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Entschädigungen aufgrund des Gewaltschädengesetzes

Enthält u.a.: Verordnung über die Steuerbefreiung der Ansprüche und Entschädigungen auf Grund der Gewaltschädengesetze; Gesetz zur Abänderung des Verdrängungs-, des Kolonial- und des Auslandsschädengesetzes sowie der Entschädigungsordnung (Entwurf)

In: Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Gesetze >> Gewaltschädengesetze allgemein; BArch, R 2 Reichsfinanzministerium

Feststellung des Goldwertes der gezahlten Entschädigungen und die Aufwertung derselben: Bd. 9

Enthält u.a.: Resolution des Hilfsbundes für die Elsaß-Lothringer im Reich; Verwendung von Entschädigungsmitteln durch die Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts; Grundsätze für die Gewährung von Zusatzwiederaufbaudarlehen an Geschädigte, deren W...

In: Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Gesetze >> Kriegsschädenschlussgesetz >> Feststellung des Goldwertes der gezahlten Entschädigungen und die Aufwertung derselben; BArch, R 2 Reichsfinanzministerium

Zuschläge gemäß § 14 des Verdrängungsschädengesetzes und § 4 Absatz II des Kolonialschäden- und Auslandsschädengesetzes vom 28. Juli 1921: Bd. 1

Enthält u.a.: Grundsätze für die Bemessung von Zuschlägen bei Verdrängungs- und Auslandsschäden; Verordnung über die Bewilligung von Zuschlägen auf Grund des Verdrängungs-, des Kolonial- und des Auslandsschädengesetzes (Zuschlags-Verordnung) vom 3...

In: Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Durchführung und Finanzierung der Entschädigung >> Darlehen und Zuschüsse >> Zuschläge gemäß § 14 des Verdrängungsschädengesetzes und § 4 Absatz II des Kolonialschäden- und Auslandsschädengesetzes vom 28. Juli 1921; BArch, R 2 Reichsfinanzministerium