission enthalten. Nachdem auf diese Weise die freiwillige Gerichtsbarkeit einschließlich der Führung der Grund- und Unterpfandsbücher von den Kommunalbehörden genommen wurde, beschränkten sich die Befugnisse des Oberamts nach der Gerichtsorganisation auf die Bestrafung von Finanzvergehen oder Steuerdefraudationen (VO-Blatt vom 30.1.1852) nach dem bisherigen Gesetz vom 6.3.1840 (G.S. V, S. 144) und vom 27.12.1842 (G.S. VI, S. 260). Die systematische Gliederung des Repertoriums wurde nach den vorhandenen alten Signaturen vorgenommen und die alte Registraturordnung weitgehend wiederhergestellt. Ein 1858 begonnenes Aktenrepertorium, in welches sämtliche angefallenen Akten bis einschließlich 1915 aufgenommen wurden, lässt außer den 17 Hauptgruppen nichts weiteres erkennen, da die Akten nacheinander chronologisch eingetragen wurden. Der vorliegende Bestand umfasst 40 laufende Meter mit 2928 laufenden Nummern. Er wurde 1968 von Regierungsoberinspektor Kungl aus den neuverzeichneten Akten I ausgesondert und verzeichnet. Die Aussonderung der Haigerlocher Akten aus den neuverzeichneten Akten II und aus der Ablieferung 1925 des Oberamts Haigerloch besorgte der Angestellte Abt, der auch bei der Paketierung mithalf. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Queck. Sigmaringen, im Sommer 1968 Kungl